Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung im Griff
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Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung

Die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für betrieblich genutzte Räume und Immobilien. Ganz gleich, ob kleine Schreinerei, luxuriöser Friseursalon oder große Anwaltskanzlei – ohne die entsprechende Lokalität kann kein Unternehmen erfolgreich arbeiten.

Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung?

Vergleichen24 | Betriebs- und GeschäftsgebäudeversicherungBereits ein kleiner Schaden am oder im Geschäftsgebäude kann große Beeinträchtigungen in betrieblichen Abläufen verursachen und Gewinneinbußen nach sich ziehen. Wird das Betriebsgebäude durch Wassermassen oder Feuer in Mitleidenschaft gezogen, kann sogar die gesamte Existenz auf dem Spiel stehen. Wenn nicht gearbeitet werden kann, brechen die Umsätze ein. Dabei laufen die fixen Kosten wie Gehälter, Sozialabgaben, Mieten, Nebenkosten, Kredit- oder Leasingraten gnadenlos weiter. Das Ende der finanziellen Fahnenstange ist dann schnell erreicht.

Mit einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung schützen Unternehmer ihre betrieblich genutzten Räumlichkeiten vom Eingangsbereich über die sanitären Anlagen bis hin zum Hauptgebäude vor unvorhersehbaren Schäden durch Unwetter, Wasserrohrbrüchen oder Feuer. Damit sichern sie die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz, aber auch die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter. Denn wenn innerhalb kürzester Zeit ein Unglück Schäden in Geschäftsräumen auslöst, ist der Betrieb gleich doppelt belastet:

  • entstandene Mängel müssen mit gegebenenfalls hohem Kostenaufwand wieder beseitigt werden
  • gleichzeitig haben Firmen während der Wiederaufbauphase mit Verdienstausfällen oder gar einem kompletten Stillstand zu kämpfen

Eine Geschäftsgebäudeversicherung kommt im Schadenfall für die Kosten des entstandenen Sachschadens auf und garantiert, dass Mängel schnell behoben und der Betrieb binnen kürzester Zeit seine Arbeit wieder aufnehmen kann.

Welche Schäden sind im Rahmen einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung mitversichert?

Mit der gewerblichen Gebäudeversicherung lassen sich grundlegende und unvorhersehbare Risiken versichern. Jeder Anbieter reguliert Schäden durch:

  • Hagel
  • Sturm
  • Blitzschlag
  • Feuer
  • Explosion

Dieser Grundschutz lässt sich bei vielen Versicherern gegen Aufschlag beliebig erweitern. Zu den empfehlenswerten Zusatzbausteinen zählen Versicherungsprofis Schutz vor Elementarschäden wie

  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Leitungswasser durch Rohrbruch sowie Frost oder eine Sprinklerleckage
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Glasbruch

Auch mutwillige Beschädigungen, also Vandalismus, anfallende Abriss- oder Aufräumarbeiten sowie die Kosten für Sachverständige können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Versichert werden können Verwaltungs- und Bürogebäude, Lager- und Produktionshallen, Einkaufsmärkte, Warenhäuser, Hotels, Turnhallen, Hallenbäder, Parkhäuser, Schulen, Saalbauten, aber auch kombinierte Wohn- und Geschäftsgebäude.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung abschließe?

Wer für sein Gewerbe lediglich Räumlichkeiten angemietet hat, muss sich nicht selbst um die Versicherung der Geschäftsräume kümmern. Die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung richtet sich mit ihrem Angebot ausdrücklich an Eigentümer einer betrieblich genutzten Immobilie. Dabei ist es unerheblich, ob die Räume vom Eigentümer selbst verwendet werden oder an einen anderen Nutzer verpachtet wurden.

Eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung kann ausschließlich für Objekte abgeschlossen werden, die vollständig oder aber auch teilweise gewerblich genutzt werden. Befinden sich sowohl Geschäfts- als auch Wohnräume innerhalb eines Gebäudes, muss der gewerbliche Anteil bei über 50 Prozent liegen. Ansonsten darf es nicht als Geschäftsgebäude gelten.

Der Versicherungsschutz einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung umfasst sämtliche Baubestandteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Anders gesagt: alles, was man bei einem Umzug nicht mitnehmen könnte, ist Bestandteil der Police. Dazu zählen neben dem Fundament, tragenden Wänden und dem Dach auch feste Bodenbeläge. Je nach Vertrag sind zudem Einbauten wie Klimaanlagen oder Aufzüge im Versicherungsumfang enthalten.

Der Versicherungsschutz einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung ist nach Auffassung von Experten in der Grundversion meist lückenhaft und kann lediglich eine Basisabsicherung darstellen. Neben der Prüfung, welche Bereiche des Gebäudes versichert sind, ist auch ein Blick auf das Leistungsspektrum der abgesicherten Schäden wichtig. Die Mehrheit der Anbieter kommt für Elementarschäden nur auf, wenn diese extra und gegen einen Aufpreis in die Police mit aufgenommen wurden. Der Versicherte sollte die kleinen, aber feinen Unterschiede kennen, bevor er einen Vertrag unterzeichnet. Je nach Police zahlt eine Versicherung zwar, wenn ein Leitungswasserschaden am Gebäude einen Schaden verursacht, nicht aber, wenn hingegen Hochwasser vergleichbare Verwüstungen anrichtet. Wasser ist dann eben nicht gleich Wasser und der Versicherungsnehmer bleibt auf den Kosten für die Renovierung sitzen. Ein leistungsstarker Vertrag, der ein Betriebsgebäude wirklich vor den möglichen Eventualitäten und deren kostenintensiven Folgen schützt, bietet neben der üblichen Grundabsicherung auch Zahlungen für:

  • Abbruch-, Aufräum-, Feuerlösch-und Bewegungskosten
  • Dekontaminationskosten für verseuchtes Erdreich
  • das Entfernen von durch Sturm umgestürzten Bäumen oder angebrachten Sachen im Außenbereich
  • Gebäudebeschädigungen infolge eines Einbruchs
  • beschädigte Grundstücksbestandteile wie Einfriedungen, Hof- und Gehsteigbefestigungen, elektrische Freileitungen, Hundezwinger, Müllbehälterboxen, Klimaanlagen, Fotovoltaikanlagen
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
  • Sachverständigenkosten
  • Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der zerstörten oder beschädigten Gebäudeteile

Versicherer offerieren in ihrem Segment Betriebs-und Geschäftsgebäudeversicherung häufig Paketlösungen mit unterschiedlichen Leistungsspektren an. Damit der Versicherte im Schadenfall bei hohen Wiederherstellungskosten tatsächlich auf die Unterstützung seiner Versicherung bauen kann, ist bei der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung besonders sorgfältig auf das Kleingedruckte zu achten.

Viele Versicherer bieten vor Vertragsabschluss eine Risikoanalyse an, bei der Bauzustand, Gebäudeart und Zeitwert der zu versichernden Immobilie, aber auch die Art und Risiken des ausgeführten Gewerbes begutachtet werden. Das hilft nicht nur der Versicherung, die Risiken abzuschätzen, sondern auch dem Versicherungsnehmer, sich einen Überblick über den Zustand der Geschäftsräume sowie die zu versichernden individuellen Risiken zu gewinnen. Wer Deckungslücken auf jeden Fall ausschließen will und höchstmögliche Sicherheit bei der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung schätzt, ist mit dem Abschluss einer sogenannten AllRisk- oder MultiRisk-Police rundum abgesichert.

Welche Leistungen sind bei einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung im Schadenfall mit inbegriffen?

Mit einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung schützen Unternehmer alle fest verbauten Bestandteile ihrer Betriebsstätte. Hierzu zählen das Fundament des Gebäudes, die tragenden Wände, das schützende Dach, sowie fest verlegte Bodenbeläge. Je nach Vertrag sind im Grundschutz auch schon fest eingebaute Klimaanlagen, Aufzüge, Beleuchtungs- oder Antennenanlagen enthalten.

  • Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Im Schadenfall sorgt dann die Versicherungsleistung dafür, dass ein Gebäude oder Räume schnell wiederhergestellt werden können. Hat sich ein Schadenfall ereignet, der in der Police vereinbart worden ist, zahlt die Versicherung:
  • die Reparatur beschädigter Gebäudeteile
  • nach einem Totalschaden den Wiederaufbau zum ortsüblichen Neubauwert
  • Architektengebühren
  • Konstruktions- und Planungskosten
  •  das Aufräumen der Schadenstätte
  • Abbruchkosten von zu beseitigenden Gebäudeteilen
  • die Entsorgung von Gebäudeteilen, die beispielsweise nach einem Brand als Sondermüll gelten
  • Dekontaminierungskosten
  • Kosten, die durch das Entfernen von umgestürzten Bäumen auf dem Betriebsgelände entstehen

Vergleichen24 | Betriebs- und GeschäftsgebäudeversicherungZusätzlich lässt sich vereinbaren, dass der Versicherer auch Mehrkosten übernimmt, die sich durch Wiederherstellungsbeschränkungen durch Behörden ergeben können. Weitere mögliche Zusatzbausteine schließen Preissteigerungen sowie den Technologiefortschritt mit ein. So kann ein zerstörtes Betriebsgelände nach zeitgemäßem Standard und ohne hohe Mehrbelastung seitens des Unternehmers wiederaufgebaut werden. Außerdem bieten Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherungen den sogenannten Unterversicherungsverzicht. Der Versicherer verzichtet dann im Schadensfall darauf, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen. Die Entschädigung ist allerdings auf die Versicherungssumme begrenzt.

Der Zusatzbaustein Glas kann sich für Betriebe lohnen; beispielsweise, wenn sie mit großen Schaufensterflächen für ihre Produkte werben. Für die Reparatur eines Schaufensters, einer verspiegelten Wand oder einer Eingangstür aus Sicherheitsglas muss man meist tief in die Tasche greifen. Das Versicherungsextra ersetzt Schäden an der Gebäudeverglasung und entschädigt bei Brüchen von teuren Mehrscheibenisolierverglasungen oder Sicherheitsverglasungen. Manche Versicherer regulieren auch die Kosten für zerstörte Scheiben von Sonnenkollektoren.

Ein wesentlicher Leistungsbaustein für Vermieter von Betriebs- und Geschäftsräumen ist die Absicherung bei Mietausfallschäden. Er tritt zum Beispiel in Kraft, wenn der Eigentümer einer Immobilie Geschäftsräume an ein Unternehmen vermietet und diese durch einen Schaden im Rahmen der Gebäudeversicherung nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Kürzt der Mieter durch eingetretene Schäden die Miete, wird der entstandene Mietverlust von der Versicherung ausgeglichen. Selbst wenn das Gebäude durch Wasser, Feuer oder Sturm gar nicht mehr genutzt werden kann, kommt die Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung für den Zahlungsausfall auf, wenn die Police den Baustein „Mietausfall“ enthält.

Welche Leistungen sind bei einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung nicht mit inbegriffen?

Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren sowie für die im Vertrag genannten Räumlichkeiten und Gebäude des Betriebes. Eine Standard-Basisabsicherung ist deshalb gegen viele Risiken nicht wirksam!

Auch wenn die Police alle üblicherweise angebotenen Leistungsbausteine enthält, sind im Allgemeinen Ausschlüsse für folgende Fälle vorgesehen:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen.
  • Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen
  • innere Unruhen
  • Unfälle durch Kernenergie
  • im Baustein Feuer: Nutzwärmeschäden, Sengschäden
  • im Bereich Leitungswasser: Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser sowie Schwamm oder Regenwasser aus Fallrohren
  • im Baustein Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut oder Lawinen
  • sämtliche bewegliche Gegenstände in den Geschäftsräumen wie Tische, Stühle oder Computer; diese müssen im Rahmen einer Geschäftsinhaltsversicherung versichert werden

Was sollte ich tun, wenn ein Schadenfall eintritt?

Im Schadenfall zählt schnelles Handeln. Einerseits, um Schlimmeres zu verhindern, andererseits, um eine unkomplizierte und zügige Abwicklung des Versicherungsfalls zu gewährleisten. Hat man alles getan, um den Schaden so gering wie möglich zu halten (im Brandfall die Feuerwehr rufen, bei Leitungswasserschäden den Haupthahn schließen), ist als nächstes die Versicherung zu informieren und mit allen wichtigen Details zu versorgen.

Jeder Schaden sollte sofort, telefonisch oder online, bei der Versicherung angezeigt werden. Der Versicherte erhält daraufhin eine Schadennummer und Informationen zum weiteren Vorgehen. Verfügt der Versicherungsnehmer noch nicht über eine Schadennummer, sollte er bei jedem Kontakt die Vertragsnummer parat haben. Schneller und einfacher gelingt die Abwicklung, wenn die Entstehung des Schadens so genau wie möglich geschildert wird und zur Dokumentation zusätzlich Fotos von der unveränderten Schadenstelle zur Verfügung gestellt werden. In vielen Fällen wird die Versicherung zudem eigene Untersuchungen vor Ort anstellen, um Ursache und Höhe des Schadens feststellen zu können. Beschädigte Komponenten des Gebäudes dürfen vor der Überprüfung durch einen Sachverständigen nicht entsorgt oder ausgetauscht werden.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung ein?

Der Versicherungsschutz beginnt zum in der Police festgelegten Datum. Vorausgesetzt: die erste Prämie ist pünktlich beim Versicherer eingegangen. In den meisten Versicherungsbedingungen wird allerdings über die gesetzliche Einlösungsklausel hinaus die erweiterte Einlösungsklausel verwendet. Dann beginnt der Versicherungsschutz, also die Leistungspflicht des Versicherers im Schadenfall, auch rückwirkend ab Beginn des Versicherungsvertrages, wenn die Erstprämie rechtzeitig gezahlt wird. Selbst, wenn der Zahlungszeitpunkt nach dem Vertragsbeginn liegt. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Folgebeiträge nicht innerhalb einer vom Versicherer genannten Frist, in der Regel zwei Wochen, beglichen worden sind.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung sein?

Vergleichen24 | Betriebs- und GeschäftsgebäudeversicherungDie Versicherungssumme für betrieblich genutzte Gebäude orientiert sich im Idealfall am Neuwert eines Objektes. Dabei richtet sich die Deckungssumme nach dem aktuellen Bauwert. Die genaue Bestimmung des Wertes ist wichtig, um im Schadenfall nicht unter- aber auch nicht überversichert zu sein. Lediglich bei Gebäuden, deren Marktwert durch Alter und Abnutzung weniger als 40 Prozent ihres Neuwertes beträgt, darf der Zeitwert angesetzt werden.

Aber auch eine Neuwertversicherung garantiert nicht in jedem Fall, dass nach einem Schaden die Deckungssumme für die Wiederherstellung beschädigter Betriebsstätten ausreicht. Sofern nicht in regelmäßigen Abständen eine Anpassung der Versicherungssumme vorgenommen wird, kommt es bei steigenden Baupreisen zu einer schleichenden Unterversicherung, die den Versicherungsnehmer im Schadenfall teuer zu stehen kommen kann. Abhilfe schafft hier die gleitende Neuwertversicherung, die einen realistischen, aktuellen Wert zugrunde legt.

Maßgeblich sind dabei der Bau-oder Kaufpreis, eine sorgfältige Sachverständigenbewertung sowie die Berechnung nach Kubikmeter umbautem Raum und einem von der Ausstattungsqualität abhängigen Kubikmeter-Pauschalpreis. Orientierung bei der Berechnung der Deckungssumme gibt überdies der Baupreisindex, der jedes Jahr vom statistischen Bundesamt neu ermittelt wird. Mit dem Instrument der gleitenden Neuwertversicherung passt sich die Versicherungssumme bei Bedarf und entsprechend an.

Wichtig: für die richtige Berechnung der Versicherungssumme haftet grundsätzlich der Versicherungsnehmer selbst. Daher sollte zur Ermittlung der richtigen Versicherungssumme die Expertise des Versicherungsanbieters- oder maklers genutzt werden. Der Versicherungswert eines Gebäudes wird bei Versicherungen meist durch die Schätzung eines Bau-Sachverständigen erfasst. Manche Unternehmen legen aber auch die Daten zu den ursprünglich aufgewendeten Baukosten zugrunde. Um die teils schwierige Werteermittlung für ein zu versicherndes Objekt zu erleichtern, halten  Versicherungen oft spezielle Wertermittlungsbogen bereit, auf deren Grundlage die weitere Berechnung erfolgen kann. Die adäquate Höhe der Deckungssumme ist auch deshalb wichtig, weil manche Versicherer ihre Leistungen bei entstandenen Schäden nach der vereinbarten Versicherungssumme ausrichten. Solche Versicherer zahlen beispielsweise bei Sturmschäden fünf Prozent der Versicherungssumme.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung berechnet?

Berechnet eine Versicherung die Beiträge für eine Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung, liegt ihr Augenmerk auf drei Bereichen:

  1. Möchte der Kunde eine Basisabsicherung, eine Versicherung mit Zusatzbausteinen oder eine AllRisk-Variante?
  2. Für welche Branche ist die Absicherung gedacht?
  3. Welche spezifischen Merkmale haben die zu versichernden Betriebs- oder Geschäftsräume?

Neben der Wahl der Leistungen spielen bei der Beitragsgestaltung also auch der Berufszweig und die Art des Betriebsgebäudes eine Rolle. Für die Ermittlung der Versicherungssumme müssen deshalb viele Fragen beantwortet werden. Etwa, ob die zukünftige Versicherung für den Bereich Handel, , , oder ein Baunebengewerbe abgeschlossen wird. Oder ob gewerblich genutzte Fahrzeuge, elektronische Anlagen, Maschinen oder bestimmte Waren auf dem Betriebsgelände eingesetzt werden. Um ganz sicher zu gehen, können Einzelpositionen wie stationäre Maschinen oder elektrische Anlagen im Versicherungsvertrag namentlich aufgeführt werden.

Auf die Höhe der Prämie haben außerdem viele weitere Faktoren Einfluss. Ganz besonderes Augenmerk legen die Versicherer auf Risiken, die in dem betreffenden Betrieb überdurchschnittlich hoch erscheinen und ein relevantes Unfallpotential bergen. Zu erhöhten Beiträgen würden etwa besondere Gefahrenverhältnisse des Gebäudes oder des Betriebes führen; zum Beispiel die Lagerung von gefährlichen Stoffen oder Materialien. Auch im Gebäude verbaute Elemente wie eine Fußbodenheizung, Sprinkler- oder Klimaanlagen können die Prämie heben. Sachverständige untersuchen sogar die Bauart eines Gebäudes oder die Beschaffenheit des Daches. Zuschläge zahlt der Versicherungsnehmer zudem für gewünschte Einschlüsse beim Versicherungsschutz, etwa für Leistungen bei Sachverständigenkosten, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- oder Schutzkosten sowie Überspannungsschäden.

Schließlich wird vor Vertragsabschluss auch die Umgebung des zu versichernden Betriebs- oder Geschäftsgebäudes von der Versicherung unter die Lupe genommen. Manche Unternehmen liegen zum Beispiel in unmittelbarer Nähe zu einem brandgefährdeten Nachbargebäude oder direkt am Wasser. Zudem gibt es in Deutschland viele Regionen, die häufiger von Überschwemmungen oder Unwettern betroffen sind. Somit kann sogar die Lage über die Höhe der Versicherungsprämie mitbestimmen. Als zusätzliche Leistung bieten Versicherungen die Möglichkeit der automatischen Anpassung der Versicherungssumme durch die sogenannte Wertzuschlagsklausel.

Tipp: Vor Abschluss einer Gebäudeversicherung sollten Eigentümer einer gewerblichen Immobilie das Feuerrisiko ihres Gebäudes überprüfen und wenn nötig durch die verbesserte Umsetzung von Sicherheitsvorschriften verringern. Mögliche Maßnahmen sind der Einbau von Brandschutzmauern und die Auswahl der richtigen Baumaterialen. Neben der Senkung des Feuerrisikos im eigenen Betrieb profitieren Versicherer dann auch von geringeren Prämien für die Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung für mich?

Vergleichen24 | Betriebs- und GeschäftsgebäudeversicherungUm am Ende richtig versichert zu sein, ist ein Vergleich der Anbieter unausweichlich. Denn der Abschluss einer Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung ist eine recht individuelle Angelegenheit, die viele spezielle Faktoren wie die Art und Lage des Betriebes, spezifische Risiken und natürlich den Zustand der Räumlichkeiten berücksichtigen muss. Man sollte sich schon die Mühe machen, das unliebsame Kleingedruckte zu studieren. Hier finden sich aufschlussreiche Ausführungen, die möglicherweise zeigen, dass das Angebot für die eigenen Zwecke von wenig Wert ist.

Bei der Wahl der Versicherung ist darauf zu achten, dass wenigstens eine vernünftige Basisabdeckung gewährleistet ist, die fest installierte Bauteile wie verlegte Fußböden, Sanitärinstallationen, elektrische Anlagen oder Heizungs- und Klimaanlagen in die Versicherungsleistung miteinschließt.  Zusatzbausteine müssen auf die Erfordernisse des Betriebes sowie des Gebäudes zugeschnitten sein. Die verschiedenen Extraleistungen werden bei den Versicherungsanbietern ganz unterschiedlich gehandhabt. Bei den einen gehören sie bereits zum Basisangebot, bei anderen müssen sie teuer bezahlt werden.

Die Prämie für sich gibt meist überhaupt keinen Aufschluss über die Qualität der Versicherung.  Billig muss nicht unbedingt günstig sein; eine hohe Prämie bedeutet nicht automatisch gut. Das richtige Produkt ist eine Kombination aus sinnvollen, weil nötigen Leistungsbausteinen und einem fairen Preis. Wer sich beim Versicherungsvergleich Zeit lässt und sorgfältig vergleicht, kann gute und geeignete Gesamtkonzepte finden, die sowohl leistungsstark als auch kostengünstig sind.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Bei den Prämien für eine Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung handelt es sich um Werbungskosten bzw. Ausgaben für den Betrieb. Die gezahlten Beiträge sind daher von der Steuerbehörde als abzugsfähig anzuerkennen. Auch als Vermieter eines gewerblich genutzten Gebäudes können die Beiträge für die Gebäudeversicherung als betriebliche Ausgaben zur Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Allerdings müssen die mit der Vermietung erzielten Einnahmen gegengerechnet werden.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung achten?

Die Absicherung von gewerblich genutzten Räumen kann im Schadenfall existenzsichernd sein. Ein Versicherungs-Vakuum sollte man deshalb tunlichst vermeiden. Will man die bestehende Versicherung kündigen, sollte dies erst geschehen, wenn der neu geschlossene Vertrag durch die betreffende Versicherung angenommen wurde und der Versicherungsschein beim Versicherungsnehmer eingegangen ist.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht für die Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung, wenn vom Versicherer die Beiträge ohne einhergehende Leistungsverbesserung angehoben werden sollen. In der Regel muss innerhalb eines Monats vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Prämienerhöhung aufgrund einer Leistungsverbesserung oder durch den Anstieg des Baukostenindex, besteht kein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung achten?

Ein Wechsel des Versicherungsanbieters sollte immer mit einer Verbesserung einhergehen. Eine günstigere Prämie allein darf nicht für einen Transfer zu einem anderen Anbieter ausschlaggebend sein. Auch Leistungskatalog und Service müssen stimmen. Wer die Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung wechselt, sollte auf die angemessene Berechnung des Neuwertes achten, um nicht unter- oder überversichert zu sein. Wurde der Wert der zu versichernden Immobilie schon länger nicht mehr überprüft, bietet sich eine Neukalkulierung nach dem aktuellen Baupreisindex an.

Welche Vorteile hat eine Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung?

Die meisten Unternehmen benötigen ein Dach über dem Kopf, um Dienstleistungen zu erbringen, Waren anzubieten oder Produkte herzustellen. Ein Schaden durch Feuer, Wasser oder Vandalismus kann einem Betrieb von heute auf morgen die Grundlage entziehen. Eine Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung ist ein zuverlässiger Schutz vor Schäden, die Betriebsabläufe stören oder gar lahmlegen können. Nach einem Schadenfall ist mit einer Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung die schnelle Instandsetzung von Geschäftsräumen und die Vermeidung finanzieller Notlagen gewährleistet.

Welche Nachteile hat eine Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung?

Manche sagen, der Abschluss einer Betriebs- und Gewerbegebäudeversicherung ist eine Wissenschaft für sich. Ohne fachkundige Hilfe kann die Auswahl der passenden Police zum Glücksspiel werden. Denn vor der Unterschrift unter den Vertrag müssen viele Punkte beachtet werden. Wer nicht aufpasst und nur auf die Kosten schielt, hat am Ende womöglich eine billige Basisabsicherung, die nur für wenige Schadenfälle aufkommt. Außerdem müssen aus einer verwirrenden Vielzahl von Bausteinen genau die passenden für den Betrieb ausgewählt werden. Ein Knackpunkt ist zudem die richtige Bewertung des Gebäudes. Der Neuwert darf keinesfalls zu niedrig angesetzt werden. Für die Berechnung ist meist die Unterstützung eines Bausachverständigen nötig. Falls die Versicherung dem Versicherungsnehmer im Schadenfall Unterversicherung vorwirft, hat der Policenhalter schlechte Karten: für die richtige Berechnung der Versicherungssumme haftet grundsätzlich der Versicherungsnehmer selbst.