Warum lohnt sich der Abschluss einer Leitungswasserversicherung
Da in privaten Haushalten und auch in gewerblich genutzten Gebäuden teilweise erhebliche Werte in Gestalt von Wohnungseinrichtungen oder von gelagerten Warenvorräten vorhanden sein können, ist es sinnvoll, diese Dinge gegen Schäden zu versichern, welche durch austretendes Leitungswasser hervor gerufen werden können.
Als Teil einer Wohngebäude- oder auch Hausratsversicherung ist die Leitungswasserversicherung jedoch für Wohnungsinhaber oder Mieter besonders zu empfehlen. Bei geplatzten Heizungsrohren, bei einem undichten Ablauf des Geschirrspülers oder alternativ auch bei einer fehlerhaft angeschlossenen Waschmaschine kann der entstehende Schaden an der jeweiligen Wohnungseinrichtung beträchtlich sein und zu sehr großen finanziellen Belastungen für die Betroffenen führen.
Tagtäglich ereignen sich allein innerhalb der Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl dieser Schäden. Die Leitungswasserversicherung schützt dabei vor hohen Kosten durch Wiederbeschaffung ruinierter Einrichtungsgegenstände oder durch Renovierungsaufwendungen.
Die am häufigsten vor allem in privaten Haushalten in der Bundesrepublik Deutschland auftretenden Schäden sind die Wasserschäden. Alleine bei Wasserschäden werden hierzulande bis zu insgesamt 3.000 Vorfälle pro Tag an die entsprechenden Versicherungsgesellschaften gemeldet, welche dann für die Regulierung zuständig sind.
Die Reparatur von entstandenen Wasserschäden erweist sich außerdem stets als außerordentlich aufwändig und zudem auch teuer. Im ersten Schritt muss zunächst erst einmal auf professionelle Art und Weise die entsprechende Leckage geortet werden, damit der Wasserschaden letztendlich nicht noch weitaus größer werden. Bereits hierzu empfiehlt sich die Hinzuziehung eines versierten Fachbetriebes. Weitaus aufwändiger und zudem auch kostenintensiver ist dann schließlich die Beseitigung von Wasserschäden an der Wohnungseinrichtung oder an Wänden, Decken und Fußböden der betroffenen Räumlichkeiten.
Oft müssen modernste und zudem auch teure Methoden, wie zum Beispiel die Trocknung der betroffenen Zimmer und die Nutzung und Installation von Luftentfeuchtern vorgenommen werden. Bautrockner, Hochleistungsventilatoren, welche zur Verbesserung de Luftzirkulation erforderlich werden und zudem auch Elektroheizer zur Erzielung einer konstant hohen Raumtemperatur für das Austrocknen der jeweiligen Zimmer, verschlingen dabei regelmäßig hohe Mengen an Elektroenergie.
Verunreinigungen der betroffenen Räumlichkeiten durch Salze oder Schlämme, wie sie bei der Flutung von Zimmern häufig zu beklagen sind, können zudem kostspielige Folgeschäden in Form von geschädigtem Putz oder Mauerwerk, bis hin zur Schimmelbildung, initiieren. In diesem Falle steigen die Kosten nochmals, die für eine Sanierung der von einem Leitungswasserschaden betroffenen Räumlichkeiten aufzuwenden sind.
Da Wasserschäden durch unbemerkt austretendes Leitungswasser einen durchaus gewaltigen Umfang annehmen können, vor allem immer dann, wenn austretendes Wasser, zum Beispiel aufgrund der Abwesenheit der Bewohner nicht sofort bemerkt wird, ist eine prophylaktische Absicherung durch eine moderne Leitungswasserversicherung grundsätzlich sinnvoll und dringend zu empfehlen.
Die teils massiven Folgeschäden, welche bei einer Schimmelpilzbildung durch austretendes Leitungswasser zu beklagen sind, können sogar zu einer zeitweiligen Unbewohnbarkeit der betroffenen Räumlichkeiten führen. Hierdurch können sich die durch austretendes Leitungswasser initial verursachten Kosten letztendlich noch einmal ganz erheblich steigern. Vor dem Hintergrund der hier geschilderten Auswirkungen und Konsequenzen, zählt daher die moderne Leitungswasserversicherung zu den wichtigsten Schutzmechanismen, vor allem im privaten Bereich.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Leitungswasserversicherung mitversichert?
Jede moderne Leitungswasserversicherung greift für eine Vielzahl unterschiedlicher Schäden, die im entsprechenden Versicherungsschutz inkludiert sind. Die Leitungswasserversicherung unterscheidet jedoch im Allgemeinen zwischen folgenden unterschiedlichen Arten von Schäden:
- den eigentlichen Leitungswasserschäden
- den Frost- und sonstigen Bruchschäden.
Als eigentliche Leitungswasserschäden, die im Versicherungsumfang enthalten sind, gelten zum Beispiel nicht nur Schäden an Wasser-, Abwasser- oder Heizungsrohren innerhalb von Gebäuden, sondern auch Wasserschäden, welche durch Bruch oder Undichtigkeit von innerhalb von Gebäuden verlaufenden Regenwasserrohren hervor gerufen werden können.
Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasser führenden Rohren können meist im Rahmen zusätzlicher Policen einer modernen Leitungswasserversicherung mit abgedeckt werden . Zu diesen Schäden gehören zum Beispiel alle Arten von Schäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die nicht unmittelbar der Versorgung von versicherten Gebäuden oder Anlagen dienen, jedoch auf dem versicherten Grundstück verlaufen.
Ebenfalls zählen zu diesem zusätzlichen und erweiterten Versicherungsschutz im Kontext einer modernen Leitungswasserversicherung Wasserschäden an einem versicherten Grundstück, welche auf Bruch oder Undichtigkeiten von Wasserzuleitungs- oder Heizungsrohren zurückzuführen sind, die sich außerhalb des versicherten Grundstücks befinden.
Auch sämtliche Arten von Ableitungsrohren, die sich entweder auf einem versicherten Grundstück oder alternativ auch außerhalb desselben befinden, können im Rahmen einer Erweiterung der jeweiligen Police in den Versicherungsschutz einer modernen Leitungswasserversicherung einbezogen werden.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Leitungswasserversicherung abschließe?
Bevor man heutzutage die elementar wichtige Leitungswasserversicherung abschließt, sollte man nach dem Workflow „vergleichen, bewerten und erst dann abschließen“ vorgehen. Ein entsprechend großes Augenmerk sollte auch gerade bei der Leitungswasserversicherung der jeweils vertraglich zu vereinbarenden Deckungssumme gewidmet werden.
Da die Schäden, welche durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser an einer Wohnungseinrichtung oder auch an einem gelagerten Warenbestand verursacht werden können, im Allgemeinen enorm hoch sind, ist es hier falsch, Kosten sparen zu wollen, indem die Deckungssumme bewusst niedrig angesetzt wird.
Außerdem sollte der potenzielle Versicherungsnehmer einer modernen Leitungswasserversicherung sich nach Möglichkeit ein Bild davon verschaffen, welche zu- und abführenden Wasserrohre oder Wasserleitungen für seine Immobilie jeweils relevant sein könnten.
Da der Versicherungsnehmer im Falle eines durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser verursachten Schadens auf eine möglichst schnelle und reibungslose Regulierung des Schadens angewiesen ist, kommt auch der Auswahl eines kulanten Versicherungsträgers ein Höchstmaß an Bedeutung zu.
Die möglichen Versicherungsunternehmen sollten auch in Bezug auf ihr jeweiliges Preis-Leistungs-Verhältnis und auf ihre Reputation gründlich miteinander verglichen werden. Ein solcher Versicherungsvergleich ist zum Beispiel recht einfach und bequem anhand der Portale der unabhängigen Versicherungsmakler im Internet möglich. Hier gilt es dann, unter der Rubrik Leitungswasserversicherung, vor allem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) der einzelnen Versicherungsträger gründlich und penibel miteinander zu vergleichen, um so letztendlich die optimale Gesellschaft für den individuellen Versicherungsbedarf ermitteln zu können.
Generell gilt jedoch auch bei einem Vergleich der Versicherungsträger im Rahmen der Leitungswasserversicherung, dass nicht zwangsläufig auch die Versicherungsgesellschaft mit den niedrigsten Prämien auch der beste Anbieter sein muss. Je gründlicher und genauer die Preise und die Leistungspakete der einzelnen Gesellschaften miteinander verglichen werden, desto sicherer ist der Versicherungsnehmer im Falle eines konkreten Schadens.
Welche Leistungen sind bei einer Leitungswasserversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Versicherte Leistungen sind bei der modernen Leitungswasserversicherung heute im Allgemeinen die Schadensminderungskosten, die möglichen Aufräumungs- und Abbruchkosten, ferner die Bewegungs- und Schutzkosten, der Mietausfall im Falle von vorübergehender Unbewohnbarkeit der entsprechend geschädigten Räume, mögliche Dekontaminationskosten, mögliche Mehrkosten nach behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte, mögliche Kosten durch Gebäudebeschädigungen durch sogenannte unbefugte Dritte, Kosten durch Wasserverlust sowie die Kosten für Sachverständige und Gutachten.
Leistungen erbringt eine moderne Leitungswasserversicherung heute im Allgemeinen auch dann, sofern es um juristische Streitigkeiten in Bezug auf die jeweilige Schadenshöhe geht. Inkludiert in die Leistungspakete der Gesellschaften sind hierbei wiederum die Kosten für entsprechende Gutachten oder auch für einen Ombudsmann.
Bei gewerblichen Versicherungsnehmern sind dann im Rahmen einer modernen Leitungswasserversicherung besondere Leistungen in die am Markt erhältlichen Policen inkludiert. Auch hier werden Leistungen erbracht, sofern bestimmungswidrig aus entsprechenden Leitungen ausgetretenes Wasser zu Schäden an den Gebäuden oder den sonstigen Einrichtungen eines Unternehmens geführt hat.
Die Kosten unterschiedlichster Arten von durch austretendes Wasser verursachten Schäden werden im gewerblichen Bereich von der Leitungswasserversicherung übernommen. Abgedeckt sind jedoch ebenfalls alle möglichen professionellen Leistungen, die für den gewerblichen Versicherungsnehmer erbracht werden müssen, um an eine solche Leckage erst einmal räumlich heran zu kommen.
Abgedeckt werden durch eine gewerblich abgeschlossene Leitungswasserversicherung auch alle Leistungen, wie sie im Rahmen von notwendigen Abbruch- oder auch Aufräumarbeiten entstehen können.
Getragen werden durch die Versicherungsgesellschaft ebenso alle Leistungen im Zusammenhang mit Bewegung und Schutz von betroffenen Wirtschaftsgütern bei einem Wasserschaden, Leistungen zur Wiederherstellung von geschäftlichen Unterlagen und Mehrkosten, die durch gestiegene Preise infolge eines Wasserschadens verursacht worden sind.
Welche Leistungen sind bei einer Leitungswasserversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
In den meisten Policen von modernen Leitungswasserversicherungen ist bestimmungswidrig austretendes Wasser entsprechend versichert. Bestimmungswidrig austretendes Wasser muss dabei stets gegen den Willen des Versicherungsnehmers aufgetreten sein und darf zudem höchstens auf grobe Fahrlässigkeit zurück geführt werden können.
Dies impliziert naturgemäß, dass Leistungen im Rahmen einer rechtsverbindlich abgeschlossenen Leitungswasserversicherung immer dann nicht erbracht werden können, sofern das bestimmungswidrig ausgetretene Wasser auf einem Vorsatz oder auf einem bewussten Handeln des Versicherungsnehmers beruht.
Als typische Ursachen für ein bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser werden heute im Allgemeinen durch die Versicherungsgesellschaften anerkannt:
- durchgerostete Rohre, die Wasser führen
- durchgerostete Heizkörper
- verrostete Verbindungsstücke oder Fittings
- geplatzte Zuleitungen an elektronischen Haushaltsgeräten
- verstopfte Abflüsse
- fahrlässig offen gelassene Zuleitungen, die Wasser führen.
Nicht im Leistungsumfang einer modernen Leitungswasserversicherung enthalten sind in der Regel auch sämtliche Arten von Frostschäden, die sich auf grobe Fahrlässigkeit eines Versicherungsnehmers zurück führen lassen und die dann letztendlich zu geplatzten Wasserleitungen oder auch Heizungsrohren führen.
Ebenso greift eine moderne Leitungswasserversicherung nicht für Wasserschäden, wie sie zum Beispiel durch Defekte oder Undichtigkeit von Wasser führenden Rohren während der Bauphase eines Gebäudes entstehen können. Erst nach der finalen Fertigstellung eines Gebäudes greift die Leitungswasserversicherung.
Ebenfalls sind Leistungen bei sogenannten Elementarschäden nicht im Leistungsumfang einer Leitungswasserversicherung enthalten. Hierzu zählen zum Beispiel durch Rückstau oder alternativ auch durch Hochwasser hervor gerufene Wasserschäden. Diese Arten von Schäden fallen nicht in die Leistungspflicht der Leitungswasserversicherung, sondern müssen durch die sogenannte Elementarschadensversicherung reguliert und finanziell ausgeglichen werden.
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Da sich gerade Wasserschäden ihrem Umfang und ihrer möglichen Schadenshöhe nach verheerend auswirken können, muss der Versicherungsnehmer hierbei besonders seiner Pflicht zur Schadensminimirung gerecht werden, um seinen Versicherungsschutz nicht durch entsprechendes Fehlverhalten zu gefährden.
Bei der Entdeckung eines Wasserschadens gelten daher stets ganz besondere Maßregeln. Wird nämlich ein Wasserschaden im Haushalt oder im Betrieb durch einen Versicherungsnehmer oder einen seiner Beauftragten entdeckt, dann ist seitens dieser genannten Personen stets schnelles und richtiges Agieren gefragt, um mögliche gravierende Schadensfolgen abwenden zu können.
Zunächst ist es daher bei einem Wasserschaden unerlässlich, weiteres Austreten von Wasser zu verhindern, indem schnellstmöglich die Wasserzufuhr gestoppt wird. Dies gilt nicht nur bei einem Rohrbruch, sondern alternativ auch bei sämtlichen Arten von Undichtigkeiten oder von geplatzten Zu- und Ableitungen sowie von Ventilen. Alle entsprechend vorhandenen und letztendlich auch erreichbaren Absperrhähne sollten daher unverzüglich geschlossen werden. Sind solche Absperrhähne nicht erreichbar, so muss schnellstmöglich der Hauptwasserhahn im jeweiligen Gebäude geschlossen werden. Hierbei ist stets zu beachten, dass sämtliche Absperrhähne und auch der Hauptwasserhahn in einem Gebäude nur im Uhrzeigersinn geschlossen werden dürfen.
Da Wasser ein hervorragender Stromleiter ist, kann es bei entsprechenden Wasserschäden nicht nur zu einem Kurzschluss oder zum Stromschlag bei Personen, sondern unter Umständen auch zu den besonders gefürchteten Folgebränden kommen. Daher gilt der Grundsatz bei einem entdeckten Wasserschaden, wonach nicht nur der Wasserzufluss unverzüglich gestoppt werden muss, um eine Ausweitung des Schadens möglichst zu verhindern, sondern auch die Stromzufuhr sofort zu unterbrechen ist. Hierzu ist der Kippschalter der für den betroffenen Bereich relevanten Sicherung umzulegen. Bei älteren Sicherungskästen kann es jedoch auch erforderlich werden, unter Beachtung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen die gesamte Sicherung aus der Fassung heraus zu schrauben.
An nächster Stelle steht nun im Kontext der Verhaltensmaßregeln bei einem entdeckten Wasserschaden die Beseitigung des ausgetretenen Wassers, was zu einer deutlichen Minimierung von Schäden an Hausrat und gewerblich genutzten Wirtschaftsgütern unerlässlich wird. Dazu ist die Schadensstelle zu sichern und ausgetretenes Wasser kann nun beispielsweise mit trockenen Tüchern aufgenommen und entsprechend beseitigt werden. Sind jedoch extrem große Wassermengen ausgetreten, so kann die Verwendung eines sogenannten Nasssaugers angezeigt sein. Außerdem kann in diesen Fällen, zum Beispiel bei bereits vollständig überfluteten Räumlichkeiten, die örtliche Feuerwehr zur Beseitigung der ausgetretenen Wassermengen hinzu gezogen werden. Auch entsprechende Fachunternehmen sind dazu imstande, eine schadhafte Stelle an Wasser führenden Leitungen professionell zu sichern und leistungsstarke Pumpen zur Wasserbeseitigung zum Einsatz zu bringen.
Sind die genannten Maßnahmen durch den Versicherungsnehmer oder durch seine Beauftragten bereits erfolgreich eingeleitet oder durchgeführt worden, so ist es nun im Zuge der Schadensminimierung erforderlich, gefährdeten Hausrat zu retten oder vom ausgetretenen Wasser bedrohte gewerblich genutzte Wirtschaftsgüter zu retten und sie entsprechend zu bergen. Insbesondere Teppiche und andere Textilien, die vom Schimmelbefall betroffen werden könnten sowie Mobiliar aus Holz oder aus Spanplatten, welches entsprechend durch das ausgetretene Wasser aufquellen könnte, gilt es, umgehend zu bergen und in Sicherheit zu bringen. Lediglich definitiv wasserfeste Materialien, die weder aufquellen, noch vom Schimmel befallen werden können, dürfen an Ort und Stelle verbleiben.
Ist im Kontext der hier erwähnten Maßnahmen nach einem eingetretenen Wasserschaden der Pflicht zur Schadensminimierung Genüge getan worden, so muss nun er entstandene Schaden der Ursache nach, dem Umfang und der möglichen Höhe nach, wahrheitsgemäß durch den Versicherungsnehmer oder alternativ auch durch seinen Beauftragten dokumentiert werden. Hierzu ist es zunächst erst einmal zwingend notwendig, die eigentliche Schadensstelle, zum Beispiel also einen Rohrbruch, zu fotografieren. Ebenso sollten sämtliche geschädigten Gegenstände, die zum Haushalt oder zur Ausstattung eines betroffenen Unternehmens gehören, aus verschiedenen Blickwinkeln heraus durch den Versicherungsnehmer oder durch seine Beauftragten fotografiert werden.
Ist die Dokumentation er entstandenen Wasserschäden fachgerecht realisiert worden, so sollte der Schaden nun unverzüglich, also ohne weitere schuldhafte Verzögerung durch den entsprechenden Versicherungsnehmer, an den zuständigen Versicherungsträger gemeldet werden. Hierzu sind die entsprechend vertraglich vereinbarten Meldewege durch den Versicherungsnehmer zu nutzen. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein der Police anhängendes Schadensformular, um eine Hotline der zuständigen Versicherungsgesellschaft, um ein Faxformular oder auch um einen E-Mail-Account zur Schadensmeldung handeln.
Verlangt der zuständige Versicherungsträger jedoch die Inaugenscheinnahme des Wasserschadens durch einen Gutachter oder Sachverständigen, so sollte seitens des Versicherungsnehmers nichts am Schadensort verändert werden, was geeignet ist, die Tatsachen zu verfälschen.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Leitungswasserversicherung ein?
Um die Frage zu beantworten, wann der Versicherungsschutz einer modernen Leitungswasserversicherung einsetzt, können jeweils die unterschiedlichsten Rechtsquellen heran gezogen werden. Dies sind:
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- das Handelsgesetzbuch (HGB)
- das Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des jeweiligen Versicherungsträgers
- weitere individuelle vertragliche Regelungen zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer.
Grundsätzlich definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Versicherungsbeginn als Resultat eines rechtsverbindlich abgeschlossenen Versicherungsvertrages über eine entsprechende Leitungswasserversicherung. Liegt also eine Police vor und das auf ihr vermerkte Datum des Versicherungsbeginns der Leitungswasserversicherung bereits in der Vergangenheit, so kann der Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass der Versicherungsbeginn bereits eingesetzt hat.
Wesentlich konkreter wird jedoch auch in Bezug auf den Versicherungsbeginn bei der Leitungswasserversicherung das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es unterscheidet nämlich:
- den formalen Versicherungsbeginn
- den materiellen Versicherungsbeginn
- den technischen Versicherungsbeginn.
Der formale Versicherungsbeginn ist stets an das Vorliegen eines rechtsverbindlich abgeschlossenen Versicherungsvertrages gebunden und wird meist durch die Aushändigung der entsprechenden Police dokumentiert, welche der Versicherungsnehmer aus der Hand des Versicherungsträgers entgegen nimmt. Oft wird der Beginn der Zahlungspflicht für die vertraglich vereinbarte Versicherungsprämie mit dem formalen Versicherungsbeginn harmonisiert. Davon abweichende Regelungen sind aus der Sicht des Gesetzgebers grundsätzlich möglich, sofern dadurch nicht ein bereits beim Versicherungsnehmer eingetretener Schaden auch noch rückwirkend versichert werden soll.
Der materielle Versicherungsbeginn repräsentiert jedoch stets den sogenannten Haftungsübergang im Schadensfall auf den jeweiligen Versicherungsträger. Ab dem Zeitpunkt es materiellen Versicherungsbeginns ist auch bei der modernen Leitungswasserversicherung ein Versicherungsträger vertraglich dazu verpflichtet, im Schadensfall die Deckungssumme zu zahlen. In der Bundesrepublik Deutschland ist es heute allgemein üblich, dass der materielle Versicherungsbeginn stets um genau 00:00 Uhr des Tages des formalen Versicherungsbeginns einsetzt. Davon abweichende Regelungen sind grundsätzlich zulässig, sofern dadurch nicht das bereits erwähnte Verbot der rückwirkenden Versicherung bereits eingetretener Schäden beim Versicherungsnehmer tangiert wird.
Der technische Versicherungsbeginn sollte stets exakt als fassbares kalendarisches Datum in den jeweiligen Versicherungsunterlagen dokumentiert werden. Es ist in der Bundesrepublik Deutschland üblich, den technischen Versicherungsbeginn mit dem Beginn der Zahlungsverpflichtung für die vertraglich vereinbarte Versicherungsprämie seitens des Versicherungsnehmers zu harmonisieren. Der technische Versicherungsbeginn hat außerdem Konsequenzen für den Beginn und das Ende des jeweiligen Versicherungsschutzes und für die Gestaltung der konkreten Versicherungsperiode für den betreffenden Versicherungsnehmer.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Leitungswasserversicherung sein?
Auf die zentrale Bedeutung der Versicherungssumme für die Leitungswasserversicherung und die jeweilige Schadensregulierung wurde bereits an anderer Stelle verwiesen. Ist die Deckungssumme zu niedrig, so liegt Unterdeckung oder Unterversicherung des jeweiligen Versicherungsnehmers vor und die vertraglich vereinbarte Deckungssumme reicht nicht aus, um entstandene Wasserschäden regulieren zu können.
Übersteigt die Deckungssumme bei einer Leitungswasserversicherung hingegen den Schadensumfang, dann ist die teure Überdeckung oder Überversicherung gegeben. Neuwert, Zeitwert oder gemeiner Wert des jeweils versicherten Gebäudes sowie er in ihm befindlichen Möbel, Geschäftsausstattungen oder gelagerten Waren, sollten jeweils die Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung er jeweiligen Deckungssumme für die Leitungswasserversicherung bilden. Die entsprechenden Deckungssummen müssen dabei jeweils individuell errechnet werden. Hierzu sollte man generell einen sachkundigen Experten heran ziehen.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Leitungswasserversicherung berechnet?
Der Beitrag zur modernen Leitungswasserversicherung orientiert sich an allen Faktoren, die das Risiko des Schadenseintritts für den Versicherungsträger bestimmen. Maßgeblich sind die Schadenswahrscheinlichkeit, die mögliche Schadenshöhe und die prognostizierte individuelle Schadensfrequenz bei einem Versicherungsnehmer innerhalb der Versicherungsperiode.
Auch die Deckungssumme, die Höhe der Selbstbeteiligung für den Versicherungsnehmer und die Art der Zahlung der Versicherungsprämie (jährlich, halbjährlich oder aber auch quartalsweise) bestimmen die Beitragshöhe bei der Leitungswasserversicherung.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Leitungswasserversicherung für mich?
Er ermöglicht es mir, denjenigen Versicherungsträger mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis und dem größten Maß an Kulanz am Versicherungsmarkt der Bundesrepublik Deutschland ausfindig zu machen. Gerade bei der modernen Leitungswasserversicherung sind diese Kriterien für die Wahl eines Versicherungsträgers entscheidend.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Für gewerbliche Versicherungsnehmer stellen die Prämienzahlungen für eine moderne Leitungswasserversicherung Betriebsausgaben dar, die gegen Vorlage der Prämienrechnung beim Fiskus abgesetzt werden können. Alle Privatpersonen oder auch Mieter, welche eine Leitungswasserversicherung als Unterform der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, können diese Kosten leider nicht steuerlich geltend machen.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Leitungswasserversicherung achten?
Auf Kündigungsmodalitäten und auf Kündigungsfristen muss unbedingt geachtet werden. Die Kündigung einer bestehenden Leitungswasserversicherung sollte aus Gründen der Beweissicherung generell nur schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben sollte der kündigungswillige Versicherungsnehmer generell als eingeschriebenen Brief mit Rückschein an den zuständigen Versicherungsträger absenden. Außerdem sollte der Versicherungsnehmer den Versicherungsträger um die Übermittlung einer Kündigungsbestätigung in schriftlicher Form bitten.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Leitungswasserversicherung achten?
Erst sollte ein Versicherungsvergleich erfolgen. Durch den Wechsel dürfen keine versicherungsfreien Zeiten entstehen. Ansonsten gelten die gleichen Empfehlungen wie bereits bei der Vertragskündigung.
Welche Vorteile hat eine Leitungswasserversicherung?
Sie schützt vor hohen Kosten bei sogenanntem bestimmungswidrig ausgetretenem Wasser. Auch viele zusätzliche Kosten, so zum Beispiel für Sachverständige und Gutachter, für eine Dekontamination und für Mietausfall, sind im Versicherungsumfang enthalten. Die Leitungswasserversicherung ist für gewerbliche und private Versicherungsnehmer eine der wichtigsten und sinnvollsten Versicherungsarten.
Welche Nachteile hat eine Leitungswasserversicherung?
Die moderne Leitungswasserversicherung lässt sich leider nur durch gewerbliche Versicherungsnehmer als Betriebsausgabe gegen Vorlage der entsprechenden Prämienrechnung des Versicherungsträgers steuerlich beim Fiskus absetzen. Private Versicherungsnehmer können dies leider nicht.