Private Rentenversicherung im Griff
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Private Rentenversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung?

Das aktuelle Rentenniveau der gesetzlichen Rente liegt derzeit bei ca. 48%. Gemessen am aktuellen Durchschnittsverdienst liegt die ausgezahlte Rente derzeit also bei etwa der Hälfte im Vergleich zum bisherigen Einkommen.

Gesetzliche Initiativen sehen vor, das Niveau auf einem niedrigeren Level zu stabilisieren. Bis 2030 soll es lediglich nicht unter 43% sinken.

Die Höhe der Rente ist vom Lebensarbeitseinkommen abhängig. Je höher die eingezahlten Leistungen waren, desto höher fällt auch die staatliche Rente aus.

Allerdings: Immer häufiger bestehen Leistungslücken. Der erworbene Lebensstandard kann aus der Rente nicht mehr vollständig gedeckt werden.

In besonderem Maße sind Selbstständige und Freiberufler betroffen, die unter bestimmten Umständen über lange Phasen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Unabhängig von ihrer tatsächlichen Arbeitsleistung kann die Rentenleistung vor diesem Hintergrund sehr niedrig sein. Eine alternative Vorsorge ist nötig, um später nicht auf die Grundsicherung zurück zu fallen.

Alternative: Private Rentenversicherung

Allgemein werden die meisten alternativen Vorsorgekonzepte als private Altersvorsorge bezeichnet. Dazu zählen Fonds und Kapitalanlagen. Aber dazu zählt auch die private Rentenversicherung.

  • Riester-Rente
    Über Vergünstigungen und staatliche Zulagen kann die private Rentenversicherung auch als Riester-Rente abgeschlossen werden. Hintergrund sind eigene und staatliche Einzahlungen in die Rentenversicherung. Die Modelle werden von Banken und Versicherungen angeboten und umgesetzt und vom Versicherten selbst abgeschlossen. U.a. muss durch Bank oder Versicherungsunternehmen später die Auszahlung mindestens der eingezahlten Beiträge für einen Riester-Vertrag garantiert werden.

 

  • Rürup-Rente
    Die Basisrente kann als private Altersvorsorge staatlich unterstützt werden. Die Rürup-Rente zählt nicht in den Bereich der herkömmlichen privaten Rentenversicherung. Allerdings ist ihre Finanzierung kapitalgedeckt und wird mit versicherungswirtschaftlichen Mitteln umgesetzt. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Absicherung in Modellen, die aktuell dem Prinzip der privaten Rentenversicherung entsprechen.

 

  • Sofortrente
    Die Sofortrente ist eine der bereits länger existierenden Varianten der Kapitalanlage. Eingezahlt wird ein einmaliger Geldbetrag. Das Versicherungsunternehmen leistet nach der Einzahlung eine monatliche Rentenzahlung. Sie kann bereits im Monat nach der Einzahlung einsetzen.

Die Sofortrente setzt sich aus einem garantierten Rentenbetrag mit schwankenden Zuschüssen aus der Gewinnbeteiligung am Versicherungsgeschäft zusammen.

 

  • Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und zeitlichem Aufschub
    Die aufgeschobene Rentenversicherung kann ebenfalls zur Anlage genutzt werden und der Altersvorsorge dienen. Voraussetzung ist die Einzahlung in ein Depot bei einem Versicherungsunternehmen, aus dessen Volumen die Rentenversicherung bedient wird. Später kann der Versicherte auswählen, ob er die aufgelaufenen Summen als einmalige Auszahlung erhalten will oder als monatliche Rentenzahlung.

Welche Leistungen sind im Rahmen einer privaten Rentenversicherung mitversichert?

Rentenzahlungen

Zentrales Element der privaten Rentenversicherung ist zwar die Erwartung einer späteren Erhöhung der Einkünfte im Alter. Allerdings muss das nicht in Form einer monatlichen Rentenzahlung erfolgen. Auch die Absicherung von größeren Kapitalsummen ist möglich.

Und ebenso kann der Leistungsbeginn zu unterschiedlichen Zeitpunkten vereinbart werden. So ist es nicht nötig, dass die versicherte Rentenzahlung tatsächlich mit dem Eintritt in die Rente zusammenfällt.

Die private Rentenversicherung ist vor diesem Hintergrund vor allem ein Mittel, die finanzielle Situation im Alter zu verbessern. Staatliche Rente und Einkünfte aus anderen Quellen können gezielt und planbar ergänzt werden.

Ausschüttung von angespartem Kapital

Anstelle einer monatlichen Rentenzahlung, kann die Ausschüttung eines einzelnen Betrages bei Erreichen eines vorher vereinbarten Lebensalters erfolgen. Die Absicherung kann dessen ungeachtet als private Rentenversicherung laufen und kapitalbezogen auch mit monatlichen Beiträgen aufgebaut werden.

Je nach Modell lässt sich in der privaten Rentenversicherung ein Kapitalwahlrecht verankern. Der Versicherte kann dann auswählen, welche Form der Rentenzahlung er erhalten will.

Mit Hilfe einer späteren Einmalzahlung lässt sich auch die Anlage eines größeren Geldbetrages in einer anderen Anlageform vorbereiten, sodass die Auszahlung eines einziges Betrages Teil einer umfassenderen Anlage- und Renditestrategie sein kann.

Zu beachten sind jedoch steuerliche Auswirkungen. Es gelten Altersgrenzen für die Auszahlung, Grenzen für die Mindestdauer der Anlage und grundsätzliche Regelungen, die vom jeweilig gewählten Angebot abhängen können. So ist es möglich, dass nur auf Zugewinne Steuern erhoben werden. Aber es kann auch der gesamte Auszahlungsbetrag der Steuerpflicht unterliegen.

Absicherung im Todesfall

In verschiedene Angebote zur privaten Rentenversicherung lassen sich Vorkehrungen zur Versorgung Hinterbliebener integrieren. Das Spektrum reicht von der Risikolebensversicherung (die beim vorzeitigen Todesfall an die im Vertrag Begünstigten leistet), über die „klassische“ Form der eingeschlossenen Lebensversicherung mit späterer Auszahlungsgarantie bis hin zur Versicherung von Sterbegeld, das eine fixe Summe im Todesfall an die Hinterbliebenen auszahlt. Auch Leistungen im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich in der privaten Rentenversicherung mit abdecken.

Jede der angebotenen Formen hat ihrer eigenen Vor- und Nachteile. Nicht jede Absicherung passt auf jede Lebensrealität und nicht alle haben die gleichen finanziellen Rahmenbedingungen. Sowohl die Perspektive der Beitragszahlungen spielt bei der Bewertung eine Rolle, als auch die konkreten Leistungen bei der späteren Rentenzahlung.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine private Rentenversicherung abschließe?

Grundsätzlich gilt für die Bewertung der verschiedenen Angebote in der privaten Rentenversicherung, dass sie auf die eigene Situation passen müssen.

Für und Wider entscheidet sich zentral an den Fragen:

  • Wie alt ist der Versicherte bei Eintritt in die Rentenversicherung?
  • Welches Anlageziel soll verfolgt werden (Abwägung von Rendite, Anlagesicherheit und späterer Verwendung der angesparten Beträge)?
  • Wie lange wird der Versicherte in die Rentenversicherung einzahlen?
  • Welche Vorerkrankungen machen den Abschluss bestimmter Modelle unrentabel?
  • (Wie) sollen Hinterbliebene abgesichert werden?
  • Müssen berufliche Risiken in der privaten Rentenversicherung mit abgedeckt werden?

Je nach persönlicher Situation natürlich weitere Fragen.

Höhe der erwarteten Rendite

Wie groß der spätere Auszahlungsbetrag sein soll, kann bereits bei Abschluss der Rentenversicherung mit bedacht werden. In der Regel bestehen große Unterschiede zwischen bspw. Fondslösungen, Sofortrenten und Lebensversicherungen. Vor allem die Überschussbeteiligung bei verschiedenen Versicherungslösungen lassen sich nicht verlässlich voraussagen, da sie von der wirtschaftlichen Leistung des Versicherungsunternehmens über lange Zeit hinweg abhängen.

Auch die angestrebte Laufzeit des Rentenversicherungsvertrages spielt eine Rolle bei der Bewertung der passende Rendite.

Steuerliche Belange

Welches Modell das beste ist, wenn es um steuerliche Belange geht, zeigt in der Regel nur ein aussagekräftiger Vergleich. Denn während Verträge, die über Riester und Rürup gefördert werden, auch steuerliche Vorteil haben und zu einem hohen Anteil steuerlich ausgeschöpft werden können, sind andere Modell erst ab bestimmten Anlagesummen geeignet und unterliegen anderen steuerlichen Richtlinien.

Dauerhaftigkeit und Umfang von staatlicher Förderung

Die Angebote in der private Rentenversicherung, die staatlich gefördert werden, sind durch verschiedene Reformgesetze herausgehoben gegenüber anderen, nicht geförderten Marktangeboten, und müssen staatlich zertifiziert werden.

Von der verfügbaren Dauer der Förderung (abhängig vom Lebensalter bei Abschluss der Versicherung) hängt ab, wie umfangreich der Vertrag von staatlichen Zuleistungen profitieren kann. Damit sind hier nicht die steuerlichen Belange gemeint, sondern die unmittelbare Förderung durch Beitragsergänzungen durch den Staat.

Verschiedene Modelle in der beruflichen Rentenversicherung arbeiten schon über längere Frist nach diesem Prinzip. Hier hat jedoch der Arbeitgeber ein Mitspracherecht bei der Form der Rentenversicherung, während für die private Rentenversicherung der Versicherte selbst entscheidet, welche Absicherung für ihn am besten passt.

Für die Bewertung der steuerlichen Aspekte ist richtunggebend:

  • Welche Regelungen gelten bei Einzahlung in den Versicherungsvertrag für die Beiträge?
  • Welche Regelungen greifen im Rentenalter, wenn die Versicherungsleistungen fällig werden?
  • Was passiert, wenn ein Vertrag vorzeitig aufgelöst werden oder gewechselt werden soll?

In welchen Fällen erbringt eine private Rentenversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Die Leistungen der Rentenversicherung werden vertraglich vereinbart. Sie können vom beruflichen Status, vom Lebensalter und vom Eintreten weiterer Umstände abhängen.

Eintritt in das Rentenalter

Wird die private Rentenversicherung zur Ergänzung des späteren Alterseinkommens abgeschlossen, wird der Einsatz der Versicherungsleistungen in der Regel an das Erreichen des Rentenalters bzw. den Renteneintritt gekoppelt. Die Rentenversicherung zahlt dann die vereinbarten finanziellen Leistungen aus dem Rentenversicherungsvertrag, entweder als monatliche Rate oder einmalige Summe.

Berücksichtigt werden auch die im Vertrag festgehaltenen Mehrleistungen, wie die Überschussbeteiligung bei Versicherungsabschlüssen, Rendite in Fonds-Sparplänen oder andere Ergänzungen.

Erreichen des vereinbarten Leistungsalters

Leicht abweichend vom Rentenalter, kann die Leistung der Rentenversicherung auch zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt einsetzen. Aus steuerlichen Gründen lassen viele Versicherte ihre Leistungen erst nach Erreichen von 62 Lebensjahren ihre Leistungen auszahlen (Inhaber von Verträgen, die vor 2005 geschlossen und erstmals bedient wurden, können schon ab 60 Jahren von steuerlichen Vergünstigungen profitieren).

Die Auszahlung kann als Einmalzahlung oder monatliche Rentenzahlung erfolgen.

Tod des Versicherten bei vereinbarten Leistungen an Hinterbliebene

In Verträge zur privaten Rentenversicherung kann die Absicherung für Hinterbliebene eingeschlossen werden. Die Möglichkeiten unterscheiden sich je nach Modell, Angebot und Versicherungsunternehmen.

Kommt es zum Tod, bevor der Versicherte das Rentenalter erreicht, kommen je nach Vertrag Leistungen aus der Lebensversicherung, Restleistungen aus einer Sofortrente oder ein Sterbegeld zur Auszahlung.

In welchen Fällen erbringt eine private Rentenversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Die Rentenversicherung zahlt die vereinbarten Leistungen bei Eintritt der jeweiligen Bedingungen. In der Rentenversicherung gelten vor diesem Hintergrund verschärfte Bedingungen, die eine Leistungsverweigerung durch das Versicherungsunternehmen mit hohen Hürden versehen.

Für die meisten Modelle der Sofortrente oder anderer Angebote in der nicht geförderten Rentenversicherung, muss die spätere Rentensumme ausdrücklich garantiert werden. Zuzüglich sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, erwirtschaftete Überschüsse als Ausschüttung auf die beteiligten Verträge zu verteilen.

Dessen ungeachtet kann es zu Leistungsausfällen und Leistungsverweigerungen kommen.

Nichtbedienen der Beiträge

Das Versicherungsunternehmen kann für bestimmte Verträge von der Erfüllung zurücktreten, wenn die Versicherungsbeiträge in erheblicher Höhe nicht geleistet wurden. Wer also eine private Rentenversicherung abschließt, den Vertrag aber nicht bedient, kann trotz aller Garantien später nicht auf die Auszahlung der garantierten Beträge pochen.

Ausnahme: Der Vertrag wurde einvernehmlich beitragsfrei gestellt und die Mindestauszahlungssumme muss durch das Versicherungsunternehmen geleistet werden.

Todesfall

Je nach Versicherungsvertrag variieren die Bedingungen im Todesfall. Beiträge, die ausschließlich zur Rentenversicherung bestimmt waren, die Rentenversicherung aber durch vorzeitigen Tod des Versicherten nicht eintritt, werden ggf. an Hinterbliebene in der Höhe ausbezahlt, in der sie abzüglich möglicher Verwaltungskosten eingezahlt worden sind. Eine Rentenzahlung setzt dann nicht ein.

Auch kann die Leistung aus einer kombinierten Lebensversicherung wesentlich geringer ausfallen, wenn die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist und der Versicherungsschutz noch nicht eingetreten ist. Je nach Versicherungsvertrag erfolgt eine Auszahlung der Ansparsumme ohne Überschussbeteiligung und unter Abzug von Verwaltungskosten.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Verschiedene Angebote in der privaten Rentenversicherung können den eigenen Interessen gemäß zusammengestellt werden. Das umschließt auch Möglichkeiten der zusätzlichen Absicherung von Mehrleistungen oder einen vorgezogenen Eintritt des Versicherungsfalls.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein wichtiges zusätzliches Instrument für die erweiterte Wirkung einer privaten Rentenversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie erweitert den Eintritt des Leistungsfalls bereits auf den Zeitraum der Berufstätigkeit. Kommt es – nachgewiesen durch ein ärztliches Attest – nach einem Unfall oder einer Krankheit dazu, dass der Versicherte seinen Beruf über einen mindestens mehrere Monate umfassenden Zeitraum nicht mehr ausüben kann, tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rentenzahlung bereits zu diesem Zeitpunkt ein.

Die genauen Bestimmungen der Berufsunfähigkeit und die konkreten Zeiträume werden in der entsprechenden Police geregelt. Sie können je nach Berufsbild und Versicherungsunternehmen unterschiedlich ausfallen.

Hinterbliebenenabsicherung

Die private Rentenversicherung kann die Anforderungen an eine Lebensversicherung erfüllen. Die Einzahlung erfolgt über eine vereinbarten Beitrag. Die Lebensversicherung wird fällig, wenn der Versicherte vor Erreichen des vereinbarten Rentenalters stirbt.

Erreicht der Versicherte das Rentenalter, kann er die Auszahlung als monatliche Rente vereinbaren.

Die kombinierte Variante von Lebensversicherung und Rentenversicherung sollte vor Abschluss besonders geprüft werden. Nicht alle Formen sind die rentabelsten Lösungen. Sie müssen über einen längeren Zeitraum bedient werden und ihre Auszahlung wird besteuert.

Neben der Kombination der Rentenversicherung mit einer Lebensversicherung ist auch die zusätzliche Versicherung von Sterbegeld im Rahmen der privaten Rentenversicherung möglich. Im Unterschiede zur Lebensversicherung wird im Todesfall eine geringere Summe ausbezahlt, die vor allem Beerdigungskosten decken soll. Für diese Variante sind die Beiträge meist niedriger kalkuliert.

Wann setzt der Versicherungsschutz der privaten Rentenversicherung ein?

Die private Rentenversicherung beginnt mit der Einzahlung in den Versicherungsvertrag. Der Versicherungsbeginn ist jedoch nicht identisch mit dem Beginn der Leistungen aus dem Vertrag.

Private Rentenversicherung ohne Förderung

Bei freien Verträgen, für die keine staatliche Förderung geleistet wird, wird der Versicherungsbeginn in der Police festgehalten. Bei der Sofortrente kann die Rentenzahlung bereits im ersten Monat nach Einzahlung des Einmalbeitrages beginnen. Sie leistet dann über den gesamten vereinbarten Zeitraum hinweg.

Andere Formen der privaten Absicherung werden an das Eintreten bestimmter Ereignisse gebunden (Berufsunfähigkeitsversicherung, kombinierte Lebens- und Rentenversicherung) oder an das Erreichen eines vorher vereinbarten Lebensalters. Sie werden als einmalige Summe oder als monatliche Leistung fällig.

Riester- und Rürup-Verträge

Wird die private Rentenversicherung über einen Riester-Vertrag oder einen Rürup-Vertrag gefördert, beginnt der Versicherungsschutz mit dem Eintritt in die Rente (bei verschiedenen Verträgen aus steuerlichen Gründen ggf. erst ab Erreichen des 62. Lebensjahres).

Der sogenannte „Leistungsfall“ ist sowohl in der gesetzlichen Rente als auch in der privaten Rentenversicherung an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Das können Verdiensteinschränkungen, medizinische Diagnosen oder das Lebensalter sein. Die genauen Bedingungen sind auf der einen Seite sozialgesetzlich, auf der anderen Seite in der jeweiligen Police geregelt.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der privaten Rentenversicherung sein?

Die versicherte Summe in der Rentenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

In der Regel wird bei Abschluss einer Rentenversicherung davon ausgegangen, dass die staatliche Rente später nicht den finanziellen Bedarf decken wird. Eine private Zusatzabsicherung wird nötig und muss eine individuelle Versorgungslücke füllen. Sie setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf (Miete, Energie, etc.) und den Lebenskosten. Später kommen ggf. zusätzliche Ansprüche an Pflegegelder hinzu. Auch bestimmte Versicherungen müssen auch im Rentenalter noch bedient werden.

Das aktuelle Rentenniveau liegt unter 50% im Verhältnis zum Einkommen, aus dem die Rentenbeiträge geleistet werden. Überschlagen kann jedoch nur auf etwa ein Fünftel des Verdienstes verzichtet werden, wenn der Rentner seinen Lebensstandard im Alter halten will. 30% des letzten Einkommens müssen in diesem Fall über private Modelle versichert werden. Der individuelle Bedarf richtet sich hier also meist nach dem letzten Einkommen.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur privaten Rentenversicherung berechnet?

Die Beitragsberechnung in der privaten Rentenversicherung wird maßgeblich durch das jeweilige Modell bestimmt.

Eckpunkte der Beitragsberechnung sind:

  • Das Lebensalter des Versicherten bei Eintritt in die Versicherung
  • Die Dauer der Versicherungslaufzeit und damit das aufgebaute Kapital
  • Die Form der Auszahlung
  • Zusätzliche Leistungen, wie die Absicherung von Berufsunfähigkeit oder Sterbegeld
  • Individuelle Risiken, z.B. Gesundheitsrisiken oder Berufsgruppenrisiken

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der privaten Rentenversicherung für mich?

Die Effizienz der privaten Rentenversicherung hängt wesentlich vom ausgewählten Modell ab. Es muss auf die eigene Situation passen. Zudem sind steuerliche Aspekte von Bedeutung und auch die erzielten Rendite oder je nach Modell die Überschussbeteiligungen bei der Auszahlung spielen eine Rolle.

Vor dem Abschluss ist ein Überblick über alle relevanten Angebote nötig. Er lässt sich am besten mit einem Vergleich aller bedeutsamen Angebote herstellen.

Der Vergleich zeigt:

  • Welches Versicherungsmodell passt gut zu meiner Situation?
  • Welche Erwartungen können an die Rendite gestellt werden?
  • Ist das avisierte Modell auch auf lange Frist tauglich?
  • Was passiert, wenn ich die Beiträge eine zeitlang nicht zahlen kann?
  • Was passiert, wenn ich aus dem Vertrag vorzeitig aussteigen will?
  • Welche Zusatzleistungen sind relevant und wieviel kosten sie?
  • Für welche Modelle gibt es staatliche Förderung und wie hoch ist sie?
  • Welche steuerlichen Besonderheiten sind mit den verschiedenen Arten der privaten Rentenversicherung verbunden?
  • u.a.m.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Anpassung der Versicherungsleistungen

In den Versicherungsverträgen lassen sich die Versicherungsleistungen anpassen. Grundlage ist das Ziel, in der Gegenwart Gelder für eine spätere Auszahlung gewinnbringend anzulegen. Über welche Wege das erreicht werden soll, obliegt dabei dem Versicherten.

Verschiedene Möglichkeiten stehen ihm zur Verfügung:

  • Fonds-Sparplan oder Banksparplan, jeweils als Riester-Vertrag oder ohne Förderung, je nach Angebot und Produkt
  • kombinierte Lebens- und Rentenversicherung
  • Sofortrente
  • Rentenversicherung mit verkürzter Beitragszahlung
  • Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Darüber hinaus können zusätzliche Leistungen zur Vorsorge oder zur Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall vereinbart werden.

Anpassung und Aussetzen der Beiträge

Die Kalkulation der Beiträge richtet sich nach Einkommen, späterer Auszahlungssumme und Laufzeit des Vertrages. Von Beginn an entscheidet auch die Art der Absicherung darüber, wie die Beiträge gestaffelt werden und wie sie angepasst werden können.

Längerfristig geschlossene Verträge haben in der Regel das Ziel, durch regelmäßige Einzahlung einen Kapitalaufbau zu erwirtschaften. Nur, wenn die Beiträge auch regelmäßig eingehen, lohnt sich die Investition auch. Jedoch kann es aus verschiedenen Gründen nötig oder angezeigt sein, die Höhe der Beiträge anzupassen.

Neben einer Anpassung der Beitragshöhe, die vertraglich geregelt wird, ist das Aussetzen der Beitragszahlung das häufigste Modell. Die Höhe der späteren Ansprüche wird dann auf dem zuletzt erreichten Niveau eingefroren. Verwaltungskosten und Vorabzüge sind zu beachten.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung können je nach Art der Absicherung in unterschiedlicher Weise steuerlich geltend gemacht werden.

Bei Riester- und Rürup-Verträgen gelten für die Einzahlung steuerliche Vergünstigungen durch die Art der Beitragszahlung selbst (Brutto-Abzug vom Lohn).

Beiträge für andere Modelle können als Vorsorgekosten bzw. Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hier werden jedoch die gesamten anrechenbaren Ausgaben abgesetzt, sodass die Absetzbarkeit von der Menge der sonstigen Sonderausgaben insgesamt abhängt.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner privaten Rentenversicherung achten?

In vielen Fällen ist die Kündigung der privaten Rentenversicherung nicht rentabel. Oft gehen eingezahlte Beiträge durch Verwaltungskosten verloren.

Wollen Sie trotzdem kündigen, achten Sie auf eine korrekte Überführung der Leistungen in einen neuen Vertrag, sodass eventuelle Verluste ausgeglichen werden können.

Tipp: In vielen Fällen lohnt es sich, den fraglichen Vertrag ruhen zu lassen und nicht weiter zu bedienen und statt dessen einen weiteren abzuschließen. Die bisher angesparte Rentenleistung im ausgesetzten Vertrag wird dann später ausbezahlt.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner privaten Rentenversicherung achten?

Achten Sie bei einem Wechsel auf:

  • die Dauerhaftigkeit der angestrebten Absicherung
  • die staatliche Förderung bei Banksparplänen
  • ggf. die Anrechnung bisher eingezahlter Leistungen auf einen neuen Vertrag
  • Wartezeiten oder Aufbauzeiten, die ggf. erneut anfallen, wenn der Vertrag gewechselt wird

Vergleichen Sie im Vorfeld die Leistungen verschiedener Versicherungsunternehmen um zu sehen, ob sich der Wechsel lohnt.

Vorteile einer privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung soll gezielt eine spätere reale Versorgungslücke schließen. Sie entsteht aus dem Wegfall des Arbeitseinkommens, denn die parallel einsetzende Rentenzahlung fällt wesentlich niedriger aus.

Die genaue Höhe dieser Lücke hängt von den konkreten Arbeitsumständen des Versicherten ab. Das Rentenniveau liegt derzeit allerdings insgesamt nur bei 47% – es soll noch weiter zurückgehen.

Die private Rentenversicherung kann den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen gemäß angepasst werden.

Über Zusatzleistungen können weitergehende Ansprüche an eine umfassende Absicherung realisiert werden. Die private Rentenversicherung leistet vor diesem Hintergrund:

  • Die Absicherung zusätzlicher monatlicher Rentenzahlungen
  • Die Absicherung von Todesfall und Berufsunfähigkeit
  • Zusatzleistungen beim Tod des Versicherten vor der Rente (Hinterbliebenenabsicherung)
  • Renditemöglichkeiten je nach gewähltem Produkt
  • Staatliche Zusatzleistungen und Zuzahlungen zu den Beiträgen
  • Steuerliche Vergünstigungen bei der Einzahlung in den Vertrag und bei der späteren Auszahlung der Zusatzrente

Welche Nachteile hat eine private Rentenversicherung?

Grundsätzlich lassen sich in der privaten Rentenversicherung die Nachteile von Einkommensminderung aus der gesetzlichen Rente kompensieren.

Aber nicht jedes Modell ist gleichermaßen dazu geeignet. Einige bieten nicht optimale Renditeaussichten. Andere sind in Nebenkosten für Vertragsabschluss und Verwaltung unrentabel hoch. Besonders die kombinierten Lebensversicherungsmodelle müssen hier geprüft werden.

Je nach persönlichem Hintergrund kommen aus diesen Gründen unterschiedliche Rentenversicherungen in Betracht. Werden sie plausibel und fachkundig ausgewählt, können Nachteile vermieden werden.

Nachteile unrentabler Rentenversicherungen sind:

  • niedrige Rente im Alter trotz hoher Beiträge
  • Wegfall der eingezahlten Beiträge im vorzeitigen Todesfall
  • ungünstige Wechseloptionen
  • steuerliche Nachteile im Vergleich zu optimierten Modellen
  • Auszahlung ist an zu spezielle Voraussetzungen gebunden