Warum lohnt sich der Abschluss einer privaten Altersvorsorge?
Die Absicherung im Alter hat sehr aktuelle Dringlichkeit. Zunehmend werden Menschen von Altersarmut bedroht, obwohl sie durchgängig gearbeitet haben. Das liegt zum Teil an zu geringen Einkünften, sodass die erreichte staatliche Rente die Grundsicherung nicht übersteigt. Auf der anderen Seite reicht die Versorgung durch die gezahlte Rente nicht, um den erreichten Lebensstandard zu sichern.
Zwar wird es zukünftig zur Anerkennung höherer Freibeträge aus angesparten Renten kommen. Allerdings werden diese Regelungen sich hauptsächlich auf Ersparnisse aus privater Altersvorsorge beziehen. Auch diese Entwicklung macht die Absicherung in einem der Modelle zur privaten Altersvorsorge sinnvoll und angezeigt. Auf die Lücke zwischen bisherigen Einkünften und zukünftiger Rente wirken sich diese Änderungen allerdings gar nicht erst aus.
Große Bandbreite bei den Angeboten
Zusätzliches Einkommen im Alter aufzubauen, ist nicht nur höheren Einkommen vorbehalten. Staatliche Zuschüsse und Zulagen vom Arbeitgeber sowie die Einsparungen von Steuern ermöglichen schon früh den Einstieg in die private Altersvorsorge. Die angebotenen Produkte – von der klassischen Anlage über Pensionsfonds bis hin zur Direktversicherung – machen eine sehr gezielte Zusatzabsicherung möglich. Das eigene Einkommen und die jeweilige Arbeitssituation kann dabei berücksichtigt werden.
Ergänzung zur staatlichen Rente
Ziel der privaten Altersvorsorge ist in vielen Fällen die Ergänzung der staatlichen Rentenzahlungen. Die staatlichen Renten werden zunehmend zurückgenommen. Häufig sind schon heute zusätzliche Leistungen nötig, damit ältere Menschen von ihrer Rente leben können. Vor diesem Hintergrund soll die privaten Altersvorsorge durch eine Erhöhung der monatlichen Rentenzahlungen für ein höheres Einkommen sorgen.
Sicherung der Lebensstandards
Die spätere zusätzliche Absicherung lässt sich in gewissem Umfang planen. Hintergrund ist hier eine Sicherung des erworbenen Lebensstandards. Besonders dann, wenn die Mietzahlungen auch im Alter sichergestellt werden müssen oder der Unterhalt für Wohneigentum gesichert werden muss, ist die zusätzliche Absicherung wichtig.
Steuerliche Vergünstigungen je nach Anlagemodell
Neben der staatlichen Zuschussförderung schlagen in der privaten Altersvorsorge auch steuerliche Einsparungen zu Buche. Vergünstigt wird entweder die Einzahlung in das Rentenmodell oder die spätere Auszahlung. So kann selbst bei Kapitalanlagen ohne Förderung eine steuerliche Wirkung erreicht werden. Wie hoch die Einsparung ausfällt, hängt vom konkreten gewählten Absicherungsmodell ab.
Welche Leistungen sind im Rahmen einer privaten Altersvorsorge mitversichert?
Kern der privaten Altersvorsorge ist die Aufstockung der finanziellen Leistungen nach Erreichen des Rentenalters. Entsprechend umfassen die Leistungen aus der Altersvorsorge Finanzmittel, die zur freien Verfügung für den Versicherten stehen.
Monatliche Rentenzahlungen
Versichert werden kann eine zusätzliche Rentenzahlung, die die Basisrente ergänzt. Die Beträge werden als Geldbeträge ausbezahlt und stehen zur freien Verfügung, sind also nicht zweckgebunden. Die Zahlung der Zusatzrente beginnt entweder parallel mit dem Eintritt in das Rentenalter. Oder es wird ein feststehendes Lebensalter vereinbart, ab dessen Erreichen die Zusatzrente ausbezahlt wird.
Einmalbeträge
Alternativ zur monatlichen Rentenzahlung kann die einmalige, komplette Auszahlung eines versicherten Betrages vereinbart werden. In diesem Zusammenhang wird häufig ein bestimmten Lebensalter festgelegt. Je nach Art der Absicherung kann auch die Kombination von Lebensversicherung und privater Altersvorsorge genutzt werden, sodass neben der späteren Absicherung im Alter die Versorgung der Familie während der Versicherungslaufzeit mir abgedeckt werden kann.
Einzahlung über monatliche Beiträge oder als einmalige Rate
Auch die Art der Einzahlung kann bei der späteren Form der Leistung berücksichtigt werden. Neben der weit verbreiteten Option monatlicher Beitragszahlungen (entweder teils durch den Versicherten, teils über den Arbeitgeber bzw. staatlich gefördert) kann auch ein einmaliger Betrag eingezahlt werden. Oft wird diese Variante über ein Versicherungsunternehmen bzw. einen externen Träger realisiert. Hintergrund sind z.B. Zugewinne, die aus der Überschussbeteiligung des Versicherungsunternehmens erwartet werden, sowie ggf. eine Verzinsung des angelegten Kapitals. Diese Form spielt häufig für die Sicherung von vorhandenen Vermögenswerten zur späteren Altersvorsorge eine Rolle.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine private Altersvorsorge abschließe?
Die Modelle, die für die private Altersvorsorge angeboten werden, müssen vor Abschluss sorgfältig geprüft werden. Die unterschiedlichen Formen sind für verschiedene Einkommen verschieden gut geeignet und mit unterschiedlichen steuerlichen Vergünstigungen verbunden. Nicht für jeden rechnet sich vor diesem Hintergrund jedes Modell. Da die Altersvorsorge jedoch langfristig bedient werden muss um wirkungsvoll zu sein, muss vor Abschluss eines Vertrages genau diese längere Perspektive geprüft werden.
Die private Altersvorsorge muss also vor allem die individuellen Voraussetzungen jedes Versicherten erfüllen und auch auf längere Sicht erschwinglich bleiben. Alternativ muss geklärt werden, was mit den erworbenen Leistungen passiert, wenn ein Vertrag ruhen soll oder nicht mehr bedient wird. Auch die Bedingungen bei einem Wechsel spielen eine wichtige Rolle.
Soll zu einem bestimmten Zeitpunkt ein höherer Betrag in die Altersvorsorge investiert werden, ist das Ziel meist eine vergünstigte Kapitalanlage. Hier greifen je nach Anlagemodell unterschiedliche steuerliche Vergünstigungen und unterstützte Einzahlungsvarianten. Je nachdem, ob die Anlage als geförderte Rente, Fonds oder als versicherungsähnliche Kapitalanlage aufgebaut wurde, können unterschiedliche Ergebnisse über die Altersvorsorge erzielt werden.
Prüfen Sie vor Abschluss einer privaten Altersvorsorge:
- welche staatlichen Förderungen mit dem Angebot verbunden sind
- ob Sie den Vertrag zeitweise ohne Verluste ruhen lassen können
- was mit dem bereits angesparten Kapital passiert, wenn ein Wechsel vorgenommen werden soll
- was mit dem angesparten Kapital passiert, wenn der Vertrag gekündigt und durch einen anderen ersetzt werden soll
- welche steuerlichen Regelungen bei der Beitragseinzahlung gelten
- welche steuerlichen Bestimmungen bei der späteren Renten- oder Kapitalauszahlung greifen
In welchen Fällen erbringt eine private Altersvorsorge ihre Versicherungsleistungen?
Ziel der privaten Altersvorsorge ist die spätere Ergänzung der staatlichen Rente durch zusätzliches Einkommen. Vor diesem Hintergrund sind die Leistungen in vielen Fällen an den Renteneintritt oder das Erreichen eines vorher vereinbarten Lebensalters gekoppelt. Jedoch kann davon abweichend auch eine Zahlung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben oder bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit verbunden sein. Auch Sofort-Renten werden angeboten.
Erreichen des Rentenalters
Viele Riester-geförderte Modelle zur Altersvorsorge und Verträge zur Betriebsrente leisten ab dem Moment des Renteneintritts des Versicherten. Ihre Zahlungen werden parallel zur Zahlung der staatlichen Rente (oder je nach Modell als Ergänzung zur betrieblichen Rente) geleistet und erhöhen den monatlichen Rentenbezug.
Eintritt einer Berufsunfähigkeit
Bestimmte Absicherungsformen können bereits zur Vorsorge einer Berufsunfähigkeit genutzt werden. Sie leisten bereits dann eine Rentenzahlung, wenn vor Erreichen des Rentenalters eine Berufsunfähigkeit eintritt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei verschiedenen Versicherungsunternehmen in Kombination mit unterschiedlichen Leistungsvarianten abgeschlossen werden. So kann auch gelten, dass bei Ausbleiben einer Berufsunfähigkeit die Rentenzahlung regulär mit Erreichen des Rentenalters einsetzt oder bei Erreichen eines vorher festgelegten Lebensalters die Versicherungssumme erstattet wird.
Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von Berufsgenossenschaften ihren Mitgliedern angeboten. Häufig sind vergleichbare Modelle aber auch auf dem freien Markt abschließbar. Hier bestehen jedoch erhebliche Unterschiede bei den Versicherungsbeiträgen. Darum ist in diesem Zusammenhang ein Versicherungsvergleich absolut zu empfehlen.
Vorzeitiger Ruhestand
Im Versicherungsvertrag kann geregelt werden, welche Leistungen die Altersvorsorge erbringt, wenn der Versicherte vorzeitig in den Ruhestand geht oder was passieren soll, wenn im Arbeitsvertrag Regelungen zur Altersteilzeit getroffen wurden.
Neben dem konkreten Bezug zur Leistung in einer bestimmten Lebensphase muss hier auch beachtet werden, ob und welche steuerlichen Auswirkungen mit der Auszahlung verbunden sind.
Kapitalleistung bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters
Verschiedentlich gelten besonders bei Altersvorsorgemodellen, die an eine Lebensversicherung angelehnt sind, andere Auszahlungsmodalitäten. So kann vereinbart werden, dass, wenn der Versicherungsfall nicht vorher eintritt, bei Erreichen eines vereinbarten Lebensalters die Versicherungssumme ausbezahlt wird.
Die Auszahlung kann als Laufzeitrente festgelegt werden, sodass dem Versicherten dann ab Zahlungsbeginn ein bestimmter monatlicher Betrag übereignet wird. Oder es wird die Auszahlung des vollständigen Versicherungsbetrages vereinbart, wenn der Versicherte ein bestimmtes Alter erreicht hat.
Auszahlung des Versicherungsbetrags an Hinterbliebene
In Verbindung mit einer Lebensversicherung erfolgt während der Versicherungslaufzeit die Ausbezahlung an Hinterbliebene, wenn der Versicherte vor Erreichen des Rentenalters stirbt. Meist sind nach Abschluss der Versicherung bis zur Erbringung der vollen Leistung Wartezeiten vereinbart.
Nach Erreichen eines vorher festgelegten Lebensalters wird die Versicherungssumme dann dem Versicherten selbst ausbezahlt.
In welchen Fällen erbringt eine private Altersvorsorge ihre Versicherungsleistungen nicht?
Tod vor Erreichen des Rentenalters
Je nach Versicherungsvertrag werden die Leistungen erst ausbezahlt, wenn der Versicherte das Rentenalter tatsächlich erreicht. Ist das nicht der Fall, weil der Versicherte vorher stirbt, tritt die Rentenversicherung nicht in Leistung. Das betrifft die staatliche Rente ebenso, wie verschiedene Modelle der privaten Altersvorsorge.
Ein Ausnahme gilt für Hinterbliebene dann, wenn die private Altersvorsorge mit Hinterbliebenenschutz oder als Lebensversicherung abgeschlossen wurde. Sie leistet dann im Todesfall an die Hinterbliebenen entweder den Einzahlbetrag oder die Versicherungssumme.
Andere Modelle versichern zwar keine Lebensversicherungssumme, zahlen aber ein Sterbegeld im Todesfall an die Hinterbliebenen.
Anrechnung auf die Grundsicherung
Wer wegen eines geringen Lebensarbeitseinkommens auch keine hohe Rente erwartet und später sehr wahrscheinlich auf staatliche Unterstützung angewiesen sein wird, sollte die Leistungen aus der privaten Altersvorsorge genau prüfen.
Ab 2017 gelten Änderungen in den Rentengesetzen, die den anrechnungsfreien Zuverdienst vorteilhafter für Bezieher von kleinen Renten regeln. Aber das muss nicht auf alle Modelle der privaten Altersvorsorge zutreffen. Prüfen Sie das vorher. Denn im Zweifel erhalten Sie geringere Zuzahlungen vom Staat, weil Ihre private Altersvorsorge angerechnet wird – somit haben Sie keinen Ertrag aus der vorher selbst bezahlten privaten Altersvorsorge.
Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Die private Altersvorsorge kann auf unterschiedliche Art und Weise umgesetzt werden. Das ermöglicht die gezielte Auswahl derjenigen Versicherungsart, die am besten auf die eigene Vorsorgestrategie passt. Dazu werden aktuelle Vermögenslage, aktuelles Einkommen und spätere Rentenerwartung zusammen betrachtet. Denn die private Altersvorsorge eignet sich auch zur vermögenssichernden Geldanlage mit entsprechendem Zugewinn.
Neben dem Anspruch einer Rentenzahlung lassen sich zusätzliche Sicherungsleistungen vereinbaren.
Berufsunfähigkeit mit versichern
Die Mitversicherung von Unfall- oder Krankheitsfolgen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, kann neben anderen Lösungen auch Teil der privaten Altersvorsorge sein. Die Leistungen beziehen sich im Fall von Krankheiten auf das Fortbestehen der Arbeitsfähigkeit.
Die Bewertung (und damit die Art der Absicherung) kann je nach Versicherung anders ausfallen. So wird im Allgemeinen unterschieden zwischen einer Erwerbsunfähigkeit und einer Berufsunfähigkeit.
Die Erwerbsunfähigkeit beschreibt insgesamt den Wegfall oder die erhebliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit allgemein. Sie hat damit häufig Deckungslücken, denn eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Beruf, auch, wenn Bezahlung und Qualifikation abweichen, verhindert den Eintritt der Versicherungsleistungen.
Im Gegensatz dazu greift die Berufsunfähigkeitsversicherung schon früher. Sie leistet bereits dann, wenn der Ausfall spezifischer Eigenschaften die Ausübung des gelernten bzw. hauptsächlich ausgeübten Berufs wesentlich vermindert oder unmöglich macht.
Im Rahmen der Altersvorsorge kann in den meisten Fällen die Zahlung von Leistungen schon bei Berufsunfähigkeit versichert werden. Diese Form der Absicherung ist meist effektiver, als eine allgemeine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Und sie leistet gezielter eine wirkungsvolle finanzielle Unterstützung, wenn nach einem Unfall oder in Folge einer schweren Krankheit die weitere Ausübung des Berufs nicht möglich ist und daraufhin erhebliche Einschränkungen beim Verdienst entstehen.
Die Kombination von privater Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung kann anfänglich mit erhöhten Beiträgen verbunden sein, damit eine Grunddeckung möglichst früh erreicht wird. Denn zwischen Abschluss der Versicherung und Eintritt von Leistungen bei Berufsunfähigkeit liegt häufig eine Wartezeit.
Die Leistungen von kombinierten Angeboten zur Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit können stark divergieren. Ein Vergleich ist in der Regel die beste Voraussetzung dafür, optimierte Angebote finden. Denn vor allem über längere Zeit hinweg muss die Wirkung und müssen die eingezahlten Beiträge in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Darum sollte auch vor Abschluss verglichen werden, was bei Aussetzen der Beiträge passiert und welche Konditionen greifen, wenn die Altersvorsorge vorzeitig gekündigt werden soll.
Sterbegeld und Hinterbliebenenschutz
Verschiedene Angebote zur Altersvorsorge ermöglichen die zusätzliche Absicherung von Sterbegeldern. Diese Leistung ist vor allem für die Unterstützung von Hinterbliebenen konzipiert. Sie sollen im Falle des Todes des Versicherten für die Bestattungskosten abgesichert sein.
Die Sterbegeldversicherung greift häufig bereits unmittelbar bzw. schon nach kurzer Wartezeit, auch schon vor Eintritt in die Rente. Jedoch können auch hier die Leistungen divergieren. Vor allem ist wichtig, was mit eingezahlten Beiträgen passiert, wenn die Höhe der bereits geleisteten Beiträge die Höhe der Sterbegeldsumme übersteigt. Ob diese Leistung wirklich effizient ist, hängt u.a. vom Eintrittsalter in die Altersvorsorge ab. Ggf. sind Risiko-Lebensversicherungen oder alternative Angebote günstiger.
Klassische Anlagestrategie zur Kapitalanlage
Die private Altersvorsorge kann im Rahmen einer Anlagestrategie verschiedene Aspekte erfüllen. Unterschiedliche Modelle ermögliche die Anlage von größeren Summen oder die Vereinbarung einer Sofort-Rente nach Einzahlung des Anlagebetrages. Ob und ab wann sich das rechnet, hängt vom Lebensalter und den konkreten Leistungen ab.
Auch über Pensionsfonds kann eine kombinierte Altersvorsorge mit Kapitalanlage umgesetzt werden. Zu beachten sind wesentlich mögliche Garantien auf Rendite und die steuerliche Bewertung sowohl der Anlage als auch der späteren Rentenzahlung bzw. Auszahlung der Kapitalerträge.
Wann setzt der Versicherungsschutz der privaten Altersvorsorge ein?
Der Versicherungsschutz in der privaten Altersvorsorge setzt je nach abgeschlossenem Modell zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein.
Vor allem der Leistungszeitpunkt kann variieren und hängt vom Absicherungsmodell ab. So wird eine Sofort-Rente zu einem anderen Zeitpunkt ausbezahlt, als eine kombinierte Berufsunfähigkeitsrente oder eine kapitalbasierte Altersvorsorge.
Auch der Versicherungsschutz setzt unterschiedlich ein. Die Berufsunfähigkeitsrente hat meist eine eigene Wartezeit, setzt den frühest möglichen Leistungszeitpunkt aber bereits vor das Rentenalter. Andere Modelle gewähren umgehend Versicherungsschutz, leisten allerdings erst später. Und viele Modelle umfassen einen Zeitraum, während dem sich die Leistungen erst aufbauen.
So kann man vom einsetzenden Versicherungsschutz nur bedingt reden. Denn der formale Versicherungsschutz beginnt meist umgehend. Das Anrecht auf Leistungen reicht jedoch häufig weit nach hinten in Richtung Rentenalter.
Rentenversicherung mit Riester und Betriebsrente
Die Modelle in der privaten Altersvorsorge, die die staatliche Rente ergänzen und erhöhen sollen, werden zum Renteneintritt zusätzlich ausbezahlt. Allerdings gilt die Vertragsfreiheit auch in der privaten Altersvorsorge für bestimmte Ergänzungsmodelle. Insofern kann es hier zu Abweichungen kommen, die jedoch ausdrücklich im Versicherungsvertrag festgehalten werden müssen.
So kann es zu abweichenden Regelungen bei vorzeitigem Ruhestand und bei Altersteilzeit kommen. Betriebsrenten werden hier oft generell angepasst oder individuell vertraglich modifiziert.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der privaten Altersvorsorge sein?
Die Deckungssumme in der privaten Altersvorsorge entspricht in der Regel dem später erwarteten Auszahlungsbetrag. Je nach Absicherungsmodell kann er mit nur einem Vertrag zur Altersvorsorge erzielt werden. Oder eine Kombination aus betrieblicher Altersvorsorge und Anlage in einem Fonds oder ähnliche Kombinationen werden dafür genutzt.
Zugrundegelegt wird die prognostizierte Höhe der staatlichen Rente oder anderer Einkünfte (bspw. aus Mieteinnahmen, etc.). Der aktuelle Lebensstandard und die Entwicklung von Inflationsraten wird herangezogen, um den späteren Bedarf in etwa zu ermitteln. Die Differenz aus erstem und den später erwarteten Kosten ergibt den nötigen Deckungsrahmen.
Anders kann auch das gegenwärtige Einkommen als Referenz dienen und ein bestimmter Prozentsatz davon sollte dann als Ziel der Altersvorsorge insgesamt angepeilt werden.
Wichtig ist in jedem Fall eine ausreichend langfristige Planung der späteren Rentenzahlungen. Besonders bei der Sofort-Rente oder bei ähnlichen Modellen darf die Zahlung nicht im hohen Alter plötzlich ausgesetzt werden oder auslaufen. Hier kann es kombinierte Angebote in der Pflegezusatzversicherung geben, die vor diesem Hintergrund besonders geprüft werden müssen. Denn sonst kann eine Einzahlung unrentabel werden, da offene Leistungen beim Tod des Versicherten nicht weiter gezahlt werden.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur privaten Altersvorsorge berechnet?
Die Beiträge zur privaten Altersvorsorge unterscheiden sich nach dem Vorsorgemodell.
Grundlegend wichtig zur Bestimmung des Beitrages sind:
- Das Eintrittsalter des Versicherten in die private Altersvorsorge
- Angesparte Leistungen auf anderen Vorsorgemodellen
- Die Laufzeit der späteren Rentenzahlung bzw. die Höhe der Ausschüttung
- Die Höhe der späteren Rentenleistung insgesamt, entweder monatlich oder in Summe
- Die mitversicherten Leistungen, die in der privaten Altersvorsorge mit abgedeckt werden
- Je nach Modell weitere Komponenten
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der privaten Altersvorsorge für mich?
Das Spektrum der Angebote zur privaten Altersvorsorge ist sehr weit. Die Produkte können von der Erweiterung der späteren monatlichen Rentenleistung bis hin zur langfristigen Kapitalanlage reichen. Dafür müssen die Leistungen entsprechend den eigenen Anforderungen zusammengestellt werden.
Ein wesentlicher Punkt der privaten Altersvorsorge ist ihre langfristige Planung. Häufig sind Wechsel der Modelle nicht lukrativ oder bergen sogar die Gefahr von Verlusten.
Gleichzeitig lassen sich über die langen Zeiträume hinweg verlässliche Prognosen für die eigene Situation häufig nicht treffen. Vor diesem Hintergrund muss bspw. bereits von Beginn an klar sein was passiert, wenn der Vertrag pausieren muss oder welche Vereinbarungen gelten, wenn eine vorzeitige Auszahlung erfolgen soll.
Der Vergleich zeigt übersichtlich und transparent alle relevanten Modelle und die Beiträge dazu. So kann eine verlässliche Gegenüberstellung von abgesicherten Inhalten und den Beiträge erfolgen.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Auch hier unterscheiden sich die Gegebenheiten. Häufig gilt: Die Festlegungen in der privaten Altersvorsorge werden auf längere Perspektive getroffen. Z.B. werden Einzahlungen in Fonds oder in die Betriebsrente häufig festgeschrieben.
Anders kann es sich bei der Bedienung von kapitalgebundenen Modellen verhalten. Hier können ggf. Beiträge ausgesetzt werden oder der Vertrag kann ruhend weiterlaufen. Angesparte Leistungen kommen dann später zur Geltung, werden während der Ruhezeit aber nicht kontinuierlich erhöht. Das gilt auch für verschiedene Angebote, die über Riester gefördert werden können.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Es gibt große Unterschiede, inwieweit Leistungen und Beiträge in der privaten Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden können. Sie alle hängen vom konkreten Modell der Altersvorsorge ab. Je nachdem werden Einzahlungen und Beiträge oder die spätere Rentenleistung besteuert. Jedoch auch das unterschiedlich hoch. Und auch die Besteuerung beider Finanzbewegungen kommt vor, nämlich bei der Kapitalanlage zur Altersvorsorge.
Staatliche Förderung
Riester-Rente und staatlich geförderte Betriebsrenten werden bei der Einzahlung unterstützt. Der Arbeitgeber übernimmt nicht nur administrativ die Zahlung der Beiträge für den Versicherten (Lohnabzug), sondern der Staat ergänzt die Beiträge in vorher festgelegter Höhe monatlich. Für die Förderung gelten Jahreshöchstbeträge. Der Abzug erfolgt vor Steuern.
Für Riester gilt: Einzahlungen bis 2100 Euro werden begünstigt. Daneben gelten Kinderfreibeträge von 185 Euro sowie eine 154 Euro umfassende Grundzulage. Nicht geförderte Beiträge können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Daneben kann eine Zahlung von Zulagen greifen. Die „Günstigerbewertung“ wird vom Finanzamt vorgenommen. Die spätere Auszahlung der Rente ist in der Regel steuerpflichtig.
Abschluss von Direktversicherungen, Pensionsfonds oder verschiedene Leistungen einer Pensionskasse
Für die betriebliche Altersvorsorge können 4% vom Bruttolohn steuerfrei vom Arbeitgeber investiert werden. Darauf werden keine Sozialabgaben angerechnet. Insgesamt kann die Einzahlung bis 1800 Euro jährlich steuerfrei in Betriebsrenten erfolgen. (Ausnahme: Abschluss einer Direktversicherung oder Pensionskasse vor 2005). Die Auszahlung steuerpflichtig.
Rentenversicherung (ohne Riester)
Die ungeförderte Investition in eine private Altersvorsorge kann in vielen Fällen bis zu einer bestimmten Höhe an Sonderausgaben und Vorsorgeleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bei der späteren Ausbezahlung wird nur der Ertragsanteil besteuert, der über die angesparten Beiträge hinaus ausbezahlt wird.
Kapitalanlage
Die Kapitalauszahlung anstelle der Rente ist meist für höhere Renten und vorhergehend für höhere Einkommen steuerlich günstiger. Denn die Versteuerung liegt bei 50% (d.h. die Steuerleistung wird auf 50% des Auszahlungsbetrags berechnet; nicht, dass die Hälfte der Erträge weg fällt). Die Verträge müssen dafür mindestens 12 Jahren gehalten werden und eine Auszahlung darf nicht vor dem 62. Lebensjahr erfolgen.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner privaten Altersvorsorge achten?
Die Kündigung von Verträgen zur privaten Altersvorsorge kann sehr nachteilig sein. Es können erwartete Gewinne verloren gehen. Oder die Anteile an Verwaltungskosten bei Trägern sind hoch, sodass sie die Auszahlungsleistung schmälern. Das gilt vor Eintritt in das Rentenalter für einige Modelle.
Nach Eintritt in das Rentenalter können viele Verträge nicht mehr gekündigt werden. Allerdings ist häufig die Notwendigkeit entfallen, da die Leistungszahlung bereits eingesetzt hat.
Für eine Kündigung ist vor allem entscheidend, was mit dem bisher einzahlten Kapital geschieht. Je nach Modell ist es besser, den Vertrag nicht zu kündigen, sondern ihn statt dessen ruhen zu lassen und nicht weiter zu bedienen.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner privaten Altersvorsorge achten?
Für den Wechsel gelten die gleichen Bedingungen, die auch bei einer Kündigung beachtet werden müssen.
Wichtig: In bestimmten Verträgen kann ein Wechsel zu Beginn der Versicherungslaufzeit lohnenswert sein, später aber nicht mehr. Z.B. bei garantierten Rentenverträgen, deren Höhe zu Beginn häufig negativ ist, weil Verwaltungskosten des Versicherungsunternehmens gleich zu Beginn abgezogen werden. Hier kann es günstiger sein, statt den Vertrag zu wechseln, ihn ruhen zu lassen. Denn die spätere Auszahlung darf nicht negativ sein.
Vor diesem Hintergrund kann dann anstatt eines Wechsels ein weiterer Vertrag abgeschlossen werden. Die ggf. erworbenen Anrechte auf spätere Rentenzahlungen werden dann trotzdem ausbezahlt.
Ein Wechsel sollte jedoch immer nur dann erfolgen, wenn bessere Rendite erwartet werden und ggf. Verluste, die durch den Wechsel auftreten, dadurch kompensiert werden können. Das ist häufig nur bei frühzeitigem Wechsel der Fall.
Vorteile einer privaten Altersvorsorge sind:
der Ausgleich von niedrigen und unsicheren Basisrenten bzw. staatlichen Renten
breite Anlagemöglichkeiten je nach finanzieller Situation und Absicherungsziel
Sicherung des Lebensstandards nach Erreichen des Rentenalters
Anpassung an veränderte Lebenssituationen durch Wechsel und Neuabschlüsse
Welche Nachteile hat eine private Altersvorsorge?
Besonders die Bandbreite der angebotenen Möglichkeiten in der privaten Altersvorsorge machen die Suche nach dem richtige Angebot schnell unübersichtlich. Allerdings macht die lange Anlagezeit aber eine verlässliche Basis von Beginn an nötig.
Hier hilft häufig nur ein aussagekräftiger Vergleich dabei herauszufinden, welches Modell am besten passt.