Warum lohnt sich der Abschluss einer Geräteversicherung?
Manche Geräte scheinen ein besonderes Gespür dafür zu haben, wenn die Herstellergarantie abgelaufen ist. Sie gehen beinahe pünktlich nach diesem Zeitpunkt kaputt. Dann müssen Sie die Reparaturkosten zahlen oder den Ersatz finanzieren. Angesichts der steigenden Zahl hochwertiger Elektronik im Haushalt kann dies hohe und nicht eingeplante Kosten verursachen.
Die Geräteversicherung übernimmt die Absicherung dieses alltäglichen Risikos. Je nach Tarif können inzwischen fast alle Geräte im Haushalt über die Garantiezeit und über den Rahmen der Garantie hinaus gegen Schäden und endgültigen Verlust abgesichert werden. Der Leistungsumfang ist unterschiedlich. Das gilt auch für die Kosten, die für die Absicherung entstehen.
Der Abschluss lohnt sich jedenfalls dann, wenn das Gerät einen gewissen Wert hat und für die Neuanschaffung nicht das eigene Konto ganz oder teilweise belastet werden soll. Wichtig ist also, die Tarife genau zu prüfen und sich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu sichern. Damit steht auch der Versicherungsvergleich im Vordergrund, denn das Rund-um-sorglos-Paket beim Kauf bietet nur selten die besten Konditionen, die auf dem Markt zu haben sind.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Geräteversicherung mitversichert?
Die im konkreten Tarif angebotenen Leistungen hängen immer vom Anbieter ab. Es können sich in diesem Bereich bereits deutliche Unterschiede ergeben. Im Allgemeinen übernimmt die Geräteversicherung Reparaturkosten und eine Dauergarantie für die Länge des Versicherungsvertrags oder bis zum vereinbarten maximalen Alter der versicherten Geräte.
Im Einzelnen fallen unter die Dauer-Garantie der Versicherung:
- Unfallschäden wie Fall oder Sturz
- Beschädigungen durch Brand, Explosion und Überspannung
- Verlust durch Diebstahl und ähnliche Eigentumsdelikte
- Verschleiß und Alterung
- Bedienungsfehler
- Wasserschäden
- Glasbruch
- Herstellungsfehler
Damit erweitert die Geräteversicherung bereits deutlich den inhaltlichen Rahmen einer Herstellergarantie. Diese ist auf Schäden begrenzt, die dem Hersteller auch zugerechnet werden können. Ein großer Bereich der Schadensursachen wird durch die Geräteversicherung hingegen eingeschlossen.
Zeitlich gilt die Erweiterung ohnehin, da die Schäden auch nach der gesetzlichen Garantiezeit als Versicherungsschaden anerkannt werden. Auch Altgeräte genießen damit noch Schutz, wenn sie nach mehreren Jahren reparaturbedürftig sind oder eine Neuanschaffung erforderlich ist.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Geräteversicherung abschließe?
Die Tarifangebote und Leistungskataloge sind abhängig vom Anbieter sehr unterschiedlich. Nicht jedes Gerät wird versichert und es bestehen Leistungseinschränken für Altgeräte und auch manche Neugeräte.
Es kommt also darauf an, eine Geräteversicherung zu ermitteln, die Ihr Gerät entsprechend den individuellen Anforderungen zu einem günstigen Beitrag versichert. Informieren Sie sich ausführlich über die Versicherungsbedingungen, damit Sie im Schadensfall von Ihrer Garantie- und Reparaturkostenversicherung optimal profitieren.
Rechnen Sie ebenfalls durch, in welchem Verhältnis der Beitrag und die mögliche Leistung bei einem Schaden stehen. Da die Geräteversicherung keine Neuwertversicherung ist, zählt der Zeitwert des versicherten Gerätes. Kommt es zu einem nicht mehr reparierbaren Schaden, sollten Sie auch bei einem älteren Gerät noch genug Wertersatz beanspruchen können, um die Neuanschaffung deutlich zu entlasten.
Diese Informationen zum Tarif sind schwerer zu prüfen, wenn Sie direkt beim Kauf die Hausversicherung des Verkäufers abschließen. Vergleichen Sie kostenlos Geräteversicherungen online nach dem Kauf oder informieren sich vorher. So können Sie gleich entscheiden, ob Sie von der Hausversicherung profitieren oder Ihre Vorteile bei einem unabhängigen Anbieter deutlich größer sind.
Wenn Sie schon über eine Hausratversicherung verfügen, gleichen Sie deren Leistungen mit den Tarifen der Geräteversicherung ab. Manche Schadensursachen sind schon optimal durch die Hausratversicherung geschützt. Sie können dann bei der Auswahl der Geräteversicherung andere Schwerpunkte setzen, um die Schadensbereiche sinnvoll zu erweitern.
Welche Leistungen sind bei einer Geräteversicherung mit inbegriffen?
Die Geräteversicherung unterscheidet bei den Leistungen zwischen der Wiederherstellung des versicherten Geräts und der Neuanschaffung.
- Reparaturkosten werden übernommen, wenn diese den Wert des Geräts nicht überschreiten. Diese Einschränkung ist nachvollziehbar und wirtschaftlich sinnvoll. Auch andere Versicherungsarten unterscheiden in diesem Bereich, bis zu welcher Höhe sich eine Reparatur überhaupt noch lohnt.
- Neukaufzuschuss wird gezahlt, wenn die Reparatur sich nicht lohnt, das Gerät zerstört wurde oder abhandengekommen ist. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dann nach dem Tarif und dem Alter des Geräts. Je jünger die Waschmaschine, der Fernseher oder das Handy beim Schadensfall sind, desto höher ist auch der prozentuale Anteil, den die Versicherung übernimmt.
- Kosten wie die Transportkosten oder die Versandkosten gehören ebenfalls zum Leistungsumfang. Sie müssen angemessen sein und notwendig. Lässt sich also ein Gerät noch gefahrlos über den Paketdienst verschicken, muss nicht eine Spedition beauftragt werden.
Die Geräteversicherung ist keine Neuwertversicherung. Sie berücksichtigt bei der Ermittlung der Schadenshöhe, in welchem Umfang das versicherte Gerät seit der Anschaffung an Wert verloren hat. Dieser Zeitwert liegt regelmäßig unter dem Wiederbeschaffungswert, sodass eine Differenz entsteht, die Sie als Versicherter ausgleichen.
Allerdings erhalten Sie auch bei einer Neuanschaffung den Vorteil „Neu für Alt“, der Ihrem Vermögen zufließt. Abzüge für den Austausch neuer Sachen gegen alte Gegenstände werden ähnlich in der Kfz-Versicherung gemacht, wenn alte und beschädigte Fahrzeugteile nach einem Schaden ausgetauscht werden müssen.
Welche Leistungen sind bei einer Geräteversicherung nicht mit inbegriffen?
Die Geräteversicherung leistet nicht, wenn das versicherte Gerät vorsätzlich beschädigt wurde. Stellt sich also bei einem Reparaturversuch oder einer Begutachtung heraus, dass die Schilderung des Schadenshergangs nicht mit dem Schadensbild übereinstimmt, kann es zu Hindernissen bei der Schadensregulierung kommen.
Eine Leistungsverweigerung ist auch zu erwarten, wenn Sie gegen vertragliche Pflichten verstoßen. Abhängig von den Versicherungsbedingungen können sich besondere Sicherungspflichten ergeben, die zum Beispiel bei einem Diebstahlschaden die Zahlung von Schadenersatz ausschließen.
Auch besondere Kosten für die Datenrettung oder der Verlust von elektronischen Medieninhalten wird durch die Dauergarantie der Geräteversicherung nicht umfasst. Handelt es sich um sogenannte Weißware wie eine Waschmaschine fällt die Beseitigung von ausgelaufenem Waschwasser einschließlich beschädigter Böden nicht unter den Leistungsumfang der Versicherung. Der weitergehende Versicherungschutz wird durch die Hausratversicherung oder die private Haftpflichtversicherung geleistet.
Da Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer für die schnelle und umfassende Regulierung im Schadensfall von besonderer Bedeutung sind, lohnt sich eine genaue Prüfung, welche Anforderungen der jeweilige Tarif zu Geräteversicherung an Sie stellt.
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Ein Schadensfall oder Versicherungsfall bedeutet, dass sich eines der in der Geräteversicherung aufgeführten Risiken verwirlicht hat.
- Verhindern Sie, dass sich der Schaden noch vergrößert. Sofern möglich sichern Sie also das Gerät. Sie haben eine Schadensminderungspflicht. Fällt zum Beispiel Ihr Handy ins Wasser, holen Sie es umgehend wieder raus und versuchen, die Feuchtigkeit zu entfernen, ohne dabei weitere Schäden zu verursachen.
- Melden Sie der Versicherung den Schaden. Dazu nutzen Sie den Schadenservice, dessen Kontaktdaten Sie regelmäßig in Ihren Versicherungsunterlagen finden. Sie erhalten eine Schadensnummer und wichtige Hinweise, wie Sie sich für die weitere Bearbeitung zu verhalten haben.
- Selbst bei einer völligen Zerstörung des Geräts sollten Sie es nicht gleich entsorgen, um eine mögliche Begutachtung durch die Geräteversicherung zu einem späteren Zeitpunkt noch zu gewährleisten. Dokumentieren Sie aber immer das Schadensbild sehr ausführlich, damit die entsprechenden Nachweise geführt werden können.
- Geben Sie bei der Schadensschilderung sachlich und ausführlich Auskunft.
Abhängig davon, welcher Schaden eingetreten ist, können Sie auch prüfen, ob nicht eine Ihrer anderen Versicherungen vorrangig für die Regulierung zuständig ist. Das kann sich bei der Erstattung für Sie lohnen, wenn Sie statt des Zeitwerts den Neuwert erhalten. Eine Zahlung von beiden Versicherungen ist allerdings ausgeschlossen. Nur eine der Versicherungen wird letztendlich die Regulierung übernehmen.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Geräteversicherung ein?
Der Vertragsbeginn hat verschiedene Optionen. So kann bereits unmittelbar nach dem Kauf und noch während der Garantiezeit eine Geräteversicherung abgeschlossen werden. Dies ist auch sinnvoll, denn die Versicherung ergänzt den Leistungsumfang der Herstellergarantie in vielen Bereichen.
Wird ein bereits älteres Gerät versichert, so ist unter Umständen eine dreimonatige Wartezeit ab dem Datum des Vertragsbeginns zu beachten. Bei einigen Schadensursachen ist der Versicherungsschutz nachrangig zu Ihren Garantieansprüchen gegen den Hersteller. Liegt also ein Fabrikationsfehler oder Materialfehler vor, hat dies zunächst der Händler zu regeln, bevor die Versicherung eintritt.
In jedem Fall gelten aber zusätzliche Bedingungen für den Beginn des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschein bestätigt den Vertragsschluss. Maßgeblich ist das darin genannte Vertragsdatum. Sollte dieses nicht dem Datum entsprechen, das Sie im Antrag eingetragen haben, weisen Sie die Versicherung für Ihr Gerät darauf hin. So stellen Sie sicher, dass Sie auch tatsächlich ab Ihrem Wunschtermin korrekt versichert sind.
- Sie müssen die Beitragszahlung leisten. In der Bestätigung Ihrer Geräteversicherung werden Sie durch die Versicherung darauf hingewiesen, in welcher Höhe und bis zu welchem Termin der Erstbeitrag zu zahlen ist. Erst mit dem rechtzeitigen Eingang dieses Betrag wird der Versicherungsschutz endgültig vollständig.
Unabhängig davon, ob Sie eine monatliche Zahlung vereinbaren oder einen Gesamtbeitrag für Ihre Geräteversicherung zahlen, können Sie eine Einzugsermächtigung erteilen. Den rechtzeitigen Einzug des Beitrags übernimmt dann die Versicherung. Ist der Betrag auf dem Konto zum entsprechenden Datum vorhanden, liegt es bei der Versicherung, sich darum zu kümmern. Versäumte Zahlungsfristen liegen dann nicht mehr länger in Ihrer Verantwortung.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Geräteversicherung sein?
Der Anschaffungswert des versicherten Geräts spielt eine wichtige Rolle bei der Frage, wie hoch die Deckungssumme in der Geräteversicherung sein sollte. Dieser Wert ergibt sich aus dem Kaufbeleg, da zumeist neue Geräte versichert werden, für die alle Belege noch vorhanden sind.
Sofern Sie nicht selbst der Käufer sind, können Sie den Wert schätzen und sich dazu beraten lassen. Oft ist es auch möglich, mit einer kurzen Kaufsuche online herauszufinden, wie teuer das versicherte Gerät gewesen ist. Eine realistische Schätzung ist sinnvoll, da weder ein zu hoher Wert noch ein zu niedriger Betrag im Schadensfall Vorteile für Sie haben.
Die Leistungen bei einer Neuanschaffung sind prozentual auf die jeweils aktuellen Kaufpreise bezogen. Selbst wenn Ihr Gerät beim Abschluss der Geräteversicherung also sehr hochpreisig war, werden die Kosten des neuen Geräts in die Berechnung Ihrer Versicherungszahlung einbezogen.
Die Geräteversicherung ist in der Regel immer an ein einziges Gerät gebunden. Sie brauchen also für die Berechnung der Versicherungssumme auch nicht den Gesamtwert Ihrer technischen Ausstattung zusammenziehen. Jedes Gerät erhält eine eigene Deckungssumme. Der Versicherungsschutz für mehrere Geräte kann aber den Vorteil haben, dass Sie bei zusätzlichen Geräteversicherung einen Nachlass erhalten.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Geräteversicherung berechnet?
Grundsätzlich unterscheidet sich die Beitragsberechnung der Geräteversicherung kaum von der Berechnung anderer Versicherungen wie einer Hausratversicherung oder Fahrradversicherung.
Die Höhe des Beitrags bestimmt sich nach:
- Preisgestaltung des Anbieters
- Höhe der Versicherungssumme
- Alter des Geräts
- Ausgewählte Zahlungsart
- Vertragsdauer
- Mögliche Rabatte
Vor allen anderen Faktoren bestimmt die Preisgestaltung des Anbieters den Beitrag für den jeweiligen Tarif. Wer eine Versicherung auswählt, sollte deswegen immer prüfen, ob ein Tarif mit gleichen Leistungen bei einem anderen Anbieter nicht günstiger ist. Sie können diese Angebote zur Geräteversicherung kostenlos vergleichen und dann den Anbiete auswählen, der bei niedrigem Beitrag vorteilhafte Leistungen bietet.
Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Wert des versicherten Geräts. Als Faustformel gilt, dass ein teures Gerät zu einem höheren Beitrag führt als ein günstigeres Gerät. Die mögliche Ersatzzahlung durch die Geräteversicherung zeigt sich immer auch im Beitrag.
Alter und Vertragsdauer fließen ebenfalls in die Beitragsberechnung ein. Bei einem älteren Gerät steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Versicherungsfall kommt. Die Herstellergarantie ist zumeist abgelaufen und Reparaturen lohnen sich nicht mehr unbedingt. Aus diesem Grund ist es teilweise auch nicht mehr möglich, ab einem bestimmten Gerätealter noch eine Versicherung abzuschließen.
Schließlich können Sie die Beitragshöhe aktiv beeinflussen. Die Zusatzvereinbarung von erweitertem Schutz wie ausdrücklichem Diebstahlschutz und die Art Ihrer Zahlungsweise – monatlich, vierteiljährlich, halbjährlich, jährlich oder Einmalzahlung) wirken sich auf die Beitragsberechnung aus. Entweder sinkt der Grundbeitrag durch ein langes Zahlungintervall oder der Grundbeitrag erhöht sich, wenn Sie umgekehrt in mehreren kleinen Beitragsraten zahlen.
Rabatte werden ebenfalls gewährt und senken den Beitrag für Ihre Geräteversicherung. Ein möglicher Grund liegt beispielsweise darin, dass Sie mehrere Geräte beim gleichen Anbieter versichern.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Geräteversicherung für mich?
Wenn Sie die Angebote für die Geräteversicherung kostenlos vergleichen, haben Sie immer den Vorteil, dass Sie verschiedene Anbieter und deren Tarife gleichzeitig prüfen und die Beitragshöhe kontrollieren können.
Der direkte Abschluss beim Kauf hat diesen Vorteil nicht. Sie müssen in diesem Fall darauf hoffen, dass die Partnerversicherung Ihres Händlers zu den günstigen und leistungsstarken Anbietern gehört. Das kann durchaus sein, muss aber nicht.
Nutzen Sie also den Versicherungsvergleich und überzeugen sich davon, wer einen Tarif mit umfangreichen Leistungen und günstigen Beiträge anbietet. Sie sparen außerdem Zeit, denn die Einzelsuche nach einer passenden Versicherung entfällt. Die verfügbaren Anbieter werden direkt und übersichtlich miteinander verglichen.
Die Vorgehensweise ist übersichtlich und einfach:
- Sie wählen den Vergleichsrechner und geben die Daten für die Suche ein.
- Die automatische Suche erfolgt schnell und ist zu jeder Tageszeit bequem von Zuhause oder einem entsprechenden Endgerät möglich.
- Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie eine Ergebnisliste. Darin finden Sie den Namen der Geräteversicherung, die voraussichtlichen Kosten sowie weitere für die Versicherung wichtige Eckdaten.
- Weitergehende Informationen stehen ebenso schnell zur Verfügung.
Anders als beim Kauf im Geschäft stehen Sie keinem erwartungsvollen Verkäufer gegenüber, der auf eine Entscheidung drängt. Dies gibt Ihnen die notwendige Zeit, eine Geräteversicherung auszuwählen, die optimal auf Ihre Anforderungen und Wünsche passt. Das individuelle Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidet dabei und Sie können dieses durch die erweiterte Marktübersicht ermitteln.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Einige Versicherungen können Privatpersonen auch dann von der Steuer absetzen, wenn sie nicht ausschließlich der privaten Vorsorge dienen. Die Geräteversicherung gehört allerdings im Regelfall nicht dazu. Ihr kommt – anders als einer Haftpflichtversicherung – kein besonderer Förderzweck zu.
Selbst wenn es sich um ein gewerblich genutztes Gerät handelt, ist die steuerliche Bewertung als notwendige Betriebsausgabe nicht unproblematisch und sollte an einen Steuerberater weitergegeben werden. Dies trifft auch auf die Mischverhältnisse zu, bei denen Sie ein Arbeitszimmer bei der Einkommenssteuer geltend machen. Wird eine Laptop auch beruflich genutzt, stellt sich die Frage, ob die Geräteversicherung als reine Garantieverlängerung gestaltet ist.
Letztendlich ist es nicht schädlich, die Kosten für die Geräteversicherung bei der Steuererklärung anzugeben. Das zuständige Finanzamt wird die Aufwendungen prüfen und eine Entscheidung treffen.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Geräteversicherung achten?
Der Zeitpunkt, wann und wie Sie Ihre Geräteversicherung kündigen können, hängt vom Kündigungsgrund ab. Sie können eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
Ordentliche Kündigung
Bei der ordentlichen Kündigung erfolgt die Beendigung des Versicherungsvertrags zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Ist der Vertrag auf ein Jahr geschlossen, ist zu diesem Datum auch die ordentliche Kündigung möglich. Einen Grund müssen Sie nicht angeben, dafür aber die Schriftform beachten und die notwendige Kündigungsfrist einhalten. Abhängig von den gültigen Versicherungsbedingungen beträgt diese Frist meist drei Monate. Einige Geräteversicherungen können auch mit einer kürzeren Frist gekündigt werden.
Lassen Sie die vereinbarte Frist verstreichen, verlängert sich Ihr Vertrag um eine weiteres Jahr. Zur Einhaltung der Frist muss das unterschriebene Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Versicherer eingehen. Eine großzügige Berechnung der Postlaufzeit ist aus diesem Grund sehr sinnvoll. Die Versendung per Fax verkürzt diese Laufzeit.
Außerordentliche Kündigung
Neben der ordentlichen Kündigung kann ein Vertrag zur Geräteversicherung auch außerordentlich gekündigt werden. Dies ist dann möglich, wenn ein Schadensfall eintritt. Reguliert die Versicherung oder lehnt die Zahlung ab, haben Sie eine Frist von einem Monat, um den laufenden Vertrag sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres aufzukündigen.
Beendigung der Geräteversicherung aus sonstigen Gründen
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen die Reparaturkostenversicherung ohne Ihr aktives Zutun endet. So kann vertraglich eine Höchstdauer vereinbart werden. Der Vertrag endet bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von Versicherungsjahren. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, eine Verlängerung aber auch nicht mehr möglich.
Ebenso endet der Vertrag, wenn Sie durch Verkaufen oder Verschenken das Eigentum an dem versicherten Gerät aufgeben. Allerdings kann der neue Eigentümer regelmäßig die Versicherung übernehmen, wenn er dies binnen einer vorgegebenen Frist mitteilt. Sie müssen einen Eigentumswechsel also der Versicherung melden, damit Ihre Zahlungsverpflichtung für den Beitrag endet.
Verlegen Sie den ständigen Wohnsitz ins Ausland, endet der Versicherungsschutz ebenfalls. Etwas anderes gilt bei kürzeren Auslandsaufenthalten wie etwa einem Urlaub oder einer Geschäftsreise.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Geräteversicherung achten?
Häufig stellt sich im Nachhinein bei einem Versicherungsverglich heraus, dass andere Tarife und Anbieter der Geräteversicherung günstigere Konditionen bieten. Soll dann die Geräteversicherung gewechselt werden – und die Widerrufsfrist ist bereits abgelaufen – muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.
Bevor Sie jedoch den bisherigen Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen, vergewissern Sie sich, dass Sie bei der neuen Versicherung ohne eine zeitliche Lücke Versicherungsschutz erhalten. Damit ist sichergestellt, dass Ihr Gerät jederzeit umfassend geschützt ist. Klären Sie ab, ob Sie bei einem Wechsel eine Wartefrist einhalten müssen oder die bisherige Versicherungszeit berücksichtigt wird.
Der Wechsel hat zum Ziel, dass Sie sich Vorteile sichern. Diese bestehen nicht alleine darin, dass der Beitrag der neuen Geräteversicherung niedriger ist. Auch das Preis-Leistungs-Verhältnis sollte mindestens ebenso gut sein. Optimal ist der Wechsel, wenn Sie bessere Leistungen zu gleichen oder günstigeren Bedingungen erhalten.
Welche Vorteile hat eine Geräteversicherung?
Die Vorteile der Garantie- und Reparaturkostenversicherung liegen in der Abdeckung von Gefahren, die über die üblichen Privatversicherungen nicht versicherbar sind. Außerdem ergänzt sie die Herstellergarantie, die auf einige wenige Sachverhalte begrenzt ist. Selbst eine Hausratversicherung tritt nur bei bestimmten Schadensarten ein, so dass Ihre Geräte zwar einen gewissen Grundschutz genießen, aber gerade bei Verschleiß und Bedienfehlern ungeschützt sind.
Zusammengefasst bietet eine Geräteversicherung also:
- Verlängerung zur Dauergarantie
- Übernahme von nicht versicherten Schadensrisiken wie Verschleiß oder Bedienfehler
- Ersatz von Reparaturkosten einschließlich der Kosten für Einschicken oder Transport des Gerätes
- Anteilige Zahlung bei Neukauf
- Versicherung von Altgeräten
- Günstige Beiträge für hochwertige Absicherung bis zur anteiligen Übernahme der Kosten eines erforderlichen Neukaufs
Die Geräteversicherung entlastet das Budget, wenn der Reparaturfall eintritt und setzt zusätzliche Mittel frei, um eine Neuanschaffung auch zu einem ungeplanten Zeitpunkt verwirklichen zu können. Es ist also nicht erforderlich, dafür in der eigenen Haushaltsplanung besondere Rücklagen zu bilden.
Welche Nachteile hat eine Geräteversicherung?
Neben der Zahlungsverpflichtung der Beiträge und der Bindung an die Vertragslaufzeit ist eine Geräteversicherung auf ein bestimmtes Versicherungsobjekt beschränkt. Bei einem Neukauf ist eine weitere Absicherung erforderlich.
Eine Einschränkung besteht auch hinsichtlich bestimmter Schäden. Rein optische Beeinträchtigungen wie Kratzer auf Displays oder Lackschäden am Gehäuse der Waschmaschine stellen keinen Versicherungsschaden dar. Diese sind zwar ärgerlich, vermindern aber nicht die Funktion.
Schließlich ist die Geräteversicherung keine Neuwertversicherung. Bei einem Totalschaden oder den aktuellen Wert übersteigenden Reparaturkosten zählt der Zeitwert. Je nach Alter des Geräts vermindert sich der Zuschuss zum Neukauf. Allerdings weist ein optimaler Tarif immer eine vorteilhafte Bilanz für Sie als Versicherungsnehmer auf. Selbst bei Berücksichtigung der gezahlten Beiträge ergibt sich ein Zuschuss für den Neukauf, der ohne den Abschluss einer entsprechenden Geräteversicherung nicht vorhanden ist.
Die Entscheidung für die Geräteversicherung mit Dauergarantie und Reparaturkostenerstattung für Neugeräte und Altgeräte ist individuell zu treffen. Je höher der Anschaffungswert, desto größer der Nutzen für den Versicherten.