Betriebsschließungsversicherung im Griff
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Betriebsschließungsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung?

Vergleichen24 | BetriebsschließungsversicherungWer mit Lebensmitteln handelt, sie verarbeitet oder verkauft, der muss strenge Vorschriften beachten, was Hygiene und Sauberkeit betrifft. Dennoch kann es trotz sorgfältigster Arbeit und genauester Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorkehrungen, die von der Gesundheitsbehörde vorgegeben werden, dazu kommen, dass sich Krankheitserreger und Bakterien entweder durch verdorbene Waren oder auch durch infizierte Personen ausbreiten. Die kleinen, für das Auge nicht sichtbaren Erreger sind meistens harmlos, sie können aber auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, im schlimmsten Fall übertragen sie gefährliche Infektionskrankheiten. Vor allem dann, wenn Seuchengefahr aufgrund einer meldepflichtigen Erkrankung und damit verbunden ein gesundheitliches Risiko für Angestellte und Kunden beziehungsweise Gäste besteht, muss der Betrieb auf behördliche Anordnung schnellstmöglich geschlossen werden, um die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern. Es reicht übrigens schon der Verdacht auf Infektionsgefahr, der zu einer Betriebsschließung führt.

Selbst wenn die Betriebsschließung nur von kurzer Dauer sein sollte, zum Beispiel um nötige Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen, kann dies für die Bäckerei, das Restaurant oder die Molkerei katastrophale finanzielle Konsequenzen, wenn nicht gar existenzbedrohende haben: Einerseits kann der Betrieb keinen Umsatz während der Betriebsschließung erzielen, andererseits müssen die laufenden Kosten für Personal, Energie und Räumlichkeiten weiter bezahlt werden.

Eine Betriebsschließungsversicherung schützt zwar nicht vor dem Risiko einer Betriebsschließung, bietet für den Schadensfall aber einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Als Sonderform der Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die Betriebsschließungsversicherung sämtliche Kosten für den Ertragsausfall sowie für die seuchenverhindernden Maßnahmen, wenn ein Betrieb in der Lebensmittelbranche auf behördliche Anordnung geschlossen werden muss.

Der Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung ist daher jedem Betrieb, der mit Lebensmitteln zu tun hat, zu empfehlen und lohnt sich zum Beispiel für

  • gastronomische Einrichtungen: Restaurants, Cafés, Gaststätten, Eisdielen, Caterer, Imbisse etc.
  • Einzel- und Großhändler: Bäckereien, Fleischereien, Supermärkte etc.
  • lebensmittelproduzierende Betriebe
  • Krankenhäuser, Pflegeheime
  • medizinische Labore
  • Schlachthöfe

 

Welche Schäden sind im Rahmen einer Betriebsschließungsversicherung mitversichert?

Eine Betriebsschließungsversicherung erbringt dann Versicherungsleistungen, wenn der Betrieb bei Seuchen- oder Infektionsgefahr gemäß Infektionsgesetz aufgrund einer behördlichen Anordnung vorübergehend schließen muss. Dabei ist es unerheblich, ob der Erreger der Krankheit über eine Person, zum Beispiel einen Mitarbeiter, oder über die Ware kommt. Gemäß Bundesseuchengesetz werden dabei alle meldepflichtigen Krankheiten als Seuche definiert und gehören damit zum Versicherungsumfang der Betriebsschließungsversicherung, unter anderem:

  • Salmonellen
  • Hepatitis
  • Botulismus (Fleischvergiftung)
  • Tollwut
  • Tuberkulose
  • Cholera
  • Diphterie
  • Influenza (Grippe)
  • Masern
  • und weitere

Insgesamt können bis zu 46 meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger über die Betriebsschließungsversicherung (je nach Anbieter) versichert werden.

Eine Betriebsschließungsversicherung leistet dabei bei folgenden Maßnahmen einer behördlichen Betriebsschließung, um die Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten (Seuchen) und Krankheitserregern zu verhindern:

  • für die Vernichtung und Entseuchung von Vorräten und Lebensmitteln
  • für die Quarantäne bei Erkrankungen des Personals
  • für die Desinfektion der Geschäftsräume und der Produktionsanlagen
  • für Maßnahmen zur Ermittlung und Beobachtung der Behörden gemäß Bundesseuchengesetz

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebsschließungsversicherung abschließe?

Jedem lebensmittelvertreibenden oder -verarbeitenden Betrieb ist der Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung zu empfehlen, dennoch sollten Sie sich vorher über die Grenzen der Betriebsschließungsversicherung bewusst sein. Die Betriebsschließungsversicherung ist zwar eine Unterform der Betriebsunterbrechungsversicherung, dennoch ersetzt sie nicht den Versicherungsschutz der Betriebsunterbrechungsversicherung. Letztere leistet dann, wenn ein (versicherter) Sachschaden zu einer Betriebsunterbrechung führt, zum Beispiel ein Brand in einer Produktionshalle, der sämtliche Maschinen zerstört und damit den gesamten Herstellungsprozess für eine gewisse Zeit unterbricht. Jeder lebensmittelverarbeitende Betrieb ist daher gut beraten, zusätzlich zur Betriebsschließungsversicherung auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Einige Versicherer bieten die Versicherungen als Kombipaket an (möglicherweise sogar zusätzlich mit einer Betriebsinhaltsversicherung), was in der Regel mit einem günstigeren Gesamtbeitrag einhergeht.

 

Welche Leistungen sind bei einer Betriebsschließungsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Sollte der Betrieb auf Anordnung der Behörden schließen, hat der Versicherungsnehmer der Betriebsschließungsversicherung für die Dauer der Haftungszeit Anspruch auf folgende Leistungen analog zu den Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung:

  • die Kosten für den entgangenen Gewinn: Dieser errechnet sich aus der Differenz von Umsatz und laufenden Kosten (zum Beispiel anhand der Bilanzen des Vorjahres)
  • die Kostenübernahme für die laufenden Fixkosten, zum Beispiel Raumkosten (Miete, Pacht), Personalkosten (Gehälter, Löhne) Energiekosten, Finanzierungskosten, Kosten für Steuern, Zinsen, Versicherungsbeiträge

Zusätzlich können weitere Entschädigungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Seuchen- und Infektionsgefahr stehen, bei der Betriebsschließungsversicherung beansprucht werden, unter anderem für

  • die Kosten der Desinfektion
  • die Kosten der Entseuchung
  • die Kosten des Warenverlusts (in der Höhe des Warenwerts)
  • die Kosten für die Ermittlung und Beobachtung (sofern diese nach § 25 Abs. 1 und § 29 IfSG erfolgen)
  • die Kosten für Bruttolöhne für Angestellte mit einem behördlichen Arbeitsverbot
  • optional: zusätzliche Kosten für die Wiedereröffnung

weitere Versicherungen rund um Ihren Betrieb: ✔BetriebsrechtsschutzversicherungBetriebsschließungsversicherungBetriebsunterbrechungsversicherungBetriebsversicherung

Welche Leistungen sind bei einer Betriebsschließungsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Grundsätzlich leistet eine Betriebsschließungsversicherung nur dann, wenn der Betrieb zur Verhinderung der Ausbreitung einer meldepflichtigen Krankheit auf Anordnung der Behörden schließen muss. Weitere Schäden sind nicht über die Betriebsschließungsversicherung abgedeckt.

Darüber hinaus gibt es bei der Betriebsschließungsversicherung Leistungsausschlüsse, wenn der Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss. Keine Kostenübernahme erfolgt, wenn

  • der Betrieb bereits eine Entschädigungsleistung vom Staat erhält.
  • es sich um Waren handelt, die bereits verseucht geliefert wurden (in dem Fall können Schadensersatzansprüche an den Lieferanten gestellt werden).
  • die verseuchten Waren nicht dem Versicherungsnehmer gehören.
  • es sich um Schlachttiere handelt, die nach amtlicher Fleischbeschauung gar nicht oder nur bedingt als schlachttauglich gelten (für Schlachtbetriebe und weiterverarbeitende Betriebe)
  • der Betrieb aufgrund derselben Ursache zuvor bereits einmal oder mehrfach geschlossen wurde.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Im Schadensfall, wenn die Behörden den Betrieb zur Verhinderung einer Infektions- und Seuchengefahr schließen – es reicht bereits der Verdacht – sollten Sie umgehend die Betriebsschließungsversicherung informieren. Für diese Schadensmeldung stehen dem Versicherungsnehmer mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • telefonisch über eine Schadenshotline des Versicherer. Dieser Service ist in der Regel kostenlos und steht rund um die Uhr zur Verfügung.
  • online über ein Schadensformular, das der Anbieter auf seiner Homepage bereitstellt
  • schriftlich per Post oder per Fax

Vergleichen24 | BetriebsschließungsversicherungMachen Sie hierbei möglichst exakte Angaben zum Schaden beziehungsweise zur Betriebsunterbrechung: Was ist die Ursache für die betrieblichen Schließung? Seit wann ist der Betrieb geschlossen? Wer hat die Schließung angeordnet und welche seuchenverhindernden Maßnahmen werden ergriffen? Wie lang ist die geschätzte Dauer der Betriebsschließung und wie hoch ist der geschätzte oder tatsächliche Schaden? Reichen Sie bestenfalls beweisrelevante Schriftstücke mit sein, zum Beispiel offizielle Dokumente der Behörden.

Vergessen Sie darüber hinaus nicht, dass Sie in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht stehen und selbst dafür Sorge tragen sollten, das Ausmaß der Betriebsschließung so gering wie möglich zu halten. Kommen Sie dieser Verpflichtung nachweislich nicht nach, kann dies sogar zu einer berechtigten Leistungsverweigerung des Versicherers führen.

Die Betriebsschließungsversicherung wird den Schaden eingehend prüfen, die Begutachtung eines Sachverständigen ist in der Regel nicht nötig, sofern Dokumente der Behörden vorliegen. Besteht ein berechtigter Anspruch, erfolgt eine Leistungsübernahme für die Dauer der Haftungszeit bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Deckungssumme.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebsschließungsversicherung ein?

Der Versicherungsschutz beginnt bei den wenigsten Anbietern direkt nach Abschluss der Betriebsschließungsversicherung, vielmehr sollten Sie eine Wartezeit einkalkulieren. Diese beträgt in der Regel jedoch nur wenige Tage bis zu drei Wochen. Die Versicherer wollen damit das Risiko ausschließen, dass Lebensmittelbetriebe mit dem Wissen einer Infektionsgefahr noch schnell eine Betriebsschließungsversicherung abschließen. Für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit besteht dann Versicherungsschutz der Betriebsschließungsversicherung. Diese beträgt mindestens ein Jahr. Wer Beiträge sparen will, kann sich auch für mehrere Jahre an seinen Anbieter der Betriebsschließungsversicherung binden.

Einen Anspruch auf Leistungen hat der Versicherungsnehmer der Betriebsschließungsversicherung dann für die Dauer der Haftungszeit. Diese beginnt mit dem Tag der behördlichen Betriebsschließung und beträgt bei den meisten Anbietern 30 Tage, eine Erhöhung auf 60 Tage ist nach vertraglicher Vereinbarung meist möglich. Nicht mitgerechnet werden Sonn- und Feiertage, sofern der Betrieb an diesen Tagen gewöhnlich auch nicht geöffnet hat. Für Desinfektionsarbeiten werden Entschädigungsleistungen nur bis zu drei Tagen erbracht. Die Kosten für Angestellte mit behördlichem Arbeitsverbot werden bis zu sechs Wochen von der Betriebsschließungsversicherung gezahlt.

 

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebsschließungsversicherung sein?

Vergleichen24 | BetriebsschließungsversicherungBei der Betriebsschließungsversicherung werden mehrere Deckungssummen festgelegt. Die wichtigste und höchste Deckungssumme betrifft den Ertragsausfall. Diese wird aus dem durchschnittlichen Ertrag eines Jahres errechnet (ergibt sich aus dem Gewinn und den laufenden Kosten). Anhand der Arbeitstage pro Jahr wird daraus ein Tagesertrag errechnet. 110 Prozent dieses Tagesertrags entsprechen dann der Tageshöchstentschädigung der Betriebsschließungsversicherung. Die Deckungssumme ist dann das Produkt aus Tageshöchstentschädigung mal Dauer der Haftungszeit.

Weiterhin sollte bei der Betriebsschließungsversicherung eine Deckungssumme für die Waren und Vorräte festgelegt werden, die aufgrund von Seuchengefahr vernichtet werden müssen. Da der Wert und die Menge der Lebensmittel häufig Schwankungen unterliegen und somit nicht pauschal angegeben werden können, bieten Versicherer bei einem durchschnittlichen Warenwert ab 500.000 Euro eine sogenannte Stichtagsversicherung an. Hierbei wird eine Deckungssumme festgelegt, die dem maximalen Warenwert entspricht, gezahlt wird dann einmalig im Voraus ein Beitrag auf Grundlage der halben Deckungssumme. Monatliche Stichtagsmeldungen über den tatsächlichen Warenbestand legen dann den Beitrag fest. Das Risiko einer Unter- und Überversicherung ist mit der Stichtagsversicherung ausgeschlossen. Es wird grundsätzlich die volle Höhe des Warenschadens erstattet.

Für die zusätzlichen Maßnahmen, wie Desinfektions-, Ermittlungs- und Beobachtungskosten, gilt jeweils eine Deckungssumme bis zur dreifachen Tagesentschädigung. Diese ist in aller Regel kostenfrei über die Betriebsschließungsversicherung mitversichert.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebsschließungsversicherung berechnet?

Der Beitrag für die Betriebsschließungsversicherung hängt vor allem von den jeweiligen Deckungssummen und damit verbunden den Tageshöchstentschädigungen sowie der Dauer der Haftungszeit ab. Bei einer Stichtagsversicherung für die Waren und Vorräte sollten Sie davon ausgehen, dass der Beitrag Schwankungen unterliegt, sofern zum jeweiligen Stichtag andere Summen der Betriebsschließungsversicherung gemeldet werden. Die zusätzlichen Entschädigungsleistungen sind bei fast allen Anbietern ohne Auswirkung auf die Beitragsprämie mitversichert.

Weitere Faktoren können darüber hinaus bei der Betriebsschließungsversicherung Einfluss auf den Beitrag nehmen:

  • die Laufzeit der Police: Je länger sich der Versicherungsnehmer an den Anbieter bindet, desto günstiger fällt der Beitrag aus.
  • die Zahlungsmodalitäten: Werden die Beiträge im Voraus und im besten Fall jährlich gezahlt, dann wirkt sich das beitragsreduzierend aus.
  • die Kombination mit anderen Versicherungen: Wird die Betriebsschließungsversicherung zum Beispiel mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung bei einem Anbieter abgeschlossen, kann dies den Gesamtbeitrag reduzieren.
  • die Selbstbeteiligung: Bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung muss der Versicherungsnehmer selbst für den Ertragsausfall aufkommen. Dafür reduziert die Selbstbeteiligung den Beitrag der Betriebsschließungsversicherung.
  • die Haftungszeit: Bei einer Haftungszeit von 60 Tagen ist der Beitrag höher als bei 30 Tagen Haftungszeit.
  • besondere Risiken: Ist der lebensmittelverarbeitende Betrieb einem besonders hohen Risiko einer Infektion oder einer Seuche ausgesetzt, kann sich dies negativ auf den Beitrag auswirken.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebsschließungsversicherung für mich?

Der Vergleich einer Betriebsschließungsversicherung kann unter verschiedenen Aspekten sinnvoll sein, zum Beispiel

  • um einen möglichst günstigen Beitrag zu finden.
  • um einen Tarif mit einem hohen Leistungsangebot zu finden.
  • um einen Tarif zu finden, der dem eigenen Bedarf optimal entspricht.
  • um die aktuelle Marktsituation der Betriebsschließungsversicherung zu kennen.
  • wenn Sie mit den Serviceleistungen Ihres bisherigen Anbieters unzufrieden sind.
  • wenn sich die betriebsinternen Voraussetzungen geändert haben.

Vor allem vor dem Neuabschluss oder vor einem geplanten Wechsel der Betriebsschließungsversicherung sollten Sie die Option eines Vergleichs nutzen: Dafür stehen Ihnen zum Beispiel diverse Vergleichsrechner im Internet zur Verfügung. Anhand Ihrer persönlichen Angaben ermitteln diese schnell, anonym, kostenlos und unverbindlich eine Vielzahl an möglichen Tarifen, die Ihren Vorstellungen und Ihrem Bedarf entsprechen. Im besten Fall entscheiden Sie sich für einen Tarif, der nicht nur einen günstigen Beitrag bietet, sondern auch Ihren Anforderungen im Hinblick auf den Leistungsumfang gerecht wird. Ein direkter Online-Abschluss ist meistens möglich. Zusätzlich oder alternativ kann auch ein kompetenter Versicherungsfachmann einen Vergleich der Betriebsschließungsversicherung vornehmen, zum Beispiel indem er diverse Angebote verschiedener Tarife einholt. Ein Versicherungsexperte bietet darüber hinaus den Vorteil einer persönlichen Beratung und kann eine Risikoanalyse des Betriebs vornehmen, um den persönlichen Bedarf, zum Beispiel im Hinblick auf die Deckungssumme, ausloten.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge für die Betriebsschließungsversicherung können Sie von der Steuer absetzen. Als Betriebsausgaben dienen sie der Absicherung von betrieblichen Erträgen und der Abwehr von kapitalen Schäden. Werden die Beiträge als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung angegeben, minimieren sie die Steuerbelastung.

Auch in anderer Hinsicht wird die steuerliche Belastung reduziert: Wer sich mit der Betriebsschließungsversicherung gegen das Risiko eines Ertragsausfalls im Fall einer betrieblichen Schließung absichert, muss keine finanziellen Rücklagen für den potentiellen Schadensfall bilden. Dadurch fällt die Bilanzsumme und in der Folge die Steuerbelastung geringer aus.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Betriebsschließungsversicherung achten?

Wer seine Betriebsschließungsversicherung kündigen möchte, kann dies immer zum Ende einer Laufzeit tun. Wer mit einer langen Laufzeit von beispielsweise drei Jahren an seinen Anbieter gebunden ist, der kann die Police der Betriebsschließungsversicherung auch erst zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen, muss dem Versicherer jedoch rechtzeitig in schriftlicher Form vorliegen: Wirksam ist die Kündigung der Betriebsschließungsversicherung nur, wenn die jeweiligen Kündigungsfristen beachtet werden. Je nach Anbieter können Sie dabei von einem Monat oder auch drei Monaten ausgehen. Wird die fristgerechte Kündigung versäumt, erfolgt in der Regel eine automatische Verlängerung der Betriebsschließungsversicherung um ein Jahr.

Neben der ordentlichen Kündigung kann eine Kündigung der Betriebsschließungsversicherung auch während der Laufzeit erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung der Betriebsschließungsversicherung ist immer dann möglich, wenn besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel:

  • das Eintreten eines Schadensfalls
  • eine Beitragserhöhung des Anbieters
  • ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem

Sollte die Betriebsschließungsversicherung mit einer anderen Versicherung als Kombi-Produkt abgeschlossen worden sein, dann informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob nur ein Bestandteil gekündigt werden kann. Ansonsten verlieren Sie mit der Kündigung der Betriebsschließungsversicherung auch den Versicherungsschutz für die andere Versicherung, zum Beispiel für eine Betriebsunterbrechungsversicherung.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebsschließungsversicherung achten?

Vergleichen24 | BetriebsschließungsversicherungWer regelmäßig Tarife einer Betriebsschließungsversicherung zum Beispiel mit einem Tarifrechner vergleicht, behält stets den Überblick über die aktuelle Marktlage und über neue Angebote einer Betriebsschließungsversicherung. So besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Tarif mit günstigeren Konditionen und gleichbleibenden oder sogar besseren Leistungen finden. Möglicherweise hat sich auch der eigene Versicherungsbedarf geändert, da sich durch eine Erweiterung des Geschäftsfeldes beispielsweise der Umsatz erhöht hat? Überlegen Sie vor allem gut, ob die Höhe der Deckungssumme noch ausreichend oder andersherum sogar zu hoch bemessen ist? Bei fast allen Anbietern haben Sie dabei in der Regel die Option, Ihren bestehenden Tarif der Betriebsschließungsversicherung zu modifizieren. Ein neuer Tarif der Betriebsschließungsversicherung kann bei einem veränderten Bedarf aber auch bessere Konditionen im Hinblick auf Preis und Leistung bieten. Darüber hinaus müssen Sie bei einem Anbieterwechsel nicht mit einer erneuten Wartezeit rechnen.

Zu beachten ist jedoch, dass ein Wechsel der Betriebsschließungsversicherung nur dann erfolgen sollte, wenn die bestehende Police zum jeweiligen Zeitpunkt kündbar ist. Im Idealfall erfolgt der Wechsel der Betriebsschließungsversicherung zeitlich übergangslos. Anderenfalls sind Sie entweder über- oder unterversichert. Während Sie bei einer zeitlichen Überschneidung doppelte Beiträge für die Betriebsschließungsversicherung zahlen, ohne davon letztlich zu profitieren, besteht bei einer zeitlichen Lücke kein Versicherungsschutz für den jeweiligen Zeitraum und Sie müssten im Fall einer Betriebsschließung selbst für den Ertragsausfall aufkommen.

 

Welche Vorteile hat eine Betriebsschließungsversicherung?

Für Betriebe, die mit Lebensmitteln handeln oder sie verarbeiten, bietet die Betriebsschließungsversicherung folgende Vorteile:

  • Eine Betriebsschließungsversicherung schützt im Fall einer behördlich angeordneten Betriebsschließung im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin eines Betriebs.
  • Eine Betriebsschließungsversicherung kompensiert den Ertragsausfall, den eine Betriebsschließung unweigerlich mit sich bringt, kommt für die zusätzlichen Kosten auf, die bei behördlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche entstehen sowie für die Kosten für vernichtete Waren und Vorräte.
  • Die Deckungssumme der Betriebsschließungsversicherung orientiert sich immer an den individuellen Umsätzen und Warenvorräten des Unternehmens, so dass weder das Risiko einer Über- noch einer Unterversicherung besteht.
  • Die Betriebsschließungsversicherung bietet für Betriebe in der Lebensmittelbranche maßgeschneiderten Versicherungsschutz.
  • Eine Verlängerung der Haftungszeit auf bis zu 60 Tage ist möglich.

 

Welche Nachteile hat eine Betriebsschließungsversicherung?

Wer eine Betriebsschließungsversicherung abschließt, der sollte die Grenzen der Betriebsschließungsversicherung kennen. Diese bietet nur dann Versicherungsschutz, wenn ein Betrieb infolge einer behördlichen Anordnung schließen muss, um die Ausbreitung einer meldepflichtigen Erkrankung zu vermeiden. Demnach eignet sich die Betriebsschließungsversicherung ausschließlich für Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben. Aber auch lebensmittelverarbeitende oder -vertreibende Unternehmen sind mit einer Betriebsschließungsversicherung nicht gegen die vielfältigen anderen Risiken geschützt, die zu einer temporären Schließung des Betriebs führen können. Hierfür sollte ergänzend eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Wem diese Tatsachen bewusst sind, der sollte mit keinen Nachteilen der Betriebsschließungsversicherung rechnen.