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Ertragsausfallversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Ertragsausfallversicherung?

Vergleichen24 | ErtragsausfallversicherungMuss der Produktionsprozess in einem Unternehmen aufgrund eines Sach- oder Personenschadens unterbrochen werden, geht das für den betroffenen Betrieb in aller Regel mit schwerwiegenden finanziellen Einbußen einher. Wer durch ein unvorhergesehenes Ereignis gezwungen ist, die wirtschaftliche Tätigkeit kurz- oder auch längerfristig zu unterbrechen und den Produktionsprozess zu stoppen, um den entstandenen Schaden zu beheben, der

  • kann einerseits keine Umsätze erzielen
  • muss andererseits weiterhin die laufenden Fixkosten, wie Löhne und Gehälter sowie Miete oder Pacht, zahlen.

Damit eine längere Betriebsunterbrechung, eine Betriebsschließung, ein -stillstand oder eine -einschränkung nicht im schlimmsten Fall den betrieblichen Ruin bedeutet, lohnt sich eine gute Absicherung gegen eine Vielzahl von Risiken, die zu einem Ertragsausfall führen. Eine Ertragsausfallversicherung bietet effektiven Versicherungsschutz vor den finanziellen Auswirkungen einer Betriebsunterbrechung, die in der Regel durch einen versicherten Schaden entstanden ist. Dabei übernimmt die Ertragsausfallversicherung nicht die Kosten zur Reparatur oder Wiederherstellung des jeweiligen Schadens (hierfür bietet eine Betriebsinhaltsversicherung Schutz) sondern ausschließlich die Kosten für den Ertragsausfall. Nach allgemeinem Verständnis ist eine Ertragsausfallversicherung gleichbedeutend mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung, die dann leistet, wenn ein versicherter Sachschaden zu einer Betriebsunterbrechung führt. Wer von einer Ertragsausfallversicherung spricht, kann sich aber auch auf folgende Versicherungen beziehen, die einen Ertragsausfall eines Betriebs absichern:

  • die Betriebsschließungsversicherung: Die Betriebsschließungsversicherung richtet sich an alle lebensmittelverarbeitenden Betriebe, bei denen das Risiko besteht, dass sie auf behördliche Anordnung aufgrund einer Infektions- oder Seuchengefahr temporär schließen müssen.
  • die Praxisausfallversicherung, auch Betriebskostenversicherung: Die Praxisausfallversicherung leistet dann, wenn der Betrieb aufgrund eines Personenschadens unterbrochen werden muss. Diese Form der Ertragsausfallversicherung lohnt sich für Selbstständige, wie Architekten, Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater, die infolge von Krankheit oder Unfall ihre berufliche Tätigkeit für eine begrenzte Zeit nicht mehr ausüben können und daher der laufende Betrieb unterbrochen werden muss.
  • die Veranstaltungsausfallversicherung, auch Entertainmentversicherung: Die Veranstaltungsausfallversicherung ist eine Ertragsausfallversicherung speziell für Veranstalter und Eventagenturen. Sie bietet Versicherungsschutz für den Ausfall einer Veranstaltung.
  • die Filmausfallversicherung: Die Filmausfallversicherung ist eine Versicherungslösung für Film- und Fernsehproduktionen, sofern ein Filmdreh unter- oder abgebrochen werden muss.
  • die spezielle Ausfallversicherung: Die spezielle Ausfallversicherung leistet bei finanziellen Auswirkungen von Sach- und Personenschäden.

 

Welche Schäden sind im Rahmen einer Ertragsausfallversicherung mitversichert?

Handelt es sich bei der Ertragsausfallversicherung um eine Betriebsunterbrechungsversicherung, so besteht für den Versicherungsnehmer ein Leistungsanspruch für die finanziellen Folgen eines Ertragsausfall, der durch einen (versicherten) Sachschaden entstanden ist. Dabei kann der entstandene Sachschaden auf folgende Ursachen zurückzuführen sein:

  • Feuer, wie Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Vandalismus und Vorsatz von Dritten
  • Hagel und Sturm
  • Leitungswasser
  • Fahrzeuganprall und Flugzeugabsturz
  • Streik und Aussperrung
  • optional, je nach Anbieter: Elementargefahren, wie Hochwasser, Lawinen, Erdsenkungen oder Erdbeben
  • optional, je nach Anbieter: unbenannte Gefahren, zum Beispiel Rückwirkungsschäden durch Wertverluste oder durch Zulieferer

Sollte es sich um eine Betriebsschließungsversicherung der Ertragsausfallversicherung handeln, können folgende Maßnahmen zu einer Schließung auf behördliche Anordnung führen:

  • Verhinderung von Seuchenverbreitung
  • Desinfektion des Betriebs
  • Vernichtung und Entseuchung von Waren
  • Ermittlungen und Beobachtungen der Behörden (gemäß Bundesseuchengesetz)

Bei der Praxisausfallversicherung als Form der Ertragsausfallversicherung besteht ein Leistungsanspruch, wenn der Ertragsausfall auf einen Personenschaden zurückzuführen ist, zum Beispiel durch

  • Krankheit
  • Unfall
  • Quarantäne der Praxis

Die Veranstaltungsausfallversicherung der Ertragsausfallversicherung schützt den Versicherten vor sämtlichen Schäden, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann, zum Beispiel

  • ein behördlich angeordnetes Veranstaltungsverbot
  • den Ausfall einer für die Veranstaltung relevanten Person, zum Beispiel ein Künstler
  • durch unvorhergesehene Verzögerungen
  • durch witterungsbedingte Ausfälle
  • durch Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte

Die Filmausfallversicherung leistet sowohl bei Personenschäden, zum Beispiel Krankheit oder Unfall einer wichtigen an der Filmproduktion beteiligten Person, als auch bei Sachschäden, wie die Zerstörung oder der Verlust von Filmmaterial oder -equipment.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Ertragsausfallversicherung abschließe?

Vor dem Abschluss einer Ertragsausfallversicherung sollten Sie Ihren jeweiligen Bedarf festlegen und sicherstellen, welche Art der Ertragsausfallversicherung für Ihren jeweiligen Betrieb die richtige ist. Beachten Sie, dass unabhängig von der Art der Ertragsausfallversicherung immer nur der jeweilige Ertragsausfall abgesichert ist, nicht aber die Kosten für den jeweils entstandenen Sach- oder Personenschaden. Sollte daher zum Beispiel betriebliches Inventar beschädigt oder zerstört sein, kann eine Betriebsinhaltsversicherung Schadensersatz leisten. Eine Gebäudeversicherung reguliert dahingegen Schäden, die am Betriebsgebäude oder in den Geschäftsräumen entstanden sind.

Überlegen Sie sich vor dem Abschluss einer Ertragsausfallversicherung zudem, wie hoch die jeweilige Deckungssumme ausfallen soll, damit Sie im Schadensfall einen ausreichenden Versicherungsschutz haben. Bei der Ertragsausfallversicherung wird dabei zwischen verschiedenen Deckungsvarianten unterschieden:

  • die Vollkostenversicherung: Sämtliche laufende Kosten sind pauschal versichert.
  • die Teilkostenkostenversicherung: Die zu erstattenden Kosten im Schadensfall werden vorher genau festgelegt.
  • die Vertreterkostenversicherung: Die Kosten für eine Vertretung bei Ausfall der versicherten Person werden übernommen (für die Praxisausfallversicherung)

Handelt es sich bei der Ertragsausfallversicherung um eine Betriebsunterbrechungsversicherung, so sollte bereits vor Vertragsabschluss entschieden werden, wie umfangreich die Absicherung ausfallen sollte. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung wird grundsätzlich unterschieden zwischen

  • der kleinen Betriebsunterbrechung für Kleinbetriebe. Sie ist nicht als eigenständige Police abzuschließen, sondern immer in eine Betriebsinhaltsversicherung integriert. Versichert werden Summen bis zu einer Million Euro.
  • der mittleren Betriebsunterbrechung für mittelständische Betriebe: Als eigenständige Versicherungspolice der Ertragsausfallversicherung sichert sie Kosten je nach Bedarf bis zu zehn Millionen Euro ab. Entstehende Mehrkosten können mitversichert werden.
  • der großen Betriebsunterbrechung für Großunternehmen: Als ebenfalls eigenständige Police bietet die große BU einen umfangreichen Versicherungsschutz im Hinblick auf Deckungssumme und Risikopotential.

 

Welche Leistungen sind bei einer Ertragsausfallversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Sollte es zu einem Schaden kommen, der zu einer Betriebsunterbrechung führt, hat der Versicherungsnehmer der Ertragsausfallversicherung Anspruch auf folgende Leistungen:

  • die Erstattung der laufenden Fixkosten, zum Beispiel Personalkosten (Löhne, Gehälter), Raumkosten (Miete, Pacht), Energiekosten (Strom), Finanzierungskosten (Leasingraten) sowie Kosten für Steuern, Zinsen oder Versicherungsbeiträge
  • die Kosten für den entgangenen Gewinn: Diese errechnen sich aus der Differenz der durchschnittlichen Umsätze und den laufenden Kosten (zum Beispiel anhand der Gewinn- und Verlustrechnung).

Abhängig vom Anbieter können weitere Leistungen von der Ertragsausfallversicherung übernommen werden:

  • die Kosten für Maßnahmen zur Verkürzung der Unterbrechungsdauer, zum Beispiel durch den Zukauf von Produkten, durch die Beschaffung von zeitweisem Ersatz (zum Beispiel Maschinen), die vorübergehende Anmietung anderer Räumlichkeiten oder durch Sonderschichten
  • die zusätzlichen Kosten für Mehraufwendungen, die entstehen können durch PR-Maßnahmen und Werbung, Sachverständigenkosten oder Vertragsstrafen, da Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen nicht eingehalten werden können.

Neben der Betriebsstätte gehören zum Versicherungsumfang der Ertragsausfallversicherung sämtliche zum Betrieb gehörige

  • Gebäude
  • Grundstücke
  • Park- und Abstellplätze
  • Versorgungsanschlüsse (auch außerhalb des Betriebsgeländes)
  • Filialen

Sollte es sich bei der Ertragsausfallversicherung nicht um eine Betriebsunterbrechungsversicherung, sondern eine andere Form handeln, wird der Leistungsumfang in einigen Aspekten variieren. Je nach Ertragsausfallversicherung hat der Versicherungsnehmer einen zusätzlichen Anspruch für:

  • bei der Betriebsschließungsversicherung: die Kosten für Desinfektionsmaßnahmen und für den Ersatz von Lebensmitteln und Vorräten, die vernichtet werden mussten
  • bei der Praxisausfallversicherung: die Kosten einer Vertretung des Versicherungsnehmers (Vertreterkostenversicherung)
  • bei der Veranstaltungsausfallversicherung: die Kosten für eingegangene Verbindlichkeiten und bereits entstandene Aufwendungen sowie für Mehrkosten durch Umplanung der Veranstaltung
  • bei der Filmausfallversicherung: die Mehrkosten im Schadensfall

 

Welche Leistungen sind bei einer Ertragsausfallversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Die Leistungen einer Ertragsausfallversicherung beziehen sich grundsätzlich nur auf die Kosten für den jeweiligen Ertragsausfall. Nicht zum Versicherungsumfang gehören daher die Kosten

  • für Sach- und Personenschäden (können über die Betriebsinhaltsversicherung oder über eine Unfallversicherung beziehungsweise Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden).
  • für Lizenzgebühren, für Aufwendungen für Ausgangsfrachten sowie für umsatzabhängige Versicherungsprämien.
  • für sämtliche Aufwendungen, die nicht im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
  • für Umsatz- und Verbrauchssteuern.
  • für den entgangenen Gewinn (gilt nur für die Praxisausfallversicherung).

Darüber hinaus gibt es bei der Ertragsausfallversicherung einige Leistungsausschlüsse für folgende Schäden, die

  • durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers entstehen.
  • während der Betriebsunterbrechung hinzukommen.
  • durch Krieg, innere Unruhen, Terrorakte oder Kernenergie entstehen.

Darüber hinaus gibt es bei den einzelnen Formen der Ertragsausfallversicherung weitere Leistungsausschlüsse. Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht bei der Betriebsschließungsversicherung in folgenden Fällen:

  • Die Ware war bereits bei Anlieferung verseucht.
  • Die Ware gehört nicht dem Versicherungsnehmer.
  • Das Fleisch kommt von Schlachttieren, die nur bedingt oder gar nicht als schlachttaufglich gelten.

Bei der Praxisausfallversicherung wird ein Leistungsausschluss vereinbart, wenn der Ausfall entsteht:

  • aus einer bestehenden Vorerkrankung
  • durch einen Suizidversuch
  • durch die Ausübung einer gefährlichen Sportart
  • durch Alkohol- und Drogenmissbrauch

Die Veranstaltungsausfallversicherung erbringt dahingegen keine Leistungen, wenn die Veranstaltung aufgrund

  • von mangelndem Publikumsinteresse
  • von finanziellen Schwierigkeiten des Veranstalters

abgesagt werden muss.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Vergleichen24 | ErtragsausfallversicherungSollte sich im Betrieb ein Schaden ereignen, der zu einer zeitweisen Betriebsunterbrechung oder -schließung führt, stehen Sie als Versicherungsnehmer zunächst gesetzlich in einer Schadensminderungspflicht. Mit anderen Worten: Sie müssen alles dafür tun, dass der Schaden kein größeres Ausmaß annimmt. Im Falle der Ertragsausfallversicherung kann das beispielsweise bedeuten, möglichst schnell Ersatz für eine ausgefallene Maschine zu besorgen, damit der Produktionsprozess (zumindest teilweise) schnell wieder in Gang kommt.

Informieren Sie zudem so schnell wie möglich Ihre Ertragsausfallversicherung. In der Regel müssen auch weitere Schadensmeldungen an weitere Versicherungen erfolgen, zum Beispiel an die Betriebsinhaltsversicherung, die Gebäudeversicherung oder die Umfallversicherung, da eine Betriebsunterbrechung in der Regel immer aus einem anderen versicherten Schaden resultiert. Für diese Schadensmeldungen stehen dem Versicherten mehrere Optionen zur Verfügung: telefonisch über die meist kostenlose Hotline des Anbieters der Ertragsausfallversicherung, online über ein meist auf der Homepage des Versicherers bereitgestelltes Schadensformular, postalisch oder per Fax.

Die darauf folgende Schadensanzeige für die Ertragsausfallversicherung sollte dann möglichst detaillierte Angaben zum Ertragsausfall aufweisen:

  • Seit wann besteht die Betriebsunterbrechung und wie lange wird sie voraussichtlich dauern?
  • Wie ist es zu der Betriebsunterbrechung gekommen?
  • Wer hat den Schaden verursacht?
  • Wie hoch ist der Ertragsausfall (Umsatzeinbußen und Fixkosten)?
  • Ist der Schaden, der den Ertragsausfall verursacht hat, über eine andere Versicherung abgedeckt?

Sofern es beweisrelevante Schriftstücke oder Fotos gibt, sollten Sie diese bei der jeweiligen Ertragsausfallversicherung auf jeden Fall mit einreichen. In der Folge wird die Ertragsausfallversicherung die Forderung eingehend prüfen und bei Bedarf auch die Meinung eines Sachverständigen einholen. Ist die Forderung berechtigt, wird die Ertragsausfallversicherung die Kosten nach Ablauf einer Karenzzeit bis zur Höhe der maximalen Deckungssumme ausgleichen.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Ertragsausfallversicherung ein?

Wer eine Ertragsausfallversicherung abschließt, kann damit rechnen, dass er ab dem ersten Tag nach Vertragsabschluss Versicherungsschutz genießt. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann es möglich sein, dass der Anbieter eine Wartezeit von maximal wenigen Wochen vereinbart. Individuell ist es darüber hinaus durchaus möglich, den Versicherungsbeginn zeitlich nach hinten zu verschieben, zum Beispiel dann, wenn der Tarif der Ertragsausfallversicherung gewechselt werden soll, damit ein zeitlich möglichst lückenloser Übergang besteht. Der Versicherungsschutz der Ertragsausfallversicherung endet nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Diese beträgt in der Regel mindestens ein Jahr, kann je nach Bedarf aber auch länger vereinbart werden.

Zu beachten ist, dass es bei der Ertragsausfallversicherung zeitliche Einschränkungen gibt:

  • die Karenzzeit: Die Karenzzeit beschreibt bei der Ertragsausfallversicherung den Zeitraum zwischen Beginn der Betriebsunterbrechung und Zahlung der ersten Leistung und dauert zwischen einigen Tagen bis zu einem Monat.
  • die Haftungszeit: Die Haftungszeit beschreibt die maximale Dauer einer Betriebsunterbrechung, für die ein Leistungsanspruch besteht. Die meisten Versicherer der Ertragsausfallversicherung gehen von einer Haftungszeit von einem Jahr aus, zeitliche Erweiterungen auf bis zu drei Jahre sind vertraglich in der Regel möglich.

Wichtig ist beim Thema Versicherungsbeginn zudem die Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Betriebsunterbrechung beziehungsweise ein Ertragsausfall vorliegt. Prüfen Sie daher Ihre Versicherungspolice: Es ist sinnvoll, wenn die Ertragsausfallversicherung bereits dann leistet, wenn nur ein Bereich des Betriebs von der Unterbrechung betroffen ist, zum Beispiel die Produktion, das Lager oder die Verwaltung.

 

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Ertragsausfallversicherung sein?

Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, damit im Schadensfall tatsächlich sämtliche Kosten über die Ertragsausfallversicherung abgedeckt sind. Zunächst sollte bei der Berechnung der Deckungssumme unterschieden werden, ob es sich um eine

  • Teilkostenversicherung (die maximal zu erstattenden Kosten werden vorher festgelegt) ODER
  • Vollkostenversicherung (sämtliche Kosten sind pauschal versichert)

handelt. Bei der Teilkostenversicherung sollte vorher eine genaue Kalkulation der Deckungssumme stattfinden. Diese ergibt sich vor allem aus der Summe des betriebsinternen durchschnittlichen Gewinns sowie den laufenden Fixkosten.

Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung spielt bei der Berechnung der Deckungssumme zudem eine Rolle, um welche Größe der Betriebsunterbrechungsversicherung es sich handelt: Während die Deckungssumme bei der kleinen BU an die der Betriebsinhaltsversicherung gebunden ist und den gleichen Betrag aufweist, errechnet sich die Deckungssumme anhand der jährlichen Bilanzen. Für die große BU kann ein Summenermittlungsbogen zu Hilfe genommen werden.

Handelt es sich um eine andere Form der Ertragsausfallversicherung, bestimmen folgende Kriterien die Höhe der Deckungssumme:

  • bei der Betriebsschließungsversicherung: Die Deckungssumme errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz. Daraus wird anhand von Betriebskosten und Gewinn ein Tagesumsatz ermittelt. 110 Prozent dieses Tagesumsatzes stellen dann den Tageshöchstsatz dar, für den eine maximale Entschädigungsleistung besteht.
  • bei der Praxisausfallversicherung: Grundlage sind die regelmäßigen Aufwendungen und nicht der Umsatz. Bei der Vertreterkostenversicherung kommen die Kosten hinzu, die für eine Vertretung des Versicherungsnehmers entstehen.
  • bei der Veranstaltungsausfallversicherung: Die Deckungssumme ergibt sich aus sämtlichen anfallenden Kosten und Verbindlichkeiten. Abgezogen werden müssen jedoch die Kosten, die nicht erstattungsfähig sind.
  • bei der Filmausfallversicherung: Die optimale Deckungssumme ist analog des Budgets der Filmproduktion.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Ertragsausfallversicherung berechnet?

Der Beitrag für die Ertragsausfallversicherung wird maßgeblich von der vereinbarten Deckungssumme bestimmt. Sollte diese sehr hoch ausfallen, wird sich dies auch erhöhend auf den Beitrag für die Ertragsausfallversicherung auswirken. Weiterhin gibt es weitere beitragsbeeinflussende Faktoren bei der Ertragsausfallversicherung, zum Beispiel

  • die Selbstbeteiligung: Sollte eine Selbstbeteiligung vereinbart sein, bis zu deren Höhe der Versicherungsnehmer selbst die Kosten für den Ertragsausfall übernimmt, reduziert diese den Beitrag der Ertragsausfallversicherung.
  • die Art der Police: Betriebsunterbrechung, Praxisausfallversicherung, Veranstaltungsausfallversicherung etc.
  • die Art der Betriebsunterbrechungsversicherung: kleine, mittlere oder große BU
  • die Laufzeit der Police: Eine lange Laufzeit verspricht günstigere Prämien.
  • die Dauer der Haftungszeit: Wer eine Haftungszeit länger als ein Jahr vereinbart, kann mit einer Erhöhung des Beitrags der Ertragsausfallversicherung rechnen.
  • die Dauer der Karenzzeit: Soll die Karenzzeit kurz sein oder gänzlich wegfallen, wirkt sich dies beitragserhöhend aus.
  • mögliche Zusatzleistungen, zum Beispiel die Mitversicherung von Elementarschäden oder die Übernahme von Mehrkosten. Es gilt: Je mehr Leistung, desto höher der Beitrag der Ertragsausfallversicherung.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Ertragsausfallversicherung für mich?

Vergleichen24 | ErtragsausfallversicherungDurch das breite Tarifangebot einer Ertragsausfallversicherung auf dem Markt ist ein Vergleich grundsätzlich immer zu empfehlen. Die jeweiligen Tarife unterscheiden sich mitunter sehr stark im Hinblick auf Preis, Leistung sowie besondere Zusatzleistungen, zum Beispiel eine lange Haftungszeit.

Bevor Sie die Tarife einer Ertragsausfallversicherung vergleichen, sollten Sie jedoch festlegen, welche Form der Ertragsausfallversicherung für Ihren Betrieb in Frage kommt. Außerdem gilt es, das jeweilige Risikopotential und den persönlichen Bedarf vor allem im Hinblick auf die Deckungssumme genau auszuloten. Ein umfassender Versicherungsvergleich der Ertragsausfallversicherung kann dann durch einen Online-Tarifrechner erleichtert werden. Schnell, anonym, kostenlos und unverbindlich ermittelt dieser eine übersichtliche Aufstellung an möglichen bedarfsgerechten Tarifen einer Ertragsausfallversicherung. Entscheiden Sie sich im Idealfall für den Tarif mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis, ein direkter Onlineabschluss ist meist möglich. Vor allem für größere Unternehmen kann darüber hinaus die Beratung eines unabhängigen Versicherungsexperten sinnvoll sein. Dieser erstellt nicht nur eine Bedarfsanalyse und holt diverse Angebote für eine Ertragsausfallversicherung ein, sondern kann zudem noch praktische Tipps geben, welche Ertragsausfallversicherung zu empfehlen ist und welche weniger.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Wer Beiträge für die Ertragsausfallversicherung zahlt, kann diese bei der Steuer geltend machen. Als Betriebsausgaben, die betriebliche Risiken abdecken, können sie bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden und damit die Steuerlast minimieren.

Eine Ausnahme stellen jedoch die Beiträge für die Praxisausfallversicherung dar: Muss der Versicherte, meist ein Selbstständiger, aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls seinen eigenen Betrieb unterbrechen, handelt es sich dabei aus rein steuerrechtlichen Aspekten nicht um ein betriebliches, sondern ein privates Risiko. Somit können die Beiträge nicht als Betriebsausgaben angegeben werden. Möglich ist es jedoch, diese als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen von der privaten Einkommenssteuer abzusetzen.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Ertragsausfallversicherung achten?

Für die Kündigung einer Ertragsausfallversicherung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • die ordentliche Kündigung
  • die außerordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung der Ertragsausfallversicherung ist immer zum Ende der Laufzeit möglich. Wer eine lange Laufzeit von mehreren Jahren vereinbart hat, ist dementsprechend lang an seine Ertragsausfallversicherung gebunden. Die Kündigung muss dem Versicherer dabei schriftlich ohne Angabe von Gründen, aber fristgerecht vorliegen. Häufig beträgt die Kündigungsfrist entweder einen Monat oder auch drei Monate. Wird die Kündigungsfrist versäumt, verlängert sich der Vertrag der Ertragsausfallversicherung meist automatisch um ein Jahr.

Eine Ausnahme stellt die Veranstaltungsausfallversicherung dar. Sollte sie so vereinbart sein, dass sie nur ein einzelnes Event absichert, bedarf es in der Regel keiner Kündigung. Die Police endet dann automatisch nach Stattfinden der Veranstaltung.

Eine außerordentliche Kündigung der Ertragsausfallversicherung kann nur erfolgen, wenn besondere Gründe vorliegen: So hat der Versicherungsnehmer nach einer Beitragserhöhung, nach Eintreten eines Schadensfall oder bei einem gegenseitigen gestörten Vertrauensverhältnis das außerordentliche Recht mit einer Frist von einem Monat seine Ertragsausfallversicherung zu kündigen.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Ertragsausfallversicherung achten?

Der Wechsel einer Ertragsausfallversicherung sollte immer nur dann erfolgen, wenn der bestehende Tarif zum jeweiligen Zeitpunkt auch gekündigt werden kann. Im besten Fall erfolgt ein zeitlich lückenloser Wechsel, damit Sie weder doppelt- noch unterversichert sind.

Wer den Anbieter seiner Ertragsausfallversicherung wechseln möchte, verspricht sich davon Vorteile, zum Beispiel:

  • Der neue Tarif der Ertragsausfallversicherung bietet einen günstigeren Beitrag, ohne dass sich der Leistungsumfang reduziert.
  • Die Leistungen des neuen Tarifs der Ertragsausfallversicherung sind bei gleichbleibenden Beiträgen umfangreicher.
  • Der Bedarf hat sich aufgrund von betrieblichen Umstellungen verändert, so dass der Versicherungsumfang angepasst werden muss. In dem Fall kann es aber auch möglich sein, den bestehenden Tarif der Ertragsausfallversicherung zu modifizieren.
  • Es besteht eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Versicherer der Ertragsausfallversicherung, zum Beispiel im Hinblick auf die Serviceleistungen.

 

Welche Vorteile hat eine Ertragsausfallversicherung?

Mit dem Abschluss einer Ertragsausfallversicherung profitiert der Versicherungsnehmer von folgenden Vorteilen:

  • Die Ertragsausfallversicherung fängt das Risiko einer Betriebsunterbrechung effektiv auf: Sie übernimmt nicht nur die Fixkosten, die trotz Unterbrechung weiter laufen, sondern bezahlt sogar den entgangenen Gewinn. So entstehen Ihnen durch eine betriebliche Unterbrechung keinerlei wirtschaftliche Nachteile.
  • Die verschiedenen Formen der Ertragsausfallversicherung garantieren einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz für unterschiedliche Bedürfnisse und das jeweilige Risikopotential.
  • Die Ertragsausfallversicherung lässt sich je nach Bedarf um zusätzliche Leistungen ergänzen, zum Beispiel die Übernahme von Mehrkosten.
  • Die Haftungszeit der Ertragsausfallversicherung lässt sich individuell auf bis zu drei Jahre erhöhen.
  • Der Versicherungsschutz der Ertragsausfallversicherung besteht für eine Vielzahl an Schäden, die zu einem Ertragsausfall führen.

 

Welche Nachteile hat eine Ertragsausfallversicherung?

Vergleichen24 | ErtragsausfallversicherungGrundsätzlich sollte sich jeder Betrieb vor dem Abschluss Gedanken darüber machen, ob sich eine Ertragsausfallversicherung lohnt. Die vergleichsweise hohen Prämien sollten immer dem jeweiligen Risiko für eine Betriebsunterbrechung gegenübergestellt werden. Um im Schadensfall keine böse Überraschung zu erleben, sollte sich zudem jeder Versicherungsnehmer darüber im Klaren sein, dass die entstandenen Sach- oder Personenschäden, die zu einer Unterbrechung führen, nicht zum Versicherungsumfang einer Ertragsausfallversicherung gehören. Wer sich jedoch letztlich für eine Ertragsausfallversicherung entschieden hat, der erhält einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz und muss daher in der Regel mit keinen Nachteilen rechnen.