Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung im Griff
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Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung

Die Finanzierung für den Bau der eigenen vier Wände ist meist auf Kante genäht. Kaum einer kann über unbegrenzte finanzielle Reserven verfügen und muss streng kalkulieren. Eine unvorhergesehene Verzögerung oder eine Schädigung am Bau haben die meisten Bauherren nicht auf der Agenda. Dabei können unerwartete Wetterkapriolen, Diebstahl oder unsachgemäß ausgeführte Arbeiten sogar das Aus für ein Bauvorhaben bedeuten.

Zum Glück können solche Risiken während der Bauzeit durch eine Bauleistungsversicherung abgesichert werden. Die Versicherung schützt bei unabsehbaren Schäden am Bau und verhindert, dass der Traum vom Häuschen zum Alptraum wird. Für den Bauherrn ist die Bauleistungsversicherung eine Art Vollkaskoversicherung während der gesamten Bauzeit. Sie ist auch als Bauversicherung oder Bauwesenversicherung bekannt.

Warum lohnt sich der Abschluss einer Bauleistungsversicherung?

Vergleichen24 | Bauleistungs- und BauwesensversicherungDie Bauphase für ein Haus ist lang und es kann in dieser Zeit viel auf der Baustelle passieren: ein schwerer Sommersturm mit Hagel zerschlägt die Fensterscheiben, sintflutartige Regenfälle überschwemmen die Baugrube und beschädigen das frisch gegossene Fundament, ein Schalungsträger bricht und die frisch betonierte Decke kollabiert, der Kranführer drückt den falschen Knopf und die Last stürzt auf das Dach des Neubaus. Diese Beispiele sind keine fiktiven Szenarien, sondern tägliche Realität auf den Baustellen.

Wird beim Hausbau durch ein unvorhergesehenes Ereignis die schon erbrachte Bauleistung beschädigt oder zerstört, muss meist der Bauherr für die Wiederherstellung geradestehen. Das ist vielen Häuslebauern nicht bewusst. Die zu ersetzenden Fenster kosten mehrere Tausend Euro, genauso das Auspumpen der Baugrube, das neue Fundament, die nochmals zu verschalende Decke oder das zu reparierende Dach. Damit solche Vorfälle das Bauvorhaben nicht gefährden, ist der Abschluss einer Bauleistungsversicherung unbedingt empfehlenswert. Sie springt ein, wenn bereits erstellte Gewerke durch einen unabsehbaren Zwischenfall in Mitleidenschaft gezogen wurden und erneut ausgeführt werden müssen.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) übrigens bestimmt, dass der Handwerker nach einem eingetretenen Schaden die neue Ausführung der Arbeiten ersetzt bekommt. Und zwar vom Auftraggeber. Voraussetzung hierfür ist, dass die betroffene Bauleistung vom Bauherrn oder dem Architekten noch nicht abgenommen worden ist. Kann ein Bauherr die erneut zu erbringenden Arbeiten nicht leisten oder bezahlen, darf der Bauunternehmer diese sogar gerichtlich einfordern.

Geht es um eine besonders kostspielige Wiederherstellung eines Gewerkes, droht dem Bauherren im schlimmsten Fall die Insolvenz. Erfahrungsgemäß haben Bauherren keine unerschöpflichen finanziellen Ressourcen; vielmehr ist das Geld beim Bauen meistens knapp. Dann wird auch die Bank keine weiteren Mittel für notwenige Rekonstruktionen zur Verfügung stellen. Die Bauleistungsversicherung dagegen bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Zerstörung oder Schäden am Bauobjekt durch unvorhergesehene Ereignisse, Fahrlässigkeit oder auch Konstruktions- und Materialfehler sowie Fehler bei der Bauausführung. Sie übernimmt sämtliche Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadensstelle aufzuräumen und den Originalzustand vor Eintritt der Schädigung wiederherzustellen.

Welche Schäden sind im Rahmen einer Bauleistungsversicherung mitversichert?

Eine Bauleistungsversicherung kommt für Schäden am unfertigen Haus auf, die durch nicht vorhersehbare Ereignisse entstanden sind. Die Absicherung deckt sowohl Schäden am Hochbau als auch am Tiefbau ab. Versichert sind nicht nur die eigentlichen Bauleistungen, sondern auch die für eine Bauleistung notwendigen Baustoffe und Bauteile. Die meisten Versicherer übernehmen die Kosten bei Schäden durch

  • Glasbruch der gesamten fest eingebauten Verglasungen bis zur Fertigstellung des Gebäudes
  • Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbundenen sind; zum Beispiel, wenn Einbrecher in den verschlossenen Rohbau eindringen und Radiatoren der bereits installierten Heizungsanlage demontierten
  • fahrlässige und böswillige Handlungen Dritter, zum Beispiel Vandalismus
  • den Baugrund oder die Bodenmassen des Baugrundstücks; wenn beispielsweise nach einem heftigen Gewitter mit sintflutartigen Regenfällen ausgehobenes Erdreich auf die Straße oder in die Vorgärten der Nachbarn gespült wird
  • unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, die bereits errichtete Gebäudeteile zum Einsturz bringen
  • aufsteigendes Grundwasser
  • Gebäudeteile, die undicht sind oder wasserdurchlässig
  • Aufschwimmen des Gebäudes
  • elementare Ereignisse wie Stürme, frostige Winter, Hagelschauer und Starkregen.
  • Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der bauausführenden Firmen
  • Hochwasser
  • beschädigte Fertigteile, die auf der Baustelle lagern
  • austretendes Leitungswasser

Die Bauleistungsversicherung übernimmt außerdem Zahlungen für einen Schadensgutachter, der bei strittigen Sachlagen Verursacher, Art und Ausmaß des Schadens ermittelt. Zudem trägt die Versicherung die Kosten für Aufräum- und Reinigungsarbeiten, welche die Baustelle wieder in den ursprünglichen Zustand vor dem Schadensereignis versetzen und den Weiterbau ermöglichen.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Bauleistungsversicherung abschließe?

„Achten Sie auf die Klauseln!“; dieser Expertenrat ist vor Abschluss einer Bauleistungsversicherung besonders zu beherzigen. Denn zum einen hat jede Baustelle ihre ganz eigenen Risiken, zum anderen bieten die Versicherer ganz unterschiedliche Leistungen. Zunächst einmal sollten sich künftige Bauherren deshalb fragen:

  • Welche Risiken muss ich abdecken?
  • Wie hoch muss meine Versicherungssumme sein?
  • Habe ich der Versicherung alle Umstände gemeldet, die für eine Übernahme des Risikos relevant sind?

Das Beispiel Glasbruch zeigt, wie verschieden das Risiko bei den Versicherern behandelt wird. Manche versichern das Glas, solange es noch nicht eingesetzt ist, Andere schließen Glasbruch erst nach dem Einsetzen in Türen und Fenster ein. Die erste Variante nutzt aber gar nichts, wenn etwa zum Ende der Bauphase Laminat im Wintergarten verlegt wird und durch ungeschicktes Hantieren mit dem noch verpackten Bodenbelag eine Glasscheibe zerbrochen wird.

Auch in Sachen Eigenleistung heißt es, die Versicherungsbedingungen genau zu studieren. Je nach Anbieter sind Eigenleistungen entweder gar nicht abgesichert oder nur über einen Zusatzbeitrag in die Police mit aufzunehmen. Planen Bauherren, durch ihre eigene Leistung die Baukosten zu drücken, brauchen sie unbedingt einen Versicherer, der dieses erhöhte Risiko übernimmt.

Soll ein älteres Gebäude saniert werden oder findet die Bautätigkeit in unmittelbarer Nähe einer bereits bestehenden Immobilie statt, könnte der Zusatzbaustein zur Versicherung von Schäden am Altbau wichtig sein. Schließlich besteht durch Bauaktivitäten in oder an Altbauten stets die Gefahr, die Substanz zu beschädigen oder gar zu zerstören. Erweitert man seine Police um den Leistungsbaustein „Altbauten“, sind Schäden abgedeckt, die infolge von Neubautätigkeiten entstanden sind. Ein Beispiel: für einen Neubau muss das Nachbargebäude unterfangen, also gegen ein Absinken gesichert werden. Diese Maßnahme verursacht Setzungsrisse am Giebel des Altbaus, Schäden im Kellerboden oder klemmende Fenster und Türen, für die der Bauherr haftet.

Kaum ein Bau wird vor der Zeit beendet. In der Regel kommt es beim Hausbau eher zu Verzögerungen, so dass der vorgesehene Endtermin nicht gehalten werden kann. Deshalb sollte sich der Bauherr vor dem Abschluss der Bauleistungsversicherung informieren, wie der Versicherer notwendige Verlängerungen der Police handhabt. Oft kann schon beim Abschluss des Versicherungsschutzes eine Verlängerungsprämie vereinbart werden. So ersparen sich ohnehin gestresste Bauherren unliebsame Überraschungen und Diskussionen mit dem Versicherungsunternehmen.

Soll das Haus in einem hochwassergefährdeten Gebiet errichtet werden, ist es ratsam, dass die Bauleistungsversicherung die Mitversicherung von aggressivem Grundwasser beinhaltet. Denn in Baugebieten mit Hochwassergefahr kann bei Unwettern nicht nur eindringendes Regenwasser, sondern noch dazu das Ansteigen des Grundwassers für erheblichen Schaden sorgen.

Sinnvoll kann auch die Deckungserweiterung für Schäden an fertiggestellten Teilen von Bauwerken sein. Ohne diesen Zusatz tragen ansonsten Bauherren das Risiko, wenn Schäden vor der Bezugsfertigkeit entstehen. Mit dem Extrabaustein kann die Versicherungslücke abgedeckt werden, die zwischen der Fertigstellung von einzelnen, bereits abgenommenen Gewerken und dem Einzug ins Haus entstehen kann. Die Wohngebäudeversicherung greift nämlich erst ab Bezugsfertigkeit.

Tipp: Die Bauleistungsversicherung schützt auch Baufirmen und Handwerker vor unvorhergesehenen Schadensfällen und leistet, wenn der Schaden zu Lasten eines beauftragten Unternehmens geht. Bauherren sollten deshalb vorab mit den Baufirmen klären, ob diese sich am Beitrag für eine Bauleistungsversicherung beteiligen möchten. Der Bauherr kann dann den Versicherungsabschluss übernehmen und die Prämie auf die einzelnen Baugewerke umlegen. Damit wird die Bauleistungsversicherung für den Bauherrn eine günstige oder sogar kostenneutrale Absicherung.

Welche Leistungen sind bei einer Bauleistungsversicherung im Schadensfall inbegriffen?

Vergleichen24 | Bauleistungs- und BauwesensversicherungDie Bauleistungsversicherung sorgt dafür, dass nach einem unvorhergesehenen Schadensereignis der Mangel schnell behoben wird und der Bau ohne größere Verzögerungen fortgesetzt werden kann. Für die Beseitigung des Schadens, die Wiederherstellung schon erbrachter Bauleistungen, aber auch notwendige Aufräum- oder Reinigungsaufgaben übernimmt die Versicherung die Kosten. Die Police gewährt Versicherungsschutz vom ersten Spatenstich bis zum Einzug ins Haus.

Und zwar für alle unvorhergesehenen Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen, die für die Errichtung, den Umbau oder den Ausbau der versicherten Baustelle benötigt werden. Versichert sind also auch Dachziegel, Rohre, Kabel, Hilfsbauten, Gerüste und Abdeckungen. Als unvorhergesehen werden Schäden definiert, die der Bauherr oder ein beauftragtes Bauunternehmen und deren Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehen haben oder nicht vorhersehen konnten.

Die Bauleistungsversicherung bezeichnet man als sogenannte Allgefahrenversicherung. Versichert ist jeder Schaden, solange er in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Typische Leistungen der Bauleistungsversicherung sind Schadensersatz bei

          • Diebstahl von Bauteilen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind
          • ungewöhnliche Witterungseinflüsse, zum Beispiel ein Hagelschaden auf frisch verlegtem Estrich im Sommer oder Überschwemmungen nach sintflutartigem Regen
          • Vandalismus
          • Glasbruch
          • Mehrkosten für Überstunden
          • Kosten für die Räumung und Reinigung des Schadenortes sowie die Entsorgung zerstörter Bauteile
          • Schadensuchkosten, wenn ein Bausachverständiger nach den Ursachen für einen Schaden beauftragt werden muss; denn oft ist es nicht einfach, festzustellen, wer für einen Schaden tatsächlich verantwortlich ist. Der Bausachverständige beugt mit seiner Expertise langen, nervenaufreibendem und teuren Auseinandersetzungen vor.
          • Rechtsstreitigkeiten, die in Verbindung mit einem Hausbau besonders häufig vorkommen. Eine Bauleistungsversicherung unterstützt den Bauherrn auch, wenn unberechtigte Forderungen gestellt werden
          • Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Diese Leistungsbausteine müssen bei vielen Versicherern extra versichert und zusätzlich in die Police mit aufgenommen werden.
          • Absturz eines Luftfahrzeuges, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung: solche Eventualitäten sind meistens nicht standardmäßig im Versicherungsumfang enthalten, können aber bei den meisten Versicherern als Zusatzbaustein hinzugebucht werden

wichtige Bauversicherungen:

Welche Leistungen sind bei einer Bauleistungsversicherung im Schadensfall nicht inbegriffen?

Wer einen leistungsstarken Bauleistungsversicherer gefunden hat, braucht sich bei Schäden am Bau durch Konstruktions- und Materialfehler oder fahrlässige oder gar böswillige, vorsätzliche Handlungen Dritter zumindest finanziell keine Sorgen machen. Diese Schäden werden von einem guten Anbieter gedeckt.
Anders sieht es  bei  reinen Leistungsmängeln der mit dem Bau beauftragten Firmen aus. Eine mangelhafte Ausführung einer Bauleistung ist über die Bauleistungsversicherung nicht versichert. Trotzdem bietet diese Versicherung einen gewissen Schutz gegen Pfusch am Bau. Führt nämlich eine minderwertige Bauleistung zu einem Folgeschaden, ist der über die Bauleistungsversicherung abgedeckt. Keine Entschädigung leistet die Bauleistungsversicherung außerdem bei
  • Diebstahl von auf dem Baugrundstück lagernden Materialien
  • normalen Witterungseinflüssen, die aufgrund der Jahreszeit und den örtlich gegebenen Verhältnissen zu erwarten sind. Bilden sich Schäden im Mauerwerk, weil im Januar bei Schnee und Eis gearbeitet wurde und Tauwasser die Steine zum Platzen bringt, wird die Bauleistungsversicherung nicht leisten.
  • Feuer, Blitzen, Blitzschlägen, Explosionen und Flugkörpern; bei fast allen Anbietern müssen Leistungen für solche Fälle extra und gegen Zuzahlung versichert werden. Durch Brände verursachte Schäden während der Bauphase sind über die Feuerrohbauversicherung abgesichert.
  • Fahrzeugen, die auf der Baustelle beschädigt werden
  • Schäden an und Verlust von Baugeräten, Kleingeräten, Handwerkzeugen, Vermessungs-, Werkstatt- Prüf-, Labor- und Funkgeräten sowie Signal- und Sicherungsanlagen
  • Schäden an Baubüros, Baubuden, Baubaracken, Werkstätten, Magazinen, Stahlrohr- und Spezialgerüsten, Stahlschalungen oder Vorbauwagen
  • Schadensersatzforderungen Dritter
  • Schäden durch eine Unterbrechung der Bauarbeiten über drei Monate
  • Schäden an fertiggestellten und bereits abgenommenen Teilen von       Bauwerken

Was soll ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Wie immer, wenn ein Schadensfall eintritt, sollte der Schaden unverzüglich dem Versicherer angezeigt werden. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Damit der Schaden möglichst reibungslos und zum Vorteil des Versicherten abgewickelt werden kann, sind im Schadensfall weitere Maßnahmen hilfreich:
  • die exakte Dokumentation des Schadensbildes durch Fotos
  • das Einverständnis des Bauherrn, dass der Versicherer selbst den Schaden durch eigene Sachverständige begutachtet
  • die Möglichkeit für den Versicherer, die Ursache, den Verlauf und die Höhe des Schadens eigenhändig nachzuprüfen
  • die Erteilung wichtiger Auskünfte rund um den Schaden wie die Kostenaufstellung für das wiederherzustellende Gewerk oder notwendige Belege über zu leistende Arbeitsstunden oder benötigte Materialien

Wann setzt der Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung ein?

Der Versicherungsschutz setzt zum im Versicherungsschein angegebenen Datum ein. Allerdings nur, wenn die Zahlung der Prämie rechtzeitig erfolgt ist.  Frühestmöglich kann der Vertrag einen Tag nach Antragstellung, ab zwölf Uhr mittags, in Kraft treten.
Der Versicherungsschutz endet entweder mit der Bezugsfertigkeit des Hauses oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme. Die meisten Versicherer gewähren einen maximalen Versicherungszeitraum für die Bauarbeiten von 24 Monaten ab Versicherungsbeginn. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, kann den Schutz der Bauleistungsversicherung noch über die Bauabnahme hinaus und mit begrenztem Versicherungsumfang nutzen. Dann können von der Versicherung auch solche Schäden reguliert werden, die bei der Bauabnahme nicht ersichtlich waren oder erst später auftreten.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Bauleistungsversicherung sein?

Um eine ausreichende Versicherungssumme für ein Bauvorhaben zu ermitteln, müssen die Herstellungskosten für ein Haus berechnet werden. Die Summe aller Leistungen und Lieferungen an Material und Bauteilen ergeben die zu versichernde Summe. Dazu gehören auch Eigenleistungen, Stundenlohnarbeiten, der Neuwert der Baustoffe und Bauteile sowie anfallende Kosten für die Anlieferung und das Abladen von Baumaterialien. Bei der Berechnung der Deckungssumme nicht berücksichtigt werden Grundstücks- und Erschließungskosten,  Architekten- und Ingenieurgebühren, Maklergebühren, Finanzierungskosten und behördliche Abgaben.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Bauleistungsversicherung berechnet?

Vergleichen24 | Bauleistungs- und BauwesensversicherungDie Prämie für eine Bauleistungsversicherung wird nach verschiedenen Faktoren berechnet. Der wichtigste Richtwert ist die Höhe der endgültigen Herstellungskosten für ein Bauvorhaben. Diese wiederum setzt sich aus den Leistungen der beauftragten Firmen, Stundenlohnarbeiten, der Eigenleistungen des Bauherrn, dem Neuwert der benötigten Baustoffe und Bauteile sowie Kosten für die Anlieferung und das Entladen von Baumaterialien zusammen.

Auch die Art des Bauvorhabens (Neubau, Altbau, Fertighaus oder massive Konstruktion) und die voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten spielen bei der Berechnung der Versicherungsprämie eine Rolle. Zudem können besondere Verhältnisse des Baugrundstückes zu Risikozuschlägen führen; wenn sich etwa der Grund und Boden nahe an einem Gewässer befindet oder Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltung notwendig sind. Zur Kostensenkung können Bauherren eine Selbstbeteiligung in der abzuschließenden Bauleistungsversicherung vereinbaren. Bei den meisten Versicherern beträgt die Selbstbeteiligung mindestens 250 Euro pro Schadensfall.

Gartenanlagen und Baunebenkosten wie Honorare für Architekten, Baustatiker oder Notarkosten werden in die Berechnung nicht einbezogen. Wichtig!: ergibt sich während der Vertragslaufzeit durch nachträgliche Erweiterungen eine höhere Bau- und damit Versicherungssumme, muss diese der Versicherungsgesellschaft umgehend gemeldet werden. Ansonsten ist der Bauherr unterversichert und könnte im Schadensfall auf hohen Kosten sitzen bleiben.

Nach Ende der Haftung des Versicherers wird eine Schlussabrechnung vorgenommen. War das Bauvorhaben teurer als ursprünglich angenommen, wird seitens der Versicherung ein zusätzlicher Beitrag erhoben. Ist die Bausumme niedriger als zunächst geplant, erhält der Versicherungsnehmer den zu viel gezahlten Beitrag zurück. Die Kosten einer Bauleistungsversicherung für ein Einfamilienhaus mit einer Bausumme von 300 000 Euro betragen einmalig etwa 300 Euro.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Bauleistungsversicherung für mich?

Die Angebote der Bauleistungsversicherer unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Prämien und Leistungen zum Teil enorm. Als Verbraucher kommt man deshalb nicht umhin, die einzelnen Tarife der Versicherungsgesellschaften sorgfältig zu prüfen. Am einfachsten gelingt das über Vergleichsrechner im Internet.
Neben dem Preis für eine Police sollte der Bauherr besonders auf die jeweiligen Einschlüsse und Ausschlüsse der Anbieter achten. Hier haben Experten die größten Unterschiede bei den Policen ausgemacht. Will man später nicht auf hohen Kosten für einen Schaden am Bau sitzen bleiben, ist es ist daher dringend zu empfehlen, die einzelnen Tarife der Bauleistungsversicherung auf die versicherten Bausteine hin zu überprüfen.  Die billigste Versicherung kann sich später bitter rächen, wenn sie für viele Schäden gar nicht aufkommt. Darüber hinaus sollte die Höhe der Selbstbeteiligung beachtet werden. Meist lohnt es sich nicht, eine niedrige Versicherungsprämie mit einer hohen Selbstbeteiligung zu erkaufen.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Versicherungsbeiträge für die Bauwesenversicherung können in der Steuererklärung des Bauherrn steuerlich geltend gemacht werden.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Bauleistungsversicherung achten?

Die Versicherung erlischt, sobald das Haus bezugsfertig ist, von der Baubehörde abgenommen wurde oder sechs Werktage nach Beginn der Nutzung. Maßgeblich ist der früheste der drei genannten Zeitpunkte. Als Bauherr müssen Sie dem Versicherer diesen Termin mitteilen. Nach Beendigung der Bauarbeiten oder nach spätestens zwei Jahren erlischt der Vertrag automatisch. Die Bauleistungsversicherung muss daher nicht extra vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung ist ein Einmalbeitrag und gilt für die gesamte Versicherungsdauer.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Bauleistungsversicherung achten?

Aufgrund ihrer begrenzten Laufzeit wird eine Bauleistungsversicherung üblicherweise nicht gewechselt. Möchte man dennoch einen neuen Versicherer für sein Bauvorhaben, sollte man besonders darauf achten, dass die benötigten Leistungsbausteine auch in der neuen Police eingeschlossen sind. Welche Schäden versichert sind und welche nicht, variieren je nach Anbieter beträchtlich.

Welche Vorteile hat eine Bauleistungsversicherung?

Als Bauherr kann man vieles sorgfältig planen. Mit einer soliden Finanzierung und der Auswahl verlässlicher Handwerker ist man dem Traum vom eigenen Haus schon recht nahe. Leider bringt eine Baustelle aber auch unkalkulierbare Risiken mit sich. Dazu gehören Wetterkapriolen, ein leichtsinniger Bauhelfer, dreiste Diebe oder Vandalismus. Diese Ereignisse sind unvorhersehbar und können den Baufortschritt empfindlich stören. Im schlimmsten Fall bedeuten sie sogar den Baustopp – weil beispielsweise Gelder für die Wiederbeschaffung gestohlener Bauteile oder die Wiederherstellung beschädigter Gewerke fehlen.

Die Bauleistungsversicherung schützt gegen solche Unwägbarkeiten am Bau. Und sie vermeidet langwierige und oft kostspielige Streitigkeiten darüber, wer für den Schaden aufkommen muss. Die Police gewährt Versicherungsschutz vom ersten Spatenstich bis zur Bezugsfertigkeit des Hauses. Darüber hinaus beruhigt sie nicht nur den Bauherren, sondern auch die finanzierende Bank, die es gerne sieht, wenn ihr Kreditnehmer während der Bauphase gegen unvorhergesehen Gefahren abgesichert ist.

Welche Nachteile hat eine Bauleistungsversicherung?

Vergleichen24 | Bauleistungs- und BauwesensversicherungEin Rundum-Sorglos-Paket ist eine Bauleistungsversicherung nicht. Manche Schäden am Bau deckt eine solche Versicherung nur gegen hohe Zuzahlungen oder gar nicht ab. Das gilt zum Beispiel für das Glasbruch-Risiko, welches für den Bauherrn im Schadensfall hohe Kosten verursachen kann. Längst nicht bei jedem Anbieter werden die Kosten für zerbrochene Scheiben standardmäßig und für die gesamte Bauzeit übernommen. Auch Schäden durch Feuer oder Explosionen sind innerhalb der Bauleistungsversicherung selten abgedeckt. Für diese Risiken muss eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden.

In keinem Fall übernimmt die Bauleistungsversicherung Schäden durch normale Witterungseinflüsse wie Dauerregen im Sommer oder Frost im Winter. Die Unterscheidung zwischen normalem Wetter und plötzlich eintretendem Wetterphänomen kann zuweilen schwierig sein: laut Wetterbericht soll es stabiles Hochsommerwetter geben; dennoch schlägt während eines lokalen Gewitters ein Blitz in den Dachstuhl ein. Die Wetterkapriole war nicht vorhersehbar, der Schaden ist versichert. Warnt der Wetterbericht hingegen vor Starkregen und Bauteile werden nicht in Sicherheit gebracht und durch die Wasserfluten zerstört, erstattet die Versicherung nichts.

Auch gegen Pfusch am Bau kann sich der Bauherr nicht versichern. Bei Schäden durch nicht fachgerechte Leistungen haftet eigentlich die Versicherung des Bauunternehmens. Nicht selten kommt es in diesem Zusammenhang zu langen Verhandlungen und belastenden Streitigkeiten.

Als Nachteil können sich bei einer Bauleistungsversicherung außerdem die Kosten für eine Selbstbeteiligung im Schadensfall erweisen. Bei manchem Versicherer ist die Selbstbeteiligung unverhältnismäßig hoch angesetzt. Hier sollte der Bauherr vor Abschluss einer Versicherung besondere Vorsicht walten lassen. Zwar senkt eine hohe Selbstbeteiligung die Prämie erheblich, im Schadensfall aber hat der Bauherr das Nachsehen.