Berufsunfähigkeitsversicherung im Griff
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Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Unfall, Allergien oder eine schwere Krankheit – es gibt viele Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Wenn man aus dem Arbeitsleben gerissen wird und das Einkommen wegfällt, hat man hoffentlich eine gute Absicherung.

Warum lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Vergleichen24 l BerufsunfähigkeitsversicherungExperten sind sich einig: die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der privaten Haftpflichtversicherung die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt. Sie springt ein, wenn Berufsunfähigkeit die Existenz bedroht und zahlt einen monatlichen, vertraglich festgelegten Betrag bis zum Eintritt in die reguläre Rente.

Auf die staatlichen Leistungen sollten sich Berufstätige nicht verlassen. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, sein Leben angemessen zu bestreiten. Auch greift sie nicht in allen Fällen. Eine Erwerbsminderungsrente bekommt man nämlich erst, wenn man in keinem Beruf länger als drei Stunden zu arbeiten vermag. Ein Betriebsleiter, der noch an der Pforte sitzen kann, geht also leer aus. Menschen, die noch drei bis sechs Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf einsetzbar sind, erhalten nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unumgänglich, um im Fall einer Berufsunfähigkeit ein ausreichendes Einkommen zu haben. Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird berufsunfähig. Dabei ist er laut Deutscher Rentenversicherung im Schnitt erst 51 Jahre alt. Die Wenigsten können diese Zeit bis zur regulären Rente mit 67 jedoch mit eigenen Ersparnissen überbrücken. Dazu braucht es schon ein großes Vermögen. Fast 300 000 Euro müsste man auf der hohen Kante haben, um monatlich über 1500 Euro verfügen zu können! Zuverlässigen Schutz vor diesem hohen finanziellen Risiko bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Darauf verzichten darf eigentlich nur, wer ein nennenswertes Vermögen besitzt oder auf die Unterstützung durch Familienangehörige zählen kann.

Besonders zu empfehlen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Erwerbstätigen, die nicht auf ihr Einkommen verzichten können, insbesondere Alleinverdiener einer Familie. Auch für Selbstständige, die meist nicht gesetzlich versichert sind sowie für Berufsanfänger, die von günstigen Einstiegspolicen profitieren, lohnt sich die Absicherung der Arbeitskraft. Für Beamte mit mehr als fünfjähriger Dienstzeit empfiehlt sich eine BU nur, wenn sie auf eine hohe Absicherung wertlegen. Denn sie erhalten im Gegensatz zu ihren jungen Kollegen ein auskömmliches Ruhegehalt. Gute Berufsunfähigkeits-Policen für Hausfrauen und -männer sind schwer zu finden; oft gibt es für diese Berufsgruppe nur eine geringe Rente bei hohen Prämienzahlungen. Wer aber bereits einen BU-Vertrag besitzt und vielleicht wieder in den Beruf zurückkehren möchte, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst behalten.

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, hängt nicht zuletzt vom ausgeübten Beruf ab. Wer körperlich hart arbeitet, läuft eher Gefahr, seine Tätigkeit vor Eintritt in den Ruhestand aufgeben zu müssen. In allen Berufsfeldern steigt zudem derzeit das Risiko für psychische Leiden, die eine Rückkehr in den Beruf auf Dauer verhindern.

Welche Leistungen sind im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche, vorab vereinbarte Rente, wenn der Versicherungsnehmer seinem zuletzt ausgeübten Beruf auf Dauer nicht mehr nachgehen kann. Dabei spielt das zuvor erzielte Einkommen keine Bedeutung.

Eine gute Police leistet auch dann, wenn der Versicherte noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte. Der Leistungsfall tritt in der Regel ein, wenn der Versicherungsnehmer zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Er hat demnach mindestens die Hälfte seiner Leistungsfähigkeit verloren und ist nicht mehr in der Lage, für seinen Beruf wichtige Tätigkeiten auszuführen oder mehr als ein paar wenige Stunden am Tag zu arbeiten.

Eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung zeichnet außerdem aus, dass der Versicherte nach Vertragsabschluss seine Versicherung nicht über einen Berufswechsel oder ein erhöhtes Risiko informieren muss. Der Versicherungsschutz gilt zudem weltweit. Verlangt der Versicherer eine ärztliche Untersuchung in Deutschland, trägt er die Kosten dafür.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließe?

Je früher, desto besser heißt die Faustregel beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Zum einen, weil für junge Arbeitnehmer die gesetzliche Erwerbsminderungsrente noch keinen Schutz entfalten kann; zum anderen, weil attraktive Starter-Optionen für Berufseinsteiger, Existenzgründer oder Studenten einen preiswerten Zugang zur notwendigen Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglichen. Außerdem bringen junge Anwärter zumeist keine langen Krankenakten mit, die den Eintritt in die Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren. Trotz besonders günstiger Prämien in der Startphase genießen sie vollen Versicherungsschutz.

Ein leistungsstarker Tarif ist essentiell für eine gute Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Daher lieber einen Tarif mit einem höheren Preis wählen, der im Ernstfall auch wirklich leistet und sich nicht auf zahlreiche Ausschlüsse berufen kann.

Eine Rechtsschutzversicherung abschließen, denn leider weigern sich Berufsunfähigkeitsversicherungen häufig, zu zahlen. Laut Versicherungsverband GDV leisten sie in etwa einem Viertel der Fälle nicht. Immer wieder treffen sich deshalb Versicherungsunternehmen und Versicherte vor Gericht. Bevor man die Police für eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterschreibt, sollte man zudem eine Rechtsschutzversicherung abschließen, und zwar mindestens drei Monate vorher wegen der Wartezeiten.

Eine Risikovoranfrage ist ein probates Mittel, wenn man eine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen fürchtet. Gemeinsam mit einem Versicherungsberater kann eine solche Abfrage bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften erfolgen. So können Konditionen und Leistungen von Anbietern geprüft werden, ohne eine Ablehnung durch einen Versicherer zu riskieren. Denn schon eine Abweisung verringert vielleicht die Chance, überhaupt einen Vertrag zu bekommen. Versicherungen tauschen gerne negative Informationen potentieller Kunden untereinander aus, um ihr eigenes Risiko möglichst gering zu halten.

Gesundheitsfragen sind wahrheitsgemäß und gewissenhaft zu beantworten, wenn ein Vertragsabschluss anvisiert wird. Das gilt vor allem für Krankheiten, die aktenkundig sind und von der Versicherung nachgeprüft werden können. Hat der Versicherte falsche Angaben gemacht oder Erkrankungen verschwiegen, darf die Versicherung später Leistungen verweigern. Damit die Auskünfte zur Gesundheit stimmig sind, empfiehlt sich ein eigener Blick in die Krankenakte und das Gespräch mit den Ärzten. So wird keine Behandlung der vergangenen Jahre vergessen und sichergestellt, dass nicht falsche Einträge oder Diagnosen zu Komplikationen führen. Bei guten Policen sind maximal die vergangenen fünf Jahre für ambulante Behandlungen und zehn Jahre bei Krankenhausaufenthalten relevant. Eine Kopie der unterschriebenen Gesundheitsfragen sollten Versicherungsnehmer sorgfältig aufbewahren, damit im Versicherungsfall die gemachten Angaben mit den Informationen der Versicherung abgeglichen werden können.

Ausschlussklauseln müssen bei bestimmten Krankheiten akzeptiert werden. In diesen Fällen ist es enorm wichtig, die genauen Formulierungen der Klauseln zu prüfen und gegebenenfalls durch einen Berater verhandeln zu lassen. Damit wird vermieden, dass zum Beispiel ein Bandscheibenvorfall zum Ausschluss der kompletten Wirbelsäule und aller damit zusammenhängender Erkrankungen führt. Denn die Police sollte trotz Bandscheibenvorfall wenigstens bei Tumoren, Brüchen oder Infektionen an der Wirbelsäule leisten. Ein bezahlbarer Risikozuschlag ist einer Ausschlussklausel meist vorzuziehen, da der Versicherungsschutz dann keine Ausnahmen macht. Ist ein Aufschlag zu teuer, sollte man den Ausschluss nach einiger Zeit nochmal überprüfen lassen, falls der Versicherte im betreffenden Bereich nachweislich keine Beschwerden mehr hat.

Das tatsächliche Alter stimmt bei manchen Versicherungen nicht unbedingt mit dem Alter im Vertrag überein. Viele Versicherungsunternehmen lassen ihre Kunden grundsätzlich an Silvester ein Jahr älter werden. Daher kann es von Vorteil sein, den Vertrag im alten Jahr zu unterschreiben und als noch jüngerer Antragsteller von geringeren Beiträgen zu profitieren. Es gibt aber auch Gesellschaften, die kurz nach dem Jahreswechsel oder dem Geburtstag eine Zurückdatierung vornehmen und die Prämie nach dem tatsächlichen Alter berechnen.

Netto- und Bruttoprämien bei Berufsunfähigkeitsversicherungen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Die Brutto-Prämie kann zwischen 30 und sogar 100 Prozent über der Netto-Prämie liegen. Beim Bruttowert handelt es sich um den Beitrag, der bei Vertragsschluss als Prämie vereinbart wird. Der Nettobeitrag ergibt sich beispielsweise nach der Verrechnung von Überschussanteilen. Hat aber ein Unternehmen seine Risiken oder Anlagegewinne nicht richtig kalkuliert, ist es zur teils kräftigen Erhöhung der Brutto-Prämie gezwungen. Das Augenmerk sollte deshalb nicht nur auf einem niedrigen Nettobeitrag liegen, der lediglich für das erste Jahr garantiert ist. Maßgeblich ist auch die Quote, mit der die Versicherung die Brutto-Prämie anheben darf. Die Spanne zwischen den beiden Wertem sollte möglichst gering sein. Im Zweifel lieber einen etwas höheren Nettobeitrag wählen, wenn dafür der Bruttobeitrag deutlich geringer ausfällt.

Nachversicherungsgarantie und Dynamik sind wichtige Elemente, mit deren Hilfe die einmal vereinbarte Rente auch in 20 oder 30 Jahren noch zum Leben reicht. Durch neue Lebensumstände wie eine Familiengründung oder Berufswechsel, aber auch durch die Inflation ist die Anpassung der Rentenhöhe zumeist notwendig.

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es dem Versicherten in bestimmten Situationen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltserhöhung, seine BU-Rente nachträglich hoch zu stufen. Dazu ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Allerdings wird für den aufgestockten Teil der Rente wie bei einem Neuabschluss der Versicherung das aktuelle Lebensalter zugrunde gelegt. So kostet die später erhöhte Rente immer mehr als eine gleich hohe Rente, die direkt bei Vertragsbeginn vereinbart wurde. Die Rente darf meist nur bis zu einer bestimmten Summe und einem festgelegten Alter, in der Regel 45 Jahre, erhöht werden.

Mit der Dynamisierung der Beiträge wirkt man der Inflation und damit dem Wertverfall der ursprünglich vereinbarten Rente entgegen. Dabei steigt der Beitrag jährlich um einen festgelegten Prozentsatz, beispielsweise um 3 Prozent. Gleichzeitig erhöht sich die Rente, leider zu einem etwas geringeren Prozentsatz. Wie bei der Nachversicherungsgarantie wird für jeden Erhöhungsschritt das aktuelle Lebensalter zugrunde gelegt, wodurch sich zunehmend höhere Beiträge ergeben. Wem der Beitrag zu teuer wird, kann der Erhöhung in der Regel zweimal widersprechen und nur jedes dritte Jahr annehmen. Nach dreimaliger Ablehnung in Folge gibt es keine weiteren Erhöhungen. Ab dem 45. Geburtstag unbedingt prüfen, ob die Dynamik durch das höhere Lebensalter nicht zu teuer wird.

Die abstrakte Verweisung sollte keinesfalls Bestandteil eines BU-Vertrages sein. Andernfalls kann der Versicherer die Rentenzahlung verweigern, wenn der Antragsteller noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte. Die meisten Anbieter präsentieren mittlerweile die abstrakte Verweisung nur noch als Option, um Beiträge zu senken. Weniger kritisch ist die konkrete Verweisung zu sehen. Sie kann Rentenzahlungen nur dann verhindern, wenn der Versicherungsnehmer freiwillig eine neue berufliche Tätigkeit aufgenommen hat. Wichtig ist allerdings, dass die Police ausweist, ab welchem Gehaltsverlust durch die berufliche Neuorientierung die BU-Rente gezahlt werden muss. Experten meinen, dass einem Versicherten ab einem Gehaltsverlust von 20 Prozent die Rente zustehen sollte.

In welchen Fällen erbringt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Vergleichen24 l BerufsunfähigkeitsversicherungWenn ein Versicherter seine Arbeitskraft auf Dauer nicht mehr einsetzen kann, tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Im Allgemeinen gilt ein Versicherter als berufsunfähig, wenn er in seinem aktuellen Beruf nur noch weniger als 50 Prozent der vorher geleisteten Arbeit bewältigen kann.

Grundlage zur Feststellung der Leistungsfähigkeit sind zum einen die durchschnittlichen Arbeitsstunden. Vorübergehende Kurzarbeit geht nicht in die Berechnung mit ein, permanente Überstunden schon. So wäre ein vielbeschäftigter Anwalt, der bislang 60 Wochenarbeitsstunden absolviert hat, schon berufsunfähig, wenn er weniger als 30 Stunden schafft. Eine Angestellte, die einen 20-Stunden-Job hat, wäre dagegen erst berufsunfähig, wenn sie nur noch weniger als 10 Stunden pro Woche arbeiten kann.

Der zweite Faktor zur Bestimmung der Berufsunfähigkeit ist die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung. Nach einem unkomplizierten Beinbruch beispielsweise ist der Versicherte für einen überschaubaren Zeitraum außer Gefecht. Eine BU wäre erst dann gegeben, wenn ein Bruch zu einer Gehbehinderung führt und ein Sportlehrer nun einen erheblichen Teil seiner Arbeit nicht mehr erledigen kann. Gute Policen legen eine Beeinträchtigungsdauer von sechs Monaten zugrunde.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nach der Pauschalregelung regulieren. Danach erhält der Versicherte die volle Rentenzahlung, wenn er zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Bei der Staffelregelung wie sie manche Versicherungen anbieten, hätte der Versicherungsnehmer nur Anspruch auf die halbe Rente. Zwar gibt es bereits bei 25-prozentiger Berufsunfähigkeit ein Viertel der Rente, die volle Rente aber erst bei 75 Prozent. Da Auseinandersetzungen um jeden Prozentpunt nicht unüblich sind, ist die Pauschalregelung in jedem Fall vorzuziehen.

In welchen Fällen erbringt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Für einige Risiken wird kein Versicherer Rentenzahlungen leisten. Insbesondere, wenn

  • die Berufsunfähigkeit durch ein Leiden verursacht wurde, welches bereits vor Vertragsabschluss existiert hat
  • Risiken wie bestimmte Erkrankungen oder gefährliche Hobbies per Police ausgeschlossen sind
  • eine Beeinträchtigung, eine Krankheit oder ein Kräfteverfall absichtlich vom Versicherten herbeigeführt wurde
  • eine absichtliche Selbstverletzung nachgewiesen werden kann
  • eine versuchte Selbsttötung vorliegt
  • die Berufsunfähigkeit durch die vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens verursacht wurde

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Bausteine wie Nachversicherungsoption und Dynamik sollten in der Police unbedingt enthalten sein. Versicherungen bieten zudem die Möglichkeit, bei einer Krankschreibung die vereinbarte Rente für mindestens sechs Monate zu zahlen, auch wenn die weiteren Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit noch nicht gegeben oder geklärt sind.

Für Familien ist der Leistungsbaustein interessant, der einspringt, wenn ein Kind schwer erkrankt. Damit Mutter oder Vater ihren Nachwuchs zu Hause pflegen können, zahlt die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente bis zu einem vereinbarten Höchstsatz. Dafür muss beim Kind eine im Vertrag festgelegte schwere Krankheiten diagnostiziert worden sein.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann außerdem auf Wunsch eine finanzielle Absicherung der Angehörigen im Todesfall beinhalten. Wir empfehlen zu prüfen ob sich nicht  noch der Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung lohnt!

Wann setzt der Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung ein?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Vorausgesetzt, der Erst- sowie alle Folgebeiträge wurden nach Aufforderung termingerecht beglichen.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Einige Versicherungen leisten erst nach sechs Monaten Berufsunfähigkeit, teilweise sogar noch später. Dafür sind die Beiträge bei Tarifen mit solchen Wartezeiten niedriger. Wer über keine großen Ersparnisse zur Überbrückung verfügt, sollte Tarife mit Wartezeiten vermeiden.

Die Versicherungszeit ist der Zeitraum, in dem die Berufsunfähigkeit eintreten muss, damit die Versicherung eine Rente zahlt. Deshalb sollten Versicherungszeiten nicht zu knapp bemessen werden. Endet der versicherte Zeitraum mit dem 50. Lebensjahr und der Versicherte wird mit 51 Jahren berufsunfähig, hat er eine lange Zeit ohne Einkommen zu überstehen. Um solche Absicherungslücken zu vermeiden, versichert die Berufsunfähigkeitsversicherung im Idealfall Risiken bis zum Renteneintrittsalter.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Berufsunfähigkeitsversicherung sein?

Viele Berufsunfähigkeitsrenten sind viel zu niedrig. Dabei ist es immens wichtig, dass die versicherte Summe reicht, um laufende Kosten für Familie, Wohnung, Versicherungen oder Altersvorsorge zu finanzieren. Experten empfehlen, mindestens 70 Prozent des Nettoeinkommens zu versichern und vorher genau zu überlegen, welche jährlichen Ausgaben unbedingt gedeckt sein müssen. Einnahmen aus Vermietung sowie Kapitalanlagen oder eine private Rentenversicherung können den Absicherungsbedarf verringern.

Wer ausschließlich Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit erzielt, muss unbedingt eine Rentenzahlung vereinbaren, die über 1000 Euro liegt. Denn kleine BU-Renten zwingen den Versicherten, zusätzlich Sozialleistungen wie Hartz IV zu beantragen. Die private Vorsorge wird dann auf die Sozialleistungen angerechnet, bis man im schlimmsten Fall den Betrag erhält, den man auch ohne private Vorsorge bekommen hätte.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung berechnet?

Vergleichen24 l BerufsunfähigkeitsversicherungEine Versicherung berechnet ihre Prämien stets nach der Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kunde berufsunfähig wird. Die Kosten für eine BU werden vor allem von fünf Faktoren bestimmt: dem Alter bei Vertragsbeginn, dem Gesundheitszustand, dem Beruf, der Höhe der angestrebten Rente und der Laufzeit des Vertrages.

Körperlich Tätige in sozialen und handwerklichen Berufen haben deshalb rein versicherungstechnisch ein höheres Risiko als ein Sachbearbeiter am Schreibtisch. Auch wer in seiner Freizeit gerne klettert oder reitet, zahlt mehr. Noch entscheidender als Beruf und Hobby ist allerdings der Gesundheitszustand eines Bewerbers. Mit einigen Erkrankungen wie Diabetes Typ 1 oder Epilepsie ist es schwer, überhaupt einen Vertrag zu bekommen. Genauso können Allergien oder schon ausgeheilte Rückenbeschwerden zu erhöhten Beiträgen führen.

Dagegen begünstigt eine Familie zumeist die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn statistisch gesehen senkt das erhöhte Verantwortungsbewusstsein innerhalb von Partnerschaften mit Kindern das Berufsunfähigkeitsrisiko. Diesen Vorteil geben Gesellschaften oft mit einem Familienbonus von bis zu zehn Prozent weiter.

Wer jung und gesund in die Berufsunfähigkeitsversicherung einsteigt, profitiert von günstigen Prämien. Ein 30-Jähriger, der eine BU-Versicherung über 1000 Euro und einer Laufzeit bis zum 65. Geburtstag abschließt, kann eine gute Police bereits für um die 35 Euro im Monat erhalten. Zehn Jahre älter, bezahlt er für den gleichen Vertrag bereits über 10 Euro mehr pro Monat. Ein 40-jähriger Handwerker muss für einen vernünftigen BU-Schutz im Schnitt über 80 Euro im Monat berappen – 70 Prozent mehr als der Kaufmann im Büro.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung für mich?

Die Vertragsbedingungen der verschiedenen Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen sind sehr unterschiedlich. Nur wer das Kleingedruckte aufmerksam liest und sich auf die Suche nach nachteiligen Klauseln macht, ist im Ernstfall auch wirklich gut abgesichert.

Der erste Blick verrät meist nur die Prämien für eine Versicherung. Besonders günstige Angebote enthalten jedoch oft ungünstige Klauseln und Ausschlüsse, so dass die Police bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit nicht wirklich schützt. Ein Vergleich der Versicherer und ihrer Leistungen ist deshalb unumgänglich.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich ganz individuell an die persönlichen Lebensumstände anpassen. Hat man neben dem beruflichen Einkommen weitere Einnahmequellen aus Vermietung oder Verpachtung, Kapitalanlagen, einem Versorgungswerk sowie einer gesetzlichen Rentenversicherung, muss die BU nicht den gesamten Lebensunterhalt abdecken.

Die Berechnung der zu versichernden Rente orientiert sich außerdem an weiteren, ganz spezifischen Faktoren. Versicherte sollten sich vor Abschluss der Police fragen:
  • Was bleibt an Einkommen, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?
  • Welche Ausgaben laufen weiter?
  • Worauf kann ich notfalls verzichten?
  • Wie sieht meine Altersversorgung aus?
  • Muss ich eine Familie versorgen oder nur mich selbst?
Bei einem zeitweiligen Engpass, zum Beispiel während einer Arbeitslosigkeit, bieten viele Versicherungen außerdem die Beitragsfreistellung für eine gewisse Zeit. Der Versicherte hat dann zwar in diesem Zeitraum keinen Versicherungsschutz, kann die Police bei wieder aufgenommener Prämienzahlung aber wieder aktivieren ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung ansteht.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind für Arbeitnehmer und Selbständige grundsätzlich steuerlich absetzbar. Die Aufwendungen für eine BU-Absicherung sind Sonderausgaben, die das zu versteuernde Einkommen mindern und in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man nur im absoluten Notfall kündigen. Denn jedes Lebensjahr und jeder Krankheitsfall mehr erschweren den erneuten Abschluss einer guten und bezahlbaren Absicherung.

Eine Police kann in der Regel jährlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt meist einen Monat zum Vertragsablauf. Nach einer Beitragserhöhung hat der Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ein schlechter Service, ungenügende Leistungen oder überteuerte Policen sind berechtigte Gründe für eine Kündigung. Bevor allerdings eine bestehende BU-Versicherung gekündigt wird, sollte die Zusage eines neuen Anbieters vorliegen.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

Natürlich muss auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und zu auf den Prüfstand. Ein veralteter Leistungskatalog und zu viele Ausschlüsse rechtfertigen einen Wechsel zu einem leistungsfähigeren Anbieter. Dabei sollte nicht in erster Linie die Prämie den Ausschlag für einen Tarif geben, sondern vor allem die Leistungen im Versicherungsfall. Ein Knackpunkt ist die erneute Gesundheitsprüfung. War man in den vergangenen Jahren häufiger krank, kann es mit einem neuen und besseren Vertrag schwierig werden. Risikozuschläge können die BU-Versicherung dann erheblich verteuern.

Was sind die Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zur Absicherung der Existenz alternativlos und bietet einen umfassenden Schutz, wenn das Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit wegfällt. Im Gegensatz zu Unfall- oder Dread-Disease-Policen spielt es bei der BU-Versicherung keine Rolle, aus welchem Grund der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Welche Nachteile hat die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Für einen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung braucht man viel Geduld und Zeit. Unzählige Wettbewerber bieten zahlreiche Tarife mit unterschiedlichen Konditionen, sehr abweichenden Leistungskatalogen, unübersichtlichen Bedingungen und Ausschlüssen. Nach einem leistungsstarken, bezahlbaren Tarif muss man mitunter lange suchen. Vergleichsweise günstige Policen bekommen nur Personen mit einem geringem Unfall- oder Erkrankungsrisiko. Gerade Menschen, die körperlich harte oder gefährliche Arbeit verrichten und den BU-Schutz am dringendsten brauchen, können ihn daher oft nicht bezahlen.