Warum lohnt sich der Abschluss einer Büroversicherung?
Nicht nur große Produktions- und Handelsbetriebe sind bei ihrer tagtäglichen Arbeit einem großen Risiko für Schäden und Unfälle ausgesetzt, auch bei reinen Bürobetrieben kann viel passieren: Ein Wasserschaden im Gebäude setzt die Büroräumlichkeiten unter Wasser und zerstört das gesamte Inventar. Bei einem nächtlichen Einbruch werden nicht nur hochwertige Computeranlagen entwendet, sondern auch wichtige kundenspezifische Dokumente. Durch den Verlust von arbeitsrelevantem Equipment kann es sogar zu einer Betriebsunterbrechung kommen, wenn die tägliche Arbeit nicht mehr ausgeführt werden kann. In der Folge wird kein Umsatz mehr erzielt, während die Fixkosten für Personal und Miete jedoch weiter gezahlt werden müssen. Auch gegenüber Dritten kann es zu Schäden kommen, zum Beispiel aufgrund einer falschen Beratung eines Kunden oder wenn sich ein Kunde in den Büroräumlichkeiten verletzt. Ganz gleich, welche Art von Schaden, die finanziellen Auswirkungen können für den Bürobetrieb ein katastrophales, wenn nicht gar existenzbedrohendes Ausmaß annehmen.
Mit dem Abschluss einer Büroversicherung können Bürobetriebe den Schaden zwar nicht verhindern, sich aber vor den finanziellen Konsequenzen schützen. Dabei ist der Begriff Büroversicherung nicht ganz eindeutig definiert. Im Allgemeinen bezeichnet eine Büroversicherung eine Inventarversicherung. Sie kann aber auch weitere Versicherungskomponenten umfassen und zu einem individuellen Versicherungspaket zusammengestellt werden. Weitere Versicherungen, die eine Büroversicherung beinhalten kann, sind zum Beispiel
- eine Elektronikversicherung
- eine Betriebsunterbrechungsversicherung
- eine Berufshaftpflichtversicherung ODER alternativ eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung
Sinnvoll ist der Abschluss einer Büroversicherung für alle Berufe und Tätigkeitsbilder, die den Schwerpunkt Ihrer Arbeit im Büro verrichten und die ohne Handel und Produktion tätig sind. Dazu gehören zum Beispiel
- Architekten
- Ingenieure
- Rechtsanwälte
- Unternehmensberater
- Steuerberater
- Notare
Dabei ist die Größe des Büros irrelevant – sowohl für den Selbstständigen, der in einem einzelnen Arbeitszimmer tätig ist, als auch für die große Kanzlei mit mehreren Mitarbeiten ist eine Büroversicherung zu empfehlen.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Büroversicherung mitversichert?
Die Inventarversicherung der Büroversicherung ist mit einer privaten Hausratversicherung vergleichbar. Sie bietet Versicherungsschutz für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des gesamten kaufmännischen und technischen Inventars sowie für Gebrauchsgegenstände der Mitarbeiter durch folgende Ursachen:
- Einbruch und Einbruchdiebstahl
- Vandalismus
- Sturm und Hagel
- Feuer
- Leitungswasser
- optional, je nach Police: Glasschäden
- optional, je nach Police: Elementarschäden, zum Beispiel Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben
Mitversichert werden können über die Büroversicherung zudem:
- Bargeld
- Wertgegenstände
- Urkunden, Dokumente und Akten
- Türschlösser
Sollte eine Elektronikversicherung im Rahmen einer Büroversicherung abgeschlossen worden sein, sind zusätzlich folgende Schäden an allen elektronischen Geräten, wie Computer- und Telefonanlagen, Servern, Druckern, Tablets oder Smartphones, versichert:
- Kurzschluss
- Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit
Muss der Bürobetrieb infolge eines Schadens, der zum Versicherungsumfang der Inventar- und Elektronikversicherung gehört, für einen begrenzten Zeitraum den laufenden Betrieb einstellen, übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung sämtliche Ausfallkosten.
Zu den wichtigsten Versicherungen für einen Bürobetrieb gehört eine Berufshaftpflichtversicherung ODER eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich an einzelne Personen und ist für bestimmte Berufsgruppen sogar gesetzlich verpflichtend, zum Beispiel für Architekten, Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte. Sie leistet Versicherungsschutz im Falle von Schadensersatzansprüchen von geschädigten Dritten bei
- Sachschäden
- Personenschäden
- echten Vermögensschäden
Die Betriebshaftpflichtversicherung schließen Unternehmen und Dienstleister ab. Diese leistet jedoch nur bei Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, die aus einem Sach- oder Vermögensschaden resultieren, auch „unechte“ Vermögensschäden genannt. Aus dem Grund empfiehlt sich bei der Betriebshaftpflichtversicherung die zusätzliche Absicherung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die auch die echten Vermögensschäden mit abdeckt.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Büroversicherung abschließe?
Wer eine Büroversicherung abschließen möchte, sollte vorher eine genaue Bedarfsanalyse durchführen. Denn neben der Inventarversicherung kann die Büroversicherung für ein Büro weitere Versicherungen beinhalten, die unter Umständen sinnvoll sein können. Es gibt Anbieter, die bieten eine Büroversicherung als Komplettpaket mit mehreren Versicherungen an. Achten Sie hierbei jedoch auf jeden Fall darauf, dass dieses tatsächlich Ihrem jeweiligen Bedarf entspricht und es sich nicht um ein pauschales Angebot handelt. Da eine Büroversicherung variabel gestaltbar ist, kann die fachkompetente Beratung eines Versicherungsexperten sinnvoll sein, damit Sie am Ende eine Büroversicherung mit Leistungen erhalten, die Sie auch tatsächlich benötigen.
Um keine Unterversicherung zu riskieren, prüfen Sie bereits vor Vertragsabschluss, was alles mitversichert sein soll und geben dies in der Versicherungspolice mit an. Haben Sie beispielsweise Lagerräume oder Außenbüros, dann sollten auch diese zum Versicherungsumfang gehören. Bei der Haftpflichtversicherung ist es wichtig, auch die eigenen Mitarbeiter mitzuversichern.
Welche Leistungen sind bei einer Büroversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Die in der Büroversicherung inbegriffenen Leistungen hängen vor allem von dem jeweiligen Schaden und der Art der Versicherung ab. Bis zur vereinbarten Deckungssumme erhält der Versicherte folgende Leistungen
der Inventar- und Elektronikversicherung einer Büroversicherung:
Sowohl das in der Versicherungspolice aufgeführte kaufmännische wie technische Inventar sowie alle elektronischen Gerätschaften werden bei Verlust und Zerstörung jeweils zum Neuwert beziehungsweise zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Bei beschädigten Gegenständen erfolgt eine Erstattung der Reparaturkosten. Absichern lassen sich zusätzlich die Sachverständigenkosten und die Kosten für die Datenträgerwiederherstellung.
Wurden Wertgegenstände und Bargeld mitversichert, wird die Büroversicherung prüfen, wo das Geld aufbewahrt wurde. Anspruch auf die volle Leistung hat der Versicherungsnehmer nur, wenn das Geld in einem Safe deponiert wurde. Lag es dagegen ungesichert im Büro, kann die Zahlung deutlich geringer ausfallen.
der Betriebsunterbrechungsversicherung einer Büroversicherung:
Muss das Büro für einen gewissen Zeitraum den Betrieb unterbrechen, kann der Versicherungsnehmer folgende Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung beanspruchen:
- die Kosten für den entgangenen Gewinn
- die Kosten für die laufenden Ausgaben, wie Löhne und Gehälter, Miete und Pacht, Strom und Energie
- variabel: die Kosten für eine Verkürzung der Betriebsunterbrechung
der Berufs-, Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Büroversicherung:
Sollte eine dritte Person berechtigte Schadensersatzansprüche stellen, besteht über die Büroversicherung folgender Leistungsanspruch:
- bei Sachschäden: die Kosten für die Reparatur oder die Wiederherstellung von zerstörten, beschädigten oder verlustigen Sachen
- bei Personenschäden: die Kosten für die Behandlungen und Therapien, für Maßnahmen zur Rehabilitation, für Renten- und Pflegeansprüche sowie für Heil- und Hilfsmittel
- bei Vermögensschäden:
- Betriebshaftpflicht: Kosten für unechte Vermögensschäden, zum Beispiel Verdienstausfälle nach einem Unfall
- Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht: Kosten für echte Vermögensschäden, zum Beispiel finanzielle Einbußen infolge einer Terminüberschreitung
Zum Leistungsumfang der Haftpflichtversicherungen der Büroversicherung gehören zusätzlich
- die Prüfungskosten auf Berechtigung einer Forderung durch einen Sachverständigen oder einen Gutachter
- die Abwehrkosten bei unberechtigten Forderungen, bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln.
Welche Leistungen sind bei einer Büroversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
In einer Büroversicherung sind grundsätzlich auch nur die Leistungen versichert, die in der Versicherungspolice bis zu einer maximalen Deckungssumme aufgeführt sind. Für alle anderen Leistungen besteht kein Versicherungsschutz. Weiterhin gibt es für jede Büroversicherung spezielle Leistungsausschlüsse, bei deren Eintreten der Versicherer die Zahlung verweigern wird. Grundsätzlich besteht bei keiner Büroversicherung ein Leistungsanspruch, wenn der Schaden von der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt wurde. Auch grobe Fahrlässigkeit ist in den wenigsten Fällen mitversichert. Es ist unter Umständen jedoch möglich, den Zusatz „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ zu vereinbaren, in einigen Fällen verzichten Versicherer auch aus Kulanzgründen auf die Prüfung von fahrlässigem Verhalten.
Weiterhin bestehen Leistungsausschlüsse bei folgenden Schäden:
bei der Inventarversicherung einer Büroversicherung
- Schäden durch allgemeine Abnutzung und Verschleiß
- Schäden durch Streik, Krieg und innere Unruhen
bei der Betriebsunterbrechungsversicherung einer Büroversicherung
- Unterbrechung, die auf eine behördliche Anordnung zurückzuführen ist
- Unterbrechung aufgrund von schlechter Umsatzlage
- Unterbrechung, die nicht aus einem versicherten Schaden der Inventarversicherung resultiert
bei der Berufs-, Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer Büroversicherung
- Schäden, die durch gesetzeswidrige Verstöße entstanden sind
- Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst entstanden sind
- Strafen und Bußgelder
- Schäden, die nicht in Ausübung der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit passiert sind
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Hat sich ein Schaden ereignet, der in der Büroversicherung mitversichert ist, stehen Sie zunächst (sofern möglich) in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht, damit der entstandene Schaden kein größeres Ausmaß annimmt. Sind beispielsweise Personen in Ihrem Büro verletzt, dann sollten Sie umgehend einen Arzt oder Krankenwagen rufen. Bei einem Wasserschaden sollten Sie das noch nicht zerstörte Inventar schnellstmöglich entfernen.
Weiterhin ist im Schadensfall die jeweilige Büroversicherung umgehend zu informieren. Eine Schadensmeldung kann telefonisch oder über ein Online Formular, welches Anbieter meist auf Ihrer Homepage bereitstellen, erfolgen. Je nach Art der Büroversicherung müssen Sie mit folgenden Fragen rechnen, die Sie stets wahrheitsgemäß beantworten sollten:
- Um welche Art von Schaden handelt es sich (Eigen- oder Fremdschaden)?
- Wann, wo und wie hat sich der Schaden ereignet?
- Was ist die Ursache beziehungsweise wer ist der Verursacher des Schadens?
- Wer oder was wurde geschädigt? Werden Schadensersatzansprüche gestellt?
- Wie hoch ist die geschätzte oder die tatsächliche Schadenshöhe?
- Sind Behörden, zum Beispiel die Polizei, involviert?
Sofern vorhanden, sollten Sie bei der Schadensmeldung zudem beweisrelevante Dokumente mit einreichen. Das können Fotos der Schadensstelle sein, aber auch ein Polizeibericht. Die Büroversicherung wird den Schaden eingehend prüfen, bei größeren Summen wird sie voraussichtlich auch einen Sachverständigen einschalten. Ist die Forderung berechtigt, übernimmt die Büroversicherung die Leistung bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, anderenfalls wird sie die Zahlung verweigern.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Büroversicherung ein?
Der Versicherungsschutz einer Büroversicherung beginnt mit dem schriftlichen Abschluss der Versicherungspolice sowie der Zahlung der ersten Beitragsprämie. Mit einer Wartezeit müssen Sie nicht rechnen. Vielmehr haben Sie ab dem ersten Tag einen Anspruch auf Leistungen, falls ein Schaden eintreten sollte. Möglich ist es jedoch, den Versicherungsbeginn zeitlich nach hinten zu verschieben. Dies kann beispielsweise bei einem Anbieterwechsel sinnvoll sein. Über die vertraglich vereinbarte Laufzeit besteht dann Versicherungsschutz. Diese Laufzeit kann individuell festgelegt werden, beträgt aber mindestens ein Jahr.
Gehört zur Büroversicherung eine Betriebsunterbrechungsversicherung, dann sollten Sie sich auf eine Karenzzeit einstellen. Diese Karenzzeit beschreibt den Zeitraum zwischen Beginn der Betriebsunterbrechung und Zahlung der ersten Leistungsprämie. In der Regel beträgt diese maximal zwei bis drei Wochen. Anspruch auf Leistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung besteht dann für die Dauer der Haftungszeit. Diese beläuft sich fast immer auf zwölf Monate ab dem ersten Tag der Unterbrechung, lässt sich meist aber auch verlängern.
Bei der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung kann zusätzlich eine Nachhaftungsklausel vereinbart werden. Diese kann dann sinnvoll sein, wenn ein Schaden erst nach einiger Zeit offensichtlich wird. Entsteht der Schaden während des Versicherungszeitraums, wird dieser aber erst nach Laufzeitende der Büroversicherung erkannt, besteht über eine Nachhaftung weiterhin ein Leistungsanspruch.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Büroversicherung sein?
Die Höhe der Deckungssumme hängt vor allem von der Art der Büroversicherung ab. Achten Sie stets auf eine sorgfältige Kalkulation, damit Sie im Schadensfall nicht
- unterversichert sind und einen Teil des Schadens noch selbst bezahlen müssen
- überversichert sind und in der Folge höhere Beiträge zahlen, ohne einen höheren Leistungsanspruch zu haben. Die Büroversicherung zahlt immer nur die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens.
Die Deckungssumme der Büroversicherung errechnet sich anhand von folgenden Aspekten:
bei der Inventar- und Elektronikversicherung einer Büroversicherung
Die Deckungssumme ergibt sich aus der Summe des gesamten versicherten Inventars zum Neuwert. Möglich ist es, einen variablen Anteil von circa zehn Prozent auf die Versicherungssumme zu rechnen. Mit diesem Vorgehen kann vermieden werden, jede Neuanschaffung direkt bei der Büroversicherung zu melden.
bei der Betriebsunterbrechungsversicherung einer Büroversicherung
Folgende Faktoren finden bei der Kalkulation der Deckungssumme der Büroversicherung Berücksichtigung:
- der erwartete Gewinn
- sämtliche Fixkosten
- die Dauer der Haftungszeit
bei der Berufs-, Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer Büroversicherung
Bei den Haftpflichtversicherungen werden pauschale Deckungssummen empfohlen. Diese sollten für Personen- und Sachschäden mindestens zwischen drei bis fünf Millionen Euro betragen, bei Vermögensschäden wenigstens 100.000 Euro. Sollte es sich bei der Berufshaftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handeln, gibt es darüber hinaus gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssummen, die abhängig vom Berufsbild variieren können.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Büroversicherung berechnet?
Die Beitragshöhe für die Büroversicherung hängt vor allem von der Höhe der Deckungssumme ab. Je höher diese gewählt ist, desto höher dürfte auch der Beitrag ausfallen. Weiterhin gibt es für jede Büroversicherung weitere Kriterien, die Einfluss auf die Berechnung des Beitrags nehmen, dazu gehören:
- der Umfang der Versicherungspolice: Wird nur eine Büroversicherung abgeschlossen oder besteht diese als Versicherungspaket aus mehreren Versicherungen?
- mögliche Zusatzleistungen: Sind zusätzliche Leistungen vereinbart, zum Beispiel Elementarschäden bei der Inventarversicherung?
- die Selbstbeteiligung: Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, bis zu deren Höhe der Versicherungsnehmer der Büroversicherung selbst für den Schaden zahlen muss?
- das Risikopotential des Büros: Ist der Standort des Büros zum Beispiel aufgrund seiner geografischen Lage einem hohen Risiko für einen Schaden ausgesetzt? Gibt es spezielle Sicherheitsmaßnahmen im Büro, zum Beispiel eine Alarmanlage?
- die Laufzeit der Büroversicherung: Läuft die Police nur ein Jahr oder ist eine längere Laufzeit vereinbart?
- die Zahlungsmodalitäten: Wird eine jährliche Zahlung der Prämien im Voraus vereinbart oder werden die Beiträge monatlich überwiesen?
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Büroversicherung für mich?
Bevor Sie unterschiedliche Tarife einer Büroversicherung vergleichen, sollten Sie Ihren jeweiligen Bedarf festlegen. Welche Büroversicherung ist für mich sinnvoll? In welchen Bereichen muss ich mich absichern, in welchen lohnt es sich weniger? Wer mehrere Versicherungen im Rahmen einer Büroversicherung benötigt, der profitiert womöglich davon, diese bei einem Anbieter abzuschließen. Gegebenenfalls bietet dieser die Versicherungen in einem Versicherungspaket zum einem günstigeren Beitrag an. Ein neutraler Versicherungsexperte wird Sie dazu umfassend beraten können und mehrere Angebote für Sie einholen. Ein Fachmann kann darüber hinaus unterstützend zur Seite stehen, wenn es darum geht, Ihren persönlichen Bedarf im Hinblick auf Leistungsumfang und Deckungssumme zu ermitteln.
Ein Vergleich der Büroversicherung dient auch immer dazu, einen Tarif zu finden, der bei entsprechenden Leistungen einen möglichst günstigen Beitrag bietet. Dafür stehen im Internet diverse Vergleichsrechner zur Verfügung. Kostenlos, anonym und unverbindlich ermitteln diese anhand Ihres Anforderungsprofils eine Liste mit möglichen Tarifen einer Büroversicherung. Im Idealfall entscheiden Sie sich für den Tarif mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis.
Der Vergleich einer Büroversicherung lohnt sich übrigens nicht nur vor dem Neuabschluss, sondern immer in regelmäßigen Abständen. So behalten Sie die aktuelle Marktlage über die verschiedenen, sich ändernden Tarife stets im Blick und können bei attraktiveren Angeboten auch darüber nachdenken, den bestehenden Tarif der Büroversicherung zu wechseln.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Wer eine Büroversicherung abschließt, kann die bereits gezahlten Beiträge für sämtliche Versicherungen steuerlich geltend machen. Beiträge für die Büroversicherung gelten dabei als Betriebsausgaben, die dazu dienen, das betriebliche Risiko des Bürobetriebs zu minimieren. Diese Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die, sofern diese in der Steuererklärung angegeben werden, die Steuerlast minimieren.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Büroversicherung achten?
Wer seine bestehende Büroversicherung kündigen möchte, hat dafür zwei Möglichkeiten:
- eine ordentliche Kündigung
- eine außerordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung der Büroversicherung kann immer zum Ende einer Laufzeit ohne Angabe von Gründen, aber unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigungsfrist variiert je nach Anbieter und beträgt zwischen vier Wochen und drei Monaten. Wird die Police der Büroversicherung nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit in aller Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Für eine außerordentliche Kündigung müssen besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel das Eintreten eines Schadens oder eine Beitragserhöhung des Versicherers. In dem Fall kann der Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Sollte eine Büroversicherung als Paket mit mehreren Versicherungen abgeschlossen worden sein, dann sollten Sie bei Ihrem Anbieter nachfragen, ob auch einzelne Versicherungen daraus kündbar sind. Die Kündigung einer Büroversicherung sollte jedoch immer gut überlegt sein und im Idealfall nur vor dem Hintergrund eines Tarifwechsels erfolgen, da ansonsten der wertvolle Versicherungsschutz erlischt.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Büroversicherung achten?
Wer seinen bestehenden Anbieter einer Büroversicherung wechseln möchte, macht dies meist aus dem Grund, weniger Beiträge für einen höheren oder gleichbleibenden Leistungsumfang zahlen zu müssen. Sinnvoll kann ein Wechsel auch dann sein, wenn es betriebsinterne Veränderungen gibt, zum Beispiel eine Erweiterung des Geschäftsfelds, so dass ein veränderter Versicherungsbedarf besteht. Nicht zuletzt kann ein Wechsel der Büroversicherung auch durch Unzufriedenheit mit dem bisherigen Anbieter begründet sein.
Voraussetzung für einen Wechsel der Büroversicherung ist, dass die bestehende Police zum jeweiligen Zeitpunkt auch kündbar ist. Ansonsten würde für eine gewisse Zeit eine Doppelversicherung bestehen, die automatisch mit doppelten Beiträgen einhergeht. Jedem Wechsel sollte zudem ein umfassender Tarifvergleich vorausgehen, damit Sie letzten Endes auch tatsächlich von dem Wechsel der Büroversicherung profitieren. Wichtig ist jedoch, dass ein niedrigerer Beitrag niemals zu Lasten des notwendigen Leistungsumfangs gehen sollte. Denn wer im Schadensfall unterversichert ist, mag am Ende sogar noch draufzahlen, so dass sich die anfängliche Beitragsersparnis nicht ausgezahlt hätte.
Welche Vorteile hat eine Büroversicherung?
Mit dem Abschluss einer Büroversicherung profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Eine Büroversicherung lässt sich individuell je nach Bedarf gestalten, da sie verschiedene Versicherungen beinhalten kann.
- Die Büroversicherung bietet umfassenden Schutz vor einer Vielzahl von Risiken, die den Bedürfnissen von reinen Bürobetrieben entsprechen.
- Wer mehrere Versicherungen in einer Büroversicherung abschließt, kann möglicherweise Beiträge sparen.
Welche Nachteile hat eine Büroversicherung?
Da eine Büroversicherung mit der Art und Anzahl von Versicherungen so gestaltbar ist, dass sie dem jeweiligen Bedarf des Bürobetriebs entspricht, gehen mit dem Abschluss einer Büroversicherung keine generellen Nachteile einher. Dabei ist es jedoch notwendig, bereits vor Vertragsabschluss die jeweiligen Vertragsbedingungen zu kennen und einen Leistungsumfang sowie eine Deckungssumme zu wählen, die dem persönlichen Bedarf optimal entsprechen. So kommt es im Falle eines Schadens nicht zu „bösen Überraschungen“ und im schlechtesten Fall zu einer Leistungsverweigerung des Anbieters der Büroversicherung.