Dienstunfähigkeitsversicherung im Griff
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Dienstunfähigkeitsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung?

Als dienstunfähig gelten Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Der Wegfall des regelmäßigen Einkommens von Lehrern, Richtern, Soldaten oder Verwaltungsangestellten geht dann mit meist erheblichen Einschränkungen des bisherigen Lebensstandards einher und kann gar existenzbedrohende Folgen haben. Während Angestellte und Selbstständige, die berufsunfähig werden, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen, haben Beamte mit mindestens fünfjähriger Dienstzeit einen Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt. Dieses fällt zwar meist höher als die Erwerbsminderungsrente aus und erhöht sich zudem proportional mit der Anzahl der Dienstjahre, dennoch ersetzt es nicht die normale Besoldung eines Beamten.

Ergänzend zum staatlichen Ruhegehalt sollte daher jeder Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, um im Falle einer Dienstunfähigkeit mögliche Versorgungslücken zu füllen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung lohnt sich neben Beamten auf Lebenszeit vor allem auch für

  • Beamtenanwärter
  • Beamte auf Probe
  • Beamte auf Zeit
  • Beamte auf Widerruf
  • Beamte, die bislang weniger als fünf Jahre Dienst geleistet haben

All diese Personengruppen haben keinen Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt, wenn sie gesundheitlich bedingt ihren Dienst nicht mehr ausführen können. Im Gegensatz zu Beamten auf Lebenszeit werden sie in der Folge nicht in den Ruhestand versetzt, sondern ohne finanziellen Ausgleich in den Ruhestand entlassen.

Vergleichbar ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die zusätzlich eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Von einer sogenannten „echten Beamtenklausel“ profitieren sowohl Beamte als auch Beamtenanwärter, da sie Leistungen bereits dann erhalten, wenn sie als dienstunfähig, aber noch nicht als berufsunfähig eingestuft werden. Der Unterschied beider Definitionen besteht wie folgt:

  • Dienstunfähigkeit: Wer weniger als drei Monate in einem Zeitraum von einem halben Jahr arbeiten kann und darüber hinaus auch im kommenden halben Jahr nicht in der Lage ist, zu arbeiten, der gilt als dienstunfähig. Die Diagnose muss vom Dienstherrn und bei Bedarf von einem Amtsarzt ausgestellt werden.
  • Berufsunfähigkeit: Wer weniger als 50 Prozent in seinem Beruf arbeiten kann, gilt als berufsunfähig. Für die Feststellung einer Berufsunfähigkeit bedarf es eines medizinischen Gutachtens.

Die Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung spielt bei beiden Definitionen keine Rolle. Sowohl Dienstunfähigkeitsversicherung als auch Berufsunfähigkeitsversicherung leisten bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, in deren Folge der Dienst beziehungsweise der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist dabei speziell auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten, zudem müssen in der Regel weniger Kriterien als bei der Berufsunfähigkeit erfüllt sein.

 

Welche Leistungen sind im Rahmen einer Dienstunfähigkeitsversicherung mitversichert?

Im Falle einer vom Dienstherrn attestierten Dienstunfähigkeit bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen gleich welcher Art bezieht der Versicherte eine monatliche Rente aus seiner Dienstunfähigkeitsversicherung. Individuell kann festgelegt werden, dass diese private Rente geringer ausfällt, je länger der Beamte im Staatsdienst tätig ist, da sich das staatliche Ruhegehalt mit zunehmender Anzahl an Dienstjahren proportional erhöht.

Wer als Beamter auf Probe oder auf Widerruf oder als Beamter mit weniger als fünf Dienstjahren eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte sich auf einen reduzierten Leistungsumfang einstellen, möglich ist es zudem, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung nur über wenige Jahre abgeschlossen werden kann.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließe?

Wie bei allen anderen privaten Vorsorgeversicherungen erfolgt auch vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ein Gesundheitstest. Dieser ist ähnlich umfangreich wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung und beinhaltet Fragen zu potentiellen Vorerkrankungen, zur Lebensweise sowie zum allgemeinen Gesundheitszustand. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Versicherungsfall keine Leistungen erbringt oder von vornherein die Aufnahme verweigert.

Durch gesundheitliche Beeinträchtigungen, die bereits vor Vertragsabschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung bestehen, kann der Versicherer Risikozuschläge erheben oder nur einen verminderten Leistungsumfang versichern beziehungsweise einige Erkrankungen aus dem Vertrag gänzlich ausschließen. Im schlechtesten Fall wird die Aufnahme in die Dienstunfähigkeitsversicherung auch verweigert. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist diese Ablehnung bei der Dienstunfähigkeitsversicherung jedoch unwahrscheinlicher, da die Beamten bereits vor Beginn ihrer Tätigkeit in der Regel einen umfangreichen Gesundheitstest absolvieren mussten. Verbeamtet wird nur, wer einen guten allgemeinen Gesundheitszustand nachweisen kann.

Achten Sie vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung darauf, dass die Beamtenklausel- beziehungsweise Dienstunfähigkeitsklausel eingeschlossen ist. Anderenfalls schließen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab, die mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzusetzen ist. Bei der Beamtenklausel gibt es dabei wesentliche Unterschiede, die den Versicherungsschutz erheblich beeinflussen:

  • die echte Beamtenklausel der Dienstunfähigkeitsversicherung: Die Leistung aus der Dienstunfähigkeitsversicherung erfolgt unabhängig davon, ob der Beamte in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird. Diese Klausel ist jedem zu empfehlen, vor allem aber Beamten auf Probe und Beamtenanwärtern, da sie im Falle einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen werden und nur mit der echten Beamtenklausel Anspruch auf die Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung haben.
  • die unvollständige Beamtenklausel der Dienstunfähigkeitsversicherung: Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet nur dann, wenn der Beamte bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Für Beamte auf Lebenszeit mit mehr als fünf Dienstjahren reicht die unvollständige Beamtenklausel aus. Beamtenwärter oder Beamte auf Probe haben jedoch keinen Anspruch auf Leistungen.
  • die unechte Beamtenklausel der Dienstunfähigkeitsversicherung: Eine Leistung erfolgt nur dann, wenn der Beamte oder der Beamtenanwärter berufsunfähig ist. Neben der Bescheinigung vom Dienstherrn muss darüber hinaus auch ein unabhängiges medizinisches Gutachten vorliegen. Die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit ist bei Beamten zudem nicht immer einfach, da sie meist keinem eindeutigen Berufsbild angehören. Schnell kann es daher zu einer Leistungsverweigerung des Versicherers kommen. Von einer unechten Beamtenklausel ist daher abzuraten.

In welchen Fällen erbringt eine Dienstunfähigkeitsversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Wer als dienstunfähig gilt und damit Anspruch auf Leistungen seiner Dienstunfähigkeitsversicherung hat, ist im Bundesbeamtengesetz eindeutig geregelt. In §44 Absatz 1 heißt es:

„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Damit die „anderweitige Verwendbarkeit“ bei der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht zum Tragen kommt, sollte vor dem Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung auf den Einschluss der Klausel „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ geachtet werden. Sollte der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage sein, seine bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben, sieht der Versicherer davon ab, ihn zu anderweitigen Tätigkeiten oder Nebenbeschäftigungen zu verpflichten. Kann ein Polizist zum Beispiel nicht mehr körperlich arbeiten, muss die Dienstunfähigkeitsversicherung mit dem Verzicht auf abstrakte Verweisung auch dann zahlen, wenn er alternativ eine Bürotätigkeit ausführen könnte. Mit anderen Worten: Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt selbst dann, wenn der Beamte noch anderweitig einsetzbar wäre.

Die Gründe, die zu einer Dienstunfähigkeit führen, sind für die Dienstunfähigkeitsversicherung irrelevant. Leistungsanspruch besteht zum Beispiel infolge von

  • Krankheiten
  • Unfällen
  • psychischen und psychosomatischen Erkrankungen
  • erheblichen Schädigungen oder Verletzungen durch Ausübung des Dienstes

Wichtig ist jedoch, dass die Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn und bei Bedarf zusätzlich von einem Amtsarzt bescheinigt wird.

Neben der vollständigen Dienstunfähigkeit (gemäß Definition im Bundesbeamtengesetz) bieten einige Versicherer auch Verträge beziehungsweise Zusatzleistungen bei einer teilweisen Dienstunfähigkeit an: In dem Fall besteht ein Leistungsanspruch, wenn der Versicherte seinen Dienst noch zu 50 Prozent oder weniger auszuüben in der Lage wäre. Die Höhe der monatlichen Rente ergibt sich dann aus der Differenz zwischen dem bisherigen und dem aktuellen Einkommen.

In welchen Fällen erbringt eine Dienstunfähigkeitsversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Auch wenn die Art beziehungsweise der Grund des gesundheitsbedingten Dienstausfalls für die Versicherungsleistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht relevant ist, gibt es bei bestimmten Vorerkrankungen dennoch von vornherein Leistungsausschlüsse oder auch Risikozuschläge. Sollte der Beamte beispielsweise bereits vor Vertragsabschluss aufgrund von Depressionen in psychologischer Behandlung sein, wird die Dienstunfähigkeitsversicherung psychische Erkrankungen nicht versichern und dementsprechend keine Leistungen erbringen, wenn der Beamte infolge von psychischen Problemen dienstunfähig wird.

Grundsätzlich hat der Versicherte der Dienstunfähigkeitsversicherung zudem keinen Leistungsanspruch, wenn

  • zwar ein medizinisches Gutachten vorliegt, nicht aber eine Bescheinigung vom Dienstherrn oder vom Amtsarzt.
  • nur eine unvollständige Beamtenklausel vereinbart wurde und der Versicherungsnehmer noch keine fünf Dienstjahre vorweisen kann.
  • kein „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ vereinbart wurde und der Versicherte eine andere Tätigkeit ausführen kann.
  • der Beamte mehr als drei Monate innerhalb von sechs Monaten arbeiten kann. In dem Fall gilt er lediglich als arbeitsunfähig.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Der wohl wichtigste Baustein bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Beamtenklausel. Durch diesen Zusatz wird aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Achten Sie daher unbedingt auf die Ergänzung „echte“ oder – bei Beamten mit mehr als fünf Dienstjahren – „unvollständige Beamtenklausel“, damit Sie einen Leistungsanspruch bereits bei einer Dienstunfähigkeit haben.

Zusätzlich können je nach Anbieter auch weitere Bausteine mitversichert werden. Dazu gehört häufig der Hinterbliebenenschutz. Sollte der Versicherte versterben, kann die monatliche Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Zusätzlich können auch Rehabilitationsmaßnahmen mitversichert werden. In dem Fall kann der Versicherungsnehmer notwendige Therapiemaßnahmen beanspruchen. Ein weiterer Baustein ist die Mitversicherung einer teilweisen Dienstunfähigkeit. Ein Leistungsanspruch besteht hierbei bereits ab einem bestimmten Grad einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die bei den meisten Versicherern 50 Prozent beträgt.

Möglich ist es zudem, mehrere Vorsorgeversicherungen als einzelne Bausteine miteinander zu kombinieren. Mögliche Versicherungspakete bestehen zum Beispiel aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit

  • einer Risikolebensversicherung
  • einer Rentenversicherung

Wann setzt der Versicherungsschutz der Dienstunfähigkeitsversicherung ein?

Wer eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt, der genießt bereits mit Vertragsabschluss Versicherungsschutz. Anders als bei den meisten anderen Vorsorgeversicherungen müssen Sie bei der privaten Dienstunfähigkeitsversicherung nicht mit einer Wartezeit rechnen. Von dieser Regelung profitieren vor allem Beamtenanwärter sowie junge Beamte, da sie beim staatlichen Ruhegehalt eine Wartezeit von fünf Jahren ab Beginn der Verbeamtung haben. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung können sie damit für den Fall der Fälle bereits in jungen Jahren vorsorgen. Versicherungsschutz besteht bei jungen Beamten jedoch nur, sofern sie die „echte Beamtenklausel“ vertraglich vereinbart haben.

Während auf eine Wartezeit bei der Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Beamtenklausel verzichtet wird, ist die Vereinbarung einer Karenzzeit jedoch gängiger Usus. Die Karenzzeit von meist sechs Monaten beschreibt den Zeitraum zwischen diagnostizierter Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn und Zahlung der ersten monatlichen Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung. Hintergrund der Karenzzeit ist die Vergewisserung der Versicherer, dass die Dienstunfähigkeit von längerer Dauer, wenn nicht gar dauerhaft ist. Auf eine Beitragszahlung wird während der Karenzzeit jedoch meist verzichtet.

Versicherungsschutz besteht bei der Dienstunfähigkeitsversicherung dann für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Bei Berufen mit einem allgemein geringen gesundheitlichen Risikopotential, zum Beispiel bei Richtern, Staatsanwälten oder Verwaltungsangestellten, kann diese Laufzeit bis circa zum 67. Lebensjahr, sprich dem Eintritt in den Ruhestand, gelten. Mit einer verkürzten Laufzeit müssen dagegen zum Beispiel Soldaten, Polizisten oder Lehrer rechnen. Viele Anbieter einer Dienstunfähigkeitsversicherung bieten für diese Gruppen, die ein erhöhtes Risiko für eine Dienstunfähigkeit aufweisen, Versicherungsschutz nur bis zu einem maximalen Alter von 50 bis circa 55 Jahren. Da Lehrer statistisch gesehen besonders häufig dienstunfähig werden, kann es sogar sein, dass sie bereits von vornherein nur eine unechte Beamtenklausel erhalten. Sie haben dementsprechend nur Anspruch auf Leistungen, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

 

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Dienstunfähigkeitsversicherung sein?

Die frei wählbare Deckungssumme der Dienstunfähigkeitsversicherung ist gleichzusetzen mit der monatlichen Rente, die der Versicherte bei einer diagnostizierten Dienstunfähigkeit erhält. Damit der Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit seinen bisherigen Lebensstandard halten kann, sollte gut überlegt sein, wie hoch die Deckungssumme ausfällt. Sinnvoll ist es daher, sich an der aktuellen Besoldung zu orientieren sowie an den jeweiligen finanziellen Verpflichtungen.

Nicht ganz unerheblich bei der Kalkulation der Deckungssumme ist die Tatsache, dass jeder Beamte mit mehr als fünf Dienstjahren ein staatliches Ruhegehalt von mindestens 1.400 Euro bezieht. Dieses erhöht sich mit Anzahl der Dienstjahre proportional und beträgt (geringfügige Abweichungen bei einigen Bundesländern sind möglich)

  • bei bis zu 5 Dienstjahren: kein staatliches Ruhegehalt
  • bei 6 bis 19 Dienstjahren: 35 Prozent des bisherigen Gehalts
  • ab 20 Dienstjahren: ab 35,88 Prozent des bisherigen Gehalts
  • ab 30 Dienstjahren: ab 53,81 Prozent des bisherigen Gehalts
  • ab 40 Dienstjahren: ab 71,75 Prozent des bisherigen Gehalts

Die Versorgungslücke wird bei dem staatlichen Ruhegehalt im Laufe der Jahre immer geringer. Aus diesem Grund kann die Deckungssumme der Dienstunfähigkeitsversicherung variabel den Bezügen aus dem Ruhegehalt angepasst werden: je mehr Dienstjahre, desto geringer die Deckungssumme der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Wichtig ist eine möglichst hohe Deckungssumme vor allem aber für junge Beamte und jene, die es noch werden wollen, da sie keine Ansprüche auf das staatliche Ruhegehalt geltend machen können. Wer sich bereits frühzeitig versichert, kann mit noch relativ niedrigen Beiträgen rechnen, da das Risiko einer Dienstunfähigkeit vergleichsweise gering ist.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung berechnet?

Die Beitragshöhe der Dienstunfähigkeitsversicherung wird vor allem von der Deckungssumme beeinflusst. Da sich diese im Laufe der Zeit verringern kann, wirkt sich das dementsprechend auch beitragsreduzierend aus. Darüber hinaus spielen weitere Faktoren bei der Kalkulation der Versicherungssumme zur Dienstunfähigkeitsversicherung eine Rolle:

  • Vorerkrankungen und der Gesundheitszustand: Ergibt sich anhand des Gesundheitstests ein erhöhtes Risiko einer Erkrankung, die zu einer Dienstunfähigkeit führen kann, erhöht dies den Beitrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung.
  • die Berufsgruppe: Risikobehaftete Berufe, zum Beispiel Lehrer oder Polizisten, sollten mit beitragserhöhenden Risikozuschlägen rechnen.
  • das Alter bei Vertragsabschluss: Je früher eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto geringer die Beiträge.
  • die Laufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung: Eine lange Laufzeit kann sich beitragssenkend auswirken.
  • die Leistungszeit der Dienstunfähigkeitsversicherung: Je länger der Versicherte im Fall einer Dienstunfähigkeit Leistungen beziehen möchte, desto höher wird der Beitrag. Die Leistungszeit kann optional bis zum Eintritt ins Rentenalter oder auch unbegrenzt gewählt werden.
  • zusätzliche Bausteine: Wer seinen Versicherungsschutz erweitert, zum Beispiel durch den Hinterbliebenenschutz oder die Mitversicherung einer teilweisen Dienstunfähigkeit, sollte mit einer Erhöhung der Beiträge rechnen.

Durch spezielle Anpassungen kann sich der Beitrag der Dienstunfähigkeitsversicherung im Laufe der Zeit verändern, zum Beispiel durch

  • sinkende Versicherungssummen
  • eine Nachversicherungsgarantie
  • eine Beitragsfreistellung

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherung für mich?

Bevor eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, ist es jedem zu empfehlen, die unterschiedlichen Angebote von verschiedenen Versicherungen miteinander zu vergleichen. Ein Vergleich bringt nicht nur den Vorteil, einen Tarif mit einem möglichst günstigen Beitrag zu finden, sondern darüber hinaus mit einem Versicherungsumfang, der dem eigenen Bedarf entspricht. So sollten bereits bei einem Vergleich folgende Einschlüsse berücksichtigt werden, die in der Regel etwas höhere Kosten verursachen:

  • echte Beamtenklausel (für Beamte mit mehr als fünf Dienstjahren bei Vertragsabschluss reicht eine unvollständige Beamtenklausel)
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung

Mit einem kostenlosen und unverbindlichen Online-Tarifrechner lassen sich schnell und übersichtlich mehrere, Ihrem Bedarf entsprechende Tarife vergleichend gegenüberstellen. Auf diese Weise können Sie sich für das Angebot einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis entscheiden. Da es bei der Dienstunfähigkeitsversicherung darüber hinaus einige Besonderheiten zu beachten gibt, sollten Sie bei Fragen und Unklarheiten nicht zögern, einen unabhängigen Versicherungsfachmann zu kontaktieren. Dieser kann nicht nur Ihren jeweiligen Bedarf ausloten, sondern auch unverbindlich ein individuelles Angebot für eine Dienstunfähigkeitsversicherung erstellen.

 

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Jede Dienstunfähigkeitsversicherung lässt sich zumindest in einigen Bereichen individualisieren. Flexible Anpassungen in Bezug auf Versicherungsbeiträge sowie -schutz können direkt bei Vertragsbeginn und in der Regel auch noch nachträglich vorgenommen werden. Abstimmungen auf den persönlichen Bedarf erfolgen zum Beispiel durch

  • sinkende Deckungssummen und dementsprechend sinkende Beiträge: Bedingt durch das steigende Ruhegehalt können sowohl Versicherungssumme als auch Beitragshöhe in Abhängigkeit von der Anzahl an Dienstjahren individuell reduziert werden.
  • eine Nachversicherungsgarantie: Wer eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, kann die Beiträge der Dienstunfähigkeitsversicherung in bestimmten Zeitintervallen der jeweiligen Lebenssituation anpassen. Veränderte Umstände können zum Beispiel ein Arbeitsplatzwechsel, ein Hausbau, Heirat oder die Geburt eines Kindes sein.
  • eine Beitragsfreistellung: Wer aus persönlichen Gründen für eine absehbare Zeit nicht in der Lage sein sollte, die Beiträge für die Dienstunfähigkeitsversicherung zu finanzieren, kann mit dem Versicherer eine vorübergehende Beitragsfreistellung vereinbaren. Der Versicherungsschutz bleibt mit verringerter Deckungssumme dabei aber in aller Regel bestehen.
  • zusätzliche Bausteine, wie der Hinterbliebenenschutz, Rehabilitationsmaßnahmen oder die Versicherung der teilweisen Dienstunfähigkeit. Prüfen Sie auch in wie weit eine Berufsrechtsschutzversicherung für Sie infrage kommen würde um so vollständig abgesichert zu sein!

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Theoretisch ist eine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge für die Dienstunfähigkeitsversicherung gemäß §10 EStG gegeben. Sie gelten als Vorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben in das Steuerformular eingetragen werden. Zu beachten ist jedoch die gesetzlich vorgegebene Höchstgrenze, welche für Beamte 1.900 Euro pro Jahr beträgt. Durch andere Vorsorgeaufwendungen, wie beispielsweise für Kranken- und Pflegeversicherungen, kann dieser Betrag schnell ausgeschöpft sein.

Andersherum sollten Sie beachten, dass ein Teil der bezogenen Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung steuerpflichtig ist. Zu versteuern ist jedoch nur der Ertragsteil, welcher sich aus der jeweiligen Laufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung ergibt. Dieser ist geringer, je später die monatliche Rente bezogen wird.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Dienstunfähigkeitsversicherung achten?

Die Kündigung einer Dienstunfähigkeitsversicherung muss dem Versicherer schriftlich vorliegen. Sie kann immer zum Ende einer jeweiligen Versicherungsperiode mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, bei einigen Versicherern auch von drei Monaten, erfolgen. Sollten besondere Gründe, wie beispielsweise eine Beitragserhöhung, vorliegen, ist darüber hinaus auch eine außerordentliche Kündigung der Dienstunfähigkeitsversicherung mit der Frist von einem Monat möglich.

Grundsätzlich sollte die Kündigung der Dienstunfähigkeitsversicherung jedoch wohl überlegt sein. Nicht nur, dass der wichtige Versicherungsschutz mit einer Kündigung erlischt, auch die bereits eingezahlten Beiträge gehen meist verloren. Der Rückkaufswert der Dienstunfähigkeitsversicherung fällt in der Regel durch Verwaltungskosten meist sehr gering aus, im schlechtesten Fall beläuft er sich auf null Euro.

Wer aus finanziellen Gründen seine Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen will, für den besteht meistens die Option der temporären Beitragsfreistellung. Bei bestehendem Versicherungsschutz müssen Sie für einen begrenzten Zeitraum keine Beiträge zahlen. Soll die Dienstunfähigkeitsversicherung jedoch gekündigt werden, da der versicherte Beamte ins Angestelltenverhältnis wechselt, bieten viele Versicherer die Möglichkeit, die Dienstunfähigkeitsversicherung mit dem Verzicht auf eine Beamtenklausel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umzuwandeln. In dem Fall entfällt meist eine Gesundheitsprüfung und auch die eingezahlten Beiträge in die Dienstunfähigkeitsversicherung bleiben erhalten.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Dienstunfähigkeitsversicherung achten?

Der Wechsel einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist nur bedingt zu empfehlen, da dieser in der Regel mit folgenden Nachteilen verbunden ist:

  • Durch den geringen Rückkaufswert der gekündigten Dienstunfähigkeitsversicherung gehen bereits eingezahlte Beiträge zu einem großen Teil verloren.
  • Es fällt eine erneute Gesundheitsprüfung an, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung der Dienstunfähigkeitsversicherung führt.
  • Das höhere Alter bei Neuabschluss kann sich beitragserhöhend auswirken.

Somit sollte ein Wechsel der Dienstunfähigkeitsversicherung nur dann erfolgen, wenn ein neuer Tarif die Nachteile des Wechsels auffangen kann, zum Beispiel durch günstigere Beiträge, die die entstandenen Verluste wieder ausgleichen. Bei einer über bereits Jahrzehnte bestehenden Dienstunfähigkeitsversicherung wird das nicht der Fall sein, wohl aber bei einer erst vor kurzer Zeit abgeschlossenen Dienstunfähigkeitsversicherung. Nutzen Sie für einen Wechsel im besten Fall einen Vergleichsrechner im Internet und holen Sie sich bei Bedarf auch die Meinung eines unabhängigen Versicherungsexperten ein.

 

Vorteile einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung bietet Beamten folgende Vorteile:

  • einen individuellen Versicherungsschutz, der auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten ist, zum Beispiel durch die Anpassung des Leistungsumfangs proportional zur Entwicklung des staatlichen Ruhegehalts
  • eine Absicherung auch für Beamtenanwärter und Beamte mit weniger als fünf Dienstjahren
  • eine Leistung bereits bei attestierter Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn, ohne dass eine Berufsunfähigkeit vorliegen muss
  • flexible Anpassungsmöglichkeiten durch zusätzliche Vereinbarungen, wie die Nachversicherungsgarantie oder den Hinterbliebenenschutz

 

Welche Nachteile hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung birgt auch Nachteile. Dies sind unter anderem:

  • hohe Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse bei bestimmten Berufsgruppen oder bei Vorerkrankungen. Auch eine Ablehnung ist möglich
  • genaue Information des Versicherungsnehmers ist notwendig, da es einige Fallstricke gibt, zum Beispiel bei der Beamtenklausel oder dem Verzicht auf anderweitige Verwertung.