Viel Zeit, Geld und Engagement investiert man als Bauherr in den Traum vom eigenen Zuhause. Die meisten Deutschen bauen nur einmal im Leben, da soll alles perfekt sein. Aber selbst bei sorgfältigster Planung kann einiges schiefgehen.
Warum lohnt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Der Bau eines Hauses ist mit vielfältigen Risiken und Gefahren verbunden und es kann zu allen möglichen Personen- oder Sachschäden kommen. Damit ein Bauherr ruhig schlafen kann, sollte er sich bei einem Neubau, einer umfangreichen Modernisierung oder aufwändigen Sanierung mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung absichern.
Bauherr haftet
Denn sogar schon vor dem ersten Spatenstich können Personen auf dem zu bebauenden Grundstück zu Schaden kommen oder das Eigentum Dritter beschädigt werden. Zum Beispiel, wenn Kinder auf der Baustelle toben, über Baumaterial stolpern und sich dabei verletzen. Haftbar ist zunächst einmal immer der Bauherr und Grundstückseigentümer. So will es das Gesetz. In § 823 Absatz 1 BGB heißt es:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“
Kommt ein Bauherr seiner Sorgfaltspflicht nicht nach oder entgeht ihm eine Gefahrensituation auf der Baustelle, dann haftet er – und zwar in unbegrenzter Höhe. Folglich muss der Bauherr stets dafür Sorge tragen, dass auf der Baustelle keine Personen zu Schaden kommen oder Sachen Dritter beschädigt werden. Geschieht dennoch ein Unglück, drohen Schadenersatzforderungen, die im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen sich Häuslebauer vor den hohen Kosten potentieller Entschädigungszahlungen. Im Rahmen einer Baufinanzierung ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sogar häufig Pflicht.
Baustelle birgt hohes Gefahrenpotential
Eine offene Baugrube, Kellerschächte, Gerüste, schweres Gerät oder umherliegendes Material – auf einer Baustelle lauern rund um die Uhr allerlei Gefahren. Außerdem hantieren täglich viele Menschen mit Werkstoffen, Werkzeugen und Maschinen. Entsprechend groß ist das Risiko, dass auch unbeteiligte Personen zu Schaden kommen können. Das berühmte Schild „Achtung Baustelle“ oder „Betreten verboten“ schützt den Bauherren nicht, selbst wenn Unbefugte das Grundstück betreten und darauf verunglücken. Auch die Tatsache, dass ein Architekt, Bauunternehmer oder Bauhandwerker mit den Arbeiten beauftragt wurde, entlässt den Hauseigentümer in spe nicht aus der Verantwortung. Schließlich hat er das Bauvorhaben veranlasst und damit die sogenannte Verkehrssicherungspflicht inne.
Pflichten des Bauherren
Mit einem Bauvorhaben gehen Bauherren einige Verpflichtungen ein – oft, ohne sich dessen bewusst zu sein. Zu den wichtigsten gehören die
- Verkehrssicherungspflicht: Der Bauherr hat dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle inklusive Zufahrtswege so beschaffen ist, dass andere Personen nicht gefährdet werden. Ein typischer Schadensfall: ein Fahrradfahrer rutscht auf dem mit Sand oder Steinchen verschmutzten Gehweg vor der Baustelle aus und verletzt sich.
- Auswahlpflicht: auch bei der Wahl seiner Baupartner, Arbeiter und Handwerker muss der Bauherr bestimmten Sorgfaltspflichten nachkommen. Er ist dafür verantwortlich, dass der beauftragte Architekt fachlich geeignet ist und nur Handwerker und Unternehmen mit Arbeiten betraut werden, für die sie ausreichend qualifiziert sind.
- Organisations- und Überwachungspflicht: Der Bauherr muss sich persönlich um die Baustelle kümmern. Rein juristisch hat er alle Bauarbeiten sowie die damit betrauten Personen und Unternehmen im Rahmen des Zumutbaren zu kontrollieren.
Grenzenlose Haftung
Auch wenn man sich als Bauherr noch so sehr bemüht, alles richtig zu machen – selbst der gewissenhafteste Häuslebauer hat weder die Zeit noch die Expertise, alle Bauschritte lückenlos zu überwachen. Damit der Traum von den eigenen Wänden nicht zum Alptraum wird, müssen Bauherren versicherungstechnisch gut versorgt sein. Denn im Ernstfall haften sie mit ihrem gesamten Vermögen, unbegrenzt und ein Leben lang! Verletzt sich ein Mensch auf der Baustelle so schwer, dass er bleibende Schäden davon trägt, können die an den Bauherren gestellten Schadenersatzansprüche in die Millionen gehen. Es müssen Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, möglicherweise ein Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder sogar eine lebenslange Rente gezahlt werden.
Ein Beispiel: Ein Kind betritt eine schlecht gesicherte Baustelle und stürzt in einen Kellerschacht. Es verletzt sich schwer und ist als Folge der Verletzung querschnittsgelähmt. Der Bauherr hat die Baustelle nicht ausreichend abgesichert und damit fahrlässig gehandelt. Per Gesetz haftet er für den Gesundheitsschaden: er muss nicht nur die entstehenden Arztkosten tragen, sondern lebenslang für den Unterhalt des Kindes sorgen. Ohne eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bedeutet ein solches Szenario für die meisten Bauherren das finanzielle Aus. Dagegen übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung das finanzielle Risiko eines Bauvorhabens bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert?
Wird Dritten durch ein Bauvorhaben ein Schaden zugefügt, schützt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zuverlässig vor Schadensersatzforderungen bei Personen, Sach- und Vermögensschäden. Beträchtlicher Sachschaden kann beispielsweise entstehen, wenn bei stürmischem Wetter ein Gerüst kippt und auf dem Auto des Nachbarn landet. Stürzt ein Besucher auf der Baustelle, kann ein solcher Unfall einen hohen Personenschaden nach sich ziehen.
Eine leistungsstarke Bauherrenhaftpflichtversicherung reguliert in der Regel Schäden durch:
-
- eine unzureichende Sicherung der Baustelle
- nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung der Baustelle
- nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes
- Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus
- die unsachgemäße Lagerung von Baumaterial auf dem Bauplatz
- herabstürzende Gerüste
- schadhafte oder ungünstig platzierte Zäune,
- eine mangelhafte Abdeckung von Gruben
Außerdem leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung Zahlungen bei
- Belade- und Entladeschäden; manche Versicherer schließen dabei auch Be- und Entladevorrichtungen wie Kräne oder Winden mit ein
- Leitungsschäden an Erd- Frei- oder Oberleitungen
- Beschädigungen an Bäumen auf dem Nachbargrundstück
- Stürzen von Passanten auf dem verunreinigten oder vereisten Bürgersteig an der Baustelle
- Schäden, die durch Staub oder Schmutz bei den Anliegern entstanden sind
- Sachschäden durch die Senkung eines Grundstücks, Erschütterungsschäden oder einen Erdrutsch
- Schäden durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen
- Schäden aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als sechs Stundenkilometern, beispielsweise Bagger
- Umweltschäden, zum Beispiel die Verunreinigung eines Gewässers oder des Grundwassers
- Schäden durch die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe (Kleingebinde) wie Farben, Lacke oder Haushaltsreiniger
- Schäden durch häusliche Abwässer
Schäden durch erbrachte Eigenleistungen des Bauherren bei der Planung oder Ausführung sind nicht immer durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Wer Arbeiten am Bau selbst durchführen möchte, sollte vorab mit dem Versicherer klären, ob Risiken durch Eigenleistungen über die Police versichert sind.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließe?
Diese Versicherung schließen Bauherren vor Beginn Ihres Bauprojekts ab. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt alle Risiken ab, die sich für einen Bauherren vom Erwerb des Grundbesitzes bis zur Fertigstellung des Hauses ergben. Wenn bereits beim Grundstückskauf abzusehen ist, dass der Hausbau innerhalb der nächsten zwei Jahre fertig gestellt sein wird, sollte die Bauherrenhaftpflichtversicherung direkt mit dem Erwerb von Grund und Boden abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung gilt dann bereits vor Baubeginn und ohne Zusatzkosten für das unbebaute Grundstück.
Vor Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung sollten angehende Bauherren sichergehen, dass die Police alle Leistungen beinhaltet, die benötigt werden. Sind auch Sachschäden durch Grundstückssenkung, Erschütterungen oder Gewässerveränderungen eingeschlossen? Was ist, wenn durch die Einwirkung von Temperaturen, Gasen oder Dämpfen Schäden am Eigentum Dritter entstehen?
Besonders wichtig: viele Bauherren wollen durch Eigenleistung Geld sparen. Oft muss das Erbringen der eigenen Leistung extra versichert und um die Leistungspflicht für „Bauen in eigener Regie“ erweitert werden. Nicht jede Bauherrenhaftpflicht bietet allerdings für die eigene Ausführung der Planung und der Bauleitung einen ausreichenden Versicherungsschutz. Fehlt der Einschluss von Eigenleistungen, bleibt der Bauherr bei einem Schadensfall mit Beteiligung Dritter möglicherweise auf den Kosten sitzen.
Für den Umbau oder Ausbau einer Immobilie in Eigenleistung, etwa einen Dachausbau, ist normalerweise keine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung nötig. Wer eine Privathaftpflichtversicherung besitzt, ist bei solch kleineren Bauvorhaben ausreichend abgesichert. Je nach Police greift der Schutz bis zu einer Bausumme von 25 000 Euro, 100 000 Euro oder sogar unbegrenzt.
Welche Leistungen sind bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung inbegriffen?
Personen-, Sach-, Vermögensschäden
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Verletzt sich eine Person auf der Baustelle, übernimmt die Versicherung bei einer berechtigten Forderung die Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, aber auch Zahlungen für Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Reha- oder Umschulungsmaßnahmen, eine lebenslange Rente sowie Zahlungen für die Hinterbliebenen.
Auch Sachschäden werden von der Versicherung reguliert – wenn beispielsweise durch die Bautätigkeit Schäden am Nachbarhaus entstehen oder beim Entladen von Baumaterialien ein anderes Auto beschädigt wird. Gehört dieses Auto einem Selbständigen, kann der demolierte Pkw zudem einen Vermögensschaden nach sich ziehen. Dann kommt die Versicherung zum Beispiel für entgangene Einnahmen auf, weil etwa aufgrund des Unglücks ein wichtiger Geschäftstermin verpasst wurde und ein Verdienstausfall entstanden ist. Bei Sachschäden werden die Kosten für eine Reparatur ersetzt. Ist die Wiederherstellung nicht möglich, leistet die Bauherrenhaftpflicht in der Regel den Zeitwert des Gegenstandes.
Passiver Rechtsschutz
Ein großer Vorteil der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist, dass sie dem Versicherungsnehmer auch als kleine Rechtsschutzversicherung zur Seite steht. Bevor überhaupt Leistungen fließen, prüft die Versicherung die Rechtslage und ob der Versicherte überhaupt schadensersatzpflichtig ist.
Vor allem im Bausektor ist die Rechtschutz-Leistung Gold wert. Denn bei einem Bau hat man es immer mit vielen verschiedenen Verantwortlichen, einer Vielzahl von Vertragsbeziehungen und wechselnden Beteiligten wie Architekten, Handwerker, Subunternehmer, Lieferanten oder private Helfer zu tun. Für den Bauherren ist es bei einem Schaden manchmal schlicht unmöglich, den Verantwortlichen für einen Unglücksfall fest zu machen. Genau das tut die Versicherung für ihn. Kommen die Experten des Bauherrenhaftpflichtversicherers bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage zum Ergebnis, dass der gegenüber dem Bauherren geltend gemachte Anspruch nicht begründet ist, lehnt sie die Schadensersatzforderung ab. Die Versicherung übernimmt sogar die Kosten eines möglichen Rechtsstreits, ganz unabhängig davon, ob das gerichtliche Verfahren gewonnen oder verloren wird.
Rund um die Uhr auf der sicheren Seite
Über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ein Bauherr auch dann versichert, wenn er Dritte fahrlässig gefährdet. Dazu gehören beispielsweise Unfälle durch schlecht aufgestellte Bauzäune, eine nicht ausreichend gesicherte Baugrube oder vereiste Bürgersteige vor der Baustelle. Zu den Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung zählen außerdem die Regulierung von Regressansprüchen der Berufsgenossenschaft.
Der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflicht-Police umfasst übrigens nicht nur den Bauherren, sondern auch private Bauhelfer. Diese Leistung ist für alle Bauherren wichtig, die auf die „Muskelhypothek“ setzen und mit der Unterstützung von Freunden, Nachbarn, Kollegen und Verwandten die Baukosten drücken wollen. Allerdings leistet die Versicherung nur bei Schadensersatzansprüchen, die dritte Personen gegen die mitversicherten Bauhelfer stellen. Um sich vor Schadenersatzforderungen von auf der Baustelle verunglückten Helfern zu schützen, sollte jeder Bauherr neben der gesetzlich vorgeschriebenen Bauhelferversicherung eine private Bauhelferversicherung abschließen.
wichtige Bauversicherungen:
- Bauhelferversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Bauleistungsversicherung & Bauwesenversicherung
Welche Leistungen sind bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht mit inbegriffen?
Vor Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist der Blick in den Leistungskatalog Pflicht. Hinsichtlich ihrer Leistungen variieren die einzelnen Anbieter zum Teil erheblich. Nicht versichert sind in der Regel Schäden
- ,die der Bauherr, seine Helfer oder eine beauftragte Person beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern verursachen
- am eigenen Bauwerk
- an geliehenen oder gemieteten Sachen
- Schäden durch die Veränderung der Grundwasserverhältnisse
- durch Überschwemmungen
Manche Versicherer schließen eine Leistung aus bei
- Schäden nach Erschütterungen durch Rammarbeiten
- Allmählichkeitsschäden, verursacht durch die allmähliche Einwirkung von hohen und tiefen Temperaturen, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Niederschläge, Rauch, Ruß oder Staub
Auch im Falle von Eigenleistungen sind sich die Versicherer uneins. Die meisten bieten bei geplanten Eigenleistungen des Bauherren Versicherungsschutz nur gegen Aufpreis.
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Ein Schadensfall auf einer Baustelle soll am besten schnell und unkompliziert abgewickelt werden. Um zusätzlichen Ärger zu vermeiden, sollten Bauherren nach einem Unfall sofort Kontakt mit ihrem Bauherrenhaftpflicht-Versicherer aufnehmen. Eine enge Zusammenarbeit mit der Versicherung ist Voraussetzung für eine reibungslose Abwicklung. Folgende Punkte sollten beachtet werden:
- Den Versicherer umgehend benachrichtigen, telefonisch oder per E-Mail
- Jedes Schadenereignis, welches einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, melden Bauherren am besten schriftlich per Post oder E-Mail bei ihrem Versicherer- und zwar innerhalb von einer Woche
- Bei der Meldung des Schadensereignisses unbedingt möglichst genau den Unfallhergang sowie die Umstände schildern, die zu dem Schaden geführt haben.
- Ohne vorherige Absprache mit dem Versicherer sollten keine Zahlungen an einen Geschädigten geleistet werden
- Besonders wichtig: Mit einem Schuldeingeständnis sollte man sich zurückhalten. Wer voreilig seine Schuld anerkennt, gefährdet seinen Versicherungsschutz.
- Der Versicherer ist auch zu informieren, wenn nach einem Unglücksfall eine Klage gegen den Bauherren erhoben wurde oder Ansprüche geltend gemacht wurden. Alle Schriftstücke, die die Klage betreffen, reicht man am besten komplett beim Versicherer ein.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung ein?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlen Bauherren nur einmalig. Die Laufzeit beginnt mit der geleisteten Beitragszahlung. Einige wenige Versicherer akzeptieren bereits den Antragseingang als Anfang des Versicherungsschutzes.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Dauer der Bauzeit und endet grundsätzlich mit der Bauabnahme. Wird ein Bau in Etappen errichtet, so besteht Versicherungsschutz für die gesamte Zeit bis zur Fertigstellung. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung der Bauarbeiten und der Bauabnahme, spätestens jedoch drei Jahre nach Versicherungsbeginn, soweit kein abweichender Zeitraum vereinbart wird.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Bauherrenhaftpflichtversicherung sein?
Mindestens drei Millionen Euro sollte die Deckungssumme für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sein. In Anbetracht der vielfältigen und hohen Risiken auf einer Baustelle empfehlen die meisten Experten mittlerweile allerdings höhere Versicherungssummen. Denn der Bauherr haftet im Schadensfall unbegrenzt – die Versicherung dagegen zahlt lediglich maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme. Im schlimmsten Fall könnte der Bauherr dann auf erheblichen Kosten sitzen bleiben. Deshalb ist Sparen bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung keine gute Idee. Vorteilhaft ist es außerdem, für Personen- und Sachschäden eine Pauschalsumme auszuhandeln. Dadurch steht nach jedem Schadensfall die gesamte Versicherungssumme pro Personen- oder Sachschaden zur Verfügung. Zwar kommen Vermögensschäden relativ selten vor; dennoch sollten diese mit mindestens 250 000 Euro in der Bauherrenhaftpflichtversicherung berücksichtigt werden.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Bauherrenhaftpflichtversicherung berechnet?
Der Beitrag für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist immer eine Einzelprämie, die nach Höhe der Bausumme und Dauer der Bauzeit bemessen wird.
Die Versicherung wird vom Bauherren meist für eine Zeit von bis zu zwei Jahren abgeschlossen und mit einem einmaligen Betrag bezahlt. Um den exakten Beitrag zu ermitteln, müssen Bauherren neben der Bausumme außerdem die Postleitzahl des Baugrundstückes, die Art des Bauvorhabens (Neubau, Altbau, Fertighaus, Mehrfamilienhaus), die Wohnfläche in Quadratmetern und die voraussichtliche Dauer der Baumaßnahmen angeben.
Einige Versicherungen gewähren einen Rabatt, wenn ein Fertighaus gebaut wird oder nur eine Bauzeit von drei bis sechs Monaten benötigt wird. Auch Bauherren, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können bei einigen Versicherern von Nachlässen profitieren.
Zuzahlungen verlangen die Versicherungen, wenn die Kosten des Hausbaus durch Eigenleistungen gemindert werden sollen. Der Risikozuschlag ist fällig, weil bei Eigenleistung die Wahrscheinlichkeit für Unfälle und damit einhergehende Schäden höher liegt. Alle Arbeiten, die der Bauherr und private Bauhelfer selbst ausführen wollen, müssen mit dem entsprechenden Betrag vermerkt werden.
Es lohnt sich übrigens nicht, bei der Angabe der Bausumme zu schummeln. Die Einsparungen bei einer niedrigeren Bausumme sind nur gering – die Konsequenzen bei einem Schadensfall können dafür katastrophal sein. Ohnehin sind die Prämien für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung überschaubar und bewegen sich um die 100 Euro.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Bauherrenhaftpflichtversicherung für mich?
Das Portmonee ist durch ein Bauvorhaben sowieso schon strapaziert genug. Deshalb sollte man auch vor dem Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung Preise und Leistungen vergleichen. Zwar brauchen Bauherren unbedingt Versicherungsschutz, sie können dabei allerdings viel Geld sparen. Die Preisunterschiede sind gerade bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung enorm.
Für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einer Bausumme von 250 000 Euro verlangen beispielsweise die günstigsten Versicherer weniger als 100 Euro, die teuersten Anbieter liegen bei über 300 Euro. Höhere Prämien bedeuten dabei nicht zwangsläufig mehr Leistung. Bei den meisten Versicherern ähneln sich die Leistungen sehr.
Ein Auge sollten die Versicherungsnehmer auf die vereinbarte Versicherungssumme pro Schadensfall haben. Einige Versicherer bieten ohne Mehrbeitrag einen recht guten Rundumschutz, der auch Sachschäden umfasst, die etwa durch die allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit, Senkung des Grundstücks oder Erdrutsch verursacht werden. Auf keinen Fall sollte man sich von sehr niedrigen Beiträgen blenden lassen. Oft handelt man sich damit erhebliche Leistungsausschlüsse ein, die den Bauherren im Unglücksfall teuer zu stehen kommen können.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Der Gesetzgeber erkennt Haftpflichtversicherungen als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung an. Damit werden die Bürger unterstützt, sich gegen Risiken im Leben abzusichern. Neben der privaten Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung auch andere Versicherungen als Vorsorgemaßnahmen angegeben werden.
Dazu zählen auch die Beiträge zur Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Ausgaben für eine solche Absicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendung steuerlich abgesetzt werden. Die Prämie wird in der „Anlage Vorsorgeaufwände“ eingetragen. Leider sind Aufwendungen für Vorsorgemaßnahmen nicht unbegrenzt steuerlich geltend zu machen. Der Gesetzgeber hat Höchstgrenzen festgelegt, bis zu denen Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Bauherrenhaftpflichtversicherung achten?
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird vor Baubeginn abgeschlossen und endet entweder mit dem Abschluss der Bauarbeiten oder nach maximal zwei Jahren.
Der Vertrag läuft nach der mit dem Versicherer vereinbarten Zeitspanne automatisch aus. Eine gesonderte Kündigung muss der Versicherungsnehmer deshalb nicht vornehmen.
Sollte das Bauvorhaben länger als zwei Jahre in Anspruch nehmen, kann der Versicherungsschutz in der Regel problemlos erweitert werden. Die Verlängerung sollte großzügig bemessen sein. Denn wiederholte Änderungen sind in der Regel teurer. Auch sollte eine Vertragsverlängerung möglichst frühzeitig beantragt werden. So verhindern Bauherren, dass durch mittlerweile eingetretene Schadensfälle die Versicherer für eine Vertragsverlängerung höhere Prämien verlangen oder diese Verlängerung gar ganz ablehnen.
Die Bauphase endet mit der Bauabnahme, dann beginnt die Nutzungsphase. Sobald das Haus fertig gestellt und die Schlussabnahme erfolgt ist, erlischt der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflicht. Danach muss der frischgebackene Hausbesitzer die neuen Risiken, die für ihn als Haus- und Grundbesitzer entstehen, durch seine private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abdecken. Die Wahl der Versicherung hängt davon ab, ob er das fertig gestellte Wohneigentum selbst bewohnt oder vermietet.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Bauherrenhaftpflichtversicherung achten?
Meist ist ein Wechsel bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht vorgesehen, da die Absicherung ohnehin nur für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen wird und automatisch endet. Für ein erneutes Bauvorhaben ist der Vergleich der Anbieter und eine Neubewertung allerdings immer empfehlenswert. Wer dennoch vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigen möchte, muss die vom Versicherer angegebenen Kündigungsfristen beachten – meist drei Monate. Die Kündigung übernimmt entweder der neue Anbieter oder der Versicherungsnehmer selbst. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages darf der Versicherer nur den Teil der Prämie einbehalten, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Welche Vorteile hat die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bewahrt den Bauherren vor dem möglichen finanziellen Ruin, indem sie für den Versicherungsnehmer Schadensersatzforderungen Dritter reguliert. Ohne Bauherrenhaftpflichtversicherung muss der Bauherr für entstandene Schäden in unbegrenzter Höhe aus eigener Tasche zahlen. Auch die unmittelbare Umgebung des Grundstücks, etwa der angrenzende Fußweg, ist versichert. Neben der Schadenregulierung für berechtigte Ansprüche beinhaltet die Bauherrenhaftpflicht auch einen passiven Rechtschutz, der für den Bauherren unberechtigte Ansprüche abwehrt, notfalls sogar vor Gericht.
Welche Nachteile hat eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist kein Rundum-Schutz. Sie deckt ausschließlich Schäden Dritter ab. Für im Haushalt lebende Familienmitglieder, die auf der Baustelle zu Schaden kommen, besteht kein Versicherungsschutz. Auch Schäden am eigenen Bau werden durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.