Warum lohnt sich der Abschluss einer Rürup Rente?
Die Rürup Rente stellt eine alternative Altersvorsorge dar. Sie ist speziell für Berufsgruppen konzipiert, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder aus anderen Gründen nicht in einer Riester-Rente oder über eine Betriebsrente zusätzliches Einkommen im Alter versichern können.
Der Abschluss einer Rürup Rente loht sich also vor allem für Selbstständige und Berufstätige in freien Berufen, die ggf. über Versorgungswerke abgesichert sind oder ebenfalls keine über Riester geförderte privaten Spar– oder Rentenverträge abschließen können.
Staatliche Zuschüsse
Das zugrunde liegende Konzept der Rürup Rente ist eine staatliche Förderung von privatem Engagement, die eigene, zusätzliche Altersvorsorge zu sichern und zu erweitern. Je nach Angebot und Renten-Modell kann dabei auf unterschiedliche Weise gefördert werden.
Die Förderung der Rürup-Modelle erfolgt indirekt durch Steuererleichterungen. Es wird keine staatliche Zulage gezahlt, wie das bei bestimmten Formen der betrieblichen Altersvorsorge üblich ist und Grundlage der Riester-Rente.
Seit 2015 steigen die absetzbaren Beträge. Sie liegen derzeit bei 82% der für die Rürup Rente aufgebrachten Beiträge.
Hohe Einkommen profitieren – und Selbstständige
Wer ein hohes steuerliches Aufkommen hat, kann über die Rürup Rente wesentliche Steuern in der Ansparphase sparen. Das gilt sowohl für Angestellte mit hoher Steuerlast, besonders aber auch für Selbstständige, die meist verschiedene Steuerarten bedienen müssen und von steuerlichen Erleichterungen schon am Einkommen entlastet werden.
Banken und Versicherungen bieten spezielle Tarife an, über die eine Rürup Rente realisiert werden kann. Das macht die Einordnung für den Kunden leichter, denn die Verträge müssen bestimmten Voraussetzungen entsprechen.
Welche Leistungen sind im Rahmen einer Rürup Rente mitversichert?
Zentral in der Absicherung über Rürup ist die Zahlung einer zusätzlichen monatlichen Rente. Sie setzt mit der Zahlung der gesetzlichen Rente bzw. mit Erreichen des Rentenalters ein.
Ihre Finanzierung erfolgt über kapitalbasierte Anlagemodelle. Sie werfen später also nicht nur die Effekte von angespartem Geld und steuerlichen Vergünstigungen ab, sondern erhalten je nach Modell auch weitere Zuschüsse, wie Rendite und Überschussbeteiligungen.
Erweiterungen in zusätzlichen Versicherungsmodellen
Die Rürup Rente zahlt keine automatisch mitversicherten Leistungen. Im Grundsatz ist der Rentenanspruch aus der Rürup Rente nicht vererbbar und wird auch nach dem Tod des Versicherten vor Erreichen des Rentenalters nicht an Angehörige weitergegeben.
Es lassen sich allerdings in bestimmtem Umfang solche Rentenansprüche modifizieren. Wie stark, hängt vom jeweils ausgewählten Fördermodell ab und davon, welche zusätzlichen Vereinbarungen zwischen dem versichernden Unternehmen und dem Versicherten getroffen werden können.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Rürup Rente abschließe?
Die Rürup Rente realisiert ihre Förderung ausschließlich über die steuerliche Begünstigung der eingezahlten Beiträge. Das trifft sowohl auf die Ansparphase als auch auf die Rentenphase (Auszahlungsphase) zu.
Damit rechnet sich das Modell vor allem für Menschen mit einem höheren Einkommen aus einer Angestellten- beziehungsweise Arbeitnehmertätigkeit oder in selbstständiger Tätigkeit.
Wer Fördermöglichkeiten in einer Betriebs- oder Riester-Rente vermutet, sollte zunächst diese Varianten prüfen, denn sie werden über staatliche Zulagen unterstützt. Auch rechnen sich die Einzahlungen in ein Modell der Rürup Rente dann besonders, wenn die eingezahlten Leistungen eine bestimmte Höhe überschreiten. Sie können anteilig steuerlich abgesetzt werden und haben eine höhere steuerliche Wirkung, je höher die jeweiligen eingezahlten Beiträge sind.
Keine Kündigung möglich
Rürup-geförderte Altersvorsorge-Modelle können in ihrem Verlauf nicht gekündigt werden. In der Praxis bedeutet das, dass unrentabel gewordene Verträge allenfalls ruhend gestellt werden können. Die erworbenen Rentenansprüche werden später dann zusätzlich ausbezahlt, falls über die Laufzeit welche entstanden sind.
Da die Laufzeit in Verträgen zur Altersvorsorge in der Regel sehr lang ist, kann bei Vertragsabschluss auch mit den besten Prognosen nie mit voller Sicherheit vorausgesagt werden, wie dauerhaft eine gewählte Form rentabel ist.
Wandelt sich die ursprüngliche Einschätzung, kann die Ruhend-Stellung eine Option sein. Es werden dann keine Beiträge weiter gezahlt. Das erreichte Renten-Niveau bleibt erhalten und wird später ausbezahlt.
Es kann anstelle des nun ruhenden Vertrages ein anderer Vertrag über eine Rürup Rente abgeschlossen werden.
Keine Kapital-Option
Die Auszahlung der Rürup Rente muss als Rentenleistung erfolgen. Das bedeutet, sie wird in monatlichen Zahlungen an den Versicherten gezahlt.
In anderen Formen der Altersvorsorge kann ein Versicherter bei Eintritt in das Rentenalter auch sagen, dass er die angesparten Finanzmittel als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt haben möchte. Die Rürup Rente sieht dafür keine Möglichkeit vor.
In welchen Fällen erbringt eine Rürup Rente ihre Versicherungsleistungen?
Die Rürup Rente kann in unterschiedlichen Absicherungsmodellen umgesetzt werden. Je nach gewähltem Angebot umfassen die Versicherungsleistungen noch weitergehende Zahlungen.
Grundsätzlich setzt die Zahlung der Rürup Rente mit Eintritt in das allgemeine Rentenalter ein.
Versichert werden können Angebote aus der privaten, kapitalgebundenen Rentenversicherung und der fondsgebundenen Rentenversicherung sowie Bank-Sparplänen.
Bestimmte Berufsgruppen haben ein vorgezogenes Recht auf Rentenzahlung. In diesen Fällen wird die Auszahlung dann an die staatliche Rente gekoppelt.
Die Rürup Rente zahlt einen monatlichen Rentenbetrag. Er entsteht aus den eingezahlten Beiträgen in der Ansparphase und, je nach gewählter Form, aus Kapitalerträgen aus Rentenfonds oder zugelassenen Bank-Anlagen.
Nicht immer zählt das Erreichen des Rentenalters
Je nach Berufsgruppe und in der Rürup Rente getroffenen Vereinbarungen, setzt die Zahlung der Rente ein, wenn der Versicherte in das Rentenalter kommt. Abweichend können aber je nach Beschäftigungsform andere Regelungen gelten!
Die Rürup Rente wird parallel zu anderen Rentenzahlungen ausgezahlt. Sie muss anteilig versteuert werden.
In welchen Fällen erbringt eine Rürup Rente ihre Versicherungsleistungen nicht?
Die Rürup Rente ist als „echte Rente“ konzipiert und kann nicht als zusätzliche finanzielle Anlageform zum vorzeitigen Nutzen oder regulär als wirkungsvolle Hinterbliebenenabsicherung genutzt werden. Als solche zahlt sie nicht, wenn der Versicherte nicht in die Rente eintritt.
Sie kann auch nicht vererbt werden oder weitergegeben werden.
Je nach Anlageform ist es möglich, den Anlagebetrag (ohne weitere Kapitalanteile) zu versichern. Stirbt der Versicherte innerhalb der Aufbauphase, werden dann seine eingezahlten Beiträge an Hinterbliebene zurückgegeben.
Tod des Versicherten in der Auszahlungsphase
Stirbt der Versicherte vor Erreichen des Rentenalters, erlischt sein Versicherungsschutz und die Rürup Rente zahlt keine Leistungen aus.
Eine Hinterbliebenenrente kann darüber hinaus vereinbart werden.
Stirbt er in der Auszahlungsphase, kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Grundlegend erlischt jedoch die Zahlung, wenn keine weiteren Vorkehrungen getroffen wurden.
Vorzeitiges Vertragsende
Wird der Vertrag ruhend gestellt und sind noch keine Leistungen aufgebaut worden, erfolgt auch keine Auszahlung im Rentenalter.
Ihrer Natur nach können Verträge zur Rürup Rente nicht aufgelöst oder gekündigt werden. Der Versicherte kann die Zahlungen einstellen. Der Vertrag wird dann nicht weiter bedient und erhält auch keinen Kapitalaufbau. Er wird später allerdings auch keine zusätzliche Rente abwerfen, wenn die Aufbauphase kein Geld angespart hat.
Hat der Vertrag Rentenleistungen angespart, werden sie später auch dann ausbezahlt, wenn sie die vor der Ruhend-Stellung avisierte Höhe nicht erreichen.
Herauslösung von Kapitalleistungen
Die angesparten Leistungen aus der Rürup Rente müssen in der Auszahlungsphase verrentet werden. Das heißt, sie werden nach einem Bank-Sparplan oder als Rente monatlich ausbezahlt.
Eine vorzeitige Herauslösung von Kapital aus der Rürup Rente kann nicht erfolgen. Sie kann also nicht als Sicherheit für den Immobilienerwerb oder andere Finanzierungsangebote dienen.
Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Die Rürup Rente ist grundlegend als Ergänzung zu späteren Rentenzahlungen entwickelt. Sie soll über steuerliche Vergünstigungen Vorteile für diejenigen ermöglichen, die auf Grund Ihres beruflichen Status nicht über Riester gefördert werden können.
Die Zusatzleistungen der Rürup Rente sind vor diesem Hintergrund begrenzt und hängen stark von der gewählten Absicherungsform ab. Zusätzlich können sie gesetzlich reglementiert sein.
Hinterbliebenenschutz
Die eingezahlten Beiträge zum Aufbau der später erwarteten Rentenleistung können extra versichert werden. Stirbt der Versicherte bevor er in Genuss der Rente kommt, erhalten seine Angehörigen die bis zum Zeitpunkt seines Todes eingezahlten Beiträge zurück. Je nach Modell finden die angefallenen Verwaltungskosten Berücksichtung.
Rentenkonto
Die Auszahlung der Beiträge kann über ein Rentenkonto verrechnet werden. Dabei wird ein bestimmter Bezugszeitraum zugrunde gelegt, der im Rentenkonto abgebildet wird. Basis ist die eigene Einzahlung in die Rürup Rente.
Stirbt der Versicherte in der Auszahlungsphase und innerhalb des vom Rentenkonto gedeckten Zeitraums, kann die Rente als Form der Hinterbliebenenrente weiterhin an Angehörige ausbezahlt werden.
Die Leistung an Kinder findet ihre Grenze in deren grundsätzlicher Berechtigung zum Bezug von Kindergeld. Je nach Status und Ausbildung endet dieses Anrecht nach dem 25. Lebensjahr des Kindes.
Berufsunfähigkeitsversicherung
In die Rürup Rente kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Allerdings ist eine Voraussetzung für diese Zusatzvereinbarung, dass die Beiträge und Leistungen niedriger als die für die Rentenversicherung sein müssen, damit sie im Rahmen von Rürup anerkannt und damit gefördert werden können.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Rürup Rente ein?
Der Versicherungsschutz in der Rürup Rente besteht ab dem Vertragsschluss. Der Leistungszeitraum beginnt mit Erreichen des Rentenalters. Verschiedene Einschränkungen bestehen dann, wenn der Vertrag nicht weiter bedient wird, ruhend gestellt wird oder der Versicherte vor der Rente stirbt.
Ziel der Absicherung ist die Erhöhung der staatlichen Rente durch Zahlung eines monatlichen Zusatzbetrages.
Versicherungsschutz in der Ansparphase
Die vertraglichen Bestimmungen in der Aufbauphase sehen die Ansparung der Rentensumme vor und sichern je nach Modell garantierte Rentenzahlungen mit Erreichen des Rentenalters zu. In der Anspar- bzw. Aufbauphase besteht also kein Recht auf Absicherung in Form einer Auszahlung. Das grundsätzliche Recht auf spätere Absicherung wird jedoch unmittelbar mit dem Abschluss des Vertrages erworben.
Ausnahme: Die Vereinbarung einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie kann in Verbindung mit bestimmten Modellen als Erweiterung der Rürup Rente dienen. Hier setzt der Versicherungsschutz als Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente dann ein, wenn der Versicherte nicht mehr oder nicht mehr vollständig seiner bisherigen Arbeit nachgehen kann. Die genauen Versicherungsbedingungen regelt der Versicherungsvertrag. Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gelten bestimmte gesetzliche Beschränkungen.
Versicherungsschutz in der Auszahlungsphase
Die vereinbarten Rentenbeträge werden monatlich an den Versicherten ausbezahlt, sobald er das Rentenalter erreicht hat. Der Versicherungsschutz als Leistungsschutz besteht fort, solange der Versicherte lebt. Die Zahlung endet mit dem Tod des Versicherten. Die Weiterleistung an Hinterbliebene kann über zusätzliche Vereinbarungen eingeschränkt festgelegt werden.
Es gelten rechtliche Eingrenzungen für den Leistungsbezug aus der Rürup Rente. So darf beispielsweise keine Auszahlung als Kapitalbetrag erfolgen. Das betrifft sowohl den Zeitraum der Rentenzahlung selbst als auch den Zeitraum des Leistungsaufbaus.
Zusätzlich werden die Zahlungen aus der Rürup Rente ohne Erbschaftswirkung gewährt. Ohne weitere Zusatzvereinbarungen (beispielsweise eine Teilauszahlung, eine anfänglich verringerte Auszahlung zur späteren Weiterzahlung an Hinterbliebene oder die Einrichtung eines begrenzten Rentenkontos) erlischt die Versicherungsleistung dann, wenn der Versicherte stirbt.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Rürup Rente sein?
Die Höhe der Deckungssumme bezieht sich darauf, welche monatlich ergänzende Zahlung versichert werden soll. In deren Höhe wird die Einzahlung kalkuliert, die die Rürup Rente während der Ansparphase aufbaut. Je höher sie ist, desto höher ist auch die spätere Auszahlung.
Ein weiterer Faktor bei der Kalkulation der Deckungssumme ist die steuerliche Wirkung. Da die Rürup Rente die staatliche Förderung ausschließlich über steuerliche Vorteile umsetzt, spielt hier das Einkommen in der Ansparphase eine wesentliche Rolle. Aktuell entfalten gut 82% der eingezahlten Beiträge eine steuerliche Wirkung. Bis zum Jahr 2025 sollen alle eingezahlten Beiträge in die Rürup Rente steuerlich geltend gemacht werden können. Diese Langzeitwirkung muss also in der anfänglichen Berechnung mit berücksichtigt werden.
Gegengerechnet werden muss hierbei, dass auch die spätere Auszahlung versteuert wird.
Als dritter Faktor spielt die spätere Einkommenserwartung eine große Rolle. Ziel sollte mindestens sein, den vor der Rente erreichten Lebensstandard zu halten. Allgemein gilt, dass die Alltagskosten in der Rentenzeit um ca. 20% sinken – verschiedene Versicherungen und Ausgaben für Arbeitswege und Arbeitsmittel fallen weg.
Die genaue Kalkulation des späteren Bedarfs und der steuerlichen Wirkung in der Gegenwart hängt allerdings stark davon ab, wie die eigene Situation bestimmt ist. Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater diese Situation und nutzen Sie eines der verschiedenen Bankangebote bzw. Versicherungsangebote, um die optimale Wirkung Ihrer Anlage zu erzielen.
Hinweis: Auszahlung wird in jedem Fall verrentet
Beachten Sie, dass sich die Rürup Rente als Anlage für die Anschaffung von Immobilien oder ähnliche längerfristigen Anlagen nicht eignet. Ihr Auszahlungsvolumen wird in jedem Fall später verrentet.
Das bedeutet: Das erworbene Anrecht auf die Leistungen wird in monatlichen Rentenbeträgen ausbezahlt. Von diesem Modus kann nicht abgewichen werden.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Rürup Rente berechnet?
Die Rürup Rente wird als Rentenversicherung oder als Sparplan abgeschlossen. Sie kann von privaten Trägern nach gesetzlichen Regeln ausgegeben werden. Ihre Bedingungen sind also zum einen abhängig von der gewählten Form, zum anderem vom ausgewählten Versicherungsunternehmen bzw. der gewählten Bank.
Das macht den Vergleich der unterschiedlichen Angebote vor dem Abschluss so entscheidend wichtig. Neben der Länge der vertraglichen Bindung das wichtigste Element für die tiefgreifende Prüfung.
Beitragsfaktoren
- Rentenzahlung
Der wichtigsten Faktor ist die später erwartete Auszahlung. Je höher die erwartete Summe liegt, desto höher sind auch die Beiträge. - Renditeerwartungen
Mit den verschiedenen Modellen sind unterschiedlich hohe Renditeerwartungen verbunden. Sie wirken mittelbar auf die Beiträge, können in der Regel jedoch nicht vollständig garantiert werden.
Je nach Modell kann trotzdem eine mindestens garantierte Rendite angeboten werden. Sie kann beitragsmindernd gewertet werden, wenn Ihre Aussicht verlässlich ist.
- Laufzeit des Vertrages
Je nachdem wie lange die Aufbauphase dauert, können die monatlichen Beiträge entsprechend „gestreckt“ werden, damit das Ziel für die Zusatzrente erreicht wird. - Zusatzkosten
Je nach Modell und Angebot erhebt das ausgebende Unternehmen zusätzliche Kosten. Dazu zählen in der Regel Abschlusskosten und Verwaltungskosten. Diese Kosten zahlen Sie über Ihre Beiträge. Sie zahlen also zunächst nicht für den Aufbau ihrer Zusatzrente, sondern zahlen die Abschluss- und Verwaltungskosten ab. Je höher die liegen, desto länger zahlen sie dafür und desto später setzt der Aufbau Ihrer Rürup Rente ein.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Rürup Rente für mich?
Vor allem die lange Laufzeit von Verträgen zur Rürup Rente und ihre Unkündbarkeit machen es wichtig, dass die Grundlage für den Vertrag verlässlich und klar ist. Ein Vergleich liefert die dazu nötigen Voraussetzungen und stellt die Basis für einen belastbaren Entschluss dar.
Er zeigt:
- alle relevanten Tarife
- alle Formen und Angebote
- alle verfügbaren Versicherungsunternehmen und Banken
Der Vergleich ist unerlässlich für einen langfristigen Abschluss.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Die grundsätzliche Anpassung erfolgt in der Festlegung der späteren Rentenzahlung aus der Rürup Rente. Sie kann den eigenen Bedürfnissen entsprechend kalkuliert werden.
Weitere Anpassungen betreffen:
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre Beiträge dürfen die zur Rürup Rente nicht übersteigen. Dann sichert die Rürup Rente nicht nur die Rentenzahlung ab, sondern auch bereits vor Eintritt in das Rentenalter eine mögliche Berufsunfähigkeit. Die Höhe der Rentenvereinbarungen kann hier abweichen. Der Fokus muss jedoch auf der Rürup Rente liegen. - Hinterbliebenenabsicherung
Bestimmte Absicherungen können für Hinterbliebene getroffen werden. Dazu gehört die Vereinbarung der Rückzahlung eingezahlter Beiträge, wenn der Versicherte vor Erreichen des Rentenalters stirbt, oder eine anteilige Hinterbliebenenrente.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Rürup Rente wird steuerlich begünstigt, während Sie sie aufbauen. Später werden ihre Leistungen in der Auszahlung ebenfalls besteuert.
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Die Beiträge zur Rürup Rente können in der Ansparphase als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die jährliche Höchstgrenze wird dabei dynamisch erhöht. Grundlage ist die Einkommensbemessung des Bundes nach der Rentenhöhe der knappschaftlichen Rentenkasse. Der absetzbare Beitrag wird anteilig daran ermittelt. Für Verheiratete betrug er im Jahr 2016 knapp 45.500 Euro, Ledige konnten knapp 22.700 Euro geltend machen.
Abgezogen werden können 2017 82% der jährlichen Ausgaben. Bis 2025 steigt der Anteil der ansetzbaren Beiträge. Er erreicht dann 100%. Berücksichtigt werden für Selbstständige alle eingezahlten Beiträge und für Angestellte die Beiträge von Arbeitgeber und die eigenen gemeinsam.
Steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase
In der Auszahlungsphase unterliegt die Rürup Rente den gleichen Bedingungen, wie die staatliche Rente.
Bei Rentenbeginn wird ein steuerfreier Rentenanteil ermittelt (nach dem jeweils gegenwärtigen Stand der gesetzlichen Rentenbesteuerung), der bis zum Tod festgeschrieben wird. Der andere Anteil wird nach gesetzlichen Bestimmungen versteuert.
Grundlage für die Höhe des Steuerfreibetrags ist das jährliche Renteneinkommen aus der Rürup Rente.
Hinweis: Die Freigrenze wird jährlich reduziert. Ab 2040 müssen Einkünfte aus der Rürup Rente voll versteuert werden. Beachten Sie das in der Langzeitplanung der Anlageform!
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Rürup Rente achten?
Die Rürup Rente kann nicht gekündigt werden. Hintergrund sind die im Rahmen der Einzahlung gewährten steuerlichen Vergünstigungen, die später nicht mehr rückaufgelöst werden können und sollen.
Ein Vertrag zur Rürup Rente wird in diesem Sinn lebenslang geschlossen und sollte in seiner anfänglichen Bewertung entsprechend valide verglichen werden.
Trotz genauester Erwägungen können so lange Zeiträume in der Regel nicht verlässlich vorausgeplant werden. Wenn ein Rürup-Vertrag unrentabel wird oder durch andere Modelle an Attraktivität verliert, kann die Einzahlung in der Vertrag beendet werden. Er wird im Einvernehmen mit dem Versicherungsträger (also der Bank oder einem Versicherungsunternehmen) ruhend gestellt.
Wenn durch bereits eingezahlte Leistungen ein Anrecht auf spätere Rentenzahlung erworben wurde, wird diese auch gezahlt.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Rürup Rente achten?
Der Vertrag zur Rürup Rente kann in der Regel nicht gewechselt oder abgelöst werden. Eine Kündigung des bestehenden Vertrags ist nicht möglich.
Je nach Versicherungsmodell können jedoch Veränderungen an den Einzahlungsbedingungen vorgenommen werden. Auch Anpassungen an den Modalitäten zur Auszahlung sind in bestimmtem Rahmen möglich (zum Beispiel bei Bank-Sparplänen).
Anstelle eines Wechsels kann eine Rürup Rente ruhend gestellt werden. Ein anderer Vertrag kann dann geschlossen und entsprechend bedient werden.
Beachten Sie: Innerhalb der Modelle zur Rürup Rente ändern sich die steuerlichen Bewertungen nicht. Allerdings kann eine Änderung der Anlageform Auswirkungen auf die erwarteten Rendite haben.
Vorteile einer Rürup Rente sind:
Aufbau einer extra Altersvorsorge für Selbstständige
Die Basisrente hat besonders für Selbstständige einen großen Vorteil. Sie können zusätzliche Leistungen vom Staat beziehen, obwohl kein Arbeitgeber im Sozialversicherungssinn hinter ihnen steht.
Damit lohnt sich für Selbstständige auch schon zu Beginn ihrer Selbstständigkeit der Abschluss einer privaten Altersvorsorge.
Auswahl relevanter Modelle
Die universelle Förder-Komponente in der Rürup Rente macht eine sehr angepasste Absicherung möglich. Kapitalanlagen unterschiedlichster Form können gefördert und entsprechend ausgewählt werden.
Welche Nachteile hat eine Rürup Rente?
Die Nachteile der Rürup Rente werden kontrovers diskutiert.
Das Wichtigste, das Sie beachten müssen: Bei geringem zu versteuerndem Einkommen in der Ansparphase und einem spät erwarteten Eintritt in die Rente kann der Fördereffekt durch die steuerlichen Begünstigungen ausbleiben! Sie zahlen dann zwar steuerlich begünstigt ein. Anteilig ist die spätere Rentenbesteuerung jedoch höher. Hier ist je nach Sachlage eine andere Form der Altersvorsorge oder Kapitalanlage zur Hinterbliebenenabsicherung angezeigt.
Kosten in den Angebotsformen
Die Rürup Rente kann über verschiedene Anlageformen umgesetzt werden.
Dazu zählen:
- Rentenversicherung als Kapitalversicherung oder fondsgebunden
- Fonds- und Banksparpläne
Je nach Form ist die Berechnung von Vertriebs- und Verwaltungskosten unterschiedlich. Auch die gesetzlichen Verpflichtungen sind hier je nach Form unterschiedlich. Prüfen Sie vor Abschluss also auf jeden Fall, in welchem Umfang zusätzliche Kosten entstehen. Denn die müssen Sie durch Ihre Beiträge ebenfalls decken. Das schmälert ihr späteres Ergebnis.
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