Warum lohnt sich der Abschluss einer Versicherung für Apotheker?
Versicherungen für Freiberufler, die eine Apotheke betreiben, können wirksam vor dem finanziellen Ruin schützen, wenn es zum Beispiel infolge von Fahrlässigkeit zu Schadensersatzansprüchen kommt, die bedient werden müssen. Versicherungen für Existenzgründer unter den Apothekern, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sind hierbei jedoch ganz besonders wichtig, denn gerade in der Startphase eines Unternehmens ist der Kapitalbedarf durch Anschaffungen wie das erste Warenlager hoch und mögliche Schadensersatzansprüche können die Liquidität empfindlich bedrohen.
Der Abschluss einer Versicherung für Apotheker kann unter Umständen existenzsichernd sein. Versicherungen für Existenzgründer und Versicherungen für Freiberufler wurden gerade deshalb etabliert und ins Leben gerufen, um diesen Personenkreis vor möglichen hohen finanziellen Belastungen zu schützen, wie sie zum Beispiel aus Schadensersatzforderungen resultieren können. Um die Liquidität des Apothekers zu waren und vor allem auch das Privatvermögen zu schützen, ist für Apotheker der Abschluss der einschlägigen Versicherungen für Existenzgründer und der Versicherungen für Freiberufler unbedingt zu empfehlen.
Welche Leistungen sind im Rahmen einer Versicherung für Apotheker mitversichert?
Dies kommt stets auf den Inhalt und die Ausgestaltung der einzelnen Police und die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Anbieters an. Besonders die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sollten beim Abschluss einer solchen Versicherung für Existenzgründer oder Versicherung für Freiberufler gründlich studiert werden. Meist sind jedoch standardmäßig die Risiken einer Berufshaftpflicht für Apotheker durch die entsprechende Police abgedeckt. Verkauft der Apotheker irrtümlich ein falsches Medikament, welches die Gesundheit oder gar das Leben der betreffenden Patienten gefährdet, so schützt ihn die Berufshaftpflicht, die übrigens auch von den einschlägigen Kammern stets gefordert wird, vor hohen Schadensersatzforderungen, die ihn finanziell ruinieren könnten. Viele Policen machen es jedoch auch möglich, zusätzliche Bausteine nach einem modularen System für weitere Risiken hinzu zu kaufen.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Versicherung für Apotheker abschließe?
Bevor man als Apotheker eine Versicherung für Existenzgründer oder eine Versicherung für Freiberufler abschließt, sollte man sich bei der fachlichen und regional jeweils zuständige Kammer oder auch bei einem einschlägigen Fachverband darüber erkundigen, welche Risiken durch die berufliche Tätigkeit als Apotheker auf einen zukommen können und welche davon sinnvoller Weise durch eine Versicherung, die die jeweiligen potentiellen Schäden abdeckt, abgesichert werden müssen. Nicht alle Risiken, wie zum Beispiel auch der Glasbruch in der Apotheke, müssen nämlich zwingend durch Versicherungen abgedeckt werden, denn auch eine Überversicherung ist teuer und beeinträchtigt die Liquidität des Apothekers.
In welchen Fällen erbringt eine Versicherung für Apotheker ihre Versicherungsleistungen?
Wann und unter welchen Voraussetzungen und konkreten Umständen bei einem Apotheker die Versicherung für Existenzgründer oder die Versicherung für Freiberufler einspringt und zahlt, ist meist im Detail in den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters geregelt. Hier sind ganz spezielle Ausschlussgründe fixiert. Dabei kann es sich zum Beispiel um grobe oder fahrlässige Pflichtverletzungen des Apothekers handeln, die das Einspringen der jeweiligen Versicherung dann vertraglich ausschließen. Liegen keine solcher Ausschlussgründe vor, dann greift die Versicherung im Regelfall.
Grundsätzlich stellt nämlich jeder gültige Versicherungsvertrag, solange er nicht gekündigt worden ist, seitens der versichernden Gesellschaft aus der Sicht des Gesetzgebers die verbindliche Zusage einer finanziellen Leistung dar.
Hierbei ist im Versicherungsvertrag mit dem Apotheker exakt definiert, dass die Zahlungspflicht der ihn versichernden Gesellschaft immer dann zwingend begründet ist, sofern der sogenannte Versicherungsfall eingetreten ist und keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Gesellschaft von ihrer vertraglichen Zahlungspflicht befreien.
Ist der Versicherungsschein an den Apotheker seitens der versichernden Gesellschaft ausgehändigt worden und wurden durch den Apotheker die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gesellschaft anerkannt, so ist der Versicherungsvertrag nach der Definition des Gesetzgebers rechtskräftig. Zum Eintreten der Leistungspflicht des Versicherungsgebers bedarf es nun lediglich noch des Versicherungsfalls. Also des Eintreffens eines im Vertrag exakt definierten Ereignisses, dessen Risiken durch die betreffende Police abgesichert werden sollten.
In welchen Fällen erbringt eine Versicherung für Apotheker ihre Versicherungsleistung nicht?
Dies ist immer dann der Fall, sofern einer oder mehrerer der in der Police benannten Ausschlussgründe eintreten. Meist beziehen sich solche Ausschlussgründe auf grobe oder fahrlässige Pflichtverletzungen des jeweiligen Apothekers. Weitere Ausschlussgründe können jedoch auch in der Tatsache bestehen, dass der betreffende Apotheker seine Beiträge gar nicht oder nicht vollständig, beziehungsweise auch nicht regelmäßig, an die ihn versichernde Gesellschaft abgeführt hat.
Generell unterliegen Versicherungen für Existenzgründer und Versicherungen für Freiberufler, die durch Apotheker abgeschlossen werden, in der Bundesrepublik Deutschland dem sogenannten Versicherungsvertragsgesetz. Ergänzend zu den jeweiligen Versicherungsbedingungen einer Gesellschaft regelt dieses Gesetzeswerk ganz explizit, wann und unter welchen Bedingungen die Leistungspflicht eines Versicherers ausgeschlossen werden kann. Auch ist hier detailliert geregelt, ob und unter welchen konkreten Bedingungen die Leistungspflicht einer versichernden Gesellschaft ganz oder zumindest teilweise ausgeschlossen werden kann.
Weitere Ausschlussgründe, die eine den Apotheker versichernde Gesellschaft bei Eintritt des sogenannten Versicherungsfalles regelmäßig von ihrer Leistungspflicht befreien sind:
- der Ablauf eines Versicherungsvertrages (der Vertrag ist ausgelaufen und wurde seitens der beiden den Vertrag schließenden Seiten nicht verlängert)
- der Vertrag wurde durch eine oder durch beide der Vertrag schließenden Seiten rechtswirksam gekündigt und diese Kündigung hat bereits Rechtskraft erlangt.
Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Dies hängt von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Versicherungen für Existenzgründer oder der Versicherungen für Freiberufler ab. In den meisten Fällen ist es jedoch problemlos möglich, ein sogenannte Upgrade der Police durchzuführen, um damit zusätzliche Bausteine in den Vertrag aufzunehmen. Allerdings wird eine Versicherung für Apotheker durch zusätzliche Module und zu versichernde Risiken meist auch teurer.
Wann setzt der Versicherungsschutz ein?
Auch dies lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von den konkreten Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungen für Existenzgründer oder Versicherungen für Freiberufler ab. Auch bei der Versicherung von Apothekern gibt es hier ganz unterschiedliche Möglichkeiten. So kann zum Beispiel bei Vertragsabschluss ein verbindliches Beginndatum in der Police fixiert werden. Andere Verträge greifen jedoch automatisch ab dem Tag ihrer Unterzeichnung. Es kann jedoch auch möglich sein, dass die versichernde Gesellschaft auf der Einhaltung einer gewissen Karenzzeit besteht, ehe sie dem Versicherungsnehmer schließlich entsprechende finanzielle Leistungen gewährt.
In der Regel setzt der Versicherungsschutz mit der Anerkenntnis der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Aushändigung des Versicherungsscheines ein. Es ist jedoch auch möglich, einen vorläufigen Versicherungsschutz für den Apotheker zu vereinbaren, welcher bereits ab der Unterschriftleistung durch den Versicherungsnehmer greift.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Versicherungen für Apotheker sein?
Der Beruf als Apotheker ist riskant und birgt für den Gründer dementsprechend viele Risiken. Bereits beim Abschluss von entsprechenden Versicherungen für Existenzgründer oder von Versicherungen für Existenzgründer sollte daher auf ausreichende Deckungssummen geachtet werden. Die Deutsche Ärzteversicherung empfiehlt daher für den Abschluss von Apothekenversicherungen ihren Mitgliedern folgende
Deckungssummen:
- pauschale Absicherung von Personen- und Sachschäden: Deckungssumme 10 Mio. Euro
- zusätzliche Absicherung von Vermögensschäden: Deckungssumme 5 Mio. Euro
- Produkthaftpflicht für Apotheker: Deckungssumme bis zu 120 Mio. Euro
- Technische und kaufmännische Absicherung von Waren und von der Geschäftseinrichtung der Apotheke: Deckungssumme bis zu 1,5 Mio. Euro pro Schadensfall
- Absicherung gegen Medikamentenverderb: Deckungssumme 25.000 Euro
- Absicherung gegen Krankenkassenrezepte: Deckungssumme bis zu 50.000 Euro
- Absicherung gegen Schäden durch Überspannung in der Apotheke: Deckungssumme bis zu 1,5 Mio. Euro.
Bei den hier genannten Deckungssummen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte und um allgemeinverbindliche Empfehlungen für den Apotheker gemäß der Deutschen Ärzteversicherung.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Versicherung für Apotheker berechnet?
Maßgeblich für die Höhe des Beitrages einer Police bei Versicherungen für Existenzgründer oder bei Versicherungen für Freiberufler, welche der jeweilige Apotheker abschließen kann, ist jeweils der gebuchte Leistungsumfang. Die meisten, der heute am Markt erhältlichen Versicherungen für Apotheker sind nach einem modularen System oder nach einem Bausteinsystem aufgebaut. Hierbei entscheidet der betreffende Apotheker grundsätzlich selbst, welche einzelnen Geschäftsrisiken, die sich aus seiner beruflichen Tätigkeit ergeben, er absichern möchte. Dabei gilt der Grundsatz, je mehr Module durch den Apotheker gebucht werden, um sich abzusichern, desto teuer wird er jährliche, quartalsweise zu entrichtende oder auch der monatliche Beitrag.
Meist besteht eine moderne Apothekenversicherung, die ach bereits als Versicherungen für Existenzgründer oder als Versicherungen für Freiberufler durch die unterschiedlichsten Gesellschaften angeboten werden, aus den folgenden Bausteinen oder Modulen:
- der für alle Apotheker obligatorischen Betriebshaftpflicht, die für den dreifachen Schutz von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zuständig ist
- der Privathaftpflicht, die den Zugriff auf das Privatvermögen des Apothekers verhindert und zusätzlich für den dreifachen Schutz bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sorgt
- der technischen und kaufmännischen Absicherung des sogenannten Apothekeninhalts gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Schäden durch austretendes Leitungswasser, Sturm und Hagel und sich daraus ergebende Berufsunfähigkeit für diese Gefahren. Außerdem eine Absicherung vor Glasbruch.
Alle hier genannten Leistungspakete bieten meist den sogenannten Starter-Schutz für den Apotheker und sollten zumindest gebucht werden. Die Berufshaftpflicht versichert dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer maximalen Deckungssumme von 3 oder 5 Mio. Euro. Die Privathaftpflicht versichert noch einmal Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bis zu einer maximalen Deckungssumme von 3 oder 5 Mio. Euro.
Als zusätzliches Modul kann bei den meisten Versicherungen für Existenzgründer oder den Versicherungen für Freiberufler, die dem Apotheker angeboten, werden, das Modul „Basic“ hinzu gebucht werden. Hierbei handelt es sich um einen erweiterten Versicherungsschutz in Bezug auf die Produkthaftpflicht gemäß Arzneimittelgesetz (AMG), dementsprechend sind Risiken bis zu einer Deckungssumme von maximal 120 Mio. Euro zusätzlich abgesichert. Wird dieses Leistungspaket „Basic“ durch den Apotheker hinzu gebucht, so verteuert sich die Police durch diese zusätzliche Absicherung natürlich entsprechend.
Ein weiteres zusätzliches Modul für den Apotheker bildet schließlich noch das Leistungspaket „Komfort“, welches viele einschlägige Versicherungsgesellschaften im Angebot bereit halten. Hierdurch ist praktisch ein Rundumschutz des betreffenden Apothekers möglich, allerdings ist die Police dann auch wesentlich teurer. Zusätzlich zur Apothekeninhaltsversicherung können durch dieses Modul weitere der sogenannten Elementarschäden mit versichert werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Erdbeben, um Überschwemmungen oder auch um Rückstau. Ebenfalls kann das zusätzliche Modul der sogenannten Elektronikversicherung den Apotheker für den Fall der falschen Handhabung der zur Ausstattung der Apotheke gehörenden elektronischen Geräte schützen.
Weitere wesentliche Faktoren, die die Höhe der Beiträge zu einer Apothekenversicherung ganz maßgeblich bestimmen und beeinflussen sind:
- die jeweils vertraglich vereinbarte Deckungssummen
- die Zahlungsweise des Beitrages an die versichernde Gesellschaft.
Bezüglich der Deckungssumme gilt der Grundsatz, je höher dieser Betrag, desto größer das Risiko für die versichernde Gesellschaft und desto teurer letztendlich auch die entsprechende Police.
Die Zahlungsweise des Betrages an die versichernde Gesellschaft ist maßgeblich für deren Liquiditätssituation. Daher ist der Beitrag entsprechend niedriger, wenn der Versicherungsnehmer den vereinbarten Beitrag in einer einzigen summe entrichtet. Wird der Betrag jedoch über mehrere Einzelbeiträge im Jahresverlauf gestreckt und quasi in Raten gezahlt, so verteuert sich dadurch.
Auch kann es für die Höhe des jeweiligen Beitrages zu einer Apothekenversicherung bedeutsam sein, ob der Versicherungsnehmer bereits andere Versicherungsverträge bei der versichernden Gesellschaft unterhält. Dadurch kommt er nämlich im Regelfall in den Genuss von Rabatten und von Nachlässen, die die Höhe des Beitrags zu seiner Apothekenversicherung nicht unbeträchtlich reduzieren.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Versicherungen für Apotheker für mich?
Versicherungen für Existenzgründer und Versicherungen für Freiberufler in Gestalt von Apothekenversicherungen sind letztendlich ein ganz normales Produkt, welches wie viele andere auch am Markt angeboten wird. Ein Vergleich der entsprechenden Konditionen, der Preise und Leistungen kann also für den Apotheker durchaus lohnenswert sein und zur Einsparung von Geld führen.
Jedoch sollten nicht nur die einzelnen Preise der angebotenen Apothekenversicherungen gründlich und aufmerksam miteinander verglichen werden, sondern auch weitere Parameter und Kriterien der einzelnen versichernden Gesellschaften. Es lohnt zum Beispiel in jedem Fall, sich mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Konditionen ausführlich vertraut zu machen. Ausschlussgründe, die die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen seitens der Gesellschaft beschränken, sollten ebenfalls gründlich studiert werden.
Nicht minder wichtig ist jedoch auch das Hinterfragen der jeweiligen Gesellschaft, die Apothekenversicherungen anbietet. Dabei sollte im Zuge eines Versicherungsvergleichs überprüft werden, wie es um das Renommee und den Leumund der Gesellschaft bestimmt ist. Auch die Größe, die Erreichbarkeit und die Qualität des jeweils den einzelnen Versicherungsnehmern gebotenen Services sollten in die Evaluierung einer geeigneten Gesellschaft unbedingt mit einfließen.
Um einen Versicherungsvergleich durchführen zu können, bieten sich dem Apotheker verschiedene Möglichkeiten an:
- das Internet mit seinen einzelnen Portalen zum Versicherungsvergleich
- das Studium der Publikationen von Verbraucherschutz- oder Verbandsorganisationen zum Thema
- die Einholung von entsprechenden Informationen bei anderen Apothekern.
Ein weiterer wichtiger Schritt, der im Rahmen eines Versicherungsvergleichs von verfügbaren Apothekenversicherungen durchaus sinnvoll und zweckmäßig sein kann, besteht auch darin, sich von den Gesellschaften unterschiedliche unverbindliche Angebote und vor allem auch deren Versicherungsbedingungen zusenden zu lassen.
Sinnvoll ist es auch, die Vertreter oder Außendienstmitarbeiter der einzelnen Gesellschaften zu einem unverbindlichen Besuch in die Apotheke zu bitten. Hierbei können dann detailliert die Preise und Konditionen eruiert und explizit miteinander verglichen werden.
Vor dem Anschluss von entsprechenden Versicherungen für Existenzgründer oder auch von Versicherungen für Freiberufler sollte auch der Apotheker in jedem Falle die Preise und die Konditionen der einzelnen in Frage kommenden Gesellschaften miteinander gründlich vergleichen. Dies garantiert ihm unter Umständen nicht nur eine beträchtliche finanzielle Ersparnis. Es ermöglicht ihm ferner auch, diejenige Gesellschaft ausfindig machen zu können, die seiner Apotheke letztendlich ein Maximum an Leistung und an Service zu bieten vermag.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Bei den heute am Markt erhältlichen Versicherungen für Existenzgründer und den Versicherungen für Freiberufler ist es fast durchweg möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeträge an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse des Apothekers anpassen zu können.
Hierfür gibt es viele gute Gründe. Die Geschäftsentwicklung ist gerade auch beim Apotheker nicht starr und nicht immer planbar. Die Tätigkeit gilt aus der Sicht der versichernden Gesellschaften als hoch riskant und sowohl das Arzneimittelgesetz, wie aber auch das Produkthaftungsgesetz, setzen hohe Hürden auf dem Weg in eine Selbständigkeit als Apotheker.
Kommen zudem gesetzliche Neuerungen aus der Bundesrepublik Deutschland oder gar aus der EU in Brüssel hinzu, die die Geschäftstätigkeit des Apothekers regulieren und betreffen, so sind unter Umständen auch während eines bereits laufenden Versicherungsschutzes Erweiterungen oder Reduzierungen erforderlich, die der einzelne Versicherungsträger anbieten muss.
Hinzu kommt, dass auch die Apotheke ein erwerbswirtschaftlicher Betrieb ist, er marktrelevanten Einflussfaktoren, wie zum Beispiel Nachfrage- und Konkurrenzsituation am jeweils gewählten Standort oder auch er Preisentwicklung bei Arzneien sowie bei Heil– und Hilfsmitteln unterliegt. Es kann also auch beim Apotheker erforderlich werden, zu expandieren oder den Geschäftsbetrieb durch die Aufgabe von nicht mehr profitabel gewordenen Standorten entsprechend zu schrumpfen und zu reduzieren. Diese betriebswirtschaftlichen Maßnahmen erfordern dann jeweils eine Umstellung, beziehungsweise auch eine Anpassung des jeweiligen Versicherungsschutzes durch den betreffenden Apotheker und durch die ihn versichernde Gesellschaft.
Bereits im Vorfeld des Abschlusses einer entsprechenden Police für Versicherungen für Existenzgründer oder für Versicherungen für Freiberufler für den Apotheker sollte daher die Möglichkeit der Veränderung von Umfang und Beiträgen für den Versicherungsschutz hinterfragt werden. Die meisten Gesellschaften zeigen sich jedoch diesbezüglich kulant und agieren kundenbezogen. Daher ist es auch in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle problemlos möglich, auch während der Laufzeit von Versicherungen für Apotheker deren Umfang und Konditionen zu verändern.
So können beispielsweise bei Expansion weitere Module hinzu gekauft werden, um zusätzliche geschäftliche Risiken entsprechend abzusichern (Upgrade der bestehenden Police). Hat sich jedoch im Verlaufe eines oder mehrerer Geschäftsjahre gezeigt, dass eine teure Überversicherung besteht und bestimmte Risiken gar nicht relevant sind oder mussten einzelne Filialen oder Standorte, beziehungsweise Geschäftssegmente aufgegeben werden, für die nun kein Versicherungsschutz mehr erforderlich ist, so können diese einzelnen Module meist auch separat gekündigt werden, ohne den Gesamtschutz im Rahmen einer bestehenden Apothekenversicherung dadurch zu beeinträchtigen (Herabstufung einer bestehenden Police).
Meist ist es, zum Beispiel aus Liquiditätsgründen heraus, die Zahlungsweise der Beiträge zu einer bestehenden Apothekenversicherung zu verändern und zu variieren. Hierbei sollte dann allerdings bereits bei Vertragsabschluss durch den Apotheker darauf geachtet werden, was die jeweiligen Versicherungsbedingungen zum Up- oder Downgrade einer Police oder zur Veränderung der Zahlungsweise der Beiträge sagen. Besonders wichtig ist es dabei für den Apotheker oder Existenzgründer stets, zu wissen, ob und inwiefern solche Veränderungen bestehender Policen zum Beispiel dann auch unterjährig möglich sind.
Kann ich Versicherungsbeiträge für meine Versicherungen für Apotheker von der Steuer absetzen?
Der Gesetzgeber hat hierbei eindeutig kodifiziert, dass alle beruflich bedingten Policen von der Steuer abgesetzt werden können. Da zumindest die Berufshaftpflicht für Apotheker verbindlich geordert wird, sind die entsprechenden Versicherungen für Existenzgründer und Versicherungen für Freiberufler steuerlich relevant.
Auch Beiträge für private Versicherungen, die der Apotheker tätigt, sind als sogenannte Sonderausgaben steuerlich bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze absetzbar. Hierbei spielt es dann allerdings eine Rolle, ob der Apotheker verheiratet oder ledig ist. Verheiratete können nämlich regelmäßig den doppelte Höchstbetrag privater Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Versicherungen für Apotheker achten?
Bei der Kündigung einer Versicherung sollte der Apotheker darauf achten, dass diese rechtzeitig und fristgemäß erfolgt, da sich viele der heute angebotenen Verträge nämlich automatisch verlängern.
Die genaue Kündigungsfrist sollte dem jeweiligen Versicherungsvertrag entnommen werden und es empfiehlt sich, ein Kündigungsschreiben mit der Bitte um die Zusendung einer entsprechenden Kündigungsbestätigung an die versichernde Gesellschaft zu verfassen. Das Kündigungsschreiben sollte am besten als Einschreiben mit Rückschein versendet werden, um maximale Rechtssicherheit zu garantieren.
Worauf muss ich beim Wechsel meiner Versicherungen für Apotheker achten?
Bei jedem Wechsel einer Apothekenversicherung sollte man zunächst erst einmal den Leistungsumfang der jeweiligen Police gründlich überprüfen. Es kann nämlich geschehen, dass man durch einen Versicherungswechsel zwar Geld spart, tatsächlich aber hinsichtlich des Versicherungsschutzes schlechter gestellt ist.
Auch sollten die entsprechenden Stichtage und Kündigungsfristen Berücksichtigung finden. Die Kündigung von Versicherungen für Existenzgründer und von Versicherungen für Freiberufler sollten durch den Apotheker stets in schriftlicher Form und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.Die Kündigungsbestätigung in schriftlicher Form sollte beim alten Versicherer unbedingt eingefordert werden.
Die Vorteile einer Versicherung für Apotheker sind?
Dem versicherungsnehmenden Apotheker wird durch eine moderne Apothekenversicherung ein modulares und umfassendes Schutz-Package gewährt, welches ganz nach Risikoentwicklung und Geschäftsverlauf ausgebaut oder eingeschränkt werden kann. Durch die vom Gesetzgeber geforderte Haftpflichtversicherung für Apotheker, die in allen Policen eingeschlossen ist, wird den gesetzlichen Auflagen Genüge getan und dem Apotheker bleiben lästige Kontrollen erspart. Im Schadensfall erfolgt die Zahlung meist kurzfristig und innerhalb von nur 3 Werktagen. Hierdurch wird die Liquidität des betreffenden Apothekers geschont. Viele Verträge sind sogar täglich kündbar. Durch die Bündelung einzelner Module kann ein umfassender und vollständiger Versicherungsschutz für den einzelnen Apotheker, bis hin zur Rechtsschutz-Versicherung, erzielt werden.
Welche Nachteile haben Versicherungen für Apotheker?
Jede Art von Apothekenversicherung, selbst dann, wenn sie modular aufgebaut und zudem auch noch täglich kündbar ist, belastet zunächst erst einmal die jeweilige Liquiditätssituation des betreffenden Apothekers, der sie abgeschlossen hat. Auch ist durch viele Angebote und Policen eine bedarfsgerechte und individuelle Absicherung einzelner geschäftlicher Risiken des Apothekers nicht immer möglich, da es sich oft um Pauschalangebote handelt.
Auch lässt die Betreuung während der vertraglichen Laufzeit gelegentlich zu wünschen übrig.