Veranstaltungsversicherung im Griff
mit vergleichen24.de

Veranstaltungsversicherung

Lohnt sich der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung?

Die Veranstaltungsversicherung ist ein Oberbegriff für unterschiedlichste Policen der modernen Haftpflichtversicherung für die Ausrichter von Veranstaltungen und von Events. Die Veranstaltungsversicherung wird auch auf dem deutschen Markt seit geraumer Zeit durch sogenannte Spezialversicherungsmakler angeboten, um die Zielgruppe der Veranstalter vor Schadensersatzforderungen und teuren finanziellen Nachteilen zu schützen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen und unterschiedlichsten Arten von Events möglicherweise erwachsen könnten.

Da die Veranstaltungsversicherung meist nur für einzelne Ereignisse gilt und daher durch den Versicherungsnehmer auch lediglich von Fall zu Fall abgeschlossen werden kann, wird sie oft und gern auch als Eventversicherung bezeichnet. Sie ergibt sich grundsätzlich aus der umfangreichen und sowohl gesetzlich, wie auch vertraglich fixierten umfangreichen Haftung des jeweiligen Veranstalters für Personen-, für Sach- und für Vermögensschäden Dritter, welche in einem unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit der betreffenden Veranstaltung stehen.

Der Berufszweig des Veranstalters oder des Veranstaltungsmanagers ist stets auch dadurch gekennzeichnet, dass er nämlich ein nur sehr schwer überschaubares und erhebliches Gefahrenpotenzial aufweist, aus welchem, vor allem bei Personenschäden, Haftungs- und Ersatzansprüche gegenüber dem betreffenden Veranstalter und Ausrichter eines Events erwachsen können, die schnell die Höhe von mehreren Millionen Euro erreichen können.

Dennoch zählt die moderne Veranstaltungsversicherung leider immer noch zu all jenen Arten der betrieblichen Haftpflichtversicherungen, welche dem betreffenden Personenkreis leider am wenigsten bekannt sind.

Je größer die Zahl der Teilnehmer einer Veranstaltung im Allgemeinen ist, desto größer ist auch das jeweilige Gefahrenpotenzial, welches für den entsprechenden Veranstalter aus ihr erwächst. Auch Sportveranstaltungen sind, trotz modernster Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, stets durch ein signifikant hohes Ausmaß an Risiken gekennzeichnet. Die Veranstalter aller Arten von Sportveranstaltungen oder auch von Großevents können daher wohl am deutlichsten von den Vorzügen und  Sicherheitsmechanismen einer modernen Veranstaltungsversicherung profitieren, indem sie diese abschließen.

Bei den meisten aktuellen Veranstaltungsversicherungen, insbesondere jedoch bei sämtlichen Arten von Großveranstaltungen, müssen im Vorfeld detaillierte Angaben gegenüber dem Versicherer gemacht werden, damit der Versicherungsschutz rechtswirksam ist und entsprechend im Schadensfall auch greifen kann.

Welche Schäden sind im Rahmen einer Veranstaltungsversicherung mitversichert?

Mögliche Schäden, die dem Ausrichter einer Veranstaltung oder dem Veranstalte eines Events finanziell gefährlich werden können, indem sie seine betriebliche Liquidität bis hin zum völligen finanziellen Ruin belasten, gibt es im Zusammenhang mit einer Veranstaltung leider in recht großer Anzahl.

Hier wären als Schadensquellen und Risikopotenziale unter anderem beispielhaft zu nennen:

  • die defekte Technik
  • der Totalausfall der Veranstaltung aufgrund von unterschiedlichsten Problemfeldern
  • die Beschädigung der angemieteten Bühnentechnik oder des sonstigen Equipments
  • Personenschäden, die beim Aufbau der Bühne oder auch während des Events selbst entstehen können und vieles andere mehr.

Die Schadensfälle, welche also mit einer entsprechenden Veranstaltungsversicherung oder einer Eventversicherung abzudecken sind, umfassen daher im Einzelnen:

  • Leistungsansprüche, basierend auf Personenschäden
  • Leistungsansprüche aus Sachschäden
  • Leistungsansprüche aus Vermögensschäden.

Alle Arten von Schäden sind somit über eine effektive Veranstaltungsversicherung abdeckbar, welche Dritten im Zusammenhang mit der entsprechenden Veranstaltung entstehen können und diese dann zu Forderungen auf Schadensersatz und Kompensation berechtigen.

Der jeweils über eine Veranstaltungshaftpflicht versicherbare Personenkreis ist unterschiedlich groß dimensioniert. Meist ist es dabei jeweils eine Sache der einzelvertraglichen Regelungen zwischen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und dem Veranstalter, welcher Personenkreis über die Veranstaltungsversicherung versichert werden kann. Die Angaben und Details hierzu werden dann üblicherweise in der betreffenden Police hinterlegt und festgehalten.

In Abhängigkeit von Art und Umfang der jeweiligen Veranstaltungsversicherung umfasst der konkrete Versicherungsschutz meist nicht nur den Veranstalter selbst und sein Team, sondern unter Umständen auch alle auf der Veranstaltung oder auf dem Event anwesenden Mitarbeiter von Personal- oder auch von entsprechenden Künstleragenturen. Aber auch Catering und Gastronomie, Ausstattungsverleiher und selbstverständlich die zuständigen und auf der Veranstaltung stets anwesenden Sicherheitsunternehmen, können über eine Veranstaltungsversicherung wirksam geschützt werden.

Was sollte ich beachten, bevor ich die Versicherung abschließe?

Es wurde bereits auf die Tatsache hingewiesen, dass die Veranstaltungsversicherung oder Eventversicherung durch einen Veranstalter oder Ausrichter eines Events immer nur von Fall zu Fall und meist auch nur für eine singuläre Veranstaltung abgeschlossen werden kann. Dies führt dann letztendlich dazu, dass der jeweilige Veranstaltungsmanager im Verlaufe seines langjährigen Berufslebens dazu gezwungen ist, eine wahre Vielzahl entsprechender Veranstaltungsversicherungen abzuschließen und dabei am Ende ein gewisses Maß an Routine entwickelt.

Diese Routine sollte dann allerdings keinesfalls je dazu führen, dass das Procedere des Abschlusses einer Veranstaltungsversicherung auf die leichte Schulter genommen wird. Denn fehlerhafte Angaben gegenüber der zuständigen Versicherung, vor allem in Bezug auf die zu erwartende Teilnehmer oder auch die Nichterfüllung entsprechender behördlicher Auflagen, können zum sofortigen Erlöschen des entsprechenden Versicherungsschutzes der Veranstaltungsversicherung und damit zum wirksamen Leistungsausschluss des Versicherungsträgers führen.

An erster Stelle sollte vor dem jeweiligen Vertragsabschluss ein fundierter und gründlicher Vergleich der einzelnen am Markt erhältlichen Angebote für eine entsprechende Veranstaltungsversicherung stehen. Hierbei muss der Veranstalter vor allem das Preis-Leistungs-Verhältnis der jeweiligen Gesellschaften überprüfen.

Hat man sich dann schließlich für eine bestimmte Gesellschaft entschieden, so ist es zweckmäßig, deren Versicherungsvertreter im Vorfeld der auszurichtenden Veranstaltung einzuladen, um Details des Events und auch den Vertrag für den abzuschließenden Versicherungsschutz zu besprechen.

Dazu benötigt der jeweilige Träger des Versicherungsschutzes für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung eine Vielzahl unterschiedlichster Angaben und wahrheitsgemäßer Informationen vom Veranstalter. Diese Informationen sollten strikt wahrheitsgemäß sein.

Sie beziehen sich insbesondere auf:

  • die Art der jeweiligen Veranstaltung
  • den Ort, an welchem der Event stattfinden soll
  • die voraussichtliche Dauer
  • die voraussichtlich zu erwartende Teilnehmeranzahl
  • möglicherweise eingebundene Fremd-Dienstleister
  • eventuelle behördliche Auflagen bezüglich der Veranstaltung
  • Art und Umfang der eingesetzten Technik und Logistik
  • und anderes mehr.

Ebenso sollte bereits vor der Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages mit dem Versicherungsträger der jeweils zu versichernde Personenkreis im Rahmen der Veranstaltungsversicherung besprochen und individuell abgestimmt werden. Weitere wichtige Details sind dann schließlich die individuell zu errechnende Deckungs- oder Versicherungssumme für den Schadens- oder Versicherungsfall, die Höhe der Selbstbeteiligung und die Klärung des Versicherungsbeginns und des Versicherungsendes, also die Definition der jeweiligen Versicherungsperiode.

Erst nach der Klärung aller dieser für die Wirksamkeit es jeweiligen Vertrages wichtigen Details, kann es schließlich zur Unterschriftleistung unter das Dokument und zur Aushändigung des Versicherungsscheins an den Veranstalter kommen. Mitunter wird durch den Beauftragten des jeweiligen Versicherungsträgers jedoch auch noch eine Vor-Ort-Besichtigung der betreffenden Location vorgenommen, um sich ein objektives Bild über einen möglichen Schadensumfang und das daraus resultierende Versicherungsrisiko für die Gesellschaft verschaffen zu können.

Welche Leistungen im Schadensfall mit inbegriffen?

Die Veranstaltungsversicherung selbst und ihre zusätzlichen Policen, die bei Bedarf nach dem Baukastensystem ausgewählt und durch den jeweiligen Veranstalter abgeschlossen werden können, deckt im konkreten Schadens- oder Versicherungsfall eine wahre Vielzahl von unterschiedlichsten Leistungspaketen ab, die im Versicherungsfall mit inbegriffen sind.

Hieraus resultieren alle Schäden im Zusammenhang mit der betreffenden Veranstaltung und sämtliche Schadensersatzsprüche Dritter, welche konkret aus diesen Schäden resultieren könnten. So sind im Einzelnen durch eine Veranstaltungsversicherung Schäden versicherbar, die involvierten Personen während des Transports zum betreffenden Event entstehen könnten. Das Gleiche gilt für Schäden, die während des Aufbaus der Technik oder auch der Bühne am jeweiligen Veranstaltungsort entstehen können.

Aber auch alle Schäden, resultierend aus der professionellen Bewachung des jeweiligen Events, verbunden mit der hierfür erforderlichen Verkehrssicherungspflicht eines Veranstalters, können durch die Veranstaltungsversicherung finanziell abgesichert werden.

Ebenfalls inkludiert sind bei einer solchen Police, die dem Veranstalter nach Vertragsabschluss ausgehändigt wird, Schäden, die sich aus Besitz oder aus der Nutzung von Hebezeugen oder von Werbe- und Reklameeinrichtungen im ursächlichen Zusammenhang mit dem betreffenden Event ergeben können.

Durch die meisten aktuellen Anbieter von Veranstaltungserweiterungen werden außerdem unterschiedlichste Arten einer sinnvollen und nützlichen Deckungserweiterung des Versicherungsschutzes für Veranstaltungen und für Events angeboten, die sich insbesondere bei allen Arten von Großveranstaltungen der unterschiedlichsten Art recht schnell bezahlt machen können, sollte der gefürchtete Schadensfall doch einmal eintreten.

Policen für Veranstaltungsversicherungen gewährleisten in diesen Fällen finanzielle Deckung auch für den Fall, dass Gegenstände aus dem Besitz von Unternehmensangehörigen während der Veranstaltung abhanden kommen, dass Mietsachschäden an Räumen, an Gebäuden oder auch an anderen angemieteten Sachen entstehen können, dass Schäden am Vermögen Dritter zu beklagen sind oder, dass die strengen bundesdeutschen Datenschutzgesetze durch den betreffenden Veranstalter oder seine Angehörigen oder Beauftragten möglicherweise verletzt worden sind.

Auch Leistungen für eventuell notwendig werdende Gutachter und Sachverständige sowie selbstverständlich auch mögliche Kosten eines aus Schadensersatzforderungen erwachsenden Rechtsstreits, werden durch die moderne Veranstaltungsversicherung aufgefangen und entsprechend für den versicherten Veranstalter übernommen.

Welche Leistungen sind im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Nicht automatisch mit in jeder Veranstaltungsversicherung inkludiert ist in der Regel jene Gefahr, die aus der Abgabe von Speisen und von Getränken an die entsprechenden Veranstaltungsbesucher resultieren kann. Dies mag seine Ursache darin haben, dass nicht auf jeder Veranstaltung auch automatisch ein entsprechendes Catering oder eine gastronomische Versorgung der Gäste zum Standard des Events gehört. Jeder Veranstalter, welcher sich dazu entschlossen hat, seine Gäste nicht nur zu unterhalten, sondern sie außerdem auch noch zu bewirten, sollte daher tunlichst auf den entsprechenden Baustein achten, um Risiken, wie sie zum Beispiel aus verdorbenen Lebensmitteln oder aus gewissen Unverträglichkeiten, wie zum Beispiel Laktoseintoleranz oder Glutenunverträglichkeit, resultieren könnten.

Eine weitere Besonderheit bei jeder Art von Veranstaltungsversicherung ergibt sich stets auch aus der Tatsache, dass das Event möglicherweise in einem Zelt und nicht in einem festen Gebäude stattfinden wird. Gefahren, welche sich für den betreffenden Veranstalter aus dem Auf- und Abbau des Zeltes sowie aus dem Unterhalt und Betrieb des Zeltes während de gesamten Veranstaltung ergeben können, sind nämlich keineswegs automatisch in einer standardmäßigen Veranstaltungsversicherung mit abgedeckt. Auch hierauf sollte vom Veranstalter bereits im Vorfeld des Events geachtet werden, sofern der Aufbau und die Nutzung von Zelten im Veranstaltungskonzept vorgesehen sind. Gleiches gilt für den Auf- und Abbau und die Nutzung von Tribünen, die ebenfalls nicht automatisch zum Deckungsumfang jeder modernen Veranstaltungsversicherung zählen.

Ebenso ist die möglicherweise auftretende Produktion oder Verunreinigung entsprechender Arten von Abwässer nicht automatisch in den Versicherungsschutz einer Veranstaltung oder eines Events inkludiert. Wird mit Abwässern auf der Veranstaltung gearbeitet, dann sollten diese über ein entsprechendes Modul versicherungstechnisch in den Deckungsumfang der betreffenden Veranstaltungsversicherung inkludiert werden.

Weitere Leistungsausschlüsse der Veranstaltungsversicherung können sich schließlich auf Schäden beziehen, die aus der Nutzung von Kraftfahrzeugen, von Pferden und von anderen Tieren während des Events resultieren können. Auch solche Arten von Schäden gehören nämlich keineswegs automatisch zum Deckungsumfang der Veranstaltungshaftpflicht und müssen daher grundsätzlich separat beim entsprechenden Anbieter nachgefragt werden.

Schließlich sollte an dieser Stelle auch noch ein mögliches Schadensszenario erwähnt werden, dass sich aus dem Abhandenkommen fremder Schlüssel während einer solchen Veranstaltung ergeben kann. Auch dieses Schadensereignis ist bei der Veranstaltungsversicherung nicht automatisch im jeweiligen Leistungsumfang inbegriffen und muss ebenso separat beim Versicherungsvertreter nachgefragt werden.

Weitere Details, die nicht automatisch im Leistungsportfolio der Veranstaltungsversicherung mit inbegriffen sind, stellen die sogenannten Nebenrisiken einer solchen Veranstaltung oder eines Events dar. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Personen-, um Sach- oder auch um Vermögensschäden, wie sie aus dem im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Be- und Entladen von Kfz resultieren können. Auch alle Arten von Leitungsschäden, Schäden durch Abwasser, Schäden durch Brand, Explosion, Schäden durch beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Schäden, verursacht durch Feuerwerk und Fackeln, sind nicht automatisch im Leistungsumfang jeder modernen Veranstaltungsversicherung für den Schadensfall inkludiert und müssen daher stets durch den jeweiligen Veranstalter nachgefragt werden.

Während die Veranstaltungsversicherung für folgende Arten von Veranstaltungen und Events sinnvoll ist:

  • Ausstellungen
  • Bürger- und Kinderfete
  • Tanzveranstaltungen
  • Sommerfeste, Umzüge und Straßenfeste
  • Flohmärkte und Zeltlager
  • Events, Bälle und Konzerte
  • Kongresse und Tagungen
  • Schützenfeste und Tierschauen,

weisen bestimmte Arten von öffentlichen Veranstaltungen einen so hohen Gefährdungsgrad auf, dass sie nicht durch entsprechende Leistungen der Versicherungsgesellschaften im Rahmen einer Veranstaltungsversicherung gedeckt werden können. Hierzu zählen im Allgemeinen:

  • Politische Veranstaltungen
  • Demonstrationen
  • Hardrock-Konzerte
  • Motorsportveranstaltungen.

Ebenso bestehen grundsätzlich Leistungsausschlüsse für sämtliche Arten von Personen-, von Sach- oder von Vermögensschäden, wie sie auf Veranstaltungen resultieren können aus zum Beispiel:

  • Krieg
  • terroristischen Anschlägen
  • inneren Unruhen
  • Atomunfällen oder Strahlung.

Was tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Ist nach dem rechtsverbindlichen Abschluss einer Veranstaltungsversicherung oder einer Eventversicherung der gefürchtete Schadensfall eingetreten, so gelten für den betreffenden Versicherungsnehmer dieselben Anforderungen, wie beim Schadenseintritt bei sämtlichen anderen Arten von betrieblichen Haftpflichtversicherungen auch. Diese beziehen sich insbesondere stets auf die melde- und auf die Schadenminderungspflichten des Versicherungsnehmers, welcher Leistungen von der Gesellschaft, die ihn versichert hat, beanspruchen möchte.

Die Meldepflichten: Ist bei einer Veranstaltungsversicherung der Schadensfall eingetreten, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den eingetretenen Schaden unverzüglich der zuständigen Gesellschaft zu melden und anzuzeigen. Dies muss grundsätzlich ohne schuldhaftes Verzögern geschehen und sollte auf der Basis der entsprechenden Meldewege und unter Einhaltung der entsprechenden Regularien geschehen. Viele Versicherungsgesellschaften unterhalten als Meldewege inzwischen eine 24-Stunden-Schadenshotleins oder E-Mail-Accounts zur Schadensanzeige. Alternativ hängt jedoch vielfach an der Police der Veranstaltungsversicherung ein entsprechendes Schadensformular an oder das Formular wird dem Versicherungsnehmer nach Eingang der Schadensmeldung durch die Gesellschaft zugeschickt. Auch der onlinebasierte Meldeweg wird bei der Veranstaltungsversicherung heute schon von vielen Versicherungsträgern angeboten. In jedem Falle sollten die entsprechenden Angaben des Versicherungsnehmers jedoch unbedingt der Wahrheit entsprechen und dabei möglichst nachprüfbar sein (Angabe der Tagebuchnummer, wenn die Polizei vor Ort war, Benennung von Zeugen), da ansonsten ein Versicherungsbetrug vermutet werden kann.

Die Schadenminderungspflicht: Jeder Versicherungsnehmer einer modernen Haftpflichtversicherung ist durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet, entstandene Schäden möglichst zu minimieren und zu begrenzen, anstatt durch entsprechendes Handeln oder auch durch Unterlassen zur Schadensausweitung beizutragen. Eine entsprechende Verletzung der gesetzlich verankerten Schadenminderungspflicht durch den Versicherungsnehmer kann daher empfindliche versicherungsrechtliche Konsequenzen, bis hin um vollständigen Leistungsausschluss, nach sich ziehen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Schadenminderungspflicht kann es für den betroffenen Versicherungsnehmer zum Beispiel geboten sein, Polizei, Krankenwagen und Notarzt, Feuerwehr oder andere öffentlich-rechtliche Institutionen (THW, Forstamt, Naturschutzbehörde, Denkmalschutzbehörde, Amt für Katastrophenschutz u.a.m.) und Organisationen zur Begrenzung des entstandenen Schadens zu verständigen und vor Ort zu bestellen.

Die Dokumentationspflicht: Der Versicherungsnehmer ist außerdem verpflichtet, den entstandenen Schaden möglichst objektiv und für den Versicherungsträger nachvollziehbar in Wort und Bild zu dokumentieren. Hierzu kann es zum Beispiel angezeigt erscheinen, Fotos oder Videos vom Schadensumfang aufzuzeichnen und Zeugen zu dokumentieren.

Die juristischen Verpflichtungen: Trotz Schocks und Schuldgefühlen hat es der betreffende Veranstalter tunlichst zu unterlassen, Schuldeingeständnisse gegenüber den Geschädigten oder gegenüber der vor Ort möglicherweise anwesenden Polizei abzugeben. Auch dürfen seitens des betroffenen Veranstalters oder Ausrichters des Events keine voreiligen Schadensersatzleistungen an die Geschädigten gezahlt werden.

Wann setzt der Versicherungsschutz ein?

Auch die moderne Veranstaltungsversicherung stellt im formalen juristischen Sinne ein Vertragswerk wie jedes andere dar, dessen Beginn und Ende an bestimmte juristische Voraussetzungen und Erfordernisse gebunden ist. Daher sind Umstände für das Einsetzen des rechtswirksamen Versicherungsschutzes auch der modernen Veranstaltungsversicherung umfassend in den entsprechenden Rechtsquellen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) und im Speziellen auch des sogenannten Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dokumentiert worden, die es zum Ansatz zu bringen gilt, bei der Frage, ob der Versicherungsschutz bei der Veranstaltungsversicherung bereits rechtswirksam eingesetzt hat.

Insbesondere jedoch formuliert das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gleich drei unterschiedliche Arten des Versicherungsbeginns:

  • den formellen Versicherungsbeginn
  • den materiellen Versicherungsbeginn
  • den technischen Versicherungsbeginn.

Der formelle Versicherungsbeginn ist an die Unterzeichnung des Versicherungsvertrages und an die Aushändigung der entsprechenden Police gebunden. Meist fällt er, aus rein praktischen Erwägungen, mit der Zahlungspflicht der ersten Prämie zusammen.

Der materielle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt des Haftungsüberganges im Schadensfall auf den Versicherungsträger. Im Rechtsgefüge der Bundesrepublik Deutschland fällt er meist auf 00:00 Uhr des jeweiligen Tages des formellen Versicherungsbeginns.

Der technische Versicherungsbeginn ist meist der Tag der Fälligkeit der ersten Versicherungsprämie und sollte einen exakt kalendarisch zu spezifizierenden Tag umfassen. Er hat Konsequenzen nicht nur für Beginn  und Ende des Versicherungsschutzes, sondern auch für die gesamte Versicherungsperiode.

Wie hoch sollte die Deckungssumme ein?

Die Deckungssumme einer Veranstaltung oder eines Events ist stets abhängig von der Art der jeweiligen Veranstaltung, von der betreffenden Location, von der Dauer der Veranstaltung und vor allem jedoch von der zu erwartenden Anzahl der möglichen Teilnehmer. Um Unter- oder auch die teure Überversicherung möglichst zu vermeiden, sollte die Deckungssumme vor jedem Event individuell errechnet und bestimmt werden.

Die deutsche Versicherungswirtschaft empfiehlt den Veranstaltern für kleinere Veranstaltungen Deckungssummen bis zu 3 Millionen Euro. Für Großveranstaltungen sind Deckungssummen von bis zu 5 Millionen Euro ratsam.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag berechnet?

Der Beitrag zur Veranstaltungsversicherung, die Versicherungsprämie, ist von der Höhe des zu erwartenden Risikos abhängig, welches der Versicherungsträger versichern muss. Die Art der jeweiligen Veranstaltung, ihr Durchführungsort, die zu erwartende Teilnehmeranzahl, die Dauer der Veranstaltung und mögliche zusätzliche Risiken und Gefahren bestimmen die Höhe des Beitrages ebenso, wie auch die vertraglich vereinbarte Deckungssumme und die jeweilige Selbstbeteiligung des Veranstalters.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Veranstaltungsversicherung für mich?

Er ermöglicht es mir, die Preis-Leistungs-Verhältnisse und den Leistungsfall im Schadensfall zu betrachten, welchen die einzelnen Gesellschaften offerieren. Dadurch ist es mir, als interessiertem potenziellen Versicherungsnehmer, letztendlich möglich, denjenigen Versicherungsträger mit dem für mich optimal passendem Angebot zu eruieren.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Jede Art von betrieblicher Haftpflichtversicherung, zu der auch die Veranstaltungsversicherung gehört, stellt für den Unternehmer eine Betriebsausgabe dar und ist daher gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) von der Steuerlast absetzbar.

Worauf muss ich bei der Kündigung  achten?

Die Kündigungsfristen und die Kündigungsmodalitäten, die sich meist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen finden, sollten unbedingt beachtet werden. Die Kündigung sollte stets aus Gründen der Beweissicherung in Schriftform, also per eingeschriebenen Brief mit Rückschein, erfolgen. Man sollte den Versicherer um die Zusendung einer schriftlichen Kündigungsbestätigung bitten.

Worauf muss ich bei einem Wechsel achten?

Es dürfen grundsätzlich auch durch einen Wechsel der Veranstaltungsversicherung keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen, die eine Privathaftung des Veranstalters nach sich ziehen würden. Vor jedem Wechsel der Veranstaltungsversicherung sollte ein gründlicher Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Der Wechsel lohnt nur dann, wenn ein Versicherungsträger mit deutlich günstigerem Preis-Leistungs-Verhältnis eruiert werden konnte. Es gelten rein formell die analogen Modalitäten wie bei der Kündigung der Veranstaltungsversicherung (Schriftform, Fristen, Kündigungsbestätigung etc.).

Welche Vorteile hat eine Veranstaltungsversicherung?

Sie schützt den Veranstalter und Ausrichter eines Events vor möglichen hohen Schadensersatzforderungen Geschädigter, resultierend aus Personen-, aus Sach- und auch aus Vermögensschäden. Sie ist modular und nach dem vielfach bewährten Baukastensystem aufgebaut, so dass viele spezielle Module (z.B. Versicherung von Abwasserschäden) bei Bedarf nachgekauft werden können.

Welche Nachteile hat eine Veranstaltungsversicherung?

Sie wird immer nur von Fall zu Fall abgeschlossen und ist in der Bundesrepublik Deutschland bislang noch kaum bekannt. Viele Arten von Veranstaltungen (z.B. politische Veranstaltungen und Demonstrationen) sind sogar gänzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.