Gewerbehaftpflichtversicherung im Griff
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Gewerbehaftpflichtversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung?

Nicht nur Einzelpersonen, auch Unternehmen haften für alle Schäden, die sie im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit Dritten zufügen. Aus dieser Haftung können Sie sich als Betriebsinhaber nicht befreien. Da aber zugleich die Wahrscheinlichkeit groß ist, im Unternehmensalltag einen oder mehrere Haftpflichtschäden auszulösen, ist das Haftungsrisiko erheblich.

Die Gewerbehaftpflichtversicherung stellt den Versicherten als Einzelfirma, als Handwerksbetrieb, Kleinunternehmer und jeder anderen Unternehmensgröße aus seiner Haftung gegenüber dem Geschädigten bis zur Höhe der Versicherungssumme frei.

Angesichts der Höhe der Schadensersatzforderungen, die durch einen Personenschaden oder einen Umweltschaden entstehen können, lohnt sich die gewerbliche Haftpflichtversicherung immer als Garant für den wirtschaftlichen Fortbestand des Betriebes.

Die Optionen sind vielseitig und bieten Speziallösungen für eine ganze Reihe von unterschiedlichen Branchen. Angepasst an die Betriebsgröße, die allgemeine und besondere Risikobewertung baut die Gewerbehaftpflichtversicherung einen vertraglichen Schutzschild mit einem leistungsstarken Versicherungspartner auf.

Welche Schäden sind im Rahmen einer Gewerbehaftpflichtversicherung mitversichert?

Die Gewerbehaftpflichtversicherung umfasst Schäden, die einem Dritten durch das versicherte Gewerbe einschließlich der Mitarbeiter entstehen. Gemeint sind dabei Schäden, die die gesetzliche Haftung auslösen.

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden, sofern sie im Zusammenhang mit den Hauptschadensgründen stehen

Reine Vermögensschäden werden im Allgemeinen durch eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert. Nicht jedes Unternehmen benötigt einen derartigen Schutz. Vielfach handelt es sich um Dienstleister, die mit der Betreuung fremder Vermögenswerte beauftrag werden. Juristen, Architekten oder Notare gehören zu den besonders risikobehafteten Berufsgruppen, die ihre Betriebshaftpflicht um diesen Bereich erweitern müssen.

Die Schadensbilder können sehr umfangreich sein und richten sich im Tarif der Gewerbehaftpflichtversicherung oft nach der versicherten Branche. Es ist aus diesem Grund wichtig, gezielt einen Tarif auszuwählen, der die speziellen Haftungsrisiken des Unternehmens berücksichtigt.

Wählen Sie also differenziert aus. Besondere Tarife haben die Versicherer im Angebot für:

  • Bauunternehmen
  • Hotel- und Gastronomie
  • Pflege und medizinische Dienstleister
  • Verwaltung und Büro
  • Kaufmännische Einzelunternehmen
  • Gewerbe mit Ladenflächen
  • Handwerk
  • Großbetriebe

Die Risikobewertung für jede Branche ist eine andere. Sie unterscheidet sich zudem nach der Größe des Betriebs und dem Schwerpunkt der gewerblichen Tätigkeit. Nicht jedes Gewerbe benötigt eine besondere Umwelthaftpflichtversicherung, andere wiederum sind verpflichtet, gerade Umweltschäden adäquat abzusichern.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Gewerbehaftpflichtversicherung abschließe?

Die Tarifangebote sind vielfältig. Bevor Sie sich für eines davon entscheiden, vergleichen Sie kostenlos die Gewerbehaftpflichtversicherung mit einem Vergleichsrechner. Dazu benötigen Sie weder einen Termin mit einem Versicherungsmitarbeiter noch müssen Sie sich bereits auf einen Abschluss festlegen.

Neben der Höhe des Beitrags kommt es für Ihren richtigen Haftpflichtschutz zugleich darauf an, dass er auf Ihre Bedürfnisse passt. Klären Sie vor der Auswahl einige grundsätzliche Fragen:

  • Benötigte ich eine Gewerbehaftpflichtversicherung für eine bestimmte Branche?
  • Wie groß ist mein Unternehmen?
  • Sollen Mitarbeiter versichert werden? Wenn ja, wie groß ist die Zahl der Mitarbeiter?
  • Arbeite ich zumeist außerhalb des Betriebs?
  • Wie häufig sind Kundenkontakte und der Umgang mit fremdem Eigentum?
  • Benötige ich eine spezielle Haftpflichtversicherung für Umweltschäden?
  • Welche Beitragshöhe kann ich dauerhaft in meinen Betriebsausgaben vertreten?

Durch die nähere Eingrenzung können bereits viele Tarife für den Vergleich aussortiert werden. Im Ergebnis führen Sie nur noch eine Suche nach individuell geeigneten Angeboten durch. Dies spart natürlich Zeit und sorgt im Schadenfall dafür, dass die Gewerbehaftpflichtversicherung die eintretenden Schäden auch wirklich der Art und der Höhe nach abdeckt.

Der optimal auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Tarif ist wichtig. Eine Haftpflichtversicherung mit vielen verschiedenen Leistungen, die aber die branchentypischen Gefahren nicht ausreichend umfassen, verliert ihren Nutzen und damit auch ihren Wert.

Welche Leistungen sind bei einer Gewerbehaftpflichtversicherung mit inbegriffen?

Die Leistungen der Gewerbehaftpflichtversicherung bestehen nicht alleine darin, im Falle eines Schadens die Ansprüche eines Dritten auszugleichen. Bereits deutlich vor diesem Zahlungszeitpunkt setzt die Leistung der Versicherung ein.

  • Prüfung
  • Abwehr
  • Ausgleich

Zunächst prüft die Versicherung, ob der Schaden ein Haftpflichtschaden ist. Der Ablauf muss mit dem Schadensbild übereinstimmen. Nicht jeder, der einen Schaden behauptet, hat diesen auch tatsächlich durch das Verschulden des Versicherten erlitten.

Stellt sich heraus, dass am Schadenshergang Zweifel bestehen, ist eine weitere Aufklärung erforderlich. Dies gilt auch, wenn die Schadenshöhe nicht eindeutig ist. Dazu werden eigene Sachverständige eingesetzt. Deren Tätigkeit ist für den Versicherungsnehmer kostenlos.

Unberechtigte oder zweifelhafte Ansprüche wehrt die Gewerbehaftpflichtversicherung ab. Sie lehnt also zunächst die Regulierung ab oder gleicht nur den ihrer Ansicht  nach berechtigten Teil der Schadensersatzansprüche aus. Ist der Dritte damit nicht einverstanden, steht ihm der Rechtsweg offen.

Kommt es zu einem Rechtsstreit, gewährt die gewerbliche Haftpflichtversicherung passiven Rechtsschutz. Sie trägt die Kosten für den Rechtsstreit, auch wenn sie selbst nicht die Beklagte sein kann. Dies wäre nur möglich, sollte es sich um eine Pflichtversicherung wie die Kfz-Haftpflichtversicherung handeln.

Schließlich gleicht die Versicherung berechtigte Ansprüche von Dritten bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme aus. Im Hinblick darauf zeigt sich, wie wichtig eine gut kalkulierte Deckungssumme ist. Übersteigt der Schaden die Versicherungssumme, müssen Sie als Versicherungsnehmer die Differenz tragen.

Welche Leistungen sind bei einer Gewerbehaftpflichtversicherung nicht mit inbegriffen?

Zu beachten ist, dass die Rechtsschutzfunktion der Gewerbehaftpflichtversicherung nur passiv wirkt. Wenn Sie sich unmittelbar bei einem Schadensfall anwaltlich vertreten lassen wollen oder müssen, gehört dies zum aktiven Rechtsschutz. Dafür ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, die Sie und das Unternehmen mit der notwendigen Deckung für anwaltliche Beratung, außergerichtliche Vertretung und Beistand in behördlichen oder strafrechtlichen Verfahren ausstattet.

Von dieser Einschränkung abgesehen erhalten Sie ebenfalls keinen Versicherungsschutz, wenn der Haftpflichtschaden vorsätzlich verursacht wurde.

Auch Schäden, die dem Betrieb selbst entstehen, gehören nicht zum Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung. Selbst bei einer Verursachung durch einen Mitarbeiter ist dies kein Drittschaden. Zu den Grenzfällen gehören Schadenersatzansprüche, die Mitarbeiter durch einen Unfall oder einen Sachschaden an Sie stellen. Dies kann ein Schadensfall für die Haftpflichtversicherung sein. Ob dies so ist oder ob die Unfallversicherung eintritt, entscheidet sich nach der konkreten Sachprüfung.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Der Schadensfall tritt ein, wenn durch ein besonderes Ereignis im Zusammenhang mit Ihrer betrieblichen Tätigkeit ein Dritter zu Schaden kommt, zu Schaden kommen könnte oder einfach nur behauptet, dass ihm durch Sie und Ihre Firma ein derartiger Schaden entstanden ist. Ob es sich schließlich tatsächlich als Haftpflichtschaden herausstellt, ist zunächst gar nicht von Bedeutung.

  1. Ist es ein aktuelles Ereignis, sorgen Sie zunächst dafür, dass sich der Schaden nicht vergrößert. Die Grenze dieser Schadensminderungspflicht beginnt da, wo Sie sich oder einen Helfer bei diesen Maßnahmen gefährden könnten.
  2. Bevor Sie mit Aufräumarbeiten beginnen, dokumentierten Sie das Schadensbild so sorgfältig wie möglich. Dies ist inzwischen dank der modernen Technik, die jedes Handy mit einer Kamera ausstattet, nicht mehr aufwendig.
  3. Benachrichtigen Sie die Gewerbehaftpflichtversicherung. Sie erhalten zusammen mit den Vertragsunterlagen eine Kontaktnummer für den schnellen Schadenservice. Auch die Website der Versicherung wird einen entsprechenden Hinweis erhalten. Wenn Sie Ihre Versicherungsnummer griffbereit haben, werden Sie noch schneller an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
  4. Die Gewerbehaftpflichtversicherung wird Sie auffordern, eine Schilderung des Schadenhergangs und die Daten des Anspruchstellers mitzuteilen.
  5. Leiten Sie alle Dokumente, Nachrichten und Informationen an Ihre Versicherung weiter. Diese benötigt die Daten, um über den Grund und die Höhe der Ansprüche entscheiden zu können.

Sollte der Schaden durch einen Mitarbeiter verursacht worden sein, gelten auch für diesen die Dokumentations- und Sicherungspflichten. Es ist sinnvoll, Angestellte und Mitarbeiter über die betriebliche Haftung und das korrekte Verhalten im Schadensfall aufzuklären. Damit vermeiden Sie Bearbeitungsfehler, die sich womöglich bei der Entscheidung über Ihre Haftung zu Ihrem Nachteil auswirken.

Führt die Prüfung des Schadens und der Ansprüche des Dritten dazu, dass die Gewerbehaftpflichtversicherung den Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe regulieren will, warten Sie zunächst ab. Sofern es zu einem Rechtsstreit kommt, wird der Anspruchsteller Ihre Firma verklagen. Leiten Sie diese Anspruchschreiben, Mahnbescheide oder Zivilklagen ohne Verzögerung an die Versicherung weiter. Diese gewährt passiven Rechtsschutz und tritt für die Kosten in diesen Verfahren ein. Erkennen Sie solche Ansprüche nicht ohne Rücksprache an und schließen auch keinen Vergleich, wenn es nicht ausdrücklich mit Ihrer Gewerbehaftpflichtversicherung abgesprochen ist.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Gewerbehaftpflichtversicherung ein?

Der Versicherungsschutz für die Gewerbehaftpflicht hängt davon ab, welchen Vertragsbeginn Sie vereinbaren. Dies kann das nächstmögliche Datum sein oder auch ein spezieller Termin, den Sie auswählen. Letzteres bietet sich an, wenn Sie Ihr Gewerbe neu gründen. Es kommt auch vor, wenn Sie Ihre bisherige Haftpflicht wechseln und das Anschlussdatum an die Kündigung der Gewerbehaftpflichtversicherung kennen.

Neben dem vertraglich vereinbarten Termin haben aber noch andere Faktoren Einfluss auf den Versicherungsschutz.

  • Vertragliche Grundlage der Haftpflichtversicherung für Ihr Gewerbe ist der Versicherungsschein, von dem Sie eine schriftliche Ausfertigung als Bestätigung der Vertragsannahme erhalten.
  • Wirksamer Versicherungsschutz entsteht in letzter Konsequenz aber erst dann, wenn der Erstbeitrag für die Versicherung gezahlt wird. Ohne diesen Erstbeitrag wird der Vertrag rückwirkend wirkungslos und der vorläufige Versicherungsschutz entfällt. Für Schäden, die zwischen Vertragsbeginn und versäumter Zahlungsfrist liegen, muss die Haftpflichtversicherung keine Deckung übernehmen.

Die Zahlung des Erstbeitrags ist eine gesetzlich geregelte Verpflichtung des Versicherungsnehmers. Die Versicherung setzt eine Frist für den Ausgleich, die unbedingt eingehalten werden sollte. Fehlende finanzielle Mittel für den Ausgleich des Beitrags sind immer zum Nachteil des Versicherten.

Lediglich dann, wenn Sie die Fristversäumung nicht zu vertreten haben, erhalten Sie trotzdem Versicherungsschutz.

So stellt sich die Bewertung anders dar, wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilen. Sind die Kontodaten korrekt und besteht ausreichend Kontodeckung haben Sie einen verspäteten oder unterlassenen Einzug des Erstbeitrags nicht zu verantworten. Es ist also vorteilhaft, der Gewerbehaftpflichtversicherung eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Gewerbehaftpflichtversicherung sein?

Die Höhe der Deckungssumme hängt vorrangig von der Art des Gewerbes und Einschätzung ab, in welchem Umfang Schäden entstehen können. Es ist immer besser, die Versicherungssumme höher anzusetzen, um im Schadensfall zu verhindern, dass die maximale Versicherungsleistung ausgeschöpft ist.

Zu bedenken ist auch, dass die Deckungssumme der Gewerbehaftpflichtversicherung zunächst pro Schadensfall und innerhalb der jeweiligen Versicherungsperiode vereinbart werden sollte. Mit der Klasuel einer Mehrfachdeckung verhindern Sie, dass bei mehreren Schadensereignissen in einem Zeitraum nur einmal der Deckungsbetrag für die Regulierung zur Verfügung steht.

Die jeweilige Versicherungssumme gilt für alle Anspruchsteller aus dem gleichen Schadensereignis. Wird also zum Beispiel eine Person verletzt, eine andere erleidet einen Sachschaden und es ist noch ein Umweltschaden eingetreten, werden alle aus dem jeweiligen Höchstbetrag der Schadensart reguliert.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Gewerbehaftpflichtversicherung berechnet?

Die Beitragsberechnung orientiert sich nach der allgemeinen Risikobewertung Ihrer Branche. Die Versicherung greift für den Grundbeitrag auf statistische Werte zurück, in welchem Umfang in Ihrem Geschäftsbereich Haftpflichtschäden zu erwarten sind.

Weitere Faktoren sind:

  • Zusatzvereinbarungen zum Versicherungsumfang
  • Größe des Betriebs
  • Individuelle Risikoerhöhungen
  • Schadenshistorie (Vorschäden in einem bestimmten Zeitraum oder seit Gründung)
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Zahlungsweise
  • Rabatte für Versicherungspakete

Ein weniger schadensträchtiges Gewerbe wird also günstigere Beiträge aufwenden müssen als ein Betrieb, der mit gefährlichen Stoffen oder in großem Umfang mit Maschinen außerhalb des Firmengeländes tätig ist. Je größer diese Risikofaktoren sind, desto mehr lohnt sich der Vergleich der Angebote und Tarife. So werden alle Möglichkeiten, den Beitrag zur Gewerbehaftpflichtversicherung zu reduzieren, auch ausgeschöpft.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Gewerbehaftpflichtversicherung für mich?

Da die Gewerbehaftpflichtversicherung sehr spezifischen Schutz gewährt, erweitert der Versicherungsvergleich die Auswahl der möglichen Tarife. An die Branche angepasste Leistungen und zugleich möglichst günstige Beiträge stehen bei der Entscheidung für ein Angebot im Vordergrund.

Vergleichen Sie kostenlos die Gewerbehaftpflichtversicherung und profitieren von den vielen Angeboten, die damit schnell und ohne weitere Kosten miteinander verglichen werden.

Die konkreten Nutzvorteile bestehen aus:

  • Zeitersparnis
  • Geringer Aufwand durch Versicherungsvergleich online
  • Keine versteckten Kosten
  • Kein Abschlussdruck
  • Unverbindliche Prüfung der Tarife
  • Übersichtliche Darstellung von Beitrag, Tarifen und Leistungen

Diese Vorteile gelten für Existenzgründer in gleichem Maß wie für bereits bestehende Firmen. Existenzgründer können die günstigste und passende Haftpflichtversicherung für ihr neues Gewerbe finden. Sie haben dann eine recht konkrete Vorstellung davon, mit welchem Beitrag sie ihr Startup im Bereich Haftpflichtversicherung kalkulieren müssen.

Bestandsfirmen bleiben mit dem Versicherungsvergleich zu den aktuellen Beiträgen und Tarifinhalten informiert. Damit ist es einfacher, die bestehende Versicherung zu bewerten und aus wirtschaftlichen Gründen über einen Wechsel nachzudenken. Das senkt die Betriebskosten, ohne zuvor etwas investieren zu müssen.

Der Vergleich der gewerblichen Haftpflichtversicherung vervollständigt die Informationen. Individuell wird dieser dann durch eine Risikobewertung erweitert, die sich an den tatsächlichen Verhältnissen des Unternehmens orientiert und durch die ausgewählte Versicherung vorgenommen wird.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Haftpflichtversicherung für den Betrieb ist steuerlich absetzbar. Sie dient als reine Gewerbehaftpflicht auch ausschließlich dazu, Haftungsrisiken des Unternehmens oder der selbstständigen Tätigkeit zu versichern. Damit gehört sie zu den Betriebsausgaben und es ist unproblematisch, sie entsprechend zu verbuchen.

Sollte es sich um einen Kombivertrag handeln, wie er bei Einzelfirmen möglich ist, kann auch die private Haftpflicht für den Betriebsinhaber enthalten sein. Diese private Haftpflichtversicherung ist zwar auch steuerlich absetzbar, aber unter einem anderen Gesichtpunkt. Sofern ein Teilbetrag dafür berechnet wird, ist dieser in der privaten Steuererklärung aufzuführen.

Die genaue steuerliche Bewertung übernimmt bei Unklarheiten der Steuerberater. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Rechnung über den Versicherungsbeitrag im Rahmen Ihrer Belegpflicht aufbewahren und diese vorlegen können. Zusammen mit der Buchung vom Geschäftskonto ist der betriebliche Zusammenhang der Gewerbehaftpflichtversicherung jedenfalls dokumentiert.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Gewerbehaftpflichtversicherung achten?

Wie jeden anderen Vertrag können Sie Ihre Gewerbehaftpflichtversicherung kündigen. Zu beachten ist dabei, dass bestimmte Formvorschriften und Fristen eingehalten werden müssen. Etwas anderes gilt nur, sofern Sie sich noch in der Widerrufsfrist unmittelbar nach Vertragsschluss befinden.

Läuft der Vertrag bereits länger als diese Widerrufsfrist, ist die Kündigung fristgerecht als ordentliche Kündigung und außerordentliche Kündigung möglich.

  • Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ende der aktuellen Vertragsperiode. Dies kann bei langfristig abgeschlossenen Verträgen erst nach einer Sperrfrist von bis zu drei Jahren der Fall sein. Ansonsten wird der Vertrag jeweils zum Ende des Vertragsjahres gekündigt. Die Frist beträgt in der Regel drei Monate. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Gewerbehaftpflichtversicherung um ein weiteres Jahr.
  • Neben der ordentlichen Kündigung gibt es Sonderkündigungsrechte. So ist die vorzeitige Beendigung für beide Vertragsparteien nach einem Schadensfall binnen eines Monats zulässig. Auch eine wesentliche Beitragserhöhung gewährt besondere Kündigungsrechte. Schließlich ist die Betriebsaufgabe ein häufiger Grund, den Vertrag aufzuheben. Mit der Abmeldung des Gewerbes entfällt für die Gewerbehaftpflichtversicherung das Versicherungsrisiko.

Unabhängig vom Grund der Kündigung muss das vom Betriebsinhaber oder einem Vertretungsberechtigten unterzeichnete Schreiben rechtzeitig bei der Gewerbehaftpflichtversicherung eingehen. Das Fax sollte also ankommen und bei der Versendung mit der Post wird der Postweg zur eigenen Sicherheit besser großzügig kalkuliert. Dies gilt insbesondere bei Briefen, die mit Einschreiben Rückschein versendet werden. Gewissheit über den rechtzeitigen Zugang besteht jedenfalls dann, wenn die Haftpflichtversicherung die Kündigung bestätigt.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Gewerbehaftpflichtversicherung achten?

Der Wechsel Ihrer Gewerbehaftpflichtversicherung bedeutet, dass Sie zwei Versicherungsverträge miteinander koordinieren müssen. Der bisherige Vertrag muss fristgerecht und formgerecht gekündigt werden. Zugleich benötigen Sie die Gewissheit, dass der neue Versicherungsvertrag auch passend dazu Versicherungsschutz bietet.

  • Stellen Sie sicher, dass keine Lücke in Ihrem Versicherungsschutz entsteht. Konkret bedeutet das, Ihre neue Gewerbehaftpflicht setzt ohne jede Unterbrechung an dem Tag ein, der auf den letzten Tag der bisherigen Vertragslaufzeit folgt.
  • Prüfen Sie, wann Sie Ihren alten Vertrag kündigen können und wann dieser dann konkret endet. Damit haben Sie ein Datum, das für die neue Gewerbehaftpflichtversicherung relevant ist. Sie sollten sich zunächst mit der von Ihnen ausgewählten zukünftigen Haftpflichtversicherung auseinandersetzen. Erst, wenn diese den Vertrag ab dem Wunschdatum bestätigt, ist es sicher, die Kündigung für die bisherige Versicherung in die Wege zu leiten.
  • Auch wenn Sie bei einem Versicherungsvergleich einen deutlich günstigeren Tarif ermittelt haben, ziehen Sie nicht die Kündigung vor. Ohne die Gewissheit, dass eine Anschlussversicherung besteht, riskieren Sie den lückenlosen Versicherungsschutz.
  • Laufende Versicherungsschäden werden von der bisherigen Versicherung weiter übernommen. Trotzdem ist es sinnvoll, den neuen Anbieter davon in Kenntnis zu setzen.

Die Gründe für einen Wechsel können verschieden sein. Manchmal ist es die Unzufriedenheit, wie der bisherige Anbieter einen Schadensfall gehandhabt hat. Meistens liegt einem Wechsel aber die Feststellung zugrunde, dass es durchaus ebenso leistungsstarke Tarife zu deutlich günstigeren Konditionen gibt. Solange mit dem günstigen Beitrag keine Einschränkungen im Versicherungsschutz verbunden sind, ist dieser Grund sicherlich der sinnvollste von allen. Mit einem günstigen und guten Tarif sparen Sie Geld und sichern gleichzeitig im gewohnten Umfang Ihr Unternehmen.

Welche Vorteile hat eine Gewerbehaftpflichtversicherung?

Als Inhaber einer Firma, Freiberufler, Verantwortlicher für ein Unternehmen sind Sie immer mit der Gefahr konfrontiert, dass ein einziger Haftpflichtschaden die gesamte Firma und damit auch Ihre eigene Existenz gefährdet. Dies ist das allgemeine Geschäftsrisiko, das durch die gesetzlichen Haftungsregeln nicht abgewendet werden kann.

Die Gewerbehaftpflichtversicherung stellt Sie bei richtiger Auswahl des Tarif und der Versicherungssumme aus dieser Zahlungverpflichtung frei. Dies erleichtert die langfristige Planung der betrieblichen Finanzen, da eine zumeist auch kaum wirklich ausreichende Rücklagenbildung nicht erforderlich ist.

Beiträge, die für die gewerbliche Haftpflicht zu zahlen sind, zählen zu den reinen Betriebskosten. Sie sind steuerlich absetzbar und wirken sich damit positiv auf die Steuerlast des Unternehmens aus.

Der Schutzbereich der Versicherung ist weit gefasst. Er schließt Sie, die Mitarbeiter und die Gefahren, die vom Betrieb selbst ausgehen, mit ein. Lediglich für die Firmenfahrzeuge, die sich außerhalb des Firmengeländes im Straßenverkehr bewegen, ist eine gesondere Kfz-Haftpflichtversicherung für Firmenwagen abzuschließen. Hier erweist sich ein Vergleich zu einer Flottenversicherung oft als hilfreich bei der Auswahl günstiger Tarife.

Ergänzen Sie diese Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung für Firmen, um durch den eigenen juristischen Beistand vor einem Gerichtsverfahren auch aktiv an der Regelung der Haftungsfälle teilhaben zu können.

Welche Nachteile hat eine Gewerbehaftpflichtversicherung?

Die Nachteile durch die Gewerbehaftpflichtversicherung sind im Verhältnis zum Nutzen eher sekundär. Die wesentliche Verpflichtung besteht in der regelmäßigen Zahlung des Versicherungsbeitrags. Dieser kann abhängig von der Größe und von der Bewertung des Schadensrisikos durchaus einen deutlichen Teil des Versicherungsbudgets der gesamten Firmenversicherung einnehmen.

Allerdings ist das Haftungsrisiko für Ihr Unternehmen grundsätzlich hoch und es macht sich ohne optimale Absicherung im Schadensfall noch sehr viel deutlicher bemerkbar als der Beitrag. Durch die steuerliche Berücksichtigung gleicht sich ein Teil der Kosten für die gewerbliche Haftpflicht ebenfalls wieder aus.

Der Abschluss einer Versicherung ist zudem ein bindender Vertrag. Für mindestens ein Jahr – meistens jedoch länger – sind Sie im Normalfall an einen Anbieter gebunden. Stellt sich erst im Nachhinein heraus, das andere Tarife bei gleichen Leistungen günstiger sind, müssen Sie den Ablauf der Vertragsbindung abwarten.

Die Gewerbehaftpflichtversicherung als solche ist demnach kein Nachteil für Sie – wohl aber ein nicht zu Ihrem Betrieb passender Tarif, der noch dazu einem günstigeren Angebot gegenübersteht. Nehmen Sie sich also die Zeit, die beste und günstigste Versicherung zu ermitteln. Auch wenn Sie bereits eine betriebliche Haftpflicht haben, können Sie durch einen Wechsel nach Ablauf des aktuellen Vertragsjahres das Einsparpotenzial für sich und Ihr Unternehmen nutzen.