Warum lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung?
Nach wie vor ist die private Krankenversicherung eine wichtige Grundlage der Absicherung von Kosten medizinischer Behandlungen. Sie steht neben der gesetzlichen Krankenversicherung verschiedenen Berufsgruppen und Einkommensgruppen zur Verfügung.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist die gesetzliche Versicherungsfreiheit. Die Versicherungsfreiheit ermöglicht die freie Auswahl eines Versicherungsunternehmens.
Die private Krankenversicherung gilt als Krankenvollversicherung und umfasst den gesetzlich garantierten Umfang von Erstattungen für Behandlungskosten, sowie eine je nach Tarif unterschiedlich zusammengesetzte Anzahl von Mehrleistungen. Sie beziehen sich auf die Bereiche der ambulanten und stationären Behandlung und auf zahnmedizinische Untersuchungen und Behandlungen.
Leistungsbezogene Tarife
Im Gegensatz zur anteiligen Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung, werden die Tarife in der privaten Krankenversicherung am vereinbarten Leistungsrahmen gemessen. Das heißt: Unabhängig vom Einkommen werden die Beiträge berechnet.
Auch der Versicherungsfall wirkt sich nicht auf die Beiträge aus. Wird die Versicherung in Anspruch genommen, ist das keine Grundlage für eine Beitragserhöhung. Die Beitragserhöhungen in der PKV beziehen sich auf wirtschaftliche und demografische Faktoren.
Die Höhe der Beiträge in einem Tarif richtet sich grundlegend nach den in diesem Tarif angebotenen Leistungen und den insgesamt angefallenen Kosten für die Gesundheitsversorgung der aktuell Versicherten in diesem Tarif.
Private Krankenversicherung für Selbstständige
Selbstständige sind in der Regel frei in der Wahl ihrer Krankenversicherung. Sie können freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Kasse sein (müssen jedoch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil selbst tragen sowie den kompletten Beitragssatz, gemessen an ihren Einnahmen) oder einen freien Tarif in der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen (einkommensunabhängig).
Eine Einkommensgrenze für die Mitgliedschaft in der PKV besteht für Selbstständige für die private Absicherung nicht. Ausschlaggebend ist nur die Form der Arbeitstätigkeit. Sie dürfen von Beginn ihrer Tätigkeit an eine private Krankenversicherung abschließen.
Die Tarifauswahl ist nicht vorgeschrieben. Der Leistungsbereich wird durch den jeweiligen Tarif bestimmt und kann durch den Versicherten selbst beeinflusst werden.
Die Versicherungsunternehmen stellen in einem bestimmten Tarif auch bestimmte Leistungen bereit. Diese Versicherungsleistungen können je nach Versicherungsunternehmen noch weiter modifiziert werden, wenn einzelne Leistungen in abgeänderter Form besser auf die eigene gesundheitliche und Lebenssituation passen.
Für Selbstständige kann die private Krankenversicherung vor diesem Hintergrund günstigere Tarife bereithalten, als die gesetzlichen Kassen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Selbstständige frühzeitig in die PKV einsteigt und ein geringes Maß an Vorerkrankungen hat.
Private Krankenversicherung für Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Neben Selbstständigen können auch Angestellte in der privaten Krankenversicherung abgesichert sein. Grundlage ist jedoch auch hier die Versicherungsfreiheit. Die erlangen Angestellte und Arbeitnehmer ab einem bestimmten Jahreseinkommen. Es wird bestimmt durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Sie darf nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden.
Übersteigt das Einkommen eines Angestellten bzw. eines Arbeitnehmers die JAEG im abgelaufenen Jahr und wird das auch im folgenden voraussichtlich tun, kann er seine Krankenversicherung frei wählen.
Da sie Jahresarbeitsentgeltgrenze meist höher liegt als die Beitragsbemessungsgrenze, hat der Versicherte dann diese Beitragsbemessungsgrenze schon erreicht. Er kann durch einen Wechsel in die PKV günstigere Tarife in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus stehen ihm die verschiedenen Wechselmöglichkeiten zur Verfügung. Der Versicherte kann zum einen innerhalb der Tarife der PKV beim selben Versicherungsunternehmen wählen und er kann zwischen den unterschiedlichen Versicherungsunternehmen insgesamt auswählen. In der gesetzlichen Absicherung steht ihm nur die Wahl zwischen den verschiedenen Kassen offen. Die Tarife sind gesetzlich festgelegt.
Private Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare
Beamte und Beamtenanwärter, dazu zählen auch Referendare, erhalten von ihrem Dienstherren eine Beihilfe für medizinische Behandlungen. Sie liegt bei 50% der angefallenen Kosten, z.B. bei Alleinstehenden, und steigert sich gestaffelt je nach familiärer Situation über 70% (z.B. für Verheiratete mit Kindern) bis hin zu 80% im Pensionsalter.
Die übrigen Kosten aus der Grundversorgung und alle Kosten aus zusätzlichen freiwilligen Behandlungsmethoden, müssen durch den Beamten selbst getragen werden. Es empfiehlt sich, diesen Teil in einer privaten Krankenversicherung abzusichern. Denn besonders bei Krankenhausaufenthalten sind die verbleibenden Kosten relativ hoch. Allerdings trifft das auch schon auf alltägliche Arztbesuche zu.
Nachteil der gesetzlichen Versicherung – Vorteile der PKV
Beamte können sich zwar ungeachtet der Beihilfe gesetzlich versichern. Jedoch werden ihnen dann die Beiträge auf gesetzlicher Grundlage voll berechnet, ohne Arbeitgeberanteil, und ohne, dass sie für die Behandlung gesonderte Leistungen in Anspruch nehmen könnten.
Die private Krankenversicherung für Beamte trägt im Gegensatz dazu nur den Teil, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist, und bietet vor diesem Hintergrund günstigere Tarife an. Darüber hinaus gelten in den meisten Tarifen erweiterte Leistungen, die dem Status eines Privatpatienten entsprechen.
Private Krankenversicherung für Studierende
Auch Studierende sind für die Dauer ihres Studiums zunächst frei in der Wahl der Krankenversicherung.
Ausnahme: Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis während des Studiums steht dem entgegen oder die Sozialversicherungspflicht gilt aus anderen Gründen.
Grundsätzlich können sich Studierende vor diesem Hintergrund also privat versichern. Vorteil: Ein früher Einstieg in die PKV mit wesentlich geringeren Risikozuschlägen wegen meist weniger Vorerkrankungen.
Allerdings profitieren Studierende während ihres Studiums auch von studentischen Tarifen der gesetzlichen Kassen. Die Absicherung in der PKV macht also für Studierende dann besonders viel Sinn, wenn sie perspektivisch wahrscheinlich ohnehin privat versichert sein werden. Hier können durch den frühen Einstieg und durch Studierendentarife Beiträge eingespart werden.
Welche Leistungen sind im Rahmen einer privaten Krankenversicherung mitversichert?
Grundlage der privaten Krankenversicherung ist die Absicherung des Versicherten gegenüber allen Kosten, die ihm durch medizinische Behandlungen entstehen.
Es bestehen Unterschiede zwischen der PKV als Krankenvollversicherung und der Krankenzusatzversicherung, die von gesetzlich Versicherten zur Verbesserung bestimmter Behandlungsformen abgeschlossen werden kann. Die Krankenvollversicherung deckt grundsätzlich alle versicherten Aufwendungen ab.
Der Rahmen der Absicherung kann individuell festgelegt werden.
Die Mitversicherung von Familienangehörigen kann je nach Angebot und Versicherungsunternehmen zu günstigeren Konditionen erfolgen. Auch können, ebenfalls abhängig vom Tarif, die Leistungen abweichend für jeden einzelnen Versicherten vereinbart werden.
Basisleistungen
Die Basisleistungen der PKV entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Sie beschreiben die Behandlungsleistungen, die zur Behandlung einer Krankheit oder von Unfallfolgen medizinisch unumgänglich sind.
Nicht inbegriffen ist dabei die verbesserte Unterbringung und Versorgung der Patienten im Krankenhaus. Und nicht inbegriffen ist auch das Ausschöpfen aller pharmazeutischen Möglichkeiten oder möglichen Behandlungsmethoden. Sie werden in den Basisleistungen nicht mit abgebildet.
Leistungen der verschiedenen Tarifstufen
Die Basisleistungen sind in allen Tarifstufen versichert. Zusätzlich gilt in der PKV die Übernahme von erweiterten Behandlungskosten. Das bezieht sich sowohl auf die Art der Unterbringung während eines stationären Aufenthaltes als auch auf die Übernahme von Behandlungskosten, die erweitert bei ambulanten Behandlungen oder bspw. in einer Reha anfallen können.
Leistungen bei ambulanter Behandlung (grundlegende Leistungen, je nach Tarif abweichend)
- Freie Wahl des behandelnden Arztes
- Freie Wahl von Fachärzten und Zweitkonsultationen
- Vergünstigungen bei Einhaltung von Hausarztprinzip
- Erstattung von Kosten für Injektionen und Medikamente anteilig bis voll für alle zugelassenen Wirkstoffe
- Erstattung von Kosten für Diagnose- und Untersuchungsmethoden: Röntgen, Ultraschall, Tomographie, etc.
- Kostenerstattung für alternative Behandlungsmethoden und Behandlungsformen (Heilpraktiker, TCM, etc.)
- Erstattung von Kosten für Verbandmaterial und Verbrauchsmaterial anteilig bis vollständig
- Erstattung von Kosten für Heilmittel und Hilfsmittel, wie Brillen, Hörgeräte oder orthopädische Mittel
- Vergünstigungen bei Einhaltung von Vorgaben des Versicherungsunternehmens (z.B. für bestimmte Medikamente oder Hilfsmittel)
Leistungen bei stationärer Behandlung (grundlegende Leistungen in den meisten Tarifen, je nach Tarif abweichend)
- Freie Krankenhauswahl
- Freie Wahl von Fach- und Spezialkliniken
- Behandlungsübernahme durch Fachärzte und Spezialisten
- Chefarztbehandlung
- Verbesserte Unterbringung im Doppelzimmer oder Einzelzimmer
- Erstattung von Kosten für Verbandmaterial, Verbrauchsmaterial und Medikamente (vollständig oder anteilig je nach Tarif)
- Kosten für Physiotherapie zur Behandlungsunterstützung
- Kosten für alternative und ergänzende Behandlungsmethoden je nach Tarif
- Übernahme der stationären Behandlungskosten bei psychiatrischer Behandlung
- Erstattung von Kosten für Vor- und Nachsorgeuntersuchungen bei OPs
Zahnmedizinische Leistungen
- Kostenerstattung für Eingriffe und Behandlungen an den Zähnen
- Kosten für Zahnprophylaxe und Vorsorgeuntersuchungen
- Erstattung von Zahnersatz in einer vorher festgelegten Höhe, meist anteilig an den Gesamtkosten
- je nach Tarif Kostenerstattung für kieferorthopädische Eingriffe
- Kosten für Vor- und Nachsorgeuntersuchungen
Leistungsspektrum wird insgesamt vom Tarif bestimmt
Die Leistungen der PKV werden in jeder Police einzeln festgelegt. Neben dem Angebot, das das Versicherungsunternehmen macht, gelten die Anforderungen des Versicherten und ggf. Ausschlüsse wegen Vorerkrankungen oder aus Gründer der Beitragsoptimierung.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine private Krankenversicherung abschließe?
Perspektive prüfen
Die Versicherung in der PKV soll in der Regel über eine längere Perspektive hin erfolgen. Meist bestimmen Einkommen und Art der Tätigkeit die Motive, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Auch die verbesserte Versorgung spielt eine große Rolle bei der Entscheidung für eine PKV.
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Absicherung ist jedoch nicht ohne Hürden möglich. Vor diesem Hintergrund muss insgesamt bewertet werden, ob die Absicherung in der PKV auch dauerhaft wahrscheinlich und gewollt ist. Denn ein verlässlicher Versicherungsschutz ist nur dann gewährleistet, wenn die Absicherung dauerhaft bestehen kann.
Wichtige Faktoren dafür sind:
Die Perspektive der Absicherung, die Perspektive des Einkommens und die Absicherung im richtigen Tarif mit entsprechenden Wechseloptionen.
Die Ausgestaltung mit Selbstbeteiligungen und Wartezeiten sowie die finanzielle Absicherung im längeren Krankheitsfall müssen dafür angepasst werden. Die Leistungen können in einem Online-Vergleich gegenübergestellt werden.
Anwartschaftstarife
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und darum keine private Krankenversicherung abschließen kann, aber eine reale Perspektive auf spätere Absicherung in der privaten Krankenversicherung hat, kann einen günstigen Anwartschaftstarif abschließen.
Zu sehr geringen monatlichen Beiträgen sichert dieser Tarif die spätere Übernahme der Risikoeinstufung zu dem Zeitpunkt zu, an dem der Anwartschaftstarif abgeschlossen worden ist.
Vorteil: Der spätere Tarif in der Krankenvollversicherung wird zu dem Status abgeschlossen, den der Versicherte bei Abschluss des Anwartschaftstarifes hatte. Später hinzugekommene Vorerkrankungen werden nicht berücksichtigt. Der Anwartschaftstarif kann eine wirkungsvolle Methode zur späteren Reduzierung von Beiträgen sein. Voraussetzung ist der aussagekräftige Vergleich der Versicherungsunternehmen. Denn später muss die PKV auch bei dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden, das den Anwartschaftstarif versichert hat, damit die Vergünstigungen greifen.
Günstigen Tarif finden
Sowohl die Tarife als auch der Leistungsumfang der verschiedenen Angebote in der PKV sind untereinander sehr verschieden. Damit Leistungen auch tatsächlich zum günstigsten Tarif versichert werden, ist ein vorheriger Vergleich aller relevanten Angebote wichtig. Denn ein Wechsel in der PKV ist von Zeit zu Zeit zwar sinnvoll – aber ist gerade zu Beginn der Absicherung wegen Regelungen zu Wartezeiten und Mindestversicherungslaufzeiten nicht spontan durchführbar. Den günstigsten Tarif zu finden ist darum bereits vor Abschluss der PKV sinnvoll.
Die privaten Versicherungsunternehmen müssen darüber hinaus regelmäßig die bisherige Erhöhung ihrer Tarife veröffentlichen. Auch wenn auf Grundlage zurückliegender Erhöhungen keine verlässlichen Aussagen über die zukünftige Beitragsentwicklung beim betreffenden Unternehmen gezogen werden können, sollten die Daten dennoch zur Bewertung herangezogen werden.
Beitragsrückerstattungen prüfen
Die meisten Versicherungsunternehmen bieten Beitragsrückerstattungen an, wenn der Versicherte über einen längeren Zeitraum hinweg keine Kostenerstattung vom Versicherungsunternehmen verlangt.
Diese sogenannte Leistungsfreiheit wird mit einer anteiligen oder pauschalen Rückerstattung von Beiträgen vergünstigt. In vielen Fällen wird die Rückerstattung auch gestaffelt erhöht, wenn der Versicherte mehrere Jahre in Folge leistungsfrei bleibt.
Diese Beitragsrückerstattungen sind gerade für jüngere und gesunde Versicherte attraktiv. Sie können Behandlungskosten im Rahmen der Selbstbeteiligung und darüber hinaus bis zu einem bestimmten Punkt selbst auslegen, und die Beitragsrückerstattung anstelle der Kostenerstattung für Behandlungen in Anspruch nehmen.
Das Angebot von Beitragsrückerstattungen sollte im Vorfeld in die Bewertung einbezogen werden, wie günstig der Tarif eines PKV-Angebotes tatsächlich ist.
Selbstbeteiligung prüfen
Ein wichtiges Mittel zur Beitragsoptimierung ist die Festlegung einer Selbstbeteiligung. Die Beiträge hängen zum Teil stark von der Höhe dieser Selbstbeteiligung ab und werden wesentlich günstiger, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.
Die Selbstbeteiligung muss jedoch permanent mit eingerechnet werden, wenn medizinisch-therapeutische Leistungen in Anspruch genommen werden. So sollte die mögliche Höhe an den gegenwärtigen und zukünftig erwartbaren Einkünften ausgerichtet werden.
In welchen Fällen erbringt eine private Krankenversicherung ihre Versicherungsleistungen?
Die private Krankenversicherung tritt ein, wenn der Versicherte medizinische Leistungen in Anspruch nimmt und die Rechnung dafür beim Versicherungsunternehmen einreicht.
Die Rechnung des Arztes muss dabei die versicherten Leistungen aufweisen. Der Leistungskatalog wird in der Police festgehalten. Er wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt. Die PKV erstattet festgelegte Sätze in der Regel als Vielfaches der GOÄ-Sätze.
Die PKV erbringt Leistungen nach ambulanten Behandlungen, therapeutischen Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhausaufenthalten, Aufenthalten in psychiatrischen Kliniken, ambulanter Psychotherapie, Physiotherapie und zahnmedizinischen Eingriffen.
Wichtig: Der genaue Versicherungsumfang muss explizit versichert sein.
In welchen Fällen erbringt eine private Krankenversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
Leistungseintritt für den Versicherten
Die private Krankenversicherung greift nur für den Versicherten. Ihre Leistungen sind nicht übertragbar auf Familienangehörige oder Bekannte. Sie müssen über eine eigene Versicherung verfügen.
Unfallversicherung greift
Reha- oder Wiedereingliederungsmaßnahmen nach Unfällen werden je nach Sachlage von einer Unfallversicherung getragen. Die Krankenversicherung hilft bei der Zuordnung, trägt einzelne Leistungen jedoch dann nicht, wenn eine Unfallversicherung dafür aufkommt.
Das gilt ähnlich, wenn jemand anders einen Unfall verursacht hat und mit seiner Haftpflicht für die Kosten haftet. Hier kann die Krankenversicherung Mittler der Kostenaufwendungen sein. Die genaue Regelung dazu wird in der Police festgehalten.
Beiträge sind rückständig und das Versicherungsunternehmen hat die Leistungen bereits eingestellt
Der härteste Ausschlusspunkt für den Leistungseintritt der PKV sind rückständige Beiträge. Je nach Versicherungsunternehmen wird ein Mahnverfahren in der Regel nach dem 1. bis 3. offenen Beitrag eingeleitet. Der Versicherte verliert damit sein Anrecht auf Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Eine Grundsicherung bleibt bestehen. Die offenen Beiträge müssen aber weiterhin beglichen und zukünftige Beiträge auch weiterhin bedient werden. Ein Tarifwechsel kann größere Nachteile vermeiden helfen.
Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Verschiedene zusätzliche Optionen werden Mitgliedern der privaten Krankenversicherung angeboten. Je nach Versicherungsunternehmen gelten auch unterschiedliche Angebote. Ein Tarifvergleich hilft bei der Bewertung, welche Zusatzleistungen am besten auf die eigene Situation passen.
Die Zusatzbausteine unterscheiden sich zwischen Angeboten in der Vollversicherung und grundsätzlich als Zusatzleistung konzipierte Angebote für Versicherte in der gesetzlichen Sozialversicherung.
Zusatzabsicherung für Vollversicherte
- Krankentagegeld
Eine wichtige Absicherung ist der Zusatzabschluss zur Zahlung eines Krankentagegeldes. Die meisten Privatversicherten beziehen keine Leistungen aus der Sozialversicherung. Sie geraten bei längerer Krankheit jedoch häufig in die Situation eines Verdienstausfalls. Sollten diese Verluste nicht anderweitig abgesichert sein, empfiehlt sich die Versicherung eines Krankentagegeldes. Die Zahlung setzt nach einer vereinbarten Frist in vorher festgelegter Höhe ein und kann helfen, Verdienstausfälle zu kompensieren.
- Krankenhaustagegeld
Eine Abstufung von Krankentagegeld kann über ein Krankenhaustagegeld versichert werden. Es wird bei einem stationären Krankenhausaufenthalt gezahlt.
Alternativ zur zusätzlichen Versicherung von Krankenhaustagegeld bieten viele Versicherungsunternehmen eine ersatzweise Zahlung von Krankenhaustagegeld von sich aus an, wenn der Versicherte auf bestimmte Zusatzleistungen verzichtet (z.B. die besondere Unterbringung, etc.).
- Mutterschaftsgeld und Geburtsleistungen
Frauen können in den Leistungsumfang der PKV die Kostenerstattung von geburtsvorbereitenden Untersuchungen und Behandlungen mit einschließen sowie eine Zahlung zum Zeitpunkt der Geburt.
- Zusatzleistungen bei Reha-Aufenthalten
Die Unterbringung im Rahmen eines Reha-Aufenthaltes oder bei einer Kur kann für zusätzliche Aufwendungen versichert werden. Die Krankenversicherung zahlt dann erweiterte Behandlungen, alternative Behandlungsmethoden, etc.
Krankenzusatzversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Kassen
Die Versicherungsunternehmen der PKV bieten auch Mitgliedern der gesetzlichen Kassen Zusatzabsicherungen an. Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung können erweiterte Behandlungsmethoden und Kosten ambulant und stationär versichert werden. Auch die gezielte Erweiterung der Kassenleistung für Zahnersatz und Prophylaxe kann versichert werden.
Die Krankenzusatzversicherung gilt neben der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wann setzt der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung ein?
Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung beginnt ab dem ersten Versicherungstag. Das gilt mindestens für Leistungen aus der Grundversorgung. In vielen Fällen kann jedoch über typische Leistungen der privaten Krankenversicherung bereits im größeren Umfang vom ersten Tag an verfügt werden.
Die Leistungen der Versicherung gelten nicht rückwirkend für Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn abgeschlossen wurden. Die Abrechnung von Kosten für laufende Behandlungen muss mit dem aktuellen und im Falle eines Wechsels dem zukünftigen Versicherungsunternehmen abgesprochen werden.
Vertragsvorbehalt
Die private Krankenversicherung muss den Vertrag ihrerseits bestätigen, damit der Versicherungsschutz beginnt. Der Vollzug ist meist an die Zahlung des ersten Beitrags gebunden. Der Antrag zur Aufnahme in die PKV, den der Versicherte vor Versicherungsabschluss stellt, ist nicht gleichbedeutend mit einem Versicherungsabschluss. Er kann daraus keinen Leistungsanspruch ableiten.
Wartezeiten für bestimmte Leistungen
Nicht alle Leistungen der PKV können gleich vom ersten Versicherungstag an in Anspruch genommen werden. Häufig zählen dazu Leistungen aus der Zahnmedizin oder bei einem stationären Aufenthalt.
Die Wartezeiten können zwischen 3 Monaten und mit gestaffelten Leistungszuwächsen innerhalb der Frist bis zu 2 Jahren betragen. Die genauen Regelungen beschreibt der Versicherungsvertrag.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der privaten Krankenversicherung sein?
Die private Krankenversicherung ist eine Kostenversicherung. Sie funktioniert nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Der Versicherte legt die Kosten für seine medizinische Behandlung aus und bekommt sie im Nachhinein vom Versicherungsunternehmen zurückerstattet.
Vor diesem Hintergrund ist keine Deckungssumme nötig. Für die Entscheidung der Absicherung spielen die übernommenen Kosten dennoch eine Rolle.
- Welcher Satz aus der Gebührenordnung für Ärzte wird übernommen?
- Welcher Satz aus der Gebührenordnung für Zahnärzte wird übernommen?
- Wie hoch sind ggf. die Leistungen von Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld und wie lange wird es gezahlt?
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung berechnet?
Die private Krankenversicherung bezieht ihre Beitragskalkulation aus verschiedenen, teils individuellen, teils demografischen Grundlagen und Daten.
Dazu zählen u.a.
- Das Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn: Je geringer das Alter, desto niedriger in der Regel die Beiträge
- Vorerkrankungen und daraus resultierender Risikozuschlag: Es gelten fest vorgeschriebene Krankheitsbilder zur Risikobewertung
- Leistungsaufkommen im Tarif und demografische Zusammensetzung der Versicherten innerhalb eines Tarifs
- Leistungsumfang in den Versicherungsleistungen
- Umfang anrechnungsfähiger Altersrückstellungen (nur bei einem Wechsel)
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für mich?
Der Vergleich stellt alle relevanten Tarife einander gegenüber. Gerade in der Vielfalt der Tarife zur privaten Krankenversicherung ist eine transparente und aussagekräftige Gegenüberstellung grundlegend wichtig für eine sinnvolle Tarifentscheidung.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte von der Vertragsfreiheit für Versicherungsabschlüsse profitieren. Wie oben beschrieben, kann die Versicherung individuell zusammengestellt werden.
Das gilt bei einem Neuabschluss ebenso, wie bei einem Wechsel.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Krankenvollversicherung können im Rahmen von Vorsorgeaufwendungen anteilig steuerlich geltend gemacht werden.
Zugrundegelegt wird der sogenannte Basistarif. Die Beiträge, die darüber hinaus gehen, dienen in der Regel einem Leistungsanspruch für besondere und zusätzliche Behandlungsmethoden oder medizinische Leistungen. Sie sind nur bedingt absetzbar oder müssen selbst entrichtet werden.
Die Abzugsmöglichkeiten werden als Sonderausgaben geltend gemacht.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner privaten Krankenversicherung achten?
Nachweis einer Folgeversicherung
Die Kündigung darf vom aktuellen Versicherungsunternehmen nur dann anerkannt werden, wenn eine gültige Nachfolgeversicherung vorgelegt wird, die spätestens am Tag nach dem letzten Versicherungstag beim aktuellen Unternehmen beginnt – also lückenlosen Versicherungsschutz gewährleistet.
Prüfung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse
Tritt auf Grund des Einkommens oder der Beschäftigungssituation die Sozialversicherungspflicht ein, muss auf dieser Grundlage die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen und ein Übertritt in die Sozialversicherung vollzogen werden.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner privaten Krankenversicherung achten?
Altersrückstellungen
Die Mitnahme von Altersrückstellungen kann je nach Sachlage nur unter Anrechnung auf den Grundtarif erfolgen. Hier kann es bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu Verlusten kommen. Das muss vor einem Wechsel geprüft werden, um sicherzustellen, dass durch Tarifeinsparungen entsprechende Verluste ausgeglichen werden können.
Leistungsanpassungen nach Vorerkrankungen
Nach einem Wechsel (auch und besonders beim gleichen Versicherungsunternehmen) kann auf verschiedene Leistungen verzichtet werden, wenn dadurch neue Untersuchungen zur Risikobewertung anfallen würden. Nutzen Sie diese Möglichkeit zur Anpassung der Beiträge.
Erhöhte Tarife nach einem Wechsel beim gleichen Unternehmen, müssen nur für bis dahin noch nicht versicherte Leistungen akzeptiert werden.
Vorteile einer privaten Krankenversicherung sind:
- Die Anpassung der Versicherungsleistungen an die individuellen Bedürfnisse
- Die Berechnung der Beiträge unabhängig vom Einkommen
- Bereits mitversicherte Zusatzleistungen, die weit über die Grundversorgung hinausgehen
- Für Beamte eine günstige Komplettversicherung, die die Beihilfe gezielt ergänzt
Welche Nachteile hat eine private Krankenversicherung?
Die PKV muss regelmäßig auf Aktualität ihrer Beiträge überprüft werden. Durch Tarifwechsel müssen regelmäßig Anpassung im Versicherungsschutz erfolgen, um die Beiträge niedriger zu halten.
Ein einfacher Wechsel zurück in die gesetzliche Absicherung ist je nach Sachlage nicht hürdelos möglich. Die Absicherung in der privaten Krankenversicherung sollte vor diesem Hintergrund solide geplant werden.