Fehler lassen sich leider nicht immer vermeiden – existenzbedrohende Schadensersatzforderungen aber schon, wenn man richtig versichert ist.
Warum lohnt sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung?
Fast jede Profession bringt berufliche Risiken mit sich. Geht im Arbeitsleben etwas schief, sind die Folgen allerdings nicht über die Privathaftpflicht abgesichert. Für viele Berufe ist deshalb der Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung unabdingbar. Wer tagtäglich mit Menschen zu tun hat, das Vermögen Dritter verwaltet oder für das Wohlergehen Anderer verantwortlich ist, braucht die Rückendeckung einer guten Versicherung, die nach einem Fauxpas für entstandene Schäden aufkommt. Das gilt für den Buchhalter ebenso wie für IT-Dienstleister, Immobilienmakler, Ernährungsberater oder den Yogalehrer.
Für Arzt und Anwalt Pflicht
In manchen Berufen ist die Absicherung über eine Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Für Architekten, Ärzte, Ingenieure, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Versicherungsmakler, Dolmetscher, Übersetzer oder Hebammen ist die Berufshaftpflichtversicherung eine Grundvoraussetzung, um eine Zulassung zu erhalten oder in die entsprechende Berufskammer aufgenommen zu werden.
Deckt auch Vermögensschäden
Dabei sollten Versicherungsnehmer den entscheidenden Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung kennen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt zwar Personen- und Sachschäden ab, schließt aber oft Vermögensschäden aus. Die Berufshaftpflichtversicherung dagegen bietet den Vorteil, zwei wichtige Absicherungen in einer Police zu verbinden: die Betriebs- und die Vermögensschadenhaftpflicht. Die Berufshaftpflichtversicherung bietet somit lückenlosen Haftpflichtschutz für alle Berufe, bei denen nicht nur Sach- oder Personenschäden, sondern auch echte Vermögensschäden entstehen können.
Schadensverursacher haften unbegrenzt
Wird ein Kunde durch eine falsche Behandlung oder fehlerhafte Beratung verletzt oder finanziell geschädigt, ist der Verursacher per Gesetz verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Im Versicherungsfall muss in uneingeschränkter Höhe gehaftet werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung bewahrt Gewerbetreibende oder Freiberufler vor solchen hohen Schadensersatzzahlungen. Sie übernimmt die Regulierung von Schäden Dritter und schützt damit das Unternehmen vor finanziellen Belastungen, die ansonsten die berufliche Existenz bedrohen können. Außerdem überprüft die Berufshaftpflichtversicherung die Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderungen. Erweisen sich Schadensersatzforderungen als zu hoch oder gar ungerechtfertigt, weist der Versicherer gestellte Ansprüche ab, notfalls auch vor Gericht.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung mitversichert?
Die Berufshaftpflichtversicherung kann und soll je nach Berufsgruppe ganz unterschiedliche Risiken abdecken.
Echter oder unechter Vermögensschaden?
Je nach Anforderungen umfasst die Berufshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden sowie unechte und echte Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungsgrenze. Ein echter Vermögensschaden entsteht, wenn weder eine Person noch eine Sache einen unmittelbaren Schaden erleidet, sondern durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten ein finanzieller Nachteil zugefügt wird. Wird beispielsweise ein Klient von seinem Steuerberater falsch beraten und erleidet dadurch einen finanziellen Verlust, spricht die Versicherungsbranche von einem echten Vermögensschaden. Ein unechter Vermögensschaden ist dagegen ein sogenannter Sachfolgeschaden, der erst aufgrund der Verletzung einer Person oder der Beschädigung einer Sache zustande kommt. Etwa, wenn das Auto eines selbständig Tätigen durch ein anderes Auto beschädigt wird und dadurch ein lukrativer Termin durch die Lappen geht.
Absicherung von Personen- und Sachschäden
Manchen Unternehmen und Freiberuflern dient die Berufshaftpflichtversicherung als Schutz vor hohen Schadensersatzforderungen aus Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden. Das Deckungskonzept entspricht dann dem Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflichtversicherung. Mit dieser Variante ist der Policen-Inhaber abgesichert, wenn zum Beispiel ein Kunde auf dem frisch gewischten Flur einer Firma ausrutscht und sich verletzt, aber auch, wenn ein Angestellter versehentlich das Inventar eines Kunden beschädigt. Vor allem Berufsgruppen, die in direktem Kundenkontakt stehen wie Ärzte, Heilpraktiker, Kosmetiker oder Fitnesstrainer laufen täglich Gefahr, für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht zu werden. Gleiches gilt für Handwerker, die häufig am Eigentum ihrer Auftraggeber arbeiten und auch bei höchster Sorgfalt nicht vor Fehlern und daraus folgenden Schadensfällen gefeit sind.
Absicherung von Vermögensschäden
Personen, die mit der Vermögensverwaltung oder Finanzberatung Dritter betraut sind, benötigen unbedingt eine Berufshaftpflichtversicherung, die neben Sach- und Personenschäden echte Vermögensschäden versichert. In manchen Fällen reicht sogar eine Berufshaftpflichtversicherung, die ausschließlich für Vermögensschäden aufkommt. Man spricht dann auch von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Kombiversicherung für den Rundum-Schutz
Einige Unternehmen und Freiberufler müssen sowohl vor den Folgen vor Personen- und Sachschäden als auch vor echten Vermögensschäden gewappnet sein. Die Berufshaftpflichtversicherung lässt sich dafür als Kombiprodukt abschließen, das als Betriebshaftpflichtversicherung genauso wirkt wie als Vermögensschadenhaftpflichtpolice.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließe?
Die Leistungen einer beruflichen Haftpflichtversicherung müssen zum Beruf des Versicherungsnehmers und den damit verbundenen Risiken passen. Deshalb kann eine Berufshaftpflichtversicherung nie ein Pauschalangebot sein.
Welche Risiken versichern?
Vor dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sollte man ganz genau überprüfen, welche Risiken der eigene Arbeitsalltag mit sich bringt. Denn eine Berufshaftpflichtversicherung kann nur dann ihren Schutzschirm entfalten, wenn die Police die richtigen Leistungsbausteine enthält, auf die individuelle berufliche Situation abgestimmt ist und über eine ausreichende Deckungssumme verfügt. Andernfalls droht eine Unterversicherung, die dem Versicherungsnehmer teuer zu stehen kommen kann.
Jeder Unternehmer und jeder Freiberufler bringt unterschiedliche Berufsrisiken mit. Auch im Hinblick auf die Haftungsdauer einer Absicherung. Eine Berufshaftpflichtversicherung für einen Architekten sollte den Versicherungsnehmer beispielsweise noch Jahre nach Vertragsende schützen. Je nach Police können dies bis zu 30 Jahre sein.
Maßgeschneiderte Konzepte
Für einige Berufsgruppen gibt es maßgeschneiderte Versicherungskonzepte, zum Beispiel für Ärzte, Rechtsanwälte oder Hebammen. Je spezifischer jedoch die Branche, desto eher muss die Haftpflichtversicherung den persönlichen Anforderungen angepasst werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall optimal abgesichert ist und er lediglich für den Versicherungsschutz zahlt, den er wirklich benötigt.
Individualisierter Schutz
Für den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sind detaillierte Angaben zu Art und Umfang der unternehmerischen Tätigkeit erforderlich. Wer hier nicht sorgfältige Angaben macht, steht im ungünstigsten Fall ohne Versicherungsschutz da! Maßgeblich für eine zuverlässige Absicherung ist die genaue Beschreibung der beruflichen Aufgaben mit all ihren Besonderheiten. Zum Beispiel auch, ob in Geschäfts- oder Praxisräumen oder ausschließlich im Außendienst gearbeitet wird. Nur so kann der Versicherungsschutz explizit auf das tatsächliche Risiko zugeschnitten werden.
Übernimmt ein Architekt zum Beispiel bevorzugt die Planung und Aufsicht von großen industriellen Bauvorhaben, wird er eine andere Police benötigen als sein Kollege, der sich auf den Bau von Eigenheimen spezialisiert hat. Bei der Vertragslaufzeit sollte man sich für ein Jahr entscheiden; so kann man bei Bedarf schneller auf bessere Angebote zugreifen. Wenn möglich, die jährliche Bezahlweise wählen; das spart bares Geld.
Echte Vermögensschäden nicht vergessen!
Für viele Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte, Steuerberater. Architekten, Ingenieure oder Unternehmensberater empfehlen die Versicherungsprofis dringend, sich mit ihrer Berufshaftpflichtpolice auch vor den Folgen eines echten Vermögensschadens zu schützen. Denn wer beratend tätig ist und dabei einen Fehler begeht, verursacht bei seinem Kunden möglicherweise einen rein finanziellen Schaden, für den Schadenersatz gefordert werden kann. Die Berufshaftpflicht mit integrierter Regulierung von Vermögensschäden greift zum Beispiel, wenn der Beratungsfehler des Finanzberaters zu Einkommenseinbußen führt, eine falsche Kostenkalkulation des Architekten finanzielle Nachteile für den Kunden nach sich zieht oder wenn ein Steuerberater eine Einspruchsfrist seines Mandanten versäumt und der Steuerbescheid nicht mehr zu seinen Gunsten korrigiert werden kann.
Welche Leistungen sind bei einer Berufshaftpflicht im Schadensfall mit inbegriffen?
Eine Berufshaftpflichtversicherung kann grundsätzlich Personen- und Sachschäden, Vermögensfolgeschäden sowie reine Vermögensschäden abdecken. Je nach Berufsgruppe stehen dem Versicherungsnehmer unterschiedliche Deckungskonzepte zur Verfügung. Die Versicherung zahlt immer dann, wenn bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Versicherten ein Verstoß geschehen ist. Das kann eine unterlassene Belehrung eines Notars beim Kauf eines Grundstücks sein, die Nichteinhaltung von Fristen eines Rechtsanwaltes, eine falsche Behandlungsmethode durch einen Physiotherapeuten oder ärztliches Versagen bei der Diagnose einer Krankheit trotz eindeutiger Hinweise. Wichtig! Versichert sind immer nur die in der Police festgeschriebenen Leistungsbausteine und Tätigkeiten. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für
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- die Regulierung rechtmäßiger Schadenersatzforderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- die Klärung der Haftungsfrage
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche, wenn nötig, auch mit Anwalt und vor Gericht
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden bei Klienten, Mandanten und Kunden
Die Leistungen der Berufshaftpflicht gelten für das gesamte Unternehmen und schließen auch die Mitarbeiter ein. Einige Versicherungsgesellschaften bieten im Rahmen ihrer Berufshaftpflichtversicherung auch die Absicherung der Produkthaftpflicht mit an. Denn Produkte können bei Fehlfunktion hohe Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auslösen und dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen. Beim erstmaligen Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung kommt die sogenannte Rückwärtsversicherung zum Tragen. Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Fälle, die innerhalb eines Jahres vor Beginn des Versicherungsvertrages ihren Ursprung hatten und dem Versicherungsnehmer bis zum Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Welche Leistungen sind bei einer Berufshaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Die Berufshaftpflichtversicherung haftet nicht, wenn eine wissentliche Pflichtverletzung einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht hat. Außerdem wird sie Leistungen verweigern, falls der Versicherungsnehmer Aufgaben übernommen hat, die über die im Versicherungsschein festgelegten Tätigkeiten hinausgehen oder nicht dem versicherten Berufsbild entsprechen.
Beispielsweise leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte nicht bei Behandlungen, die nicht in der Heilkunde anerkannt sind, bei nicht anerkannten Apparaten für die Therapie sowie bei kosmetischen Eingriffen oder Operationen, die nicht medizinisch indiziert sind. Für Architekten und Bauingenieure zum Beispiel schließt die Berufshaftpflicht Leistungen aus, wenn sie durch das Versäumen von eigenen Fristen oder Terminen Schäden verursachen, sich gesetzeswidrig verhalten oder sogenannte Sowiesokosten geltend machen wollen.
Leistungen aus der Berufshaftpflichtversicherung werden auch dann nicht fließen, wenn die Erstprämie für die Police nicht gezahlt wurde. Ist ein Versicherter mit einer Folgeprämie in Verzug, setzt die Versicherung in der Regel eine Zweiwochenfrist zur Zahlung. Bleibt die Begleichung aus, besteht kein Versicherungsschutz.
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Wie bei jedem Versicherungsfall gilt es auch bei der Berufshaftpflichtversicherung, den Schaden schnell zu melden. In den Vertragsbedingungen heißt es dazu „umgehend“ und bedeutet, innerhalb einer Woche Kontakt zum Versicherer aufzunehmen. Die Schadensmeldung kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Auch wenn nach einem aufgetretenen Schaden noch keine Schadensersatzforderung erfolgt ist, sollten Versicherungsnehmer ihren Versicherer kontaktieren und ihn über eine eventuelle Schadensabwicklung informieren.
Den Schaden sollte der Versicherte detailliert dokumentieren, wenn möglich auch mit Fotos. Ob tatsächlich Schadenersatzpflicht besteht, prüft immer die Versicherung für seinen Kunden. Auf keinen Fall sollten vorab Schuldzugeständnisse oder Schadenersatzzahlungen erfolgen, ohne sich mit der Versicherung abgesprochen zu haben. Damit verwirken Versicherungsnehmer womöglich ihren Schutz. Die meisten Versicherungen werden verweigern, vom Kunden eigenmächtig getätigte Zahlungen im Nachhinein zu übernehmen. Forderungen, Mahnungen oder Klagen sollten stets unmittelbar an die Versicherung weitergeleitet werden, die dann alle weiteren Schritte für den Versicherten übernimmt.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht ein?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung: Die erste Prämie wurde vorab pünktlich gezahlt. Durch die bei Berufshaftpflichtversicherungen übliche Rückwärtsversicherung beim erstmaligen Abschluss einer Police setzt die Absicherung quasi bereits ein Jahr vor Vertragsstart ein; dann sind Versicherte auch für Fälle aus den vergangenen zwölf Monaten abgesichert, die bis zum Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sein?
Neben der Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für manche Berufsgruppen auch die Höhe der Mindestdeckungssumme vorgeschrieben. Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern liegt die Mindestdeckung bei 250 000 Euro pro Schadensfall und eine Million Euro pro Jahr. Notare müssen sich über mindestens 500 000 Euro pro Schadensfall versichern. Die bereits festgelegten Versicherungssummen sind in der jeweiligen Berufsordnung oder durch die Kammern geregelt.
Gehört man nicht zu einer Berufsgruppe, für die eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben ist, muss man die Deckungssumme selbst bestimmen. Dabei sollte sich der Versicherungsnehmer am individuellen Risiko seines Unternehmens oder seiner freiberuflichen Tätigkeit orientieren. Grundsätzlich muss eine Berufshaftpflicht die größtmöglichen Schadensfälle absichern. Je höher also das Risiko, desto höher die Deckungssummen.
Vor Vertragsabschluss sollte sich zum Beispiel ein IT-Berater fragen: Was für einen finanziellen Schaden könnte meine fehlerhafte Beratung hinsichtlich der Einführung eines neuen Computersystems kosten? Sind Umsatzeinbußen von mehreren Hunderttausend Euro möglich, sollte die Deckungssumme der Berufshaftpflicht genau dieses Risiko absichern. Denn für einen etwaigen Differenzbetrag zwischen Versicherungssumme und tatsächlichem Schaden muss der Berater auf jeden Fall selbst aufkommen. Deshalb ist es wichtig, das Risiko der Tätigkeit realistisch einzuschätzen.
Im Schnitt sind Deckungssummen von bis zu zwei Millionen Euro für Personenschäden und bis zu 300 000 Euro für Sachschäden sowie Vermögensschäden üblich. Ärzte, Apotheker, Architekten und Bauunternehmer versichern sich in der Regel mit drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 300 000 Euro für Vermögensschäden. Steuerberater benötigen eine Deckungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall für Vermögensschäden. Bei börsennotieren Unternehmen liegt die Versicherungssumme bei mindestens vier Millionen Euro. Außerdem ist bei den meisten Versicherungsunternehmen eine pauschale Deckungssumme für Personen- und Sachschäden möglich. Diese Pauschale liegt für gewöhnlich bei fünf Millionen Euro.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung berechnet?
Um die Prämien für eine Berufshaftpflichtversicherung zu bestimmen, betrachten die Versicherer verschiedene Faktoren. In erster Linie richtet sich der Beitrag nach Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit. Jeder Beruf wird von den Versicherern in eine Risikoklasse eingestuft. Je höher das Haftungsrisiko und damit die Klassifizierung, desto höher die Prämie für den Versicherungsnehmer.
Zudem wollen Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen wissen, welchen Umsatz das Unternehmen erzielt, wie hoch Lohn- und Gehaltssummen sind oder wie viele Mitarbeiter der Betrieb beschäftigt. Unternehmer, die eine Berufshaftpflicht für sich und ihre Mitarbeiter abschließen, zahlen entsprechend mehr als Einzelpersonen. Schließlich bestimmt natürlich auch die Höhe der Deckungssumme den Preis der Police.
Hat der Versicherer alle nötigen Informationen zusammen, nutzt er die Daten, um das individuelle Risiko für Schäden und Schadenshöhen einzuschätzen sowie die Kosten für eine Absicherung abzuleiten. Eine Selbstbeteiligung oder Rabattmöglichkeiten mindern die Höhe der Prämie. Bei Rechtsanwälten ist beispielsweise ein Selbstbehalt von 2500 Euro je Versicherungsfall üblich.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Berufshaftpflichtversicherungen für mich?
Die Kosten und Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung weisen je nach Anbieter erhebliche Unterschiede auf. Die Gestaltungsmöglichkeiten für den Versicherten sind vielfältig. Für einen guten Überblick über das große Angebot von Berufshaftpflichtversicherungen hilft ein Vergleich der Versicherungsunternehmen am Markt.
Nicht immer ist das günstigste Angebot auch das beste und nicht Jeder benötigt alle Leistungen einer Rundum-Versicherung. Online-Vergleichsrechner zur Berufshaftpflicht verschaffen schnell und einfach eine Übersicht im Versicherungsdickicht: Einfach den Beruf angeben, einige grundlegende Fragen zu Unternehmen und Tätigkeit beantworten und schon präsentieren sich die Anbieter, die für das jeweilige zu versichernde Risiko geeignet und empfehlenswert sind.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Versicherungen, die das berufliche Risiko absichern, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Werbungskosten sind Ausgaben, die getätigt werden, um Einnahmen zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten, also Auslagen, die rund um den Job entstehen. Werbungskosten führen zu einer Steuerersparnis, indem sie von den erzielten Einnahmen abgezogen werden. Das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmern pauschal 1000 Euro für Werbungskosten. Wer höhere Aufwendungen zur Absicherung seiner beruflichen Tätigkeit geleistet hat, kann die Mehrkosten möglicherweise durch detaillierte Angaben in der Steuererklärung zurückholen.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Berufshaftpflichtversicherung achten?
Im Versicherungsschein der Berufshaftpflichtversicherung wird festgehalten, für welchen Zeitraum der Vertrag Gültigkeit haben soll. Bei Jahrespolicen und Verträgen mit einer Laufzeit von zwei oder mehr Jahren verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr, sofern nicht mindestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt wurde. Mehrjahresverträge sind immer erst zum Ende ihrer Laufzeit (etwa nach drei Jahren) und danach zum Ende eines jeden weiteren Versicherungsjahres kündbar.
Eine ordentliche Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung ist dem Versicherungsunternehmen immer schriftlich mitzuteilen. Ansonsten ist die Kündigung nicht wirksam. Bei Einzelobjektverträgen, die zum Beispiel bei befristeten Bauprojekten abgeschlossen werden, gilt der Versicherungsschutz normalerweise bis zum im Vertrag angegebenen Datum der Fertigstellung des Projekts. Eine Kündigung ist in diesen Fällen nicht nötig.
Nach einer Beitragserhöhung der Berufshaftpflichtversicherung, die nicht mit einer Anpassung der Versicherungsleistungen einhergeht, steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall kann er den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Die Versicherer regeln im Versicherungsvertrag, innerhalb welchen Zeitraums nach Zustellung der Beitragserhöhung die Kündigung zu erfolgen hat. Außerdem ist im Vertrag festgelegt, ob die Erhöhung einen bestimmten Rahmen haben muss, um eine außerordentliche Kündigungsfrist zuzulassen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer allerdings begründet kein gesondertes Kündigungsrecht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht zudem, wenn der Versicherer gerade einen Schaden reguliert oder die Kostenübernahme für einen entstandenen Schaden abgelehnt hat. Im Falle einer Betriebsaufgabe erlischt der Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung. Dem Versicherungsunternehmen sollte deshalb umgehend mitgeteilt werden, wenn ein Unternehmen geschlossen wurde.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Berufshaftpflichtversicherung achten?
Der regelmäßige Check seiner Versicherungen und der damit verbundenen Leistungen ist eine gute Idee. Wer schon seit längerer Zeit nicht mehr die Qualität seiner Berufshaftpflicht-Police überprüft und diese mit Versicherungslösungen der Konkurrenz gemessen hat, sollte das neue Versicherungsjahr für einen Vergleich nutzen. Vielleicht kann mit einem Anbieterwechsel viel Geld gespart und von besseren Leistungen profitiert werden. Zudem können Verträge, die gestern noch ausreichend Schutz boten, aufgrund von neuen Anforderungen mittlerweile überholt sein.
Nach einem Versichererwechsel muss der Vorversicherer im Rahmen einer fünfjährigen Nachhaftung für Pflichtverletzungen seines ehemaligen Versicherungsnehmers einstehen, die innerhalb der Vertragslaufzeit bei ihm verursacht, aber erst später bekannt und gemeldet werden. Der neue Versicherer übernimmt im Rahmen der so genannten Übergangsklausel nur dann das Risiko aus Verstößen im Vorversicherungszeitraum, wenn diese innerhalb der fünfjährigen Nachmeldefrist nicht bekannt waren und damit auch nicht beim Vorversicherer gemeldet werden konnten.
Welche Vorteile hat eine Berufshaftpflichtversicherung?
Für die meisten Unternehmen und Selbständigen stellt die Berufshaftpflichtversicherung einen umfassenden Schutz dar, auf den sie nicht verzichten sollten. Bei hohen Schadensersatzforderungen nach gravierenden Verfehlungen kann der Besitz einer Berufshaftpflichtpolice den Erhalt der beruflichen Existenz garantieren.
Unternehmensberater, Steuerberater oder Anwälte entscheiden durch ihre Tätigkeit oft über die Vermögenssituation Dritter; bei Fehlurteilen können sie ihren Kunden erheblichen finanziellen Schaden zufügen. Ebenso vermögen Beratungs- oder Behandlungsfehler von Ärzten direkte und ernste Auswirkungen auf das Wohlergehen Dritter zu haben. Ob durch Fahrlässigkeit, Nichtwissen oder Falscheinschätzung einer Situation – für einen Schadensfall haftet der Beratende stets persönlich und in vollem Umfang. Oft sind hohe Summen im Spiel, die ein Betroffener ohne Berufshaftpflichtversicherung kaum aufbringen kann. Überdies ist die Bewertungslage eines Schadensfalles häufig überaus komplex und ohne fachkundige Unterstützung seitens eines kompetenten Versicherers nicht zu beurteilen.
Welche Nachteile hat eine Berufshaftpflichtversicherung?
Bei einer Berufshaftpflichtversicherung ist es besonders wichtig, auf die vereinbarten Leistungen zu achten. Eine Police mit fehlenden oder falschen Leistungsbausteinen ist im Schadensfall so gut wie nichts wert.
Viele Versicherte haben eine schlechte, weil nicht passende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, ohne es überhaupt zu wissen! Damit berufliche Fehler nicht die Existenz bedrohen, ist ein Blick ins Kleingedruckte bei der Berufshaftpflichtversicherung unbedingt erforderlich. Wer vor Vertragsabschluss versäumt, seine berufsbedingten Risiken genau abzuwägen und dem Versicherer mitzuteilen, steht quasi ohne Versicherungsschutz da.
Die Schadenszenarien eines IT-Experten beispielsweise stellen sich vollkommen anders dar als die eines selbständigen Handwerkers. Während beim Computerspezialisten ein Sach- oder Personenschaden eher selten vorkommt, kann es beim Handwerker schon öfter passieren, dass beim Einsatz vor Ort Eigentum des Kunden zu Bruch geht. Der IT-Profi dagegen muss sich nicht vornehmlich gegen Sach- oder Personenschäden absichern, sondern hauptsächlich vor teuren Vermögensschäden gewappnet sein. Dann ist er auf der sicheren Seite, wenn zum Beispiel ein fehlerhaftes Backup die Datenbank des Kunden schachmatt setzt und Aufträge nicht bearbeitet werden können. Schadenklassiker in der IT-Branche sind außerdem diverse Rechtsverletzungen, für die viele ITler ebenfalls keinerlei Absicherung vorweisen können.