Was geschieht, wenn man aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls seine Klienten nicht beraten, Mandanten nicht vertreten oder Patienten nicht behandeln kann? Diese Frage sollten sich vor allem solche Unternehmer stellen, deren Existenz stark von der eigenen Arbeitsleistung abhängt und deren eigene Arbeitskraft das größte Kapital des Unternehmens darstellt. Fallen sie aus, steht der Betrieb still. Das ist mit einschneidenden finanziellen Folgen verbunden. Denn nicht nur werden durch eine Betriebsunterbrechung keine Gewinne generiert, auch die laufenden Kosten gilt es zu decken. Genau für einen solchen Krisenfall hat die Versicherungsbranche maßgeschneiderte Lösungen mit dem Namen Betriebskostenversicherung entwickelt. Auch angeboten unter der Bezeichnung Betriebsausfallversicherung oder Praxisausfallversicherung, springt diese Absicherung ein, wenn eine Kanzlei, eine Praxis oder ein Handwerksbetrieb aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit des Chefs vorübergehend lahmgelegt ist.
Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebskostenversicherung?
Insbesondere für Unternehmer, deren Firma sehr personenabhängig orientiert ist, lohnt sich der Abschluss einer Betriebskostenversicherung. Läuft ein Unternehmen Gefahr, ohne ihren Chef nicht zu funktionieren, sollte dieses Risiko auf alle Fälle abgesichert werden. Ein produzierender Betrieb mag eine Zeit lang auch ohne den Inhaber weiterlaufen. Ein Dienstleistungsunternehmen, eine Arztpraxis oder Anwaltskanzlei kann dagegen meist schlecht ohne Geschäftsleitung existieren. Architekten, Anwälte, Ärzte, Notare, Psychologen, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Gutachter oder Grafiker sind deshalb gut beraten, ihren möglichen Ausfall per Police abzusichern. Denn sollten sie gezwungen sein, für längere Zeit krankheitsbedingt auszusetzen, liegt der Betrieb brach und erwirtschaftet keine Einkünfte. Die laufenden Kosten müssen aber dennoch beglichen werden.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Betriebskostenversicherung mitversichert?
Die Betriebskostenversicherung leistet, wenn der Betriebsinhaber aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit arbeitsunfähig ist und die Geschäftstätigkeit in dieser Zeit nicht von ihm fortgeführt werden kann. Auch wenn kein Gewinn erzielt wird, verursacht ein Betrieb Kosten. Können diese wegen der Krankheit nicht über die Tätigkeit des Unternehmens abgedeckt werden, springt die Betriebskostenversicherung ein. Manche Versicherer übernehmen auch dann die laufenden Kosten des Betriebes, wenn Praxis oder Kanzlei aufgrund einer verhängten Quarantäne infolge einer Seuche oder Epidemie nicht wirtschaften kann.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebskostenversicherung abschließe?
Im Versicherungsdschungel kann man schnell mal den Überblick verlieren. Das gilt auch für die vielen verschiedenen Angebote, die für Unternehmensinhaber zur Absicherung ihrer Existenz zur Verfügung stehen. Die Betriebskostenversicherung wird gerne mit der Betriebsunterbrechungsversicherung verwechselt; die beiden Produkte unterscheiden sich allerdings erheblich voneinander. Letztere zahlt nur, wenn der Betrieb aufgrund von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm stillsteht. Will man als Firmeninhaber sein persönliches Unfall- oder Erkrankungsrisiko absichern, ist eine Betriebskostenversicherung die richtige Wahl.
Ob eine Absicherung in Form einer Betriebskostenversicherung überhaupt benötigt wird, hängt ganz individuell vom jeweiligen Unternehmen ab. Betriebe, die Waren produzieren, sind nicht unbedingt auf eine Betriebskostenversicherung angewiesen. Denn die Produktion kann in den meisten Fällen auch ohne Chef weitergeführt werden. Fällt in einer Kanzlei oder einem Dienstleistungsunternehmen der Verantwortliche aus, kann aber durch einen Stellvertreter selbst über einen längeren Zeitraum ersetzt werden, ist der Verzicht auf den Schutz einer Betriebskostenversicherung auch in diesem Fall durchaus vertretbar. Auch wenn die Betriebsausgaben überschaubar sind, kann man vom Abschluss einer Betriebskostenversicherung absehen.
Ein Vertrag über eine Betriebskostenversicherung ist immer personenbezogen und kann nicht für eine bestimmte Gruppe abgeschlossen werden. Ähnlich wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen sich Versicherungsnehmer vorab Fragen zu ihrem Gesundheitszustand gefallen lassen. In diesem Zusammenhang sollten Unternehmer ganz genau prüfen, bei welchen Krankheiten die Versicherung tatsächlich leistet und welche sie vielleicht ausschließt. So sind psychische Erkrankungen bei manchen Anbietern nach wie vor auf der Ausschlussliste – und das bei ständig steigenden Fallzahlen in diesem Segment. Andere Versicherer erkennen ausschließlich Burnout als psychische Erkrankung und damit als Versicherungsfall an.
Zudem haben Firmeninhaber nicht unbegrenzt Zeit, eine Betriebskostenversicherung für sich abzuschließen. Die Versicherer haben ein Höchsteintrittsalter festgelegt und setzen ebenso den Zeitpunkt fest, nach dem aufgrund des Alters keine Leistungen mehr fließen. Wer über 60 ist, wird für die Betriebskostenversicherung keinen Anbieter mehr finden; wer sich jenseits der 65 befindet, kann kaum noch Leistungen aus einer Betriebskostenversicherung erwarten. Informieren sollte sich der zu Versichernde außerdem über die Karenzzeiten. Die meisten Versicherer verlangen eine Wartezeit zwischen 21 und 28 Tage nach Vertragsabschluss, bevor sie für einen Versicherungsfall eintreten. Einige Versicherer verkürzen jedoch die Wartezeit, wenn der Versicherte bei einem Notfall ins Krankenhaus eingewiesen wird. Bei anderen entfällt sie in diesem Fall sogar ganz.
Vor Vertragsabschluss sollten Versicherungsnehmer nicht nur über ihre laufenden Kosten im Betrieb nachdenken. Für den Fortbestand des Unternehmens kann darüber hinaus auch die Einrechnung der zu erwartenden Gewinne wichtig sein. Viele Versicherer schließen diesen Posten in ihre Absicherung mit ein. Zudem müssen Unternehmer daran denken, dass sie in einer Krankheitsphase stets zwei finanzielle Belastungen auffangen müssen: neben Betriebskosten hat jeder Firmeninhaber auch normale Lebenshaltungskosten. Der Verdienstausfall des Unternehmers ist jedoch über die Betriebskostenversicherung nicht abgedeckt. Deshalb müssen Firmeninhaber für den Krankheitsfall zusätzlich mit einer Krankentagegeldversicherung vorsorgen.
Besonders Existenzgründer sollten beim Abschluss einer Betriebskostenversicherung Vorsicht walten lassen. Bei allem Optimismus ist der Erfolg eines Unternehmens schwer vorherzusagen. Deshalb ist es zu Beginn ratsam, keine langfristigen Verträge abzuschließen. Empfehlenswert sind Jahresverträge, die bei Bedarf und gutem Service verlängert werden können.
Welche Leistungen sind bei einer Betriebskostenversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Bei hundertprozentiger Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall und nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit kommt eine Betriebskostenversicherung für die laufenden Betriebskosten auf. Die Zahlungen werden maximal zwölf Monate geleistet. Zu den laufenden Betriebskosten zählen:
- Mietkosten für das Büro, die Kanzlei oder Praxis inklusive Strom- und Wasserkosten
- Löhne und Gehälter der Angestellten
- Sozialversicherungsbeiträge
- Zinsaufwendungen
- Steuern und Abgaben
- Leasingraten für technische Geräte
- Abschreibung auf Sachanlagen
Bei vielen Anbietern ist außerdem die Erstattung der Kosten für eine externe Ersatzkraft, die den Firmenchef vertritt und die Weiterführung des Geschäftes ermöglicht, ohne Zusatzgebühr mitversichert. Zudem versprechen einige Versicherer die Verlängerung der Leistungslaufzeit auf 24 Monate, wenn zum Beispiel nach einem Unfall eine medizinisch notwendige Spätversorgung ansteht, etwa die Entfernung von Schrauben oder Platten. Auch für den Fall der Aufgabe eines Geschäftsbetriebes, beispielsweise wegen andauernder Berufsunfähigkeit, kann vorgesorgt werden. Der Versicherer übernimmt dann die laufenden Kosten für eine vertraglich festgelegte Zeit. Die Übernahme der Kosten für Notar, Makler oder Gutachter, die mit einer Betriebsschließung einhergehen, können ebenfalls Bestandteil der Betriebskostenversicherung sein.
Mitversichern können Unternehmer zudem geplante Investitionen, die für die Zukunft eines Betriebes elementar sind. Schließlich darf die vorübergehende Abwesenheit des Unternehmers durch Krankheit oder Unfall nicht mit einer Schwächung gegenüber dem Wettbewerb und am Markt einhergehen. Daher können auch bestimmte Anschaffungen, die bereits vom Unternehmer vor seinem Ausfall in die Wege geleitet wurden, von der Versicherung getragen werden. Damit Zahlungen für geplante Investitionen fließen, muss allerdings der Wiedereinstieg des Firmeninhabers in das Unternehmen in absehbarer Zeit zu erwarten sein.
Die Betriebskostenversicherung ist immer speziell auf die entsprechende Branche und den Beruf zugeschnitten. Dafür wird vorab exakt festgelegt, welche Absicherung ein Unternehmen benötigt. Auch der Umfang der Betriebskostenversicherung kann in der Regel individuell vereinbart werden. So können Unternehmer eine Rundum-Absicherung für alle Eventualitäten wählen oder lediglich für Teilbereiche der Firma vorsorgen. Mancher Firmeninhaber entscheidet sich dafür, lediglich die Kosten zu versichern, die durch eine Vertretung entstehen würden. Der Versicherungsnehmer hat also die Wahl zwischen:
- Vollkostenversicherung: Absicherung aller fortlaufender Betriebskosten
- Teilkostenversicherung: Absicherung individuell ausgewählter Kosten, beispielsweise Personalkosten, Praxis-, Kanzlei- oder Bürokosten sowie Finanzierungskosten
- Vertreterkostenversicherung: Absicherung der Aufwendungen für die Beschäftigung einer qualifizierten Ersatzkraft
Welche Leistungen sind bei einer Betriebskostenversicherung nicht mit inbegriffen?
Viele Versicherer schließen Schäden durch Unfälle bei der Ausübung besonders gefährlicher Sportarten aus. Die Liste der ausgeschlossenen Risiken variiert je nach Anbieter und umfasst Hobbies wie Flugsport, Motorsport, Tauchen oder Klettern.
Die Zahlung verweigern wird eine Versicherung ebenso bei einem Ausfall infolge eines versuchten Selbstmordes. Der Versicherungsschutz entfällt außerdem, wenn der Policeninhaber durch Missbrauch von Alkohol oder Drogen als Arbeitskraft ausfällt. Bereits bestehende Erkrankungen können bei Vertragsabschluss ebenfalls auf die Ausschlussliste gelangen.
Eine Betriebskostenversicherung kommt nicht für den Lohn des Firmeninhabers auf, wenn dieser aufgrund von Verletzung oder Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Deshalb ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung für selbständige Unternehmer besonders wichtig. Wird der Versicherte in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit berufsunfähig, zahlt die Betriebskostenversicherung zwar die Kosten für die Schließung des Unternehmens, nicht aber die Berufsunfähigkeitsrente. Für diesen Fall muss der Unternehmer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung extra vorsorgen.
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Die beste Police nutzt nichts, wenn der Versicherte im Schadensfall nicht zügig und umsichtig handelt. Für eine schnelle Schadensregulierung, aber auch um einen partiellen oder gänzlichen Verlust des Versicherungsschutzes nicht zu riskieren, sollte sich der Geschädigte an die vom Versicherer für den Schadensfall gesetzten Regeln halten. Zu einem professionellen Handeln des Versicherungsnehmers gehört die unverzügliche Schadensmeldung beim Versicherer, die detaillierte Darstellung des Schadensfalls sowie die umfassende Bereitstellung der für die Schadensregulierung benötigten Unterlagen.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebskostenversicherung ein?
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Police festgehalten. Sofern die Zahlung für die erste Prämie pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt eingeht, genießt der Versicherungsnehmer den vertraglich festgelegten Schutz.
Bei den meisten Versicherungsunternehmen gilt heute eine erweiterte Einlösungsklausel. Dabei verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, den Versicherungsbeitrag direkt nach Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Die Frist zur Begleichung der Prämie beträgt bei den meisten Anbietern zwei Wochen. Vereinzelt findet sich bei manchen Verträgen noch die einfache bzw. strenge Einlösungsklausel. Hier setzt der Versicherungsbeginn tatsächlich erst mit der ersten Zahlung und dem Eingang der Prämie ein. Welche Regelung für die ausgewählte Police gilt, erklären die Ausführungen in den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“. Werden dort keine Angaben zur einen oder anderen Klausel gemacht, muss man davon ausgehen, dass die einfache Einlösungsklausel zum Tragen kommt.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebskostenversicherung sein?
Die Versicherungssumme muss so angesetzt sein, dass sie im Schadensfall die tatsächlichen Betriebskosten decken kann. So müssen in die Berechnung der Deckungssumme alle Aufwendungen wie Miete, Stromkosten, Löhne oder Abgaben fließen, die in einem Kalenderjahr im Unternehmen anfallen und ohne die ein Aufrechterhalten des Betriebes nicht möglich ist. Eingerechnet werden sollten auch die Kosten für einen Vertreter des erkrankten Unternehmers. Dieser Posten ist besonders wichtig, wenn die Arbeitskraft des Firmeninhabers maßgeblich zum Erfolg des Hauses beiträgt.
Bei der Festsetzung der Deckungssumme sollte eine Unterversicherung unbedingt vermieden werden. Denn sie hat im Schadensfall zur Folge, dass eine Entschädigung durch die Versicherung nur anteilig vorgenommen wird. Nachteilig ist ebenso eine Überversicherung, denn sie führt zu überhöhten Prämienzahlungen an den Versicherer. Damit sich die Versicherungssumme stets auf dem richtigen Niveau befindet, sollten betriebliche Veränderungen dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden, sofern sie die Betriebskosten eines Unternehmens beeinflussen.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebskostenversicherung berechnet?
Die Prämie für eine Betriebskostenversicherung muss für jeden Versicherungsnehmer und ganz individuell berechnet werden. Entscheidender Faktor ist zuallererst die Höhe der Versicherungssumme, die sich an den durchschnittlichen betrieblichen Kosten des Unternehmens ausrichtet. Maßgeblich ist außerdem der Umsatz, also der Gewinn plus Kosten, den eine Firma erzielt. Um die korrekten Zahlen zu ermitteln, werden die betriebswirtschaftlichen Daten der vergangenen zwölf Monate zu Grunde gelegt. Diese können noch durch zu erwartende Umsatzveränderungen korrigiert werden, die gut begründet oder schwarz auf weiss belegt werden müssen.
Eingerechnet werden zudem persönliche Faktoren. Neben der Branche, in welcher der zu Versichernde tätig ist, spielen dabei auch das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers eine Rolle. In die Berechnung geht ferner der Deckungszeitraum ein, der meistens auf zwölf Monate begrenzt ist. Gegen einen Aufpreis kann diese Zeitspanne aber fast immer verlängert werden.
Risikozuschläge für bestehende Krankheiten oder gefährliche Hobbies tragen zur Erhöhung der Prämie bei. Mit einer Vereinbarung einer längeren Karenzzeit kann der Beitrag dagegen gedrückt werden. Die Karenzzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Schadensfall und Auszahlung der Versicherungsleistungen. Die Spanne, in der die Versicherung nicht leistet, wird vorab vertraglich festgelegt und kann lediglich sieben Tage, aber auf Wunsch auch drei Monate betragen. Die Karenzzeit beginnt ab der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten. Manche Versicherer gewähren einen Schadensfreiheitsrabatt wie man es aus der Kfz-Versicherung kennt. Nach einem Jahr ohne Schadensfall reduzieren sich bei solchen Anbietern die Prämien um etliche Prozentpunkte.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebskostenversicherung für mich?
Die Police einer Betriebskostenversicherung ist so individuell wie ihre Inhaber. Ein 0/8/15-Angebot kann keinen Unternehmer ausreichend schützen. Deshalb ist bei der Auswahl einer Betriebskostenversicherung besondere Umsicht geboten und der ausführliche Vergleich der Konkurrenz zu empfehlen.
Bei einem Online-Vergleich bekommen Interessierte einen guten Überblick über Angebot und Leistungsspektrum der einzelnen Versicherer. Zudem ist das Instrument denkbar einfach in der Anwendung: mit der Eingabe einiger Eckdaten erhält der User schon einen recht übersichtlichen Eindruck von den Angeboten am Markt. Ganz in Ruhe kann so eine Versicherung gewählt werden, die für den jeweiligen Versicherten den besten Schutz zum attraktiven Preis bietet. Dabei besteht die Möglichkeit, gewünschte Zusatzoptionen in den Vertrag mit aufzunehmen oder nicht benötigte Bausteine abzuwählen. Bei einem umfassenden Vergleich hat man überdies die Möglichkeit, Risiken zu identifizieren, die im eigenen Betrieb gar nicht anfallen und für deren Absicherung folgerichtig auch nicht bezahlt werden sollte. Mit Modulen wie Versicherungssumme, Karenzzeit oder Zahlungsweise lässt sich an der Preisschraube drehen.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Für manche Policen gilt: Ja, zum Teil.
Die Steuerbehörde erkennt eine Versicherung als Betriebsausgabe nur dann an, wenn mit ihr ausschließlich das betriebsbedingte Risiko abgesichert wird. Geht es hingegen um ein außerbetriebliches Risiko, das beispielsweise im privaten Bereich liegt, ist ein Abzug der Beiträge als Betriebsausgaben nicht möglich. Im Fall der Betriebskostenversicherung argumentieren die meisten Finanzämter, dass es nicht auf die Betriebsunterbrechung als solche, sondern auf den Grund für dieses versicherte Ereignis ankommt. Da es letztendlich um die Absicherung von krankheits- oder unfallbedingten Vermögenseinbußen geht, will die Steuerbehörde diese Kosten nicht als betriebsbedingt akzeptieren.
Anders verhält es sich allerdings, wenn es bei der Betriebskostenversicherung lediglich um die Absicherung von Berufskrankheiten geht. Dann besteht eine gute Chance, die Aufwendungen für eine solche Police von der Steuerbehörde anerkannt zu bekommen. Die Prämien für die Betriebskostenversicherung können außerdem von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie das Risiko der Betriebsschließung wegen amtlicher Verordnungen einschließt. Zum Beispiel im Falle von Seuchen und damit einhergehenden notwendigen Quarantäne-Maßnahmen. Damit zumindest ein Teil der Betriebskostenversicherung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden kann, sollten sich Versicherungsnehmer von ihrer Versicherung detailliert aufschlüsseln lassen, für welches Risiko sie welche Beiträge zahlen.
Worauf muss ich bei einer Kündigung meiner Betriebskostenversicherung achten?
Hinsichtlich der Kündigungsfristen unterscheidet sich die Betriebskostenversicherung nicht von den meisten anderen Versicherungen. Mit dreimonatiger Kündigungsfrist können die Policen zum Vertragsende beendet werden. Experten empfehlen eine Laufzeit von einem Jahr, so kann flexibler auf bessere Angebote am Markt reagiert werden. Die Kündigung verschickt man am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Ist man mit dem Leistungsspektrum als solches zufrieden, möchte aber Geld sparen, lohnt immer ein Gespräch mit dem Versicherer. Mancher Anbieter lässt sich auf Rabatte ein, wenn der Versicherungsnehmer eine Kündigung und den Wechsel zur Konkurrenz in Aussicht stellt.
Da es sich bei der Betriebskostenversicherung um eine Sachversicherung handelt, darf nach einem Schadensfall nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch der Versicherer die Kündigung aussprechen. So laufen Versicherte, die ihre Betriebskostenversicherung mehr als einmal in Anspruch nehmen mussten, Gefahr, ihre Absicherung zu verlieren.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebskostenversicherung achten?
Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft. Deshalb sollten sich Versicherungsnehmer immer wieder mal nach besseren Angeboten umschauen. Der Preis allein darf allerdings nicht der ausschlaggebende Grund für einen Wechsel sein. Der neue Anbieter sollte zumindest das Leistungsniveau halten, das der alte Versicherer geboten hat. Deshalb genau die eingeschlossenen Module, den angebotenen Service und die Erreichbarkeit des neuen Versicherungsunternehmens prüfen. Besonders aufpassen müssen Wechselwillige in Sachen Gesundheitscheck. Bringt man Vorerkrankungen mit, sind Versicherer betont vorsichtig und verlangen wegen einer medizinischen Vorgeschichte gegebenenfalls saftige Aufschläge oder verwehren den Versicherungsschutz gar völlig.
Welche Vorteile hat eine Betriebskostenversicherung?
Kleine Unternehmen tun sich oft schwer mit teurem Versicherungsschutz. Doch gerade der Schreiner um die Ecke, die junge Praxis für Physiotherapie oder die Ein-Mann-Kanzlei profitieren vom Abschluss einer Betriebskostenversicherung. Denn einen Ausfall der Hauptperson durch einen Unfall oder eine Krankheit könnten diese Kleinstunternehmen nicht lange verkraften. Während der Betrieb still steht, laufen die Kosten für Miete, Löhne und Abgaben unerbittlich weiter. Der Ruin ist dann nur aufzuhalten, wenn man genug Eigenkapital in der Hinterhand hat. Dieser Umstand dürfte allerdings nur auf die wenigsten Existenzgründer und Firmeninhaber zutreffen. Mit der Betriebskostenversicherung schafft ein Unternehmer Sicherheit für sich und seine Mitarbeiter. Selbst wenn der Kopf des Betriebes für Monate krankheitsbedingt ausfällt, kann der Betrieb weiter existieren. Hat man die entsprechenden Module gewählt, zahlt die Betriebskostenversicherung nicht nur alle laufenden Kosten, sondern sogar einen Ersatz für den Chef, der dafür sorgt, dass weiter Umsatz gemacht werden kann.
Welche Nachteile hat eine Betriebskostenversicherung?
Die Betriebskostenversicherung ist ein effektives Instrument, um im Krankheitsfall des Firmenchefs die Existenz eines Unternehmens zu sichern. Dennoch stößt man mit dieser Versicherung auch an einige Grenzen. Nahezu alle Anbieter haben ein Höchsteintrittsalter festgesetzt, so dass rund um das 60. Lebensjahr die Chance auf eine Betriebskostenversicherung schwindet. Auch der Absicherung jenseits des sechsten Lebensjahrzehntes wird in aller Regel ein Riegel vorgeschoben; die meisten Policen versichern Unternehmer im Krankheitsfall lediglich bis zum Alter von 65 Jahren. Damit können Betriebsinhaber gerade die Lebensphase nicht gegen Unfälle und Krankheiten absichern, in der sich krankheitsbedingte Ausfälle erfahrungsgemäß häufen.
Viele Ausschlüsse oder hohe Zuzahlungen ergeben sich außerdem durch Vorerkrankungen und chronische Leiden. Zum großen Nachteil gereicht für viele Versicherungsnehmer zudem die Tatsache, dass psychische Erkrankungen nur mit Einschränkungen oder gar nicht zu versichern sind. Somit klammern die Anbieter von Betriebskostenversicherungen eine Hauptursache für eine Arbeitsunfähigkeit aus. Immerhin fast 30 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit lassen sich mittlerweile auf psychische Beschwerden zurückführen. Negativ zu bewerten ist außerdem der knapp bemessene Leistungs-Zeitraum der Versicherung. Die Zahlungen enden in den meisten Fällen nach zwölf Monaten. Musste ein Versicherter die Betriebskostenversicherung mehrmals in Anspruch nehmen, droht darüber hinaus die Kündigung seitens des Versicherungsunternehmens. Denn anders als bei einer Krankentagegeldversicherung hat die Versicherung im Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht.