Lohnt sich der Abschluss einer sofortbeginnenden Rentenversicherung?
Generell basieren alle privat im Versicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Arten von Rentenversicherungen auf Versicherungsverträgen, die Auszahlung einer sogenannten Leibrente beinhalten. Dies gilt auch für die sogenannte sofortbeginnende Rentenversicherung oder die Sofortrente, die einen exklusiven Sonderfall im Kontext privater Rentenversicherungen darstellt.
Auch die sofortbeginnende Rentenversicherung wird grundsätzlich für den sogenannten Erlebensfall einer versicherten Person abgeschlossen. Hierbei gibt es im Unterschied zur konventionellen Form de privaten Rentenversicherung jedoch die Besonderheit, dass der jeweils versicherten Person nach Einzahlung eines Einmalbeitrages quasi ab sofort eine Leibrente ausgezahlt wird.
Eine sofortbeginnende Rentenversicherung bietet in der Praxis vielfältige Vorteile für all jene Versicherungsnehmer, denen es im Verlaufe ihrer Erwerbsphase möglich war, ein mehr oder minder umfangreiches Kapital zur Absicherung ihres Lebensabends aufzubauen.
Hierbei bietet die sofortbeginnende Rentenversicherung eine durchaus auch steuerlich interessante Möglichkeit, um dieses akkumulierte Kapital sinnvoll einsetzen zu können.
Sofort und unverzüglich sorgt jede sofortbeginnende Rentenversicherung für weitaus mehr finanzielle Flexibilität im Leben eines Menschen. Jede Art von sofortbeginnender Rentenversicherung funktioniert dabei nach dem Prinzip des nur einmaligen Einzahlens eines fixen Beitragsbetrages, von welchem dann allerdings lebenslang profitiert werden kann.
Schnell und enorm zuverlässig kann die sofortbeginnende Rentenversicherung auf diese Art und Weise für noch mehr finanzielle Sicherheit im Alter sorgen. Attraktive Steuervorteile garantieren den Betroffenen dabei stets ein noch höheres Netto.
Ideal ist die sofortbeginnende Rentenversicherung jedoch auch dazu geeignet, um sich ein zusätzliches finanzielles Einkommen verschaffen zu können. Weil nämlich stets nur ein vergleichsweise geringer Teil der sofortbeginnenden Rentenversicherung durch den Fiskus besteuert wird, verbleibt ein ansehnlicher Teil an Rente auf dem individuellen Konto und kann dort dann wiederum bei bedarf akkumuliert werden.
Geeignet ist die sofortbeginnende Rentenversicherung bei zahlreichen Versicherungsträgern bereits dazu, um angesparte Geldbeträge von mindestens jeweils 5.000 Euro sinnvoll zur Versorgung in der Ruhephase einsetzen zu können. Das disponible Kapital wird durch den Versicherungsnehmer dabei einmalig auf ein entsprechendes Konto beim jeweiligen Versicherungsträger eingezahlt. Unmittelbar im Anschluss an die erfolgte Auszahlung erhält der Versicherungsnehmer sodann eine lebenslange monatliche Rente durch den Versicherungsträger ausgezahlt, die von der Höhe der Einmalzahlung auf das Vertragskonto abhängig ist.
Wer als Versicherungsnehmer im Alter zum Beispiel eine Lebensversicherung ausgezahlt bekommt, der kann dieses Kapital beispielsweise sinnvoll in die sofortbeginnende Rentenversicherung investieren, um dadurch seinen Lebensstandard zu sichern.
Sinnvoll und empfehlenswert ist die sofortbeginnende Rentenversicherung jedoch allein auch schon deshalb:
- weil sie eine lebenslange garantierte und sichere Form der privat finanzierten Rente darstellt
- weil sie durch günstige Besteuerung lediglich eines Teils des Kapitals dem Versicherungsnehmer ein Mehr an Netto auf dem individuellen Konto garantiert
- weil sie jederzeit und ganz nach individuellem Bedarf auch ein Kapitalentnahme des Versicherungsnehmers ermöglicht und dadurch letztendlich auch seine finanzielle Flexibilität und Unabhängigkeit von teurem Fremdkapital gewährleisten kann
- weil sie nicht nur Garantiezeiten ermöglicht, sondern sich auch vorausschauend zur Hinterbliebenenrente ausbauen lässt, sofern der jeweilige Versicherungsträger diese Option anbieten kann
- weil sie renditestark ist und unter Umständen sogar optionale Gewinnbeteiligungen für die Versicherungsnehmer ermöglichen kann.
Auch wer durch ein plötzliches und unvermutetes Erbe oder durch einen unerwarteten Lottogewinn plötzlich zu Vermögen gekommen ist, kann dieses steuerlich günstig in Gestalt einer sofortbeginnenden Rentenversicherung anlegen, um dann sein Leben lang von den entsprechenden regelmäßigen Auszahlungen aus der getätigten Einmalzahlung in den entsprechenden Versicherungsvertrag zu profitieren.
Die sofortbeginnende Rentenversicherung ist eine steuerlich ungemein attraktive Sonderform der privaten Rentenversicherung, die dem Betroffenen in der Regel eine lebenslange Sicherheit und vor allem auch eine unerhörte finanzielle Flexibilität garantieren kann.
In Abhängigkeit vom jeweiligen Anbieter sind bei einer einmaligen Einzahlung von etwa 100.000 Euro bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung monatliche Auszahlungen von 250 Euro bis hin zu 300 Euro möglich. Und dies ein ganzes langes Leben lang.
Da der Versicherungsträger jedoch auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten stets dazu in de Lage ist, einen mehr oder minder kräftigen Überschuss erwirtschaften zu können, fallen die entsprechenden Zahlungen an den Versicherungsnehmer dadurch recht üppig aus und liegen meist auch deutlich über der vertraglich durch den Träger einer sofortbeginnenden Rentenversicherung garantierten monatlichen Zahlungen an den Versicherungsnehmer.
Eine besonders interessante und steuerlich günstige finanzielle Investition und Anlageform ist die sofortbeginnende Rentenversicherung daher für all jene Personen, zum Beispiel:
- plötzlich und unerwartet durch eine Erbschaft, einen Lottogewinn, einen Immobilienverkauf oder ähnliches zu Vermögen gekommen sind und nun nach einer steuerlich vorteilhaften Anlagemöglichkeit für dieses Kapital suchen
- keine fixen Einnahmen aus Mieten, Renten oder Zinserträgen haben und trotzdem nach finanzieller Sicherheit in Gestalt von lebenslangen garantierten Zahlungen zur Bestreitung des individuellen Lebensunterhaltes streben
- nach finanzieller Sicherheit bis hinein ins hohe Alter streben, indem sie ihre gesetzliche oder private Form der Rentenvorsorge durch eine entsprechende sofortbeginnende Rentenversicherung äußerst wirkungsvoll ergänzen.
Welche Leistungen sind im Rahmen einer sofortbeginnenden Rentenversicherung mitversichert?
Die sofortbeginnende Rentenversicherung ist eine steuerlich ungemein interessante und lebenslange Form der privaten Rentenvorsorge. Diese gewährt regelmäßige monatliche und lebenslange Leistungen in Gestalt von entsprechenden Leibrenten gegen die einmalige Einzahlung eines sogenannten Einmalbeitrags.
Dieser Einmalbetrag ist bei den unterschiedlichen Versicherungsträgern der sofortbeginnenden Rentenversicherung unterschiedlich hoch dimensioniert. Es gibt am Markt in der Bundesrepublik Deutschland jedoch auch Versicherungsträger, die eine sofortbeginnende Rentenversicherung bereits ab Einzahlungen in Höhe von 5.000 Euro ermöglichen.
Leistungen aus einer privat finanzierten sofortbeginnenden Rentenversicherung kann der einzelne Versicherte dabei im unterschiedlichen zeitlichen Rahmen und Umfang erhalten:
- zum Beispiel als unbefristete sofortbeginnende Rentenversicherung für den gesamten Zeitraum bis zum Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers
- als sogenannte temporäre oder auch zeitlich befristete sofortbeginnende Rentenversicherung; hierbei ist der Zeitraum des jeweiligen Rentenbezuges individuell konfektioniert und planbar; er beinhaltet nämlich bei der temporären und zeitlich befristeten Form der sofortbeginnenden Rentenversicherung bei den meisten Versicherungsträgern optional entweder 10 oder sogar auch 20 Jahre.
Selbstverständlich sind, je nach Anbieter und nach individueller Vertragsgestaltung, bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung auch zusätzliche Leistungen des jeweiligen Versicherungsträgers wählbar.
Diese zusätzlichen Leistungen beinhalten zum Beispiel die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, aus seinem individuellen Vertragskonto und Guthaben entsprechendes Kapital abziehen zu können. Ebenso können bei Bedarf im Rahmen einer modernen sofortbeginnenden Rentenversicherung bei den unterschiedlichsten Versicherungsträgern auch Umwandlungen in eine Hinterbliebenenrente realisiert und entsprechend beauftragt werden.
Auf Wunsch und gegen einen entsprechenden Aufpreis seitens des Versicherungsnehmers wird bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung für einen garantierten Zeitraum von meist optional 5 oder 10 Jahren die garantierte regelmäßige monatliche Rente auch dann noch an die Hinterbliebenen des früheren Versicherungsnehmers ausgezahlt, nachdem dieser bereits erstorben ist. Diese für viele Versicherungsnehmer bei de sofortbeginnenden Rentenversicherung ganz besonders interessante Variante nennt sich im Allgemeinen Rentengarantiezeit nach Einmalzahlung.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine sofortbeginnende Rentenversicherung abschließe?
Die Tarife, Zahlungsgarantien und Konditionen sind bei den unterschiedlichsten Anbietern der modernen sofortbeginnenden Rentenversicherung heute recht verschieden. Natürlich spielt auch das jeweils verfügbare Kapital des potenziellen Versicherungsnehmers eine ganz entscheidende Rolle. Wichtig sind jedoch in jedem Fall auch die Erwartungen und Präferenzen des angehenden Sofortrentners, die dieser gegenüber dem jeweiligen Versicherungsträger artikulieren sollte.
Um den jeweils optimal geeigneten Versicherungsträger für die individuelle sofortbeginnende Rentenversicherung am Markt ausfindig machen zu können, ist es für den angehenden Versicherungsnehmer unbedingt zu empfehlen, einen fundierten und gründlichen Rentenvergleich durchführen und rechnen zu lassen.
Dies ist heute bereits ganz bequem im Online.Modus möglich, ohne dass der entsprechende Interessent dazu noch das Haus verlassen muss. Die großen Vergleichsportale der namhaften deutschen Versicherungsgesellschaften, der privaten Rentenversicherungsträger und schließlich auch der unabhängigen Versicherungsmakler listen dabei eine Vielzahl in Frage kommender Anbieter auf.
Meist beinhalten diese Seiten jedoch auch nützliche Tools wie zum Beispiel den sogenannten Rentenrechner. Hier wird dann die jeweils disponible Summe eingegeben, die für die Einmalzahlung auf das entsprechende Versicherungskonto zur Verfügung steht und der gewünschte Zeitraum des individuellen Rentenbezugs hinterlegt, ehe man das entsprechende Tool per Mausklick rechnen lässt. Ausgewiesen wird dann grundsätzlich derjenige Rentenbetrag, den der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Einmalzahlung an den Versicherungsträger und der individuell gewünschten Bezugszeit der Rente monatlich erwarten kann.
Auch zusätzliche Module zur sofortbeginnenden Rentenversicherung, die Möglichkeit der Entnahme von Kapital aus dem individuellen Rententopf und einzelvertragliche Konditionen sollten durch den interessierten Versicherungsnehmer im Vorfeld eines Abschlusses eines Vertrages zur sofortbeginnenden Rentenversicherung eruiert werden.
Unter Umständen kann es außerdem auch ratsam erscheinen, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zur sofortbeginnenden Rentenversicherung im Vorfeld mit dem zuständigen Steuerberater oder Steuerbüro abzustimmen und zu diskutieren, um auch die steuerlich relevanten Aspekte einer solchen weit reichenden Entscheidung zur Verwendung individuellen Kapitals möglichst umfassend zu berücksichtigen.
In welchen Fällen erbringt die sofortbeginnende Rentenversicherung ihre Leistungen?
Damit die sofortbeginnende Rentenversicherung gegenüber dem jeweiligen Versicherungsnehmer ihre zuvor vertraglich fixierten Leistungen erbringen kann, müssen im Allgemeinen aus rein juristischer Sicht zwei ganz entscheidende Voraussetzungen erfüllt sein.
Einerseits muss der Vertrag über eine sofortbeginnende Rentenversicherung zwischen dem jeweiligen Versicherungsträger und dem Versicherungsnehmer wirksam zustande gekommen sein. Andererseits muss der Versicherungsnehmer jedoch auch seine vertraglich fixierte Einmalzahlung auf sein individuelles Vertragskonto beim zuständigen Versicherungsträger geleistet haben.
Damit die sofortbeginnende Rentenversicherung ihre Leistungen an den jeweiligen Versicherungsnehmer letztendlich auszahlen kann, müssen auch die unterschiedlichsten Varianten dieser Sonderform der privaten Rentenversicherung betrachtet werden. Dies sind im Allgemeinen:
- die konventionelle Sofortrentenversicherung
- die sogenannte aufgeschobene Variante der sofortbeginnenden Rentenversicherung.
Bei der konventionellen Form der sofortbeginnenden Rentenversicherung beginnt der entsprechende Rentenversicherungsträger, wie bereits eingangs angeführt, sofort nach der Einzahlung des zuvor vertraglich vereinbarten Einmalzahlungsbetrages mit der monatlichen Ausreichung der fixierten Sofortrente. Hier ist also eine unmittelbare Leistungspflicht des zuständigen Rentenversicherungsträgers gegeben, die lediglich an die beiden juristischen Voraussetzungen des rechtsverbindlichen Vertragsabschlusses zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer und die erfolgte Einmalzahlung gebunden ist.
Anders jedoch bei der aufgeschobenen Variante der sofortbeginnenden Rentenversicherung. Hier wird nämlich zwischen der Einmalzahlung in den privaten Topf der sofortbeginnenden Rentenversicherung und der Auszahlung des ersten monatlichen Rentenbetrages an den jeweiligen Versicherungsnehmer eine sogenannte Warte- oder Karenzzeit definiert, innerhalb welcher noch kein Leistungsbezug durch den Versicherungsnehmer erfolgen kann.
Ähnliches gilt analog für die Dauer des entsprechenden Leistungsbezuges bei der privaten Form der sofortbeginnenden Rentenversicherung. In ihrer standardmäßigen Normalform wird die sofortbeginnende Rentenversicherung seitens des Versicherungsnehmers auf einen zeitlich nicht exakt fixierbaren Zeitraum angelegt und definiert. Dieser umfasst den Zeithorizont von der Hinterlegung des Einmalbetrages beim Versicherungsträger bis zum Tode des Versicherungsnehmers. Dabei ist es möglich, dass die monatlichen Rentenzahlungen an den Versicherungsnehmer in konstanter Höhe bleiben oder aber auch einer bestimmten Dynamik unterliegen können.
Bei der temporären Form er sofortbeginnenden Rentenversicherung ist der Leistungsbezug aus dem Versicherungstopf jedoch zeitlich exakt definiert und entsprechend befristet, indem er nämlich auf einen Zeithorizont von maximal 10 oder auch von 20 Jahren fixiert wird. Mit dem Erreichen dieses Leistungshorizontes bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung endet bei der temporären und zeitlich gebundenen Variante dann auch der jeweilige Leistungsanspruch des einzelnen Versicherungsnehmers.
In welchen Fällen erbringt die sofortbeginnende Rentenversicherung ihre Leistungen nicht?
Die sofortbeginnende Rentenversicherung ist ein individuelles Vertragswerk zwischen einem Versicherungsträger und einem Versicherungsnehmer. Dabei ist das Vertragswerk natürlich so ausgelegt und inhaltlich sowie juristisch kodifiziert und formuliert, dass beide vertragschließende Seiten ihren Verpflichtungen optimal gerecht werden. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die entsprechende Leistungspflicht eines Versicherungsträgers im Rahmen einer sofortbeginnenden Rentenversicherung.
Damit der Träger der sofortbeginnenden Rentenversicherung seine Leistungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer erfolgreich verweigern kann, was im Zweifelsfalle sogar auch ein Gericht entscheiden muss, müssen zumindest einige gravierende Vorbedingungen zwingend erfüllt worden sein.
So ist der Träger einer sofortbeginnenden Rentenversicherung beispielsweise zur Leistungsverweigerung gegenüber dem Versicherungsnehmer berechtigt, wenn der entsprechende Vertrag nicht rechtswirksam zustande gekommen ist oder inzwischen von einer der beiden vertragschließenden Seiten aufgekündigt worden ist.
Wurde ferner die vertraglich zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer vereinbarte Einmalzahlung nicht geleistet, so repräsentiert dies im Allgemeinen einen juristisch verbrieften Grund für den zuständigen Versicherungsträger, vom bereits geschlossenen Vertrag zurück zu treten und die Leistung erfolgreich zu verweigern.
Ferner ist der Träger der sofortbeginnenden Rentenversicherung dazu berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn der vertraglich gesetzte Versicherungsbeginn noch gar nicht eingesetzt hat. Dies kann zum Beispiel auch immer dann sein, sofern der jeweilige Versicherungsvertrag als sogenannte sofortbeginnende Rentenversicherung mit aufschiebender Wirkung deklariert worden ist. Hierbei wird zunächst nach der Leistung er Einmalzahlung an den entsprechend zuständigen Versicherungsträger eine sogenannte Karenzzeit vereinbart, in welcher der Versicherungsnehmer keinerlei Zahlungen seitens des Versicherungsträgers erhalten kann.
Leistungsausschlüsse kann es ferner bei der Sonderform der sogenannten temporären sofortbeginnenden Rentenversicherung mit ihrer zeitlichen Begrenzung des Leistungsbezuges auf jeweils 10 oder optional auch auf 20 Jahre geben. Es liegt dabei jedoch ganz klar auf der Hand, dass nach dem Ablauf des vertraglich fixierten Bezugszeitraumes der sofortbeginnenden Rentenversicherung keinerlei Leistungen seitens des Versicherungsträgers mehr gewährt werden können.
Stirbt der Bezieher der sofortbeginnenden Rentenversicherung, so erlischt im Allgemeinen auch die Anwartschaft auf einen entsprechenden Leistungsbezug. Wurde das Kapital der Einmalzahlungen durch den Versicherungsnehmer vollständig entnommen, so kann dies auch ein Grund für den Träger der sofortbeginnenden Rentenversicherung sein, die laufenden monatlichen Zahlungen an den betreffenden Versicherungsnehmer ganz oder zumindest teilweise einzustellen.
Es empfiehlt sich daher bereits beim Abschluss eines Vertrages über eine sofortbeginnende Rentenversicherung die jeweiligen Klauseln zur Leistungsverweigerung, zur Leistungsbeschränkung oder zum Leistungsausschluss zu studieren, die de Träger einer sofortbeginnenden Rentenversicherung in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) verbindlich kodifiziert und festgeschrieben hat.
Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Grundsätzlich ist auch das System der modernen sofortbeginnenden Rentenversicherung modular und nach dem bereits vielfach bewährten Baukastenprinzip aufgebaut. Dies ermöglicht es dem jeweiligen Versicherungsnehmer, optional zusätzliche Bausteine in eine bereits bestehende Police für die sofortbeginnende Rentenversicherung erfolgreich integrieren zu können. Allerdings sind diese zusätzlichen Module und Bausteine, die regelmäßig dann auch eine Ausweitung der entsprechenden Leistungspflicht des Versicherungsträgers nach sich ziehen, mit Aufpreisen verbunden.
So kann zum Beispiel der zusätzliche Baustein der Hinterbliebenenversicherung in die sofortbeginnende Rentenversicherung integriert werden, bei welchem der Versicherungsträger über einen vorher exakt zu definierenden Zeitraum auch nach dem Tode es Versicherungsnehmers den Hinterbliebenen die monatlichen Rentenbeträge zahlt. Ebenso ist es beispielsweise auch möglich, eine sofortbeginnende Rentenversicherung mit konstant hohen monatlichen Rentenbezügen in eine dynamische Form umzuwandeln, bei welcher die Rentenbeträge in Abhängigkeit von den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherungsträgers sogar steigen können.
Wann setzt der Versicherungsschutz bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung ein?
In Bezug auf das Einsetzen des jeweiligen Versicherungsschutzes bei der ausschließlich privat finanzierten sofortbeginnenden Rentenversicherung wurde an anderer Stelle bereits auf die beiden am Markt derzeit erhältlichen modernen Formen der sofortbeginnenden Rentenversicherung verwiesen, die jeweils unterschiedliche Optionen für das Einsetzen des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Bei der konventionellen und besonders populären Form der sofortbeginnenden Rentenversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit dem rechtsverbindlichen Unterzeichnen des entsprechenden Versicherungsvertrages durch beide vertragschließende Seiten und der Ableistung der Einmalzahlung des betreffenden Einzahlungsbetrages auf das individuelle Vertrags- oder Versicherungskonto. Unmittelbar darauf setzten dann sowohl der Versicherungsschutz des jeweiligen Versicherungsnehmers, wie auch der laufende monatliche Leistungsbezug ein.
Anders jedoch bei der sogenannten sofortbeginnenden Rentenversicherung mit aufschiebender Wirkung. Hierbei setzt zwar auch der Versicherungsschutz mit der Vertragsunterzeichnung durch Versicherungsträger und Versicherungsnehmer und der Überweisung des Einmalbetrages an die Gesellschaft ein, jedoch wurde hier zu Beginn erst eine unterschiedlich lang dimensionierte Karenzzeit vereinbart. Während dieser Zeit besteht zwar bereits der Versicherungsschutz, doch erhält der Versicherungsnehmer während der Karenzzeit grundsätzlich noch keinerlei Zahlungen durch den Versicherungsträger ausgereicht.
Eine weitere Besonderheit hinsichtlich des Versicherungsschutzes ergibt sich bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung auch aus der Dauer der vertraglich kodifizierten Zahlungen seitens des Versicherungsträgers. Bei der Normalform der sofortbeginnenden Rentenversicherung werden Versicherungsschutz und Zahlungen ab der Überweisung der Einmalzahlung bis zum Tode des Versicherungsnehmers garantiert. Ist der Vertrag jedoch temporär angelegt und zeitlich zum Beispiel auf 20 Jahre befristet worden, so beginnt der Versicherungsschutz im Rahmen der sofortbeginnenden Rentenversicherung mit der Einzahlung der Einmalzahlung und endet mit Ablauf der vereinbarten 20 Jahre. Bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung mit Hinterbliebenenschutz besteht der vertraglich zugesagte und entsprechend garantierte Versicherungsschutz für eine zuvor exakt kodifizierte Zeitspanne auch über den Zeitpunkt des Todes des jeweiligen Versicherungsnehmers hinaus.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der sofortbeginnenden Rentenversicherung sein?
Als Deckungssumme oder Versicherungssumme wird auch bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung jene Summe bezeichnet, welche der jeweilige Versicherungsnehmer zu Vertragsbeginn bei dem jeweiligen Versicherungsträger zu hinterlegen hat.
Für die Deckungssumme der sofortbeginnenden Rentenversicherung lassen sich im Allgemeinen keine pauschalen Aussagen treffen, da diese Deckungssumme abhängig von der Bonität und dem disponiblen Budget des individuellen Versicherungsnehmers bleibt. Die Höhe der jeweiligen Deckungssumme bestimmt bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung die Tatsache, ob der monatliche Rentenbezug eine komplette Bestreitung de Kosten er individuellen Lebens- und Haushaltsführung ermöglicht oder lediglich eine zusätzliche finanzielle Einnahme des jeweiligen Versicherungsnehmers darstellen kann.
Einige Experten bezeichnen Deckungssummen in Höhe von mindestens 50.000 Euro als sinnvoll im Rahmen der sofortbeginnenden Rentenversicherung. Es gibt allerdings in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig auch bereits Versicherungsträger, welche bereits Deckungssummen in Gestalt entsprechender Einmalzahlungen in Höhe von 5.000 Euro akzeptieren.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur sofortbeginnenden Rentenversicherung berechnet?
Die Höhe der monatlichen Zahlungen, die dem Versicherungsnehmer bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung laufend gewährt werden können, ist abhängig von der Höhe der durch den Versicherungsnehmer jeweils geleisteten Einmalzahlung an den Versicherungsträger und von der Dauer des individuell gewünschten Leistungsbezugs. Auch erwirtschaftete Überschüsse durch den Versicherungsträger machen sich hier entsprechend bemerkbar.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der sofortbeginnenden Rentenversicherung für mich?
Er ermöglicht es mir letztendlich, wie bei jedem heute am Markt erhältlichen Produkt, den Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis heraus finden zu können. Ein Vergleich der Anbieter der sofortbeginnenden Rentenversicherung kann heute bequem und von Zuhause aus im Internet anhand der zahlreichen Vergleichsportale der großen Anbieter der sofortbeginnenden Rentenversicherung oder auch der unabhängigen Versicherungsmakler durchgeführt werden und hat sich dabei stets als überaus sinnvoll und nützlich für den Versicherungsnehmer erwiesen.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Auch bei der modernen sofortbeginnenden Rentenversicherung ist es heute aufgrund ihres modularen Aufbaus heute meist problemlos möglich, auch noch im Nachhinein den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeträge flexibel an die jeweils individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Sinnvoll ist es jedoch in jedem Fall, auch bei der modernen sofortbeginnenden Rentenversicherung dazu bereits bei Versicherungsabschluss die einschlägigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des Versicherungsträgers zu studieren oder den Vertreter nach der Möglichkeit von nachträglichen Vertragsanpassungen zu fragen.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Bei der modernen sofortbeginnenden Rentenversicherung wird im Alter des jeweiligen Versicherungsnehmers nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Dieser beträgt bei einem 65-jährigen Versicherungsnehmer lediglich 18 %.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner sofortbeginnenden Rentenversicherung achten?
Kündigungsfristen und Modalitäten sollten in jedem Fall beachtet werden. Um ganz sicher zu gehen, sollen Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein kündigen.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner sofortbeginnenden Rentenversicherung achten?
Auch hier sollten man auf die vom Versicherer gesetzten Fristen und Modalitäten achten und einen Wechsel in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen.
Die Vorteile von sofortbeginnender Rentenversicherung sind?
Es gibt einige Vorteile in Bezug auf die sofortbeginnende Rentenversicherung. Dazu zählen unter anderem.
- Ihre Garantie
- Ihre Sicherheit und
- der steuerliche Vorteil.
Welche Nachteile hat die sofortbeginnende Rentenversicherung?
Eine sofortbeginnende Rentenversicherung erfordert in der Regel einen hohen Kapitaleinsatz. Daher sollte dieser Schritt wohl überlegt sein.