Pflegezusatzversicherung im Griff
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Pflegezusatzversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung?

Die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung decken zwar den Grundbedarf an Pflegeleistungen. Allerdings basiert ihr Leistungsumfang wesentlich auf allgemeinen gesetzlichen Grundlagen und findet seine Grenze häufig da, wo umfangreichere Pflegemaßnahmen nötig werden.

Das Aufkommen für Pflegeleistungen obliegt dabei dem Pflegebedürftigen (also dem Versicherten selbst). Er muss Kosten, die über den Leistungs- und Erstattungsrahmen hinausgehen, selbst tragen. Dafür hat der Gesetzgeber nicht nur das private Vermögen, sondern grundsätzlich allen Besitz und auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kinder vorgesehen. Pflege kann also schnell ins Geld gehen.

Vor allem, wenn der Lebensstandard gesichert oder erspartes Vermögen bewahrt werden soll, wird eine zusätzliche Absicherung nötig.

Private Versicherungsunternehmen haben in Ergänzung zur sozialen Pflegeversicherung bzw. zur Pflegepflichtversicherung für Privatversicherte unterschiedliche Angebote erstellt, die die Kostenerstattung im Pflegefall erhöhen. Damit tritt die Pflegezusatzversicherung an die Seite der Grundabsicherung. Ihre Leistungen sind in der Regel frei verfügbare Geldbeträge, die zusätzlich zur Pflegerente bzw. dem Pflegegeld aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen.

Welche Leistungen sind im Rahmen einer Pflegezusatzversicherung mitversichert?

Am Markt haben sich unterschiedliche Formen der Pflegezusatzversicherung etabliert. Die Zusatzabsicherung soll vor allem den finanziellen Aspekt von medizinisch-pflegerischer Unterstützung oder pflegerischer Behandlung im Alltag sichern. Die Kostendeckung der Pflegeversicherung ist dabei meist lückenhaft. Die Pflegezusatzversicherung soll durch einen finanziellen Ausgleich diese Lücken schließen helfen.

Auf welche Art die Versorgungslücke geschlossen werden soll, kann durch die Art der Absicherung gewählt werden. Von der Geldanlage bis zur Pflegetagegeldzahlung können dabei jeweils unterschiedliche Wege des Leistungsausgleichs gewählt werden.

Pflegezusatzversicherung zur Kostendeckung

Eine Form der Pflegezusatzversicherung ist die Vereinbarung eines monatlichen Pflegegeldes. Es wird in der Regel auf Basis eines Pflegetagegeldes berechnet und dem Versicherten direkt ausbezahlt.

Die Verwendung der finanziellen Mittel ist nicht an einen bestimmten Zweck gebunden. Der Versicherte kann frei darüber verfügen. So kann auch bei niedrigem Pflegegrad bereits zeitweilige Unterstützung angemessen entgolten werden bzw. zusätzliche Aufwendungen unbürokratisch ausgeglichen werden.

Ab wann die Zahlung eines Pflegetagegeldes einsetzt, hängt von den konkreten Versicherungsvereinbarungen ab. Verträge, die bis Ende 2016 geschlossen wurden, orientieren sich dabei an den Pflegestufen, ab 2017 gelten Pflegegrade für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit. Die Leistungen der Pflegezusatzversicherung hängen in der Regel vom festgestellten Pflegegrad ab.

Pflegezusatzversicherung als Rentenversicherung

Die Pflegezusatzversicherung kann auch in Form einer monatlichen Pflegerente vereinbart werden. Dazu wird nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Wartezeit die Höhe einer festgelegten Rentenzahlung fällig, wenn ab diesem Zeitpunkt eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad (bis 2017 von der Pflegestufe).

Das Anrecht auf eine Pflegerente wird durch die Einzahlung monatlicher Beiträge erworben. Die Pflegerente steht zur freien Verfügung, wenn der Pflegefall eintritt. Ihre Leistungen sind im Grundbetrag steuerfrei und können frei verwendet werden. Sie zahlt zusätzlich zur Pflegeversicherung.

Diese Form wird auch Pflegerentenversicherung genannt. Ob sie sich lohnt, hängt sehr vom Ziel der Absicherung ab. Damit die Beiträge kontrolliert werden können, ist häufig eine längere Wartezeit Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen. Das kann aber zum Nachteil werden, weil die Pflegerentenversicherung erst nach Ablauf dieser Wartezeit zahlt. Und zwar auch erst dann, wenn der Pflegefall schon vorher eintritt. Ab einem bestimmten Lebensalter ist diese Form der Absicherung darum häufig weniger geeignet.

Zusätzlich muss der Anspruch auf Pflegegeld erst durch die Beitragszahlungen erworben werden. Das macht einen späteren Einstieg häufig teurer.

Vorteil ist die Wirkung der Pflegerentenversicherung als Art der Lebensversicherung. So kann die Auszahlung des Versicherungsbetrages auch auf das Erreichen eines höheren Alters vereinbart werden, wenn bis dahin der Pflegefall nicht eingetreten ist. Analog zur Lebensversicherung ist auch die Ausschüttung einer Überschussbeteiligung des Versicherungsunternehmens Teil der späteren Auszahlung.

Pflegezusatzversicherung als Kapitalanlage (Einmalzahlungen)

Die Pflegezusatzversicherung kann als erweiterte Form der Pflegerentenversicherung auch über sogenannte Einmalzahlungen bedient werden. Dazu wird einmalig die Beitragssumme eingezahlt und der Rentenanspruch erworben. Tritt der Pflegefall ein oder erreicht der Versicherte ohne Eintritt des Pflegefalls ein festgelegtes höheres Alter, wird die versicherte Summe zuzüglich der versicherungsinternen Überschussbeteiligung ausbezahlt.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Pflegezusatzversicherung abschließe?

Welche Form der Pflegezusatzversicherung lohnt sich am meisten?

Nicht jede Form des Leistungsausgleichs eignet sich im individuellen Fall. Je nach Versicherungsform fallen unterschiedliche finanzielle Aufwendungen an. Auch das Ziel der Absicherung (Pflegegeld, Kapitalanlage, Absicherung von Hinterbliebenen, nötige Zusatzleistungen, etc.) spielt bei der Auswahl eine wichtige Rolle. In manchen Fällen kann die Absicherung als zusätzliche Kapitalanlage genutzt werden. Andere Formen können einen schnelleren Versicherungseintritt zusichern.

Vor diesem Hintergrund sollte der Versicherungsbedarf grundlegend geprüft werden. Denn dass eine Pflegezusatzversicherung nötig ist, ist unter Experten unstrittig. Allerdings spielt für die entsprechende Wirksamkeit die Form eine entscheidende Rolle. Dahinter stehen grundlegende finanzielle Überlegungen. Nämlich schlicht diejenigen nach der größten Effizienz.

Gesundheitsprüfung

Fast alle Versicherungsunternehmen stellen eine gesundheitliche Prüfung dem Abschluss eines Vertrags voran. Darin wird die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Pflegefalls ermittelt. Je nach Versicherungsunternehmen und Angebot werden auf dieser Grundlage sogenannte Risikozuschläge erhoben, die unmittelbaren Einfluss auf den Beitrag haben.

Einmal macht dieser Umstand die vorhergehende Prüfung verschiedener Angebote nötig. Auf der anderen Seite wird der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung dann günstiger, je jünger der Versicherte ist.

Die Gesundheitsprüfung erfolgt nur zu Beginn der Versicherungszeit und wird in der Regel nicht erneut wiederholt. Ausnahmen bestehen dann, wenn die Versicherung selbst die Prüfung des Pflegegrades übernimmt und im Leistungsfall eigene Gutachten zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit aufstellen lässt. Diese Form der nachgelagerten Gesundheitsprüfung dient jedoch nicht einer Beitragsveränderung, sondern soll den Leistungsfall prüfen.

Hinweis: In verschiedenen Tarifen kann eine Versicherung auch ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Der Vergleich zeigt den Leistungsumfang der jeweiligen Angebote.

Pflegezusatzversicherung folgt der Pflegeversicherung

Leistungseintritt zusammen mit der Pflegeversicherung (einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit)

Bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung im Leistungsfall den Empfehlungen der Pflegeversicherung folgt.

Das heißt: Stellt der medizinische Dienst der Pflegeversicherung (je nach Art der Absicherung in der sozialen oder in der privaten Pflegeversicherung) fest, dass medizinisch-pflegerische Leistungen im Zusammenhang mit einem Pflegegrad gewährt werden müssen, sollte die Pflegezusatzversicherung dieser Feststellung folgen. Es sollte also keine nochmalige Untersuchung durch die Pflegezusatzversicherung selbst nötig werden, um den Versicherungsfall eintreten zu lassen.

Grund dieser Regelung: Kommt es zu unterschiedlichen Auffassungen über den Pflegegrad (bzw. die Pflegestufe) zwischen Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung, muss der Versicherte häufig auf die Zahlung warten, bis der Streit beigelegt ist. Die Folge sind unnötige Wartezeiten. Kosten für den Pflegeaufwand fallen jedoch dessen ungeachtet an. Sofern sie durch die Pflegezusatzversicherung gedeckt gewesen wären, muss der Versicherte nun selbst in Vorauslage gehen.

Prüfung und Anpassung des Pflegegrades zusammen mit der Pflegezusatzversicherung

Dieselbe Regelung sollte bei späteren Nachprüfungen vereinbart werden. Es sollte also gelten, dass auch bei Anpassungen des Pflegegrades die Pflegezusatzversicherung den Einschätzungen der Pflegeversicherung bzw. des medizinischen Dienstes allgemein folgt. So kann eine gesonderte Gesundheitsprüfung verhindert werden. Neben der Unsicherheit von unterschiedlichen Bewertungen reduziert das auch die Anzahl von Untersuchungen.

Stellen Sie in einem Vergleich fest, welche Anbieter auf die separate Nachprüfung verzichten und den Einschätzungen des medizinischen Dienstes im Rahmen der einfachen Prüfung der Pflegebedürftigkeit folgen.

Hinweis zur Gesundheitsprüfung in der Pflegezusatzversicherung

Der Verzicht auf die separate Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegezusatzversicherung ist nicht gleichbedeutend mit der Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsprüfung wird bei Abschluss der Versicherung nötig. Sie wird von fast allen Versicherungsunternehmen vorgenommen, um die Beiträge zu bestimmen und ggf. erhöhte Risiken zu erkennen. Die Gesundheitsprüfung lässt sich in der Regel nicht umgehen.

Es wird jedoch zwischen den Versicherungsunternehmen unterschieden, ob die Gesundheitsprüfung durch eine Erklärung des Versicherten oder durch eine ärztliche Untersuchung umgesetzt wird. Art und Umfang der Prüfung hängt auch von der Art der Pflegezusatzversicherung ab.

In welchen Fällen erbringt eine Pflegezusatzversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Die Pflegezusatzversicherung tritt in Leistung, wenn sie nach ihren jeweiligen Versicherungsbedingungen eine Pflegebedürftigkeit feststellt oder der medizinische Dienst diese Pflegebedürftigkeit ernennt (je nach Vereinbarung).

Die Pflegebedürftigkeit wird in Graden der eingeschränkten Alltagskompetenz und bei körperlich-geistigen Verrichtungen beurteilt.

Pflegegrade und Pflegestufen

Die Unterteilung danach, wie umfangreich der Versicherte gepflegt werden muss, erfolgt ab 2017 in Pflegegraden. 5 unterschiedliche Ebenen der Hilfebedürftigkeit werden durch die Pflegegrade unterschieden.

Bis Ablauf des Jahres 2016 erfolgte die Einschätzung anhand von 3 Pflegestufen mit jeweiligen Zusatzmerkmalen, wie der Feststellung eines erhöhten Pflegebedarfs. Dazu galt die Pflegestufe 0, die besonders Handlungsunterstützung im Alltag bei geistigen Einschränkungen abbildete und damit vor allem Demenzerkrankten Hilfe durch Pflegepersonal ermöglichte bzw. finanzielle Unterstützung bei der Organisation von Pflegeleistungen geben konnte.

Die Unterteilung in Pflegegrade bildet die differenzierte Einschätzung der Pflegebedürftigkeit ab.

Leistungseintritt je nach festgestelltem Pflegegrad

Die Leistungen der Pflegezusatzversicherung werden mit Eintritt einer bestimmten Pflegebedürftigkeit fällig. Bei monatlich avisierten Zahlungen gilt eine vorher vereinbarte Pflegebedürftigkeit (Grade 3-5) für 100% der versicherten Leistungen. Davon anteilig wird dann bei niedrigeren Pflegegraden die entsprechende Summe gezahlt.

Bis zur Anpassung der Pflegegrade 2017 galt in vielen Versicherungspolicen die Pflegestufe 3 als Referenzgröße. Davon abgeleitet wurde in Pflegestufe 2 bspw. 75% und in Pflegestufe 1 50% der vereinbarten Basissumme gezahlt.

Pflegegrad 1 versichern

Einschränkungen im Alltag – insbesondere bei leichter Pflegebedürftigkeit – können von vielen verhältnismäßig leicht organisiert werden. Dazu sind jedoch meist zusätzliche finanzielle Aufwendungen nötig, die häufig privat bezahlt werden. So müssen Einkäufe erledigt werden oder im Haushalt ist regelmäßige Hilfe nötig.

Bei Abschluss der Versicherung sollte darauf geachtet werden, dass ihre Leistungen auch bereits bei niedrigeren Pflegegraden gezahlt werden. So wird eine umfassende finanzielle Erleichterung erreicht und die Lebensqualität kann von Beginn einer Pflegebedürftigkeit an erhalten werden.

Leistungseintritt abhängig von der Gestaltung der Versicherung

Leistungen in der Pflegezusatzversicherung lassen sich in einem breiten Spektrum selbst verfügbaren. Die Zuteilung eines Pflegegrades bzw. eine Pflegestufe ist jedoch in allen Versicherungsformen eine grundlegende Bedingung für den Leistungsfall.

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Schwere der Einschränkungen. Sie kann sich bei Veränderungen der Pflegebedürftigkeit auch im Verlaufe der Pflegezeit verändern.

Die Variablen in den Versicherungsleistungen machen eine individuelle Ausrichtung der Pflegezusatzversicherung sehr wichtig.

In welchen Fällen erbringt eine Pflegezusatzversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Nichteinteilung eines Pflegegrades

Grundsätzlich tritt die Pflegezusatzversicherung nur bei festgestellter Pflegebedürftigkeit in Leistung. Die Pflegebedürftigkeit wird durch den medizinischen Dienst der sozialen Pflegeversicherung bzw. je nach Art der Absicherung durch die private Pflegeversicherung attestiert und in einer Pflegestufe (bis 2016) oder einem Pflegegrad (ab 2017) festgelegt.

Je nach Art des Versicherungsabschlusses kann auch eine eigenständige Prüfung der Pflegezusatzversicherung selbst nötig sein, damit die Leistungen gezahlt werden. Hier ist im Vorfeld nötig, die richtigen Vereinbarungen zu treffen. In der Regel ist es mit größerer Sicherheit verbunden, wenn nur eine einfache Prüfung der Pflegebedürftigkeit nötig ist und die Pflegezusatzversicherung der Einschätzung durch den medizinischen Dienst folgt.

Kann jedoch kein solcher Pflegegrad festgestellt werden, tritt auch die Pflegezusatzversicherung nicht ein.

Ausschließlich medizinische Behandlung nötig

Wenn die Einschränkungen aufgrund einer medizinischen Behandlung eingetreten sind und im Rahmen dieser Behandlung sowohl aufgefangen werden bzw. mit Ende der Heilbehandlung ebenfalls aufgehoben sein sollten, tritt die Pflegezusatzversicherung nicht in Leistung. Meist wird in diesem Zusammenhang keine Pflegestufe bzw. kein Pflegegrad vergeben und durch die medizinische Behandlung wird die vorübergehende Einschränkung ausgeglichen.

Erst dann, wenn die Einschränkungen länger bestehen und nach der Behandlung dauerhafte pflegerische Maßnahmen anstehen, tritt die Pflegezusatzversicherung in Leistung.

In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegeversicherung bereits während der Heilbehandlung Leistungen. Sie hat die gesetzliche Verpflichtung, eine drohende Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Bei bestimmten Krankheitsverläufen kann somit bereits im Zusammenhang mit Reha-Maßnahmen oder speziellen Therapien die Pflegezusatzversicherung in Leistung gehen. Häufig wird dafür jedoch kein expliziter Pflegegrad zugewiesen, weswegen die Pflegezusatzversicherung meist nicht in Leistung geht.

Langer stationärer Aufenthalt im Krankenhaus

In diesem Zusammenhang ist ausschließlich die Länge eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus nicht ausschlaggebend für den Leistungsfall in der Pflegezusatzversicherung. In vielen Fällen geht zwar eine Kostenaufteilung zwischen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung einher, da besonders bei langfristigen stationären Aufenthalten Behandlungen zur Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit nötig werden.

Die Pflegezusatzversicherung gibt in den meisten Fällen jedoch ausschließlich finanzielle Unterstützung. Hingegen sind bei der Kostenerstattung der Pflegeversicherung meist Sachleistungen bzw. in der privaten Pflegeversicherung dem entsprechende Leistungen vordergründig.

Geht der Krankenhausaufenthalt mit der Zuteilung eines Pflegegrades einher, kann der Leistungsfall für die Pflegezusatzversicherung jedoch ebenfalls vereinbart werden.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Die Pflegezusatzversicherung bietet verschiedene Möglichkeiten der Absicherung. Sie ergänzt dem Grund nach die Leistungen der zugrunde liegenden Pflegepflichtversicherung.

In der sozialen Pflegeversicherung (auch „gesetzliche Pflegeversicherung“) ist das eine Kombination aus sogenannten Sachleistungen (gemeint ist die unmittelbare Erstattung von Behandlungsleistungen an denjenigen, der die Behandlung durchführt) und finanzieller Unterstützung in Form von Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung, die für privat Krankenversicherte die Pflegekosten deckt, folgt in der Regel dem Erstattungsprinzip. D.h., alle Kosten, die der Versicherte vorverauslagt, bekommt er selbst wieder gutgeschrieben.

Verschiedene Anforderungen können in die Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden. In der Regel haben jedoch alle zum Ziel, den Versicherten im Fall eine Pflegebedürftigkeit durch finanzielle Leistungen zu unterstützen.

Unterschiede bei der Art der Absicherung

Wie diese Absicherung umgesetzt wird, ist je nach Art der Versicherung unterschiedlich. Sie kann als regelmäßiges Pflegegeld, als Pflegetagegeld oder als Rentenleistung versichert werden. Die Pflegerentenversicherung kann auch als einmalige Auszahlung im Pflegefall oder im höheren Alter in Anspruch genommen werden und so auch Anlageinteressen unterstützen.

Unterschiedliche Ergänzungsleistungen können in der Pflegezusatzversicherung vereinbart werden.

Aufhebung der Beitragszahlung im Pflegefall

Finanzielle Entlastung kann nicht nur durch die Zahlung von Pflegegeldern erfolgen. Viele Versicherungsunternehmen bieten an, im Falle der Pflegebedürftigkeit die Beitragszahlung zu reduzieren oder gänzlich einzustellen.

Das bedeutet: Wird der Versicherte pflegebedürftig und erhält Leistungen aus seinem Versicherungsvertrag, muss er weniger oder gar keine Beiträge mehr zahlen. Die Versicherungsleistungen werden trotzdem erbracht. Die Aufhebung der Beitragspflicht wird in der Regel an einen bestimmten Pflegegrad gebunden.

Zusatzzahlungen bei Leistungseintritt

Wenn der Versicherte pflegebedürftig wird, werden in verschiedenen Fällen Umbauten oder Änderungen in seiner Lebensumgebung nötig. In der Pflegezusatzversicherung kann für diesen Fall eine ergänzende einmalige Zahlung vereinbart werden, die besonders starke finanzielle Belastungen zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit auffängt. Vor dem Hintergrund, dass die Belastungen nicht in jedem Fall gleich stark sind, kann die Sonderleistung bei Attest einer bestimmten Pflegestufe vereinbart werden. So kann die Pflegezusatzversicherung ggf. vorher bereits monatlich zahlen. Die Sonderleistung wird jedoch erst ab einem erhöhten Pflegegrad fällig.

Zusätzliche Leistungen bei besonderer Schwere der Pflegebedürftigkeit

Tritt nach Unfällen, schweren Erkrankungen oder im fortgeschrittenen Alter ein besonders intensiver Pflegebedarf ein, kann mit der Pflegezusatzversicherung ein erweitertes Leistungspaket vereinbart werden. Einige Versicherungsunternehmen bieten Premium- oder Sondertarife an, in denen ein besonders umfangreicher Finanzausgleich versichert werden kann.

Hinterbliebenenabsicherung

Die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall kann in die Pflegezusatzversicherung aufgenommen werden. Als Sterbegeld kann sie ein eigener Bestandteil der Versicherung sein. In anderem Zusammenhang kann die Ausbezahlung von Versicherungsguthaben (z.B. in der Pflegerentenversicherung) an Hinterbliebene festgeschrieben werden.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Pflegezusatzversicherung ein?

Der Beginn des Versicherungsschutzes wird im Versicherungsvertrag festgehalten. Er hängt vom konkreten Angebot ab und von der Art der Absicherung.

Der Eintritt in die Pflegezusatzversicherung erfolgt häufig mit Vereinbarung einer Wartezeit. Je nach Art der Versicherung kann sie bis zu mehreren Jahren betragen.

Pflegetagegeld kann in vielen Fällen mit einer kürzeren Wartezeit vereinbart werden. Je nach Angebot kann das Versicherungsunternehmen die Wartezeit auch vollständig streichen.

Wartezeit nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Zwischen Attest des Pflegegrades und Beginn der Zahlungen durch die Pflegezusatzversicherung kann ebenfalls eine Wartezeit liegen. Auch dazu werden die Vereinbarungen in der Police festgehalten.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Pflegezusatzversicherung sein?

Die Deckungssumme in der Pflegeversicherung ist in der Regel die Vereinbarung eines Pflegegeldes.

Unterschieden wird:

  • Vereinbarung eines Pflegetagegeldes
  • Zahlung einer monatlicher Pflegerente
  • Einmalzahlungen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Aus den zu erwartenden Leistungen der Pflegeversicherung und den aktuellen Kosten für Pflegeaufwendungen, lässt sich der Absicherungsbedarf ermitteln. Gegengerechnet werden weitere Einkünfte und später erwartete Einkünfte, um die Versorgungslücke zu beziffern. Die Deckungssumme der Pflegezusatzversicherung sollte diese Lücke entsprechend decken.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Pflegezusatzversicherung berechnet?

Die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung werden auf Grundlage folgender Faktoren ermittelt:

  • das Versicherungsziel (Kapitalaufbau oder leistungsbezogene Absicherung durch die Versicherung im Pflegefall)
  • das Alter des Versicherten bei Eintritt in die Versicherung
  • die Vereinbarung von Wartezeiten und deren Länge
  • der Absprache erweiterter Leistungen, wie z.B. Beitragsfreiheit im Leistungsfall oder Sonderzahlungen bei Eintritt des Pflegefalls

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Pflegezusatzversicherung für mich?

Die Angebote in der Pflegezusatzversicherung sind sehr umfangreich. Seit Jahren weiten die Versicherungsunternehmen ihre Produktpalette in dem Bereich aus und stellen differenzierte Pakete bereit.

Die Unübersichtlichkeit des Marktangebots kann ein Vergleich gezielt ordnen. Er richtet sich nach individuellen Anforderungen und den passenden finanziellen Möglichkeiten.

Zusätzlich zum online-Vergleich stehen zahlreiche Informationsmöglichkeiten bereit, die über die unterschiedlichen Wege der Absicherung und deren Vor- und Nachteile Auskunft geben.

Der Vergleich zeigt:

  • wie hoch die zu erwartende Beitragsleistung ist
  • was die Pflegezusatzversicherung im Pflegefall tatsächlich zahlt
  • ob im Pflegefall die Beiträge weitergezahlt werden müssen
  • wie hoch die Wartezeit ist, bis die Versicherung im Pflegefall eintritt
  • ob und in welchem Umfang dynamisierte Leistungen Teil des Versicherungsumfangs sind
  • welche Überschussbeteiligung in der Vergangenheit bei Pflegerentenversicherungen eine Rolle spielte
  • u.a.m.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Die Pflegezusatzversicherung kann an die eigenen Absicherungsbedürfnisse angepasst werden. Sie folgt insgesamt der Idee, durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Pflegefall, für mehr finanzielle Sicherheit zu sorgen.

Ausgewählt werden kann:

  • die Pflegezusatzversicherung als Kapitalanlage
  • die Pflegezusatzversicherung als Tagegeldversicherung im Pflegefall
  • die Leistungsversicherung für Sachleistungen (Teilleistungsversicherung, meist ersetzt durch
  • Tagegeldversicherungen mit freier Verfügbarkeit der Versicherungsleistungen)

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Ja. Die Beiträge zur Pflegerentenversicherung können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Je nach Art der Versicherung kommt auch eine Absetzbarkeit unter den Sonderausgaben in Betracht.

Spätere Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung sind in der Regel im Grundbetrag steuerfrei.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Pflegezusatzversicherung achten?

Die Kündigung der Pflegezusatzversicherung richtet sich nach der Art der Absicherung. Es gelten gesetzliche Kündigungsfristen und je nach Vertrag Mindestversicherungslaufzeiten.

Die Kündigung einer Pflegerentenversicherung muss gegen einen Verkauf der Anrechte abgewogen werden.
Die Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung erfolgt nach Ablauf einer Mindestversicherungslaufzeit und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von in der Regel 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres hin.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Pflegezusatzversicherung achten?

Auf welche Weise die Pflegezusatzversicherung gewechselt werden sollte, richtet sich nach der jeweiligen Art der Versicherung.

Je länger der bestehende Vertrag laufen soll, desto umfangreicher muss ein Wechsel geplant und vorbereitet werden, damit keine Versorgungslücken oder Verluste entstehen.

Wechsel der Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung soll durch langfristigen Kapitalaufbau eine spätere finanzielle Absicherung gewährleisten. Vor diesem Hintergrund muss sie schon zu Beginn mit einem verlässlichen Leistungsumfang konzipiert werden. Soll sie gewechselt werden, spielt vor allem die bisherige Laufzeit eine große Rolle. Denn ein Teil der späteren Leistungen wird aus der Überschussbeteiligung beim Versicherungsunternehmen gewonnen. Sie geht verloren, wenn die Pflegerentenversicherung gewechselt wird.

Wechsel von Pflegetagegeldversicherungen

Wird in der Pflegezusatzversicherung ein Pflegetagegeld vereinbart, basiert die spätere Leistung meist auf den konkreten eingezahlten Beiträgen. Je nach Vertrag ist die Beitragshöhe unabhängig von der bereits abgelaufenen Versicherungslaufzeit.

Allerdings müssen wichtige Fragen beachtet werden:

  • Wie lange ist die Wartezeit in der neuen Versicherung? Ist der Wechsel sinnvoll?
  • Werden dynamisierte Leistungen angemessen ausgeglichen?
  • Sind aktuelle Leistungsbereiche (z.B. der frühzeitige Eintritt bereits bei niedrigem Pflegebedarf) abgedeckt?

Vorteile einer Pflegezusatzversicherung sind…

Zentraler Vorteil der Pflegezusatzversicherung ist der Ausgleich finanzieller Lücken im Pflegefall. Die Pflegeversicherung selbst deckt je nach Schwere der Einschränkung nur bis zur Hälfte des nötigen Pflegeaufwands. Die Differenz muss aus Erspartem, sonstigem Einkommen und im Zweifel von den nächsten Angehörigen übernommen werden.

Die Pflegezusatzversicherung trägt hier eine wichtige Funktion beim Erfüllen finanzieller Anforderungen im Pflegefall, die über die bloße Sicherung der Lebensqualität bzw. des Lebensstandards hinausgeht.

Sie kann den eigenen Anforderungen gemäß gezielt angepasst werden.

Welche Nachteile hat eine Pflegezusatzversicherung?

Die Pflegezusatzversicherung kann in einem breiten Spektrum den eigenen Ansprüchen gemäß abgeschlossen werden. Dazu ist jedoch ein aussagekräftiger Vergleich notwendig, der im Vorfeld alle möglichen Risiken beleuchtet. Wenn die Pflegezusatzversicherung nicht passend zusammengestellt wird, ergeben sich im Pflegefall schnell empfindliche Versicherungslücken.