Warum lohnt sich der Abschluss einer Motorrad Versicherung?
Die Motorrad Versicherung gehört zu den Grundlagen der Absicherung von Kraftfahrzeugen. Sie ist auf der einen Seite das, was für Autos die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, und auf der anderen Seite erweitert sie den Versicherungsschutz entscheidend auf den Biker selbst und sinnvolle Ausrüstungsgegenstände.
Versicherungsschutz anpassen, je nach Art des Krads
Die Motorrad Versicherung muss vor diesem Hintergrund nicht gleichartig für jede Fahrzeugart von Motorrädern ausgestellt werden. Im Gegenteil: Die Unterschiede sind erheblich.
Während Kleinkrafträder mit einem einfachen „Versicherungskennzeichen“ ausgestattet sind und damit die grundlegenden Haftpflicht-Anforderungen für die Fahrzeugzulassung bereits erfüllt sind, müssen Motorräder ab 50 ccm Hubraum zum einen als Kraftfahrzeug zugelassen werden, zum anderen müssen sie in der Regel auch umfassender versichert werden.
Die unterschiedlichen Anforderungen an die Motorrad Versicherung entstammt den unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten der Krad-Fahrer. Zum Beispiel muss die Alltagsnutzung anders abgesichert sein, als die Nutzung von Touring-Maschinen auf langen Strecken und im internationalen Transit. Auch die Ausstattung und das konkrete Motorradmodell spielen eine Rolle bei der Überlegung, in welchem Umfang und mit welchen konkreten Leistungen die Motorrad Versicherung abgeschlossen werden muss.
Der Abschluss einer Motorrad Versicherung lohnt sich vor diesem Hintergrund also nicht nur wegen der umfassenden Absicherung eigener Risiken, sondern auch, weil die Anforderungen gezielt erfüllt werden können.
Gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung
Als Haftpflichtversicherung ist eine Motorrad Versicherung für alle zugelassenen Kleinkrafträder und Motorräder vorgeschrieben. Damit ist zumindest der Teil ohne Alternative, der den Biker nach außen vor Schadenersatzansprüchen schützen soll.
Die Haftpflichtversicherung ist grundlegender Teil der Motorrad Versicherung und gilt auch für Kleinkrafträder, Leichtkrafträder und Motorräder mit Saisonkennzeichen.
Welche Leistungen sind im Rahmen einer Motorrad Versicherung mitversichert?
Die Motorrad Versicherung deckt verschiedene Facetten der Frage, welche Absicherung für das Motorradfahren angebracht ist. Zum einen übernimmt sie den Schutz vor Schadenersatzforderungen im Rahmen der vereinbarten Deckung (Haftpflichtversicherung), zum anderen deckt sie auf Wunsch auch Schäden und Verluste, die dem Versicherten selbst entstehen.
Haftpflichtversicherung in der Motorrad Versicherung
Die Haftpflichtversicherung gehört zu den Basisleistungen der Motorrad Versicherung und ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss bereits für Leichtkrafträder abgeschlossen werden.
Die wesentlichen Unterschiede in der Motorrad-Haftpflichtversicherung bestehen in der Festlegung der Deckungssummen. Ihre Inhalte werden weitgehend durch die gesetzliche Haftpflicht geregelt, nach der ein Geschädigter durch den Verantwortlichen einen Schadenersatz erhalten muss.
Entscheidend sind also zum einen die festgelegten Deckungssummen, zum anderen der Umgang mit den unterschiedlichen Schadenarten.
Gesamtschadensummen vs. unterschiedliche Deckung je Schadenart
Wesentlich ist die Unterscheidung zwischen der Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden und für Vermögensschäden auf der anderen Seite.
Vermögensschäden entstehen bspw. dann, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg der Geschädigte seiner Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann und Einbußen beim Verdienst hinnehmen muss. Der Verantwortliche muss ihm auch dafür Schadenersatz zahlen – und in diesem Fall gilt der zugrundeliegende Schaden als Vermögensschaden.
In der Motorrad Versicherung stehen sich bei der Absicherung zwei Konzepte gegenüber: Eine einzige Deckungssumme insgesamt, und eine aufgeteilte Deckungssumme, in der in der Regel eine geringere Deckung für Vermögensschäden festgelegt ist.
Empfehlenswert ist meist eine Gesamtschadendeckung. Damit steht die gesamte Versicherungssumme im Schadenfall zur Verfügung. Nach Schadenart wird nicht mehr unterschieden, sondern es zählt einzig die grundlegende Haftung des versicherten Bikers.
Die Motorrad Versicherung leistet in der Haftpflicht den Ausgleich aller haftungsrelevanten Schäden Dritten gegenüber.
Dazu zählen im Einzelnen:
- Kostenerstattung bei Personenschäden
- Ersetzt werden Genesungs- und Heilkosten, auch Ersatzforderungen der Sozialkassen
- Kostenerstattung nach Sachschäden
Dem Geschädigten wird sein entstandener Sachschaden ersetzt mit dem Anspruch, ihn finanziell so zu stellen, als wäre der Schaden nicht passiert. Gedeckt sind unmittelbare und direkte Folge- und Kettenschäden bis zur Höhe der Deckungssumme.
- Freistellung von Zahlungen nach Vermögensschäden
Auch der Ausgleich von Verlusten am Vermögen Dritter wird durch die Motorrad Versicherung übernommen. Hier sind vor allem Verdienstausfälle ursächlich, aber auch abgeleitete Kosten nach Sach- oder Personenschäden können als Vermögensschaden gelten.
Teilkasko und Vollkasko
Die Leistungen der Motorrad Versicherung können nach eigener Entscheidung erweitert werden. Bei Leichtkrafträdern wird häufig darauf verzichtet. Auch wird eine Vollkaskoversicherung nicht von allen Versicherungsunternehmen angeboten. Allerdings sollte bei allen zulassungspflichtigen Motorrädern bei der Zusammenstellung der Motorrad Versicherung sehr genau geprüft werden, welche Komponenten nötig sind, damit im Schadenfall alle wahrscheinlichen Risiken angemessen gedeckt sind. Und das hört nicht bei der Haftpflichtversicherung auf.
In Teil- und Vollkaskoverträgen können Schäden am eigenen Motorrad versichert werden.
Dazu zählen:
- Unfallfolgen und Schäden bei selbstverursachten Unfällen
- Beschädigungen an Motorradteilen oder Anbauteilen
- Schäden an Ausstattung und Zubehör
- Ersatz von Reparaturkosten
- u.a.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Motorrad Versicherung abschließe?
Die Motorrad Versicherung soll eine umfassende Sicherheit bieten, wenn etwas geschieht. Sie hat zum Teil gesetzlichen Hintergrund (Vorschrift einer Haftpflichtversicherung), zum anderen Teil muss sie substantielle Risiken abdecken. Dazu gehören Schäden am eigenen Motorrad, aber auch Diebstahlrisiken.
Vor diesem Hintergrund spielt die Art der Absicherung eine wichtige Rolle. Und darin vor allem, wie hoch die versicherten Werte sind. Damit die Motorrad Versicherung sinnvoll aufgestellt wird und die Beiträge zur Deckung der Risiken in einem verträglichen Verhältnis stehen, ist auch wichtig, welche Fahrzeugart abgesichert werden soll.
Art des zu versichernden Motorrads
Jeweils unterschiedliche Angebote werden von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten für:
- Motorräder
- Motorroller
- E-Bikes
- Motorrad-Anhänger
- Motorrad mit Seitenwagen
- und für Leichtkrafträder als reine Haftpflichtversicherung.
Umfang der Versicherungsleistungen
Der geplante Umfang, den die Motorrad Versicherung abdecken soll, spielt eine entscheidende Rolle. Sie kann im Sinne einer Teilkasko oder Vollkasko voreingestellt werden. Damit wird unter anderem festgelegt, ob Ausgleichszahlungen bei selbstverschuldeten Unfällen zur Reparatur des eigenen Motorrads mitversichert sein sollen.
Nicht in jedem Fall macht allerdings eine Allkostenversicherung Sinn. Ist das Motorrad älter oder ist eine Teilkasko aus verschiedenen Gründen unrentabel oder müssen besondere Einschlüsse berücksichtigt werden, weil es sich um ein Sondermodell handelt? Die Motorrad Versicherung kann den jeweiligen Anforderungen gemäß zusammengestellt werden. Und um den Beitrag angemessen zu gestalten, sollten diese passende Zusammenstellung geplant erfolgen. In der Regel wird dazu ein aussagekräftiger Vergleich gezogen.
Vergleichbare Inhalte:
- Haftpflichtversicherung
- Teilkasko mit Diebstahlrisiken, Tierbiss-Schäden, etc.
- Vollkasko mit Ausgleich eigener Unfallschäden
- Zusatzversicherung von Zubehör u.ä.
In welchen Fällen erbringt eine Motorrad Versicherung ihre Versicherungsleistungen?
Die Motorrad Versicherung übernimmt für den versicherten Biker Schadenersatzzahlungen, die auf die gesetzliche Haftpflicht zurückgehen. Vor diesem Hintergrund werden Deckungssummen vereinbart, die durchschnittlich hohe Schadenfälle absichern sollen. Vor allem der Umstand, dass der Verursacher eines Schaden in der vollen Höhe haftet – unabhängig von Einkommen und Vermögen – und dass insbesondere bei Unfällen mit Personenschaden die finanzielle Belastung außergewöhnlich hoch ist, machen eine verlässliche Deckung wichtig. Sie muss ausreichend hoch sein und sollte einem aktuellen Marktstand entsprechen.
Sie tritt grundsätzlich dann für den Versicherten ein, wenn er einen Schaden verursacht hat und dafür vor gesetzlichem Hintergrund haften muss.
Haftpflichtschäden Dritten gegenüber
Schäden aus der Haftpflicht ergeben sich aus der gesetzlichen Lage. Demnach haftet der Verursacher eines Unfalls für dessen finanzielle Folgen in deren voller Höhe. Das schließt je nach Sachlage auch Nebenschäden, Umweltschäden oder Folgeschäden ein. Für Mitfahrende ist der Fahrer in der Binnenhaftung gegenüber seinen Mitinsassen und muss ggf. für Kosten aufkommen, die ihnen oder der Sozialkasse durch den Unfall entstanden sind.
- Haftung für Sachschäden:
Schadenersatz muss für beschädigte Gegenstände gezahlt werden. Das kann die Wiederbeschaffung sein oder die Reparatur. Die Motorrad Versicherung trägt den Ausgleich bis zur Höhe der vereinbarten Deckung.
Schäden mit äußeren Ursachen
In der Teilkasko und in der Vollkasko sind Schäden mit äußeren Ursachen versichert. Dazu zählen Naturgewalten und Unfälle mit Tieren. Auch Schäden, die durch Tiere verursacht worden sind, können abgesichert werden.
Der Unterschied zum Ausgleich von Schadenersatzansprüchen besteht darin, dass in der Kasko-Versicherung der versicherte Motorradfahrer selbst den Schaden ersetzt bekommt.
In den meisten Fällen wird eine Selbstbeteiligung vereinbart. Sie muss vom Biker selbst geleistet werden. Kleinschäden sind auf diesen Weise auch ohne Meldung an das Versicherungsunternehmen handhabbar, da eine Leistung der Versicherung in der Regel Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt hat. Die Selbstbeteiligung wird nur für Kasko-Schäden erhoben.
Die Leistung der Motorrad Versicherung setzt ein bei:
- Schäden durch Unwetter
- Glasbruch, Bränden und Kurzschlüssen
- Schäden durch Tiere (Unfallschäden mit Wild und Schäden durch Tierbiss)
Zusatzleistungen
Je nach Versicherungsunternehmen und Angebot, können in der Motorrad Versicherung zusätzliche Leistungen vereinbart werden. Wer viel reist oder besondere Werte bewegt, hat oft weitergehendes Interesse an einer umfangreicheren Absicherung, die über Unfall- und Ersatzkosten hinausgeht.
Welche Zusatzleistungen versichert werden können, hängt vom jeweiligen Angebot ab. Sie können bspw. in einem Vergleich bevorzugt gefunden und geordnet werden.
Beispielhaft für typische Zusatzleistungen in der Motorrad Versicherung sind:
- “Mallorca”-Deckung
Mietwagen können im Schadenfall über die Versicherung im europäischen Ausland gebucht werden - Schutzbrief-Leistungen
Inhalte je nach Versicherungsunternehmen verschieden. In der Regel mit Abschlepp- und Übernachtungskosten und bestimmten Reparaturleistungen.
In welchen Fällen erbringt eine Motorrad Versicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
Die Motorrad Versicherung leistet nicht in jedem Fall. Bestimmte Szenarien werden für den Leistungseintritt ausgeschlossen.
Welche Ausschlüsse genau das sind, kann bis zu einem bestimmten Grad vom Versicherten selbst mitbestimmt werden. Der gezielte Verzicht auf bestimmte Ersatzleistungen wird häufig genutzt, um die Beiträge zu vergünstigen.
Selbstverschulden in der Haftpflicht und Teilkasko
Die Motorrad Versicherung zahlt dem Versicherten selbst nichts, wenn der Vertrag Haftpflicht oder Teilkasko umfasst. Der Unfallgegner wird seinen Ansprüchen gemäß entschädigt, den Schaden an der eigenen Maschine muss der Biker selbst tragen.
Vorsatz
Wie in den meisten Versicherungsformen, wird auch in der Motorrad Versicherung von einer Zahlung abgesehen, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht worden ist.
Darüber hinaus muss auch ein Eigenverschulden immer in Rechnung gestellt werden, wenn bspw. eine Teilschuld behördlich oder versicherungsrechtlich vorliegt. Hier erhält der Biker auch dann nur einen Teil seines Schadens erstattet, wenn er selbst den Unfall nicht verursacht hat. Auch diese Möglichkeiten müssen bedacht werden, wenn der Versicherungsschutz vereinbart wird.
Zusatzleistungen nur bei deutlichem Einschluss
Zusätzlich vereinbarte Versicherungsleistungen greifen nur dann, wenn sie ausdrücklich in der Police festgehalten sind. So reicht es nicht aus, dass das Versicherungsunternehmen insgesamt bestimmte Leistungen anbietet, wenn sie nicht im konkreten Vertrag festgehalten wurden.
Ausnahmen werden von einzelnen Versicherungsunternehmen dahingehend gemacht, dass sie Bestandskunden eine automatische Angleichung von Leistungen zusichern, die ohne extra Beitrag in die grundsätzlichen Versicherungsbedingungen aufgenommen werden. Allerdings muss auch diese Vereinbarung festgehalten werden, sonst gilt sie nicht.
Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Die Möglichkeit zur Versicherung gezielter Sonderleistungen oder fokussierter Erweiterungen unterscheidet sich zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen. Grundsätzlich ist es möglich, einzelne Bausteine zu versichern.
Tipp: Einzelne Aspekte der Absicherung können auch bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen versichert werden. So kann die Haftpflicht und die Kasko-Versicherung bei einem anderen Unternehmen gelten, als die Zusatzversicherung für Navigationsgeräte oder Reisegepäck.
Hier sollte aber im Zusammenhang geprüft werden, ob und in welchem Umfang eventuell die gewünschten Leistungen beim aktuellen Versicherungsunternehmen eingeschlossen werden können und sich so Beiträge sparen lassen.
Extra versichert werden können verschiedene Ergänzungen zur Motorrad Versicherung.
Zubehör
Verschiedene Zubehörteile können zusätzlich oder mit getrennten Deckungssummen versichert werden. Im Vorfeld sollte geprüft werden, ob die Zubehörteile – auch, wenn sie später gesondert angeschafft worden sind, bereits in der Teil- oder Vollkasko versichert sind.
Navigationsgeräte oder sonstige technische Zusatzgeräte
Navigationsgeräte, Radios, Lautsprecher u.ä. können in den Versicherungsumfang der Motorrad Versicherung aufgenommen werden. Je nach Hersteller oder direkt vom Verkäufer können sie ggf. mit einer eigenen Versicherung ausgestattet sein. Vor diesem Hintergrund sollte auf eine mögliche Doppelversicherung geprüft werden, um unnötige Beiträge zu vermeiden.
Schutzbriefe
Die Leistungen von sogenannten Schutzbriefen werden in der Regel zusätzlich zur Haftpflicht versichert. Sie können von einem eigenständigen Versicherungsunternehmen bereitgestellt werden oder sie sind bereits Teil der Versicherungsleistungen. Die Vertragsbedingungen geben Auskunft über den Versicherungsumfang.
Die Leistungen, die verschiedene Schutzbriefe bieten, unterscheiden sich zwischen den Anbietern teilweise stark. In einem angemessenen Vergleich sollten vor Abschluss die Inhalte gegenübergestellt werden. Denn nicht immer decken sich die Angebote mit den erwarteten Leistungen.
Reiseversicherung und Auslandshaftung
Häufige Zusatzleistung ist die Zusicherung, dass der Versicherungsschutz auch im Ausland bestehen soll. Mit welchem geografischen Radius die Versicherung gelten soll, richtet sich sehr stark nach dem individuellen Verhalten und der Nutzung des Motorrads. Weltweite Deckung verschiedener Leistungen kann grundsätzlich versichert werden.
Kombi-Tarife
In vielen Fällen lohnt sich der Vergleich von Kombi-Tarifen in der Motorrad Versicherung. Sie bieten je nach konkretem Fall günstige Gesamtbeiträge, die einen breiten Katalog von Ansprüchen und Leistungen umfassen.
Im Vorfeld sollte jedoch ein Versicherungsvergleich stattfinden, der sicherstellt, dass keine Doppelversicherung vorliegt. Doppelt versicherte Inhalte sind insofern umsonst, als dass die wenigsten Versicherungsformen im Schadenfall auch zusätzlich leisten. Damit wird der gezahlte Beitrag für eine dieser Versicherungen überflüssig. Auf Basis eines Vergleichs kann das verhindert werden und die Motorrad Versicherung kann optimal zusammengestellt werden.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Motorrad Versicherung ein?
Der Versicherungsvertrag wird zu einem vereinbarten Datum geschlossen. In der Regel kann der Versicherungsbeginn umgehend einsetzen und gilt unbefristet.
Die Versicherungsleistungen können nicht rückwirkend einsetzen oder bezogen werden. D.h., unversichert betriebene Motorräder sind auch später nicht rückwirkend versicherbar, wenn bereits ein Unfall passiert ist.
Darüber hinaus ist eine angemeldete Motorrad Versicherung Voraussetzung dafür, dass das Motorrad behördlich zugelassen werden kann.
Zeitlich befristete Zulassung
In vielen Fällen nutzen Biker bspw. über den Winter ihr Motorrad nicht. Sie können es während dieser Zeit abmelden oder von vornherein ein Saisonkennzeichen beantragen.
Saisonkennzeichen müssen zusammenhängend mindestens 2 Monate gültig sein. Das Krad wird in diesem Zeitraum ebenfalls versichert, wie in der Zulassung vermerkt. Nach Ablauf der Saison muss der Motorrad sicher und umfriedet untergestellt werden. Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge entfallen für den Ruhezeitraum bzw. ruht die Zahlung. Der Versicherungsschutz beginnt mit der nächsten Zulassungsperiode bzw. Saison dann automatisch.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Motorrad Versicherung sein?
Die Versicherungssumme in der Motorrad Versicherung muss in den Bereich der Haftpflicht und den Bereich der Kasko-Schäden unterschieden werden.
Deckungssumme in der Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung sollte stets eine Deckung von mehreren Millionen Euro umfassen.
Hintergrund: Der Fahrer eines Motorrades haftet bei verschuldeten Unfällen für alle Folgen. Das schließt Sach- und Blechschäden ein, erstreckt sich aber auch auf Unfallfolgen mit Personenschaden und Verschmutzung der Umwelt. Alle Kosten, die unmittelbar und in direkter Folge entstehen, muss die Motorrad Versicherung decken. Das kann je nach Sachlage auch den langfristigen Verdienstausfall eines Unfallopfers umfassen und geht schnell in hohe Summen über.
Wenn die Motorrad Versicherung eine wirksame Deckung bieten soll, sollte sie ein entsprechendes Volumen umfassen.
Abdeckung von Kasko-Schäden
Die Deckung von Kasko-Schäden wird in der Regel auf den konkreten Versicherungsgegenstand bezogen. Die Motorrad Versicherung trägt die konkreten Schäden (auch mit Bezug auf Listenpreise bei Totalschäden), Reparaturkosten und sonstigen Kosten, die in der Police vereinbart worden sind.
Der Umfang der Leistungen sollte dem Nutzungsverhalten des Bikers entsprechen und den Wert des Motorrades berücksichtigen, um keine unnötigen Deckungen zu zahlen, die im Schadenfall keinen Nutzen bringen.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Motorrad Versicherung berechnet?
Die Beiträge in der Motorrad Versicherung beziehen sich im Wesentlichen auf 3 Kernfaktoren.
Wichtig: Bei Kasko-Abschlüssen mit individuellen Zusatzleistungen spielen diese zusätzlichen Leistungen getrennt in die Beitragsgestaltung mit hinein.
Hubraum und Leistung
Motorräder und Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer kW-basierten Leistung in einem entsprechenden Verhältnis zum Fahrzeuggewicht, müssen eine Zulassung und einer Motorrad Versicherung vorweisen. Je höher das Leistungsverhältnis und der Hubraum ausfallen, desto höher die Beiträge für die Versicherung.
Kleinkrafträder mit weniger als 50 ccm Hubraum (und Kleinkrafträder mit Sonderbetriebserlaubnis) benötigen in der Regel nur einen Nachweis der Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen).
Der Versicherungsbereich von Leichtkrafträdern endet bei einem Hubraum von 80 ccm.
Schadenfreiheitsklasse
Kurz gesagt: Je länger ein Biker unfallfrei fährt, desto günstiger werden seine Beiträge. Das kann auch bei einem Wechsel der Motorrad Versicherung zutreffen.
Der Schadenfreiheitsrabatt wird am Ausgangsbeitrag für die Versicherung bemessen (100%) und kann je nach Versicherungsunternehmen auf bis unter 50% sinken, wenn mehrere Jahre in Folge keine Unfälle von der Versicherung ausgeglichen werden mussten.
Versicherungsfälle
Ein Schaden, für den die Versicherung leisten muss, lässt den Beitrag in der Regel wieder ansteigen, denn die Schadenfreiheitsklasse wird reduziert. Das kann bis zu 100%, also bis zum Erreichen des Ausgangsbeitrages, erfolgen.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Motorrad Versicherung für mich?
Das Angebot von Motorrad Versicherungen ist breit gefächert. Bereits in der Auswahl einer passenden Haftpflicht ist das Spektrum breit. Deckungssummen und Beitragshöhe unterscheiden sich zwischen den Versicherungsunternehmen teilweise stark. Eine sinnvolle Übersicht unterstützt dabei, wirkungsvoll Beiträge einzusparen, ohne bei den vereinbarten Leistungen zurückstecken zu müssen.
Das gilt grundsätzlich auch für den Versicherungsteil beim Kasko-Schutz.
Ein Vergleich stellt in der Regel überhaupt erst eine sinnvolle Grundlage für die Auswahl der richtigen Motorrad Versicherung her. Hintergrund ist der besonders im Bereich der zusätzlichen Angebote sehr breit gefächerte Leistungskatalog vieler verschiedener Anbieter.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Anpassung der Haftpflicht
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kann in der Höhe ihrer Gesamtdeckung und in der Art, wie einzelne Schadenarten versichert sein sollen, den eigenen Anforderungen entgegenkommen. Aufgrund der gesetzlichen Eckdaten kann hier von einer flexiblen Anpassung im eigentlichen Sinn nicht gesprochen werden.
Anpassung der Kasko-Versicherung
Anders sieht die Möglichkeit einer gezielten Anpassung im Kasko-Schutz aus. Hier können verschiedene Komponenten frei gewählt werden. Auch eine Kombination unterschiedlicher Versicherungsunternehmen ist möglich.
Angepasst werden können:
- der Versicherungseintritt auch bei selbst verursachten Schäden für den Biker selbst
- Fremdschäden durch Tiere und Naturgewalten
- Schutzbrief-Leistungen
- u.a.m.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Versicherungsbeiträge in der Motorrad Versicherung kann als Vorsorgeaufwendung bei den Sonderausgaben abgesetzt werden. In welchem Umfang und ob es überhaupt Abweichungen von dieser Möglichkeit gibt, kann im Einzelfall variieren (z.B. bei Mehrfachzulassungen oder beim Betrieb von Auto und Motorrad). Denn die Höhe der absetzbaren Sonderausgaben ist nicht unbegrenzt.
Grundsätzlich gibt es, hinsichtlich der Beschäftigung des Bikers, zwei Unterscheidungen:
- Haftpflicht bei Angestellten
Hier ist nur der Anteil absetzbar, den die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht kostet. - Vollständige Versicherungskosten bei Selbstständigen
Selbstständige unterliegen grundsätzlich anderen steuerlichen Bewertungen. Sie können vor diesem Hintergrund die gesamten Kosten für die Motorrad Versicherung geltend machen – einschließlich der Kasko-Versicherung.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Motorrad Versicherung achten?
Die Kündigungsfrist in den meisten Policen der Motorrad Versicherung beträgt mindestens 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres hin.
Wann das Versicherungsjahr beginnt (entweder zum Datum des Versicherungsbeginns oder analog zum Kalenderjahr), kann je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich geregelt werden. Das muss bei der Kündigung beachtet werden!
Verliert das Motorrad seinen Versicherungsschutz, darf es im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr betrieben werden.
Die Kündigung kann nach dem ersten Vertragsschluss durch eine Mindestversicherungszeit in den ersten Versicherungsjahren nur auf Grundlage eines möglichen Sonderkündigungsrechts erlaubt sein. Das muss im Vorfeld geprüft werden!
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Motorrad Versicherung achten?
Deckungslücken
Der Wechsel der Motorrad Versicherung darf keine Deckungslücken aufreißen. Alle wichtigen Aspekte müssen versichert bleiben und dürfen nicht vermeintlich günstigeren Beiträgen weichen, wenn sich an der grundsätzlichen Lage nichts verändert hat.
Zeitlich korrekter Anschluss
Die neue Motorrad Versicherung muss nahtlos an die Laufzeit der bisherigen anknüpfen. Nur so können Deckungslücken vermieden werden und das Motorrad darf durchgängig betrieben werden.
Valider Vergleich
Vor dem Wechsel muss ein aussagekräftiger Vergleich erfolgen. Er muss sicherstellen:
- dass der neue Tarif die gleichen oder bessere Leistungen im Vergleich zum bisherigen bietet
- alle wichtigen Aspekte versichert sind
- alle wichtigen Personen im Vertrag eingeschlossen sind
- der Gültigkeitsrahmen der Motorrad Versicherung (international und zeitlich) den eigenen Anforderungen entspricht
- nötige Zusatzleistungen angemessen versichert sind
Vorteile einer Motorrad Versicherung sind:
Haftpflicht-Anforderungen sind gedeckt
Im Rahmen der Motorrad Versicherung sind Haftpflicht-Anforderungen auf gesetzlicher Grundlage bereits mit erfasst. Diese Deckung muss für die Zulassung des Motorrades vorgelegt werden. Sie umfasst in der Regel hohe Deckungssummen, die den versicherten Biker vor den zentralen finanziellen Risiken im Straßenverkehr weitgehend schützen.
Leistungsumfang kann individuell bestimmt werden
Der Leistungsumfang der Motorrad Versicherung kann in einem sehr weiten Rahmen den eigenen Anforderungen gemäß aufgestellt werden. Nicht immer ist das dabei auch mit höheren Kosten verbunden. In Kombi-Tarifen und in gezielten Auslagerungen bestimmter Risiken kann ein breites Spektrum abgesichert werden, ohne, dass die jeweiligen Beiträge übermäßig hoch sein müssen.
Auch die zeitlich begrenzte Absicherung einzelner Risiken ist möglich. So kann eine Versicherung auch nur für die Dauer einer Saison-Zulassung gelten, wenn die Unterbringung des Motorrades in der versicherungsfreien Zeit verlässlich geregelt ist. In diesem Fall wirkt sich die Versicherungszeit unmittelbar auf den Beitrag aus.
Welche Nachteile hat eine Motorrad Versicherung?
Die Motorrad Versicherung ist für ihren Teil eine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung, zum anderen bietet sie persönlichen Versicherungsschutz im Schadenfall.
Im Schadenfall kommt es jedoch zum Anstieg des Schadenfreiheitsrabattes. Versicherungsunternehmen bieten Verbesserungen beim Tarif an, wenn der Versicherte über längere Zeit unfallfrei fährt. Die Vergünstigung wird stückweise nach jedem Schaden zurückgenommen. Das führt dazu, dass gut zwischen dem Einsatz der Selbstbeteiligung und dem Anspruch an die Versicherung abgewogen werden muss, damit nicht zu hohe Beiträge gezahlt werden. Ggf. steht dann auch ein Wechsel an.