Warum lohnt sich der Abschluss einer Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungsformen der Sozialversicherung. Sie ist als breite Versicherungsform für die Absicherung der Bevölkerung gegen Kosten aus Pflegeaufwendungen konzipiert.
Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist gesetzlich verpflichtend und damit analog zur Krankenversicherung geregelt.
Vorteile der Absicherung in der Pflegeversicherung
Pflegekosten sind umfangreich, denn die Pflege von Menschen ist eine aufwendige Angelegenheit. Das fängt nicht erst bei stationärer Pflege an. Schon dann, wenn man regelmäßig Unterstützung im Alltag braucht, kommen Kosten auf. Auch dann, wenn die Aufgaben und Unterstützungen noch vom familiären Umfeld geleistet werden können.
Die Pflegeversicherung soll diese Kosten abdecken. Ihre Leistungen werden nach Pflegegraden eingeteilt (bis Ende 2016 waren das 3 Pflegestufen plus Pflegestufe 0, um die gestiegenen Ansprüche an die Betreuung von Demenzkranken angemessen abzubilden). Die Einstufung ist gesetzlich geregelt und wird vom medizinischen Dienst vorgenommen.
Die Pflegeversicherung ist dabei so aufgestellt, dass sie grundsätzliche Anforderungen decken kann, die aus der Pflege entstehen. Die Leistungen gehen den Pflegedienstleistenden direkt zu, oder sie werden als Erstattungen und pauschale Zahlungen an Angehörige geleistet, die einen Anteil an den Pflegeleistungen haben oder die diese vollständig erledigen.
Aus Leistungen der Pflegeversicherung können auch weitere Aufwendungen bestritten werden, die zur Pflege zählen können. Je nach Sachlage kann das z.B. die Bezahlung von Haushaltshilfen sein oder Unterstützung bei der Betreuung minderjähriger Kinder, die auf Grund von Behinderungen pflegebedürftig sind.
Welche Leistungen sind im Rahmen einer Pflegeversicherung mitversichert?
Die Pflegeversicherung stellt ganz grundlegend alle Kosten bereit, die für den Basisbedarf von Pflegeleistungen nötig sind.
Es wird für den Eintritt des Leistungsfalls nicht zwischen den Pflegeorten unterschieden. So kann die Pflegeversicherung in Leistung gehen, egal, ob der Versicherte zu Hause oder in einer stationären Einrichtung gepflegt werden muss.
Präventive Maßnahmen
Die Pflegeversicherung leistet neben der Kostenerstattung im medizinisch-pflegerischen Bereich auch grundlegende Unterstützung in der Prävention von Pflegebedürftigkeit. Sie muss unter Auswertung medizinischer Daten des Versicherten Reha-Angebote und -Vorschläge machen. Die Vorschläge werden dem Versicherten selbst und je nach Sachlage auch seinen behandelnden Ärzten oder betroffenen Angehörigen mitgeteilt.
Sie müssen nicht erst bei eingetretener Pflegebedürftigkeit unterbreitet werden, sondern werden auch dann bereits von der Pflegeversicherung getragen, wenn sie der Abwendung einer Pflegebedürftigkeit dienen.
Leistung bei häuslicher Pflege
Wenn der Versicherte zu Hause gepflegt wird, kann die Pflegeversicherung für verschiedene medizinisch-pflegerische Leistungen eintreten.
Der Pflegebedürftige erhält eine festgelegte finanzielle Unterstützung, wenn er zwar pflegebedürftig ist (Ermittlung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI und ggf. zusätzlichen Regelungen bei Einschränkungen von alltäglichen Handlungen), aber keine Sach- oder Pflegehilfsleistungen in Anspruch nimmt. Das gezahlte Pflegegeld soll dabei helfen, dass der Versicherte selbst Hilfen im Alltag organisieren kann bzw. seinen Haushalt so umzugestalten, dass die Einschränkungen angemessen kompensiert werden können.
Der Pflegebedürftige ist frei in der Verwendung des gezahlten Pflegegeldes.
Wichtige Faktoren bei der häuslichen Pflege ohne Inanspruchnahme von Pflegediensten oder Pflegeeinrichtungen sind:
- die pflegerische Unterstützung innerhalb der Familie
- die organisatorische Unterstützung des Pflegebedürftigen durch Nachbarn und Freunde
Als Voraussetzung für die Gewährung eines Pflegegeldes muss die Pflegeversicherung sicherstellen, dass die Anforderungen an die häusliche Pflege erfüllt werden und die Pflegebedürftigkeit adäquat aufgefangen wird – also die Wirksamkeit der häuslichen Pflegemittel. Das wird über die erste Einschätzung eines Gutachters umgesetzt und später in wiederholten Besuchen der Sozialträger zur Qualitätssicherung.
Erweiterte Leistungen bei der häuslichen Pflege und Pflegesachleistungen
Die häusliche Pflege durch Privatpersonen kann mit erweiterten Leistungen verbunden werden. So kann medizinisch-pflegerisches Personal zu bestimmten Tätigkeiten hinzugezogen werden. Die Kosten für die externe Pflege werden zwischen dem Unternehmen bzw. der Pflegeperson und der Pflegeversicherung direkt abgerechnet. Die Differenz zum Höchstsatz im konkreten Pflegegrad (bzw. in der jeweiligen Pflegestufe, so die Bezeichnung bis 31.12.2016) kann durch private Pflege bzw. an private Pflegepersonen weitergegeben werden bzw. anderweitig frei verwendet werden.
Kombinierte Pflegeleistungen finden häufig Anwendung bei:
- der Umsetzung familiärer Pflege mit medizinisch-pflegerischer Unterstützung
- in der medizinisch-häuslichen Pflegeunterstützung und weitergehender Eigenständigkeit in der Pflegeorganisation
- vorübergehender Pflege in einer stationären Einrichtung (Frist von maximal 4 Wochen)
Wesentliche Verbesserungen für Demenzkranke und bei Einschränkungen im Alltag
Das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung umfasst dem Inhalt nach alle pflegerischen Aufgaben.
Bereits seit längerem gilt neben den drei ursprünglichen Pflegestufen eine 4. Pflegestufe. Sie geht den anderen Bewertungen von Einschränkungen voran und stellt Einschränkungen im Alltag und bei der Bewältigung des täglichen Lebens in den Mittelpunkt. Das kommt vor allem den speziellen Bedürfnissen von Demenzkranken entgegen, die in der Regel nicht unmittelbare körperliche Symptome zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit haben, aber trotzdem auf Hilfe angewiesen sind.
Diese Differenzierung findet in den neu angewandten Pflegegraden ihren Ausdruck, die nochmals differenzierter auf Einschränkungen im Alltag eingehen und die Handlungsfähigkeit des Pflegebedürftigen insgesamt bewerten sowie Tätigkeiten und Handlungen in die Beurteilung von Leistungen einfließen lassen, bei denen substantielle Hilfe nötig ist.
Ab 2017 folgt die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit der Einteilung in 5 Pflegegrade.
Dauerhafte Pflege in einem Pflegeheim
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim oder in einer stationären Einrichtung, deren zentrale Aufgabe die Übernahme von Pflegeleistungen ist.
Die Erstattung der Kosten wird dabei von der Pflegeversicherung direkt übernommen und an den Träger der Einrichtung geleistet. Es gelten finanzielle Höchstgrenzen, die in der Pflegeversicherung als Sozialversicherung für alle Versicherten gleich und paritätisch angelegt sind.
Vor diesem Hintergrund wird die Pflegeversicherung häufig durch zusätzliche Leistungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung ergänzt und erweitert.
Erweiterte Leistungen bei Härtefällen und in kombinierter Pflege
Die Begrenzung auf Höchstsätze wird vor verschiedenem Hintergrund erweitert. Das trifft dann zu, wenn besonders hohe Aufwendungen nötig sind, weil bspw. eine schwere Erkrankung oder starke körperliche Behinderung zu erhöhtem Pflegebedarf führen.
Auch bei auf verschiedene Einrichtungen verteilten Pflegeabschnitten oder bei teilweise stationärer Pflege, die durch private Pflege ergänzt und unterstützt wird, können die jeweiligen Höchstsätze um einen festgelegten Prozentsatz überschritten werden. Entscheidend ist auch hier die jeweilige Pflegestufe bzw. der festgestellte Pflegegrad.
Teilstationäre Pflege
In bestimmten Fällen reichen die Mittel einer häuslichen Pflege nicht mehr aus, um den Pflegebedürftigen ausreichend gut zu versorgen. Hier kann eine Kombination von häuslicher und stationärer Pflege ein Ausweg sein.
Häufig werden die Leistungen am Tagesablauf orientiert abwechselnd stationär und zu Hause erbracht. So kann beispielsweise der Versicherte während des Tages oder zur nächtlichen Pflege in einer stationären Einrichtung untergebracht sein und während der jeweils anderen Tageshälfte zu Hause. Oder bestimmte medizinische Behandlungen können nur stationär durchgeführt werden, zu denen der Versicherte dann regelmäßig aufgenommen wird.
Die Pflegeversicherung trägt auch die Aufwendungen in Kombination. Der Anspruch ist, möglichst alle Aufwendungen abzudecken, sowohl in der Pflege zu Hause als auch die stationären Aufwendungen. Vor diesem Hintergrund können die Höchstsätze für einzelne Pflegeformen in der Kombination bedingt erhöht und aufgeteilt werden.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Pflegeversicherung abschließe?
Grundsatz: Absicherung in der Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung
Die Pflegeversicherung kann nur bedingt frei gewählt werden. Sie gehört grundsätzlich zum Leistungsumfang der Sozialversicherung und damit zu den Pflichtversicherungen. Für Privatversicherte ist sie abweichend organisiert, ihrem Inhalt und den Bewertungsmaßstäben nach, dessen ungeachtet jedoch auf gesetzliche Grundlagen gestellt.
Die Absicherung in der Pflegeversicherung wird nach der Faustregel „Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“ umgesetzt. Konkret heißt das: Da, wo der Versicherte seine Krankenversicherung hat, werden auch die Beiträge für die Pflegeversicherung fällig. Gesetzlich Krankenversicherte sind auf Grund dieser Regelung an die Kasse gebunden und können ihre Pflegeversicherung nicht frei wählen.
Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Absicherung
Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss nach demselben Grundsatz, wie beschrieben, auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Sie ist zunächst beim gleichen Versicherungsunternehmen angelegt, kann nach Ablauf von 6 Monaten jedoch gewechselt und dann frei gewählt werden. Privat Krankenversicherte können grundsätzlich also bei verschiedenen Versicherungsunternehmen kranken- und pflegeversichert sein.
Analog zur Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, ist auch der Abschluss einer Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Absicherung erfolgt in der privaten Pflegeversicherung bei einem privatwirtschaftlich organisierten Versicherungsunternehmen. Die Bemessung der Beiträge wird am Alter vorgenommen. Es werden Rückstellungen gebildet, die im Leistungsfall die Zahlungen decken.
Die gesetzliche Grundlage bestimmt, dass die Leistungen, die die private Pflegeversicherung erbringt, mindestens den im SGB XI festgehaltenen Grundleistungen entspricht. Unterschied: Das Sachleistungsprinzip wird durch das Prinzip der Kostenerstattung ersetzt. Alle anfallenden Pflegeleistungen werden nach Vorauslage gegen Rechnung erstattet. Das Kostenerstattung-Prinzip entspricht der Abwicklung in der privaten Krankenversicherung.
Sozialversicherungspflicht
Für alle versicherungspflichtig Beschäftigten gilt eine Absicherungspflicht in der Sozialversicherung. Das bedeutet: Jeder muss eine Pflegeversicherung abschließen, unabhängig davon, ob er privat oder gesetzlich versichert ist. Die Pflegeversicherung kann nicht abgelehnt werden.
In welchen Fällen erbringt eine Pflegeversicherung ihre Versicherungsleistungen?
Die Pflegeversicherung stellt sicher, dass Pflegebedürftige die Kosten erstattet bzw. als Sachleistung ausgehändigt bekommen, die zu ihrer Pflege nötig sind.
Die Höhe dieser Zuwendungen wird nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt.
Pflegestufen bis 2016
Die Bemessung der Kostenerstattung und des Leistungsumfangs wurde bis zum Ende 2016 in 3 Pflegestufen und der zusätzlichen Pflegestufe 0 vorgenommen.
Die Pflegestufen wurden nach dem Grad der Einschränkung und der nötigen medizinisch-pflegerischen Mittel eingeteilt. In Pflegestufe 0 spielten hauptsächlich die Orientierung und die alltäglichen Fähigkeiten eine wichtige Rolle. Das kam vor allem Demenzkranken zugute, deren Pflegebedürftigkeit häufig nicht in den bestehenden Kategorien erkannt werden konnte.
Pflegegrade ab 2017
Die 4 Stufen werden ab Januar 2017 durch 5 neue Pflegegrade abgelöst. Sie bieten eine differenzierte Möglichkeit, den tatsächlichen Pflegebedarf zu bestimmen.
In diesem Zusammenhang können auch die zugewiesenen finanziellen Mittel und die Zahlungen an den versicherten Pflegebedürftigen besser skaliert werden und seinen wirklichen Einschränkungen angepasst werden.
Die Pflegegrade nehmen die Unterteilung der Pflegestufen auf und fächern die Zahlungen den Einschränkungen entsprechend auf.
Skizziert kann man zusammenfassen:
- bisherige Pflegestufen 0 und 1 entsprechen zukünftig dem Pflegegrad 2
- weitere Leistungen aus der Pflegestufe 1 (eingeschränkte Alltagskompetenz) und 2 – Pflegegrad 3
- Leistungen aus Pflegestufe 2 (eingeschränkte Alltagskompetenz) und 3 – Pflegegrad 4
- Leistungen aus der Pflegestufe 3 – Pflegegrad 5
Damit bildet der Pflegegrad 1 eine neue, niedrigschwelligere Einschätzung einer Pflegebedürftigkeit. Zusätzlich ist eine verbesserte Gleichbehandlung von geistigen und physischen Einschränkungen gewährleistet.
Die erstatteten Kosten in der Pflegeversicherung werden einerseits als Pflegegeld gewährt und können zu einem anderen Satz im selben Pflegegrad als Leistungen für Pflegedienste beansprucht werden.
In welchen Fällen erbringt eine Pflegeversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
Sachfremde Leistungen und nichtgesetzliche Leistungen
Grundsätzlich erstattet die Pflegeversicherung nur solche Kosten, die im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert und vorgeschrieben sind. Dafür muss durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen eine Pflegestufe (ab 2017 ein Pflegegrad) erkannt worden sein.
Die Leistungen beziehen sich auf die Pflegebedürftigkeit und sind in diesem Zusammenhang einschränkungsorientiert. Zur Minderung der Einschränkungen werden die pflegerischen Leistungen bereitgestellt.
Nicht erstattungsfähig sind Kosten für die private Lebensführung, zur Versorgung oder Unterbringungskosten im eigenen Haushalt, sofern sie auch ohne die Pflegebedürftigkeit anfallen würden.
Ausnahme: Das pauschale Pflegegeld für die jeweiligen Pflegegrade.
Medizinische Behandlungen
Nicht jede Form mittel- oder längerfristiger Behandlungsnotwendigkeit führt auch zu einer Pflegebedürftigkeit. Kann keine Pflegestufe bzw. kann kein Pflegegrad ermittelt werden oder wird von einer Genesung ausgegangen, in deren Verlauf ausschließlich medizinische Mittel zum Einsatz kommen, tritt in der Regel die Krankenversicherung in Leistung.
Häufig werden im Verlauf schwerer Krankheiten beide Versicherungen in Anspruch genommen. So kann es bei Krebstherapien durchaus eine Pflegebedürftigkeit geben. Gleichzeitig fällt die nötige Behandlung in den Erstattungsbereich der Krankenversicherung.
Unfallfolgen mit Haftung Dritter
Die Pflegeversicherung übernimmt grundsätzlich Kosten zur Erstattung von Pflegeleistungen für ihre Versicherten. Die Verpflichtung zur Kostenerstattung findet da ihre Grenze, wo eine dritte Partei dafür aufkommen muss.
Ist das der Fall, sind in vielen Fällen Haftpflichtversicherung Dritter in der Leistungspflicht, die für den Verursacher der Pflegebedürftigkeit aufkommen müssen.
Für den Versicherten hat das meist keine unmittelbare Auswirkung. In vielen Fällen organisiert die Pflegeversicherung trotzdem Pflege und Erstattung der Kosten, wird jedoch ihrerseits für ihre Aufwendungen durch die Haftpflichtversicherung entschädigt.
Eine andere Versicherung erstattet die Kosten
Neben der Haftpflichtversicherung Dritter kann auch eine Unfallversicherung Kosten für Pflege und Ausgleichszahlungen für bestimmte Ausfälle übernehmen.
Die Verantwortlichkeit richtet sich häufig nach der konkreten Sachlage. Meist klären die Versicherungen untereinander die Ansprüche.
Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
In die Pflegeversicherung können zusätzliche Bausteine aufgenommen werden. Das wird angesichts einer häufigen Differenz zwischen tatsächlichen Kosten für eine angemessene Pflege und dem Aufkommen der Pflegeversicherung von den meisten Fachleuten auch dringend empfohlen.
Pflegezusatzversicherung
Mittel der Wahl ist eine Pflegezusatzversicherung, die die Pflegepflichtversicherung ergänzt. Inhalt einer Zusatzversicherung ist in den meisten Fällen ein zusätzliches Pflegegeld, das in Abhängigkeit von Pflegegrad und Pflegestufe in unterschiedlicher Höhe gezahlt wird. Es kann frei verwendet werden.
Vor dem Hintergrund, dass Pflegeleistungen auch mit Rückgriff auf das eigene Vermögen und das der Kinder erstattet werden müssen, ist eine zusätzliche Absicherung meist ein geeignetes Mittel, auch erweiterte Aufwendungen zu stemmen.
Die Pflegezusatzversicherung wird bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen geschlossen. Sie kann von gesetzlich und privat Versicherten gleichermaßen abgeschlossen werden.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Pflegeversicherung ein?
Versicherungsschutz in der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung besteht dann, wenn der Versicherte innerhalb von 10 Jahren vor der Antragstellung mindestens für 2 Jahre kranken- und damit pflegeversichert war. Angerechnet werden auch Zeiten aus der Familienversicherung.
Die private Pflegeversicherung kann für den Leistungseintritt andere Fristen vorschreiben. Sie dürfen jedoch nicht länger sein als die in der gesetzlichen Pflegeversicherung festgelegten Fristen.
Wechselt ein Versicherter von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung (meist zusammen mit der Krankenversicherung, denn die Versicherungspflicht ist aneinander gekoppelt), gelten die Fristen übergreifend.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Pflegeversicherung sein?
Die Pflegeversicherung erstattet auf gesetzlicher Grundlage entstehende Pflegekosten. Ein Leistungskatalog regelt die Eckdaten und gibt vor, in welchem Pflegegrad mit welchen maximalen Erstattungen gerechnet werden kann.
Auch die Kostenerstattung in der privaten Pflegepflichtversicherung richtet sich mindestens nach den im Gesetz festgeschriebenen Erstattungssätzen. Sie darf aber auch mehr Pflegegeld zahlen, wenn das in den Versicherungskonditionen so vereinbart ist.
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung und einer ggf. ergänzenden privaten Zusatzversicherung können am gegenwärtigen Lebensstandard orientiert werden mit zuzüglich erwarteten Aufwendungen für Pflegeleistungen und abzüglich eventuell weiterer erhaltener Bezüge und Einkünfte, etwa Renten oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet?
Beiträge in der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung
Die Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden am Einkommen orientiert. Das Gesetz gibt einen Verdienstrahmen von versicherungspflichtigem Einkommen vor. Anhand dessen wird der Beitrag kalkuliert.
Es gilt eine Obergrenze, die Beitragsbemessungsgrenze, ab der das Einkommen nicht weiter berücksichtigt wird. Nach unten besteht eine Mindestbemessungsgrenze, die ein mindestens zugrunde liegendes Einkommen annimmt, anhand dessen der Beitrag festgesetzt wird.
Versicherte ohne Kinder zahlen einen Aufschlag auf den Beitrag.
Beitragsberechnung in der privaten Pflegeversicherung
Zur Ermittlung der Beiträge in der privaten Pflegeversicherung wird das Eintrittsalter des Versicherten in die Pflegeversicherung herangezogen. Je nach Sachlage können Risikozuschläge für bestimmte Vorerkrankungen erhoben werden. Ein Ausschluss von der Versicherung kann nicht erfolgen, wenn gleichzeitig in der Krankenversicherung Versicherungsschutz besteht.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Pflegeversicherung für mich?
Für den Abschluss einer gesetzlichen Pflegeversicherung muss kein Vergleich angestellt werden. Die Leistungen entsprechen den gesetzlich definierten Grundlagen und können nur durch eine Zusatzversicherung angemessen erweitert werden. Für die Zusatzversicherung empfiehlt sich der Vergleich jedoch dringend, da zwischen den Versicherungsunternehmen die Angebote stark differieren.
Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung und damit auch einer privaten Pflegeversicherung als Pflichtversicherung kann es im Vorfeld sinnvoll sein, die Versicherungsleistungen zu vergleichen. Ggf. werden erhöhte Pflegegelder bereits in der Grundabsicherung angeboten. So kann später eine eventuelle Zusatzversicherung besser abgestimmt werden.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Die Versicherungsleistungen an die finanziellen Bedürfnisse anzupassen bedeutet in der Pflegeversicherung meist den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Sie leistet keine sachbezogene Kostenerstattung, sondern zahlt ein Pflegegeld, das an der Höhe des ermittelten Pflegebedarfs orientiert ist.
Die Höhe der privaten Pflegerente bzw. eines Pflegegeldes kann über die Höhe der Beitragszahlung beeinflusst werden. Ein Vergleich ist hier dringend zu empfehlen. Viele Versicherungsunternehmen bieten stark unterschiedliche Leistungen und geben in unterschiedlich hohem Maß die Leistungen an die Versicherten weiter.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Absetzbarkeit von Beiträgen
Die Beiträge zur Pflegeversicherung können im Rahmen der Sonderausgaben oder allgemeine Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden die Ausgaben zur Sozialversicherung zusammengefasst.
Unterschiede bei privat Pflegeversicherten: Beiträge zur privaten Pflegeversicherung können bis zur Höhe des jeweiligen Basisbeitrags abgesetzt werden. Mehrleistungen können im Rahmen einer Pflegezusatzversicherung vereinbart werden, die zusätzlich steuerwirksam wäre (allgemeine Vorsorgeaufwendungen).
Absetzbarkeit von Mehraufwendungen
Übersteigt die tatsächliche Bedürftigkeit an Pflegeleistungen und Unterstützung den Betrag, den die Pflegeversicherung erstattet, und müssen die Mehrleistungen selbst getragen werden, können sie steuerlich geltend gemacht werden.
Die eigenen Ausgaben zur Deckung der Kosten für die Pflegebedürftigkeit können als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Das gilt nur dann, wenn keine Pflegezusatzversicherung die Kosten deckt und die Zahlungen übernimmt. Ausnahmen sind einkommenswirksame Pflegebezüge oder Einkünfte aus Versicherungen, die zur Absicherung des Lebensunterhalts abgeschlossen worden waren.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Pflegeversicherung achten?
Die Pflegeversicherung kann nicht separat gekündigt werden. Sie ist an den Abschluss einer Krankenversicherung gekoppelt. Jede sozialversicherungspflichtige Person ist gesetzlich verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Die Erhebung der Beiträge richtet sich nach den einschlägigen Bemessungskriterien der Sozialversicherung (im besonderen Sinn der Krankenversicherung), insbesondere danach, wie hoch die versicherungspflichtigen Einkünfte sind.
Ausnahme private Pflegeversicherung
Die private Pflegeversicherung wird zunächst gekoppelt an einen Vertrag mit der privaten Krankenversicherung geschlossen. Sie kann je nach Vertrag nach Ablauf einer bestimmten Frist gewechselt werden. Bei Nachweis einer Folgeversicherung kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von mehreren Monaten (in den meisten Fällen sind das 3 Monate) gekündigt werden.
Unterschied zur Pflegezusatzversicherung
Eine Pflegezusatzversicherung besteht neben der Pflegepflichtversicherung. Sie kann jederzeit gekündigt werden unter Einhaltung der Kündigungsfrist und unter Berücksichtigung von Mindestversicherungslaufzeiten.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Pflegeversicherung achten?
Der Wechsel einer Pflegeversicherung ist nur privat Pflegeversicherten möglich, deren Vertrag mit der privaten Krankenversicherung einen solchen Wechsel vorsieht.
Hier kann nach Ablauf einer Mindestversicherungslaufzeit ein Wechsel durch Neuabschluss bei einem anderen Versicherungsunternehmen erfolgen.
Zu beachten ist:
- die private Pflegeversicherung kann auch als Pflichtversicherung mit Risikozuschlägen berechnet werden
- der Leistungsumfang der privaten Pflegeversicherung muss nicht höher sein als der in der gesetzlichen Pflegeversicherung
- eine Wechsel der Pflegeversicherung kann sich negativ auf eventuelle Wartezeiten oder Karenzzeiten auswirken
Vorteile einer Pflegeversicherung sind
dass die Pflegeversicherung einen großen Anteil der Aufwendungen bereitstellt, die für eine Pflege nötig ist. Sie tritt ein, wenn dauerhafte Lebenseinschränkungen geistiger und körperlicher Art eine permanente Unterstützung im Alltag nötig machen.
Die Pflegeversicherung leistet sowohl im häuslichen Umfeld als auch bei der Notwendigkeit stationärer Pflege. Auch Kombinationsleistungen werden erstattet, wenn eine pflegebedürftige Personen abwechselnd zu Hause und in einer Einrichtung gepflegt werden muss.
Mit der Auszahlung von Pflegegeld kann in einem breiten Rahmen über die Arten der Unterstützung durch den Pflegebedürftigen besonders bei niedriger Pflegestufe weitgehend selbst entschieden werden.
Welche Nachteile hat eine Pflegeversicherung?
Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um den kompletten Bedarf an pflegerischen Leistungen und finanzieller Abdeckung der Aufwendungen zu decken. In vielen Fällen werden private Vermögen belastet oder die Einkünfte von Kindern zusätzlich bemüht.
Neben der Pflegeversicherung muss vor diesem Hintergrund oft eine erweiterte Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Sie leistet ausschließlich eine finanzielle Unterstützung in Form eines Pflegegeldes.
Auch weitere Formen zusätzlicher Leistungen werden angeboten. Dazu zählt u.a. die Pflegerentenversicherung.
Breites Spektrum an Zusatzversicherungen macht Vergleich nötig
Unter Experten gilt der Abschluss einer Zusatzversicherung zur Deckung der Pflegekosten mittlerweile als eine Standardempfehlung. Das macht eine umfangreiche Suche nötig, um eine wirkungsvolle Pflegezusatzversicherung zu finden, die den eigenen Anforderungen genügt und auch dauerhaft sinnvoll ist.
Die Entwicklung der Kosten im medizinischen Bereich zeigt, dass die Pflegeversicherung allein sie nicht wird ausreichend tragen können. In den meisten Fällen gilt das für gesetzlich und privat Versicherte ohne Zusatzversicherung gleichermaßen.