Warum lohnt sich der Abschluss einer Familienrechtsschutz Versicherung?
Der geplante Familienurlaub fällt sprichwörtlich ins Wasser: Das gebuchte und bereits bezahlte Hotel ist überfüllt und der Reiseveranstalter bietet als Alternative nur ein minderwertiges Hotel. Einen Kostenausgleich sieht er nicht vor. Die Familie nimmt sich einen Anwalt und klagt vor Gericht gegen den Reiseveranstalter. Ein anderes Beispiel: Der volljährigen Tochter wird unerwartet und ohne Angabe von Gründen der Ausbildungsvertrag gekündigt. Diese Entscheidung will die Familie nicht hinnehmen und sucht sich rechtlichen Beistand, um eine Fortführung des Ausbildungsverhältnisses einzuklagen.
Im alltäglichen Leben gibt es eine Vielzahl von Situationen und Auseinandersetzungen, für die es keine einfache Lösung beziehungsweise keine gütliche Einigung gibt. Teilweise sind die Fronten von zwei Parteien so verhärtet, dass eine Klärung nur mit einem Rechtsbeistand und vor Gericht möglich ist. Vor allem für den „Verlierer“ kann ein Rechtsstreit extrem teuer werden, wenn sämtliche Kosten (auch die des Rechtsgegners) gezahlt werden müssen. Aber selbst der „Gewinner“ des Rechtsstreits muss zunächst einmal in Vorleistung treten, um beispielsweise seinen Rechtsanwalt zu vergüten.
Eine Familienrechtsschutz Versicherung bietet zugeschnitten auf die Bedürfnisse einer Familie Versicherungsschutz in den wichtigsten rechtlichen Bereichen und übernimmt im Falle eines Rechtsstreits die Kosten und Auslagen für den Rechtsanwalt, das Gericht und das Verfahren. Die Familienrechtsschutz Versicherung besteht in der Regel aus diversen Bausteinen, die zum Beispiel die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr und/oder Miete abdecken können. Je nach Anbieter und nach eigenem Bedarf umfasst eine Familienrechtsschutz Versicherung daher unterschiedliche Rechtsbereiche und kann mehr oder weniger umfangreich sein. Gemein ist jedoch allen Tarifen einer Familienrechtsschutz Versicherung, dass sie denselben Personenkreis absichern. Im Gegensatz zu einer Single Rechtsschutzversicherung genießen neben dem Versicherungsnehmer folgende Personen einer Familie über eine Familienrechtsschutz Versicherung Versicherungsschutz:
- der Ehepartner, der Lebensgefährte oder der (eingetragene) Lebenspartner
- die minderjährigen Kinder vom Versicherungsnehmer und/oder des Ehepartners, des Lebensgefährten oder des Lebenspartners
- die volljährigen Kinder, die sich in der Ausbildung befinden und noch im gemeinsamen Haushalt leben, sofern sie unter 30 Jahre alt sind
- unverheiratete Kinder in der Ausbildung, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben
- die Eltern und Großeltern, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben
Eine Familienrechtsschutz Versicherung kann demnach einer Vielzahl von Personen im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung Versicherungsleistungen bieten. In der Regel ist der Abschluss einer Familienrechtsschutz deutlich günstiger als der Abschluss mehrerer Einzelpolicen.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Familienrechtsschutz Versicherung mitversichert?
Eine Familienrechtsschutz Versicherung bietet keinen einheitlichen Leistungsumfang und deckt je nach Anbieter und individuellem Wunsch des Versicherten unterschiedliche Rechtsgebiete ab. Grundsätzlich können über die Familienrechtsschutz Versicherung folgende Bereiche abgesichert werden:
- Privatrechtsschutz: Versicherungsschutz besteht im privaten Bereich unter anderem bei den Rechtsgebieten Sozial-, Steuer-, Straf- und Schadensersatzrecht. Auch Vertrags- und Sachrecht gehören zum Bereich privater Rechtsschutz.
- Verkehrsrechtsschutz: Eine rechtliche Absicherung besteht beim Verkehrsrechtsschutz bei sämtlichen Streitigkeiten, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen. Abgesichert sind die Versicherten nicht nur als Halter und Fahrer eines Fahrzeugs, sondern auch als Fußgänger, als Radfahrer oder als Fahrgast in einem öffentlichen Verkehrsmittel.
- Berufsrechtsschutz beziehungsweise Arbeitsrechtsschutz: Der rechtliche Schutz besteht über die Familienrechtsschutz Versicherung für alle Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber sowie mit Behörden und Ämtern.
- Wohn- oder Mieterrechtsschutz: Versicherungsschutz wird für alle rechtlichen Belange rund um das private Wohnen gewährt, sei es in der eigenen Immobilie oder in einem Mietshaus.
- Vermieterrechtsschutz: Sollte der Versicherungsnehmer eine Immobile vermieten, kann der Vermieterrechtsschutz eine sinnvolle Ergänzung der Familienrechtsschutz Versicherung sein.
Die Familienrechtsschutz Versicherung bietet in den versicherten Bereichen übrigens Versicherungsschutz, sowohl wenn der Versicherungsnehmer selbst einen Rechtsstreit beginnt (aktive Rechte) als auch dann, wenn er sich rechtlich verteidigen muss (passive Rechte).
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Familienrechtsschutz Versicherung abschließe?
Grundsätzlich sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Familienrechtsschutz Versicherung darüber bewusst sein, dass es sich dabei nicht um eine Rechtsschutzversicherung handelt, die den Bereich Familienrecht abdeckt. Häufig werden die beiden Begriffe verwechselt. Das Familienrecht umfasst rechtliche Streitigkeiten innerhalb der Familie, wenn es beispielsweise um eheliche Angelegenheiten, um Scheidung oder um Unterhalt geht. Der Rechtsbereich Familienrecht ist in einer Familienrechtsschutz Versicherung in aller Regel nicht inkludiert.
Wer nicht im Angestelltenverhältnis tätig ist, sondern als Selbstständiger oder Beamter, der bedarf eines anderen Rechtsschutzes, der speziell auf die Belange dieser Berufsgruppen ausgerichtet ist. Auch eine Familienrechtsschutz Versicherung kann als Selbstständigen- oder Beamtentarif abgeschlossen werden.
Durch die diversen Rechtsbereiche, die über eine Familienrechtsschutz Versicherung abgedeckt werden können, empfiehlt es sich, den eigenen Bedarf noch vor dem Abschluss genau auszuloten. In welchem Bereich ist das Risiko für einen Rechtsstreit besonders hoch und in welchem kann möglicherweise auf eine Familienrechtsschutz Versicherung verzichtet werden? Wer viele Leistungen wünscht, aber dennoch Beiträge sparen will, der vereinbart eine Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung ist in den meisten Policen einer Familienrechtsschutz Versicherung vorgesehen. Die vereinbarte Höhe der Selbstbeteiligung gibt vor, bis zu welcher Höhe der Versicherungsnehmer bei jedem Rechtsstreit die entstehenden Kosten aus eigener Tasche zahlen muss. Mit der Selbstbeteiligung schützen sich die Versicherer davor, dass nicht jede kleine Auseinandersetzung direkt zu einer rechtlichen Streitigkeit führt, da die Versicherten auch immer einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Generell gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer der Beitrag.
Welche Leistungen sind bei einer Familienrechtsschutz Versicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Ein Anspruch auf Leistungen besteht bei der Familienrechtsschutz Versicherung nur dann, wenn grundsätzlich eine Aussicht auf Erfolg besteht. Dementsprechend wird die Familienrechtsschutz Versicherung die jeweilige Streitigkeit genau prüfen, bevor sie Leistungen bietet. Ist eine Deckungszusage erfolgt, können der Versicherungsnehmer und seine Familie folgende Leistungen aus den jeweils versicherten Rechtsgebieten in Anspruch nehmen:
- die Kosten für einen Rechtsanwalt inklusive Beauftragung, Beratung und Vertretung vor Gericht (gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung)
- die Kosten für das Gericht
- die Kosten für Gutachter und Sachverständige
- die Kosten für Gerichtsvollzieher
In der Regel bietet eine Familienrechtsschutz Versicherung meist auch einen optionalen erweiterten Versicherungsschutz, der meist mit höheren Beiträgen einhergeht:
- die Kosten für einen Rechtsanwalt nach freier Wahl mit erhöhtem Honorarsatz
- die Kosten für Zeugen
- die Kosten für einen Mediator für eine außergerichtliche Klärung
- die Kosten für eine Kaution in strafrechtlichen Verfahren
- die Kosten für ausländische Gerichte und Verwaltungsbehörden (bei Streitigkeiten im Ausland)
- je nach Police auch weitere Leistungen
Welche Leistungen sind bei einer Familienrechtsschutz Versicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Grundsätzlich lassen sich nicht alle Rechtsbereiche über die Familienrechtsschutz Versicherung absichern. In der Regel gehören nicht zum Leistungsumfang einer Familienrechtsschutz Versicherung rechtliche Streitigkeiten, die innerhalb der Familie entstehen. So ist der Bereich Familienrecht (zum Beispiel Scheidungsrecht, Erbrecht, Unterhaltsrecht) nur in Ausnahmefällen in eine Familienrechtsschutz Versicherung integriert, teilweise ist aber Beratungsrechtsschutz beim Familienrecht enthalten. Auch rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem eigenen Haustier stehen, können nicht über die Familienrechtsschutz Versicherung abgedeckt werden. Für diesen Fall wird eine Hundehalter Haftpflichtversicherung benötigt.
Weiterhin ist der Umfang der versicherten Personen über die Familienrechtsschutz Versicherung eindeutig festgelegt. Auch wenn sie rein rechtlich zur Familie gehören, sind Kinder, die ein eigenes Einkommen beziehen und nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben, nicht über die Familienrechtsschutz Versicherung mitversichert. Auch Kinder, die zwar im elterlichen Haushalt leben, aber bereits über 30 Jahre alt sind, müssen sich selbst versichern.
Weitere allgemeine Leistungsausschlüsse bestehen bei der Familienrechtsschutz Versicherung unter anderen bei
- vorsätzlichem Verhalten der Versicherten
- der Abwehr von Schadensersatzansprüchen (versichert über die jeweilige Haftpflichtversicherung)
- rechtlichen Streitigkeiten, die ihren Beginn bereits vor dem Abschluss der Familienrechtsschutz Versicherung oder während der Wartezeit hatten.
- vorsätzlichen Straftaten
- Geldstrafen und -bußen
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Sollte sich eine rechtliche Streitigkeit anbahnen oder absehbar sein, dann informieren Sie Ihren Versicherer der Familienrechtsschutz Versicherung im besten Fall umgehend. Hierfür bietet sich eine telefonische Kontaktaufnahme an: In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie direkt, ob für den betreffenden Fall grundsätzlich ein Rechtsschutz besteht.
Ist Versicherungsschutz gewährleistet, dann können Sie sich einen Rechtsanwalt suchen. In der Regel sprechen die Versicherer auf Wunsch auch gerne Empfehlungen für den rechtlichen Beistand aus. Ein von der Familienrechtsschutz Versicherung empfohlener Anwalt birgt den Vorteil, dass es im Zweifel nicht zu Unstimmigkeiten bei der Kostenübernahme kommt. Erstattet werden immer nur die Kosten gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung, sofern in der Police der Familienrechtsschutz Versicherung nichts anderes vereinbart wurde.
Im weiteren Verlauf verfasst der Rechtsanwalt (alternativ auch der Versicherungsnehmer selbst) eine Schadensmeldung an die Familienrechtsschutz Versicherung. Darin enthalten sein sollten wichtige Angaben über die Art des Rechtsstreits, die Ursache sowie den Beginn der Streitigkeit. Namentlich genannt werden müssen zudem die „gegnerische Partei“ sowie mögliche Zeugen. Gibt es beweisrelevante Dokumente, wie Schriftverkehr oder Fotos, sind diese bei der Familienrechtsschutz Versicherung einzureichen.
Liegen der Familienrechtsschutz Versicherung alle Unterlagen vor, prüft sie den Fall eingehend vor allem im Hinblick auf die Erfolgsaussichten. Im besten Fall wird eine Deckungszusage erteilt. In der Folge wird die Familienrechtsschutz Versicherung sämtliche Kosten für den Rechtsstreit bis zur Höhe der Deckungssumme übernehmen. Bei einer Deckungszusage muss der Versicherungsnehmer nicht in Vorleistung treten – die Abrechnung erfolgt zwischen der Versicherung und dem Rechtsanwalt, dem Gericht beziehungsweise dem Gutachter. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, die Familienrechtsschutz Versicherung stets auf dem Laufenden zu halten und etwaige Änderungen unverzüglich zu melden beziehungsweise auch abzusprechen.
Es ist aber auch möglich, dass die Familienrechtsschutz Versicherung eine Absage erteilt. In diesem Fall haben Sie drei Möglichkeiten zu reagieren:
- Sie akzeptieren die Absage
- In einem sogenannten Stichentscheid kann der beauftragte Rechtsanwalt die jeweilige Aussicht auf Erfolg gegenüber der Familienrechtsschutz Versicherung nochmal eingehend begründen. Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt die Familienrechtsschutz Versicherung.
- In einem Schiedsgutachterverfahren entscheidet ein unabhängiger Schiedsgutachter verbindlich über eine Deckungszusage oder -absage. Der „Verlierer“ trägt die Kosten für das Schiedsgutachterverfahren.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Familienrechtsschutz Versicherung ein?
Nach dem schriftlichen Abschluss der Versicherungspolice der Familienrechtsschutz Versicherung beginnt in aller Regel erst einmal eine Wartezeit. Erst nach Ablauf der Wartezeit, die je nach Rechtsgebiet zwischen drei und sechs Monaten beträgt, beginnt für den Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz der Familienrechtsschutz Versicherung. In einigen Rechtsbereichen ist jedoch nicht mit einer Wartezeit zu rechnen: Dies ist zum Beispiel grundsätzlich beim Verkehrsrechtsschutz der Fall sowie bei einigen Bereichen im Privatrechtsschutz, zum Beispiel beim Steuer-, Vertrags- und Sachenrechtsschutz. Auch bei einem übergangslosen Anbieterwechsel wird im Allgemeinen auf eine Wartezeit verzichtet, sofern die gleichen Rechtsbereiche abgedeckt sind.
Versicherungsschutz der Familienrechtsschutz Versicherung ist dann für die Dauer der vertraglich festgelegten Laufzeit gewährleistet. Diese beträgt mindestens ein Jahr, kann zugunsten der Beitragshöhe aber auch länger vereinbart werden.
Eine Familienrechtsschutz Versicherung bietet Versicherungsschutz ausschließlich für rechtliche Streitigkeiten, die ihren Ursprung während der Laufzeit haben und nicht bereits vor Versicherungsbeginn oder während der Wartezeit begonnen haben. Demnach versichert die Familienrechtsschutz Versicherung nur das allgemeine Risiko für eine rechtliche Streitigkeit und nicht einen konkreten Fall.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Familienrechtsschutz Versicherung sein?
Die Deckungssumme der Familienrechtsschutz Versicherung ist gleichzusetzen mit dem maximalen Kostenausgleich, der im Schadensfall dem Versicherten zur Verfügung steht. In der Regel findet bei der Familienrechtsschutz Versicherung keine individuelle Berechnung statt, vielmehr werden pauschale Deckungssummen festgelegt. Allgemein empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro, der Bund der Versicherten rät sogar zu 500.000 Euro.
Einige Versicherer bieten neben der pauschalen Versicherungssumme auch Deckungssummen in unbegrenzter Höhe an. Unabhängig von der Höhe der Kosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen, trägt die Familienrechtsschutz Versicherung dann sämtliche Kosten. Meist geht eine unbegrenzte Deckungssumme aber auch mit höheren Beiträgen einher. Sie sollten daher genau abwägen, wie hoch das Risiko ist, in einen Rechtsstreit zu geraten, der immense Kosten mit sich bringt. Im Normalfall sind Sie mit der empfohlenen Versicherungssumme auf der sicheren Seite.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Familienrechtsschutz Versicherung berechnet?
Der Beitrag der Familienrechtsschutz Versicherung ist keine pauschale Größe, sondern wird von mehreren Faktoren beeinflusst, zum Beispiel
- von dem Umfang der versicherten Rechtsbereiche: Je mehr Rechtsbereiche abgesichert werden, desto höher fällt der Beitrag der Familienrechtsschutz Versicherung aus.
- von dem Umfang der versicherten Leistungen: Wird beispielweise ein erweiterter Leistungsumfang vereinbart, geht dies mit höheren Kosten einher.
- von der Deckungssumme: Eine unbegrenzte Deckungssumme wird zu einem höheren Beitrag führen als die Festlegung einer pauschalen Deckungssumme.
- von der Selbstbeteiligung: Die meisten Policen der Familienrechtsschutz Versicherung sehen eine Selbstbeteiligung vor. Eine hohe Selbstbeteiligung garantiert günstigere Beiträge.
- von der Laufzeit: Eine lange Bindung an den Anbieter wird sich zugunsten des Beitrags auswirken.
- von den Zahlungsmodalitäten: Die Überweisung in jährlicher Zahlungsweise führt in der Regel zu einem geringeren Beitrag, als wenn eine monatliche Zahlung vereinbart wurde.
- von dem Preisniveau des Anbieters: Der gleiche Leistungsumfang bedeutet nicht automatisch den gleichen Beitrag. Je nach Anbieter können die Beiträge unterschiedlich hoch ausfallen.
Grundsätzlich ist ein Familientarif teurer als ein Singletarif, da die Wahrscheinlichkeit für einen Rechtsstreit bei mehreren versicherten Personen größer ist, als bei einer Einzelperson. Dabei ist es für den Beitrag der Familienrechtsschutz Versicherung jedoch unerheblich, wie viele Familienmitglieder zum Versicherungsumfang gehören. Ganz gleich, ob drei, fünf oder zehn Personen, die Beitragshöhe wird davon nicht beeinflusst.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Familienrechtsschutz Versicherung für mich?
Der Leistungsumfang einer Familienrechtsschutz Versicherung ist nicht eindeutig definiert und festgelegt, vielmehr bieten die diversen Anbieter recht unterschiedliche Leistungspakete an. Aus diesem Grund sollte ein Versicherungsvergleich vor dem Abschluss oder vor dem Wechsel einer Familienrechtsschutz Versicherung auf keinen Fall versäumt werden. Ein Vergleich bietet den Vorteil, einen Tarif zu finden, der
- für den persönlichen Bedarf
- einen entsprechenden Leistungsumfang
- zu einem möglichst günstigen Preis bietet.
Ein Online Tarifrechner bietet eine gute Option für einen umfassenden Vergleich: Schnell, unkompliziert und kostenlos vergleicht dieser anhand Ihrer Angaben und Anforderungen mehrere Tarife und filtert die für Sie in Frage kommenden Angebote heraus. Im Idealfall entscheiden Sie sich für den Tarif mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Ein direkter Online Abschluss ist in der Regel möglich. Wer sich unsicher ist, aus welchen Bestandteilen sich die eigene Familienrechtsschutz Versicherung zusammensetzen sollte, der kann vorab einen Versicherungsexperten kontaktieren. Dieser wird Sie nicht nur ausführlich beraten, sondern auch eine genaue Bedarfs- und Risikoanalyse vornehmen.
Eine gute allgemeine Vergleichsgrundlage erhalten Sie auch durch die Testergebnisse der unabhängigen Verbraucherorganisation Stiftung Warentest, die 2014 insgesamt 66 Tarife mit 218 Angebotsvarianten von Rechtsschutzversicherungen genauer unter die Lupe genommen hat.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich sind die Beiträge für die Familienrechtsschutz Versicherung steuerlich nicht absetzbar. Die Familienrechtsschutz Versicherung gilt nicht als Vorsorgeaufwendung, sondern als reine Sachversicherung. Eine Ausnahme ist jedoch gegeben: Enthält die Versicherungspolice den Bereich Arbeitsrechtsschutz, so kann dieser Anteil bei der jährlichen Einkommenssteuer als Werbungskosten (bis maximal 1.000 Euro pro Jahr) angegeben werden. Teilweise wird der Betrag für den Arbeitsrechtsschutz separat in der Versicherungspolice aufgeführt. Ist das nicht der Fall, sollten Sie bei Ihrem Versicherer nachfragen.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Familienrechtsschutz Versicherung achten?
Die Kündigung einer Familienrechtsschutz Versicherung kann immer zum Ende einer bestehenden Laufzeit erfolgen, sofern Sie die Kündigungsfristen einhalten. Je nach Anbieter betragen diese Kündigungsfristen entweder einen Monat oder drei Monate. Die Kündigung muss dem Versicherer schriftlich vorliegen, eine Angabe von Gründen ist jedoch nicht nötig. Sollte die Familienrechtsschutz Versicherung nicht oder zu spät gekündigt werden, wird sich die Police stillschweigend um ein Jahr verlängern.
Unter besonderen Umständen ist auch eine Kündigung der Familienrechtsschutz Versicherung während der bestehenden Laufzeit möglich. Diese sogenannte außerordentliche Kündigung mit der Kündigungsfrist von einem Monat kann dann erfolgen, wenn triftige Gründe vorliegen, beispielsweise
- eine Beitragserhöhung des Anbieters
- eine Deckungsabsage trotz nachweislicher Verpflichtung zur Leistung vom Anbieter
- mehr als zwei regulierte Schadensfälle pro Jahr (auch von Seiten des Versicherers besteht das Recht zur Kündigung)
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Familienrechtsschutz Versicherung achten?
Der Wechsel einer Familienrechtsschutz Versicherung kann sich vor allem dann lohnen, wenn ein anderer Tarif einen günstigeren Beitrag bietet und dabei gleichzeitig den bedarfsgerechten Leistungsumfang gewährleistet. Möglich ist es auch, dass der neue Tarif zusätzliche Leistungen zu einem gleichbleibenden Beitrag anbietet. Da es auf dem Versicherungsmarkt eine Vielzahl an möglichen Tarifen für eine Familienrechtsschutz Versicherung gibt, sollte vor einem Wechsel ein umfassender Vergleich nicht versäumt werden. Mithilfe eines Online Tarifrechners lassen sich unkompliziert und kostenlos die Tarife im Hinblick auf Preis und Leistung untereinander vergleichen.
Achten Sie vor einem Wechsel darauf, dass der bestehende Tarif der Familienrechtsschutz Versicherung zum jeweiligen Zeitpunkt gekündigt werden kann, damit Sie keine doppelten Beiträge zahlen müssen. Haben Sie bereits vor Laufzeitende einen passenden neuen Tarif gefunden, ist es in der Regel immer möglich, die neue Police zeitversetzt mit Beendigung der alten beginnen zu lassen. Ein zeitlich lückenloser Übergang der Familienrechtsschutz Versicherung bietet zudem den Vorteil, dass keine erneute Wartezeit anfällt, sofern es sich um die gleichen Rechtsgebiete handelt. In dem Fall ist sogar ein bereits bestehender oder absehbarer Rechtsstreit über die neue Police der Familienrechtsschutz Versicherung mit abgedeckt.
Welche Vorteile hat eine Familienrechtsschutz Versicherung?
Wer sich und seine Familie vor dem Risiko eines möglichen Rechtsstreits absichern möchte, ist mit dem Abschluss einer Familienrechtsschutz Versicherung gut beraten, weil
- die Familienrechtsschutz Versicherung sämtliche Mitglieder der Familie, die in einem Haushalt leben, mit absichert.
- die Beiträge vergleichsweise günstiger sind, als wenn jede Person eine Einzelpolice abschließen würde.
- der Versicherungsschutz sich sehr individuell anhand verschiedener Bausteine zusammensetzen lässt.
- sich eine große Bandbreite an möglichen Rechtsgebieten sowohl im Privat- und Berufsrechtsschutz als auch im Verkehrs- und Mieterrechtsschutz versichern lässt.
- der Leistungsumfang der Familienrechtsschutz Versicherung sämtliche Kosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen können, abdecken kann.
- die Deckungssumme variabel festlegbar ist und sogar in unbegrenzter Höhe gewählt werden kann.
- sich durch die Selbstbeteiligung Beiträge sparen lassen.
Welche Nachteile hat eine Familienrechtsschutz Versicherung?
Wer eine Familienrechtsschutz Versicherung abschließt, sollte einige Aspekte beachten, die sich möglicherweise als nachtteilig herausstellen können:
- Die Familienrechtsschutz Versicherung sichert keine Streitigkeiten innerhalb der Familie ab. So sind zum Beispiel die Bereiche Scheidungs- und Unterhaltsrecht nicht in einer Familienrechtsschutz Versicherung enthalten. Damit unterscheidet sich der Familienrechtsschutz vom Familienrecht, welches nicht zum Versicherungsumfang einer Familienrechtsschutz Versicherung gehört.
- Nach dem Abschluss einer Familienrechtsschutz Versicherung müssen Sie in vielen Rechtsbereichen mit einer Wartezeit rechnen und haben demnach nicht unmittelbar einen Anspruch auf Leistungen. Damit sichert eine Familienrechtsschutz Versicherung ausschließlich das allgemeine Risiko einer Rechtsstreitigkeit ab und nicht bereits erwartete rechtliche Streitigkeiten (vor Vertragsabschluss).
- Die Beiträge der Familienrechtsschutz Versicherung können mit Ausnahme des Arbeitsrechtsschutzes nicht steuerlich abgesetzt werden.
- Es besteht die Gefahr, dass die Familienrechtsschutz Versicherung die Erfolgsaussichten als zu gering einstuft und eine Deckungsabsage erteilt.