1. Warum lohnt sich der Abschluss eines Vermieterrechtsschutzes?
Wenn es um Mietobjekte geht, ganz gleich ob gewerblich oder privat, dann kann es durchaus sehr hart zugehen, wenn es zu einem Streit zwischen Mieter und Vermieter kommt. Nicht nur Mieter, sondern auch Vermieter sind daher sehr gut beraten, wenn sie sich rechtzeitig dazu entschließen, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Im Ernstfall kommt der Vermieterrechtsschutz für sämtliche Kosten auf, die Ihnen für Anwalt und Gericht entstehen sollten. Doch es gibt einige Punkte, in denen sich die verschiedenen Versicherungen für einen Vermieterrechtsschutz mitunter deutlich voneinander unterscheiden. Dies sind insbesondere:
- der Leistungsumfang
- die Höhe der zu zahlenden Beiträge
- die Höhe der Selbstbeteiligung
Genau aus diesem Grund sollten Sie niemals einfach mal eben nebenbei einen Vermieterrechtsschutz abschließen, ohne zuvor einen Vergleich durchzuführen. Durch den Abschluss eines Vermieterrechtsschutzes werden in der Regel sämtliche Kosten gedeckt, welche Ihnen aufgrund von rechtlichen Streitigkeiten bezüglich eines Mietverhältnisses zwischen Ihnen und einem Ihrer Mieter entstehen. Zwar kann die Police für einen Vermieterrechtsschutz im Vergleich zum Mieterrechtsschutz um einiges teurer sein, da sich diese unter anderem nach der Zahl der Wohnungen sowie an den Gesamtmieteinnahmen orientiert. Bei einem besonders hohen Risiko ist dies aber durchaus eine sinnvolle Investition, da der Vermieterrechtsschutz Sie vor hohen Kosten und somit vor einem finanziellen Problem bewahren kann.
Zwischen Mieter und Vermieter kommt es nicht selten zu herben Streitereien, die nicht selten vor Gericht landen. Zur Klärung der Angelegenheit sind häufig nicht nur Anwalt und Gericht erforderlich, sondern auch teure Gutachten. Auch diese werden im Ernstfall durch den Vermieterrechtsschutz übernommen.
2. Welche Leistungen sind im Rahmen eines Vermieterrechtsschutzes mitversichert?
Welche Leistungen ein Vermieterrechtsschutz im Einzelnen anbietet, hängt generell immer vom jeweiligen Anbieter ab, denn diese können je nach Versicherer deutlich voneinander abweichen. Damit der Vermieterrechtsschutz überhaupt einspringt, ist es zunächst erforderlich, dass ein Rechtsschutzfall vorliegt. Dies bedeutet also, dass der Vermieterrechtsschutz nicht für die Kosten einer vorbeugenden Rechtsberatung aufkommt, sondern nur dann, wenn auch tatsächlich ein Rechtsfall eingetreten ist. In einem solchen Fall ist es möglich, den Vermieterrechtsschutz sowohl als passive als auch als aktive Police einzusetzen. Der Vermieterrechtsschutz leistet also nicht nur, wenn Sie als Vermieter selbst klagen, sondern auch dann, wenn Sie verklagt werden sollen. In der Regel beinhaltet der Vermieterrechtsschutz verschiedene Rechtsbereiche, wie zum Beispiel:
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Schadenersatz Rechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
- Steuer Rechtsschutz
Sobald innerhalb dieser versicherten Bereiche ein Rechtsschutzfall eintreten sollte, kommt der Vermieterrechtsschutz bis zur vollen Höhe der vereinbarten Deckungssumme für sämtliche Ihnen entstehenden Kosten auf. Die Deckungssumme sollte im Idealfall eine Höhe von mindestens 500.000 Euro betragen. Es gibt aber auch zahlreiche Anbieter, die ihren Vermieterrechtsschutz mit einer unbegrenzten Deckungssumme ausstattet, wodurch sich Ihnen ein noch besserer Versicherungsschutz bietet.
Im Versicherungsfall kommt der Vermieterrechtsschutz unter anderem für folgende Kosten auf:
- Anwalt
- Gericht
- Sachverständiger
- Gutachter
- Notar
- Zeugen
Darüber hinaus werden sogar die Kosten der Gegenseite vom Vermieterrechtsschutz getragen, sofern Sie diese zu zahlen haben sollten. Sollten Sie sich außergerichtlich mit Ihrem Mieter einigen, so werden die Kosten hierfür in der Regel hingegen nicht durch den Vermieterrechtsschutz übernommen. Deshalb lohnt es sich durchaus, wenn Sie sich, bevor Sie ein Gutachten anfordern, bei Ihrem Versicherer darüber informieren, ob die Kosten hierfür auch tatsächlich durch Ihren Vermieterrechtsschutz übernommen werden. Daneben gibt es aber auch noch einige weitere Rechtsbereiche, in denen der Vermieterrechtsschutz keine Leistungen erbringt, wie etwa bei sämtlichen Fällen rund um:
- Hausbau
- Baufinanzierung
- Grundstückskauf
- Grundstücksverkauf
Die meisten Versicherer übernehmen aber zumindest häufig die Kosten für eine erste Rechtsberatung. Dagegen kommt der Vermieterrechtsschutz aber für sämtliche Kosten auf, die Ihnen bei Konflikten entstehen, in denen Sie tatsächlich auch als Vermieter in Erscheinung treten. Dies beinhaltet zum Beispiel sämtliche Beschädigungen durch Ihre Mieter am Haus oder der Wohnung. Streitigkeiten wegen Schäden, welche durch Nichtmieter verursacht wurden, sind häufig jedoch nicht abgedeckt.
3. Was sollte ich beachten, bevor ich einen Vermieterrechtsschutz abschließe?
Den Vermieterrechtsschutz gibt es sowohl als Einzelpolice als auch in einem umfassenden Kombi-Paket. Mehrere unterschiedliche Einzelverträge abzuschließen ist in der Regel sehr teuer, da die Prozesskosten zwischen Vermieter und Mieter schnell in die Höhe schießen können. Wenn Sie sich also optimal absichern, aber dabei dennoch gerne sparen möchten, dann sollten Sie versuchen, den Vermieterrechtsschutz in Ihren bereits bestehenden Privatrechtsschutz zu integrieren. Eine mögliche Alternative wäre auch, dass Sie sich über eine Vermietervereinigung versichern.
Doch auch Einzelverträge bieten Ihre gewissen Vorteile. So kann der Vermieterrechtsschutz mittels einer Einzelpolice wesentlich flexibler gestaltet werden als dies bei einem Kombi-Paket in der Regel der Fall ist. Daher ist der Abschluss eines Vermieterrechtsschutzes in Form einer einzelnen Police stets die bessere Wahl.
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, sämtliche vorhandenen Wohnungen, welche sich in der zu versichernden Immobilie befinden, zu versichern. Einzelne Wohnungen dabei auszunehmen ist nicht möglich, es sei denn, diese befinden sich nicht in Ihrem Besitz. Die Beiträge für den Vermieterrechtsschutz erfolgt je nach Anbieter und Tarif auf unterschiedliche Weise:
- Auf Basis der Bruttojahresmiete (Warmmiete)
- Pauschal auf Basis der vermieteten Wohneinheiten
Handelt es sich bei dem zu versichernden Objekt um eine Gewerbeimmobilie, also wird die Immobilie gewerblich genutzt, dann steigen die Beiträge in der Regel entsprechend deutlich an.
Sobald es darum geht zu entscheiden, wie die Beiträge gezahlt werden sollen, ist zu empfehlen, diese nicht etwa monatlich oder quartalsweise, sondern gleich als kompletten Jahresbeitrag zu zahlen. Dadurch können Sie die Beiträge nämlich um einen nicht unerheblichen Betrag senken, da bei einer monatlichen oder vierteljährlichen Bezahlung Ratenzahlungszuschläge hinzukommen. Auch die Vereinbarung eines Selbstbehalts sollten Sie vor dem Abschluss eines Vermieterrechtsschutzes überdenken. Schon mit nur 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung sinken die Beiträge nicht unerheblich.
Sobald Sie einen Vermieterrechtsschutz abschließen, gibt es in den meisten Fällen eine Wartezeit von drei Monaten. Sollte es also innerhalb der ersten drei Monate nach Abschluss des Vermieterrechtsschutzes zu einem Versicherungsfall kommen, dann kommt der Vermieterrechtsschutz für die Ihnen dadurch entstehenden Kosten nicht auf.
Über eines müssen Sie sich immer schon vor dem Abschluss eines Vermieterrechtsschutzes bewusst sein: Wer sich gerne und viel streitet, der bekommt schneller die Kündigung als er denkt. Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von nur einem Jahr zwei oder oder sogar mehr Streitfälle an den Versicherer gemeldet haben, dann hat dieser die Möglichkeit, den zwischen Ihnen beiden bestehenden Vertrag vorzeitig zu kündigen. Es gibt aber auch vereinzelt Anbieter, bei denen Sie sogar bereits nach dem ersten Versicherungsfall die Kündigung erhalten könnten. Deshalb sollten Sie sich noch vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters genau durchlesen und diesen Punkt explizit prüfen. Sollte Ihr aktueller Anbieter den Vertrag von sich aus gekündigt haben, dann besteht in der Regel das Risiko, dass ein neuer Anbieter Ihren Antrag auf Vermieterrechtsschutz möglicherweise ablehnen könnte.
4. In welchen Fällen erbringt ein Vermieterrechtsschutz seine Versicherungsleistungen?
Viele Rechtsstreits zwischen Mieter und Vermieter gehen auf sogenannte Mietnomaden zurück. Mieten werden schon seit Monaten oder sogar Jahren nicht mehr gezahlt, auf Mahnungen oder sogar die Kündigung der Wohnung wird einfach nicht reagiert. Schon alleine dies ist bereits ein enormer finanzieller Schaden für einen Vermieter. Wenn Sie dann noch eine Räumungsklage anstreben, wird es für Sie erst richtig teuer. Vor eben solchen Kosten kann Sie ein Vermieterrechtsschutz jedoch bewahren. Bei einem Vermieterrechtsschutz spielt es keine Rolle, ob Sie den Rechtsstreit mit Ihrem Mieter gewinnen oder verlieren, denn der Anbieter übernimmt sämtliche Ihnen entstehenden Kosten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme.
Der Vermieterrechtsschutz kommt unter anderem in zum Beispiel folgende Fällen für die Kosten auf:
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Ihr Mieter zahlt seine Miete nicht mehr und reagiert weder auf Mahnungen noch auf die Kündigung, sodass Sie sich gezwungen sehen, vor Gericht zu ziehen.
Strafrechtsschutz: Ein Passant stürzt im Winter vor Ihrem Mietshaus und gibt an, es sei weder gebahnt noch gestreut worden, woraufhin es zu einem Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft kommt, da es sich hierbei um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung handelt. Sie nehmen sich einen Anwalt als Rechtsbeistand.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Ein Mieter erhebt nach dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung den Vorwurf, dass nicht geeichte Messgeräte verwendet wurden.
Steuer-Rechtsschutz: Sie erhalten den Einkommensteuerbescheid von Ihrem Finanzamt und stellen fest, dass die Erhaltungsaufwendungen an Ihrem Mietshaus nicht vollständig berücksichtigt wurden und gehen gerichtlich gegen diesen Bescheid vor.
In diesen Fällen kommt der Vermieterrechtsschutz für die Anwaltskosten ebenso auf wie für die Kosten des Gerichtsverfahrens und für eventuelle Zeugen, die vor Gericht geladen werden. Ebenso übernimmt der Vermieterrechtsschutz auch die Kosten für Sachverständige und Gutachter. Bei den meisten Anbietern erhalten Sie darüber hinaus auch noch eine kostenlose telefonische Rechtsberatung.
Manchmal kommt es vor, dass ein Vermieter sich dazu entschließt, eine bislang von ihm vermietete Wohnung künftig selbst bewohnen zu wollen. In einem solchen Fall ist es jedoch erforderlich, dass dem bisherigen Mieter der Wohnung das Mietverhältnis fristgerecht gekündigt werden muss. Nicht immer geht dies sauber über die Bühne, sondern häufig kommt es auch hierbei zu einem Rechtsstreit. Oftmals können Sie Ihr Recht dann nur über einen Anwalt durchsetzen, da Sie den Eigenbedarf juristisch überzeugend nachweisen müssen. Mit einem Vermieterrechtsschutz haben Sie auch für einen solchen Fall genau den richtigen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
5. In welchen Fällen erbringt ein Vermieterrechtsschutz seine Versicherungsleistungen nicht?
So wie er Vermieterrechtsschutz für viele Fälle finanziell aufkommt, gibt es aber auch Fälle, in denen der Anbieter keine Leistungen erbringt. Geben Sie beispielsweise selbst ein Gutachten in Auftrag, welches nicht gerichtlich angeordnet wurde, dann werden die Kosten hierfür in der Regel nicht durch den Vermieterrechtsschutz übernommen. Daneben gibt es einige besondere Rechtsbereiche, in denen der Vermieterrechtsschutz keine Leistungen übernimmt. Dies ist beispielsweise bei einem Hausbau, bei einer Baufinanzierung, beim Erbrecht sowie bei Grundstückskauf oder -verkauf. Auch wenn jemand, der kein Mieter einer versicherten Immobilie ist, einen Schaden an Ihrem Objekt verursacht, tritt der Vermieterrechtsschutz nicht für die Kostenübernahme ein.
Sollten bereits vor dem Abschluss des Vermieterrechtsschutzes oder während des Abschlusses ein Rechtsstreit zwischen Ihnen und Ihrem Mieter bestehen, so sind diese nicht automatisch durch den neuen Vermieterrechtsschutz mitversichert. Bei den meisten Anbietern ist es so, dass sogar eine Wartezeit von drei Monaten ab dem Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrags besteht. Dies bedeutet, dass Streitigkeiten, die während dieser Wartezeit aufkommen sollten, ebenfalls nicht mitversichert sind.
Daneben gibt es aber auch weitere Fälle, in denen der Vermieterrechtsschutz die Erbringung von Leistungen verweigert. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie selbst vorsätzlich eine Straftat begangen haben sollten, welche zu den Streitigkeiten geführt hat, oder aber, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die Sie selbst zu verantworten haben.
6. Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Bei vielen Versicherungen für einen Vermieterrechtsschutz ist es so, dass der Leistungsumfang bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages feststeht. Es gibt aber in der Regel immer auch Tarife, bei denen Sie die Möglichkeit haben, den Leistungsumfang um zusätzliche Bausteine zu erweitern. Dies hängt jedoch immer vom jeweiligen Anbieter und auch vom Tarif ab. Deshalb sollten Sie sich noch vor dem Abschluss eines Vermieterrechtsschutzes die Vertragsbedingungen genau durchlesen und den Anbieter bei Bedarf auch fragen, ob eine von Ihnen gewünschte Leistung zusätzlich mit in den Vermieterrechtsschutz mit reingenommen werden kann.
7. Wann setzt der Versicherungsschutz des Vermieterrechtsschutzes ein?
Bei den meisten Versicherungen setzt der Versicherungsschutz spätestens mit der Zahlung des Erstbeitrags ein. Nicht so jedoch beim Vermieterrechtsschutz. Hier ist es für gewöhnlich so, dass es eine Wartezeit von drei Monaten ab Unterzeichnung des Versicherungsvertrags beziehungsweise nach Erhalt der Police gibt. Kommt es noch innerhalb dieser Wartezeit zu einem Streitfall, so ist dieser nicht versichert. Erst nach dieser Wartezeit besteht daher der Versicherungsschutz. Es gibt aber auch Anbieter, die generell auf die Vereinbarung einer solchen Frist verzichten, während bei einigen anderen Versicherungsunternehmen wiederum die Möglichkeit besteht, die Wartezeit gegen entsprechenden Aufpreis zumindest zu verkürzen oder sogar vollständig zu streichen.
8. Wie hoch sollte die Deckungssumme des Vermieterrechtsschutzes sein?
Es gibt Tarife, bei denen wird Ihnen eine unbegrenzte Deckungssumme für Ihren Vermieterrechtsschutz geboten. Dies jedoch in der Regel nur gegen entsprechenden Aufpreis. Bei den meisten Tarifen ist die Höhe der Deckungssumme jedoch gedeckelt. Zwar kann ein Rechtsstreit durchaus sehr teuer werden, vor allem, wenn es mehrere juristische Auseinandersetzungen geben sollte. In den meisten Fällen reicht eine Deckungssumme von 300.000 Euro bis 500.000 Euro jedoch aus, denn nur in den seltensten Fällen liegt der Streitwert in Millionenhöhe.
9. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zum Vermieterrechtsschutz berechnet?
Die Höhe der Beiträge für einen Vermieterrechtsschutz wird in der Regel anhand von zwei Methoden berechnet, die jedoch je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich ausfallen kann:
- nach der Anzahl der Wohneinheiten, welche sich im zu versichernden Objekt befinden
- nach der Summe der Bruttomieteinnahmen, also der Warmmiete, des gesamten Jahres
- Daneben bestimmen auch noch weitere Faktoren die Höhe der Beiträge. Dies sind zum Beispiel:
- Ihr Alter
- Ihr Beruf
- die Qualität der Wohneinheiten
Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Beiträge zu senken, indem Sie zum Beispiel einen Selbstbehalt vereinbaren. Schon eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro bis 300 Euro je Streitfall kann die Beitragshöhe deutlich senken.
10. Welchen Nutzen hat ein Vergleich des Vermieterrechtsschutzes für mich?
Auf Ihrer Suche nach einem guten Vermieterrechtsschutz sollten Sie sich niemals für den erstbesten Tarif entscheiden, den Ihnen irgendjemand empfohlen hat. Auch sollten Sie sich nicht pauschal für den günstigsten Tarif entscheiden, den Sie finden können. Der wichtigste Faktor, der bei Ihrer Entscheidung eine Rolle spielen sollte, ist der Umfang der Leistungen. Mit einem Vergleichsrechner haben Sie die Möglichkeit, sich recht schnell und vor allem ohne großen Aufwand einen Überblick über alle am Markt verfügbaren Tarife für einen Vermieterrechtsschutz zu machen. Bei einem Vergleich geben Sie in der Regel erst einmal die wichtigsten Informationen an, die für einen Abschluss und zur Berechnung der Beiträge erforderlich sind. Außerdem können Sie Ihren persönlichen Bedarf angeben, woraufhin Sie eine Auflistung der Tarife erhalten, welche am besten zu Ihren individuellen Anforderungen passen, woraufhin Sie sich schließlich einen direkten Überblick der Leistungen verschaffen können. Nicht selten werden Ihnen bereits der günstigste und der leistungsstärkste Vermieterrechtsschutz vom Vergleichsrechner als Empfehlung angezeigt. Lesen Sie sich aber unbedingt selbst die Leistungskataloge der jeweiligen Anbieter durch und richten Sie sich ausdrücklich danach, was Sie von einem guten Vermieterrechtsschutz erwarten. Erst dann sollten Sie sich auf die Suche nach einem günstigen Anbieter machen.
11. Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Der Versicherungsschutz kann beim Vermieterrechtsschutz bei vielen Anbietern individuell an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Gleiches gilt auch für die Beitragshöhe. Insbesondere die Beiträge können Sie in den meisten Fällen individuell beeinflussen, indem Sie zum Beispiel eine Selbstbeteiligung mit dem Versicherer vereinbaren. Je höher der Selbstbehalt gewählt wird, desto mehr fallen auch die Beiträge. Bei kleineren Beträgen von wenigen Hundert Euro ist es ohnehin empfehlenswert, die Kosten selbst zu tragen, da Ihnen sonst unter Umständen seitens des Anbieters eine Kündigung des Versicherungsvertrags drohen könnte. Aber auch die Leistungen können häufig angepasst werden. Dies ist jedoch je nach Anbieter und Versicherungstarif recht unterschiedlich, weshalb Sie diesbezüglich unbedingt mit dem jeweiligen Anbieter Kontakt aufnehmen sollten.
12. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Beiträge für den Vermieterrechtsschutz können grundsätzlich durchaus von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings ist es dazu erforderlich, dass dieser in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit steht. Diese können Sie jederzeit als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Da jedoch auch viele weitere Versicherungen unter die Werbungskosten fallen, ebenso wie etwa Kosten für Ihr Büro oder Instandhaltungskosten, der maximal absetzbare Betrag aber begrenzt ist, ist es ohnehin fraglich, ob die gesamten Beiträge für den Vermieterrechtsschutz steuerlich berücksichtigt werden.
13. Worauf muss ich bei der Kündigung meines Vermieterrechtsschutzes achten?
Wenn Sie Ihren bestehenden Vermieterrechtsschutz kündigen möchten, dann haben Sie hierzu verschiedene Möglichkeiten:
- die ordentliche Kündigung
- die außerordentliche Kündigung
Besonders sinnvoll kann eine Kündigung etwa dann sein, wenn Sie einen Anbieter mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden haben. Bei der ordentlichen Kündigung können Sie den Vermieterrechtsschutz jederzeit zum Ende des aktuellen Vertragsjahres kündigen. Hierzu ist es lediglich erforderlich, Ihrem Versicherer noch vor dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist Ihren Kündigungswunsch zu übermitteln. Die Kündigungsfrist beträgt für gewöhnlich drei Monate. Sollten Sie den Vermieterrechtsschutz gleich auf mehrere Jahre abgeschlossen haben, um beispielsweise die Beiträge zu senken, dann ist eine Kündigung frühestens zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit möglich.
Als Ende des Versicherungsjahres gilt normalerweise immer der Tag vor dem Datum, an dem Sie den Vertrag für den Vermieterrechtsschutz unterzeichnet haben. Bei einigen Anbietern kann es aber auch sein, dass das Ende des Versicherungsjahres dem Ende des Kalenderjahrs entspricht. Deshalb sollten Sie immer einen prüfenden Blick in die Vertragsunterlagen werfen, um auch garantiert auf der sicheren Seite zu sein.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Diese können sie immer dann durchführen, wenn
- die Beiträge für den Vermieterrechtsschutz erhöht werden
- ein Versicherungsfall eingetreten ist
- es zu einem Risikowegfall kommt
- sich die Gefahrenumstände verändert haben
In diesen Fällen haben Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, dass Sie den Vermieterrechtsschutz innerhalb eines Zeitraums von nur einem Monat ab dem Tag, an dem Sie Kenntnis über die Veränderung erlangt haben, kündigen können. In den meisten Fällen ist die Kündigung dann mit sofortiger Wirkung möglich.
Die Kündigung schicken Sie am besten per Briefpost an den Versicherer, idealerweise sogar per Einschreiben, sodass der Brief noch vor dem Ablauf der Kündigungsfrist beim Versicherer eingeht. Geht er erst später ein, verlängert sich der Vertrag der Vermieterrechtsschutz Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr und die Kündigung wird erst dann gültig.
14. Worauf muss ich bei einem Wechsel meines Vermieterrechtsschutzes achten?
Viele Menschen bleiben, wenn sie sich einmal für einen Vermieterrechtsschutz entschieden haben, über Jahre hinweg bei ein und demselben Anbieter. Da sich die verschiedenen Versicherungen jedoch immer wieder erbitterte Duelle liefern um möglichst viele Kunden zu locken, gibt es immer wieder neue Tarif mit einem neuen Leistungsumfang und mitunter sogar noch günstigeren Beiträgen. Deshalb sollten Sie im Idealfall jedes Jahr einen Versicherungsvergleich vornehmen, um festzustellen, ob sich ein Wechsel für Sie nicht sogar auszahlen würde.
Sollten Sie tatsächlich einen Tarif gefunden haben, der besser ist als der aktuelle Vermieterrechtsschutz, dann steht einem Wechsel eigentlich nichts mehr im Wege. Wichtig dabei ist jedoch, dass Sie sich an die Kündigungsfrist halten. Diese beträgt in den meisten Fällen drei Monate, wobei das Ende des Versicherungsjahres variieren kann. Normalerweise ist dies einen Tag vor der Vertragsunterzeichnung. Wurde der Vermieterrechtsschutz also beispielsweise am 10. Juli abgeschlossen, dann endet der Vermieterrechtsschutz für gewöhnlich am 09. Juli. Es kann aber auch sein, dass das Ende des Versicherungsjahres gleich dem Ende des Kalenderjahres entspricht. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vorher darüber informieren, zu wann Sie den bestehenden Vermieterrechtsschutz kündigen müssen. Geht die Kündigung zu spät beim bisherigen Anbieter ein, kommt es sonst zu Überschneidungen mit dem neuen Anbieter.
15. Vorteile eines Vermieterrechtsschutzes sind?
Der Vermieterrechtsschutz bewahrt Sie vor allen Risiken eines Rechtsstreits mit Ihren Mietern. Ganz gleich, ob Ihr Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, beim Auszug aus der Mietwohnung oder dem Mietshaus Schäden hinterlassen hat, für die er nicht zahlen möchte, oder es im Winter mangels Schneedienst zu einem Schadensfall kommt. Sämtliche Kosten, welche Ihnen in der Rolle des Vermieters entstehen, werden im Falle eines Rechtsstreits durch den Vermieterrechtsschutz übernommen, sodass Ihnen keine finanziellen Verluste entstehen.
16. Welche Nachteile hat ein Vermieterrechtsschutz?
Kommt es in Ihrer Rolle als Vermieter zu Streitigkeiten mit einem Mieter, dann kommt der Vermieterrechtsschutz nur dann für die Ihnen entstehenden Kosten auf, wenn die Streitigkeiten auch vor Gericht ausgetragen werden. Bei außergerichtlichen Streitigkeiten hingegen werden die Kosten nicht übernommen