Warum lohnt sich der Abschluss einer Haushaftpflichtversicherung?
Eigentum verpflichtet. Im Falle von Immobilien und Grundstücken bedeutet diese Verpflichtung, dass der Besitzer für alle Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch sein Haus oder seinen Grund verursacht wurden. Die Liste der Risiken für Hauseigentümer ist dabei schier unendlich. Sie haften, wenn Dachziegel das parkende Auto oder – noch schlimmer – Passanten treffen, Besucher im schlecht ausgeleuchteten Eingangsbereich stürzen, die zu hohe Hecke den fließenden Verkehr behindert oder der Zeitungsbote auf dem vereisten Gehweg ausrutscht.
Ganz gleich, ob es sich um ein selbst bewohntes Wohnhaus, eine Büroimmobilie oder ein Mietshaus handelt: kommen Dritte beim Betreten des Grundstücks oder des Gebäudes zu Schaden, haftet der Eigentümer für entstandene Schäden unbegrenzt und mit seinem gesamten Vermögen. Vor allem bei schweren Verletzungen mit bleibenden Beeinträchtigungen kann die finanzielle Belastung durch Schadensersatzforderungen immens sein und sogar die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Eine Haushaftpflichtversicherung gehört deshalb für Grundbesitzer zu den wichtigsten Absicherungen. Sie leistet, wenn Eigentümer ihre Verkehrssicherungspflicht verletzen.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Haushaftpflichtversicherung mitversichert?
Die Haushaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, wenn dem Versicherungsnehmer die Verletzung seiner Pflichten wie bauliche Instandhaltung, angemessene Beleuchtung, Reinigung, Streuen oder Schneeräumen nachzuweisen ist. Von Haus und Grund gehen beispielsweise folgende Gefahren für Sachen und Personen aus:
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- herunterfallende Dachziegel
- sich lösende Markisen
- verunreinigte Gehwege
- vereiste oder nicht vom Schnee befreite Wege: die Übertragung der Streupflicht auf Mieter entbindet nicht von der Haftung!
- glatte Treppenstufen, zum Beispiel durch Moos oder Grünspan
- verkehrsunsichere Treppengeländer
- nicht ausreichend ausgeleuchtete Innen- und Außenbereiche
- schlecht gesicherte Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser
- nicht abgesperrte Schwimmbecken, Teiche oder Biotope
- nicht gewartete Antennenanlagen
- vernachlässigte Flüssiggastanks
- Abwasserschäden im Gebäude selbst oder durch Rückstau im Straßenkanal
- Umweltschäden
- ungesichertes Baumaterial bei Umbauarbeiten
- spielende Kinder auf einem noch nicht bebauten Grundstück
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Haushaftpflichtversicherung abschließe?
Die Beiträge zur Haushaftpflichtversicherung halten sich in Grenzen; dennoch sollte vor Abschluss geprüft werden, ob sie überhaupt benötigt wird. Vor Schadensersatzforderungen Dritter ist ein Hausbesitzer womöglich bereits ausreichend geschützt, wenn er
- eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und
- die Immobilie selbst bewohnt.
Die meisten Privathaftpflichtversicherungen schließen Schäden Dritter auf dem eigenen Grund und Boden mit ein. Sobald das Haus vermietet wird, benötigt der Eigentümer allerdings eine leistungsstarke Haushaftpflichtversicherung, um sich vor den zahlreichen Risiken zu schützen.
Für Eigentümergemeinschaften ist der Abschluss einer gemeinsamen Haushaftpflicht-Police empfehlenswert. Ereignet sich ein Unfall in einem der Gemeinschaftsräume wie Waschküche, Fahrradkeller oder Partyraum, trägt die Versicherung die finanziellen Folgekosten. Auch Unglücke auf dem Gehweg, auf dem Spielplatz, im Hof oder Treppenhaus sind abgedeckt. Personen wie der Hausmeister, die im Auftrag der Besitzer entgeltlich oder unentgeltlich arbeiten, sind ebenfalls mitversichert.
Welche Leistungen sind bei einer Haushaftpflichtversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Die Haushaftpflichtversicherung übernimmt bei berechtigten Forderungen alle Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme, die auf dem Grundstück entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach sich ziehen. Dazu gehören Aufwendungen für
- die Wiederherstellung beschädigter Sachen
- die Neubeschaffung von Sachen, die nicht mehr instandgesetzt werden können
- Arzt- und Krankenhauskosten bei Personenschäden
- Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
- behindertengerechte Umbauten von Haus oder Wohnung
- Umschulungen, wenn der Geschädigte nicht mehr in seinem alten Beruf tätig sein kann
- Schmerzensgeld
- Rentenzahlungen, wenn der Geschädigte nicht mehr erwerbstätig sein kann
Darüber hinaus fungiert die Haushaftpflichtversicherung als passive Rechtschutzversicherung, indem sie die Berechtigung sowie die Höhe von gestellten Ansprüchen prüft und bei unberechtigten Schadensersatzforderungen abwehrt. In diesem Rahmen übernimmt die Haushaftpflichtversicherung auch die Kosten für Anwälte, Gutachter und einen Prozess. Beispiel: eine Passantin wird von einer Dachlawine getroffen und verklagt den Hauseigentümer. Die Versicherung kann die Klage erfolgreich abwehren, da die Gemeinde keine Schneefanggitter vorschreibt und der Hausbesitzer überdies mit einem Warnschild auf die Gefahr aufmerksam gemacht hat.
Welche Leistungen sind bei einer Haushaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Versicherungsnehmer schätzen eine reibungslose Abwicklung eines Versicherungsfalles. Damit ein Schaden schnell und ohne Probleme reguliert wird, müssen allerdings auch Versicherte einige Regeln beachten. Dazu gehören:
- eine schnelle Schadensmeldung, möglichst innerhalb einer Woche
- die detaillierte Dokumentation des Schadensereignisses, wenn möglich mit Fotos
- Maßnahmen, die zur Eindämmung des Schadens führen
- die Möglichkeit für den Versicherer, den Schaden durch eigene Gutachter und vor Ort bewerten zu können
- die Sicherung von Beweisstücken
- das zur Verfügung stellen von für den Fall relevantem Schriftverkehr
- das Vermeiden von voreiligen Schuldeingeständnissen oder Zahlungen; beides sollte nur in enger Absprache mit dem Versicherer geschehen
Wann setzt der Versicherungsschutz der Haushaftpflichtversicherung ein?
Ist die Zahlung für die erste Prämie pünktlich getätigt, beginnt der Versicherungsschutz zum in der Police festgelegten Datum. Die meisten Versicherer verlangen, dass der Beitrag zur Haushaftpflichtversicherung unverzüglich und spätestens vierzehn Tage nach Antragstellung beglichen wird. Kommt der Versicherungsnehmer der Zahlungsaufforderung nicht nach, kann die Versicherung rückwirkend vom Vertrag zurücktreten. Der Versicherungsschutz besteht für alle Schäden, die sich in der Vertragszeit ereignen, selbst wenn die Schadensursache vor Vertragsbeginn liegt. Vorausgesetzt, dem Eigentümer sind bei Vertragsabschluss keine Schadensursachen bekannt und es sind auch noch keine Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht worden.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Haushaftpflichtversicherung sein?
Die Höhe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte laut Expertenmeinung mindestens drei, besser noch fünf Millionen Euro betragen. So ist gewährleistet, dass im Schadensfall für alle Eventualitäten vorgesorgt ist. Versicherungen bieten Versicherungssummen bis zu 20 Millionen Euro.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Haushaftpflichtversicherung berechnet?
Der Beitrag wird von den Versicherungen nach verschiedenen Faktoren berechnet. Gängig ist die Zugrundelegung des Immobilien- und Grundstückswertes sowie die Höhe der Jahresbruttomiete. Außerdem wird unterschieden, ob es sich um ein unbebautes Grundstück, eine Wohnung, ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt. Aufgelistet werden zudem Zusatzgebäude wie Garagen. Die Beiträge zur Haushaftpflichtversicherung sind übrigens umlagefähig und dürfen über die Nebenkostenabrechnung in die Miete miteinfließen.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Haushaftpflichtversicherung für mich?
Unkompliziert und schnell lassen sich online die Anbieter für Haushaftpflichtversicherungen vergleichen. Die Vergleichsergebnisse geben übersichtlich Aufschluss über Leistungen, Versicherungssumme, Möglichkeiten der Selbstbeteiligung, Berechnungsgrundlagen und Beiträge. Ganz in Ruhe kann man sich auf diesem Weg orientieren, auswählen und attraktive Zusatzleistungen entdecken. Hat man sich für ein Angebot entschieden, leitet das Vergleichsportal auf Wunsch und mit nur einem Klick zum Antrag der favorisierten Versicherungsgesellschaft weiter. Die Nutzung des Online-Vergleichsrechners ist kostenlos und unverbindlich. Noch dazu gewähren viele Anbieter bei einem Online-Abschluss Rabatte bis zu 35 Prozent. Bei Bedarf kann ein sofortiger Versicherungsschutz vereinbart werden.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Der Gesetzgeber erkennt Haftpflichtversicherungen als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung an. Damit unterstützt der Staat seine Bürger, wenn sie sich gegen Risiken im Leben absichern wollen. Dementsprechend können auch die Beiträge zur Haushaftpflichtversicherung von der Steuer abgesetzt werden. Da die Kosten für die Versicherung als Nebenkosten zählen, können die Aufwendungen überdies auf die Mieter umgelegt werden.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Haushaftpflichtversicherung achten?
In der Regel gilt auch für die Haushaftpflichtversicherung die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Nach einem Neuabschluss besteht ein 14-tägiges Widerspruchsrecht, allerdings nur, wenn kein sofortiger Versicherungsschutz vereinbart wurde.
Bei einer Beitragserhöhung steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Frist beträgt hier ein Monat. Nach einem regulierten Schaden können sowohl Versicherungsnehmer wie auch der Versicherer binnen eines Monats kündigen. Die Beitragsprämien der Restlaufzeit müssen dem Versicherungsnehmer zurückerstattet werden.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Haushaftpflichtversicherung achten?
Wichtigster Aspekt bei einem Wechsel der Haushaftpflichtversicherung ist ein lückenloser Schutz. Ist die alte Versicherung zum 15. April gekündigt, muss die neue Police ab dem gleichen Tag Versicherungsschutz bieten. Umsicht sollte man auch bei der Meldung von Schadenfällen walten lassen. Mehrere Schadenfälle nacheinander führen womöglich zur Kündigung seitens des Versicherers. Bei der Suche nach einem neuen Anbieter kann sich diese Historie negativ auswirken. Versicherungsunternehmen interessieren sich für die Vorschäden der letzten Jahre und lehnen einen Antrag bei zu vielen eingereichten Bagatellschäden schnell ab. Dafür lohnen sich Tarife mit einer Selbstbeteiligung von etwa 150 Euro je Schadenfall, welche die Prämie um rund 20 Prozent mindern.
Welche Vorteile hat eine Haushaftpflichtversicherung?
Eine Haushaftpflichtversicherung schützt vor gravierenden finanziellen Belastungen, wenn Dritte auf dem eigenen Grund und Boden zu Schaden kommen. Die Police lohnt sich vor allem, wenn ein Unfall ernste Personenschäden nach sich zieht. Denn ein Hauseigentümer wird auch für teure Behandlungen oder gar lebenslange Rentenzahlungen in die Pflicht genommen.
Bei Schäden durch Hausmängel gilt übrigens die umgekehrte Beweislast: Der Eigentümer muss beweisen, dass er alles Nötige und Mögliche getan hat, Haus und Hof verkehrssicher zu machen. Auch hier kann die Haushaftpflichtversicherung helfen; ihre Experten untersuchen, ob der Versicherungsnehmer wirklich fahrlässig gehandelt hat oder die Forderungen unrechtmäßig gestellt wurden.
Preis und Leistung stehen bei der Haushaftpflichtversicherung in einem besonders günstigen Verhältnis: für geringe Prämien erhält der Grundstückseigentümer umfassenden Schutz vor hohen Schadensersatzforderungen sowie Hilfe bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Dritter.
Welche Nachteile hat eine Haushaftpflichtversicherung?
Eine Haushaftpflichtversicherung für Haus-und Grundbesitzer ist uneingeschränkt empfehlenswert. Allerdings nur, wenn die Versicherungssumme ausreicht, um auch kostspieligen und langwierigen Schadensersatz zu übernehmen. Oft unterschätzen Versicherungsnehmer aber das mögliche Ausmaß von Ersatzansprüchen in einem Schadenfall. Manche Versicherungen bieten überdies Zusatzleistungen, die nicht jeder Versicherte benötigt und die Prämie unnötig erhöht.