Warum lohnt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung ?
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung bildet häufig die Grundlage für eine nachhaltige finanzielle Absicherung naher Angehöriger, wenn der Versicherte stirbt. Der Versicherungsschutz kann auf Ehepartner und Kinder bezogen werden, die als Begünstigte von den Zahlungen der Versicherung profitieren.
Die Risikolebensversicherung stellt eine grundlegende Absicherung dar.
Sie sichert also in der Regel das äußerste Ereignis, nämlich den Todesfall des Versicherten ab.
Da kein Kapitalaufbau im Rahmen der Versicherungsleistungen erfolgt und die Versicherung nach Ablauf der Versicherungszeit einfach endet, sind die Beiträge häufig moderat und ermöglichen eine wirkungsvolle Absicherung schon bei verhältnismäßig geringen Beiträgen.
Ausweitung des Versicherungsschutzes
Die Risikolebensversicherung kann den eigenen Anforderungen gemäß gestaltet werden. Manche Versicherungsunternehmen bieten dafür eine Police für beide Ehepartner an, die im Todesfall wechselseitig begünstigt werden.
Je nach Arbeitsumfeld, Lebenssituation oder Besitzstand können Tarife mit unterschiedlichen Leistungen (je nach Versicherungsunternehmen) gewählt werden. In vielen Tarifen ist dann eine flexible Beitragsgestaltung Teil der Versicherungskonditionen oder zusätzliche Leistungen werden im Rahmen der Absicherung angeboten.
Restschuldversicherung
Eine Form der Risikolebensversicherung ist die sogenannte Restschuldversicherung. Sie dient der Absicherung von meist umfangreicheren Krediten. Die Versicherungsleistungen können hier bereits bei Arbeitslosigkeit und längerer Krankheit greifen und nicht erst im Todesfall.
Die Beiträge einer Restschuldversicherung sinken mit Reduzierung der Kreditlast.
Hinweis: Die Bedingungen für eine Restschuldversicherung sollten vor Abschluss genau geprüft werden. Bisweilen sind sie ungünstig und können ggf. durch eine andere Form der Versicherung ersetzt werden.
Welche Leistungen sind im Rahmen einer Risikolebensversicherung mitversichert?
Die Risikolebensversicherung zahlt, wenn die versicherte Person stirbt. Neben dieser hauptsächlichen Leistung (die in der Regel auch der wichtigste Grund für den Abschluss der Versicherung überhaupt ist) können jedoch je nach Versicherungsunternehmen weitere Leistungen vereinbart werden. Sie gelten dann über die Risikolebensversicherung als mitversichert. Für bestimmte Leistungen kann der Grund für den Leistungsfall auch abweichen und die Versicherung zahlt bereits vor Eintritt des Todesfalles.
Wichtige mitversicherte Leistungen in der Risikolebensversicherung
- Anpassung der Leistungen
In der Risikolebensversicherung kann eine fixe Summe für den Todesfall vereinbart werden. Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten in diesem Zusammenhang eine dynamische Versicherungssumme an, die in Rücksicht auf Inflation und Steigerung der Lebenshaltungskosten mit der Zeit anwächst. Damit steigen in der Regel auch die Beiträge. Hier ist die verlässliche Prognose eine wichtige Grundlage für die Bewertung, ob die Dynamik sinnvoll ist oder nicht. Sie wird auch nicht von jedem Versicherungsunternehmen angeboten. Ein Vergleich zeigt, wer die Leistungsdynamik mitversichert und wie teuer sie ist. - Bonusleistungen und Anpassungen bei persönlichen Veränderungen
Je nach Versicherungsunternehmen werden im Rahmen der Risikolebensversicherung zeitlich begrenzte Anpassungen der Versicherungssumme angeboten, die ohne erhöhte Beiträge gewährt werden.
Beispiel Hausbau:
Beim Bau eines Hauses oder Erwerb von Wohneigentum (je nach Vertrag und Sachlage) führen manche Versicherungsunternehmen die Erhöhung der Versicherungssumme für eine bestimmte Zeit ein. Das bedeutet: Ist die Versicherung auf 200.000 Euro abgeschlossen und stirbt die versicherte Person innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung des Hauses oder Bezug der erworbenen Wohnung, zahlt die Risikolebensversicherung statt der versicherten Summe 250.000 Euro – also 50.000 Euro mehr. Das soll das erhöhte Risiko bei Großanschaffungen finanziell dämpfen.
Beispiel Kindergeburt:
Stirbt die versicherte Person innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Geburt eines Kindes, erhöht sich die Versicherungssumme in diesem Zeitraum um einen festgelegten Betrag.
Beispiel Tod nach Unfall:
Je nach Tarif kann eine erweiterte Leistung für den speziellen Fall des Todes nach einem Unfall vereinbart werden. Bei der entsprechenden Todesursache erhöht sich die Versicherungsleistung um den vorher vereinbarten Betrag.
- Zahlung der Versicherungssumme vor Eintritt des Todesfalles
Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten an, bei schweren, tödlich verlaufenden Erkrankungen die Versicherungssumme bereits vor Eintritt des Todes auszuzahlen. Diese Option ist nicht in jedem Tarif versicherbar und muss im Vergleich geprüft werden, da die Konditionen dafür unterschiedlich hoch ausfallen. - Optionale Anpassungen
Die Berechtigung, nachträglich verschiedene Veränderungen an den Versicherungsleistungen vornehmen zu können, verknüpfen verschiedene Versicherungsunternehmen mit separaten Tarifen.
Die wichtigsten Optionen sind:
Beitragspause
Kann der Versicherte zeitweise den Beitrag nicht aufbringen, kann die Risikolebensversicherung pausiert werden, ohne, dass der Vertrag erlischt oder bei Wiederaufnahme eine erneute Gesundheitsprüfung nötig wird.
Je nach Tarif wird der Versicherungsschutz während der Zahlpause aufgehoben oder besteht mit geringeren Leistungen weiter. Nach der Wiederaufnahme kann durch Nachzahlungen der ursprüngliche Versicherungsschutz wiederhergestellt werden. Auch abweichende Vereinbarungen können in der Police festgehalten werden.
Verlängerung der Versicherungszeit
Die Versicherungslaufzeit wird bei Vertragsschluss festgelegt. Wenn sie verlängert wird, wird häufig eine erneute Prüfung nötig. Optional kann auch das Verlängerungsrecht ohne nochmalige Prüfung vereinbart werden. Meist werden dann höhere Beiträge erhoben.
Erhöhung der Versicherungssumme
Mit der Zeit verändern sich die Gegebenheiten im Alltag und im persönlichen Umfeld. Eine Erhöhung der Versicherungssumme kann diese Veränderungen auch im Versicherungsschutz wiederspiegeln. Die Option darauf kann im Vertrag festgehalten werden.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Risikolebensversicherung abschließe?
Die Risikolebensversicherung hat einen zentralen Absicherungszweck. Sie soll im Todesfall des Versicherten einen oder mehrere Hinterbliebene finanziell stützen. Diese Leistung ist die wichtigste für den gesamten Vertrag. Ihre Höhe und die Höhe der damit verbundenen Beiträge kann als zentrale Referenz dafür dienen, wie günstig eine Risikolebensversicherung ist.
Das gilt natürlich nur dann, wenn keine wichtigen Zusatzleistungen im Vertrag mit vereinbart wurden, die mit eigenen Beiträgen bezahlt werden müssen.
Dauerhaftigkeit der Beiträge
Die Risikolebensversicherung wird in der Regel auf lange Perspektive geschlossen. Zwar kann sie regelmäßig gekündigt werden. Aber der Abschluss lohnt nur dann wirklich, wenn die Leistungen über eine relevante Zeit hinweg auch verfügbar sind.
Vor einem Abschluss sollte daher immer ein Vergleich erfolgen, der die besten Tarife zeigt.
Versicherung im Partnertarif
Bestimmte Versicherungsunternehmen bieten einen Partnertarif in der Risikolebensversicherung an. Hierin werden in einer Police beispielsweise beide Ehepartner oder Lebenspartner versichert. Bei einigen Tarifen kann das zur Verringerung von Beitragsleistungen genutzt werden. Das sollte jedoch im Vorfeld geprüft werden. Auch der Abschluss von 2 separaten Verträgen kann günstiger sein.
Hinweis: Auch wenn 2 Personen in einem Versicherungsvertrag versichert sind, zahlt die Risikolebensversicherung nur einmal. Nämlich dann, wenn der erste Versicherte stirbt. Diese Form der Absicherung ist dann für Kinder, die ggf. ebenfalls abgesichert sein sollen, nicht unbedingt vorteilhaft.
In welchen Fällen erbringt eine Risikolebensversicherung ihre Versicherungsleistungen?
Todesfall
Die wichtigste und in den Basistarifen einzige Leistung der Risikolebensversicherung ist die Auszahlung einer im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme. Sie wird an den oder die Begünstigten ausbezahlt. Über die Summe kann nach der Auszahlung frei verfügt werden.
Diagnose einer tödlich verlaufenden Krankheit
Ist im Tarif die Leistung entsprechend vereinbart, zahlt die Versicherung bereits bei ärztlicher Diagnose einer tödlich verlaufenden Krankheit. Der Versicherte kann zu diesem Zeitpunkt noch am Leben sein. Die Zahlung erfolgt auch in diesem Fall zur freien Verwendung.
Zusatzleistungen
Je nach Tarif werden im Versicherungsfall zusätzliche Summen ausbezahlt. Das kann z.B. für einen Unfalltod vereinbart werden oder für den Todesfall in zeitlicher Nähe zu einer Kindergeburt oder einem Hausbau.
Restschuldversicherung
Die Leistungen aus der Restschuldversicherung werden dann fällig, wenn der vereinbarte Versicherungsfall eintritt. Er ist in der Restschuldversicherung meist verschieden von der Risikolebensversicherung. Hier kann die Versicherung bereits eintreten, wenn der Versicherte arbeitslos wird oder schwer erkrankt und längerfristig nicht mehr arbeiten kann. Hier wird also wesentlich das Einkommen oder die Erwerbsfähigkeit versichert. Als Leistung erfolgt eine Ablösung der Kreditsumme, für die die Restschuldversicherung abgeschlossen wurde, oder ein Ausgleich der monatlichen Raten für den Versicherten.
In welchen Fällen erbringt eine Risikolebensversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
Trotz bestehender Risikolebensversicherung kann es dazu kommen, dass die Versicherung im Todesfall nicht zahlt. Sofern es sich um besondere Ausschlüsse handelt, müssen sie jedoch im Versicherungsvertrag vereinbart werden.
Ausschluss der Todesursache
Wer eine Risikolebensversicherung abschließen will, jedoch unter bestimmten erhöhten Risiken keinen regularen Vertrag erhalten würde, kann ggf. bestimmte Leistungsgründe ausschließen.
Häufig wird beispielsweise die Leistung dann ausgeschlossen, wenn die Todesursache durch eine bestimmte, im Vorfeld bekannte Erkrankung bzw. deren wahrscheinliche Folge bedingt ist.
Überleben bei Laufzeitende
Läuft die Versicherung aus und wird nicht verlängert, erlischt der Versicherungsschutz. Lebt der Versicherte bei Ende der Laufzeit, zahlt die Versicherung keine Leistungen aus.
Bei verbundenen Verträgen, wenn der 2. Versicherte auch stirbt
Wurde die Risikolebensversicherung als „verbundener Vertrag“ mit 2 Begünstigten geschlossen, zahlt sie nur beim ersten Todesfall. Der Tod des überlebenden Versicherten ist dann nicht mehr mit einer Versicherungssumme verbunden.
Falsche Angaben im Versicherungsschein
Wurde der Versicherungsschein falsch ausgefüllt und ein besonderes Risiko nicht erwähnt, kann die Versicherung die versprochenen Leistungen verweigern. Die Versicherungssumme wird dann nicht ausbezahlt.
Ausbleibende Prämienzahlung
Wer seine Prämie nicht zahlt (das betrifft sowohl die Erstprämie wie auch Folgeprämien), verliert den Versicherungsschutz. Im Todesfall kann die Versicherung die Leistungen dann trotz bestehenden Vertrages verweigern.
Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
In der Risikolebensversicherung können zusätzliche Leistungen versichert werden. Sie beziehen sich auf die finanzielle Absicherung, die auch das prinzipielle Anliegen der Versicherungsform ist.
Leistungserweiterungen
Erweitert werden kann die Risikolebensversicherung durch den Einschluss verschiedener Optionen in die Police bereits bei Abschluss. Der von den Versicherungsunternehmen gewährte Vorteil ist in der Regel ein späterer Verzicht auf einer erneute Gesundheitsprüfung, wenn von den Optionen Gebrauch gemacht wird.
Optional vereinbart werden in den meisten Tarifen:
- die Erhöhung der Versicherungssumme
- die Verlängerung der Versicherungslaufzeit
Ergänzende Erweiterungen werden von unterschiedlichen Versicherungsunternehmen gewährt. Erhöhte Versicherungssummen bei bestimmten Todesarten gehören dazu.
Die Ausweitung der Versicherungsleistungen wird jedoch nicht von jedem Versicherungsunternehmen und für jeden Tarif gewährt. Informieren Sie sich im Vergleich, wer für welche Leistungen die besten Angebote bereit hält.
Restschuldversicherung
Eine Form der Risikolebensversicherung ist die sogenannte Restschuldversicherung. Sie deckt im Rahmen der Kreditvergabe die verbleibende Summe. Damit sinken im Laufe der Versicherungszeit sowohl die Versicherungssumme als auch der Beitrag.
Versichert werden verschiedene Leistungsarten:
- Erstattung der Beiträge bei Arbeitslosigkeit
- Übernahme der Beitragszahlung bei längerer Krankheit
- Erstattung der Restschuld im Todesfall
Option auf Umwandlung in eine kapitalbildende Lebensversicherung
Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten unter bestimmten Voraussetzungen an, eine Risikolebensversicherung im Laufe der Versicherungszeit in eine kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln. Sie zahlt dann am Ende der Laufzeit (oder bei Eintritt einer weiterhin bestehenden Bedingung für den Leistungsfall) einen angesparten Betrag mit Zuzahlung von Überschussbeteiligungen aus dem Umsatz des Versicherungsunternehmens aus.
Hinweis: Die steuerliche Bedeutung ändert sich in der Kapitallebensversicherung. Sprechen Sie vor einer Änderung über die Auswirkungen mit Ihrem Steuerberater.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung ein?
Die Risikolebensversicherung prüft in der Regel vor Abschluss den Gesundheitszustand des Versicherten. Stimmt sie dem Vertragsschluss zu, gilt der Versicherungsschutz in den meisten Tarifen unmittelbar und unverzüglich. Die Versicherung zahlt bei Eintritt des Leistungsfalls die volle Höhe der Versicherungssumme aus.
Wichtige Voraussetzung ist der erste beglichene Beitrag und die Freiheit von Beitragsrückständen. Die regelmäßige Zahlung muss eingehalten werden, da sonst das Versicherungsunternehmen den Vertrag ebenfalls nicht einhalten und damit die Versicherungssumme nicht auszahlen muss.
Variante: Mindestbetrag
Die Vereinbarung einer Wartezeit in der Risikolebensversicherung kann durch die Festlegung einer Mindestsumme ersetzt werden, die nach Versicherungsbeginn an Beiträgen eingegangen sein muss. Die Vereinbarung und die Höhe der einzuzahlenden Beiträge wird in der Police festgehalten. Erst nach Erreichen dieser Summe besteht dann Versicherungsschutz.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Risikolebensversicherung sein?
Die Deckungssumme in der Risikolebensversicherung soll nach dem Tod des Versicherten – meist des Haupt- oder einzigen Verdieners in einem Haushalt – unmittelbare finanzielle Not abwenden. Zu diesem Zweck muss sie ausreichend hoch kalkuliert sein. In der Regel wird das drei- bis fünffache des bisherigen Jahresverdienstes der Kalkulation zugrunde gelegt.
Üblicherweise liegen Versicherungssummen in der Risikolebensversicherung zwischen 50.000 Euro bis 500.000 Euro. Darüber hinaus vereinbarte Deckungssummen können je nach Versicherungsunternehmen verhandelt werden. Generell hat die Versicherungssumme einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des Beitrags.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Risikolebensversicherung berechnet?
Je nach Versicherungsunternehmen unterscheiden sich die Faktoren, die in die Bestimmung des Versicherungsbeitrags einfließen. Bestimmte Angebote geben vor, eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung anzubieten. Entsprechend spielt in diesen Tarifen die Erhebung von Risikozuschlägen auf Grund von Vorerkrankungen augenscheinlich keine Rolle. Allerdings sind hier meist Sterbegeldversicherungen gemeint, die vorausbezahlt werden müssen beziehungsweise mit einer Wartezeit verbunden sind. Sie sind in der Leistungshöhe nicht vergleichbar mit einer Risikolebensversicherung.
Tatsächlich spielt die Gesundheitsprüfung eine zentrale Rolle bei der Beitragsberechnung. Darin enthalten ist auch die Frage nach den Lebensgewohnheiten. So kann der regelmäßige Genuss von Zigaretten zu einer wesentlichen Erhöhung der Beiträge führen. Fehlerhafte Angaben darüber führen vollständig zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Weiterhin werden zur Festlegung der Beiträge in der Risikolebensversicherung herangezogen:
- das Lebensalter, in dem die Versicherung abgeschlossen wird
- die Laufzeit des vereinbarten Versicherungsschutzes
- Ausbildung und beruflicher Hintergrund des Versicherten
- erhöhte Risiken bei bestimmten Freizeitbeschäftigungen
- Vorerkrankungen und Lebensgewohnheiten
- vereinbarte Höhe der Versicherungssumme im Todesfall
Darüber hinaus spielen natürlich auch die vereinbarten Zusatzleistungen eine wichtige Rolle für die Höhe der Beiträge.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Risikolebensversicherung für mich?
Die Tarife für den Abschluss einer Risikolebensversicherung unterscheiden sich zwischen den Versicherungsunternehmen teils erheblich. Monatlich können bis zu 50 Euro Unterschied zwischen den Raten bei vergleichbarer Versicherungssumme auftreten.
Der Vergleich ist vor diesem Hintergrund vor allem ein wirkungsvolles Mittel, einen günstigen und trotzdem leistungsfähigen Tarif zu finden.
Vergleich von zusätzlichen Leistungen
Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung zählt in der Regel die Versicherungssumme. Sie soll die Hinterbliebenen absichern und über einen angemessenen Geldbetrag finanzielle Notlagen vermeiden helfen.
Ein zentrales Element beim Vergleich der Versicherungskonditionen ist in diesem Zusammenhang also die Versicherungssumme selbst.
Dennoch spielen ergänzende und erweiternde Leistungen in der Risikolebensversicherung zunehmend eine Rolle. Vor allem die vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme oder zusätzliche Leistungen bei einem Unfall werden verstärkt nachgefragt.
Im Vergleich kann vor diesem Hintergrund klargestellt werden, welches Versicherungsunternehmen diese Leistungen anbietet und wer dafür die günstigsten Konditionen hat.
Direkter Antrag auf Abschluss
Auf Grundlage des Vergleichs kann der Antrag auf Abschluss einer Risikolebensversicherung unmittelbar gestellt werden. Die Versicherungsunternehmen behalten sich eine Prüfung vor, ob und zu welchen genauen Regularien sie den Vertrag abschließen wollen.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Für die Risikolebensversicherung können bestimmte Versicherungsbedingungen innerhalb der Laufzeit angepasst werden. Im Wesentlichen betrifft das die Versicherungssumme als zentrales Instrument der Absicherung.
So kann je nach Lebenssituation und vertraglicher Rahmengestaltung die Versicherungssumme erhöht werden. Je nach Versicherungsunternehmen kann daran jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung gekoppelt sein.
Freistellung von der Beitragszahlung
Versicherungsunternehmen bieten für ihre Risikolebensversicherung an, die Beiträge für eine bestimmte Zeit und aus bestimmten Gründen ruhen zu lassen. Innerhalb dieses Zeitraums wird der Versicherungsschutz meist reduziert. Er kann dann durch Nachzahlung der offenen Beiträge oder laufend erhöhte Beiträge wieder hergestellt werden. Bisweilen besteht auch die Option, bei gleichbleibenden Beiträgen die niedrigere Leistung beizubehalten.
Die Ruhestellung der Beiträge ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Häufig zählt Arbeitslosigkeit dazu.
Veränderungen bei Zusatzoptionen
In bestimmte Verträge zur Risikolebensversicherung können zusätzliche Optionen eingebaut werden, die beispielsweise Kinder begünstigen. Auch die zeitlich begrenzte Absicherung von Bauvorhaben (zum Beispiel eine vorübergehend höhere Versicherungssumme nach Bauabschluss) kann Teil der Versicherungsbedingungen sein.
Je nach Vertrag können sie bei veränderter Lebenssituation ebenfalls angepasst werden. Die Herauslösung dieser Leistungen aus dem Vertrag kann sich auf die Beitragsgestaltung auswirken oder ein Beitragswechsel kann erfolgen. Die genaueren Bedingungen werden in der jeweiligen Police festgehalten.
Ob und in welchem Umfang die zusätzlichen Leistungen angepasst werden können, hängt stark vom Versicherungsunternehmen ab und vom gewählten Tarif.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich können Beiträge zur Risikolebensversicherung von der Steuer abgesetzt werden. Sie werden in der Regel als Vorsorgeaufwendungen gewertet.
Die Beiträge für die Risikolebensversicherung fallen damit in dieselbe Kategorie mit den Beiträgen für die Krankenkasse und die Pflegeversicherung. Diese sind in der Regel wesentlich höher und damit lohnenswerter, wenn es um steuerliche Ersparnis geht. Denn die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen ist gedeckelt. Der jährliche Höchstbetrag wird meist schon mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erreicht.
Beträge aus der Risikolebensversicherung bei Erbschaft
In der Risikolebensversicherung kann die versicherte Person vom Versicherungsnehmer verschieden sein. Diese Voraussetzung macht es möglich, beim Tod des Ehepartners die Erbschaftssteuer zu sparen. Das kann beispielsweise dann genutzt werden, wenn die versicherte Person stirbt, der Hinterbliebene allerdings Versicherungsnehmer und Begünstigter der Risikolebensversicherung war. Er erhält die Versicherungssumme ausbezahlt, muss darauf jedoch keine Erbschaftssteuer zahlen.
Die genaue Sachlage kann individuell abweichen und sollte mit dem Steuerberater bewertet werden.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Risikolebensversicherung achten?
Für die Risikolebensversicherung werden Mindestversicherungszeiten festgelegt. Sie erstrecken sich in der Regel über mehrere Jahre. Das liegt zum einen in den dann meist günstiger gestalteten Tarifen begründet. Zum anderen macht die Absicherung von Hinterbliebenen in der Regel nur über lange Zeiträume hinweg Sinn, damit im Ernstfall die finanzielle Absicherung auch wirklich gewährleistet ist.
Die Kündigungsfrist der Risikolebensversicherung ist abhängig von der vereinbarten Zahlungsweise der Beiträge. Je nach Tarif kann zwischen monatlicher bis hin zu jährlicher Zahlungsweise unterschieden werden. Vor diesem Hintergrund ist die Risikolebensversicherung entsprechend zum Beginn des nächsten Beitragszieles kündbar. Die Kündigungsfrist liegt dementsprechend zwischen 4 Wochen und 3 Monaten.
Hinweis: Bei der meist rabattierten jährlichen Zahlungsweise der Beiträge spielt das Versicherungsjahr eine wichtige Rolle. Es kann mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, muss es aber nicht. Überprüfen Sie das in der Versicherungspolice, bevor Sie kündigen.
Die vorzeitige Kündigung kann sich auch auf die bereits vereinbarten Beiträge auswirken. Prüfen Sie die genauen Konditionen vor der Kündigung mit Ihrer Versicherung.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Risikolebensversicherung achten?
Aus verschiedenen Gründen kann der Wechsel einer Risikolebensversicherung sinnvoll oder angezeigt sein. Der häufigste Grund sind zu niedrige Leistungen oder zu teure Beiträge.
Da in der Risikolebensversicherung keine Kapitalleistungen aufgebaut werden, kann der Wechsel verlustfrei erfolgen. Zu beachten sind jedoch Mindestversicherungszeiten im bisherigen Vertrag. Sie wirken auf die Höhe der kalkulierten Beiträge, sodass es hier zu Änderungen kommen kann, wenn der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird.
Kündigung und Wechsel
Der Versicherungsvertrag in der Risikolebensversicherung kann in Abhängigkeit von Zahlungsintervall und Mindestversicherungszeit gekündigt werden. Danach kann ein Neuabschluss erfolgen, in dem beispielsweise eine andere Versicherungssumme vereinbart werden kann.
Allerdings muss beachtet werden, dass für den neuen Vertrag auch erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Haben sich wesentliche Änderungen zwischenzeitlich ergeben, müssen Sie bei einem Neuabschluss mit erhöhten Risikozuschlägen rechnen. Je nach Sachlage kann das Versicherungsunternehmen den Vertragsabschluss auch verweigern.
Tarifwechsel
Innerhalb bestimmter Policen kann ein Tarifwechsel oder eine Erweiterung versicherter Leistungen je nach Bedarf erfolgen. Diese Optionen müssen bei Vertragsschluss bereits festgehalten werden. In der Regel gehen mit den Erweiterungen auch Änderungen bei den Beiträgen einher.
Vorteile einer Risikolebensversicherung sind:
Niederschwellige Verfügbarkeit
Die Risikolebensversicherung kann schon für vergleichsweise niedrige Beiträge abgeschlossen werden und bietet trotzdem einen verlässlichen Schutz für Familienmitglieder und Angehörige. Ihre Leistungen im Todesfall können dabei auch gezielt einer bestimmten Person zugesprochen werden.
Absicherung nach Bedarf
Die Höhe der Versicherungssumme kann in einem wirkungsvollen Rahmen den eigenen Ansprüchen gemäß gestaltet werden. Die Deckungssumme ist das zentrale Element der Absicherung und bietet einen guten Anhaltspunkt für einen Leistungsvergleich.
Neben der Deckungssumme können bei verschiedenen Versicherungsunternehmen zusätzliche Optionen den Versicherungsschutz erweitern. Auch das kann in einem Vergleich transparent bestimmt werden. Die Beiträge können vor diesem Hintergrund der eigenen Leistungsfähigkeit gemäß gestaltet werden.
Viele Unternehmen bieten an, den Versicherungsschutz ruhen zu lassen, so lange keine Beiträge gezahlt werden. Der Vertrag bleibt in einem vorher festgelegten Rahmen trotzdem erhalten. So kann der lange Versicherungszeitraum trotzdem sicher gestaltet werden.
Welche Nachteile hat eine Risikolebensversicherung?
Kein Kapitalaufbau
Die Risikolebensversicherung zahlt, wenn der Versicherte stirbt. Sie unterscheidet sich damit wesentlich von der Kapitallebensversicherung, die auch bei Erreichen eines vorher vereinbarten Lebensalters zahlt und sich damit für die Altersvorsorge eignet. Die Risikolebensversicherung hingegen eignet sich tatsächlich nicht zur Altersvorsorge, sondern gezielt für die Absicherung von Angehörigen.
Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung kann nachteilig sein
Trotz über den Versicherungszeitraum hinweg sinkender Beiträge kann der Abschluss einer „echten“ Risikolebensversicherung anstelle einer Restschuldversicherung günstiger sein. Abschlussgebühren und Zinsen sollten kritisch geprüft werden. Je nach Sachlage kann einer Bank anstelle einer Restschuldversicherung auch eine Risikolebensversicherung als Sicherheit für Finanzierungen angeboten werden.