Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebsversicherung?
Wer als Selbstständiger allein oder als Unternehmer mit mehreren Angestellten tätig ist, der sollte sich frühzeitig Gedanken über einen sinnvollen Versicherungsschutz machen. Schließlich gibt es eine Vielzahl von Risiken, die bei der tagtäglichen Arbeit zu Schäden führen und die ohne die passende Absicherung immense Kosten verursachen können: Sei es der Sturz eines Kunden im Ladengeschäft, sei es das Feuer, das die Lagerhalle bis auf die Grundmauern niederbrennt, sei es die wertwolle Ware, die auf dem Transportweg gestohlen wird oder sei es der Kunde, der das Unternehmen verklagt. Die jeweiligen Risiken sind nicht nur äußerst vielfältig, sondern unterscheiden sich auch von Betrieb zu Betrieb.
Jedem Betrieb ist daher frühzeitig der Abschluss einer auf die jeweiligen Bedürfnisse angepassten Betriebsversicherung zu empfehlen. Welche einzelnen Versicherungen eine Betriebsversicherung beinhaltet, unterliegt dabei keiner eindeutigen Definition. Vielmehr hängt der Versicherungsumfang von dem jeweiligen Bedarf des Selbstständigen oder des Unternehmens ab, von der Berufsart, der Branche, der Anzahl der Mitarbeiter sowie von dem Risikopotential für den bestimmten Schaden. Eine Betriebsversicherung, auch als Gewerbeversicherung, Firmenversicherung oder Geschäftsversicherung bezeichnet, umfasst daher eine Reihe von möglichen gewerblichen Versicherungen und kann sehr unterschiedlichen Versicherungsschutz bieten. Häufig gehören vor allem folgende Versicherungen zu einer Betriebsversicherung:
- eine Betriebshaftpflicht– oder Berufshaftpflichtversicherung
- eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- eine Betriebsinhaltsversicherung
- eine Betriebsunterbrechungsversicherung
- eine Rechtsschutzversicherung
Diese Versicherungen gelten im Rahmen einer Betriebsversicherung als die wichtigsten Versicherungen für jeden Betrieb. Vor allem eine Haftpflichtversicherung sollte grundsätzlich zum Versicherungsumfang einer Betriebsversicherung gehören.
Weiterhin kann eine Betriebsversicherung abhängig von der Art und Größe des Betriebs auch folgende Versicherungen umfassen:
- eine Gebäudeversicherung
- eine Maschinenversicherung
- eine Elektronikversicherung
- eine Produkthaftpflichtversicherung
- eine Warenversicherung
- eine D&O Versicherung
- eine Betriebsschließungsversicherung
- eine Praxisversicherung
- eine Kfz-Versicherung
- eine Vertrauensschadensversicherung
- und weitere
Darüber hinaus kann auch die Absicherung von persönlichen, existentiellen Risiken eines Selbstständigen, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung, zu einer Betriebsversicherung gehören. Im Folgenden sollen jedoch vor allem die wichtigsten gewerblichen Versicherungen, die zu einer Betriebsversicherung in der Regel gehören, Beachtung finden.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Betriebsversicherung mitversichert?
Die gemeinhin wichtigste Versicherung für einen Gewerbetreibenden stellt im Rahmen der Betriebsversicherung die Betriebshaftpflichtversicherung beziehungsweise (je nach Beruf und Branche) die Berufshaftpflichtversicherung dar.
Grundsätzlich kommt eine Haftpflichtversicherung für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer gegenüber Dritten schuldhaft verursacht hat und für die Schadensersatzansprüche erhoben werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist dabei für die meisten Unternehmen, Handwerker und Dienstleister sinnvoll und bietet Versicherungsschutz für folgende Schäden:
- Personenschäden
- Sachschäden
- „unechte“ Vermögensschäden, die aus Sach- und Personenschäden entstanden sind
Damit auch echte Vermögensschäden von Dritten abgesichert sind, empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Rahmen der Betriebsversicherung. Ein echter Vermögensschaden liegt beispielsweise infolge der Fehlberatung eines Kunden vor, wenn dieser dadurch finanzielle Einbußen erleidet.
Eine Alternative zur Betriebshaftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung, welche für einzelne Berufsgruppen sogar verpflichtend ist, zum Beispiel für
- Rechtsanwälte
- Notare
- Architekten
- Ärzte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
Im Wesentlichen unterscheidet sich die Berufshaftpflichtversicherung von der Betriebshaftpflichtversicherung, da sie neben den Sach- und Personenschäden zusätzlich auch echte Vermögensschäden direkt mit abdeckt, so dass bei der Berufshaftpflicht ein separater Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht nicht mehr nötig ist.
Während die Haftpflichtversicherungen einer Betriebsversicherung sogenannte Fremdschäden versichern, bietet eine Betriebsinhaltsversicherung im Rahmen einer Betriebsversicherung Versicherungsschutz für Schäden, die dem Betrieb selbst entstanden sind. Versichert ist hierbei das gesamte kaufmännische wie technische Inventar bei Schäden durch
- Hagel und Sturm
- Brand, Blitz und Explosion
- Leitungswasser
- Einbruch, Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Leitungswasser
- optional: Elementargefahren, wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen
Vor allem dann, wenn der Schaden ein größeres Ausmaß hat und der laufende Betrieb in der Folge für eine gewisse Zeit unterbrochen werden muss, bietet die Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzenden Schutz, um die Kosten für den Ertragsausfall zu kompensieren.
Zu rechtlichen Streitigkeiten kann es im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit schnell kommen, zum Beispiel dann, wenn Kunden mit einer Lieferung unzufrieden sind, wenn ein Mitarbeiter gegen seine Kündigung klagt oder es zu Unstimmigkeiten mit dem Vermieter der Büroräumlichkeiten kommt. Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung erhalten Sie Schutz bei Rechtsstreitigkeiten.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebsversicherung abschließe?
Auch wenn den meisten Unternehmern durchaus bewusst ist, dass sie sich ausreichend mit einer Betriebsversicherung absichern sollten, wissen Sie häufig nicht, welche Versicherungen für das eigene Unternehmen tatsächlich sinnvoll, wenn nicht gar notwendig sind. Neben einigen Versicherungen, wie die Betriebs- oder die Berufshaftpflichtversicherung, die sogar für einige Berufsgruppen gesetzlich verpflichtend ist, gibt es eine Vielzahl an weiteren Versicherungen, die für den einen Betrieb wichtig sind, für den anderen weniger: Der Rechtsanwalt wird aller Wahrscheinlichkeit keine Maschinenversicherung benötigen, während sie für die Molkerei eine wesentliche Absicherung sein sollte. Für die Aktiengesellschaft mit mehreren Aufsichtsräten lohnt sich der Abschluss einer Directors and Officers Versicherung, für die kleine Bäckerei eher weniger. Darüber hinaus gilt es für jeden Selbstständigen und jedes Unternehmen, den individuellen Bedarf der jeweiligen Betriebsversicherung genau auszuloten. So muss eine kleine Spedition bei einer Transportversicherung gänzlich andere Risiken absichern, als ein international agierendes Transportunternehmen. Der individuelle Versicherungsbedarf einer Betriebsversicherung sollte daher genau festgelegt und die Beratung eines neutralen Versicherungsexperten auf jeden Fall in Anspruch genommen werden.
Viele Versicherer bieten an, die einzelnen Versicherungen der Betriebsversicherung als Versicherungspaket abzuschließen. Dies geht nicht nur mit einem geringeren administrativen Aufwand einher, sondern meist auch mit einem günstigeren Gesamtbeitrag. Dennoch sollten Sie stets darauf achten, dass ein Komplettversicherungspaket auf den individuellen Bedarf, den Beruf und die Branche zugeschnitten ist und kein Pauschalangebot einer Betriebsversicherung darstellt.
Welche Leistungen sind bei einer Betriebsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Abhängig von der jeweiligen Betriebsversicherung können Sie im Schadensfall folgende Leistungen beanspruchen:
bei der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung einer Betriebsversicherung
Sollten Dritte während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit zu Schaden kommen, übernimmt die Betriebsversicherung folgende Kosten:
- für Sachschäden: Kosten für die Wiederherstellung oder die Reparatur von beschädigten oder zerstörten Gegenständen
- für Personenschäden: Kosten für Behandlungen und Therapien, für Medikamente und weitere Heilmittel, für Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren sowie für Renten- und Pflegezahlungen
- für unechte Vermögensschäden bei der Betriebshaftpflicht: zum Beispiel die Kosten für einen Verdienstausfall einer geschädigten Person
- für echte Vermögensschäden bei der Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht: zum Beispiel ein finanzieller Verlust infolge einer Fehlberatung
In einer Haftpflichtversicherung der Betriebsversicherung ist automatisch ein passiver Rechtsschutz inkludiert. Das bedeutet, dass die Versicherung unberechtigte Ansprüche von Dritten bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln abwehrt.
bei der Betriebsinhaltsversicherung der Betriebsversicherung
Wer eine Betriebsinhaltsversicherung der Betriebsversicherung abgeschlossen hat, kann bei Schäden am kaufmännischen wie technischen Inventar mit einer Erstattung von folgenden Kosten rechnen:
- die Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert
- die Reparaturkosten
- die Ersatzkosten
- die Aufräumkosten
- optional: die Schadensminderungskosten
bei der Betriebsunterbrechungsversicherung der Betriebsversicherung
Muss der Betrieb infolge eines Schadens, der über die Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt ist, für einen begrenzten Zeitraum schließen, besteht ein Anspruch auf folgende Kosten:
- die Kosten für den entgangenen Gewinn
- die laufenden Fixkosten für Personal, Räumlichkeiten, Energie, Finanzierungen und Versicherungsbeiträge
- optional: Schadensminderungskosten, um die Betriebsunterbrechung zu verkürzen
bei der Firmenrechtsschutzversicherung der Betriebsversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle einer Rechtsstreitigkeit, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit steht, die Kosten für
- einen Rechtsanwalt
- das Gericht
- einen Gutachter oder Sachverständigen
- optional: einen Mediator
Welche Leistungen sind bei einer Betriebsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Grundsätzlich gilt für jede Betriebsversicherung der Leistungsausschluss des Vorsatzes. Sollte ein Schaden durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt werden, so ist das ein triftiger Grund für eine Leistungsverweigerung der Betriebsversicherung und kann sogar dazu führen, dass der Versicherer die Police außerordentlich durch den Tatbestand des Versicherungsbetrugs kündigt.
Weiterhin schließen die meisten Anbieter einer Betriebsversicherung auch grobe Fahrlässigkeit mit aus. Da ein kleiner unbedachter Fehler schnell zu einem Schaden größeren Ausmaßes führen kann, lohnt sich je nach Art der Betriebsversicherung die Klausel „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“. In dem Fall ist ein Schaden, der durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstanden ist, bis zu einer festgelegten Höhe mitversichert.
In der Regel gilt darüber hinaus bei fast jeder Betriebsversicherung ein Leistungsausschluss für Schäden durch Krieg, Streik und innere Unruhen sowie durch Kernenergie. Beachten Sie zudem, dass ein Leistungsanspruch der jeweiligen Betriebsversicherung immer nur für die Schäden besteht, die in der Versicherungspolice aufgeführt sind.
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Im Falle eines Schadens ist es zunächst unerheblich, um welche Betriebsversicherung es sich handelt. Sie stehen als Versicherungsnehmer immer in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht und sollten demnach alles dafür tun, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten, sofern Sie dabei nicht sich selbst oder andere in Gefahr bringen.
Um Leistungen von der jeweiligen Betriebsversicherung zu erhalten, gilt es weiterhin, den Schaden der betreffenden Betriebsversicherung schnellstmöglich zu melden, übrigens auch bereits dann, wenn ein Schaden noch nicht entstanden, aber bereits abzusehen ist. Dies kann beispielsweise bei Schadensersatzansprüchen von Dritten der Fall sein. Eine Schadensmeldung erfolgt entweder telefonisch über eine kostenlose Schadenshotline des Versicherers oder online über ein Schadensformular, welches meist auf der jeweiligen Homepage zu finden ist. Hierbei gilt es, folgende Fragen zu beantworten:
- Um welche Art von Schaden handelt es sich?
- Wann und wo hat sich der Schaden ereignet?
- Was ist die Ursache beziehungsweise der Verursacher des Schadens?
- Wie hat sich der Schaden ereignet?
- Wie groß ist das Ausmaß des Schadens?
- Wer oder was wurde geschädigt?
- Wurden bereits Schadensersatzansprüche gestellt?
Sollte der Schaden offiziell, zum Beispiel von der Polizei, dokumentiert worden sein, dann reichen Sie alle beweisrelevanten Unterlagen mit ein. Auch Fotoaufnahmen des Schadens nimmt jede Betriebsversicherung gerne entgegen.
Bei einem kleineren Schaden reicht einer Betriebsversicherung häufig bereits das Einreichen einer Reparaturrechnung. Ist der Schaden jedoch größer, dann wird in aller Regel ein Gutachter zu Rate gezogen, der den Schaden vor Ort eingehend prüfen wird. Sollte der Schaden über die jeweilige Betriebsversicherung abgedeckt sein, erfolgt ein Leistungsausgleich bis zur Höhe der vorab festgelegten Deckungssumme.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebsversicherung ein?
Versicherungsschutz für eine Betriebsversicherung besteht fast immer unmittelbar mit dem schriftlichen Abschluss der Versicherungspolice und dann, wenn die erste Beitragsprämie gezahlt wurde. Nur bei der Firmenrechtsschutzversicherung gibt es fast immer einer Wartezeit, die je nach versichertem Rechtsgebiet zwischen drei und sechs Monate beträgt. In dieser Zeit werden zwar Beiträge fällig, ein Anspruch auf Leistungen besteht jedoch noch nicht. Unabhängig von der Wartezeit ist es bei jeder Betriebsversicherung auch möglich, den Versicherungsbeginn zeitlich nach hinten zu verschieben. Dieses Vorgehen kann zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel Sinn machen, um einen zeitlich lückenlosen Übergang zu gewährleisten.
Versicherungsschutz für die Betriebsversicherung besteht dann für die Dauer der jeweils festgelegten Laufzeit, welche mindestens ein Jahr beträgt. Wer sich länger an seinen Anbieter der Betriebsversicherung bindet, der kann meist von günstigeren Beiträgen profitieren. Zeitliche Einschränkungen oder Erweiterungen gibt es neben der Wartezeit der Rechtsschutzversicherung zudem bei der
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Die Klausel der Nachhaftung kann bei der Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung zusätzlich vereinbart werden. Wird ein Schaden während der Laufzeit verursacht, aber erst nach Beendigung der Betriebsversicherung als solcher erkannt, besteht mit der Nachhaftung auch über die Laufzeit hinaus Versicherungsschutz.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung beinhaltet immer eine vorgegebene Haftungszeit. Diese beschreibt den Zeitraum, in dem der Versicherte maximal während der Betriebsunterbrechung Anspruch auf Leistungen hat. In der Regel beträgt die Haftungszeit zwölf Monate und ist optional verlängerbar. Die Karenzzeit dahingegen bezeichnet die Dauer zwischen Eintritt des Schadens und erster Leistungszahlung des Versicherers und umfasst meist wenige Wochen.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebsversicherung sein?
Jede Deckungssumme einer Betriebsversicherung sollte einzeln kalkuliert werden und immer auf den jeweiligen Bedarf und das Risikopotential abgestimmt sein. Kalkulieren Sie die jeweilige Deckungssumme sorgfältig, damit Sie im Schadensfall weder unterversichert sind und in der Folge einen Teil des Schadens selbst bezahlen müssen, noch überversichert sind und damit zu hohe Beiträge zahlen, ohne letztlich davon zu profitieren. Die einzelnen Versicherungssummen der Betriebsversicherung berechnen sich wie folgt:
bei der Berufs- oder Betriebshaftpflicht einer Betriebsversicherung
Ist die Berufshaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung abgeschlossen, gelten je nach Berufsgruppe gesetzliche Mindestversicherungssummen. Darüber hinaus gibt es für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung einer Betriebsversicherung allgemeine Empfehlungen. Sach- und Personenschäden sollten mit mindestens drei bis fünf Millionen Euro abgesichert sein, Vermögensschäden mit wenigstens 100.000 Euro. Höhere Deckungssummen können bei großen Unternehmen sinnvoll sein und werden auch von den meisten Versicherungen angeboten.
bei der Betriebsinhaltsversicherung einer Betriebsversicherung
Für die optimale Deckungssumme der Betriebsinhaltsversicherung sollten Sie die Summe Ihres gesamten Inventars, das versichert wird, zum Neuwert als Grundlage nutzen.
bei der Betriebsunterbrechungsversicherung einer Betriebsversicherung
Die Deckungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung errechnet sich aus der Summe der Fixkosten, der Höhe des kalkulierten Gewinns (zum Beispiel anhand von Bilanzen) sowie aus der Dauer der Haftungszeit.
bei der Rechtsschutzversicherung einer Betriebsversicherung
Auch bei der Rechtsschutzversicherung gibt es allgemein empfohlene Versicherungssummen, die zwischen 300.000 und 500.000 Euro liegen. Einige Tarife bieten auch unbegrenzte Versicherungssummen an, so dass ein Rechtsstreit unabhängig von den entstehenden Kosten immer komplett reguliert wird.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebsversicherung berechnet?
Der Beitrag einer Betriebsversicherung hängt vor allem davon ab, welche und wie viele Versicherungen diese umfasst. Werden mehrere Versicherungen zu einer Betriebsversicherung als Gesamtpaket zusammengefasst, wird in der Regel auch ein Gesamtbeitrag fällig, der meist günstiger ist als die Summe mehrerer Einzelpolicen. Grundlegend wird der jeweilige Beitrag einer Betriebsversicherung von der Höhe der einzelnen Deckungssummen bestimmt. Darüber hinaus gibt es weitere beitragsbeeinflussende Faktoren, darunter
- die Selbstbeteiligung: Die Höhe der Selbstbeteiligung gibt vor, bis zu welchem Betrag der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst für die Kosten aufkommt. Eine hohe Selbstbeteiligung reduziert den Beitrag.
- die Laufzeit: Wird eine Laufzeit über mehrere Jahre vereinbart, fällt der Beitrag meist etwas geringer aus.
- zeitliche Erweiterungen, wie die Nachhaftung oder die Haftungszeit
- die Zahlungsmodalitäten: Ein Beitrag, der jährlich im Voraus bezahlt wird, ist meist günstiger, als einer, der monatlich fällig ist.
- Rabatte, zum Beispiel Schadensfreiheitsrabatt oder Existenzgründerrabatt
- das Risikopotential für einen Schaden
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebsversicherung für mich?
Vor dem Abschluss einer Betriebsversicherung ist jedem Unternehmen und jedem Selbstständigen ein umfassender Vergleich verschiedener Tarife einer Betriebsversicherung zu empfehlen. Dabei ist es unerheblich, ob nur eine einzelne Versicherung bei mehreren Anbietern verglichen wird oder gleich mehrere. Auch der Vergleich von kompletten Versicherungspaketen bei einem Anbieter kann sich durchaus lohnen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie Ihren eigenen Versicherungsbedarf kennen. Nehmen Sie daher vor einem Vergleich die Beratung eines kompetenten Versicherungsexperten in Anspruch, um aus der Vielzahl an möglichen Versicherungen auch die zu finden, die Sie tatsächlich benötigen. Ein Versicherungsfachmann kann darüber hinaus auch Angebote einholen, diese vergleichend gegenüberstellen und persönliche Empfehlungen aussprechen.
Für einen Vergleich können Sie darüber hinaus auch einen Online-Tarifrechner nutzen, der Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung steht. Nach Eingabe Ihrer Daten und Ihren persönlichen Anforderungen erhalten Sie mit dem Tarifrechner eine übersichtliche Auflistung von sämtlichen Tarifen, die Ihrem Bedarf entsprechen. Hierbei lassen sich nicht nur die unterschiedlichen Leistungen der einzelnen Tarife optimal vergleichen, sondern auch die jeweiligen Beiträge. Entscheiden Sie sich vorzugsweise für einen Tarif und einen Anbieter einer Betriebsversicherung, der sowohl im Hinblick auf Leistung als auch Preis überzeugt. Ein direkter und unkomplizierter Online Abschluss ist fast immer möglich.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Beiträge für die Betriebsversicherung können Sie über Ihre betriebliche Steuer geltend machen. Sowohl die Zahlungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, für die Betriebsinhaltsversicherung, die Betriebsunterbrechungsversicherung als auch für die gewerbliche Rechtsschutzversicherung gelten als Betriebsausgaben. Diese dienen dazu, unternehmerische Werte abzusichern und betriebliche Risiken einzudämmen. Als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung angegeben reduzieren die Beiträge die Steuerbelastung.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Betriebsversicherung achten?
Die Kündigung einer Betriebsversicherung kann immer zum Ende einer jeweiligen Laufzeit erfolgen. Wer seine Police zur Betriebsversicherung kündigen möchte, sollte dies in schriftlicher Form unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist tun. Lesen Sie in Ihrer Versicherungspolice zur Betriebsversicherung nach, in der Regel beträgt diese Kündigungsfrist meist drei Monate, teilweise auch nur einen Monat. Wird die rechtzeitige Kündigung der Betriebsversicherung versäumt, erfolgt meist eine automatische Verlängerung um ein Jahr.
Neben der ordentlichen Kündigung haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Anrecht auf eine außerordentliche Kündigung der Betriebsversicherung während der Laufzeit. Dafür müssen jedoch besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel das Eintreten eines Schadensfalls, eine Beitragserhöhung des Versicherers oder ein beiderseitig gestörtes Vertrauensverhältnis. Die außerordentliche Kündigung kann mit einer Frist von einem Monat erfolgen.
Sind mehrere Versicherungen als Gesamtpaket einer Betriebsversicherung abgeschlossen, ist die Kündigung einer einzelnen Versicherung zwar meistens möglich, erkundigen Sie sich im Zweifel aber bereits im Vorwege bei Ihrem Anbieter.
Wer aufgrund seines Berufs zu einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet ist, darf diese nur kündigen, wenn die Kündigung vor dem Hintergrund eines Anbieterwechsels erfolgt. Auch bei allen anderen Versicherungen sollte immer gut durchdacht sein, ob der wertvolle Versicherungsschutz tatsächlich aufgegeben werden soll. Unter bestimmten Umständen kann sich jedoch ein Wechsel des Tarifs lohnen.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebsversicherung achten?
Der Tarifwechsel einer Betriebsversicherung kann unter verschiedenen Gesichtspunkten sinnvoll sein, zum Beispiel
- aus wirtschaftlichen Gründen, wenn ein anderer Tarif einen günstigeren Beitrag zu gleichbleibenden Konditionen oder aber einen verbesserten Leistungsumfang zu konstanten Prämien bietet.
- aus betriebsinternen Gründen, wenn sich die betrieblichen Voraussetzungen ändern, zum Beispiel durch Umstrukturierungen oder Expansion.
- aus persönlichen Gründen, wenn eine allgemeine Unzufriedenheit, zum Beispiel mit den Serviceleistungen des Anbieters besteht.
Grundsätzlich sollten Sie von einem Wechsel der Betriebsversicherung profitieren, deshalb achten Sie darauf, dass der Wechsel nur dann erfolgt, wenn eine Betriebsversicherung zum jeweiligen Zeitpunkt gekündigt werden kann. So verhindern Sie zeitliche Überschneidungen, die unweigerlich doppelte Beiträge mit sich bringen. Andersherum sollten jedoch auch zeitliche Lücken vermieden werden, so dass Sie, wenn auch nur für begrenzte Zeit, nicht auf Ihren Versicherungsschutz verzichten müssen.
Besteht die bisherige Betriebsversicherung aus mehreren Versicherungen, empfiehlt es sich, sowohl Angebote von einzelnen Versicherungen bei unterschiedlichen Anbietern als auch Gesamtpakete einer Betriebsversicherung sorgfältig zu vergleichen. Kalkulieren Sie daher gut, was sich mehr lohnt. Das gesamte Versicherungspaket eines Anbieters oder nur einen einzelnen Tarif zu wechseln?
Welche Vorteile hat eine Betriebsversicherung?
Ganz gleich, welche Versicherungen Ihre Betriebsversicherung umfasst, Sie profitieren von einem auf Ihren Betrieb abgestimmten, individuellen Versicherungsschutz. Da die Betriebsversicherung keine einheitlichen Leistungen umfasst, sondern eher als Oberbegriff für alle gewerblichen Versicherungen verstanden wird, entsprechen die einzelnen Versicherungen einer Betriebsversicherung immer dem jeweiligen Bedarf eines Betriebs, sofern sich dieser vor dem Abschluss ausreichend über die einzelnen Versicherungen informiert hat beziehungsweise von einem Versicherungsexperten hat beraten lassen. Eine gute Betriebsversicherung schützt Sie dann vor den wichtigsten Risiken bei Eigen- und Fremdschäden, bei Ertragsausfall und bei rechtlichen Streitigkeiten. Darüber hinaus kann die Betriebsversicherung um Leistungen ergänzt werden, sofern beim jeweiligen Betrieb ein besonderes Risiko vorliegt.
Welche Nachteile hat eine Betriebsversicherung?
Da die Betriebsversicherung keinen einheitlichen Versicherungsschutz bietet, sondern im Idealfall optimal auf die Bedürfnisse eines Unternehmens oder eines Selbstständigen zugeschnitten ist, sollten alle wichtigen Risikofaktoren abgesichert sein und somit durch den Abschluss einer Betriebsversicherung keinerlei Nachteile entstehen.