Warum lohnt sich der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Erwerbsunfähig ist, wer nicht mehr in der Lage ist, aus gesundheitlichen Gründen irgendeine berufliche Tätigkeit auszuüben. Die Folgen liegen auf der Hand: Neben der dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung, die aus einer Krankheit, einem Unfall oder einem anderen schwerwiegenden Ereignis resultiert, geht eine Erwerbsunfähigkeit vor allem mit finanziellen Einbußen einher. Denn wer nicht mehr arbeiten kann, der bezieht kein regelmäßiges Einkommen. Die daraus entstehenden Versorgungslücken gefährden den bisherigen Lebensstandard der Betroffenen selbst, aber auch häufig den der Angehörigen, falls der Erwerbsunfähige Hauptverdiener der Familie war. Hinzu kommen meist zusätzliche Ausgaben, die mit einer Erwerbsunfähigkeit einhergehen – Rehabilitationsmaßnahmen und Therapien, die nicht von den Krankenkassen bezahlt werden, behindertengerechte Umbaumaßnahmen an Haus oder Wohnung oder sogar ein Umzug. Damit es im schlimmsten Fall nicht zum finanziellen Ruin kommt, kann sich der rechtzeitige Abschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnen.
Denn auf Vater Staat sollten sich Sie lieber nicht verlassen: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die jedem Erwerbsunfähigen zusteht, der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, fängt kein komplettes Gehalt auf. Vor allem bei jungen Menschen, die erst wenige Beiträge gezahlt haben, fällt die Erwerbsminderungsrente sehr gering aus.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann diese entstehende Versorgungslücke füllen. Können Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in Ihrem oder irgendeinem anderen Beruf arbeiten, erhalten Sie eine monatliche Rente der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, deren Höhe Sie individuell festlegen können und die sich im besten Fall am bisherigen Lebensstandard orientieren sollte. Mögliche Vorerkrankungen, der allgemeine Gesundheitszustand oder ein Berufsrisiko spielen bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung (fast) keine Rolle. Aufgrund der wenigen Aufnahmekriterien erhält fast jeder Erwerbstätige – anders als beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung – eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu vergleichsweise günstigen Beiträgen. Vor allem für folgende Personen lohnt sich der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
- Personen, die keinen Beruf ausüben beziehungsweise für ihre Tätigkeit nicht bezahlt werden. Dazu gehören Hausfrauen oder Ehrenamtliche.
- Personen in der Ausbildung, wie Schüler und Studenten, die noch keinen festen Beruf haben
- Personen, die selbstständig tätig sind und bei der Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko einer Zahlungsverweigerung haben, falls die Arbeiten auch von einem Angestellten des Selbstständigen übernommen werden könnten
- Personen, die einen risikobehafteten Beruf ausüben
- Personen, die gesundheitlich vorbelastet sind
- Personen, die keinen Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung haben
- Personen, die die hohen Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen möchten
Welche Leistungen sind im Rahmen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung mitversichert?
Im Falle einer diagnostizierten Erwerbsunfähigkeit erhält der Versicherte aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Die jeweilige Höhe kann individuell vom Versicherten festgelegt werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist, dass der Versicherte nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet erst dann, wenn Sie weder Ihren eigenen bisherigen Beruf ausüben können, noch jede andere berufliche Tätigkeit, die am Arbeitsmarkt verfügbar wäre.
Dabei besteht Versicherungsschutz einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung unabhängig davon,
- welche Gründe zur Erwerbsunfähigkeit geführt haben (zum Beispiel Krankheit, Unfall oder schwerwiegendes Ereignis)
- welche Art von gesundheitlicher Beeinträchtigung vorliegt (sowohl körperliche als auch geistige Einschränkungen sind versichert, teilweise sogar Pflegebedürftigkeit)
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließe?
Da die Erwerbsunfähigkeitsversicherung fälschlicherweise häufig mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichgesetzt beziehungsweise verwechselt wird, sollten Sie sich vor einem Abschluss die Unterschiede der beiden Versicherungen vor Augen führen, damit Sie sich am Ende für die individuell beste Versicherung entscheiden.
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Anspruch auf Leistungen besteht, wenn keine berufliche Tätigkeit für mehr als drei Stunden täglich ausgeübt werden kann.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die bislang ausgeübte berufliche Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent ausgeübt werden kann.
Grundsätzlich wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als die bessere Lösung empfohlen. Jedoch kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als sinnvolle Alternative betrachtet werden, denn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht immer möglich, zum Beispiel
- wenn das Berufsrisiko zu hoch ist. Zu den risikobehafteten Berufen, die mit hohen körperlichen oder psychischen Belastungen einhergehen, gehören zum Beispiel Gerüstbauer, Artisten, Sprengmeister oder auch Lehrer. Wer nicht abgelehnt wird, muss mit teils sehr hohen Risikozuschlägen rechnen.
- wenn die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu hoch sind und den eigenen finanziellen Rahmen übersteigen.
- wenn bereits eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt oder es physische wie psychische Vorerkrankungen gibt.
Darüber hinaus kann vor dem Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zudem ein Vergleich zu weiteren ähnlichen Versicherungen herangezogen werden, zum Beispiel zur
- Existenzschutzversicherung
- Dread Disease Versicherung
Beide Versicherungen sichern nicht das allgemeine Risiko eines krankheitsbedingten Arbeitsausfalls wie bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab, sondern weisen einen eindeutig definierten Leistungskatalog auf, gegen welche Risiken und Krankheiten Versicherungsschutz besteht. Bei der Dread Disease Versicherung erfolgt die Leistungszahlung zudem nicht als eine monatliche Rente, sondern als Einmalprämie. Prüfen Sie daher vor dem Abschluss sämtliche Optionen und nehmen bei Bedarf die Beratung eines neutralen Versicherungsexperten in Anspruch.
Ganz gleich, für welche Versicherung zur Absicherung des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls Sie sich entscheiden, Sie sollten sich auf einen Gesundheitstest einstellen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung fällt dieser bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung vergleichsweise übersichtlich aus. Fragen über den allgemeinen Gesundheitszustand sowie zu möglichen (auch psychischen) Vorerkrankungen spielen meist keine Rolle. Bei einigen Anbietern einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung werden nur die zwei folgenden Fragen gestellt:
- Haben Sie bereits in der Vergangenheit einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt?
- Wurde ein in der Vergangenheit gestellter Antrag auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit jemals abgelehnt?
Ganz gleich, wie umfangreich die Fragen des Gesundheitstests sind, die Antworten sollten immer und grundsätzlich der Wahrheit entsprechen. Denn sollte sich im Nachhinein das Gegenteil herausstellen, zum Beispiel im Fall einer Erwerbsunfähigkeit, dann hätte der Versicherer der Erwerbsunfähigkeitsversicherung das gute Recht, die Leistung zu verweigern.
Auch wenn Vorerkrankungen nur eine geringfügige Rolle für die Aufnahme in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung spielen, ist jedem, der gesundheitlich vorbelastet ist, anzuraten, einen anonymen Probeantrag bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu stellen. So wissen Sie direkt, ob der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Sie möglich ist, ohne dass es eine offizielle Ablehnung gibt und ohne, dass Ihr Name bekannt ist. Dieser Probeantrag bringt den Vorteil, dass Sie im Falle einer Ablehnung nicht in die zentrale Wagnisdatei (HIS) eingetragen werden. Diese allgemeine Risikodatei kann jeder Versicherer einsehen, so dass das Risiko bei einem Eintrag auch von anderen Versicherern abgelehnt zu werden, relativ hoch wäre.
In welchen Fällen erbringt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ihre Versicherungsleistungen?
Die meisten Versicherer einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung erbringen ihre Leistungen dann, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden täglich einer beruflichen Tätigkeit gleich welcher Art nachgehen kann, Einige Policen variieren in der Zeitangabe und geben beispielsweise sieben Stunden in der Woche vor.
Entscheidend für die Versicherungsleistung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist dabei lediglich der gesundheitliche Ist-Zustand des Versicherten und nicht wie dieser entstanden ist. So können vielfältige Gründe zu einer Erwerbsunfähigkeit geführt haben, zum Beispiel
- eine Krankheit
- ein Unfall
- ein schwerwiegendes Ereignis, zum Beispiel ein Herzinfarkt
- eine psychische Erkrankung
- eine Operation
- optional: Pflegebedürftigkeit, zum Beispiel Demenz oder Alzheimer
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist das Vorliegen eines ärztlichen Attests. Dieses sollte neben der diagnostizierten Erwerbsunfähigkeit zudem den voraussichtlichen Zeitraum der Erwerbsunfähigkeit enthalten. Damit die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ihre Leistungen erbringt, muss dieser Zeitraum in der Regel mindestens sechs Monate betragen. Einige Versicherer verlangen sogar eine Erwerbsunfähigkeit von prognostizierten drei Jahren, bevor sie die monatliche Rente auszahlen. Sollte die Erwerbsunfähigkeit nicht dauerhaft sein, dann erfolgt eine Leistungszahlung auch nur für die Dauer der bestehenden Erwerbsunfähigkeit.
In welchen Fällen erbringt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
Grundsätzlich zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht, wenn nicht alle Voraussetzungen des Police erfüllt sind, zum Beispiel wenn
- kein ärztliches Attest vorliegt, sondern beispielsweise nur eine Beurteilung von offiziellen Behörden, wie dem Arbeitsamt
- der Versicherte mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann
- der Versicherte auch eine andere Tätigkeit ausführen könnte
Weiterhin gelten folgende allgemeine Leistungsausschlüsse:
- der Versicherte hat im Gesundheitstest falsche Angaben gemacht
- der Versicherte hat seine Beiträge nicht gezahlt
Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Eine Aufwertung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist durch die Mitversicherung von zusätzlichen Bausteinen möglich. Je nach Anbieter sind das folgende Bausteine:
- Option auf Aufwertung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Hinterbliebenenschutz
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Leistung bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit
Wer sich die vergleichsweise hohen Beiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht leisten kann und/oder noch nicht weiß, in welchem Beruf er einmal arbeiten möchte, zum Beispiel Schüler oder Studenten, kann die günstigere Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Option auf Aufwertung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann bei Bedarf unkompliziert und meist sogar ohne Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.
Ist ein Hinterbliebenenschutz vereinbart, beziehen die Angehörigen des verstorbenen Versicherungsnehmers die monatliche Rente aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Wer Rehabilitationsmaßnahmen mitversichert, kann zusätzlich zur Erwerbsunfähigkeitsrente mögliche Reha-Therapien in Anspruch nehmen.
Eine weitere Option ist die Mitversicherung einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit. Eine Leistungsübernahme ebenfalls in Form einer Rente in individueller Höhe erfolgt bereits dann, wenn der Versicherte noch zu einem Teil erwerbsfähig ist. Die Definition von „teilweise erwerbsunfähig“ geht aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen hervor.
Darüber hinaus kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung selbst ein Zusatzbaustein einer anderen Vorsorgeversicherung sein oder auch als Versicherungspaket mit anderen Versicherungen abgeschlossen werden. Mögliche Kombinationen bestehen mit
- einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- einer Dread Disease Versicherung
- einer Existenzschutzversicherung
- einer Rentenversicherung
- einer Unfallversicherung
- einer Risikolebensversicherung
Wann setzt der Versicherungsschutz der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein?
Der Versicherungsschutz der Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird von diversen zeitlichen Faktoren beeinflusst. Dazu gehören
- die Wartezeit: Nach Vertragsabschluss muss der Versicherte mit einer längeren Wartezeit bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung rechnen. Diese kann bis zu fünf Jahre betragen. In diesem Zeitraum zahlen Sie zwar Beiträge, haben jedoch noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen. Ausgenommen von der Wartezeit sind in der Regel Unfälle. Ein frühzeitiger Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist daher zu empfehlen.
- die Karenzzeit: Nach einer diagnostizierten Erwerbsunfähigkeit kann eine festgelegte Karenzzeit vergehen, bevor die Erwerbsunfähigkeitsversicherung die erste monatliche Rente auszahlt. Die Karenzzeit dauert bis zu sechs Monate.
- die Laufzeit: Versicherungsschutz besteht für die Dauer der vertraglich festgelegten Laufzeit, welche den Zeitraum beschreibt, in dem der Versicherte Beiträge für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlen muss. Da der Wegfall des regelmäßigen Einkommens mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgesichert wird, empfiehlt sich eine möglichst lange Laufzeit bis zum Eintritt ins Rentenalter. Die Mindestlaufzeit beträgt meist zehn Jahre.
- die Leistungszeit: Die Leistungszeit bezieht sich auf die Dauer, für die der Versicherte Leistungen aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung beziehen kann. Sie beginnt mit Eintreten der Erwerbsunfähigkeit und endet zu einem individuell festgelegten Zeitpunkt, welcher ebenfalls mindestens bis zum Eintritt ins Rentenalter gewählt werden sollte.
- die rückwirkende Leistung: Optional kann der Zusatz einer rückwirkenden Zahlung vereinbart werden. Dies kann zum Beispiel Sinn machen, wenn erst mit zeitlicher Verzögerung eine Erwerbsunfähigkeit diagnostiziert wird. Diese Leistung kann bis zu drei Jahre rückwirkend ausgezahlt werden.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein?
Die Deckungssumme entspricht bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Höhe der monatlichen Rente und liegt durchschnittlich zwischen etwa 350 Euro bis zu 4.000 Euro monatlich. Dieser Betrag ist bei den meisten Anbietern einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sehr individuell festlegbar und sollte sich vor allem am eigenen Lebensstandard sowie dem durchschnittlichen Einkommen orientieren. Überlegen Sie daher genau, wieviel Geld Sie benötigen, falls Sie kein regelmäßiges Einkommen mehr beziehen sollten. Zu berücksichtigen sind hierbei jedoch mögliche weitere Vorsorgeversicherungen, bei denen Sie im Falle einer Erwerbsunfähigkeit ebenfalls Leistungen beziehen würden. Das kann neben der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auch eine Dread Disease oder eine Unfallversicherung sein. Bedingt durch die in der Regel sehr lange Laufzeit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollten sie den inflationären Aspekt nicht vergessen. Die heute noch hoch erscheinende monatliche Rente kann in einigen Jahren nicht mehr viel wert sein. Eine bewusst höher angesetzte Deckungssumme kann der Inflation genauso entgegenwirken wie eine dynamische Beitragsanpassung.
Nicht zuletzt sollte die Deckungssumme der Erwerbsunfähigkeitsversicherung immer nur so hoch sein, wie es das eigene finanzielle Budget zulässt. Denn die Versicherungssumme ist der entscheidende Faktor zur Festlegung der Beitragshöhe. Je höher die Deckungssumme, desto höher der Beitrag.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung berechnet?
Die Beitragshöhe zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird neben der Höhe der Deckungssumme von weiteren Faktoren beeinflusst. Dazu gehören
- Zusatzleistungen, wie der Hinterbliebenenschutz oder Rehabilitationsmaßnahmen
- die Dauer der Beitragszahlung (Laufzeit)
- die Dauer des Bezugs der Leistungen (Leistungszeit)
- das Alter bei Vertragsabschluss
- individuelle Rabatte
- die Zahlungsmodalitäten
Keinen Einfluss auf den Beitrag zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung nehmen dagegen Kriterien, wie das Einkommen, der jeweilige Beruf und das damit verbundene Berufsrisiko, das Geschlecht sowie mögliche Vorerkrankungen.
Zu beachten ist, dass sich mit einer Nachversicherungsgarantie oder einer dynamischen Anpassung die Beitragshöhe im Laufe der Zeit verändern kann.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für mich?
Der Vergleich verschiedener Anbieter einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung bringt den Vorteil, einen Tarif zu finden, der dem persönlichen Bedarf entsprechend einen optimalen Leistungsumfang zu möglichst günstigen Beiträgen bietet. Schnell, anonym und kostenlos stellt ein Online Tarifrechner eine gute Option für einen Vergleich dar. Geben Sie dafür Ihre persönlichen Voraussetzungen und jeweiligen Wünsche ein und Sie erhalten eine übersichtliche Auflistung mit möglichen Tarifen. Lassen Sie aber nicht nur den Preis entscheiden, auch die Leistung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte stimmen. Für einen Vergleich der Erwerbsunfähigkeitsversicherung können darüber hinaus auch diverse Testberichte von Ratingagenturen und unabhängigen Verbraucherorganisationen hilfreich sein.
Da eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Laufzeit von vielen Jahren hat, sollte bei einem Vergleich auch immer die jeweilige Finanzkraft des Versicherers berücksichtigt werden. Sie sollten sicher sein, dass das jeweilige Unternehmen auch noch nach Jahren am Markt präsent ist.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird häufig bereits in jungen Jahren abgeschlossen und hat dementsprechend eine lange Laufzeit von bis zu 40, teilweise sogar 50 Jahren – eine lange Zeit, in der viel passieren kann und sich die jeweiligen Lebensumstände erheblich ändern können. Daher gewähren viele Anbieter einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung bereits bei Vertragsabschluss oder auch erst später die Möglichkeit für flexible Anpassungen sowohl im Hinblick auf Versicherungsschutz als auch auf Versicherungsbeiträge.
Im Hinblick auf die Versicherungsbeiträge sind folgende Anpassungen möglich:
- eine Nachversicherungsgarantie: In jährlichen Intervallen können Versicherte mit einer Nachversicherungsgarantie die Beiträge den sich ändernden Lebensumständen anpassen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, Geburt eines Kindes, Heirat oder einem Wechsel des Berufs.
- eine dynamische Anpassung: Um der inflationären Entwicklung entgegenzuwirken, erhöhen sich die Beiträge jährlich um einen fixen, meist geringen Prozentsatz.
- eine Beitragsfreistellung: Sollte es dem Versicherten unter bestimmten Umständen nicht möglich sein, seine Beiträge zahlen zu können, kann er mit einer Beitragsfreistellung die Zahlung für einen begrenzten Zeitraum unterbrechen. Versicherungsschutz bleibt mit meist verringerter Deckungssumme dennoch bestehen.
- eine Beitragsrückgewähr: Wird der Versicherte nicht erwerbsunfähig und nimmt daher keine Leistungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Anspruch, erhält er bei einer vereinbarten Beitragsrückgewähr seine eingezahlten Nettobeiträge zurück.
- die Zahlungsmodalitäten: Die Beiträge können in der Regel entweder jährlich im Voraus, vierteljährlich oder monatlich gezahlt werden. Die jährliche Zahlungsweise wirkt sich meist beitragsreduzierend aus.
- die zusätzlichen Kapitalzahlung: Neben der monatlichen Rente kann die zusätzliche oder alternative Auszahlung einer Einmalprämie vereinbart werden.
In Bezug auf den Versicherungsschutz bestehen Anpassungsmöglichkeiten bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit den zusätzlich mitversicherbaren Bausteinen, wie
- dem Hinterbliebenenschutz
- der Aufwertung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rehabilitationsmaßnahmen
- der Leistung bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Beiträge für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung unterliegen theoretisch einer steuerlichen Vergünstigung. Sie können als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen in der privaten Einkommenssteuererklärung gemäß §10 EStG angegeben werden und reduzieren damit die Steuerlast. Da es bei den Vorsorgeaufwendungen jedoch jährliche Höchstgrenzen gibt, kann der steuerliche Vorteil bereits durch andere Versicherungsbeiträge, zum Beispiel für Kranken- oder Pflegeversicherungen, ausgeschöpft sein. Die Höchstgrenzen betragen dabei für Angestellte, Beamte und Rentner 1.900 Euro sowie für Selbstständige 2.800 Euro.
Dahingegen müssen die Leistungen, die Sie im Falle einer Erwerbsunfähigkeit aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung beziehen, versteuert werden. Die monatliche Rente wird aus steuerlicher Sicht als Einkommen betrachtet, so dass auf den Ertragsteil eine Einkommenssteuer erhoben wird. Dieser Ertragsteil hängt vor allem von der jeweiligen Dauer der Zahlung ab. Sollte ein Hinterbliebenenschutz vereinbart worden sein, bei dem die Angehörigen die Rente erhalten, unterliegt diese der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Erwerbsunfähigkeitsversicherung achten?
Die Kündigung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich zum Ende einer Versicherungsperiode möglich. In der Regel entspricht diese dem Ende des Kalenderjahres. Die schriftliche Kündigung muss dabei unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfristen erfolgen, welche je nach Anbieter zwischen einem Monat und drei Monaten variiert. Darüber hinaus ist eine außerordentliche Kündigung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann möglich, wenn triftige Gründe, wie eine Beitragserhöhung oder ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem, vorliegen. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei vier Wochen. Sollte nicht eine Klausel auf Verzicht einer Kündigung vereinbart worden sein, hat übrigens auch der Versicherer der Erwerbsunfähigkeitsversicherung das Recht, die Police zu kündigen.
Die Kündigung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist jedoch nur bedingt zu empfehlen, da sie mit finanziellen Nachteilen einhergeht. Denn der sogenannte Rückkaufswert der bereits eingezahlten Beiträge fällt in aller Regel äußerst gering aus. Es ist sogar möglich, dass Sie nicht einen Euro zurück erhalten. In dem Fall hätten Sie jahrelang umsonst die Beiträge zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung gezahlt. Bevor Sie Ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung kündigen, sollten Sie daher genau prüfen, ob nicht eine temporäre Beitragsfreistellung die bessere Option sein kann.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Erwerbsunfähigkeitsversicherung achten?
Wer den Anbieter seiner Erwerbsunfähigkeitsversicherung wechseln möchte, sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Denn der Vorteil eines günstigeren Beitrags und/oder eines größeren beziehungsweise individuell besseren Leistungsumfangs sollte immer in Relation zu den sich aus dem Wechsel ergebenen Nachteilen stehen. Negative Auswirkungen eines Tarifwechsels der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind zum Beispiel,
- dass der Rückkaufswert der gekündigten Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur sehr gering ist. Sämtliche bereits eingezahlte Beiträge werden gar nicht oder nur teilweise erstattet.
- dass erneut ein Gesundheitstest erfolgt, der genauso wie das höhere Alter bei Vertragsabschluss den Beitrag wieder erhöhen kann.
- dass erneut eine Wartezeit anfällt.
Vor dem Wechsel der Erwerbsunfähigkeitsversicherung empfiehlt es sich daher, sämtliche Optionen zu prüfen. Eventuell lässt sich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit anderen Vorsorgeversicherungen kombinieren oder sogar zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufwerten? Möglicherweise können auch Zusatzbausteine wegfallen, so dass die Beiträge günstiger werden? Holen Sie sich zum Beispiel die Meinung eines Versicherungsexperten ein. Dieser kann nicht nur Ihre Möglichkeiten im eigenen Tarif ausloten, sondern auch gut einschätzen, ob sich ein Wechsel der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Sie persönlich lohnt.
Vorteile einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet folgende Vorteile:
- Die Beiträge einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind vergleichsweise günstig, vor allem im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Ursache der Erwerbsunfähigkeit.
- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine gute Alternative für Personen, denen der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwehrt bleibt.
- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung lässt sich mit anderen Vorsorgeversicherungen kombinieren.
- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat nur wenige Aufnahmekriterien und ist daher für viele Personen, auch mit Vorerkrankungen, zugänglich.
Welche Nachteile hat eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Nicht immer ist zum Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu raten. Nachteile einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind zum Beispiel:
- Die Anerkennung des tatsächlichen Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit ist nicht immer einfach, da Versicherer darauf verweisen können, dass irgendeine beliebige andere Tätigkeit ausgeführt werden könnte – unabhängig davon, ob der Arbeitsmarkt eine passende Stelle bietet.
- Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung einen deutlich geringeren Versicherungsschutz.
- Es gibt eine relativ lange Wartezeit von fünf Jahren, in der zwar Beiträge gezahlt werden, aber noch kein Versicherungsschutz der Erwerbsunfähigkeitsversicherung besteht.