Geschäftsinhaltsversicherung im Griff
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Geschäftsinhaltsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung?

Der reibungslos laufende Geschäftsbetrieb ist überlebenswichtig für ein Unternehmen. Kommt es zu einem Schaden an der Betriebsausstattung muss schnell Ersatz beschafft werden und dies kostet je nach Art des Schadens sehr viel. Dies ist der Bereich, in dem die Geschäftsinhaltsversicherung zum starken Partner ihres Versicherten wird.

Entscheiden Sie sich für eine auf Ihre Branche maßgeschneiderte Inhaltsversicherung, ist die Schadensregulierung finanziell abgesichert. Auch wenn niemand für den Schaden haftbar ist, benötigen Sie weder umfangreiche Rücklagen noch eine Finanzierung, um Ihren Betrieb weiterführen zu können.

Der Abschluss der Geschäftsinhaltsversicherung lohnt sich damit nicht nur für bestehende Betriebe, die bereits einen deutlichen Geschäftsumfang haben. Auch Existenzgründer können sich bereits in der Startup-Phase gegen eine Vielzahl von Risiken versichern, die ihre Firma in Gefahr bringen, bevor sie überhaupt die Gründungsphase überstanden hat.

Bestandsfirmen und Gründer benötigen aus diesem Grund in den unterschiedlichsten Bereichen die passende Geschäftsinhaltsversicherung. Vergleichen Sie kostenlos die passenden Tarife für:

  • Selbstständige
  • Unternehmen
  • Kleinunternehmer
  • Freiberufler
  • Gastronomie und Hotels
  • Baubranche
  • Dienstleister
  • Kaufleute
  • Logistik
  • Landwirtschaft

Versicherungslösung zur Inventarversicherung sind vielseitig und durch ergänzende Bausteine gut an die Bedürfnisse nach Umfang und Inhalt an den individuellen Bedarf anzupassen.

Welche Schäden sind im Rahmen einer Geschäftsinhaltsversicherung mitversichert?

Die genauen Schäden können je nach Tarifmodell der Geschäftsinhaltsversicherung abweichen. Grundsätzlich werden aber die Schadensarten versichert, wie sie auch typisch für die private Hausratversicherung sind. Diese Übereinstimmung kommt nicht von ungefähr – häufig wird die Geschäftsinhaltsversicherung als die Hausratversicherung für Gewerbe und Unternehmen bezeichnet.

Damit umfasst die Risikoabdeckung die übergeordneten Bereiche von:

  • Feuer, Brand und brandähnliche Schadensursachen
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel als Elementarschäden
  • Einbruchdiebstahl

Jede Schadensart kann auf verschiedene Weise verwirklicht werden. Hier ist eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen ratsam, denn es gibt Abweichungen in den jeweiligen Tarifen. Elementarschäden erfordern oft eine Erweiterung, damit auch besondere Naturereignisse zum versicherten Schadensrisiko gehören.

Eine Besonderheit für die gewerbliche Inhaltsversicherung ist die Option, einen Tarif auszuwählen, der auch unbenannte Gefahren beinhaltet. Auf diese Weise erhalten Sie für Ihre Firma Versicherungsschutz für alle Schäden, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden.

Die Art und der Umfang der versicherten Schäden in der Geschäftsinhaltsversicherung setzt sich aus den branchentypischen Anforderungen, dem Tarif und Ihren Vorstellungen vom notwendigen Umfang der Absicherung zusammen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Versicherungsschutz und damit entstehenden Kosten ist für die wirtschaftliche Planung besonders wichtig.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Geschäftsinhaltsversicherung abschließe?

Das Angebot ist vielseitig und auch unterschiedlich. Das erschwert den Überblick und es kostet Zeit, die passende Geschäftsinhaltsversicherung zu finden. Umso wichtiger ist es, sich zuvor grundsätzlich damit zu beschäftigen, welche Leistungen möglich sind und welche genau für den eigenen Betrieb am wichtigsten sein sollten.

Klären Sie mit einigen Fragen, worum es Ihnen bei Ihrer Entscheidung geht.

  • Gehört Ihr Unternehmen zu einer speziellen Branche, die ganz besondere Anforderungen stellt?
  • Muss Warenbestand versichert werden?
  • Ist die Absicherung der Betriebsunterbrechung von Bedeutung?
  • Sind Sie bereit, eine Selbstbeteiligung im Schadenfall zu übernehmen?
  • Befindet sich Ihr Unternehmen in der Gründungsphase und es reicht aus wirtschaftlichen Gründen zunächst ein Basisschutz?
  • Besteht ein Risiko besonderer Elementarschäden wie Überschwemmung oder ähnliche Gefahren, für die die im Grundschutz eingeschlossene Elementarversicherung erweitert werden soll?
  • Ist eine besondere Wertversicherung für Bargeldbestände erforderlich?
  • Wie viel darf die Geschäftsinhaltsversicherung kosten, damit der Betrieb diese Kosten gut einplanen kann?

Die Antworten dienen als Wegweiser, welche Tarife für Sie interessant sind. Damit liegt der Fokus nicht alleine auf dem Beitrag, sondern setzt auch Schwerpunkte im Leistungskatalog. Wenn Sie einen Versicherungsvergleich durchführen, sondern Sie die nicht zutreffenden Angebote bereits in der Kurzbeschreibung aus.

Welche Leistungen sind bei einer Geschäftsinhaltsversicherung mit inbegriffen?

Obwohl die Geschäftsinhaltsversicherung häufig als gewerbliches Gegenstück zur privaten Hausratversicherung bezeichnet wird, bestehen im Leistungsbild durchaus entscheidende Unterschiede.

Die Leistungen treten zunächst ebenfalls ein bei:

  • Feuer und brandähnlichen Schadensursachen
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Zusätzlich erbringt die gewerbliche Inventarversicherung aber auch Leistungen bei unbenannten Gefahren. Vereinbaren Sie also einen Tarif mit dieser Leistung, sind alle Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Auch eine erweiterte Leistung durch Extended Coverage dehnt den Versicherungsschutz auf Leistungen bei inneren Unruhen oder beispielsweise Streiks aus.

Tritt der Versicherungsfall ein, wird der Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ausgeglichen. Dies können Reparaturkosten sein oder auch der Neuwert so stark beschädigter Gegenstände, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht länger sinnvoll ist.

Zum Leistungsumfang gehören abhängig vom Tarif auch:

  • Übernahme von Aufräumkosten
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Betriebsausfall
  • Sachverständigenkosten
  • Entsorgungskosten
  • Aufräumkosten
  • Mehrkosten bei Preissteigerungen
  • Kosten behördlicher Genehmigungen
  • Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen
  • weitere Kosten nach Vereinbarungen

Die Leistungen können in einem Tarif zu finden sein oder aber Sie müssen zusätzliche Bausteine oder höhere Tarifstufen auswählen. Dazu werden einige Leistungen ganz speziell in Branchenlösungen angeboten, die die besonderen Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigen.

Welche Leistungen sind bei einer Geschäftsinhaltsversicherung nicht mit inbegriffen?

Die vorsätzliche Verursachung eines Schadens ist nicht in der Geschäftsinhaltsversicherung enthalten. Bei Fahrlässigkeit ist hingegen zu unterscheiden.

  • Leichte oder normale Fahrlässigkeit gehören zum Leistungsumfang und führen zum vollen Wertersatz bis zur Obergrenze der Versicherungssumme.
  • Grobe Fahrlässigkeit kann zu einer Leistungsverweigerung führen, wenn der Einwand nicht ausdrücklich ausgeschlossn wurde.

In vielen Tarifen verzichtet die Versicherung darauf, sich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit zu berufen. Zumeist ist dies auf Schäden mit einer bestimmten Obergrenze beschränkt. Möglich ist auch, dass dieser Verzicht nur bei einer höheren Tarifstufe gewährt wird.

Schäden Dritter gehören ebenso wenig zum Leistungsumfang der Versicherung. Eine Ausnahme kann Kommissionsware sein, dies sollte aber ausdrücklich in der Tarifbeschreibung aufgeführt sein. Drittschäden gehören gewöhnlich zur Gewerbehaftpflicht oder auch zur Vermögensschadenhaftpflicht – die genaue Versicherungsart hängt vom Schaden und vom versicherten Gewerbe ab.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Kommt es zu einem Schadensfall oder es besteht zumindest die Möglichkeit, dass es sich um einen Schadensfall für die Geschäftsinhaltsversicherung handeln könnte, reagieren Sie überlegt und im Rahmen Ihrer vertraglichen Rechte und Pflichte.

  1. Verhindern Sie zunächst, dass sich das Schadensbild vergrößert. Dies kann bei Schäden durch Leitungswasser oder Elementarschäden eintreten, wenn keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Auch nach einem Einbruch muss die Betriebsstätte wieder abgesichert werden, um den Zugriff für Dritte zu verhindern.
  2. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Dies ist durch den Schadensservice vereinfacht. Sie erhalten zumeist von Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung die Kontaktinformationen, die Sie direkt mt dem Schadensservice verbinden. So werden Sie direkt an die richtigen Ansprechpartner weitergeleitet. Besonders einfach ist es, wenn Sie Ihre Versicherungsnummer griffbereit haben.
  3. Schildern Sie das Schadensbild. Manchmal ist es erforderlich, dass der Schadensumfang durch Sachverständige in Augenschein genommen wird. Wenn es sich einrichten lässt, verändern Sie also so wenig wie möglich. Andernfalls dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos und erstellen eine Inventarliste der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände.
  4. Jeder Schadensfall erhält eine eigene Schadennummer, die Sie beim Austausch mit Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung angeben sollten. Auch dies dient der schnellen Zuordnung von Briefen, Fax oder E-Mail.

Die Versicherung wird sich bemühen, den Schadensfall schnell abzuwickeln. Abhängig vom Umfang des Vorfalls kann dies dennoch Zeit in Anspruch nehmen. Klären Sie ab, ob ein Teil der Versicherungssumme bereits ausgezahlt werden kann. Ist der Schaden dem Grunde nach bestätigt, hilft dieser Vorschuss bei der Ersatzbeschaffung und den Reparaturen. So können Sie zeitnah den Geschäftsbetrieb wieder in gewohntem Umfang weiterführen.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Geschäftsinhaltsversicherung ein?

Primär entscheidet das im Vertrag gewählte Datum, wann der Vertrag der Geschäftsinhaltsversicherung wirksam Versicherungsschutz bieten soll. Wenn Sie also den Anbieter wechseln, können Sie durch die Auswahl des Beginns dafür sorgen, dass der Wechsel ohne eine Lücke im Versicherungsschutz durchgeführt wird.

Allerdings ist dieses Vertragsdatum nicht der einzige Faktor, der Einfluss auf den Beginn des Versicherungsschutzes hat.

Der Anbieter der Geschäftsinhaltsversicherung nimmt den Antrag an und stellt den Versicherungsschein oder auch Police aus. In der Police ist genau vermerkt, ab wann Sie vollwertigen Versicherungschutz erhalten. Oft vergeht zwischen Antragstellung und Bestätigung einige Zeit. Es ist wichtig, dass auch in dieser Zeit bereits vorläufiger Versicherungsschutz gegeben ist.

Einer der wichtigsten Faktoren für den Versicherungsschutz hängt allerdings ganz allein davon ab, ob Sie einer Ihrer Hauptpflichten in der Geschäftsinhaltversicherung nachkommen – die Zahlung des Erstbeitrags und später natürlich auch der Folgebeiträge.

Mit der Versicherungsbestätigung erhalten Sie die Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist den vereinbarten Erstbeitrag auszugleichen. Dieser beendet die Anfangsphase der Vertragsbindung und führt dazu, dass Ihr Unternehmen in vollem Umfang bei Versicherungsschäden durch die Inhaltsversicherung abgesichert ist.

Stellen Sie also sicher, dass der Erstbeitrag pünktlich ausgeglichen wird. Sie können dem Versicherer eine Einzugsermächtigung erteilen. Dieser kümmert sich darum, dass die Lastschrift pünktlich und in der vereinbarten Höhe von Ihrem Geschäftskonto eingezogen wird. Hält die Versicherung selbst den Termin nicht ein, das Konto ist aber gedeckt, so liegt das Risiko nicht mehr bei Ihnen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Geschäftsinhaltsversicherung sein?

Die Versicherungssumme sollte so bemessen sein, dass Sie in einem Schadensfall für alle Ihre Schäden Ersatz erhalten, ohne dass der maximale Betrag erreicht oder überschritten wird.

Sie erreichen dies durch eine vorherige Bestandsaufnahme der Werte und eine Schätzung des versicherten Betriebsvermögens. Vielfach wird auch ein pauschaler Betrag pro Quadratmeter versicherter Geschäfts– oder Betriebsfläche kalkuliert.

Vermeiden Sie unbedingt eine Unterversicherung. Diese besteht dann, wenn der Versicherungswert unter dem eigentlichen Betriebswert liegt. Dies kann passieren, wenn ein Bestandsvertrag nicht regelmäßig an das wachsende Betriebsvermögen angepasst wurde. Auch eine bereits anfänglich zu niedrige Einschätzung führt zur Unterversicherung.

Liegt diese Differenz zwischen Versicherungssumme und tatsächlichem Wert vor, haben Sie Nachteile. Sie erhalten bei jedem Schaden – auch wenn dieser noch unter dem Höchstwert der Versicherungssumme liegt – nur eine anteilige Erstattung. Diese wird um den Prozentsatz gekürzt, in dem die Unterversicherung festgestellt wird.

Vorteilhafter ist es, einen Tarif auszuwählen, bei dem ein Unterversicherungverzicht zu Ihren Gunsten durch den Anbieter der Geschäftsinhaltsversicherung eingeräumt wird.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Geschäftsinhaltsversicherung berechnet?

Die Beitragsberechnung zur Geschäftsinhaltsversicherung hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen.

  • Das ausgewählte Angebot gehört zu den eher höher angesiedelten Tarifen, die trotzdem gleiche oder sogar schlechtere Leistungen bieten als günstige Angebote.
  • Sie wählen zwischen einer Tarifstufe wie Basisschutz oder Komfortschutz.
  • Branchentypische Risikofaktoren fließen in die Beitragsbemessung ein.
  • Sie wählen eine höheren oder niedrigere Selbstbeteiligung
  • Es werden aufgrund der Vertragsdauer oder der ausgewählten Zahlungsperioden Nachlässe gewährt.
  • Die Versicherungssumme ist besonders hoch oder niedrig.

Da es also möglich ist, trotz bestimmter Leistungsanforderungen und der Höhe der Versicherungssumme den Beitrag zu beeinflussen, sollten Sie ausführlich die Tarife vergleichen. Gerade bei den gewährten Nachlässen oder der richtigen Auswahl eines günstigen Anbieters sichern Sie sich Einsparmöglichkeiten. Dies entlastet die Betriebsausgaben und setzt Mittel frei, die Sie unter anderem in eine umfangreichere Absicherung Ihres Unternehmens investieren können.

Bei der Höhe der Selbstbeteiligung ist ein mittlerer Betrag sinnvoller als eine sehr hohe Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Nicht jeder Schaden ist gleich sehr groß. Bei einer hohen Selbstbeteiligung haben Sie zwar grundsätzlich einen Anspruch an die Geschäftsinhaltsversicherung, dieser tritt aber mangels Überschreitung des Eigenanteils wieder zurück.

Andere Faktoren liegen zumeist außerhalb Ihrer Einwirkung. Wer in einer risikoträchtige Branche tätig ist, der wird höhere Beiträge für die Geschäftsinhaltsversicherung zu erwarten haben, als ein Dienstleister mit geringem Schadensrisiko. In eingeschränktem Umfang ist eine Reduzierung des Beitrags realisierbar, wenn beispielsweise besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch getroffen werden.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Geschäftsinhaltsversicherung für mich?

Es gibt eine Vielzahl von Tarifen zur Geschäftsinhaltsversicherung. Diese unterscheiden sich nicht nur vom Umfang der Leistungen, sondern auch in der Höhe des Beitrags und im Bereich der Serviceangebote. Es ist also durchaus möglich, dass Sie bei gleichen Leistungen eine deutliche Unterscheidung im Beitrag erleben.

Um zu verhindern, dass Ihr individuell ausgewählter Tarif weniger Leistungen bei höherem Beitrag bietet, können Sie jetzt kostenlos vergleichen und sich ein genaueres Bild der Angebote verschaffen.

Der Versicherungsvergleich bietet:

  • Bessere Marktübersicht
  • Transparente Kostenübersicht
  • Leistungsvergleich
  • Größere Auswahl
  • Kein Vertragsdruck
  • Kontrolle des bisherigen Geschäftsinhaltsversicherung

Betriebswirtschaftlich lohnt sich der Versicherungsvergleich sowohl für bestehende Unternehmen wie auch für Existenzgründer. Die Größe der Firma ist nicht entscheidend, da die Tarife von Kleinunternehmen bis zur größeren Betrieben angepasste Leistungen bieten. Wichtig ist hingegen, dass durch den Vergleich der Weg zum ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis eröffnet wird.

Kostenlos und unverbindlich erhalten Sie eine auf Ihre Branche ausgerichtete Ergebnisliste, die sich an Ihren Vorgaben orientiert. Neben den Beiträge sind auch die Leistungen aufgeführt. Damit ist bereits eine erste Vorauswahl durchführbar. Dies spart deutlich Zeit gegenüber einem Einzelvergleich, bei dem Sie sich die Anbieter erst selbst zusammensuchen. Fraglich ist bei einer derartigen Einzelsuche, ob  Anbieter in dieser Zahl überhaupt erfasst werden können.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Geschäftsinhaltsversicherung zählt mit ihren Beiträge zu den Betriebsausgaben. Diese werden steuerlich berücksichtigt und können deswegen in die notwendigen Erklärungen aufgenommen werden.

Wichtig ist, dass Sie Ihre steuerliche Nachweispflicht im erforderlichen Umfang erfüllen. Wie weit diese für Sie reicht, sollten Sie mit dem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater abklären. Achten Sie aber darauf, die jährliche Rechnung des Versicherers zu archivieren und auch die Belege, dass der Betrag in der darin aufgeführten Höhe ausgeglichen wurde.

Die Dauer dieser Belegarchivierung beträgt in der Regel zehn Jahre und kann bei einer entsprechenden Prüfung der Buchungsunterlagen von Bedeutung sein. Sollte der Anbieter der Geschäftsinhaltversicherung die Rechnung nicht übersenden, setzten Sie sich mit diesem in Verbindung und bitten um eine Ersatzausfertigung.

Sollten Sie ein Versicherungspaket auswählen, das zugleich private Absicherungen enthält, muss zwischen den Beiträgen unterschieden werden. Im Allgemeinen führen die Versicherungen die Einzelbeträge auf. So können Sie diese von der Gesamtsumme abziehen und nur die Geschäftsausgaben aus Betriebkosten buchen.

Private Absicherungen sind ebenfalls steuerlich absetzbar, wenn die Einkommenssteuer gefertigt wird. Kombiversicherungen, zu denen die private Haftpflichtversicherung gehört oder eine Vorsorgeversicherung, finden entsprechend einen Eintrag in der Steuererklärung und werden bis zur möglichen Höchstgrenze ebenfalls berücksichtigt.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Geschäftsinhaltsversicherung achten?

Die Kündigung eines Vertrags muss immer formgerecht und fristgerecht erfolgen. Welche Vorgaben gelten, ergibt sich aus der Art des Vertrages sowie den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Bei der Geschäftsinhaltsversicherung können Sie im Allgemeinen davon ausgehen, dass Sie schriftlich kündigen müssen und dies innerhalb der unterschiedlichen Fristen für die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.

  1. Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit, zum Ende des Versicherungsjahres oder erstmalig nach drei Jahren bei Verträgen die über eine drei Jahre hinausgehende Versicherungsdauer hinausgehen. Die Frist beträgt in der Regel drei Monate, kann aber je nach Versicherungsbedingungen kürzer sein.
  2. Die außerordentliche Kündigung erfolgt im Schadensfall, bei einer relevanten Beitragserhöhung oder durch den Wegfall des Geschäftsrisikos. Dabei ist die Kündigungsfrist verkürzt. Sie beträgt nur noch einen Monat ab Eintritt des Sonderkündigungsgrundes.

Zu beachten ist, dass die Kündigung bis zum Ablauf dieser Frist bei der Inhaltsversicherung eingehen muss. Bei Auswahl des Postwegs müssen Sie also die Postlaufzeit entsprechend großzügig einkalkulieren, um nicht wegen einer geringen Fristüberschreitung eine Vertragsverlängerung von einem Jahr oder die Weiterführung des Vertrags zu riskieren. Dies kann besonders bei einem Wechsel der Geschäftsinhaltsversicherung Konsequenzen für den neuen Tarif haben, von dem Sie zumindest für ein weiteres Jahr nicht profitieren können.

Entgegenkommend sind die Versicherungen bei Wegfall des Geschäftsrisikos. Sollten Sie also den Geschäftsbetrieb oder die freiberufliche Tätigkeit einstellen, teilen Sie dies der Versicherung mit. Manchmal ist ein Nachweis wie eine Gewerbeabmeldung oder die Rückgabe einer Zulassung erforderlich. In diesem Fall besteht kein Versicherungsgrund mehr und die Geschäftsinhaltsversicherung wird direkt abgewickelt.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Geschäftsinhaltsversicherung achten?

Hinter dem Wechsel der Geschäftsinhaltsversicherung steht unter anderem die Absicht, zwar weiterhin versichert zu sein, aber idealerweise bessere Konditionen bei Leistungen und Beitragshöhe zu erreichen. Dies bedeutet, dass Sie in jedem Fall Ihren Versicherungsschutz ohne Lücken aufrechterhalten wollen.

  • Wenn Sie sich also zu einem Wechsel entschließen, prüfen Sie zunächst, zu welchem Termin Sie wirksam Ihre bisherige Inhaltsversicherung kündigen können. Sie vermeiden bei richtiger Planung sowohl die Doppelversicherung wie auch die riskante Lücke zwischen zwei Vertragslaufzeiten.
  • Steht das voraussichtlich früheste Kündigungsdatum fest, können Sie den Anschlussvertrag konkret bestimmen. Die Geschäftsinhaltsversicherung wird individuell an die Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst. Dies kann Zeit in Anspruch nehmen. Kündigen Sie also noch nicht, wenn Sie noch keine zumindest vorläufige Zusage Ihrer neuen Versicherung haben.
  • Sofern angeboten ist es sinnvoll, den Vertragsbeginn der neuen Inventarversicherung flexibel zu vereinbaren. Dieser beginnt dann erst, wenn der bisherige Vertrag tatsächlich endet.

Eine Doppelversicherung ist nicht gewünscht und lohnt sich auch in einem Schadensfall nicht. Im Ergebnis wird nur eine Versicherung für den Schaden aufkommen. Die Überschneidung kann eher dazu führen, dass es zu Verzögerungen bei der Regulierung kommt, da sich beide Anbieter erst einigen werden, wer überhaupt als Geschäftsinhaltsversicherung für den Schaden zuständig ist.

Grundsätzlich ist die Höhe der Kosten für die Geschäftsinhaltsversicherung zwar ein wichtiger Grund für einen Wechsel. Lassen Sie sich aber nicht alleine von einem günstigen Beitrag leisten. Die Leistungen müssen so aufgebaut sein, dass Sie für Ihre Branche und Ihr Unternehmen im Speziellen optimal sind. Diese Kombination ist der Garant, dass ein Schaden wirkungsvoll aufgefangen und Ihr Betrieb ohne langfristige Beeinträchigungen weiterarbeiten kann.

Welche Vorteile hat eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Der wesentliche Vorteil der Geschäftsinhaltsversicherung besteht darin, dass Sie ein unternehmerisches Risiko auf einen leistungsstarken Partner übertragen können. Im Verhältnis zur möglichen Schadenshöhe sind die Beiträge für die Versicherung auch bei einem Komfortschutz gering.

Sie müssen keine Rücklagen bilden, die Ihr Geschäftskapital binden und notwendigen Investitionen oder Gewinnausschüttungen im Wege stehen. Oft ist es auch gar nicht möglich, die Versicherungssumme als Rücklage anzusammeln, da der Wert zu hoch ist.

Der Versicherungsschutz ist sehr umfangreich und bezieht sich auch auf Kosten, die für Sie nicht immer kalkulierbar sind.

Sie können die Geschäftsinhaltsversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Die Tarife sind so aufgebaut und die Angebote so vielseitig, dass Sie eine für Ihre Branche maßgeschneiderte Versicherungslösung finden können. Dies gewährleistet idealen Versicherungsschutz.

Welche Nachteile hat eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Die Geschäftsinhaltsversicherung ist ein Vertrag, mit dem Sie sich und Ihr Unternehmen für eine bestimmte Dauer an einen Anbieter binden. In diesem Zeitraum ist Ihr Versicherungsschutz auf die vereinbarten Leistungen beschränkt. Zudem müssen Sie den Beitrag regelmäßig und in der vereinbarten Höhe leisten. Gelingt Ihnen dies aufgrund der wirtschaftlichen Lage Ihres Betriebs nicht, so gerät der Versicherungsschutz in Gefahr.

Zu den vermeidbaren Nachteilen der gewerblichen Inhaltsversicherung zählen ein zu hoher Beitrag und eine nicht individuell passende Leistungsvereinbarung.

Vergleichen Sie kostenlos die Geschäftsinhaltsversicherung und ermitteln den für Sie besten Tarif, um derartige Nachteile auszuschließen. Ihnen stehen die Mittel jederzeit online zur Verfügung. Entscheidend ist das ausgewogene Verhältnis zwischen den angebotenen Leistungen und der Beitragshöhe. Ein günstiger Beitrag zusammen mit einem passenden Leistungskatalog, der den Wert und den Umfang Ihrer Geschäftsausstattung berücksichtigt, zahlt sich aus. Prüfen Sie unter diesem Gesichtspunkt ebenso regelmäßig Ihre bereits bestehende Inhaltsversicherung auf Aktualität.