Wohngebäudeversicherung im Griff
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Wohngebäudeversicherung

1. Warum lohnt sich der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung?

Als Mieter einer Immobilie müssen Sie sich grundsätzlich keine Sorgen machen, sollte es irgendwann einmal zu einem Schaden am Gebäude kommen – zumindest, was das Gebäude selbst angeht. Wenn Sie allerdings selbst Besitzer einer Immobilie sind, dann sollten Sie sich durchaus ein paar Gedanken machen, denn schnell kann es passieren, dass das Gebäude entweder beschädigt oder sogar vollständig zerstört wird. Ursachen dafür gibt es viele. Die Kosten, welche Ihnen durch einen Gebäudeschaden entstehen können, dürfen Sie niemals unterschätzen. Unter Umständen können diese so hoch sein, dass Sie dadurch finanziell ruiniert werden können. Damit dieser Fall aber nicht eintritt und Sie finanziell abgesichert sind, können Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen und Ihre Immobilie vor den finanziellen Folgen eines möglichen Schadens bewahren.

Ein Haus ist in der Regel der teuerste Besitz eines Menschen mit dem größten Wert des kompletten Vermögens. Nicht selten ist eine Immobilie der größte Besitz überhaupt. Dass die Immobilie irgendwann einmal einen Schaden erleiden könnte, kann niemand garantiert ausschließen. Viel zu vielfältig sind die möglichen Risiken und Gefahren, denen das Gebäude ausgesetzt ist, wie zum Beispiel

  • Wettereinwirkung
  • Wasserschaden
  • Kabelbrand

Solchen Gefahren ist eine Immobilie praktisch 24 Stunden am Tag ausgesetzt. Zwar kann selbst die beste Wohngebäudeversicherung nicht verhindern, dass überhaupt ein Schaden eintritt. Allerdings ist eine gute Wohngebäudeversicherung in der Lage, die Ihnen durch einen Schaden entstehenden Kosten abzufangen und so einen finanziellen Ruin und den vollständigen Verlust Ihres Eigenheims zu verhindern. Schließlich können es sich nur die wenigsten Besitzer einer Immobilie leisten, diese nach einem Schaden mithilfe ihres eigenen Vermögens wieder herrichten zu lassen. Mit einer Wohngebäudeversicherung ist dies glücklicherweise aber auch gar nicht erforderlich.

Ob Sie nun eine Wohngebäudeversicherung abschließen oder nicht, ist grundsätzlich Ihre freie Entscheidung, zu der Sie niemand zwingen kann. Es gibt aber Fälle, in denen die Sachlage doch ein wenig anders aussieht, wie etwa, wenn es sich um eine finanzierte Immobilie handelt. Die meisten Kreditgeber bestehen normalerweise auf den Nachweis, dass Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Damit will der Kreditgeber sichergehen, dass durch einen Verlust des Gebäudes, etwa durch einen Gebäudebrand, nicht nur die Immobilie verloren ist, sondern auch der ausgezahlte Kreditbetrag möglicherweise nicht mehr zurückgezahlt werden kann. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist daher so oder so garantiert eine sinnvolle Entscheidung, selbst wenn es darum geht, dass lediglich das Dach durch einen Sturm teilweise abgedeckt wird, denn auch dies verursacht unerwartete Kosten, die mitunter dennoch recht hoch sein können.

2. Welche Schäden sind im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung mitversichert?

Eine gewöhnliche Hausratsversicherung kommt in der Regel für sämtliche Schäden auf, welche an Einrichtungsgegenständen entstehen, die sich innerhalb einer Immobilie befinden, wie zum Beispiel

  • Möbel
  • Elektrogeräte

Für fest mit dem Gebäude verbundene Einrichtungsgegenstände hingegen kommt die Hausratsversicherung nicht auf. In diesem Fall springt die Wohngebäudeversicherung ein, die beispielsweise Schäden an

  • Haustür
  • Zimmertür
  • Fenster
  • Treppe

absichert. Kurzum bedeutet dies, dass alles das, was Sie, wenn Sie irgendwann einmal umziehen würden, nicht mitnehmen werden, da es sich um Gegenstände handelt, die fest zum Gebäude gehören, ist über die Wohngebäudeversicherung versichert. Der Umfang der Schäden, welche über eine Wohngebäudeversicherung versichert sind, ist normalerweise bei allen Anbietern gleich. Lediglich in Bezug auf mögliche Zusatzvereinbarungen kann es sein, dass es zwischen den verschiedenen Versicherern Unterschiede gibt.

Zu den Schäden, welche standardmäßig gehören unter anderem zum Beispiel:

  • Brand
  • direkter Blitzeinschlag
  • Explosion
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Implosion
  • Sturm
  • Hagel

Darüber hinaus haben Sie aber auch die Möglichkeit, zusätzliche Schäden über die Wohngebäudeversicherung zu versichern. Solche Schäden wie etwa eine Überspannung, welche durch einen Blitzeinschlag verursacht wurde, werden nämlich oftmals nicht automatisch mit abgesichert. Darüber hinaus gibt es auch noch weitere Elementarschäden, die Sie in die Wohngebäudeversicherung mit aufnehmen können, wie zum Beispiel

  • Überschwemmung
  • Schneelawine
  • Erdrutsch

3. Was sollte ich beachten, bevor ich eine Wohngebäudeversicherung abschließe?

Eine Wohngebäudeversicherung ist die ideale Möglichkeit, um Ihre Immobilie abzusichern, ganz gleich, ob es sich dabei um ein Haus oder um eine Eigentumswohnung handelt. Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich ausdrücklich um keine Pflichtversicherung. Sie sind also keineswegs dazu verpflichtet, eine Wohngebäudeversicherung für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung abzuschließen, wenn Sie dies nicht möchten. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie Ihre Immobilie über eine Bank oder einen anderen Kreditgeber finanziert haben und die Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Fall bestehen die Kreditgeber in der Regel nahezu ausnahmslos auf den Nachweis einer abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung, bevor Sie überhaupt eine Zusage für die angefragte Finanzierung erhalten.

Noch bevor Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen, also einen Versicherungsvertrag unterzeichnen, sollten Sie sich ein paar Gedanken machen und keineswegs überstürzt handeln. Eine relevante Frage, die Sie sich unbedingt stellen sollten, ist zum Beispiel die nach den Leistungen, welche der Versicherer nach Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für Sie zu bieten hat. Folgende Leistungen sollten beispielsweise unbedingt gegeben sein:

  • Achten Sie darauf, dass der Fall der groben Fahrlässigkeit unbedingt mitversichert ist. Ist dies der Fall, dann sollte der Versicherer im Falle einer groben Fahrlässigkeit keine Leistungsminderung durchführen.
  • Schäden durch Frost oder Risse an Leitungen und Rohren, welche nicht unmittelbar am Haus verlegt wurden, sollten ebenfalls abgedeckt sein.
  • Für Überspannungsschäden, welche durch einen Blitzeinschlag verursacht wurden, sollte der Versicherer, Schadenersatz leisten.
  • Sollte sich in Ihrer Immobilie ein Kamin befinden, dann sollte die Wohngebäudeversicherung Schäden, welche durch diesen verursacht werden, ebenfalls abdecken.
  • Gelegentlich kann es vorkommen, dass durch einen Sturm Bäume entwurzelt werden und umstürzen. Die Wohngebäudeversicherung sollte für die Kosten für eine Beseitigung der Bäume aufkommen.
  • Idealerweise werden auch Kosten für Behörden, welche mit einem Schaden in Verbindung stehen, gleichermaßen durch die Wohngebäudeversicherung übernommen.
  • Im Falle eines Einbruchs durch Unbefugte sollten Schäden am Gebäude ebenfalls versichert sein.

Nachdem solche Leistungsfragen geklärt sind, sollten Sie sich die verschiedenen Anbieter einmal genauer anschauen, denn je nach Anbieter können zwar die Leistungen zumindest nahezu identisch sein, die Beiträge jedoch enorm voneinander abweichen. Führen Sie deshalb unbedingt vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung einen Vergleich durch. Über einen Vergleichsrechner werden Ihnen die verschiedenen Tarife der unterschiedlichen Anbieter übersichtlich aufgelistet, sodass es für Sie ein Leichtes ist, die angebotenen Leistungen miteinander zu vergleichen und so die für Sie günstigsten Wohngebäudeversicherung mit dem besten Leistungsangebot zu finden.

Denken Sie neben dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung unbedingt auch über den Abschluss einer Hausratsversicherung ab. Beide Versicherungen können sich ideal ergänzen, sodass Sie stets auf Nummer sicher gehen können und sich keine Sorgen mehr um Ihre Immobilie machen müssen.

4. Welche Leistungen sind bei einer Wohngebäudeversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Eine Wohngebäudeversicherung sollte grundsätzlich für jeden Besitzer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehören. Hier haben Sie in der Regel die Möglichkeit, sich für einen Basisschutz zu entscheiden, oder aber die Wohngebäudeversicherung durch zahlreiche weitere Leistungen zu ergänzen. Deshalb ist es auch enorm wichtig, dass Sie bei der Wahl Ihres Tarifs darauf achten, welche Leistungen dieser enthält, denn nicht jede Wohngebäudeversicherung übernimmt auch jeden Schaden.

Die Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel für die folgenden Schadenstypen auf:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Sobald durch einen dieser Schadenstypen ein Schaden verursacht wird, tritt die Wohngebäudeversicherung in Erscheinung und übernimmt die Kosten für erforderliche Reparaturmaßnahmen oder einen womöglich sogar notwendigen Neubau der Immobilie, sofern diese vollständig zerstört werden sollte.

5. Welche Leistungen sind bei einer Wohngebäudeversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Bei nahezu jeder Versicherung ist es so, dass nicht pauschal jeder Schaden stillschweigend übernommen wird. Es gibt durchaus auch einige Leistungen, die nicht in der Versicherung enthalten sind. Dies ist daher auch bei der Wohngebäudeversicherung der Fall. Nicht von der Wohngebäudeversicherung werden zum Beispiel:

  • Schäden, welche fahrlässig herbeigeführt wurden
  • Schäden, welche vorsätzlich verursacht wurden
  • Schäden durch Sturm oder Hagel, welche aufgrund undichter Fenster oder Türen entstanden sind
  • Schäden, die entstanden sind, noch bevor die Immobilie bezugsfertig gewesen ist
  • Schäden, welche durch einen Brand verursacht wurden, sofern der Brandschaden auf Nutzwärme zurückzuführen ist, wie zum Beispiel, weil sich das beschädigte Objekt in zu geringer Nähe eines Kamins oder Heizkessels befunden hat

Schäden, welche durch einen Wasserrohrbruch entstanden sind, werden zwar normalerweise durch die Wohngebäudeversicherung bezahlt, sofern es sich hierbei um Leitungswasser handelt. Nicht versichert sind hingegen Wasserschäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  • Hochwasser
  • Grundwasser
  • Reinigungswasser

Fest mit der Immobilie verbundene Teile sind in der Regel automatisch über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Dies trifft allerdings nicht immer auf alle Objekte zu. Geräteschuppen, Garage und Carport beispielsweise werden häufig nicht in die Leistungen der Wohngebäudeversicherung aufgenommen, selbst wenn diese mit der Immobilie fest verbunden sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die zu versichernden Objekte zu mindestens 50 Prozent einen Wohnzweck erfüllen sollten. Bei Garage, Carport oder Geräteschuppen ist dies jedoch nicht der Fall.

6. Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Das Wichtigste, dass Sie im Falle eines Schadens tun müssen, ist, dass Sie den Schaden sofort an Ihre Wohngebäudeversicherung melden. Nehmen Sie sich dazu am besten die Versicherungsunterlagen zur Hand und setzen Sie sich telefonisch mit Ihrem Versicherer in Verbindung. Geben Sie bereits hier die wichtigsten Informationen wieder, wie zum Beispiel den Hergang, der zum entstandenen Schaden geführt hat. Nennen Sie auch die Namen und Kontaktdaten eventueller Zeugen oder möglicher Geschädigter.

Je nachdem, um welchen Schaden es sich handelt, sollten Sie im Rahmen Ihrer Schadensminderungspflicht dafür sorgen, dass der Schaden nicht weiter verschlimmert werden kann. Ist beispielsweise ein Fenster durch Hagel zu Bruch gegangen, dann sollten Sie dieses mit einer Folie oder einem anderen geeigneten Material abdecken, damit es nicht hineinregnen kann und ein zusätzlicher Wasserschaden entstehen kann. Ist ein Wasserrohr geplatzt, dann sollten Sie sofort die Wasserzufuhr stoppen, indem Sie die Zuleitung abdrehen. Außerdem sollten Sie das ausgelaufene Wasser umgehend aufwischen, damit es nicht in den Fußboden versickert und irgendwann beim Nachbarn darunter von der Decke tropft.

Halten Sie alles Wichtige, was mit dem entstandenen Schaden zu tun hat, unbedingt schriftlich fest. Machen Sie nach Möglichkeit auch detaillierte Fotos vom Schaden. Beschädigte Teile sollten Sie unbedingt sicher aufbewahren, da es sein kann, dass die Wohngebäudeversicherung einen Sachverständigen vorbei schickt, der sich den Schaden einmal genauer anschauen und diesen bewerten soll.

Damit der Versicherer einen Überblick über die Höhe des entstandenen und somit zu regulierenden Schadens erhält, holen Sie sich bei einem geeigneten Handwerker einen Kostenvoranschlag ein. Diesen reichen Sie anschließend beim Versicherer ein.

7. Wann setzt der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung ein?

In der Regel wird der Tag, ab dem der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung beginnt, zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer bereits bei Abschluss der Wohngebäudeversicherung vereinbart und schriftlich in der Versicherungspolice festgehalten. Der Versicherungsbeginn wird aber nicht allein durch den im Versicherungsschein notierten Stichtag bestimmt. Schließlich beginnt der tatsächliche Versicherungsschutz immer erst frühestens dann, wenn Sie den ersten Beitrag bezahlt haben und dieser beim Versicherer eingegangen ist. Deshalb ist es auch sehr wichtig, dass Sie den ersten Beitrag immer fristgerecht zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Beitrag monatlich, quartalsweise oder jährlich zahlen. Um Verzögerungen mit Gewissheit zu vermeiden, sollten Sie sich gegen die manuelle Überweisung und für eine Einzugsermächtigung entscheiden. In diesem Fall sollte Ihr Bankkonto aber unbedingt auch über die erforderliche Deckung verfügen, damit die Lastschrift nicht am Ende zurückgegeben wird. In diesem Fall kümmert sich der Versicherer selbst um die Abbuchung der Beiträge und Sie sind nicht mehr für die fristgerechte Bezahlung verantwortlich.

Nun könnte man selbstverständlich denken, dass Sie ab dem Tag, an dem Sie die Versicherungspolice erhalten haben, bis zu dem Tag, an dem Ihre Zahlung des Erstbeitrages beim Versicherer verbucht wurde, ohne Versicherungsschutz dastehen werden. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn solange der erste Beitrag pünktlich gezahlt wurde, gilt eine sogenannte Eintrittspflicht der Wohngebäudeversicherung.

Achten Sie unbedingt auch darauf, dass auch die Folgebeiträge stets fristgerecht bezahlt werden. Sie gefährden dadurch nicht nur Ihren Versicherungsschutz, sondern der Versicherer kann dies unter Umständen auch dem Kreditgeber melden, sodass auch von hier Ärger ins Haus stehen kann.

8. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Wohngebäudeversicherung sein?

Die Deckungssumme der Wohngebäudeversicherung richtet sich grundlegend nach drei Faktoren:

  1. der Wert der Immobilie
  2. die Versicherungssumme eventuell zusätzlich abgeschlossener Leistungen
  3. verschiedene Schadensarten, welche nur mit einer limitierten Deckungssumme versehen werden

Was den Wert der Immobilie angeht haben Sie in der Regel nicht allzu viele Möglichkeiten, die Höhe der Deckungssumme selbst zu wählen. Um den Wert des Gebäudes zu ermitteln, wird in den meistenn Fällen der sogenannte „Versicherungswert 1914“ ermittelt. Dies bedeutet, es wird errechnet, welchen Wert die Immobilie gehabt hätte, wenn diese im Jahr 1914 gebaut worden wäre. Hierfür werden

  • die Art der Bauweise,
  • die Ausstattung und
  • der Baukostenindex

herangezogen.

Bei den Zusatzleistungen haben Sie bereits deutlich mehr Möglichkeiten, sich frei zu entscheiden. Hier können Sie in der Regel stets selbst bestimmen, ob Sie sich lediglich für einen Basisschutz entscheiden, oder doch lieber einen komfortablen Schutz gönnen möchten.

9. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung berechnet?

Die Höhe der Beiträge zur Wohngebäudeversicherung richtet sich, wie bei nahezu jeder Versicherung, nach mehreren Faktoren und kann daher nicht pauschal betrachtet werden. Grundsätzlich gilt erst einmal, dass die Beiträge umso höher sind, je höher der Wert der zu versichernden Immobilie ist, da die Deckungssumme entsprechend hoch ausfallen muss. Der reine Wert der Immobilie wirkt sich aber nicht allein auf die Höhe der Beiträge zur Wohngebäudeversicherung aus. Daneben spielen auch die die folgenden Faktoren eine wesentliche Rolle:

  • Höhe der Deckungssumme
  • Leistungsumfang
  • Zusatzleistungen
  • Rabatte und Vergünstigungen
  • Kombination mit anderen Versicherungen wie zum Beispiel Hausratsversicherung oder Gebäudehaftpflicht
  • Zahlungsintervall (monatlich, quartalsweise, jährlich)
  • Selbstbehalt

10. Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Wohngebäudeversicherung für mich?

Die Zahl der verschiedenen Versicherungsunternehmen auf dem Markt ist insgesamt sehr groß und schon alleine deshalb für Laien unüberschaubar. Bei den meisten Anbietern gibt es zudem nicht nur eine einzige Wohngebäudeversicherung, sondern gleich mehrere Tarife, die sich teils grundsätzlich voneinander unterscheiden können. Dadurch wird das Angebot an verfügbaren Wohngebäudeversicherungen noch einmal deutlich unübersichtlicher. Mithilfe eines Versicherungsvergleichs haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich einen schnellen und vor allem sicheren Überblick zu verschaffen. Über einen Kreditrechner werden Ihnen anhand der wichtigsten Informationen, welchen Sie in den Vergleichsrechner eingeben müssen, bereits nur die Tarife angezeigt, die zu Ihren Anforderungen passen. Diese können Sie anschließend ganz leicht miteinander vergleichen. Daneben haben Sie noch die Möglichkeit, die Tarife nach der Höhe der Beiträge zu sortieren. So können Sie letztlich die für Sie am besten geeignete Wohngebäudeversicherung mit dem besten Leistungsumfang und dem günstigsten Beitrag finden.

11. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Frage, ob Sie die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen können, richtet sich in erster Linie nach der Art der Nutzung der Immobilie. Wird die Immobilie etwa von Ihnen selbst privat genutzt, so können Sie die Beiträge nicht steuerlich geltend machen. Ein wenig anders sieht es hingegen aus, wenn Sie die Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern diese vermieten. In diesem Fall können die Versicherungsbeiträge zur Wohngebäudeversicherung als Betriebsausgabe geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung in den meisten Fällen vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Dadurch handelt es sich hierbei wiederum um Einnahmen, die als solche ebenfalls steuerlich angegeben werden müssen, wodurch sich dies am Ende aufhebt.

Ein wenig komplizierter wird es bereits, wenn Vermieter und Mieter unter einem Dach leben, die Immobilie also nur teilweise vermietet wird. Ist dies der Fall dürfen selbstverständlich auch die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung nur entsprechend anteilig auf die Mieter umgelegt werden, wodurch Sie auch nur eben diesen Teil von der Steuer absetzen können. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, sollte am besten stets mit einem Steuerberater geklärt werden.

12. Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Wohngebäudeversicherung achten?

Sobald Sie Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, sollten Sie unbedingt die entsprechenden Bestimmungen dazu in den Vertragsbedingungen beachten. Hier finden sich zum Beispiel relevante Informationen zur Mindestvertragslaufzeit und zu den Kündigungsfristen.

Normalerweise wird eine Wohngebäudeversicherung nur mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich jedes Mal um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor fristgerecht gekündigt wird. In einigen Fällen wird die Wohngebäudeversicherung aber auch über mehrere Jahre abgeschlossen, wodurch in erster Linie die Höhe der Beiträge entsprechend sinkt. Selbst wenn der Vertrag auf beispielsweise fünf Jahre geschlossen wird, haben Sie dennoch bereits nach drei Jahren das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, jedoch erst zum Ende dieser drei Jahre.

Manche Versicherer erhöhen ihre Beiträge jedes Jahr, andere wiederum nur alle paar Jahre. Sobald eine Beitragserhöhung ins Haus steht, die Leistungen hingegen nicht parallel dazu angepasst werden, haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monats ab Bekanntwerden der Erhöhung.

Achten Sie unbedingt immer genau auf die Kündigungsfrist. Senden Sie Ihre Kündigung immer schriftlich ab, am besten per Briefpost als Einschreiben mit Rückschein. Dadurch wissen Sie immer ganz genau, wann Ihre Kündigung beim Versicherer eingegangen ist. In jedem Fall muss diese noch vor Ablauf der Kündigungsfrist eingegangen sein, damit sie zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit gültig ist. Andernfalls verlängert sich der Vertrag zur Wohngebäudeversicherung automatisch noch einmal.

13. Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Wohngebäudeversicherung achten?

Manchmal kann sich ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung durchaus für Sie auszahlen. In aller Regel geht dies auch sehr einfach vonstatten, solange Sie geltende Fristen einhalten. Achten Sie beim Wechsel der Wohngebäudeversicherung unbedingt darauf, dass keine Versicherungslücke entsteht. Informieren Sie sich zunächst mithilfe eines Versicherungsvergleichs über die aktuell gültigen Tarife, die für Sie infrage kommen würden. Erst, wenn Sie einen geeigneten Tarif gefunden haben, der mindestens genauso gut ist wie Ihre aktuelle Wohngebäudeversicherung, sich aber durch einen günstigeren Beitrag auszeichnet, sollten Sie den bestehenden Vertrag kündigen und beim neuen Anbieter den gewünschten Vertrag abschließen. Der neue Vertrag sollte aber unbedingt nahtlos an den alten Tarif anknüpfen. Zwar bieten viele Versicherer an, sich um die Kündigung beim alten Anbieter zu kümmern. Auf der sichereren Seite sind Sie allerdings, wenn Sie dies selbst erledigen.

14. Welche Vorteile hat eine Wohngebäudeversicherung?

Spätestens seit dem großen Hochwasser im Jahr 2010 ist vielen Immobilienbesitzern bewusstgeworden, wie wichtig eine Wohngebäudeversicherung eigentlich ist. Bereits in der Grundausstattung bietet die Wohngebäudeversicherung einen ausreichenden Schutz gegen

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Leitungswasser

In besonders gefährdeten Regionen, in denen solche Katastrophen wie

  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Schneedruck
  • Lawine
  • Erdbeben
  • Erdrutsch

häufiger auftreten können als in anderen Regionen Deutschlands, bietet eine Wohngebäudeversicherung die Möglichkeit, den Leistungsumfang durch Zusatzbausteine zu erweitern, um die Immobilie optimal gegen genau die Risiken abzusichern, die tatsächlich auf Sie zukommen könnten. Dabei müssen Sie immer nur genau die Zusatzbausteine abschließen, die Sie auch wirklich benötigen. Dadurch zahlen Sie niemals mehr, als unbedingt nötig ist.

15. Welche Nachteile hat eine Wohngebäudeversicherung?

Insbesondere in gefährdeten Gebieten, wie etwa in Hochwassergebieten, ziehen es viele Versicherer vor, den Wunsch nach einer Wohngebäudeversicherung nicht zu erfüllen, sondern den Antrag auf eine Versicherung abzulehnen. Einige andere Anbieter gehen auch dazu über, entsprechend horrende Beiträge zu verlangen, um das große Risiko entsprechend zu kompensieren.