Lebensversicherung im Griff
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Lebensversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Lebensversicherung?

Angesichts der in den letzten Jahren deutlich gesunken Zinsen liest man ĂĽberall, dass sich der Abschluss einer Lebensversicherung nicht mehr lohnen wĂĽrde. Das stimmt jedoch nur bedingt. Denn lediglich die Formen der Lebensversicherung, bei denen Kapital angespart wird, sind stark von den Auswirkungen des gesunkenen Zinsniveaus betroffen. In der Tat lohnen sich diese (in der Vergangenheit gern fĂĽr die Altersvorsorge genutzten) Kapitallebensversicherungen derzeit bei Weitem nicht mehr so, wie es noch bis vor einigen Jahren der Fall war.

Dass der Abschluss einer Lebensversicherung generell nicht mehr lohnen würde, ist jedoch nicht ganz richtig. Denn diese Verträge eignen sich nach wie vor gut, wenn Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls absichern möchten. Und in bestimmten Lebenssituationen ist das sogar dringend anzuraten – zum Beispiel, wenn Sie zum Kreis junger Familien mit Kindern gehören. Vor allem reine Risikolebensversicherungen kommen in diesem Fall häufig zum Einsatz. Diese sind übrigens weniger von den erwähnten Auswirkungen gesunkener Zinsen betroffen. Denn im Rahmen dieser Variante der Lebensversicherung wird kein Kapital angespart. Die Erwirtschaftung der aktuell geringeren Überschussbeteiligung hat einen vergleichsweise geringen Einfluss auf die Höhe des zu zahlenden Beitrages. Somit lohnt sich zumindest der Abschluss einer reinen Risikolebensversicherung praktisch noch genauso wie noch in Zeiten allgemein höherer Zinserträge.

Welche Leistungen sind im Rahmen einer Lebensversicherung mitversichert?

Der zentrale Leistungsbestandteil der Lebensversicherung ist die finanzielle Absicherung im Todesfall. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit, wird eine Todesfallsumme ausgezahlt. Die Höhe dieser Summe wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Im Gegenzug für diesen Schutz müssen Sie als Versicherungsnehmer eine sogenannte Risikoprämie zahlen. Deren Höhe hängt von der gewünschten Vertragslaufzeit, der Höhe der festgelegten Todesfallsumme und dem Alter der versicherten Person ab. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen dabei nicht identisch sein. Seit der Einführung sogenannter Unisextarife spielt das Geschlecht der versicherten Person keine Rolle mehr für die Höhe des zu zahlenden Beitrages.

Die Leistung einer Lebensversicherung geht gegebenenfalls über eine Leistung im Fall der Fälle hinaus. Denn im Rahmen der Kapitallebensversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer auch dann Kapital ausgezahlt, wenn die versicherte Person nicht innerhalb der Vertragslaufzeit versterben sollte. So dient diese Variante der Lebensversicherung auch der Kapitalbildung. Darüber hinaus können Sie beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung weitere Zusatzleistungsbestandteile vereinbaren. Klassisches Beispiel dafür ist die Leistung im Fall von Berufsunfähigkeit während der Vertragslaufzeit. Dieser Vertragsbestandteil wird in der Praxis häufig als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – kurz „BUZ“ – bezeichnet. Im Gegenzug erhöhen solche Zusatzleistungen den zu zahlenden Beitrag.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Lebensversicherung abschlieĂźe?

Lebensversicherungen sind naturgemäß meist recht langfristige Verträge. Deshalb sollten Sie vor dem Abschluss einer solchen Versicherung genau überlegen, zu welchem Zweck genau Sie diese nutzen möchten. Wollen Sie zum Beispiel Ihre Kinder vor den finanziellen Folgen Ihres möglichen Todesfalls schützen? Oder benötigen Sie einen Vertrag, bei dem Sie auch etwas für die eigene Altersvorsorge tun? Ist es Ihnen wichtig, Zusatzoptionen – zum Beispiel eine Zusatzabsicherung gegen Berufsunfähigkeit („BUZ“) – einzubinden? Mit diesen oder ähnlichen Fragen klären Sie zunächst, welche Art der Lebensversicherung für Sie überhaupt infrage kommt.

Sind Sie sich über die Art der zu Ihnen passenden Versicherung bewusst, gilt es, deren Preis in Form verschiedener Angebote zu erkunden. Zum einen, damit Sie erkennen, inwieweit Sie die aus dem Vertrag resultierende finanzielle Belastung stemmen können und wollen. Denn freilich macht solch ein Vertrag nur dann Sinn, wenn Sie ihn langfristig regelmäßig bedienen können. Zum anderen, weil es auch bei Lebensversicherungen durchaus relevante Preisunterschiede gibt. Wie überall im Alltag sollten Sie grundsätzlich einen möglichst preiswerten Vertrag anstreben. Bereist vermeintlich geringe Unterschiede im Beitrag haben langfristig betrachtet durchaus beachtliche Auswirkungen.

Übrigens sollten Sie vor Vertragsabschluss grundsätzlich beachten, dass im Rahmen des Abschlusses einer Lebensversicherungen Gesundheitsfragen üblich sind. Haben Sie zum Beispiel relevante Vorerkrankungen, kann Ihr Antrag abgelehnt oder nur mit einem Risikoaufschlag möglich sein.

In welchen Fällen erbringt eine Lebensversicherung ihre Versicherungsleistung?

Sinn und Zweck einer Lebensversicherung ist die Leistung im Todesfall des Versicherten. Verstirbt die bei Vertragsabschluss festgelegte versicherte Person, wird deshalb eine bei Vertragsabschluss ebenfalls vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt. Dabei leistet die Lebensversicherung ganz unabhängig davon, wodurch bzw. woran der Betroffene verstorben ist. Bei Vorlage einer Sterbeurkunde erfolgt grundsätzlich die Leistung.

Handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung, leistet diese nicht nur im Todesfall, sondern auch bei Erreichen des Ablaufzeitpunktes. Denn als Vertragsinhaber haben Sie während der Vertragslaufzeit auch Sparanteile eingezahlt, aus denen sich nach und nach eine Kapitalleistung aufgebaut hat. Deren Höhe zum Ende der Vertragslaufzeit wird Ihnen bereits bei Vertragsabschluss unverbindlich prognostiziert.

Haben Sie bei Abschluss Ihrer Lebensversicherung Zusatzleistungen vereinbart, kann es während der Laufzeit unter Umständen zu weiteren Leistungen kommen. Dazu gehört beispielsweise die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Fall von Berufsunfähigkeit bei Einschluss einer sogenannten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung („BUZ“). Zudem bieten viele Versicherer die Vereinbarung einer Beitragsfreistellung bei Greifen einer Zusatzversicherung an. Bei Einschluss einer BUZ würde dies bedeuten, dass Sie bei Eintritt von Berufsunfähigkeit fortan Ihre vertragliche Berufsunfähigkeitsrente beziehen und nicht mehr einzahlen müssten. Die bei Vertragsabschluss prognostizierte Kapitalleistung Ihrer Kapitallebensversicherung würde Ihnen bei Erreichen des Ablaufzeitpunktes dennoch in voller Höhe ausgezahlt.

Hier noch einmal im Ăśberblick, wann eine Lebensversicherung leistet:

  •  Todesfall der versicherten Person (Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung)
  • Kapitalauszahlung zum Ablaufzeitpunkt (Kapitallebensversicherung)
  • Zusatzbausteine („BUZ“)
  • Beitragsbefreiung kann ggf. vereinbart werden (Kapitallebensversicherung)

In welchen Fällen erbringt eine Lebensversicherung ihre Versicherungsleistung nicht?

Es gibt auch Situationen, in denen eine Lebensversicherung grundsätzlich nicht auszahlt. Ein klassisches Beispiel dafür liegt vor, wenn Sie die im Rahmen der Beantragung gestellten Gesundheitsfragen nachweislich falsch beantwortet haben. Waren Sie zu diesem Zeitpunkt zum Beispiel wissentlich bereits schwer krank, wird eine Leistung bei Eintritt Ihres Todes aufgrund dieser Krankheit verweigert. Gesundheitsfragen sollten Sie deshalb generell immer peinlich genau und nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Andernfalls bringt Ihnen der Abschluss einer Lebensversicherung in aller Regel nichts.

Auch im Fall von Suizid können Versicherer die Leistung unter Umständen verweigern. Denn liegen Vertragsabschluss und Selbsttötung zeitlich nah beieinander, wird meist ein gewisser Zusammenhang unterstellt und lediglich der Rückkaufswert des Vertrages ausgezahlt. Die komplette Todesfallsumme zahlen Versicherer in solchen Fällen im Regelfall nur dann, wenn die Lebensversicherung zum Todeszeitpunkt bereits mindestens drei Jahre lang bestand. Je nach Anbieter kann diese Frist auch noch länger sein.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Sowohl bei Abschluss einer Risikolebensversicherung als auch bei Inanspruchnahme einer Kapitallebensversicherung können Sie verschiedene Zusatzversicherungen einschließen. Eine von den fast allen Anbietern angebotene Zusatzoption ist die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – kurz „BUZ“. Neben dem Todesfallschutz bringt diese einen Schutz im Fall von Berufsunfähigkeit für Sie mit sich. Einige Unternehmen ermöglichen zudem den Einschluss einer Unfallversicherung. Zwar wäre ein möglicher Unfalltod bereits von Ihrer Lebensversicherung gedeckt. Eine eingeschlossene Unfallversicherung erweitert Ihren Schutz jedoch beispielsweise um ein Krankenhaustagegeld oder eine Unfallrente – je nach genauem Leistungsumfang.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Lebensversicherung ein?

Klassische Lebensversicherungen mit Gesundheitsfragen schützen Sie oftmals sofort nach Versicherungsbestätigung durch den Versicherer. Die vereinbarte Leistung würde im Fall der Fälle ausgezahlt, ohne dass Ihr Vertrag schon eine gewisse Zeit bestanden haben muss. Ob es sich um eine Kapitallebensversicherung oder eine Risikolebensversicherung handelt, ist dabei unerheblich.
In der Praxis sind immer öfter Angebote von Lebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen anzutreffen. Diese Verträge haben den Vorteil, dass ein Abschluss ohne eingehende Gesundheitsprüfung möglich ist. Angesichts des für die Versicherer damit verbundenen höheren Risikos, sind diese jedoch oftmals recht vorsichtig, was ihre Versicherungsbedingungen betrifft. So ist es durchaus verständlich, dass Lebensversicherungen ohne Gesundheitsfragen meist nur in Verbindung mit vorgegebenen Karenzzeiten – also Wartezeiten – abgeschlossen werden können. Das bedeutet, dass der volle Versicherungsschutz erst nach einer festgelegten Frist besteht. Verstirbt ein Versicherter vor Ablauf dieser Frist, wird daher nur eingeschränkt oder gar nicht geleistet.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Lebensversicherung sein?

Wie hoch die Todesfallsumme – also die sogenannte Deckungssumme – einer Lebensversicherung sein sollte, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen bzw. vom Absicherungszweck ab. In den meisten Fällen wird die Lebensversicherung zur Deckung von Verdienstausfällen im Fall eines plötzlichen Todes eingesetzt. Also beispielsweise dazu, das Einkommen eines verstorbenen berufstätigen Familienvaters so gut wie möglich zu kompensieren. Vor allem, wenn dieser Hauptverdiener seiner Familie war. Deshalb sollten Sie zu diesem Zweck eine möglichst hohe Todesfallsumme wählen. Verbraucherschützer empfehlen in solchen Fällen, mindestens das Fünffache des abzusichernden Bruttojahreseinkommens als Todesfallsumme festzulegen. Bei einem Einkommen in Höhe von 50.000 Euro würde das also einer Absicherungssumme von 250.000 Euro entsprechen.

In weniger „akuten“ ähnlichen Situationen empfehlen Verbraucherschützer wenigstens das Dreifache des entsprechenden Jahresbruttoeinkommens als Versicherungssumme zu wählen, damit ausreichender Schutz besteht.

Schließen Sie eine Lebensversicherung hingegen ab, um Sicherheit in Bezug auf eine Immobilienfinanzierung zu besitzen, sollte die Absicherung im Idealfall zumindest annähernd so hoch sein wie die offene Kreditsumme. Als Mindestmaß gilt, die Hälfte der anfänglich offenen Darlehenssumme als Todesfallsumme festzulegen.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Lebensversicherung berechnet?

Versicherer bemessen den für Policen zu zahlenden Beitrag am jeweiligen Risiko, das sie eingehen. Lebensversicherungen stellen da keine Ausnahme dar. Deshalb orientieren sich Versicherungsunternehmen erst einmal an der allgemeinen Lebenserwartung, um den Zahlbeitrag zu bemessen. Einen Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Versicherten machen sie dabei nicht mehr. Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus 2012 darf das Geschlecht keine Rolle mehr bei der Risikobewertung bzw. Beitragsberechnung spielen.

Was jedoch weiterhin Einfluss auf den Zahlbeitrag hat, ist das Alter der versicherten Person. Ebenso spiegeln sich der Umfang des Absicherungszeitraums und die Höhe der gewünschten Todesfallsumme in der Beitragshöhe wider. Nicht zuletzt können individuelle Faktoren für Preisaufschläge sorgen. So haben zum Beispiel Raucher häufig einen etwas höheren Beitrag zu zahlen als Nichtraucher.

Schließen Sie bei Abschluss Ihrer Lebensversicherung Zusatzversicherungen ein, haben auch diese maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des Beitrages. Denn diese erhöhen das Risiko des Versicherers teils erheblich. Vereinbaren Sie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei Abschluss Ihrer Lebensversicherung, steigt Ihr zu zahlender Beitrag spürbar an.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Lebensversicherung fĂĽr mich?

Wie überall im Alltag gilt auch in Bezug auf die Lebensversicherung: Ein Preisvergleich vor Vertragsabschluss lohnt sich in jeden Fall für Sie. Denn allein schon aufgrund der Vielzahl der möglichen Versicherer wird solch eine Versicherung zu teilweise sehr unterschiedlichen Konditionen angeboten. Das auch deshalb, weil die einzelnen Versicherer beispielsweise verschieden hohe Verwaltungskosten stemmen müssen oder Risiken durchaus unterschiedlich bewerten. Die daraus resultierenden Unterschiede können sich im von Ihnen zu zahlenden Beitrag auswirken.

Einen Preisvergleich sollten Sie dabei natürlich immer vom Hintergrund der gebotenen Leistungen vornehmen. Denn natürlich sind auch diese wichtig. Ein Beispiel für qualitativ verschiedene Leistung können unterschiedlich lange Karenzzeiten (Wartezeiten) sein. Selbst dann, wenn Todesfallsumme und Beitrag vergleichbar sind.

Allein einen Preisvergleich vorzunehmen, ist nicht empfehlenswert. Eher sollte es Ihnen um einen Vergleich des Preis-Leistungs-Verhältnisses einzelner Lebensversicherungsangebote gehen. So kommen Sie schließlich zu einem Vertrag, der möglichst umfangreiche Leistungen zu einem fairen Preis für Sie mit sich bringt.

Möchten Sie innerhalb Ihrer Lebensversicherung Zusatzversicherungen einschließen, lohnt sich vor allem bei diesen ein besonders sorgfältiger Blick aufs „Kleingedruckte“. Beispielsweise sind Berufsunfähigkeitsabsicherungen bekannt für verschiedene Klauseln, anhand derer Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung verweigern können.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Lebensversicherungen können Sie nur bedingt auf an Ihre Lebenssituation anpassen. Denn Veränderungen hinsichtlich Beitrag und Leistung sind in aller Regel nur mit Einschränkungen oder zumindest nur in enger Abstimmung mit Ihrem Versicherer möglich.

Können Sie zum Beispiel den Beitrag zu Ihrer Kapitallebensversicherung (vorübergehend) nicht mehr zahlen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie die zu zahlenden Beiträge beispielsweise vorübergehend stunden, was die meisten Versicherer für bis zu zwei Jahre ermöglichen. Ihr Vertrag bleibt in diesem Fall erhalten. Mögliche Leistungen werden im Fall der Fälle trotzdem gezahlt – auch die aus möglichen Zusatzversicherungen wie beispielsweise einer BUZ. Nach Ablauf der Stundungsfrist müssen Sie die ausgesetzten Beiträge jedoch zwingend nachzahlen und können keinen weiteren Aufschub erwirken. Zudem kann es sein, dass sich Ihr Versicherer die von Ihnen gestundeten Beiträge verzinsen lässt, was entsprechende Kosten verursacht.

Als Alternative zur Stundung besteht die Möglichkeit, Beiträge aus bereits erzielten Überschüssen zu zahlen. Diese Maßnahme erhält die Leistungen Ihrer Lebensversicherung, ist jedoch meist nur zur Überbrückung sehr kurzfristiger finanzieller Engpässe geeignet.

Letztlich können Sie Ihre Lebensversicherung auch vorübergehend stilllegen. Das bedeutet, dass Beiträge nicht mehr gezahlt werden müssen. Gleichzeitig verlieren Sie jedoch auch den Versicherungsschutz, solange Sie keine Beiträge mehr zahlen. Eine vollständige Kündigung sollten Sie nach Möglichkeit erst als allerletzten Weg nutzen.

Eine Erhöhung der Todesfallsumme ist grundsätzlich nicht ohne Weiteres möglich. Denn weil Versicherer im Rahmen der Antragstellung zur Lebensversicherung meist eine umfassende Gesundheitsprüfung vornehmen, ist eine nachträgliche Anhebung der Leistung häufig eher problematisch. Diese geht oft mit erneuten Gesundheitsfragen einher. Manche Versicherungsunternehmen ermöglicht jedoch von vornherein die Erhöhung des Versicherungsumfangs, wenn es während der Absicherungszeit zu festgelegten Situationen kommen sollte. Dazu gehört beispielsweise Ihre Heirat oder die Geburt Ihres Kindes. Betreffende Versicherer ermöglichen Ihnen in solchen Fällen eine Erhöhung der Todesfallsumme ohne die erneute Überprüfung Ihres Gesundheitszustands.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Beiträge, die Sie für vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen zahlen, können Sie als sogenannte Vorsorgeaufwendungen vollständig steuerlich absetzen. Jedoch nur, wenn der dafür vorgesehene Höchstbetrag in Höhe von jährlich 1.900 Euro (Arbeitnehmer und Rentner) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) nicht schon mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wurde.

Auf Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, trifft im Grunde das Gleiche zu. Jedoch können Sie die dafür entstandenen Aufwendungen nur zu 88 Prozent steuerlich absetzen, wenn Ihr Vertrag über ein Kapitalwahlrecht bei Ablauf verfügt. Besteht dieses nicht, ist wiederum die vollständige steuerliche Absetzung der gezahlten Beiträge möglich.

Worauf muss ich bei der KĂĽndigung meiner Lebensversicherung achten?

Die vollständige Kündigung Ihrer Lebensversicherung sollte immer der letztmögliche „Ausweg“ für Sie sein. Vor allem dann, wenn Sie den Schutz, den Ihnen dieser Vertrag bietet, objektiv betrachtet noch benötigen.

Möchten Sie eine Kündigung vornehmen, sollten sie zunächst verschiedene Alternativen dazu prüfen. Denn der bei Kündigung angesetzte Rückkaufswert (Kapitallebensversicherung) kann ein Großteil der Vertragslaufzeit niedriger sein als die Summe der von Ihnen eingezahlten Beiträge. Eine gute Alternative zur Auflösung Ihrer Lebensversicherung kann deren Verkauf sein. Erfahrungen zeigen, dass der Verkaufswert von Kapitallebensversicherungen im Durchschnitt immerhin drei bis fünf Prozent höher liegt als der von den Versicherern geführte Rückkaufswert. Auch die beschriebenen Möglichkeiten zur Beitragsaussetzung sollten Sie zunächst prüfen.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Lebensversicherung achten?

An sich ist es Ihnen jederzeit möglich, Ihre bestehende Lebensversicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen – also den Anbieter zu wechseln. Ein Problem dabei können jedoch die dann im Rahmen der neuen Beantragung gestellten Gesundheitsfragen sein. Haben sie zwischenzeitlich relevante gesundheitliche Leiden, kann der neue Versicherer Ihren Antrag ablehnen oder Risikoaufschläge verlangen. In der Praxis ist ein solcher „Wechsel“ deshalb nur in absoluten Einzelfällen sinnvoll. Auch deshalb, weil Sie als älterer Versicherter in aller Regel höhere Beiträge zahlen als in jüngeren Jahren. Dadurch lohnen sich Kündigung und Neuabschluss meist nicht.

Handelt es sich um eine bestehende Kapitallebensversicherung, die Sie kündigen möchten, kommen gegebenenfalls deutliche Ertragsnachteile hinzu. Diese resultieren zum einen aus in den letzten Jahren kontinuierlich gesunkenem Rechnungszins. Neue Verträge erwirtschaften dadurch im Normalfall niedrigere Zuwächse. Zum anderen können Ihnen beim Wechsel Ihrer Kapitallebensversicherung steuerliche Nachteile entstehen. Denn die Erträge von bis Ende 2004 abgeschlossenen Versicherungen können Sie zum Ablaufzeitpunkt komplett steuerfrei vereinnahmen. Erträge aktuell abgeschlossener Verträge sind bei Ablauf hingegen zur Hälfte steuerpflichtig. Und das nur, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mindestens 62 Jahre alt sind und Ihre Versicherung wenigstens 12 Jahre lang bestand. Bei Nichteinhaltung dieser Kriterien müssen Sie gar den gesamten Ertrag Ihrer Kapitallebensversicherung versteuern.

Vorteile einer Lebensversicherung sind?

Für uns Bürger ist die Lebensversicherung zweifellos eine ideale Möglichkeit, uns bzw. unsere Angehörigen gegen die finanziellen Folgen eines Todesfalls zu schützen. Denn dem damit verbundenen Einkommensverlust kann effektiv entgegengewirkt werden. So kommen Risikolebensversicherungen beispielsweise nicht umsonst oft in Verbindung mit Immobilienfinanzierungen zum Einsatz. Auf diese Weise werden Teile der Finanzierung im Fall der Fälle abgelöst, was die finanzielle Belastung für die Hinterbliebenen verringert. Dass diese – vor allem auch die Kinder – ihr zu Hause aufgrund eines Todesfalls plötzlich verlieren, ist dann wesentlich unwahrscheinlicher.

Die Kapitallebensversicherung gilt nach wie vor als eine sehr zuverlässige Art der Altersvorsorge. Angesichts deutlich gesunkener allgemeiner Marktzinsen und wegen des gesunkenen gesetzlichen Garantiezinses lohnt sich die Kapitallebensversicherung jedoch bei Weitem nicht mehr so wie noch bis vor einigen Jahren.

Welche Nachteile hat eine Lebensversicherung?

Als Nutzer einer Lebensversicherung müssen Sie Beiträge zahlen. Wie hoch diese sind, hängt von unterschiedlichen individuellen Faktoren ab. Können Sie diese Beiträge plötzlich nicht mehr zahlen, ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr. Die Möglichkeiten einer Beitragsaussetzung sind nur recht begrenzt bzw. bringen Leistungseinschränkungen mit sich.

Als Nutzer einer Risikolebensversicherung bedienen Sie Ihren Vertrag lediglich, um im Todesfall die vertraglich vereinbarte Auszahlung zu erhalten. Stößt Ihnen bzw. der versicherten Person bis zum vereinbarten Vertragsende nichts zu, sind die Beiträge ohne finanziellen „Nutzen“ eingezahlt worden. Denn eine spätere Kapitalauszahlung erfolgt nicht. Genau wie zum Beispiel bei einer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der Risikolebensversicherung also um eine reine Risikoversicherung. Das bedeutet, dass es sich bei der Risikolebensversicherung um eine Police handelt, die lediglich das reine Todesfallrisiko abdeckt.

Die Kapitallebensversicherung verfügt über einen Ablaufwert. Deshalb erhalten Sie im Rahmen dieser Variante der Lebensversicherung einen garantierten Auszahlungsbetrag zum Zeitpunkt ihres Ablaufs. Allerdings sind die für eine Kapitallebensversicherung zu zahlenden Beiträge deshalb deutlich höher als die für eine Risikolebensversicherung. Zudem ist die Kapitallebensversicherung als Sparvertrag (zum Beispiel für die Altersvorsorge) im Regelfall bei Weitem nicht mehr so ertragreich wie noch bis vor einigen Jahren. Grund dafür ist das deutlich gesunkene Zinsniveau, das zu einem niedrigeren Garantiezins für Kapitallebensversicherungen geführt hat. Dabei haben sich allgemein gesunkene Zinsen an den Geld- und Kapitalmärkten jedoch auf praktisch alle verzinslichen Anlageprodukte ausgewirkt.