Betriebliche Altersvorsorge im Griff
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Betriebliche Altersvorsorge

Von der gesetzlichen Rente allein können in Zukunft nur noch die Wenigstens ihren Lebensabend bestreiten. Um der gefürchteten Altersarmut zu entgehen, entscheiden sich viele Arbeitnehmer für eine betriebliche Altersversorgung.

Warum lohnt sich der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge?

Vergleichen24 | betriebliche AltersvorsorgeNeben der privaten Absicherung ist die betriebliche Altersvorsorge eine wichtige und interessante Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Für die betriebliche Altersvorsorge spricht die beachtliche staatliche Förderung und eine überschaubare monatliche Belastung. Ohne hohe Beiträge aufbringen zu müssen, kann der Arbeitnehmer mit dem Instrument Betriebsrente privates Vermögen für das Alter aufbauen.

Attraktive Alternative

Was viele nicht wissen: Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat per Gesetz Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Auch Betriebszugehörige, die nur in Teilzeit arbeiten oder einen 450-Euro-Job besitzen. So haben selbst Arbeitnehmer, die ansonsten keine Rücklagen für eine private Altersversorgung bilden können, die Chance auf eine Zusatzrente. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind von Steuern und Sozialabgaben befreit. In Zeiten niedriger Zinsen ist die betriebliche Rente daher eine ürlegenswerte Alternative für die finanzielle Absicherung im Alter. Noch dazu, wenn der Arbeitgeber mit einem Obolus zur Rente beiträgt.

Recht auf betriebliche Vorsorge
Der Begriff „betriebliche Altersversorgung“, kurz: bAV, umfasst alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, aber auch zur Absicherung bei Invalidität oder von Hinterbliebenen im Todesfall zusagt. Die Beitragszahlungen werden je nach Betrieb und Versorgungsvertrag unterschiedlich gehandhabt. Der Arbeitgeber kann die Prämie entweder vollständig übernehmen oder sich zu gleichen Teilen mit dem Arbeitnehmer teilen. Im Rahmen einer Entgeltumwandlung leistet der Arbeitnehmer Zahlungen aus eigener Tasche. Dabei wird der Versicherungsbeitrag vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen. Der Betrag kann daher steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Arbeitnehmer können auf ihren Rechtsanspruch pochen und von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Anteil des Gehalts sowie Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in die betriebliche Altersversorgung fließen. Die Bruttoentgeltumwandlung darf übrigens zusätzlich zur Riester-Förderung in Anspruch genommen werden.
Verschiedene Wege zur betrieblichen Altersvorsorge
Der Arbeitgeber bestimmt in der Regel die Art der betrieblichen Altersvorsorge und kann zwischen fünf Durchführungswegen wählen:
  • Direkt- oder Pensionszusage: der Arbeitgeber verpflichtet sich, im Versorgungsfall eine vereinbarte Leistung zu zahlen, für die er selbst Pensionsrückstellungen bildet. Die Höhe der Rente richtet sich zumeist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des früheren Einkommens.
  • Direktversicherung: der Klassiker der betrieblichen Altersversorgung deckt den Arbeitnehmer über eine konventionelle oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung ab
  • Pensionskasse: Versorgungseinrichtungen, die von einem oder mehreren Unternehmen gebildet werden
  • Pensionsfonds: rechtlich selbständige Versorgungs­einrichtungen zur Auszahlung von Betriebsrenten
  • Unterstützungskasse: von einem oder mehreren Unternehmen zur Finanzierung von Versorgungsansprüchen gebildet
Staat unterstützt beim Aufbau der Betriebsrente

Wer einen eigenen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung leistet, wird vom Staat in erheblichem Umfang gefördert. Bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze können die Einzahlungen sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt getätigt werden. Außerdem erhalten Arbeitnehmer im Rahmen der Riester-Förderung für Beitragszahlungen an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds staatliche Zulagen. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend zu machen.

Mindestleistung garantiert

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Zusage für eine betriebliche Altersversorgung zu erfüllen. Bei einer Direktzusage haftet er für das Anlage- und Renditerisiko und muss auch bei Insolvenz des Versorgungs­trägers oder bei einer geringer ausfallenden Rendite die zugesagten Leistungen übernehmen. Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung garantiert der Arbeitgeber keine bestimmte Leistungssumme, sondern Beitragszahlungen in einer bestimmten Höhe. Beispielsweise ein Prozent des Bruttogehalts bei gleichem Anteil des Arbeitnehmers. Die Leistungen dürfen bei Rentenbeginn allerdings die einmal eingezahlten Beiträge nicht unterschreiten.

Betriebsrenten sind gegen die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gesichert. Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Direktzusage, Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds aufgebaut, werden erworbene, unverfall­bare Anwartschaften auf Betriebsrente vom PensionsSicherungsVerein (PSVaG) abgesichert. Die von einem Arbeitgeber wirtschaftlich unabhängigen Direktversicherer und Pensionskassen zahlen die garantierte Rente, auch wenn der frühere Arbeitgeber nicht mehr existiert. Sie unterliegen genau wie der Pensionsfonds der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Ansprüche aus Beiträgen, die ein Arbeitnehmer mittels Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt hat, sind sofort unverfallbar. Das heißt, der Anspruch auf Auszahlung bleibt auch bei einem Betriebswechsel oder bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben erhalten. Anwartschaften, die der Arbeitgeber finanziert, werden in der Regel unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer zuvor mindestens fünf Jahre im Unternehmen angestellt war und mindestens 25 Jahre alt ist.

Welche Leistungen sind im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge mitversichert?

Vergleichen24 | betriebliche AltersvorsorgeEine zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb kann sich rechnen. Denn in vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber an den Prämienzahlungen oder finanziert sie sogar vollständig.  Möglicherweise, weil das Unternehmen über einen Tarifvertrag zur Förderung der Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter verpflichtet ist. Vor allem kleinere und mittlere Betriebe setzen bei der betrieblichen Altersvorsorge auf die Direktversicherung, da sie weder über eine eigene Pensionskasse noch einen Pensionsfonds verfügen. Zudem ist der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering und das finanzielle Risiko beim Versicherer.

Im Versicherungsfall zahlt der Direktversicherer eine garantierte, lebenslange Rente. Dabei setzen sich die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge aus zwei Teilen zusammen: Der garantierte Teil wird, unabhängig von der Kapitalmarktlage, in jedem Fall gezahlt. Der überschussabhängige Teil ergibt sich, wenn beispielsweise die Kapitalanlage des Versicherungsunternehmens höhere Erträge als geplant einbringt. Die Überschussbeteiligung erhöht die zu Vertragsbeginn garantierte Versicherungssumme entsprechend. Dank vor einigen Jahren geschlossener Übertragungsabkommen ist mittlerweile eine problemlose Mitnahme der Ansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel möglich. Die Absicherung für den Ruhestand kann nach einem Ausscheiden aus dem Betrieb auch mit eigenen Beiträgen fort­gesetzt werden.

Neben einer Rentenzahlung kann über die betriebliche Altersversorgung zusätzlich eine Invaliditäts- oder Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung vereinbart werden. Der Baustein Invalidität ist vor allem auch für solche Arbeitnehmer interessant, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen oder können. Anspruch auf Leistungen aus einer betrieblichen Rente haben

  • unbefristet angestellte Mitarbeiter
  • geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführer

Was sollte ich beachten, bevor ich eine betriebliche Altersvorsorge abschließe?

Wer sich für die betriebliche Altersvorsorge interessiert, sollte zunächst unbedingt prüfen, ob sich der Aufbau einer zusätzlichen Rente über den Betrieb wirklich lohnt oder ob man besser privat vorsorgt. Im Idealfall finden Arbeitnehmer in ihrem Betrieb ein passendes Konzept für ihre individuelle Situation, mit dem sich Vermögen für das Alter aufbauen und noch dazu ein steuerlicher Vorteil nutzen lässt. Manche Experten sind indes überzeugt, dass der einzige Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge lediglich darin liegt, ihre zahlreichen Vorteile überhaupt nicht zu nutzen. Zu den wichtigen Fragen vor Abschluss einer Betriebsrente gehören:

    • Welche Art der betrieblichen Vorsorge bietet der Arbeitgeber?
    • Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Finanzierung der Betriebsrente?
    • Welche Rentenaufbaumodelle lässt der Tarifvertrag des Unternehmens zu?
    • Wie hoch sind die Verwaltungskosten der betrieblichen Vorsorge?
    • Müssen Abschlusskosten für eine Police entrichtet werden und wie hoch sind diese Gebühren?
    • Wie wirkt sich die betriebliche Altersvorsorge steuerlich für den Arbeitnehmer aus?
    • Wie passt das angebotene Rentenmodell in das bisherige, persönliche Vor­sorgekonzept?
    • Hat man bereits Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung?

Gerade anfallende Gebühren können die tatsächliche Rente schmälern. Zahlt etwa ein Arbeitnehmer monatlich und über 35 Jahre 100 Euro in die betriebliche Altersvorsorge, sind Abschlusskosten von 400 Euro akzeptabel, Aufwendungen von über 1000 Euro aber deutlich zu hoch. Idealerweise steht ein Vertrag ohne Abschlusskosten zur Wahl. Hat sich das Unternehmen entschieden, für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter in Fonds zu investieren, sollte auch hier auf die versteckten Ausgaben geachtet werden. Fondskosten von 1,5 Prozent pro Jahr sind hoch, 0,5 Prozent vertretbar. Aufschluss über die Fondskosten gibt das Produktinformationsblatt.

Sind bis zur Rente noch viele Jahre Zeit, eröffnen Fonds die Chance auf eine höhere Rendite. Allerdings hängt die Entwicklung dieser Altersvorsorge stark von der Dynamik an den Finanzmärkten ab. Eine Versicherung ohne Fonds bietet aufgrund der aktuellen Zinspolitik derzeit eine geringere Rendite. Dennoch kann sich die Investition in eine betriebliche Altersvorsorge lohnen. Vor allem, wenn sich der Arbeitgeber bei der Einzahlung beteiligt. In die Berechnungen zur Rentabilität der betrieblichen Altersvorsorge muss außerdem eingehen, dass von der Betriebs­rente später Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung fällig werden.  Bei der privaten Vorsorge wie der Riester­-Ren­te fallen in der Regel keine Krankenkassenbeiträge auf die Rente an.

In welchen Fällen erbringt die betriebliche Altersvorsorge ihre Versicherungsleistungen?

Der Versicherungsfall der betrieblichen Altersvorsorge tritt ein, wenn der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht hat. Sind Bausteine wie Invalidität oder Todesfall integriert, leistet die betriebliche Altersvorsorge auch, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig wird oder verstirbt.  Bei den meisten Modellen zur betrieblichen Altersvorsorge kann das angesparte Geld zu Rentenbeginn alternativ ganz oder teilweise, zum Beispiel als monatliche Rente, ausgezahlt werden.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge erwirbt der Arbeitnehmer eine Anwartschaft, also einen Anspruch auf zukünftige Leistungen. Die Anwartschaft ist im Allgemeinen unverfallbar. So garantiert die betriebliche Altersvorsorge für den Ruhestand zumindest die garantierte Rente, auch wenn der frühere Arbeitgeber nicht mehr existiert.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Wer bislang keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollte oder konnte, kann sich über die betriebliche Altersversorgung für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern. Mit dem Baustein Invalidität sorgen Arbeitnehmer für den Fall vor, dass sie auf Dauer nicht mehr arbeiten können.  Über die betriebliche Altersversorgung können außerdem die Hinterbliebenen eines Arbeitsnehmers im Todesfall vor finanziellen Risiken geschützt werden. Ehepartner, ehemalige Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, für die noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht, erhalten im Todesfall entweder eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente. Für Bausteine wie Invalidität und Todesfall sind zusätzliche Beiträge zu leisten, welche die Höhe der garantierten Auszahlungssumme entsprechend mindert. Dennoch sind solche Zusatzleistungen für den Arbeitnehmer oft sinnvoll.

Wann setzt der Versicherungsschutz der betrieblichen Altersvorsorge ein?

Mit der Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge erwirbt der Arbeitnehmer eine Anwartschaft auf zukünftige Rentenzahlungen. Alle Beiträge, die der Arbeitnehmer aus eigener Tasche beisteuert, sind von Beginn an sicher oder wie es in der Versicherungs-Sprache heißt: unverfallbar. Das gilt auch bei einem Wechsel der Arbeitsstelle oder einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.

Bei den Beiträgen, mit denen der Arbeitgeber die Betriebsrente seines Mitarbeiters fördert, gibt es Richtlinien für die Unverfallbarkeit von Prämien, die durch das Betriebsrentengesetz geregelt werden:

Einem Arbeitnehmer, dem Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden sind, bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 25. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden hat

Ein Arbeitnehmer behält seine Anwartschaft auch dann, wenn er aufgrund einer Vorruhestandsregelung ausscheidet. Bei Verträgen, deren Zusagen erst nach 2017 greifen, sind die Beiträge des Arbeitgebers per Gesetz bereits nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit sicher, wenn der Versicherte mindestens 23 Jahre alt ist. Viele Arbeitgeber räumen aber schon direkt von Beginn an eine Unverfallbarkeit ein.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der betrieblichen Altersvorsorge sein?

Vergleichen24 | betriebliche AltersvorsorgeExperten empfehlen, insgesamt rund zehn Prozent des aktuellen Nettoeinkommens in die Altersvorsorge zu investieren, um im Alter den gewohnten Lebensstandard einigermaßen halten zu können. Die Höhe des monatlichen Beitrags zur Betriebsrente kann also variieren, je nachdem, welche Ansprüche der Versicherte für seinen Ruhestand anlegen möchte und welche anderen Vorsorgemaßnahmen er bereits getroffen hat.

Per Gesetz ist der Arbeitnehmer berechtigt, über den Arbeitgeber Entgelte in einer Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Im Jahr 2016 entsprach dieser Prozentsatz einem Betrag in Höhe von 2976 Euro. Zusätzlich können bei neu abgeschlossenen Verträ­gen weitere 1800 Euro steuerfrei, aber sozialversiche­rungspflichtig in die Betriebsrente fließen. Also insgesamt und höchstens 4776 Euro. Auch ein Mindestbeitrag für die betriebliche Altersvorsorge ist festgesetzt, sofern eine Entgeltumwandlung genutzt wird: laut Betriebsrentengesetz ein 1/160stel der Bezugsgröße der Rentenversicherung. So mussten im Jahr 2016 mindestens 217,88 Euro vom Arbeitnehmer in die Betriebsrente eingezahlt werden.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge berechnet?

Die Beiträge zum Aufbau einer Betriebsrente können entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer allein oder von beiden gemeinsam aufgebracht werden. Die monatliche Prämie für die Altersvorsorge setzt sich aus dem Beitrag für die anzusparende Rente sowie den Verwaltungs- und Abschlusskosten zusammen.

Bei der Entgeltumwandlung finanziert der Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge aus eigener Tasche. Mit dem Arbeitgeber wird vereinbart, welcher Anteil des Gehalts für eine Anwartschaft auf spätere Versorgungsleistungen verwendet werden soll. Dieser Beitrag wird dann vom Arbeitgeber direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt in einen Vorsorgevertrag eingezahlt. Der Arbeitnehmer gibt somit den Verwaltungsaufwand an seinen Arbeitgeber ab und profitiert meistens auch von günstigeren Verwaltungs-und Abschlusskosten, weil sie auf eine größere Personengruppe verteilt werden können. Manche Unternehmen haben außerdem die Möglichkeit, speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Tarife mit niedrigeren Verwaltungskosten und guten Auszahlungsquoten zu verhandeln.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der betrieblichen Altersvorsorge für mich?

Wer als Arbeitgeber überzeugende Tarife für die betriebliche Altersversorgung seiner Mitarbeiter sucht oder sich als Arbeitnehmer mit dem Thema vertraut machen möchte, sollte verschiedene Angebote prüfen. Bei der Analyse der am Markt verfügbaren Modelle zur Betriebsrente ist der Fokus auf Kriterien wie Renditeerwartungen und Garantierenten, aber auch die Transparenz der Verträge zu legen. Außerdem müssen Tarife auch hinsichtlich ihrer Verwaltungs- oder Abschlusskosten überzeugen, damit versteckte Ausgaben die spätere Rente nicht über die Maßen schmälern. Gerade bei den Gebühren rund um die Betriebsrente zeigen sich enorme Kostenunterschiede bei den Anbietern.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Wenn Unternehmen einen guten Anbieter für die betriebliche Altersvorsorge wählen, können die Leistungen speziell auf die jeweiligen beruflichen Risiken und Bedürfnisse der Arbeitnehmer zu­geschnitten werden.

Mit den Bausteinen Invalidität und Todesfall sichert die betriebliche Altersvorsorge zudem Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene ab. In besonderen Lebenssituationen wie Arbeitslosigkeit oder Elternzeit können die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge in voller Höhe aufrechterhalten werden, indem Versicherte Beiträge selbst weiterbezahlen. Ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich, kann die Beitragszahlung aber auch für einen gewissen Zeitraum unterbrochen und danach jeder Zeit wieder aktiviert werden. Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung verfallen per Gesetz nicht und werden zudem grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.

Wieviel der Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge investieren möchte, ist seinen Ansprüchen und Möglichkeiten überlassen. Berufseinsteiger können mit niedrigen Beiträgen starten und diese dynamisch wachsen lassen. So hält die Altersvorsorge mit einem steigenden Einkommen Schritt. Flexibel ist bei den meisten Verträgen außerdem der vereinbarte Rentenbeginn zu handhaben. Die Zahlungen für den Ruhestand lassen sich bei veränderten Lebensentwürfen entweder vorziehen oder hinausschieben. Auch bei der Auszahlung der Rente darf man wählerisch sein: Die betriebliche Altersvorsorge leistet eine lebenslange Rente oder auf Wunsch eine einmalige Kapitalzahlung.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die betriebliche Altersversorgung bietet nicht nur eine zusätzliche Rente plus umfassenden Risikoschutz. Arbeitnehmer profitieren bei dieser Art der Altersvorsorge überdies von beachtlichen Steuervorteilen.

Wer in die betriebliche Altersversorgung einzahlt, spart Steuern und Sozialabgaben wie Pflege- und Krankenversicherungsbeträge. Denn die Beiträge kommen nicht aus dem bereits versteuerten Netto-Einkommen, sondern werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt abgezogen und in die Betriebsrente eingezahlt. Der Staat finanziert die Altersvorsorge mit, indem der Arbeitnehmer in der Ansparphase entlastet wird und auf die Sparbeiträge zur bAV bis zur Höchstgrenze von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden müssen. Während bei anderen staatlich geförderten Renten wie Riester die Förderung erst im Nachhinein über den Antrag auf Zulagen und die Steuererklärung wirksam wird, erfolgt sie bei der bAV direkt mit der Lohnabrechnung.

Für die betriebliche Altersvorsorge kann darüber hinaus die Riester-Förderung genutzt werden. Für die Beitragszahlungen an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erhalten Arbeitnehmer staatliche Zulagen. Zudem können die Beiträge als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Dafür müssen die Prämien allerdings aus dem versteuerten und sozialversicherungspflich­tigen Netto-Verdienst entrichtet werden. Die Riester-Zulage beinhaltet eine Grundzulage (154 Euro) und eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder, 300 Euro für ab 2008 gebo­rene Kinder). Wer jünger als 25 Jahre ist, erhält für das erste Beitragsjahr zusätzlich eine Zulage von bis zu 200 Euro als Berufseinsteiger­bonus. Für Einkommen, das für eine riestergeförderte Altersvorsorge aufgewendet wird, sind keine Steuern zu zahlen. Die Beiträge sind auch dann steuerlich absetzbar, wenn bereits alle Möglichkeiten des Sonderausgabenabzugs für allgemeine Vorsorgeauf­wendungen ausgeschöpft sind.

Seit 2005 gilt für die betriebliche Altersvorsorge das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während die Beiträge für die Versicherung steuerfrei gestellt sind, muss die ausgezahlte Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter versteuert werden. Da dieser meist niedriger liegt als der Steuersatz während des Berufslebens, sind für Rentner Steuereinsparungen möglich. Nachgelagert versteuert werden sowohl Auszahlungen aus betrieblichen Riester­-Verträgen als auch für alle anderen Betriebsrenten.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner beruflichen Altersvorsorge beachten?

Eine betriebliche Altersvorsorge kann in der Regel nicht gekündigt werden. Denn der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Einzahlungen für die Altersvorsorge verwendet und erst als Rente ausgezahlt werden. Auch wenn die Kündigung in Ausnahmefällen doch möglich wäre, ginge der Arbeitnehmer ein unrentables Minusgeschäft ein. Denn der Staat holt sich bei einer  frühzeitigen Beendigung des Vertrages die in der Einzahlphase erhaltenen Steuervorteile zurück, so dass sich die Rückzahlung erheblich reduziert. Wer die bAV dennoch nicht mehr fortführen möchte, kann die betriebliche Vorsorge für eine Zeit lang beitragsfrei stellen.

Welche Vorteile hat eine betriebliche Altersvorsorge?

Vergleichen24 | betriebliche AltersvorsorgeIn Zeiten des demographischen Wandels ist die sprichwörtliche Sicherheit der gesetzlichen Renten in Gefahr. Wer finanziell abgesichert in den Ruhestand gehen will, muss deshalb zusätzliche Maßnahmen zur Altersvorsorge treffen. Die betriebliche Rente kann ein wichtiger Pfeiler in der Altersvorsorge sein.

Um alle Formalitäten rund um die Betriebsrente kümmert sich der Arbeitgeber. Er führt auch die Beiträge für die Versicherung ab. Zudem helfen viele Unternehmen durch ihre Beitragszahlungen mit, Vermögen für das Alter aufzubauen. Unterstützt wird die Betriebsrente auch durch den Staat, der Zulagen und Steuervorteile gewährt. Bis zu einem Betrag von derzeit 2640 Euro pro Jahr fallen auf den umgewandelten Teil keine Beiträge für die Sozialversicherung oder Steuer an, da dieser von der Abgabenbelastung abgezogen wurde. Der Arbeitnehmer zahlt also brutto mehr in die bAV ein, als es ihn netto letztendlich kostet. Zusätzlich können weitere 1800 Euro steuerfrei für die Betriebsrente angespart werden.

Für Arbeitgeber bietet die betriebliche Altersversorgung zudem eine gute Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Außerdem kann er Lohnnebenkosten sparen. Läuft die betriebliche Altersvorsorge über ein Versicherungsunternehmen oder eine Pensionskasse schaltet der Betrieb überdies das Risiko der Rentenfinanzierung komplett aus.

Welche Nachteile hat eine betriebliche Altersvorsorge?

Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge werden direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Durch das niedrigere Bruttogehalt zahlt der Arbeitnehmer weniger Steuern und Sozialabgaben. Damit sinken allerdings auch die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Jeder Arbeitnehmer sollte errechnen, ob sich die Einbußen durch die betriebliche Rente unterm Strich lohnen. Da auch die Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung anhand des Bruttolohns berechnet werden, kann eine Minderung des Bruttos zu geringeren Leistungen aus den Sozialsystemen zur Folge haben.

Zwar müssen die Einzahlungen für die betriebliche Rente nicht versteuert werden, die ausgezahlte Rente aber schon. Auf die Betriebsrente muss der volle Beitrag an Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.