Pflegerentenversicherung im Griff
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Pflegerentenversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Pflegerentenversicherung?

Die Pflegerentenversicherung schließt eine wichtige Versorgungslücke für den eigenen Pflegefall. Sie tritt im Zusammenhang mit dem Attest einer Pflegestufe ein und zahlt einen gesetzlich festgelegten monatlichen Betrag an den Versicherten. Die tatsächliche Höhe der Kosten, die für die Pflege entstehen, spielt für diese Vereinbarung keine unmittelbare Rolle. Referenzgrößen für Pflegeaufwendungen liegen den Pflegesätzen der sozialen Pflegeversicherung zugrunde. In der privaten Pflegeversicherung sind es vereinbarte monatliche Rentenzahlungen oder Pflegegelder.

Pflegerentenversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Pflegerentenversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung darstellen. Sie wird mit einem privaten Versicherungsunternehmen geschlossen. Ziel ist meist, nicht nur eine spätere Altersvorsorge einzurichten, sondern darüber hinaus bereits eine weitgehend altersunabhängige Absicherung von Pflegeaufwendungen zu schaffen.

Die Pflegerentenversicherung gilt als Lebensversicherung. Sie wird mit monatlichen Beiträgen aufrechterhalten und tritt im Pflegefall in Leistung.

Verschiedene Eckpunkte können dabei vereinbart werden:

  • die Höhe der vereinbarten Leistungen
  • je nach Vertrag eine individuelle Wartezeit bis zum Eintritt der Leistungen (Karenzzeiten zu Anpassung der Beiträge)

Pflegerentenversicherung als Erweiterung der privaten Pflegepflichtversicherung

Wer seine medizinischen Kosten über eine private Krankenversicherung (PKV) abdeckt, muss eine zusätzliche Pflegepflichtversicherung abschließen. Auch sie wird privat abgeschlossen.

Diese Pflegepflichtversicherung kann entweder mit einer sinnvollen Pflegezusatzversicherung oder zusätzlich mit einer Pflegerentenversicherung ergänzt werden. Die Ergänzungsversicherungen können unabhängig vom aktuellen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden, auch bei einem anderen Versicherer.

Die Pflegerentenversicherung muss nicht zum gleichen Zeitpunkt, wie die PKV oder die Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie kann je nach Bedarf eingerichtet werden. Spezielle Angebote, wie eine Leistungsdynamik, können zusätzlich für eine angepasste Absicherung sorgen, die den im Alter oft veränderten Lebensgewohnheiten besser entspricht.

Welche Leistungen sind im Rahmen einer Pflegerentenversicherung mitversichert?

Die Rentenzahlungen in der Pflegerentenversicherung können auf unterschiedliche Art versichert werden. Sie können in Abhängigkeit von der Pflegestufe und in der Zahlungsart beeinflusst werden.

Regelmäßige monatliche Zahlungen

Eine häufige Form der vereinbarten Leistungen in der Pflegerentenversicherung, ist die monatliche Auszahlung festgelegter Teilbeträge des Gesamtversicherungsanspruchs.

Zur Kostenerstattung pflegerischer Leistungen sind jedoch die Pflegebedürftigen selbst und die nächsten Angehörigen verpflichtet. Diese Verpflichtung reicht bis in das private Vermögen hinein. Die Pflegerentenversicherung deckt Kostenlücken in diesem Zusammenhang.

Orientierungspunkt für die Höhe der Leistungen ist die gegenwärtige Pflegestufe III. Sie gilt meist für 100% des Auszahlungsbetrags. Anteilig daran wird dann bei niedrigerer Pflegestufe ein niedrigerer, bei höherer Pflegestufe ein höherer Rentenbetrag fällig.

Zusätzliche Verfügbarkeit zu Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung

Quasi im Wortsinn wird eine monatliche Rentenzahlung an den Versicherten geleistet, die unabhängig von den tatsächlichen Pflegeaufwendungen gezahlt wird. Auch die Verwendung der gezahlten Beträge steht dem Versicherten frei. Sie sind nicht zweckgebunden.

Die Auszahlung der Pflegerentenbeträge erfolgt bis an das Lebensende.

Dynamische Anpassung der Leistungshöhe

Mittlerweile ist die Dynamisierung von Versicherungsverträgen Bestandteil der meisten Angebote. Hintergrund ist die in der Regel langfristige Laufzeit, die in der Pflegerentenversicherung gilt, damit ein ausreichend hoher Rentenbetrag erreicht wird. Allerdings kann die lange Laufzeit dazu führen, dass bei Eintritt des Pflegefalls die zu Beginn vereinbarten monatlichen Rentenzahlungen später zu gering sind. Um das zu vermeiden, kann eine Leistungsdynamik in der Police verankert werden, die eine regelmäßig Anpassung der Auszahlungshöhe vornimmt. Beispielsweise kann die monatliche Erhöhung an der Inflationsrate orientiert werden.

Anpassung an Pflegestufe oder frei von der Bewertung

Die Höhe der Rentenbeträge kann in Abhängigkeit der festgestellten Pflegestufe ausbezahlt werden. Besonders vor dem Hintergrund der erweiterten Einteilung der Pflegebedürftigkeit in 5 Grade ab Januar 2017, um vor allem auch Demenzerkrankungen und deren spezifischen pflegerischen Anforderungen gerecht zu werden, spielt die Pflegerentenversicherung eine besondere Rolle. Denn das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung oder aus der privaten Pflegepflichtversicherung wird im Pflegegrad 0 meist noch nicht ausbezahlt. Oft sind jedoch schon deutliche Einschränkungen spürbar und zumindest eine teilweise pflegerische Unterstützung im Alltag wird nötig.

Auszahlung als vollständiger Betrag bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Als Alternative zur monatlichen Rentenzahlung, kann der versicherte Betrag auch als Einmalzahlung ausbezahlt werden. Die Festlegung wird bei Abschluss der Pflegerentenversicherung getroffen.

Wann der entsprechende Betrag fällig wird, wird in der Regel an einen bestimmten Pflegegrad (bzw. die Pflegestufe) gekoppelt.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Pflegerentenversicherung abschließe?

Die Pflegerentenversicherung zählt zu den Vorsorgeversicherungen in der Pflegezusatzversicherung. Sie bildet einen Teil regelmäßiger oder umfassender finanzieller Vorsorge für den Pflegefall.

Ihre Leistungen werden erst im Pflegefall, in Kombination mit einem Sparvertrag auch bei einem bestimmten festgelegten, höheren Alter fällig.

Vor diesem Hintergrund ist eine genaue Planung der Vorsorge nötig. Denn die Pflegerentenversicherung hat zwar den Vorteil, dass die Rentenzahlungen im Leistungsfall frei verfügbar sind und steuerlich nicht ins Gewicht fallen. Ihre Beiträge sind jedoch höher, als bei anderen Vorsorgeversicherungen (auch in der Pflegezusatzversicherung) und ihre längerfristige Laufzeit setzt eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit voraus. Denn mit steigenden Beiträgen muss vor allem vor dem Hintergrund einer sinnvollen Leistungsdynamik gerechnet werden. Sie müssen im Entscheidungsprozess berücksichtigt werden.

Das Alter ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage

Die Orientierung am eigenen, aktuellen Lebensalter und der jeweiligen gesundheitlichen Situation ist eine sinnvolle Entscheidungshilfe. Allerdings ist es von verschiedenen individuellen Faktoren abhängig, das jeweils optimale Eintrittsalter zu ermitteln.

Insgesamt gilt: Die Pflegerentenversicherung ist günstiger, je niedriger das Lebensalter bei Eintritt ist. Auch weniger Vorerkrankungen wirken sich positiv auf die Beitragsgestaltung aus.

Gleichzeitig ist ein Vertrag nur dann wirksam, wenn er über einen ausreichend langen Zeitraum hinweg bedient wird. Diese Planungssicherheit besteht meist erst ab einem mittleren Lebensalter.

Beachtet werden müssen:

  • potentielle Risikozuschläge
  • die Dauer der Einzahlung (Prognose in der Regel bis zum Erreichen des Rentenalters)

In welchen Fällen erbringt eine Pflegerentenversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Die Pflegerentenversicherung tritt in Leistung, wenn ein bestimmter Pflegegrad (bzw. eine entsprechende Pflegestufe) festgestellt wird. Die ausbezahlte Rentenleistung richtet sich nach der Art der vereinbarten Auszahlungsleistung.

Leistung der Pflegerentenversicherung bei vereinbarten monatlichen Beträgen

Die monatlichen Leistungen können an die Höhe des Pflegegrades gekoppelt werden. Ausgangspunkt ist die gegenwärtige Pflegestufe III. Sie wird mit 100% des Auszahlungsbetrages kalkuliert. Ab Eintritt des Pflegefalls zahlt die Pflegerentenversicherung den entsprechenden monatlichen Rentenbetrag aus.

Der medizinische Dienst der Kranken- und Pflegeversicherung prüft regelmäßig die Pflegebedürftigkeit. Erhöht sich der Pflegegrad, werden auch die Leistungen entsprechend angepasst.

Vorteil: Der Leistungseintritt kann bereits bei Pflegestufe 0 (Demenzerkrankungen, auch Pflegegrad 1) erfolgen. Die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung treten hier in der Regel noch nicht bzw. nur stark eingeschränkt in Leistung.

Leistung der Pflegerentenversicherung als Einmalzahlung

Wir die Auszahlung als einmaliger Betrag vereinbart, entscheidet die festgelegte Pflegestufe (bzw. entsprechend nach Zeitpunkt der Feststellung der Pflegegrad). Erst ab dieser Stufe bzw. diesem Pflegegrad wird der Rentenbetrag ausbezahlt.

Der Gesamtbetrag wird zum Zeitpunkt des Pflegefalleintritts fällig. Die Höhe der Einzahlungen spielt keine Rolle. Zu beachten ist jedoch eine Wartezeit, die je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich lang ist.

Die Einmalzahlung wird in vereinbarter Höhe ausbezahlt und enthält ggf. ergänzende Leistungen aus der Überschusserwirtschaftung des Versicherungsunternehmens insgesamt.

Auszahlung im Alter

Je nach Angebot kann eine Auszahlung der Rentensumme im hohen Alter vereinbart werden. Ab welchem Alter das eintritt, wird je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich festgelegt.

Leistungen im Todesfall

Stirbt der Versicherte, kann er die Auszahlung einer Todesfallsumme an seine Hinterbliebenen durchführen lassen. Die genauen Bestimmungen dazu werden in der Police geregelt. Die Pflegerentenversicherung entspricht jedoch nicht einer Sterbegeldversicherung, die nur und ausschließlich im Todesfall eintritt.

In welchen Fällen erbringt eine Pflegerentenversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Die Pflegerentenversicherung ist dafür konzipiert, bei eintretender Pflegebedürftigkeit zusätzlich anfallende Kosten zu decken. Sie soll verwendungsoffen helfen, den Lebensstandard des Versicherten zu erhalten und Angehörige zu entlasten. Ihr Eintritt hängt davon ab, ob eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.

Längerfristige Krankheit

Liegt eine längerfristige Erkrankung vor, tritt die Pflegeversicherung auch nicht bei nötiger ambulanter oder häuslicher Heilbehandlung ein. Solange keine Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, bleibt die Versicherung leistungsfrei.

Erreichen des Rentenalters

Das bloße Erreichen des Rentenalters bzw. der tatsächliche Renteneintritt ist ohne Pflegebedürftigkeit kein ausreichender Grund für einen Leistungseintritt der Pflegerentenversicherung.

Chronische Erkrankung

Chronische Erkrankungen zählen nicht zu den auslösenden Faktoren für den Versicherungsfall. Das ist auch bei dauerhaft nötiger häuslicher, ambulanter oder stationärer Behandlung der Fall, solange keine Pflegestufe erkannt wird.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Die Pflegerentenversicherung ist selbst ein Baustein der Pflegezusatzversicherung.

Die Pflegezusatzversicherung soll die grundlegenden Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung ergänzen. Sie beide haben denselben katalogisierten Umfang und weisen in der Regel Deckungslücken auf. Besonders, wenn der Lebensstandard erhalten werden soll oder die potentielle Belastung von Angehörigen durch den eigenen Pflegefall reduziert werden soll, wird neben der grundlegenden Absicherung eine Erweiterung der Pflegeleistungen nötig.

Zusätzliche Vereinbarungen in der Pflegerentenversicherung

Der Leistungsmodus in der Pflegerentenversicherung kann beeinflusst werden. Zum einen kann die Art der Auszahlung der Rentenbeträge variiert werden.

Mögliche Anpassungen im Versicherungsvertrag:

  • Einzahlung als Einmalbeitrag durch den Versicherten, spätere Auszahlung als Pflegerente
  • Abschluss als Pflegerentenversicherung mit Sparvertrag, spätere Auszahlung als einmalige Summe
  • Vereinbarung der Auszahlung nach Erreichen eines höheren Alters
  • Festlegung einer Hinterbliebenen-Absicherung im Todesfall des Versicherten
  • Dynamische Anpassung der Leistungen

Wann setzt der Versicherungsschutz der Pflegerentenversicherung ein?

In der Pflegerentenversicherung kann ohne die Vereinbarung von Karenzzeiten oder Wartezeiten versichert werden. Der Versicherungsschutz beginnt dann umgehend mit Abschluss des Versicherungsvertrages.

Die Versicherung kann jedoch nicht ohne Bedingungen abgeschlossen werden. Die wichtigste ist eine Prüfung der gesundheitlichen Voraussetzungen und die Festsetzung eines Risikozuschlags für den individuellen Fall. In der Praxis bedeutet das, dass das Versicherungsunternehmen erst nach Abschluss der Gesundheitsprüfung die Aufnahme in die Pflegerentenversicherung zu bestimmten Konditionen festlegt.

Wartezeiten

Da ein Pflegefall unerwartet und plötzlich eintreten kann, wird in einigen Fällen auf die Vereinbarung einer Wartezeit bis zum Versicherungseintritt verzichtet.

Je nach Versicherungsunternehmen kann es dennoch Teil eines Angebotes sein, zur Verbesserung von Beiträgen eine Wartezeit zu vereinbaren. Das sollte im konkreten Fall abgewogen werden. Im Allgemeinen macht die Vereinbarung einer langen Wartezeit im höheren Alter weniger Sinn für eine Versicherung, die auch nach einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung unmittelbar in Leistung gehen soll. In jedem Fall sollten die Wartezeiten so kurz wie möglich vereinbart werden.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Pflegerentenversicherung sein?

Die Deckungssumme in der Pflegerentenversicherung basiert auf verschiedenen Erwägungen. Wesentlich ist, wie hoch die erwartete Leistungen aus der Pflegeversicherung bzw. der Pflegepflichtversicherung sein wird und wie hoch die zu erwartende Deckungslücke.

Desweiteren bestimmt sich der spätere Rentenbetrag – neben den eigenen Zielen – aus folgenden Faktoren:

  • Dauer der Einzahlung
  • Zuschläge aus der Überschussbeteiligung
  • Alter bei Eintritt in den Versicherungsvertrag

Das bedeutet: Mit der eigenen Einzahlung in die Pflegerentenversicherung wird wesentlich Einfluss genommen auf die später ausbezahlte Versicherungssumme.

Hinzu kommt die Möglichkeit, eine dynamische Anpassung der Leistungen abzusprechen. Hier wird regelmäßig der Beitrag erhöht, dafür jedoch werden die im Pflegefall zu erwartenden Leistungen ebenfalls angehoben. In diese Kalkulation sollte auch mit einbezogen werden, wie sich die aktuelle Entwicklung der Inflationsrate bewegt und die Entwicklung der Pflegekosten bedacht werden.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Pflegerentenversicherung berechnet?

Der Beitrag zur Pflegerentenversicherung basiert zentral auf der vereinbarten späteren Auszahlungssumme. Sie muss bis zu einem bestimmten Alter erreicht sein. Aus der zeitlichen Differenz zwischen diesem Alter und dem Eintrittsalter in den Versicherungsvertrag ermittelt sich die Höhe der Beiträge.

Variablen und beeinflussende Größen sind zusätzlich:

Der Gesundheitszustand des Versicherten

Bei Abschluss der Pflegerentenversicherung wird durch das Versicherungsunternehmen eine persönliche Risikoeinschätzung vorgenommen. Sie berücksichtigt Vorerkrankungen und Krankheitsverläufe, Lebensalter und weitere individuelle und demografischer Merkmale. Aus der Gesamtheit dieser erhobenen Daten wird ein individueller Risikozuschlag ermittelt, der den Beitrag erhöht.

Einzahlung als einmaliger Betrag

Die Pflegerentenversicherung kann mit der Zahlung eines einmaligen Beitrags bedient werden. Als mögliche Geldanlage kann dieser Weg gewählt werden. Die monatliche Zahlung einzelner Beiträge entfällt dann in der Folge.

In den Einmalbeitrag werden dessen ungeachtet dennoch Alter, Gesundheit und erwartete Rentenleistungen mit einberechnet. Ein angenommenes Leistungsalter gilt auch hier als Referenz.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Pflegerentenversicherung für mich?

Die Beiträge in der Pflegerentenversicherung variieren zwischen den Versicherungsunternehmen stark. Auch die später erwarteten Leistungen sind sehr unterschiedlich und die Höhe der Überschussbeteiligung spielt über die zeitliche Distanz betrachtet ebenfalls eine Rolle.

Die Überschussbeteiligung kann nicht festgelegt oder verlässlich bestimmt werden. Im Vergleich zeigt sich jedoch, welches Versicherungsunternehmen bisher die besten Rendite erwirtschaftet hat. Das erlaubt im konkreten Fall ggf. Rückschlüsse auf Prognosen.

Höhe der Beiträge vergleichen

Besonders die Höhe der späteren Beiträge und die Erwartung von Beitragssteigerungen kann sich aus dem Vergleich ableiten lassen. Die Pflegerentenversicherung ist auf lange Sicht angelegt. Wechsel und Kündigungen sind in der Regel nur Ausnahmeoptionen. Das macht den inhaltlichen Vergleich schon vor Abschluss besonders bedeutsam.

Die Höhe der Beiträge und das Ende der Einzahlungen müssen zentral verglichen werden. Sie bestimmen die Eckdaten. Die Risikozuschläge werden in der Regel individuell bestimmt. Aber auch ihre Faktoren können verglichen werden.

Der Vergleich zeigt also die wichtigsten Punkte für die Entscheidung, bei welchem Versicherungsunternehmen die Pflegerentenversicherung abgeschlossen werden sollte.

Anpassung von Vertragsinhalten

Die Vertragsleistungen sind nicht für alle Versicherungsunternehmen gleich. Besonders der Leistungseintritt wird jeweils unterschiedlich gehandhabt.

Vor diesem Hintergrund spielen die erweiterten Leistungsbedingungen eine Rolle:

  • Ableitung der Pflegebedürftigkeitsbewertung und der wiederholten Prüfungen
    Der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit wird durch einen medizinischen Dienst (entweder der gesetzlichen Sozialversicherung oder der privaten Krankenversicherer) festgestellt. Die Vereinbarungen mit der Pflegerentenversicherung sollten beinhalten, dass die Versicherung dieser Einschätzungen ohne nochmalige eigene Prüfung folgt. Das reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Es sichert den Versicherten aber auch ab und er kann sich auf den Leistungsfall verlassen.

Diese Vereinbarung sollte auch die regelmäßigen Nachprüfungen und Aktualisierungen der Pflegebedürftigkeit einschließen. So passt sich die Leistung der Pflegerentenversicherung automatisch den tatsächlichen Gegebenheiten an.

 

  • Anpassung der Wartezeiten
    Wartezeiten erhöhen das Risiko, im Pflegefall trotz Versicherung ohne Leistung dazustehen. Sie dienen häufig der Beitragsregulierung, sollten jedoch nicht unnatürlich lang sein. Denn eine Pflegebedürftigkeit kann auch durch Unfälle oder Krankheiten kurzfristig und plötzlich entstehen.

 

  • Aussetzen der Beitragszahlungen bei Leistungseintritt
    Kommt es zum Pflegefall, sollte die Pflegerentenversicherung auf eine Weiterzahlung der Beiträge trotz Leistungseintritts verzichten. Unabhängig vom Alter, in dem sich der Versicherte befindet. Nur so kommt er auch in den vollen Genuss der versicherten Beträge und muss nicht noch über einer längere Zeit Zahlungen leisten.

 

  • Verzicht auf die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung durch das Versicherungsunternehmen
    Das Versicherungsunternehmen sollte darauf verzichten, nach der herkömmlichen gesetzlichen Grundlage den Vertrag einseitig ordentlich kündigen zu dürfen. So kann eine verlässliche und langfristige Absicherung erreicht werden.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Die Höhe der Versicherungsleistungen und die Höhe der jeweiligen Beiträge können über verschiedene Regelungen an die Bedürfnisse des Versicherten angepasst werden.

Grundsätzlich gilt, dass der abgesicherte spätere Rentenbetrag ohnehin der Leistungsfähigkeit des Versicherten und seinen späteren Erwartungen gemäß angepasst wird.

Leistungsdynamik

Die Pflegerentenversicherung kann über eine Leistungsdynamik späteren Erwartungen an die Auszahlungshöhe angepasst werden. Das bedeutet auch eine regelmäßige Anpassung der monatlichen Beiträge, die für die Versicherung fällig werden.

Zusätzliche Vereinbarungen

Mit weiteren Faktoren können die späteren Leistungen beeinflusst und den eigenen Vorstellungen angepasst werden.

Dazu zählen u.a.:

  • Vereinbarung einer Einmalzahlung im Pflegefall, meist ab einer höheren Pflegestufe
  • Vereinbarung von Leistungen an die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten
  • Ausbezahlung des Versicherungsbetrages bei Erreichen eines höheren Alters (vgl. zur Lebensversicherung)

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Steuerliche Bedeutung der einbezahlten Beiträge

Die Beiträge zur Pflegerentenversicherung können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sie gelten als Vorsorgeaufwendungen und Ausgaben zur Alterssicherung und können im Rahmen der geltenden Abzugsrahmen angegeben werden.
Die Beiträge für die Pflegerentenversicherung sind insgesamt mit den Beiträgen für die Pflegezusatzversicherung absetzbar.

Steuerliche Bedeutung der späteren Rentenleistung

Die später ausbezahlten Rentenbeiträge sind nicht steuerlich wirksam. Sie gelten nicht als Einkommen und können vor diesem Hintergrund steuerfrei bezogen werden.

Diese Regelungen machen die Pflegerentenversicherung doppelt steuerlich wirksam. Die Auszahlung ohne steuerliche Berücksichtigung betrifft die monatlichen Zahlungen ebenso, wie eine mögliche einmalige Ausschüttung des Versicherungsbetrages.

Ggf. fallen jedoch Steuern auf verzinste Differenzen bei den Auszahlungbeträgen an.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Pflegerentenversicherung achten?

Die Kündigung der Pflegerentenversicherung sollte nur zum Vorteil einer besseren Pflegevorsorge erfolgen.

Im Kündigungsfall wird für einige Angebote ein Rückkaufswert vorgehalten, der im Falle der Kündigung oder Aufgabe der Versicherung durch das Versicherungsunternehmen gezahlt wird.

Andere Versicherungsunternehmen zahlen im Fall der Kündigung einen vorher vereinbarten Betrag. Das kann zwischen festen Beträgen oder einer Jahresleistung oder der Todesfallleistung variieren.

Im Vorfeld des Vertragsschlusses sollte unbedingt auf die Bedingungen bei der Kündigung geachtet werden. Allgemein wird empfohlen – je nach Eintrittsalter in die Versicherung – zunächst einen niedrigeren Beitrag zu versichern und regelmäßig die Leistungsfähigkeit der Versicherung zu bewerten. So ist im Kündigungsfall der Verlust besser kalkulierbar, wenn er durch eine bessere Absicherung ggf. ausgeglichen wird.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Pflegerentenversicherung achten?

Der Wechsel einer Pflegerentenversicherung ist in den meisten Fällen nicht lukrativ. Die bisher einbezahlten Beiträge gehen – besonders bei schon älteren Verträgen – mindestens anteilig verloren. In einem neuen Vertrag können diese Verluste meist nicht kompensiert werden, da das dann höhere Eintrittsalter auch erhöhte Beiträge bedeutet.

Soll ein Wechsel dennoch erwogen werden, muss im Vorfeld unbedingt ein aussagekräftiger Vergleich angestellt werden, im Idealfall mit einer direkten Beratung. Denn der neue Vertrag muss Verluste aus der bisherigen Absicherung ausgleichen und gleichzeitig sollte er verbesserte Leistungen bereithalten.

Wartezeiten beachten

Je nach Versicherungsvertrag und Versicherungsunternehmen können die vereinbarten Wartezeiten lang sein. Sie können bis zu 12 Jahre betragen. Vor diesem Hintergrund muss ein Wechsel bewertet werden, denn tritt der Pflegefall innerhalb der Wartezeit ein, leistet die Pflegerentenversicherung nicht.

Vorteile einer Pflegerentenversicherung sind

Steuergünstige Einzahlung

Die Bedienung der Beiträge für die Pflegerentenversicherung lässt sich steuerlich absetzen. Die Vergünstigungen können im Rahmen der steuerlichen Bestimmungen für die Sonderausgaben – innerhalb der Grenzen für absetzbare Beiträge zur Vorsorge insgesamt – das Einkommen begünstigend mindern und sorgen so während der Zeit des Leistungsaufbaus für Erleichterungen.

Steuerersparnis bei der Auszahlung

Auch die spätere Auszahlung der monatlichen Rentenbeträge fällt steuerlich nicht ins Gewicht. Die Rentenzahlungen gelten nicht als Einkommen und sind vor diesem Hintergrund auf zweifache Weise steuerlich wirksam: Einmal beim Leistungsaufbau, später beim Leistungsbezug.

Freie Verwendung der Rentenbeträge

Die ausbezahlten Beträge können vom Versicherten frei verwendet werden. Das unterscheidet die Pflegerentenversicherung bspw. von der Pflegekostenversicherung. Hier müssen die Ausgaben konkret belegt werden. Und sie werden auch nur dann erstattet, wenn sie in Zusammenhang mit den Pflegeleistungen stehen.

Die Pflegerentenversicherung zahlt nur auf Grund der Einstufung als Pflegefall, unabhängig von Ort und Umfang der Pflege. Die Beträge zur Rente orientieren sich in der Regel an der jeweiligen Pflegestufe.

Welche Nachteile hat eine Pflegerentenversicherung?

Hohe Beiträge

Vielfach werden die hohen Beiträge, die zum Aufbau der Leistungen in der Pflegerentenversicherung nötig sind, als nachteilig beschrieben. Hinzu kommen Risikozuschläge, die die Beitragsleistungen zusätzlich erhöhen und individuell unterschiedlich sind.

Eine Anpassung der Beitragshöhe ist zudem während der Versicherungslaufzeit wahrscheinlich.

Je nach Tarif lange Wartezeiten

Verschiedene Tarife werden zwar vergleichsweise günstig, jedoch in Verbindung mit hohen Wartezeiten angeboten. Diese Wartezeiten verhindern während ihrer Dauer einen Leistungseintritt der Versicherung. Besonders im mittleren bis höheren Alter sind sie so von Nachteil und bedeuten einen ernsthaften Einschnitt in die Absicherung.

Verluste bei einer Kündigung

Die Pflegerentenversicherung kann in der Regel nicht ohne Verluste gekündigt werden. Das macht eine langfristige Anlage nötig, damit sie sich später auch rechnet.

Ein Wechsel der Versicherung wird in diesem Umfeld meist verhindert, da neue Versicherungen die Verluste selten ausgleichen können.

Die Pflegerentenversicherung muss also vor Abschluss unbedingt angemessen und kompetent verglichen werden, damit die langfristige Bindung erfolgreich für den Versicherten ist. Zur Beitragsgestaltung empfiehlt sich ein geringerer Einstieg mit vereinbarter Leistungsdynamik.