Warum lohnt sich der Abschluss einer Drohnenversicherung?
Für Vermessungstätigkeiten, für professionelle Film- und Fotoaufnahmen, für Bodenbeobachtungen und Fassadenkontrollen, für PR-Maßnahmen oder einfach just for fun – für Drohnen gibt es heutzutage eine Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten. Die kleinen unbemannten Flugobjekte sind sowohl im privaten wie auch im gewerblichen Bereich beliebt. Diese Tatsache erstaunt wenig, da die Drohnen, Multi- oder Quadrocopter eine deutliche Arbeitserleichterung darstellen. Waren bislang riskante Baubesteigungen oder aufwendige bemannte Flugeinsätze nötig, übernehmen heute die Drohnen diverse Einsätze vor allem an Stellen in großen Höhen, die für Menschen schwer erreichbar sind.
So praktisch die ferngesteuerten Fluggeräte auch sind, ihr Einsatz ist jedoch stets mit einem gewissen Risiko verbunden. Ein Sach- oder im schlimmeren Fall ein Personenschaden kann schnell passieren, wenn die Drohne unsachgemäß landet oder sogar abstürzt. Der Abschluss einer Drohnenversicherung, um sich vor dem Risiko von Schadensersatzansprüchen von Dritten zu schützen, ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Unabhängig davon, ob die Drohne gewerblich oder privat genutzt wird, unterliegt seit 2005 jede Person, die ein unbemanntes und motorisiertes Flugobjekt im Außenbereich steuert, gemäß § 43 Abs. 2 LuftVG einer gesetzlichen (Haftpflicht-)Versicherungspflicht.
Wer sich nicht daran hält und keine entsprechende Drohnenversicherung nachweisen kann, muss sogar mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
Eine Drohnenversicherung, auch Quadrocopter-Versicherung genannt, ist eine Haftpflichtversicherung, deren Leistungsumfang speziell auf den Einsatz von Drohnen zugeschnitten ist und vor allem die häufig unberechenbaren Haftungsrisiken von
- menschlichen
- technischen
- witterungsbedingten
Fehlerquellen abdeckt und sowohl bei Personen- als auch Sachschäden leistet, die Dritten entstanden sind. Versichert über eine Drohnenversicherung ist dabei nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern eine nicht eingeschränkte Anzahl von berechtigten Piloten, zum Beispiel die Mitarbeiter eines Unternehmens. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind dahingegen Kunden, an die das Flugobjekt weitervermietet wird.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Drohnenversicherung mitversichert?
Mit einer Drohnenversicherung erhalten Sie Leistungen bei Schadensersatzansprüchen von Dritten, die aus einem Absturz oder aus einer unsachgemäßen Landung einer Drohne mit Einschlag, Aufprall, Touchieren oder Streifen resultieren und zu folgenden Schäden führen:
- Personenschäden
- Sachschäden (zum Beispiel an Fahrzeugen und Gebäuden, an beweglichen Gegenständen, auch Glas, sowie an Strom- und Kommunikationsanlagen)
- Vermögensschäden, die aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren
Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz besteht bei der Drohnenversicherung bei Schäden, die entstanden sind
- durch einen technischen Defekt der Drohne, zum Beispiel ein Funkabriss, ein Ausfall des Akkus oder ein Motorschaden
- durch einen witterungsbedingten Unfall oder Absturz der Drohne, zum Beispiel durch Hagel, Gewitter oder Sturmböen
- durch einen menschlichen Fehler, zum Beispiel eine Fehlbedienung oder -steuerung sowie fahrlässige Unachtsamkeit
Mögliche Schadensszenarien, bei denen ein Leistungsanspruch der Drohnenversicherung besteht, sind zum Beispiel:
- Ein plötzlicher starker Regen führt dazu, dass die Drohne nicht sachgemäß landen kann. Sie touchiert einen stehenden PKW, der einige Schrammen und Dellen davonträgt.
- Ein technischer Defekt sorgt dafür, dass der Motor der Drohne ausfällt, diese in der Folge herabstürzt und in die Windschutzscheibe eines fahrenden LKWs prallt. Der Fahrer wird nicht nur verletzt, sondern verliert zudem die Kontrolle über sein Fahrzeug, welches sich auf der Straße querstellt. Mehrere Autos fahren in den LKW.
- Aufgrund einer Fehlsteuerung des Piloten misslingt die Landung der Drohne und trifft einen Passanten. Seine Kopfverletzungen sind so schwerwiegend, dass dieser irreversible geistige Schäden zurückbehält.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Drohnenversicherung abschließe?
Bevor Sie eine Drohnenversicherung abschließen, sollte genau festgelegt werden, ob die Drohne
- privat und /oder
- gewerblich
genutzt wird. Ein gewerblicher Tarif einer Drohnenversicherung unterscheidet sich von einem privaten vor allem in der Beitragshöhe, da das Risiko für einen Schaden fast immer höher ist.
Wer den Multicopter ausschließlich für private Zwecke nutzt, für den kann der Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung ausreichen. In dem Fall muss die Drohne jedoch bei der betreffenden Versicherung angemeldet werden. Hierbei ist jedoch nicht gewährleistet, dass der volle Versicherungsschutz wie bei einer Drohnenversicherung greift. Sollte die Drohne sowohl privat wie auch gewerblich zum Einsatz kommen, bedarf es einer gewerblichen Drohnenversicherung. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie mit Ihrer Drohne Film- oder Fotoaufnahmen machen, die sie verkaufen oder auch nur in einem öffentlichen sozialen Netzwerk publizieren. Wer eine gewerbliche Drohnenversicherung abschließt, erhält einen Versicherungsschein (gemäß § 108 LuftVZO (1) 5 e). Diesen muss der Versicherungsnehmer nach gesetzlichen Vorschriften bei jedem Drohneneinsatz bei sich tragen und auf Anfrage auch vorzeigen.
Ganz gleich, ob privat oder gewerblich, mit dem Abschluss einer Drohnenversicherung erhalten Sie Versicherungsschutz einer Drohnenversicherung grundsätzlich nur für die in der Police angegebene Drohne. Es ist auch möglich, mehrere Drohnen über eine Drohnenversicherung zu versichern. Dementsprechend müssen sämtliche relevanten Daten der Drohne, wie der Name des Herstellers, die Seriennummer, die Typbezeichnung sowie das maximale Startgewicht, in die Versicherungspolice eingetragen werden.
Wer eine Drohne im öffentlichen Raum steuert, unterliegt neben dem Abschluss einer Drohnenversicherung weiteren gesetzlichen Vorschriften:
- Wird die Drohne gewerblich genutzt, bedarf es einer behördlichen Aufstiegsgenehmigung, die das Luftfahrtamt des betreffenden Bundeslandes erteilt.
- Es gibt geografische Einschränkungen für den Einsatz der Drohne: So ist es generell untersagt, die Drohne über kontrolliertem Luftraum (der Umkreis von 1,5 Kilometern eines Flughafens), über Menschenansammlungen, Privatgrundstücken, Kraftwerken, Krankenhäusern oder Unglücksstellen fliegen zu lassen. Mit speziellen ICAO-Luftfahrtkarten können Sie sich informieren, welcher Luftraum für die Drohnen freigegeben ist.
- Die Drohne darf sich immer nur im eigenen Kontrollbereich und damit in Sichtweite des Piloten in der Luft befinden.
- Die Drohne darf eine maximale Flughöhe von 762 Meter erreichen.
Verstößt der Pilot gegen diese Auflagen, besteht grundsätzlich auch kein Anspruch auf Leistungen aus der Drohnenversicherung, Schadensersatzansprüche von Dritten werden dann von der Drohnenversicherung nicht übernommen.
Um Beiträge der Drohnenversicherung zu sparen, ist es möglich, das Gebiet für den Drohnenflug vertraglich einzuschränken. Sollte eine Drohne zum Beispiel nur auf speziellen Flugplätzen oder auf nicht öffentlichem Gebiet zum Einsatz kommen, ist das Schadensrisiko geringer und sollte sich daher in aller Regel beitragsreduzierend auswirken.
Welche Leistungen sind bei einer Drohnenversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Werden unbeteiligte Dritte durch eine Drohne geschädigt, übernimmt die Drohnenversicherung folgende Kosten für die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche:
- die Kosten zur Prüfung der Forderung durch einen Gutachter oder einen Sachverständigen
- die Reparatur- oder Wiederherstellungskosten bei beschädigten oder zerstörten Sachen
- die Kosten für Therapien und Behandlungen, für Schmerzensgeld, für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, für Renten- und Pflegegelder bei Personenschäden
- die Kosten für Vermögensschäden als Konsequenz eines Sach- oder Personenschadens, zum Beispiel Umsatzeinbußen oder Verdienstausfälle
- die Kosten zur Abwehr von unberechtigten Forderungen, gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln
Welche Leistungen sind bei einer Drohnenversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Jeder, der eine Drohnenversicherung abschließt, sollte sich darüber bewusst sein, dass es sich dabei ausschließlich um eine Haftpflichtversicherung handelt und dementsprechend keine Schäden an der eigenen Drohne abgedeckt sind. Wer sich gegen das Risiko von Eigenschäden versichern möchte, dem ist zusätzlich eine Vollkaskoversicherung empfohlen. Neben dem Flugobjekt selbst gehört zum Versicherungsumfang einer Kaskoversicherung auch das gesamte Zubehör der Drohne.
Kein Anspruch auf Leistungen aus der Drohnenversicherung besteht zudem dann, wenn der Versicherungsnehmer gegen behördliche Auflagen verstößt, zum Beispiel
- wenn keine gewerbliche Aufstiegsgenehmigung vorliegt.
- wenn sich die Drohne im nicht freigegebenen Luftraum befand.
- wenn sich die Drohne nicht in Sichtweite des Piloten befand.
- wenn die Drohne die maximale Flughöhe überschritten hat.
Sollte eine jeweilige Sondergenehmigung vorliegen, dann wird der Versicherungsschutz der Drohnenversicherung nicht beeinträchtigt.
Darüber hinaus gibt es weitere Fälle, die bei der Drohnenversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen sind:
- Der Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Piloten zurückzuführen.
- Es handelt sich um polizeiliche oder militärische Einsätze.
- Der Versicherungsnehmer hat technische Hilfsmittel verwendet, um die Sichtweite zu verbessern.
- Die Drohne wurde gewerblich an Kunden vermietet, die nicht in der Versicherungspolice als berechtigte Personen aufgeführt sind.
- Die Drohne wiegt mehr als 25 Kilogramm (gewerbliche Nutzung) beziehungsweise mehr als fünf Kilogramm (private Nutzung).
- Der vertraglich vorgegebene Mindestabstand zwischen Drohne und Gegenstand beziehungsweise Person wurde nicht eingehalten.
- Es handelt sich bei dem Schaden um eine Eigentumsrechtsverletzung, ohne dass eine Sachbeschädigung vorliegt.
- Der Pilot stand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
- Das vertraglich vereinbarte Einsatzgebiet wurde missachtet.
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Im Falle eines Schadens, der mit der Drohne passiert, stehen Sie als Versicherungsnehmer der Drohnenversicherung zunächst in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht. So gilt es zunächst, die Unfallstelle zu sichern und gegebenenfalls die Polizei oder einen Krankenwagen zu rufen.
Weiterhin sollten Sie zeitnah die Drohnenversicherung über den entstandenen Schaden informieren. Eine Schadensmeldung kann telefonisch über eine meist kostenlose Hotline des Versicherers erfolgen oder alternativ über ein Online-Schadensformular, welches in der Regel auf der Homepage des Versicherers zu finden ist. Die Drohnenversicherung wird von Ihnen detaillierte Angaben zum Unfallhergang verlangen: Wann und wo hat sich der Schaden ereignet? Was ist die Ursache beziehungsweise wer ist der Verursacher des Schadens? Um welche Art von Schaden handelt es sich und wie hoch ist die geschätzte Schadenshöhe? Geben Sie der Drohnenversicherung zudem sämtliche relevanten Daten zum Geschädigten oder zu möglichen Zeugen und reichen beweisrelevante Dokumente ein. Das können zum Beispiel Fotos oder ein Polizeibericht sein.
Die Drohnenversicherung wird den Schaden eingehend prüfen, auch im Hinblick darauf, ob der Versicherte alle gesetzlichen wie vertraglichen Bedingungen beim Drohnenflug eingehalten hat. Bei größeren Schäden wird in aller Regel ein Sachverständiger zu Rate gezogen. Bei einem berechtigten Schadensersatzanspruch trägt die Drohnenversicherung die Kosten bis zur maximalen Höhe der Deckungssumme.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Drohnenversicherung ein?
Durch die gesetzliche Verpflichtung einer Drohnenversicherung sollte der Versicherungsschutz einer Drohnenversicherung spätestens mit dem ersten Flugeinsatz des unbemannten Flugobjekts beginnen. Nach dem Abschluss der Drohnenversicherung sowie der Zahlung der ersten Beiträge beginnt in aller Regel auch der Versicherungsschutz, mit einer Wartezeit ist nicht zu rechnen. Ein späterer Versicherungsbeginn ist jedoch nach individueller Vereinbarung möglich und zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel sinnvoll, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Versicherungsschutz über die Drohnenversicherung besteht dann für die Dauer der vertraglich festgelegten Laufzeit. Diese beträgt mindestens ein Jahr. Um Beiträge zu sparen, können aber auch längere Laufzeiten vereinbart werden. Im Gegensatz zu anderen Haftpflichtversicherungen können Nach- oder Rückhaftungsklauseln mit einem verlängerten Versicherungsanspruch über die Laufzeit hinaus bei der Drohnenversicherung jedoch nicht vereinbart werden. Sollte durch die Drohne ein Schaden entstehen, ist davon auszugehen, dass dieser auch unmittelbar ersichtlich wird.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Drohnenversicherung sein?
Da es sich bei der Drohnenversicherung um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt, wird auch eine gesetzliche Mindestversicherungssumme der Drohnenversicherung vorgegeben. Diese beträgt für Sach- und Personenschäden je Drohne eine Million Euro. In Anbetracht der Tatsache, dass im Falle eines Schadens der Verursacher im unbegrenzten Haftungsrisiko steht und für die Schadensersatzansprüche im Zweifel mit seinem gesamten Vermögen aufkommen muss, werden deutlich höhere Deckungssummen für die Drohnenversicherung empfohlen. Einige Anbieter für gewerbliche Tarife bieten sogar Summen im zweistelligen Millionenbereich an.
Neben den pauschalen Empfehlungen gilt es darüber hinaus für die optimale Deckungssumme der Drohnenversicherung das individuelle Risiko zu berücksichtigen. Kommt eine Drohne privat ausschließlich auf Flugplätzen zum Einsatz, fällt das Risiko eines Schadens deutlich geringer aus, als wenn die Drohne für gewerbliche Zwecke, zum Beispiel für Fassadenkontrollen oder sogar bei Einsätzen an Atomreaktoren, genutzt wird.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Drohnenversicherung berechnet?
Maßgeblichen Einfluss auf den Beitrag hat die Höhe der Deckungssumme. Je höher diese gewählt ist, desto höher dürfte auch der Beitrag ausfallen. Weiterhin können weitere Faktoren den Beitrag zur Drohnenversicherung beeinflussen:
- die Art der Nutzung: Besteht ein gewerblicher Tarif der Drohnenversicherung ist dieser teurer als ein privater Tarif.
- die geografische Eingrenzung: Wird in der Police ein Flugeinsatz ausschließlich auf Flughäfen vereinbart, ist dies günstiger, als wenn die Drohne „frei“ fliegen darf.
- die zusätzlichen Leistungen: Werden Sondergenehmigungen erteilt, zum Beispiel für Videoaufnahmen über öffentlichen Veranstaltungen, können diese den Beitrag erhöhen.
- die Kombination mit anderen Versicherungen: Wird eine Drohnenversicherung mit einer Vollkaskoversicherung als Versicherungspaket abgeschlossen, kann die Gesamtsumme geringer ausfallen, als wenn beide Versicherungen als Einzelpolicen abgeschlossen werden.
- die Selbstbeteiligung: Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung beinhaltet, dass der Versicherungsnehmer der Drohnenversicherung den Schaden bis zur vereinbarten Höhe selbst zahlen muss. Je höher der Selbstbehalt, desto geringer der Beitrag.
- die Laufzeit der Police: Wird eine Laufzeit vereinbart, die länger als ein Jahr ist, wirkt sich dies beitragsreduzierend aus.
- die Zahlungsmodalitäten: Wer die Beiträge in jährlichen Intervallen im Voraus begleicht, kann mit einem günstigeren Beitrag rechnen, als wenn eine monatliche Zahlungsweise vereinbart wird.
Als Anhaltspunkt können Sie mit folgenden jährlichen Beiträgen der Drohnenversicherung kalkulieren:
- bei privater Nutzung: circa 50 bis 120 Euro
- bei gewerblicher Nutzung: circa 200 bis 400 Euro
Besteht die Möglichkeit, die Drohne über die private Haftpflichtversicherung mitzuversichern, dürfte dies den Beitrag der Haftpflichtversicherung nicht grundlegend verändern. Im besten Fall ist die Leistungserweiterung um eine Drohnenversicherung sogar kostenfrei. Wer Mitglied in einem Modellflugverband ist, sollte sich zudem erkundigen: Teilweise ist in einer Mitgliedschaft automatisch eine Drohnenversicherung inkludiert.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Drohnenversicherung für mich?
Auf dem Versicherungsmarkt gibt es eine Vielzahl an Versicherern, die eine Drohnenversicherung anbieten. Diese Tatsache liegt nicht nur darin begründet, dass jeder Drohnenbesitzer auch zum Abschluss einer Drohnenversicherung verpflichtet ist, sondern auch darin, dass sich der Einsatz von Drohnen, Multi- und Quadrocoptern immer größerer Beliebtheit sowohl im privaten wie auch gewerblichen Bereich erfreut. Die größere Nachfrage lässt auch das Angebot einer Drohnenversicherung auf dem Markt steigen. Die einzelnen Tarife unterliegen zudem ständigen Schwankungen, sowohl was Beitragshöhe als auch Leistungsumfang betrifft. Dementsprechend kann sich ein Vergleich nicht nur vor dem Neuabschluss einer Drohnenversicherung lohnen, sondern auch in regelmäßigen Abständen bei einer bereits bestehenden Police, um die aktuelle Marktlage zu sondieren.
Für einen umfassenden Vergleich der Drohnenversicherung bietet sich zum Beispiel ein kostenloser Vergleichsrechner im Internet an. Dieser Service ist in der Regel kostenlos, anonym und unverbindlich. Nach Eingabe Ihres persönlichen Bedarfs und Ihren Vorstellungen ermittelt der Tarifrechner eine übersichtliche Auflistung möglicher in Frage kommender Tarife sortiert nach Preis und nach Leistung. Ein direkter Online-Abschluss ist fast immer möglich. Vor allem im gewerblichen Bereich, wenn mehrere Drohnen auch mal risikobehaftete Einsätze fliegen, ist es zu empfehlen, sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten professionell beraten lassen. Dieser kann eine persönliche Risikoanalyse erstellen und mehrere Angebote verschiedener Versicherer einer Drohnenversicherung zum Vergleich einholen.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Bei der Drohnenversicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung. Diese kann grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden, ganz gleich ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Dennoch sollte unterschieden werden:
Wird die Drohne für berufliche Zwecke eingesetzt, dann gelten die Beiträge für die Drohnenversicherung als Betriebsausgaben, welche dazu dienen, betriebliche Risiken abzusichern. Als solche können sie in unbegrenzter Höhe bei der Steuer geltend gemacht werden.
Die Beiträge für eine private Drohnenversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuererklärung. Absetzbar sind die Zahlungen jedoch nur bis zu jährlichen Höchstgrenzen: Angestellte und Beamte dürfen maximal 1.900 Euro absetzen, Selbstständige 2.800 Euro. Da auch Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherungen zu den Vorsorgeaufwendungen gehören, kann der Betrag bereits durch diese Beiträge ausgeschöpft sein.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Drohnenversicherung achten?
Da es eine bundesweit geltende gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht für den Einsatz der Drohnen gibt, darf eine Kündigung der bestehenden Drohnenversicherung nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- Die Drohne kommt nicht mehr zu Einsatz, es besteht demnach kein Bedarf mehr.
- Der Anbieter der Drohnenversicherung soll gewechselt werden.
Wurde jedoch eine neue Drohne angeschafft und die alte „ausrangiert“, so sind eine Kündigung und ein Neuabschluss der Drohnenversicherung nicht immer nötig. Unter Umständen lässt sich die bestehende Police auf das neue Fluggerät umstellen. Fragen Sie am besten bei Ihrem Anbieter nach.
Grundsätzlich ist die Kündigung der Drohnenversicherung immer zum Ende einer jeweiligen Laufzeit möglich. Wer eine längere Laufzeit gewählt hat, um Beiträge zu sparen, der ist demnach im Umkehrschluss auch länger an den jeweiligen Anbieter gebunden. Eine Kündigung der Drohnenversicherung muss schriftlich ohne Angabe von Gründen und unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen: Diese beträgt abhängig vom Anbieter zwischen einem Monat und drei Monaten. Erfolgt die Kündigung der Drohnenversicherung nicht fristgerecht oder wird gänzlich versäumt, verlängert sich der Vertrag meist stillschweigend um ein Jahr.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine außerordentliche Kündigung der Drohnenversicherung möglich. Dafür müssen triftige Gründe vorliegen, zum Beispiel eine Beitragserhöhung des Anbieters, ein (bereits regulierter) Schadensfall oder ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei einen Monat.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Drohnenversicherung achten?
Der Wechsel einer Drohnenversicherung sollte immer nur dann erfolgen, wenn Sie den bestehenden Tarif möglichst zeitgleich mit einem Neuabschluss kündigen können. Ansonsten kommt es zu
- einer zeitlichen Überschneidung: In dem Fall besitzen Sie für einen gewissen Zeitraum zwei Policen für eine Drohnenversicherung und zahlen doppelte Beiträge, ohne von einem höheren Leistungsumfang zu profitieren.
- einer zeitlichen Lücke: Für einen begrenzten Zeitraum besteht kein Versicherungsschutz und demnach kein Anspruch auf Leistungen der Drohnenversicherung. Sollte die Drohne in diesem Zeitraum zum Einsatz kommen, machen Sie sich aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht sogar strafbar und können mit einer Geldstrafe rechnen.
Im Allgemeinen wird der Tarif einer Drohnenversicherung gewechselt, um weniger Beiträge bei einem gleichbleibenden oder sogar höheren Leistungsumfang zu zahlen. Möglich ist aber auch ein veränderter Bedarf (wie ein größeres Einsatzgebiet oder höhere Deckungssummen), der zu einem Anbieterwechsel führt. Nicht zuletzt können auch persönliche Gründe, wie Unzufriedenheit mit dem Versicherer, vorliegen, die dazu führen, dass der Tarif der Drohnenversicherung gewechselt wird. Damit Sie letztlich von einem Wechsel profitieren, sollten Sie für einen umfassenden Vergleich der Drohnenversicherung zum Beispiel einen Online-Tarifrechner nutzen oder auch die Beratung eines Versicherungsfachmanns beanspruchen.
Welche Vorteile hat eine Drohnenversicherung?
Grundsätzlich stellt sich bei der Drohnenversicherung nicht die Frage, ob diese sinnvoll oder gar vorteilhaft ist – schließlich unterliegt jeder, der eine motorisierte Drohne im öffentlichen Raum fliegen lässt, einer gesetzlichen Verpflichtung zur Drohnenversicherung. Dennoch profitiert der Versicherungsnehmer durch den Abschluss einer Drohnenversicherung von folgenden Vorteilen:
- Im Schadensfall gegenüber Dritten bietet die Drohnenversicherung einen umfassenden Schutz und kann im schlimmsten Fall vor dem privaten wie beruflichen Ruin bewahren.
- Der Leistungsumfang der Drohnenversicherung lässt sich flexibel auf den jeweiligen Bedarf anpassen (zum Beispiel das Einsatzgebiet, Risikofaktoren etc.)
- Unter Umständen ist eine kostenlose Mitversicherung in einer privaten Haftpflichtversicherung möglich.
- Die Drohnenversicherung bietet Schutz vor einer Vielzahl von Risiken durch Mensch, Technik und Witterung.
- Es besteht die Möglichkeit, die Drohnenversicherung mit einer Vollkaskoversicherung zu kombinieren.
Welche Nachteile hat eine Drohnenversicherung?
Mit dem Abschluss einer Drohnenversicherung gehen nur wenige Nachteile einher, zum Beispiel,
- dass es eine Vielzahl an Leistungsausschlüssen gibt und sich der Versicherungsnehmer an viele gesetzliche Auflagen halten muss.
- dass der Versicherungsschutz ausschließlich für die in der Versicherungspolice namentlich aufgeführte Drohne gilt.