Eventversicherung im Griff
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Eventversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Eventversicherung?

Während eines Rockkonzertes fällt ein Scheinwerfer von der Bühnenkonstruktion. Neben dem nicht unerheblichen Sachschaden erleiden mehrere Personen leichte bis mittelschwere Verletzungen. Eine Unwetterwarnung führt dazu, dass ein geplantes Open-Air-Festival abgesagt werden muss. Kurz vor einer Hochzeit, die in einem Hotel stattfindet, wird die gesamte Musikanlage von Unbekannten gestohlen.

Vor oder während einer geplanten öffentlichen oder privaten Veranstaltung gibt es eine Vielzahl an Risiken, die einen Schaden verursachen können. Selbst bei einem bis ins letzte Detail geplanten Event mit den größtmöglichen Sicherheitsmaßnahmen kann durch diverse äußere Einflüsse einiges passieren. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Eigen- oder um einen Fremdschaden handelt, die Kosten, um diesen auszugleichen, können immens hoch sein. Bei Schadensersatzansprüchen von Dritten, zum Beispiel bei verletzten Personen, steht der Veranstalter eines Events sogar in der vollen Haftungspflicht und muss den Schaden unbegrenzt in voller Höhe ersetzen: eine Tatsache, die im schlimmsten Fall sogar zum geschäftlichen wie auch zum privaten Ruin führen kann.

Auch wenn eine Eventversicherung das Risiko eines Schadens nicht ausschließt, kann sie zumindest Schutz vor den jeweiligen finanziellen Konsequenzen bieten. Da es für den Begriff Eventversicherung keine allgemeingültige Definition gibt, kann der Leistungsumfang einer Eventversicherung, häufig auch als Veranstalterversicherung bezeichnet, je nach Anbieter und den persönlichen Vorstellungen des Versicherungsnehmers variieren. Eine Eventversicherung beinhaltet in der Regel aber immer eine

  • Veranstalterhaftpflichtversicherung, die Schutz bei Schäden bietet, die Dritten entstanden sind

Häufig umfasst eine Eventversicherung aber auch zwei weitere Versicherungen:

  • die Equipmentversicherung beziehungsweise die Veranstaltungstechnikversicherung, die Schäden am eigenen Inventar und am technischen Equipment absichert
  • die Veranstaltungsausfallversicherung, die den Veranstalter schützt, wenn ein Event nicht stattfinden kann

Zusätzlich können je nach Bedarf weitere Versicherungen Bestandteil einer Eventversicherung sein, zum Beispiel

  • eine Elektronikversicherung
  • eine Rechtsschutzversicherung
  • eine Glasversicherung
  • eine betriebliche Gebäudeversicherung
  • eine Garderobenversicherung
  • eine Zeltversicherung
  • eine Gewinnspielversicherung
  • eine Verkehrssicherung

Eine auf das jeweilige Event und den Bedarf abgestimmte Eventversicherung bietet daher immer einen individuellen und maßgeschneiderten Versicherungsschutz für den Veranstalter. Daher lohnt sich der Abschluss einer Eventversicherung für alle Veranstalter, die private wie gewerbliche Events unabhängig von der Anzahl der Besucher für Dritte ausrichten und bei denen das Event als der eigentliche Geschäftszweck betrachtet wird, zum Beispiel für

  • öffentliche Großereignisse, die eine offene beziehungsweise unbegrenzte Teilnehmerzahl aufweisen. Zum Beispiel: Straßenfeste, Public Viewings, Jahrmärkte, Schützenfeste, Flohmärkte, Umzüge und Sportveranstaltungen
  • öffentliche oder teilweise öffentliche Events, die eine begrenzte und kalkulierbare Besucherzahl haben. Zum Beispiel politische und kulturelle Veranstaltungen, Partys, Konzerte, Shows und Theaterstücke
  • private Veranstaltungen im größeren Umfang. Zum Beispiel: Hochzeiten, Jubiläen, Geburtstage

 

Welche Schäden sind im Rahmen einer Eventversicherung mitversichert?

Wird eine Eventversicherung abgeschlossen, dann bietet sie je nach Umfang der Police Versicherungsschutz für folgende Schadensbereiche:

bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung einer Eventversicherung

Sollten Besuchern, Gästen sowie den beauftragten Dienstleistern während einer Veranstaltung einer der folgenden Schäden, die der Veranstalter zu vertreten hat, geschehen, kommt die Veranstalterhaftpflichtversicherung der Eventversicherung für die Schadensersatzansprüche der Dritten auf:

  • Personenschaden
  • Sachschaden
  • Vermögensschaden, der aus einem Personen- oder Sachschaden resultiert

Erleiden die eigenen Mitarbeiter einen Personenschaden, so bedarf es übrigens einer zusätzlichen Unfallversicherung.

Mögliche Schadensbeispiele für die Veranstalterhaftpflichtversicherung der Eventversicherung sind:

  • Ein Besucher verletzt sich, als er über ein herumliegendes Kabel stolpert.
  • Teile der Bühnenkonstruktion sind nicht richtig montiert, fallen herunter und verletzen die Zuschauer.
  • Die Sicherheitsmaßnahmen sind nicht ausreichend durchdacht und es gibt zu wenig Fluchtwege. Während einer Massenpanik verletzen sich Menschen.
  • Ein Mitarbeiter der Eventagentur betreut einen Künstler und lässt versehentlich dessen wertvolles Musikinstrument fallen, welches daraufhin unbrauchbar ist.
  • Geliehenes technisches Equipment von einem Dienstleiter wird während der Aufbauarbeiten beschädigt.

bei der Equipmentversicherung einer Eventversicherung:

Gehört eine Equipmentversicherung zum Versicherungsumfang einer Eventversicherung, bietet sie Schutz bei eigenen Schäden, die entstanden sind durch

  • fahrlässiges oder ungeschicktes Verhalten
  • Bedienungsfehler
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Sabotage und weiterer Vorsatz von Dritten
  • Brand, Blitzschlag und Überspannung
  • Explosion oder Implosion
  • Wasser und Feuchtigkeit

Auch gemietete oder geleaste Gegenstände sind über die Equipmentversicherung mitversichert.

Eine Equipmentversicherung der Eventversicherung leistet zum Beispiel bei folgenden Schadensszenarien:

  • Ein Brand zerstört den gesamten Bühnenaufbau.
  • Unbekannte überfallen die Abendkasse und stehlen die Einnahmen des Tages.
  • Ein Wasserschaden setzt den Saal, der bereits für eine Hochzeit hergerichtet ist, unter Wasser.

bei der Veranstaltungsausfallversicherung einer Eventversicherung:

Sollte eine Veranstaltung ausfallen oder kommt es zu unvorhergesehenen Änderungen, kann eine Veranstaltungsausfallversicherung die bereits entstandenen Kosten übernehmen, sofern der Ausfall durch eins der folgenden Ereignisse entstanden ist:

  • durch ein offizielles Verbot des Events beziehungsweise eine Verordnung von öffentlicher Hand
  • durch die Erkrankung, den Tod oder das Nichterscheinen einer veranstaltungsrelevanten Person
  • durch Verzögerungen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat
  • durch Ausfälle, die auf die Witterung zurückzuführen sind, zum Beispiel erwartete Unwetter, bei denen das Risiko für Unfälle zu groß wäre
  • durch eine Unbenutzbarkeit der Eventlocation

Bei folgenden Schadensbeispielen besteht über die Veranstaltungsausfallversicherung ein Leistungsanspruch:

  • Eine von den Behörden erteilte Genehmigung für das Stattfinden des Events wird kurz vorher zurückgezogen.
  • Eine starke Unwetterwarnung für den Tag der Veranstaltung verhindert, dass diese stattfinden kann.
  • Durch starke Heiserkeit muss der einzige Star der Veranstaltung, eine Operndiva, ihren geplanten Auftritt absagen.
  • Der Bühnenbauer kann kurzfristig die Bühne nicht liefern und aufbauen, da bei ihm eingebrochen wurde und das gesamte Equipment gestohlen wurde. Ein Ersatz ist kurzfristig nicht erhältlich.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Eventversicherung abschließe?

Wer ein Event ausrichtet, der muss eine Menge organisieren, unter anderem:

  • die Festlegung und Buchung der Veranstaltungsstätte
  • den Zeitpunkt und -rahmen des Events
  • eine Einholung von behördlichen Genehmigungen
  • Absprachen mit Dienstleistern, zum Beispiel im Hinblick auf Bühnenaufbau oder Catering
  • die Beauftragung von Künstlern, Musikern etc.
  • die Bereitstellung von Mobiliar, technischem Equipment sowie Dekoration
  • das Einladen von Gästen oder Besuchern
  • werbewirksame Maßnahmen

Je größer die Veranstaltung ist und je mehr Personen an der Planung beteiligt sind, desto größer ist auch das Risiko eines unvorhergesehenen Ereignisses, das zu einem Eigen-, einem Fremdschaden oder einem Veranstaltungsausfall führt. Deshalb gehört auf die To-do-Liste auch stets eine gute Absicherung in Form einer Eventversicherung.

Achten Sie darauf, dass Sie eine Eventversicherung rechtzeitig abschließen – im besten Fall bereits dann, sobald Ort und Zeit der Veranstaltung feststehen. Denn: In der Regel wird eine Eventversicherung immer nur für ein bestimmtes Event abgeschlossen und bietet nur für diese Veranstaltung Versicherungsschutz. Lediglich für große Eventagenturen kann es sich lohnen, auch eine pauschale Eventversicherung abzuschließen, bei der Versicherungsschutz für alle stattfindenden Events in einem festgelegten Zeitraum besteht.

Vor dem Abschluss einer Eventversicherung sollte zudem der jeweilige Versicherungsbedarf genau ausgelotet werden. Reicht unter Umständen eine Veranstalterhaftpflichtversicherung oder sind auch eine Equipmentversicherung und eine Veranstaltungsausfallversicherung sinnvoll? Bei einem Versicherungspaket einer Eventversicherung, das Sie bei einem Anbieter abschließen, lassen sich in aller Regel Beiträge sparen. Achten Sie jedoch darauf, dass auch ein Komplettversicherungspaket immer auf das jeweilige Risiko und den individuellen Bedarf ausgelegt ist und nicht nur eine pauschale Absicherung bietet. Zusätzlich lassen sich meist mehrere weitere Bausteine mit in die Police der Eventversicherung integrieren, zum Beispiel eine Garderobenversicherung, eine Glasversicherung oder eine Zeltversicherung.

In einigen Fällen ist die Absicherung durch eine Eventversicherung gar nicht nötig, da Versicherungsschutz bereits über andere Versicherungen besteht, zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Eine private Veranstaltung findet im eigenen Haus statt: Im Falle eines Schadens leistet die private Haftpflichtversicherung beziehungsweise die Hausratversicherung.
  • Eine betriebliche Veranstaltung findet auf dem eigenen Betriebsgelände statt: Im Falle eines Schadens leistet die Betriebshaftpflicht- beziehungsweise die Inventarversicherung.

 

Welche Leistungen sind bei einer Eventversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Anspruch auf Leistungen aus der Eventversicherung besteht abhängig von der Art des versicherten Schadens. Im Falle von Sach- und Personenschäden von Dritten und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen übernimmt die Veranstalterhaftpflichtversicherung der Eventversicherung folgende Leistungen:

  • Kosten zur Prüfung auf Berechtigung der Forderung
  • Kosten zur Wiederherstellung oder für eine Reparatur von beschädigten oder zerstörten Gegenständen
  • Kosten für Behandlungs- und Therapiemaßnahmen, für Heil- und Hilfsmittel sowie für Renten- und Pflegezahlungen bei Personenschäden
  • Kosten für Vermögensschäden, die aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren, zum Beispiel Verdienstausfälle
  • Kosten für die Abwehr von unberechtigten Forderungen, bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln (passiver Rechtsschutz)

Ist das eigene oder gemietete Inventar beschädigt, zerstört oder verlustig, besteht ein Anspruch auf folgende Kostenübernahmen der Equipmentversicherung der Eventversicherung:

  • Wiederherstellungskosten
  • Reparaturkosten
  • Kosten für mögliche Aufräumarbeiten
  • Kosten für die Anmietung von Ersatz
  • Schadenminderungskosten
  • Sachverständigenkosten

Sollte das Event durch ein unvorhersehbares Ereignis abgesagt werden, übernimmt die Veranstaltungsausfallversicherung der Eventversicherung folgende Leistungen:

  • Kosten für bereits entstandene Aufwendungen
  • Kosten für bereits eingegangene Verbindlichkeiten
  • Kosten für Gehälter und Gagen
  • zusätzliche Kosten für eine Umplanung des Events
  • je nach Anbieter: Kosten für den entgangenen Gewinn und entgangene Sponsorengelder

 

Welche Leistungen sind bei einer Eventversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

In einigen Fällen und bei einigen Schäden besteht über die Eventversicherung kein Leistungsanspruch. So leistet keine Eventversicherung, wenn der Schaden auf ein vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist. Weiterhin gibt es abhängig von der Art der Versicherung folgende Leistungsausschlüsse:

bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung einer Eventversicherung

  • Schäden, die Dritten während einer Extremsportveranstaltung passieren, zum Beispiel beim Fallschirmspringen, beim Jet-Ski oder beim Bungee-Jumping
  • Schäden, die nicht auf den Veranstalter zurückzuführen sind
  • Schäden, die Besucher oder Gäste selbst schuldhaft verursacht haben
  • Strafen und Bußgelder

bei der Equipmentversicherung einer Eventversicherung

  • Schäden während des Auf- oder Abbaus
  • Schäden durch Krieg, Streik und innere Unruhen
  • Schäden durch allgemeine Abnutzung und Verschleiß

bei der Veranstaltungsausfallversicherung einer Eventversicherung

  • bei mangelndem Interesse des Publikums (zum Beispiel ein unzureichender Kartenvorverkauf)
  • bei finanziellen Engpässen des Veranstalters
  • bei Krieg, Streik oder Attentaten
  • bei Vertragsstrafen

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Sollte sich während eines Events ein Schaden ereignen, der über die Eventversicherung abgesichert ist, stehen Sie als Versicherungsnehmer zunächst in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht. Sie sollten demnach alles dafür tun, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie bei verletzten Personen die Polizei sowie einen Krankenwagen rufen oder bei größeren Sachschäden Absperrungen aufstellen.

Ganz gleich, ob Veranstaltungshaftpflicht-, Equipment- oder Veranstaltungsausfallversicherung, im Falle eines Schadens gilt es, die betreffende Eventversicherung umgehend zu informieren. Eine Schadensmeldung kann telefonisch über eine meist kostenlose Hotline des Anbieters erfolgen oder alternativ über ein Schadensformular, das meist auf der Homepage des Versicherers zur Verfügung steht. Die Eventversicherung wird dabei möglichst detaillierte Angaben zum jeweiligen Schaden verlangen, zum Beispiel über den Zeitpunkt und Ort des Schadens, über die Art und den Umfang sowie über die Ursache beziehungsweise den Verursacher des Schadens. Weiterhin sollte der Schadenshergang genau geschildert werden. Nötig sind zudem Angaben zu geschädigten Personen und beschädigten Sachen, zu möglichen Zeugen oder involvierten Behörden. Hilfreich sind zudem Dokumente, die beweisrelevante Daten über den Schaden hergeben, wie Fotos oder Schriftverkehr. Bei einem Veranstaltungsausfall benötigt die Eventversicherung darüber hinaus eine Auflistung von sämtlichen Kosten, die bereits entstanden sind, sowie Verträge mit Dienstleistern oder Künstlern.

Die Eventversicherung wird den Schaden eingehend prüfen und in der Regel auch einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Ist die jeweilige Forderung berechtigt, übernimmt die Eventversicherung die Kosten bis zur Höhe der maximal vereinbarten Deckungssumme.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Eventversicherung ein?

Zur Beantwortung der Frage, wann der Versicherungsschutz der Eventversicherung einsetzt, ist es zunächst entscheidend, ob die Eventversicherung als

  • als Einzelversicherung für das jeweilige Event oder
  • als Pauschalversicherung mit einem Jahresvertrag

abgeschlossen wird. In den meisten Fällen ist eine Eventversicherung eine Einzelpolice, bei der der Versicherungsschutz mit der Veranstaltung beginnt und auch mit dieser endet. Die meisten Policen beinhalten darüber hinaus eine Vor- und Nachbereitungszeit von einigen Tagen. Sollte eine Veranstaltungsausfallversicherung zum Versicherungsumfang der Eventversicherung gehören, beginnt der Schutz bereits mit dem schriftlichen Abschluss der Police zur Eventversicherung und endet mit dem Stattfinden des Events. Damit ein optimaler Versicherungsschutz gewährleistet ist, sollte die Eventversicherung immer rechtzeitig abgeschlossen werden. Viele Anbieter bieten aber auch kurzfristige Abschlüsse mit einer Frist von etwa 14 Tagen an.

Etwas anders verhält es sich, wenn die Eventversicherung als Pauschalversicherung abgeschlossen wird. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn ein Veranstalter mehrere Events in einem Jahr ausrichtet. Somit entfällt der organisatorische Aufwand, vor jeder Veranstaltung eine neue Eventversicherung abzuschließen. Bei einer Pauschalpolice besteht dann für jedes Event, das während der Laufzeit stattfindet, Versicherungsschutz. Meist beträgt diese Laufzeit der Eventversicherung mindestens ein Jahr, vertraglich können aber auch längere Laufzeiten vereinbart werden.

 

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Eventversicherung sein?

Unabhängig davon, ob eine Eventversicherung aus einer oder mehreren Versicherungen besteht oder sogar als Komplettpaket abgeschlossen wurde, wird für jede einzelne Versicherung der Eventversicherung eine eigene Deckungssumme festgelegt. Die Deckungssumme berechnet sich dabei wie folgt:

bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung einer Eventversicherung

Bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung werden meist pauschale Deckungssummen vereinbart. Allgemein gibt es empfohlene Mindestdeckungssummen von drei bis fünf Millionen Euro für Sach- und Personenschäden je Event. Bei Veranstaltungen im größeren Umfang kann sich die Absicherung aber auch im hohen zweistelligen Millionenbereich belaufen. Beeinflussende Faktoren für die Berechnung der optimalen Deckungssumme sind dabei:

  • die Anzahl der Gäste oder Besucher (tatsächlich oder geschätzt)
  • die Größe der Veranstaltung
  • die Art des Events und damit verbunden das Risikopotential für einen Schaden

bei der Equipmentversicherung einer Eventversicherung

Die optimale Deckungssumme einer Equipmentversicherung sollte sich an der Summe des gesamten zu versichernden Inventars zum Wiederbeschaffungswert orientieren.

bei der Veranstaltungsausfallversicherung einer Eventversicherung

Sollte eine bereits geplante Veranstaltung ausfallen, ist es zu empfehlen, die Deckungssumme so hoch zu wählen, dass dem Veranstalter keine finanziellen Einbußen entstehen. Die Versicherungssumme dieser Eventversicherung ergibt sich dabei aus

  • der Summe von sämtlichen anfallenden Kosten für die Veranstaltung (bereits entstandene Kosten sowie eingegangene Verbindlichkeiten)
  • je nach Anbieter: die kalkulierten Gewinne sowie die Kostenträgerdeckung durch Sponsoren

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Eventversicherung berechnet?

Grundsätzlich orientiert sich der Beitrag zur Eventversicherung vor allem daran, wie viele Versicherungen die jeweilige Eventversicherung umfasst. Wurden mehrere Versicherungen bei einem Anbieter als Komplettpaket abgeschlossen, ist der Beitrag wahrscheinlich günstiger, als wenn es sich um mehrere Einzelpolicen handelt. Auch die jeweilige Höhe der Deckungssumme bestimmt maßgeblich den Beitrag der Eventversicherung. Darüber hinaus gibt es weitere beitragsbeeinflussende Faktoren der Eventversicherung, zum Beispiel:

  • die Art der Police: Handelt es sich um eine Police, die ein einzelnes Event absichert oder um eine Jahrespolice für mehrere Veranstaltungen?
  • Zusatzleistungen: Werden zusätzliche Leistungen benötigt, zum Beispiel eine Glas- oder eine Garderobenversicherung?
  • die Selbstbeteiligung: Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, bis zu deren Höhe der Versicherungsnehmer selbst für die entstandenen Kosten aufkommt?
  • das Risikopotential: Gibt es besondere Umstände, die das Risiko für einen Schaden erhöhen, zum Beispiel eine Veranstaltung im Außenbereich?
  • die Laufzeit und Zahlungsmodalitäten (gilt nur für eine Jahrespolice): Wie lang ist die Laufzeit vereinbart und wann werden die Beiträge für die Eventversicherung gezahlt?

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Eventversicherung für mich?

Der Vergleich unterschiedlicher Tarife einer Eventversicherung lohnt sich vor allem vor dem Hintergrund, einen Anbieter mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden. Vor einen Vergleich einer Eventversicherung sollte aber stets der persönliche Bedarf des Veranstalters festgelegt werden:

  • Welchen Umfang soll meine Eventversicherung haben?
  • Wie hoch sollen die jeweiligen Deckungssummen sein?
  • Wie hoch ist mein Risikopotential?
  • Möchte ich mich nur für ein Event oder für mehrere Events absichern?

Mit einem kostenlosen Vergleichsrechner im Internet erhalten Sie nach der Eingabe Ihrer persönlichen Daten und Anforderungen eine übersichtliche Auflistung aller in Frage kommenden Tarife, sortiert nach Preis und Leistung. Das Angebot des Tarifrechners ist kostenlos, anonym und unverbindlich. In der Regel ist ein direkter Online-Abschluss möglich. Bei Veranstaltungen größeren Umfangs oder bei regelmäßig stattfindenden Events kann es darüber hinaus sinnvoll sein, die Beratung eine Versicherungsexperten zu beanspruchen. Dieser kann nicht nur den Versicherungsbedarf am besten einschätzen, sondern darüber hinaus diverse Angebote verschiedener Tarife einholen.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Wer als gewerblicher Veranstalter eine Eventversicherung abschließt, kann die Beiträge von allen einzelnen Versicherungen steuerlich geltend machen. Als Maßnahme zur Absicherung von betrieblichen Zwecken gelten die Beiträge als Betriebsausgaben und minimieren –sofern sie bei der Steuererklärung angegeben werden – die Steuerbelastung.

Sollte dahingegen eine Eventversicherung im privaten Bereich abgeschlossen worden sein, unterliegt ausschließlich die Veranstalterhaftpflichtversicherung einer steuerlichen Vergünstigung. Die Beiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen und unterliegen steuerlichen Höchstgrenzen. Diese betragen pro Jahr für Selbstständige 2.800 Euro und für Angestellte und Beamte 1.900 Euro. Bedenken Sie, dass diese Beträge bereits für andere Vorsorgeaufwendungen voll ausgeschöpft sein können. Ist die Eventversicherung als Versicherungspaket mit mehreren Bestandteilen abgeschlossen, kann ein Steuerberater prüfen, ob der einzelne Beitrag für den Haftpflichtbereich herausgerechnet werden kann.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Eventversicherung achten?

In den wenigsten Fällen ist bei einer Eventversicherung eine Kündigung notwendig, da bei der Einzelpolice der Versicherungsschutz und damit auch der Vertrag der Eventversicherung automatisch nach dem Event endet.

Handelt es sich um eine Pauschalpolice der Eventversicherung mit einer festgelegten Laufzeit, so bedarf es dahingegen einer Kündigung. Diese kann immer zum Ende der Laufzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist erfolgen. Wird die Kündigung versäumt oder geht nicht rechtzeitig beim Versicherer ein, kann sich die Police der Eventversicherung automatisch um ein weiteres Jahr verlängern.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Eventversicherung achten?

Bei einem Anbieterwechsel einer Eventversicherung sollte zunächst geprüft werden, ob es sich um eine Einzel- oder um eine Jahrespolice handelt: Wer eine Einzelpolice der Eventversicherung abgeschlossen hat, der muss den Tarif der Eventversicherung nicht wechseln, sondern kann sich – sofern eine weitere Veranstaltung ausgerichtet wird – bei Bedarf für einen anderen Anbieter entscheiden. Werden mehrere Events pro Jahr veranstaltet, kann in Erwägung gezogen werden, von der Einzel- zu einer Jahrespolice zu wechseln. Bei einer bereits bestehenden Jahrespolice ist ein Wechsel nach Ablauf der Laufzeit und einer fristgerechten Kündigung grundsätzlich möglich.

Generell beruht die Entscheidung, einen neuen Tarif der Eventversicherung abzuschließen, vor allem auf der Tatsache, weniger Beiträge bei einem gleichbleibenden oder sogar größeren Leistungsumfang zu zahlen. Möglich ist es auch, dass bedingt durch die Größe sowie die Art des jeweiligen Events sich der persönliche Bedarf und die Rahmenbedingungen ändern und damit ein anderer Tarif attraktiver ist. Manchmal ist es auch eine allgemeine Unzufriedenheit mit den Versicherungs- und Serviceleistungen des bestehenden Anbieters, die einen Wechsel nahe legen.

 

Welche Vorteile hat eine Eventversicherung?

Für Organisatoren von Veranstaltungen bringt der Abschluss einer Eventversicherung diverse Vorteile, zum Beispiel:

  • eine optimale, maßgeschneiderte Absicherung gegen eine Vielzahl von Risiken, die während eines Events passieren können
  • eine freie Zusammenstellung von möglichen Versicherungsleistungen
  • keine jahrelange Bindung an einen Tarif, da bei der Einzelpolice die Laufzeit nur für die Dauer eines Events gilt
  • geringer organisatorischer Aufwand bei einer Jahrespolice für Ausrichter von mehreren und regelmäßigen Veranstaltungen
  • die Möglichkeit eines kurzfristigen Abschlusses der Eventversicherung bis wenige Wochen vor der Veranstaltung
  • Versicherungsschutz der Eventversicherung auch während der Vor- und Nachbereitungszeit

 

Welche Nachteile hat eine Eventversicherung?

Durch den individuellen und maßgeschneiderten Versicherungsschutz gehen mit dem Abschluss einer Eventversicherung in der Regel keine Nachteile einher. Jeder Veranstalter erhält die Leistungen für versicherte Schäden, die er wünscht und die er bedarf. Damit es jedoch weder zu einer Über- noch Unterversicherung und damit zu Nachteilen kommt, empfiehlt sich bereits im Vorwege die anbieterneutrale Beratung eines Versicherungsexperten, der nicht nur das Risikopotential einschätzen kann, sondern auch eine persönliche Bedarfsanalyse erstellt, um den bestmöglichen Versicherungsschutz für den jeweiligen Veranstalter zu finden.