Betriebsunterbrechungsversicherung im Griff
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Betriebsunterbrechungsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung?

Vergleichen24 | BetriebsunterbrechungsversicherungIn eine Anwaltskanzlei wird eingebrochen. Neben sämtlichen PCs werden dabei auch die Kundenakten entwendet, so dass vorübergehend nicht gearbeitet werden kann. Der Brand in einer Produktionshalle führt dazu, dass die Fertigung von Montageteilen unterbrochen werden muss. Durch einen Rohrbruch steht die gesamte Backstube unter Wasser. In der Folge kann nicht gebacken werden und die Bäckerei muss für die Zeit der Schadensbehebung schließen.

Es gibt eine Vielzahl an möglichen Schadensszenarien, die zu einer Betriebsunterbrechung führen können. Wird der Produktionsprozess beziehungsweise die tägliche Arbeit aufgrund eines Sachschadens unterbrochen, bedeutet das für den jeweiligen Betrieb in aller Regel eine große finanzielle Herausforderung, die unter Umständen sogar die wirtschaftliche Existenz gefährden kann. Denn während einerseits in dieser Zeit der kurz- oder auch längerfristigen Betriebsunterbrechung keine Umsätze mehr erzielt werden, müssen andererseits die laufenden Fixkosten, wie Personal-, Raum- und Energiekosten, weiterhin gezahlt werden.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Betriebe zwar nicht vor dem Risiko eines Schadens, dafür bietet sie eine umfangreiche finanzielle Absicherung gegen die negativen Auswirkungen der Betriebsunterbrechung, welche durch einen (versicherten) Sachschaden oder eine andere umsatzbringende Sache entstanden ist. Dabei übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht die Kosten für den jeweiligen Schaden (gehört zum Leistungsumfang einer Betriebsinhaltsversicherung), sondern ausschließlich für (Vermögens-)Folgeschäden, die jedoch noch nicht eingetreten sind, aber bereits im Vorwege durch die Betriebsunterbrechungsversicherung kompensiert werden.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung bietet dabei, abhängig von der Größe des Unternehmens, einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz und wird unterschieden zwischen:

  • der kleinen Betriebsunterbrechung: Die kleine BU eignet sich für Handwerksbetriebe und den Einzelhandel. Sie ist keine eigenständige Versicherung, sondern immer Bestandteil einer Betriebsinhaltsversicherung.
  • der mittleren Betriebsunterbrechung: Die mittlere BU ist eine eigenständige Versicherung für mittelständische Betriebe und unterscheidet sich von der kleinen BU durch einen größeren Leistungsumfang und höhere Deckungssummen.
  • der großen Betriebsunterbrechung: Die große BU richtet sich an große Unternehmen und ist vergleichbar mit der mittleren BU. Leistungsumfang, Deckungssumme und Zusatzleistungen nicht meist noch umfangreicher.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann sich dabei nicht nur für große und kleine Betriebe lohnen, auch Selbstständige oder Einzelunternehmen, wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte oder Steuerberater, sind mit dem Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung gut beraten. Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung, in dem Fall auch als Betriebsausfallversicherung bezeichnet, besteht dabei für den personellen Ausfall des Versicherten, zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall, welcher ebenfalls zu einer Betriebsunterbrechung führt.

 

Welche Schäden sind im Rahmen einer Betriebsunterbrechungsversicherung mitversichert?

Ein Leistungsanspruch besteht bei der Betriebsunterbrechungsversicherung dann, wenn ein versicherter Sachschaden zu einem kurz- oder längerfristigen Ertragsausfall, sprich zu einer Betriebsunterbrechung, führt. Dieser Schaden kann dabei folgende Ursachen haben:

  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Vandalismus
  • Vorsatz Dritter
  • Hagel und Sturm
  • Feuer (Brand, Blitzschlag und Explosion)
  • Leitungswasser
  • Fahrzeuganprall und Flugzeugabsturz
  • Aussperrung und Streik
  • optional: Elementargefahren, zum Beispiel Hochwasser, Lawinen, Erdsenkungen oder Erdbeben
  • optional zusätzlich bei der mittleren und großen Betriebsunterbrechung: Verzugs- und Wechselwirkungsschäden, die zum Beispiel durch Verzögerungen bei einem Zulieferer oder auch innerhalb des Unternehmens entstehen.

Sofern ein Selbstständiger eine Betriebsunterbrechungsversicherung als Betriebsausfallversicherung abgeschlossen hat, besteht darüber hinaus Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall des Versicherungsnehmers.

Zum Versicherungsumfang der Betriebsunterbrechungsversicherung gehören neben der Betriebsstätte sämtliche Gebäude, Grundstücke, Filialen sowie Abstell- und Parkplätze. Versichert sind darüber hinaus sogar die Versorgungsanschlüsse, die sich außerhalb des Betriebs befinden.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließe?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung wird in aller Regel immer in Verbindung mit einer Betriebsinhaltsversicherung abgeschlossen. Denn: Über die Betriebsunterbrechungsversicherung sind nur die Kosten für den jeweiligen Ertragsausfall versichert, nicht aber die Kosten für den entstandenen Sachschaden, aus dem die Betriebsunterbrechung resultiert. Die Betriebsinhaltsversicherung dagegen leistet Schadensersatz für beschädigtes oder zerstörtes Inventar. Darüber hinaus kann auch der Abschluss einer Betriebsgebäudeversicherung sinnvoll sein, da diese Schäden reguliert, die am Gebäude selbst entstanden sind.

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann bei einem genau definierten Risikopotential auch nur in Teilbereichen mit günstigeren Beiträgen abgeschlossen werden, zum Beispiel als

  • Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung

Neben der Betriebsausfallversicherung, die den Selbstständigen bei Krankheit und Unfall schützt, gibt es bei der Betriebsunterbrechungsversicherung weitere spezielle Sonderformen, die den Ertragsausfall absichern, zum Beispiel:

  • die Betriebsschließungsversicherung: Konzipiert ist die Betriebsschließungsversicherung für lebensmittelverarbeitende Betriebe, wie Fleischereien, Bäckereien, Restaurants oder Caterer. Sie bietet Versicherungsschutz, wenn der Betrieb aufgrund von Infektions- oder Seuchengefahr auf behördliche Anordnung temporär geschlossen werden muss.
  • die Veranstaltungsausfallversicherung: Zielgruppe für die Veranstaltungsausfallversicherung sind Veranstalter, zum Beispiel Eventagenturen. Sollte ein geplantes und bereits finanziertes Event aus unvorhersehbaren Gründen abgesagt werden, zum Beispiel durch ein offizielles Veranstaltungsverbot oder extreme Witterungsverhältnisse, leistet die Veranstaltungsausfallversicherung.
  • die Filmausfallversicherung: Die Filmausfallversicherung richtet sich an Film- und Fernsehproduktionsgesellschaften und leistet dann, wenn eine Produktion durch unvorhersehbare Ereignisse unterbrochen oder gestoppt werden muss.

 

Welche Leistungen sind bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Sollte ein Sachschaden zu einer Betriebsunterbrechung führen, dann hat der Versicherungsnehmer der Betriebsunterbrechungsversicherung Anspruch auf folgende Leistungen, um potentielle Vermögensschäden, die eine Betriebsunterbrechung mit sich bringt, gar nicht erst entstehen zu lassen:

  • den finanziellen Ausgleich für den entgangenen Gewinn: Der Gewinn eines Unternehmens wird aus der Differenz von Umsatz und laufenden Kosten berechnet.
  • die Übernahme der laufenden Kosten: Dazu gehören sämtliche Personalkosten, wie Gehälter und Löhne, die Raumkosten, zum Beispiel Miete oder Pacht, Energie- und Finanzierungskosten sowie Kosten für Versicherungsbeiträge, Zinsen oder Steuern.

Handelt es sich um eine mittlere oder große Betriebsunterbrechungsversicherung, gehören häufig auch weitere Leistungen zum Versicherungsumfang, unter anderem die Kosten für

  • Mehraufwendungen, die bei einer Betriebsunterbrechung entstehen können: Dazu gehören Kosten für Überstunden und Schichtzuschläge, für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen (Werbung), für Sachverständige oder auch für Vertragsstrafen, sofern zum Beispiel eine Einhaltung der Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen nicht möglich ist.
  • Maßnahmen, die die Dauer der Betriebsunterbrechung verkürzen können: Dazu gehören die Kosten für zeitweisen Ersatz, zum Beispiel von Produktionsanlagen, für den Zukauf von Produkten oder für die Anmietung von Ersatzräumlichkeiten.

Hat ein Selbstständiger die Betriebsunterbrechungsversicherung für den eigenen krankheitsbedingten Ausfall abgeschlossen, so kann der Versicherungsnehmer, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen, zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen:

  • die Kosten für einen Vertreter, wenn der Versicherungsnehmer krankheitsbedingt ausfällt.
  • persönliche Fixkosten des Versicherten, zum Beispiel Beiträge für Pflichtversicherungen, wie Kranken- oder Pflegeversicherungen

 

Welche Leistungen sind bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Der Leistungsumfang einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist klar definiert. Sie leistet für erwartete Vermögenschäden, die durch eine Betriebsunterbrechung zwangsläufig entstehen, nicht jedoch für bereits eingetretene Schäden. Demnach besteht bei der Betriebsunterbrechungsversicherung kein Versicherungsschutz für

  • Sach- und Personenschäden, die zu einer Betriebsunterbrechung führen (versicherbar über die Betriebsinhaltsversicherung beziehungsweise über die Unfallversicherung).
  • Vermögensschäden, die einem Dritten aufgrund der Betriebsunterbrechung entstehen, zum Beispiel weil er ein bestimmtes Produkt nicht weiterverarbeiten kann (versicherbar über eine Vermögensschaden- oder Produkthaftpflichtversicherung).
  • weitere Aufwendungen, die in keiner Verbindung mit der versicherten wirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
  • Ausgaben für Versicherungsprämien, die umsatzabhängig sind.
  • Umsatz- und Verbrauchssteuern.

Weiterhin hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Leistungen, wenn die Betriebsunterbrechung und damit verbunden der Sachschaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers oder eines Mitarbeiters
  • Krieg, Terror, innere Unruhen
  • Kernenergie
  • Verschleiß, allgemeine Abnutzung und Alterung

Darüber hinaus erhält der versicherte Selbstständige der Betriebsausfallversicherung keine Leistungen, sofern die Betriebsunterbrechung resultiert

  • aus einem Suizidversuch
  • aus der Ausübung einer gefährlichen Sportart
  • aus einer bestehenden Vorerkrankung
  • durch Alkohol- und Drogenmissbrauch

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Vergleichen24 | BetriebsunterbrechungsversicherungMuss ein Unternehmen seinen Betrieb vorübergehend unterbrechen, steht der Versicherungsnehmer, um Leistungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung beanspruchen zu können, zunächst in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht und muss alles daran setzen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Weiterhin gilt es, die Betriebsunterbrechungsversicherung schnellstmöglich über den entstandenen Schaden und damit verbunden die folgende Betriebsunterbrechung zu informieren. Der eigentliche Sachschaden muss bei der Betriebsinhaltsversicherung gemeldet werden, sofern beide Versicherungen nicht bei einem Anbieter abgeschlossen sind. Für die Schadensmeldung stellen die Versicherer in der Regel eine kostenlose Hotline zur Verfügung. Meist findet sich auf der Homepage des Anbieters auch ein Schadensformular, das Sie ausfüllen und online übermitteln können. Machen Sie dabei möglichst genaue Angaben zum Schaden: Wann und wo hat sich der Schaden ereignet? Um was für einen Schaden handelt es sich und wer oder was hat ihn verursacht? Warum resultiert aus dem Schaden eine Betriebsunterbrechung? Wie lang ist die geschätzte Dauer der Betriebsunterbrechung? Es ist zu empfehlen, Schriftstücke oder Fotos, die den Schaden dokumentieren, bei der Betriebsunterbrechungsversicherung mit einzureichen. Nach einer eingehenden Prüfung, die bei größeren Schäden auch von einem Sachverständigen vor Ort vorgenommen wird, erfolgt bei einer berechtigten Forderung eine Schadensregulierung nach Ablauf einer Karenzzeit bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

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Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung ein?

Der Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung beginnt mit der Gültigkeit der abgeschlossenen Versicherungspolice und Zahlung der ersten Beitragsprämie. Die Vereinbarung einer Wartezeit entfällt bei der Betriebsunterbrechungsversicherung. Möglich ist es jedoch, den Versicherungsbeginn nach individueller Absprache zeitlich erst später festzulegen. Das ist zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel sinnvoll, um zeitliche Überschneidungen beim Versicherungsschutz zu vermeiden. Da ein Leistungsanspruch der Betriebsunterbrechungsversicherung häufig nur dann gewährleistet ist, wenn der Ertragsausfall aus einem versicherten Sachschaden resultiert, ist es notwendig, dass zum Zeitpunkt des Schadeneintritts bereits Versicherungsschutz über die Betriebsinhaltsversicherung bestand.

Einige Versicherer der Betriebsunterbrechungsversicherung leisten bereits dann, wenn nur ein Bereich eines größeren Unternehmens, zum Beispiel das Lager oder die Verwaltung, von einer Betriebsunterbrechung betroffen ist. Achten Sie daher bereits beim Abschluss darauf, ab wann gemäß Vertragsbedingungen eine Betriebsunterbrechung vorliegt und damit verbunden, ab wann Versicherungsschutz besteht.

Die Police der Betriebsunterbrechungsversicherung endet nach Ablauf einer festgelegten Laufzeit, welche mindestens ein Jahr beträgt, nach Bedarf und Wunsch aber auch länger vereinbart werden kann. Zeitliche Einschränkungen gibt es bei der Betriebsunterbrechungsversicherung durch die Karenz- und Haftungszeit:

Der Zeitraum zwischen Beginn der Betriebsunterbrechung und Zahlung der ersten Leistungsprämie wird als Karenzzeit bezeichnet. Je nach Anbieter der Betriebsunterbrechungsversicherung beträgt diese Karenzzeit einige Tage oder auch einige Wochen. Da der Versicherungsnehmer auch während der Karenzzeit Anspruch auf Leistungen hat, wird ihm der Ertragsausfall dann rückwirkend ausgezahlt.

Mit Eintritt des Sachschadens (nicht mit Beginn der Betriebsunterbrechung) beginnt zudem eine Haftungszeit, in der der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung hat. Die Haftungszeit dauert in der Regel ein Jahr, bei der mittleren und großen Betriebsunterbrechung sind darüber hinaus auch zeitliche Verlängerungen von bis zu drei Jahren möglich.

 

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung sein?

Bei der Berechnung der Deckungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung muss zunächst zwischen der Größe der Betriebsunterbrechungsversicherung unterschieden werden:

  • die kleine BU: Die Deckungssumme der kleinen BU ist deckungsgleich mit der der Betriebsinhaltsversicherung und kann maximal bis zu einer Million Euro betragen.
  • die mittlere BU: Die Deckungssumme der mittleren BU als eigenständige Police kann je nach Bedarf und Anbieter zwischen 500.000 Euro und zehn Millionen Euro betragen. Sie wird anhand der jährlichen Bilanzen kalkuliert.
  • die große BU: Die jeweilige Deckungssumme ist frei wählbar und abhängig vom Anbieter in unterschiedlichen Höhen begrenzt. Die Berechnung erfolgt ebenfalls anhand der Jahresbilanzen, Versicherer stellen dafür häufig einen sogenannten Summenermittlungsbogen zur Verfügung.

Grundlegende Faktoren, die bei der Berechnung der Deckungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung eine Rolle spielen, sind vor allem

  • die Summe der Fixkosten
  • die voraussichtlichen Gewinne
  • weitere Einnahmen

Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung für Selbstständige können zudem die Kosten für einen Vertreter in die Deckungssumme mit einfließen.

In der Regel kann bei der Betriebsunterbrechungsversicherung zudem die Klausel einer Nachhaftung vereinbart werden: Anders als bei der Haftpflichtversicherung beschreibt diese keinen Zeitraum, sondern bezieht sich auf die Höhe der Deckungssumme. Mit der Nachhaftung, die zunächst ohne Erhöhung des Beitrags einhergeht, kann die Versicherungssumme um üblicherweise bis zu 30 Prozent nachträglich angehoben werden, sofern sich nach Ablauf des Versicherungsjahres herausstellt, dass die Deckungssumme zu niedrig bemessen war.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebsunterbrechungsversicherung berechnet?

Die Höhe des Beitrags für die Betriebsunterbrechungsversicherung wird vor allem von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme beeinflusst. Je höher diese ausfällt, desto höher ist auch der Beitrag. Dementsprechend ist bei der kleinen BU auch mit niedrigeren Beiträgen zu rechnen als bei der mittleren oder großen BU. Darüber hinaus beeinflussen weitere Faktoren den Beitrag zur Betriebsunterbrechungsversicherung:

  • Haftungszeit: Wird eine Haftungszeit vereinbart, die länger als zwölf Monate ist, erhöht dies den Beitrag der Betriebsunterbrechungsversicherung.
  • Karenzzeit: Wird eine kurze Karenzzeit individuell vereinbart, erhöht sich der Beitrag der Betriebsunterbrechungsversicherung.
  • Selbstbeteiligung: Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss bis zur Höhe der Selbstbeteiligung die Kosten für die Betriebsunterbrechung selbst zahlen. Dafür wirkt sich die Selbstbeteiligung beitragsreduzierend aus.
  • Kombination mit anderen Versicherungen: Wer beispielsweise eine Betriebsinhaltsversicherung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung als Versicherungspaket bei einem Anbieter abschließt, kann Beiträge sparen.
  • Laufzeit der Police: Je länger sich der Versicherungsnehmer an einen Anbieter bindet, desto geringer fällt der Beitrag für die Betriebsunterbrechungsversicherung aus.
  • Zahlungsmodalitäten: Werden die Beiträge jährlich im Voraus gezahlt, ist das meist günstiger als eine monatliche Zahlungsweise.
  • Zusatzleistungen: Wer zum Beispiel zusätzlich Verzugs- und Wechselwirkungsschäden oder Mehrkosten mitversichern möchte, kann davon ausgehen, dass diese Zusatzleistungen den Beitrag erhöhen.
  • Zielgruppe der Betriebsunterbrechungsversicherung: Schließt ein Selbstständiger eine Betriebsausfallversicherung ab, müssen wahrscheinlich weniger Beiträge gezahlt werden, als bei größeren Unternehmen.
  • besondere Risiken: Ist ein Unternehmen einem besonders hohen Risiko eines Schadens und damit einer Betriebsunterbrechung ausgesetzt, wird sich dadurch der Beitrag erhöhen.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebsunterbrechungsversicherung für mich?

Vergleichen24 | BetriebsunterbrechungsversicherungDer Vergleich einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist nicht nur vor einem Neuabschluss zu empfehlen, sondern immer in regelmäßigen Abständen auch bei einer bereits bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung. Auf diese Weise behalten Sie stets den Überblick über das jeweilige Angebot am Versicherungsmarkt. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich mitunter stark, was Preis, Versicherungsumfang, aber auch zusätzliche Leistungen angeht und unterliegen zudem regelmäßigen preislichen Schwankungen.

Bei einem Vergleich der Betriebsunterbrechungsversicherung können zudem parallel verschiedene Tarife einer Betriebsinhaltsversicherung verglichen werden. Möglicherweise ist es dann günstiger, beide Versicherungen als Versicherungspaket bei einem Anbieter anstelle von zwei Einzelpolicen abzuschließen.

Für einen Vergleich der Betriebsunterbrechungsversicherung bietet sich ein Online Tarifrechner an. Bevor Sie unterschiedliche Tarife vergleichen, sollten Sie jedoch Ihren persönlichen Bedarf im Hinblick auf Leistung, Deckungssumme und Zusatzwünsche genau festlegen. Nach Eingabe Ihrer Daten und Anforderungen ermittelt ein Vergleichsrechner schnell, kostenlos, anonym und unverbindlich eine übersichtliche Auflistung aller Tarife einer Betriebsunterbrechungsversicherung, die für Sie in Frage kommen. Sofern die Leistung stimmt, können Sie sich für den Tarif mit dem günstigsten Beitrag entscheiden. Zum Service der Tarifrechner gehört zudem, dass ein direkter Online Abschluss möglich ist.

Alternativ oder ergänzend kann auch die Beratung eines Versicherungsexperten beansprucht werden. Vor allem bei größeren Unternehmen kann dieser einer individuelle Risikoanalyse vornehmen und diverse Angebote für eine Betriebsunterbrechungsversicherung einholen.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Versicherungsbeiträge für die Betriebsunterbrechungsversicherung können Sie von der Steuer absetzen. Sie gelten als Betriebsausgaben, die dazu beitragen, die Risiken eines Betriebes abzusichern. Als solche werden sie bei der Steuererklärung angegeben und reduzieren damit die Steuerbelastung.

Schließt jedoch ein Selbstständiger eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab, da er sich gegen das Risiko eines Ertragsausfalls infolge von Krankheit oder Unfall absichern möchte, gelten die Beiträge nicht als Betriebsausgaben, da kein betriebliches, sondern vielmehr ein privates Risiko abgedeckt wird. Es ist jedoch möglich, die Beiträge für die Betriebsunterbrechungsversicherung als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen bei der privaten Einkommenssteuererklärung anzugeben.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Betriebsunterbrechungsversicherung achten?

Die Kündigung einer Betriebsunterbrechungsversicherung kann ohne Angabe von Gründen immer zum Ende einer Laufzeit erfolgen. Ist beispielsweise eine Laufzeit von drei Jahren vereinbart, darf auch erst am Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden. Zu beachten sind die jeweiligen Kündigungsfristen, die je nach Anbieter einen Monat oder meist auch drei Monate betragen können. Sollte nicht rechtzeitig gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag der Betriebsunterbrechungsversicherung in der Regel automatisch um ein Jahr.

Vor allem dann, wenn nur Teilbereiche über die Betriebsunterbrechungsversicherung versichert sind, zum Beispiel eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung, gibt es auch Policen, die eine kürzere Laufzeit als ein Jahr aufweisen. Diese müssen meist nicht gekündigt werden, sondern enden automatisch zu einem vertraglich festgelegten Datum.

In Ausnahmefällen kann eine Kündigung der Betriebsunterbrechungsversicherung auch während der Laufzeit erfolgen. Mit der Frist von einem Monat hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht, sofern besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel:

  • nach einer Beitragserhöhung des Anbieters
  • nach dem Eintreten eines Schadensfalls
  • bei einem gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem

Da bei der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungsschutz an eine Betriebsinhaltsversicherung gekoppelt ist, sollten Sie sich bewusst sein, dass die Kündigung der Betriebsunterbrechungsversicherung nur in Kombination mit einer Kündigung der Inhaltsversicherung möglich ist, sofern keine anderen individuellen Vereinbarungen mit dem Anbieter getroffen werden können.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebsunterbrechungsversicherung achten?

Vergleichen24 | BetriebsunterbrechungsversicherungWer den Anbieter seiner Betriebsunterbrechungsversicherung wechseln möchte, sollte darauf achten, dies zu einem Zeitpunkt zu tun, wenn der bestehende Tarif gekündigt werden kann. Im Idealfall erfolgt der Tarifwechsel zeitlich möglichst lückenlos. So vermeiden Sie einerseits eine Doppelversicherung, bei der Sie doppelte Beiträge zahlen, ohne davon zu profitieren, und andererseits eine Unterversicherung. In dem Fall haben Sie für einen gewissen Zeitraum keinen Versicherungsschutz und müssten im Falle einer Betriebsunterbrechung die entstehenden Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Der Wechsel einer Betriebsunterbrechungsversicherung liegt meist darin begründet, für einen neuen Tarif weniger Beiträge bei gleichbleibendem oder sogar größerem Leistungsumfang zahlen zu müssen. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt können es auch betriebsinterne Veränderungen sein, wie eine Vergrößerung des Betriebs, die entweder eine Modifikation der bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung verlangen oder auch einen Anbieterwechsel sinnvoll werden lassen. Manchmal ist es auch „nur“ die Unzufriedenheit mit dem Anbieter, wie eine unzureichende Serviceleistung, die zu einem Tarifwechsel der Betriebsunterbrechungsversicherung führt.

Damit Sie von einem Wechsel profitieren, sollte vorher jedoch ein umfassender Versicherungsvergleich, zum Beispiel mit einem Tarifrechner, erfolgen. Sie erhalten so eine gute Übersicht über das Angebot auf dem Versicherungsmarkt und können sich für den Tarif entscheiden, der Ihren Vorstellungen entsprechend ein optimales Preis-Leistungsverhältnis bietet.

 

Welche Vorteile hat eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Wer eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließt, profitiert von folgenden Vorteilen:

  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt im Schadensfall sämtliche Kosten, die bei einer Betriebsunterbrechung entstehen und zahlt sogar den entgangenen Gewinn. Dem Versicherungsnehmer entstehen somit keine wirtschaftlichen Nachteile.
  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann den individuellen Voraussetzungen und dem jeweiligen Bedarf angepasst werden: Es lassen sich beispielsweise nur Teilbereiche absichern, es gibt unterschiedliche Größen der Betriebsunterbrechungsversicherung (kleine, mittlere, große) sowie diverse Unterarten (Betriebsschließungsversicherung, Veranstaltungsausfallversicherung etc.)
  • Eine Ergänzung um zusätzliche Leistungen ist bei der Betriebsunterbrechungsversicherung möglich, zum Beispiel die Deckung von Mehrkosten sowie die Mitversicherung von Verzugs- und Wechselwirkungsschäden.
  • Eine Erhöhung der Haftungszeit auf bis zu drei Jahre ist möglich.
  • Die Klausel der Nachhaftung garantiert bei der Betriebsunterbrechungsversicherung eine nachträgliche Anpassung der Deckungssumme.
  • Eine Vielzahl von Schäden ist über die Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt.

 

Welche Nachteile hat eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Wer eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese sich in der Regel nur lohnt, wenn auch Versicherungsschutz über eine Betriebsinhaltsversicherung besteht. Häufig ist der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung sogar an eine Inhaltsversicherung gekoppelt. Damit es im Schadensfall nicht zu einem bösen Erwachen kommt, sollten Sie zudem die Grenzen der Betriebsunterbrechungsversicherung kennen: Diese leistet nicht für den entstandenen Schaden selbst, sondern nur für die finanziellen Folgen, wenn der Betrieb zeitweilig unterbrochen werden muss. Wer sich mit diesem Wissen für eine Betriebsunterbrechungsversicherung entscheidet, sollte dann mit keinen Nachteilen rechnen.