Ein Faxgerät reicht aus, um einen kompletten Betrieb lahm zu legen: wenn zum Beispiel ein Kurzschluss an diesem Apparat ein nächtliches Feuer auslöst und die gesamte Büroeinrichtung zerstört. Genauso kann ein Rohrbruch nicht nur das Warenlager eines Gewerbebetriebes vernichten, sondern auch die EDV-Anlage eines Steuerberaters oder die Untersuchungsräume einer Arztpraxis. Damit ein solches Ereignis nicht zu herben finanziellen Einbußen oder gar zur Insolvenz eines Unternehmens führt, hat die Versicherungsbranche die Betriebsinhaltsversicherung entwickelt.
Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung?
Die Betriebsinhaltsversicherung, auch bekannt als Inventar-, Geschäftsinhalts-, Praxisinhalts- oder Firmenversicherung, ist die „Hausratversicherung“ für alle Unternehmen. Die Police schützt die komplette technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Inventar, Waren und Vorräte vor Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruch oder Leitungswasser.
Denn ein unvorhergesehenes Ereignis, bei dem die Ausstattung eines Geschäftes beschädigt, zerstört oder gar völlig abhanden kommt, kann nicht nur den Betriebsablauf empfindlich stören, sondern ihn sogar vollständig zum Stillstand bringen. Ein Brand in den Geschäftsräumen, Wasser im Warenlager – das vermag einen Betrieb schnell an seine finanziellen Grenzen zu bringen. Schließlich müssen Löhne und Gehälter, Mieten oder Leasingraten weiter bezahlt werden.
So gesehen benötigen alle Betriebe, ob klein oder groß, ob Handwerk, Einzelhandel, Büros oder verarbeitendes Gewerbe, eine Betriebsinhaltsversicherung, die das Innenleben einer Firma schützt. Für Handwerksbetriebe mit vielen Maschinen und Werkzeugen oder für Händler mit einem wertvollen Lagerbestand ist eine Inventarversicherung eigentlich nahezu unverzichtbar. Sie übernimmt nämlich die möglicherweise immensen Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten von beschädigten, zerstörten oder abhandengekommenen Sachen. Doch was in privaten Haushalten mit der Hausratversicherung gang und gäbe ist, sucht man in vielen Firmen oft vergebens. Erstaunlicherweise verfügen längst nicht alle Betriebe eine Betriebsinhaltsversicherung und setzen damit vielen potentiellen Risiken nichts entgegen.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Betriebsinhaltsversicherung mitversichert?
Vorausgesetzt, sie finden sich in der Versicherungspolice wieder, sind Unternehmen mit einer Betriebsinhaltsversicherung in der Regel für Schäden nach folgenden Risiken versichert:
-
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion,
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus nach einem Einbruch: dann sind nicht nur entwendete Sachen versichert, sondern auch Gegenstände, die ungebetene Gäste demoliert haben
- Raub
- Leitungswasser,
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden
- Schäden an der elektrischen Betriebseinrichtung, entstanden durch Defekte oder auch ungeschicktes Hantieren
- Betriebsunterbrechungsschäden, verursacht durch die versicherten Gefahren; dabei werden Kosten für Löhne und Gehälter oder für Maßnahmen, die den Betrieb aufrechterhalten, von der Versicherung übernommen. Damit ist ein Betrieb in der Lage, beispielsweise mit Leihmaschinen den Produktionsausfall in Grenzen zu halten.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebsinhaltsversicherung abschließe?
Damit eine Betriebsinhaltsversicherung dem Betrieb im Notfall wirksam unter die Arme greifen kann, muss die Versicherungssumme den tatsächlichen Werten des zu versichernden Bestandes entsprechen. So vermeiden Versicherungsnehmer eine Unterversicherung, die den Unternehmer nach einem Malheur teuer zu stehen kommen kann.
Vor Abschluss der Betriebsinhaltsversicherung ist zudem genau zu überlegen, was überhaupt versichert werden muss. Existiert beispielsweise bereits eine Spezialversicherung, etwa für Elektronik oder Kunstgegenstände, können diese Bereiche aus der Inhaltsversicherung ausgeschlossen werden.
Außerdem gilt es zu klären, ob der Baustein „Vandalismus“ nur in Zusammenhang mit Einbruch-Diebstahl gilt. Angesichts steigender Risiken durch Randalierer oder Ausschreitungen wäre eine Absicherung für jede Art von Vandalismus anzuraten.
Auch der Versicherungsort bedarf einer exakten Festlegung im Vertrag. Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die im Versicherungsvertrag genannten Gebäude oder Räume. Im Gegensatz zur privaten Hausratversicherung wechselt der Schutz einer Betriebsinhaltsversicherung nämlich nicht automatisch mit an einen neuen Standort. Zieht eine Firma um, muss die Versicherung über den Ortswechsel informiert werden und die neue Adresse samt der zu versichernden Räumlichkeiten in die Police aufnehmen.
Bevor eine Betriebsinhaltsversicherung unterschrieben wird, sollte der Versicherte darauf achten, ob die Police eine sogenannte Wertzuschlagsklausel enthält. Dann passt sich die vereinbarte Versicherungssumme jedes Jahr an die betrieblichen Gegebenheiten und den aktuellen Wert des Inventars an. Eine Unterversicherung kann damit ausgeschlossen werden. Manche Versicherer pochen bei ihren Kunden außerdem auf die Erfüllung bestimmter Pflichten, bevor sie einen Vertrag eingehen. Für die Bereitstellung des Bausteins „Einbruch“ verlangen sie möglicherweise bestimmte Vorkehrungen wie spezielle Verriegelungen von Fenstern, Türen und Toren oder elektronische Überwachungssysteme.
Welche Leistungen sind bei einer Betriebsinhaltsversicherung im Schadenfall mit inbegriffen?
Eine Betriebsinhaltsversicherung schützt das materielle Vermögen eines Unternehmens. Mit ihrer Hilfe können Anlagevermögen wie die technische oder kaufmännische Einrichtung, aber auch Umlaufvermögen wie Waren oder Lagergut wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden, wenn sie durch Feuer, Wasser oder Vandalismus in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Die Betriebsinhaltsversicherung greift außerdem, wenn Eigentum des Vermieters beschädigt wird, das der Firma zur Nutzung, Bearbeitung oder zum Verkauf überlassen wurde und sich in den versicherten Räumlichkeiten befindet. Ist eine zu ersetzende Sache nicht mehr zum versicherten Neuwert zu bekommen, übernimmt die Versicherung sogar die Mehrkosten für die Neubeschaffung eines vergleichbaren Artikels.
Betriebsinhaltsversicherungen bieten eine vielfältige Auswahl an Leistungsbausteinen, die ganz individuell an die jeweiligen Anforderungen eines Unternehmens anzupassen sind. Über eine Basisabsicherung hinaus leistet die Versicherung bei Bedarf auch bei
- Glasbruch
- Aufräumungs- und Schutzmaßnahmen
- provisorischen Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch
- Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch
- Gebrauchsgegenständen von Betriebsangehörigen
- den Kosten für einen Sachverständigen
Je nach Branche sind weitere Module eine Überlegung wert. So übernimmt eine erweiterte Betriebsinhaltsversicherung auch die Kosten für
- Elektronik und Maschinenbruch
- Gegenstände außerhalb des Betriebsgebäudes
- beschädigten oder entwendeten Autoinhalt von Firmenfahrzeugen
- Transportschäden
- die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen, Urkunden, Datenträgern und Wertpapieren sowie das vorab notwendige Angebotsverfahren
- Ein eigentlich unverzichtbarer Baustein für alle Unternehmen ist die Betriebsunterbrechungsversicherung: sie leistet für einen vertraglich festgelegten Zeitraum eine vereinbarte Geldsumme, mit der Verbindlichkeiten wie Löhne und Gehälter weiter gezahlt werden können, auch wenn die Firma still steht und keinen Umsatz generiert
- In manchen Gebieten kann eine erweiterte Elementarschadenversicherung sinnvoll sein. Wenn Naturgewalten in einer Region nicht unwahrscheinlich sind, ist es gut, sein Unternehmen gegen die Folgen von Überschwemmungen, Hochwasser, Starkregen, Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck, Frost oder Vulkanausbruch zu schützen
- Unter dem Kürzel EC bieten Versicherungen eine „extended coverage“ an, die den Betrieb vor Unwägbarkeiten wie politische Risiken (etwa innere Unruhen, Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigung, Rauch), Überschallknall, Fahrzeuganprall, Wasserlöschanlagen-Leckage oder Leitungswasseraustritt absichert.
- Über eine Außenversicherung können im Rahmen einer Betriebsinhaltsversicherung zusätzlich Sachen versichert werden, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden. Dazu gehören Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Schilder, Transparente, Überdachungen sowie Schutz- und Trennwände.
- Beinhaltet die Betriebsinhaltsversicherung den Baustein Transport, können Gegenstände auf Transportwegen gegen Raub abgesichert werden. In die Versicherungsleistung eingeschlossen sind Bargeld, Urkunden, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie Edelmetalle. Schmuckstücke, Edelsteine, Perlen und Raumschmuck sind dabei oft nicht Bestandteil der Police.
- Wertsachen, die sich im Betriebsgebäude befinden, können über einen entsprechenden Zusatz mitversichert werden. Dann reguliert die Versicherung Schäden an Schmuck, Urkunden oder Münzen. Allerdings nur, wenn die Schätze in geeigneten Behältnissen aufbewahrt wurden.
- Mit manchen Policen können Unternehmer außerdem Kosten für Schäden abdecken, die durch fahrlässiges Verhalten entstehen.
- Mit einem in die Police integrierten Unterversicherungsverzicht, verpflichtet sich das Versicherungsunternehmen im Schadensfall, eine Überprüfung einer eventuellen Unterversicherung zu unterlassen. Der Versicherer kommt dann für entstandene Schäden auf, allerdings lediglich bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
- Um eine Unterversicherung zu vermeiden, können Betriebe mit der Betriebsinhaltsversicherung eine Vorsorgeversicherung abschließen. Dieser Baustein erlaubt es, für die Neuanschaffung von Waren oder Maschinen die vereinbarte Versicherungssumme zu überschreiten, ohne eine Unterversicherung zu riskieren. Die neue Versicherungssumme muss dem Versicherer erst zur neuen Beitragszahlung beziehungsweise zu Beginn der Vertragslaufzeit mitgeteilt werden.
Wer für alle möglichen Risiken und Eventualitäten abgesichert sein möchte, findet bei manchen Anbietern die umfassende Lösung: die Allgefahrendeckung kommt für alle Sachschäden auf, die im Vertragswerk nicht explizit ausgeschlossen wurden. Der Geltungsbereich einer Betriebsinhaltsversicherung kann auf Deutschland beschränkt werden, aber auch Europa oder die ganze Welt umfassen.
Welche Leistungen sind bei einer Betriebsinhaltsversicherung im Schadenfall nicht inbegriffen?
Werden Anlagen oder Einrichtungen eines Betriebes durch Verschleiß, Abnutzung oder Bedienungsfehler geschädigt, tritt für deren Wiederherstellung in keinem Fall eine Betriebsinhaltsversicherung ein. Auch für die Kosten einer Betriebsunterbrechung, die nicht durch eine in der Police genannte Schadensursache verursacht wurde, muss eine Betriebsinhaltsversicherung nicht aufkommen. Zu den Ausschlüssen einer Betriebsinhaltsversicherung gehören zudem Schäden an Gebäude, Fassade und Fenster sowie Schäden beim Warentransport.
Rechtstreitigkeiten sind ebenfalls nicht Gegenstand einer Betriebsinhaltsversicherung. Kommt es im Rahmen eines Schadenfalls, der durch eine Betriebsinhaltsversicherung reguliert wurde, zu Rechtsstreitigkeiten, sind Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten nicht im Versicherungsumfang enthalten. Für rechtliche Auseinandersetzungen muss eine eigene Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
Vom Leistungskatalog einer Betriebsinhaltsversicherung ausgeschlossen sind zudem jegliche Haftpflichtschäden gegenüber Dritten. Auch für Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder einem gesetzlichen Vertreter vorsätzlich herbeigeführt wurden, leisten die meisten Anbieter von Betriebsinhaltsversicherungen keinen Ersatz.
Nicht alle Maschinen und Anlagen sind automatisch Bestandteil einer Betriebsinhaltsversicherung. Vor Abschluss einer Versicherung sollte unbedingt geprüft werden, ob die Betriebsausstattung standardmäßig versichert werden kann oder eine Erweiterung der Versicherungsleistung nötig ist. Ansonsten drohen empfindliche Deckungslücken, die im Versicherungsfall die Existenz eines Betriebes angreifen können. Die Elektronikversicherung deckt zum Beispiel elektrische Anlagen und Betriebseinrichtungen ab.
Was sollte ich tun, wenn ein Schadenfall eintritt?
Um das gesamte Potential eines Versicherungsschutzes ausnutzen zu können und die Unterstützung des Versicherers nicht zu gefährden, muss der Versicherungsnehmer im Schadenfall auch seine Pflichten und die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. Ein umsichtiges Handeln des Versicherten vereinfacht und beschleunigt zudem die Schadensregulierung.
Zuallererst sollten nach einem eingetretenen Schaden sinnvolle Maßnahme getroffen werden, um das Ausmaß des Schadens so gering wie möglich zu halten und Folgeschäden zu vermeiden. Danach ist der Versicherer über alle beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen zu informieren. Wichtig: Das Schadenbild so lange unverändert lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen ausreichend dokumentiert und durch den Versicherer freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, die Schäden so exakt und nachvollziehbar wie möglich festhalten. Anhand von Fotos und Aufzeichnungen können Schäden dargestellt und bis zu ihrer Regulierung durch den Versicherer aufbewahrt werden. Die Versicherer stellen im Schadenfall einen Schadensbogen zur Verfügung, der möglichst korrekt und lückenlos auszufüllen ist.
Will sich der Versicherer selbst ein Bild der Zerstörung machen, muss die Schadenstelle für Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens sowie den Umfang der Entschädigungspflicht für das Versicherungsunternehmen zugänglich gemacht werden. Auch bevor es zu einer Vergabe von Reparatur- oder Aufräumarbeiten kommt, sollte dies vorher mit dem Versicherer abgesprochen werden.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebsinhaltsversicherung ein?
Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen worden, beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Vorausgesetzt, der erste Beitrag wurde pünktlich nach Abschluss des Versicherungsvertrages beglichen. Zahlt der Versicherungsnehmer verspätet, tritt der Versicherungsschutz erst nach Zahlung der vereinbarten Prämie in Kraft. Bevorzugt der Versicherungsnehmer eine Zahlung der Beiträge in Monatsraten, gilt die erste Rate als erster zu begleichender Beitrag. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht unverzüglich gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebsinhaltsversicherung sein?
Um die Höhe der Deckungssumme für eine Betriebsinhaltsversicherung festzulegen, muss stets der Neuwert des kompletten Inventars angesetzt werden. Also ein Betrag, der aufzuwenden ist, um Einrichtung, Anlagen und Waren gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Bei Gegenständen, die eine Abnutzungsquote von rund 40 Prozent aufweisen, wird oftmals der Zeitwert als Berechnungsgrundlage für die Versicherungssumme verwendet.
Bei der Aufstellung und Bewertung der zu versichernden Inhalte ist große Sorgfalt gefragt. Eine Unterversicherung sollte kein Unternehmer riskieren. In einem solchen Fall würde die Betriebsinhaltsversicherung die Schadenzahlung im Leistungsfall nämlich reduzieren; und zwar üblicherweise in dem Verhältnis, in welchem die Versicherungssumme vom tatsächlichen Inventarwert abweicht. Beispiel: ein Versicherungsnehmer hat eine Deckungssumme von 100 000 Euro vereinbart, der Inventarwert seiner Firma liegt aber bei 125 000 Euro. Die Versicherungssumme bildet also lediglich 80 Prozent des Versicherungswertes ab. Im Versicherungsfall geschieht dann folgendes: Ist ein Schaden in Höhe von 50 000 Euro entstanden, reguliert der Versicherer 80 Prozent und erstattet 40 000 Euro. Der Geschädigte bleibt auf 10 000 Euro Schaden sitzen.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebsinhaltsversicherung berechnet?
Die Prämie für eine Betriebsinhaltsversicherung richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den abzusichernden Gefahren sowie dem Leistungsumfang des gewählten Tarifs. Auch Branche und Betriebsgröße werden bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge mit berücksichtigt.
Technische Betriebe, die viele Maschinen in Gebrauch haben, tragen ein höheres und damit teureres Risiko als kleine Dienstleistungsunternehmen. Ebenso kann die Anzahl der Mitarbeiter die Beitragshöhe beeinflussen. Denn viele Mitarbeiter bedeuten auch eine erhöhte Gefahr für das Inventar des Unternehmens. Die Versicherungssumme für die Betriebseinrichtung, genutzte Maschinen sowie Waren und Vorräte soll in der Betriebsinhaltsversicherung grundsätzlich dem Neuwert entsprechen. Lediglich bei Sachen, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, kann ein Zeitwert angesetzt werden. Befinden sich Gegenstände im Betrieb, die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zu verwenden sind, gilt im Schadenfall nur noch der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis. Unternehmen sollten vor dem Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung eine genaue Liste mit dem vorhandenen Betriebsinventar sowie den gelagerten Vorräten und Waren erstellen.
Schließlich kann bei der Versicherung von Betriebsinventar auch die Lage des Gewerbes eine Rolle spielen. Zur Berechnung der Prämie werden möglicherweise Indikatoren wie Einbruchstatistiken oder klimatische Verhältnisse einbezogen. Liegt der Betrieb in einer Gegend, die Einbrecher bevorzugen oder öfter von Stürmen oder Hochwasser heimgesucht wird, steigt das Risiko des Versicherers und damit die Versicherungsprämie.
Hat man eine Wertzuschlagsklausel vereinbart, steigt die Prämie für eine Betriebsinhaltsversicherung jedes Jahr entsprechend. Durch die automatische Anpassung der Versicherungssumme ist ein ausreichender Versicherungsschutz garantiert und das Risiko einer gefährlichen Unterversicherung minimiert. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, bieten Versicherer zudem gegen Aufpreis den Zusatzbaustein Vorsorgeversicherung. Mit längeren Vertragslaufzeiten über ein Jahr hinaus sowie einer Selbstbeteiligung im Schadenfall kann die Höhe der Beiträge gedrückt werden.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebsinhaltsversicherung für mich?
Kaum ein Versicherungssektor ist so variantenreich wie der der Betriebsinhaltsversicherungen. Schließlich müssen Versicherungen mit diesem Produkt die Anforderungen ganz unterschiedlicher Branchen erfüllen. Ein Vergleich der am Markt befindlichen Angebote ist unumgänglich, da die zahlreichen Anbieter
- hinsichtlich Tarife, Leistungen und Prämien große Unterschiede aufweisen
- sich teils auf bestimmte Branchen mit speziell zugeschnittenen Policen spezialisiert haben
- die zu versichernden Risiken ganz unterschiedlich handhaben: manchmal ist ein Risiko im Standardschutz enthalten, manchmal muss es gegen Aufpreis extra versichert werden
Mit einem Vergleich der Anbieter ist es möglich, das passende Versicherungspaket für den eigenen Betrieb zu schnüren. Hierbei können sowohl abzusichernde Risiken als auch die Versicherungssumme spezifisch ausgewählt werden. Betrachtet man mehrere Produkte, können zudem spezielle Rabatte ausfindig gemacht werden, die manche Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen und für einige Branchen gewähren. So belohnen etliche Anbieter besondere Sicherheitsmaßnahmen von Betrieben, etwa wenn das zu versichernde Gebäude über massive Außenwände oder eine Alarmanlage verfügt. Manchmal finden zukünftige Versicherungsnehmer bei einem Vergleich auch Versicherungsunternehmen, die einen für den Betrieb wichtigen Leistungsbaustein sogar ohne Aufpreis anbieten.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Beiträge zur Betriebsinhaltsversicherung sind steuerlich absetzbar. Sie sind für das Unternehmen notwendige Betriebsausgaben und können damit entsprechend steuerlich veranlagt werden.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Betriebsinhaltsversicherung achten?
Wie die meisten Versicherungspolicen hat in der Regel auch die Betriebsinhaltsversicherung eine Laufzeit von einem Jahr. Dabei ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorgesehen. Manche Versicherungsnehmer entscheiden sich für eine längere Laufzeit, um von niedrigeren Prämien profitieren zu können. Hat die Police beispielsweise eine Laufzeit von drei Jahren, kann der Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen. Bei Betriebsaufgabe oder Betriebsverkauf erlischt das zu versichernde Interesse. Der Vertrag für eine Betriebsinhaltsversicherung endet, sobald das Versicherungsunternehmen über den Wegfall des Risikos in Kenntnis gesetzt worden ist.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebsinhaltsversicherung achten?
Auch der Markt der Betriebsinhaltsversicherungen ist einem ständigen Wandel unterworfen. So lohnt es sich durchaus, in regelmäßigen Abständen die Konkurrenz zu prüfen und möglicherweise einen besseren Anbieter ausfindig zu machen.
Die Prämie alleine ist allerdings kein guter Anreiz für einen Wechsel. Denn billiger ist nicht automatisch besser! Auch beim neuen Versicherer müssen alle wichtigen Interessen des Betriebes abgesichert sein. Ein Check der ins Auge gefassten neuen Betriebsinhaltsversicherung sollte allen Kriterien standhalten:
- Entspricht die Deckungssumme den tatsächlichen Werten des betrieblichen Inventars?
- Deckt die Police alle notwendigen Bereiche ab?
- Reguliert sie auch Schäden an speziellen Ausstattungen wie empfindliche Maschinen oder teures Mobiliar?
- Wie kundenfreundlich und serviceorientiert ist der Anbieter?
Ferner ist ein Vakuum beim Versicherungsschutz unbedingt zu vermeiden. Beim Wechsel der Versicherung also darauf achten, dass die alte und neue Police zeitlich nahtlos ineinander übergehen.
Welche Vorteile hat eine Betriebsinhaltsversicherung?
Der Versicherungsschutz einer Betriebsinhaltsversicherung erstreckt sich auf die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, aber auch auf die vorhandenen Waren und Vorräte. Im Prinzip also auf die Basis eines erfolgreichen Unternehmens.
Der Versicherungsvertrag kann bei den meisten Anbietern auf die persönlichen Bedürfnisse eines Betriebes abgestimmt werden. So werden genau die Elemente versichert, die zum Bestand der Firma gehören und für die betrieblichen Abläufe wichtig sind. Die Betriebsinhaltsversicherung ist daher ein recht flexibles Mittel, mit dem das Hab und Gut eines Unternehmens geschützt werden kann. Für ganz spezielle Anforderungen lassen sich am Markt außerdem spezialisierte Anbieter finden. Solche Spezialisten schnüren Versicherungspakete für bestimmte Branchen.
Weiterer Vorteil einer Betriebsinhaltsversicherung: nicht nur die Beschädigung oder der Verlust von Sachen kann versichert werden, sondern auch der Umstand, dass mit einem Schaden zugleich empfindliche Störungen im Betriebsablauf einhergehen. Bis zerstörtes Inventar wiederhergestellt oder ersetzt wird, geht wertvolle Zeit verloren, in der nicht oder nur eingeschränkt gearbeitet werden kann. Auch solche Ausfallkosten können mit einer Betriebsinhaltsversicherung abgesichert werden. So können Gehälter, Mieten oder Leasingverträge weiter bezahlt werden, obwohl kein Geld verdient wird.
Die Betriebsinhaltsversicherung stellt somit ein maßgeblicher Sicherheitsfaktor dar, der zur Stabilität und Existenz einer Firma beiträgt. Denn besonders nach einem größeren Schadenfall durch Feuer, Wasser oder Vandalismus ist der Unternehmenserfolg oder gar das gesamte Unternehmen in Gefahr. Der Versicherungsschutz einer Betriebsinhaltsversicherung lässt sich nach dem Baukastensystem individuell zusammenstellen. So können Unternehmer die passenden Komponenten auswählen und bedarfsgerecht miteinander kombinieren. Versicherungslücken sind somit zuverlässig vermeidbar.
Welche Nachteile hat eine Betriebsinhaltsversicherung?
Der Vorteil der Vielseitigkeit einer Betriebsinhaltsversicherung kann auch gleichzeitig ein Nachteil sein. Dann nämlich, wenn sich Versicherungsnehmer nicht ganz genau überlegen, welche Risiken für ihren Betrieb relevant sind. Da die meisten Betriebsinhaltsversicherungen nach dem Baukastenprinzip funktionieren, müssen die wichtigen und passenden Bestandteile individuell ausgewählt werden.
Wer nicht aufpasst, bastelt sich einen Versicherungsschutz mit empfindlichen Lücken. Manche Anbieter schließen beispielsweise Computer- und EDV-Anlagen aus ihrem Versicherungsschutz aus; elektronische Geräte müssen dann separat versichert werden. Im Falle einer Arztpraxis kann es zum Beispiel dramatische Folgen haben, wenn gerade die hochwertigen, aber störanfälligen Geräte der Medizintechnik unzureichend abgesichert sind. Experten schätzen, dass rund 70 Prozent aller Elektronikschäden nicht über eine herkömmliche Betriebsinhaltsversicherung geschützt sind.
Für einen umfassenden Schutz müssen zahlreiche Elemente in die Police mit aufgenommen werden. Nur die wenigsten Anbieter offerieren auf dem Gebiet der Betriebsinhaltsversicherung eine umfassende Basisabsicherung. So ist ein höherer Beitrag kaum zu vermeiden. Insbesondere für Existenzgründer kann der hohe Versicherungsvertrag eine Herausforderung bedeuten.