Pferdehaftpflichtversicherung im Griff
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Pferdehaftpflichtversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung?

Für passionierte Reiter liegt alles Glück dieser Erde auf dem Rücken der Pferde. Doch jeder Reiter weiß auch, dass selbst der ruhigste Vierbeiner scheuen oder durchgehen kann. Oft aus für den Halter unersichtlichen Gründen und ohne Vorwarnung. Ungezügelt, kann eine Pferdestärke großen Schaden verursachen. Nach dem Gesetz unterliegen Pferde der Gefährdungshaftung.

Dabei wird allein ihre Haltung als Risiko für die Allgemeinheit bewertet und der Reiter auch ohne direktes Verschulden zur Verantwortung gezogen. Der Pferdehalter haftet also im Schadenfall in jedem Fall. Und zwar, so bestimmt es das Bürgerliche Gesetzbuch, mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und womöglich lebenslang. Pferdehalter können sich vor diesem hohen Risiko und immensen Schadensersatzforderungen mit einer Pferdehaftpflichtversicherung schützen. Die Pferdehaftpflichtversicherung regelt nicht nur die Wiedergutmachung von entstandenen Schäden, sondern prüft zuvor auch den Anspruch des Geschädigten und wehrt unberechtigte oder überhöhte Schadensersatzforderungen ab.

Welche Schäden sind im Rahmen einer Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert?

Eine Pferdehaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Eine gute Police deckt außerdem Schäden an gemieteten Gegenständen oder Weideschäden, denn eine eingetretene Stalltür verursacht ebenso hohe Kosten wie ein niedergetrampelter Weidezaun. Außerdem sollte die Versicherung Schäden übernehmen, die im Zusammenhang mit einer Reitbeteiligung oder Fremdreitern erfolgen.

Im Versicherungsumfang einer Pferdehaftpflichtversicherung sind im Idealfall zudem Flurschäden enthalten. Dazu gehören Schäden an landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen. Bricht das Tier zum Beispiel aus der Koppel aus und verwüstet einen Acker oder verursacht Bissspuren an edlen Obstbäumen, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Vor allem für Pferdehalter, deren Vierbeiner schon mal längere Zeit unbeaufsichtigt auf der Weide oder viel im Gelände unterwegs ist, lohnt sich diese Zusatzleistung.
Deckt ein Hengst ungewollt eine Zuchtstute oder eine Stute, die auf Turnieren läuft, kann das für den Besitzer erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn das Pferd für Züchtungen oder Turniere ausfällt. Kosten für die medizinische Versorgung, Aufzucht des Fohlens sowie entgangene Preisgelder werden über den Baustein Deckschäden aufgefangen.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließe?

Es gibt für Pferdehalter keine gesetzliche Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für ihr wertvolles Huftier abzuschließen. Allerdings gehen sie ohne eine Absicherung ein erhebliches Risiko ein. Denn Pferde sind Fluchttiere, die instinktiv und oft abrupt das Weite suchen, wenn sie erschrecken oder eine vermeintliche Gefahr wahrnehmen. Mit ihrer Größe und Kraft können sie dabei einigen Schaden anrichten.

Die Pferdehaftpflichtversicherung sollte unbedingt vor dem Pferdekauf beantragt werden und spätestens zum Tag des Kaufvertrages in Kraft treten. So ist der Transport zum neuen Stall und der erste Tag in der neuen Herde direkt versichert. Möchte auch der Ehe- bzw. Lebenspartner das Pferd bewegen, sollte er in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden.

Welche Leistungen sind bei einer Pferdehaftpflichtversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Die Pferdehaftpflichtversicherung springt ein, wenn das versicherte Tier Schäden an Personen oder Sachen verursacht hat. Zum Versicherungsumfang gehört die Übernahme von
      • Schadenersatz für Personen- und Sachschäden
      • Vermögensschäden, wenn ein durch das Pferd verursachter Unfall Folgeschäden nach sich zieht. Zwei Beispiele: Eine Person kann nach einem Pferdetritt einen lukrativen Geschäftstermin nicht einhalten und beklagt einen entgangenen Gewinn. Ein Pferd bricht von der Weide aus und bringt auf einer Bahnstrecke den Zugverkehr zum Erliegen; auch der Fernverkehr der Bahn wird betroffen, was immense Schadenersatzforderungen nach sich zieht.
      • Heil- und Pflegekosten, beispielsweise nach Bissen oder Stürzen
      • Verdienstausfall
      • Zahlungen für eine lebenslange Rente
      • Schadenersatz bei Tod
      • Fremdreiterrisiko: mit diesem Baustein sind auch Versicherungsfälle abgedeckt, die nicht durch den Versicherungsnehmer selbst, sondern durch einen Familienangehörigen herbeigeführt wurde
      • Aufwendungen für Unfälle durch die Reitbeteiligung: wie beim Fremdreiterrisiko sind mit diesem Baustein Personen abgesichert, die sich regelmäßig um das Pferd des Versicherungsnehmers kümmern. Bei einigen Versicherungen ist eine Namensnennung erforderlich. Reitbeteiligungen sind außerdem für Eigenschäden, die sie bei der Ausübung des Hobbys erleiden, mitversichert.
      • Kosten bei Forderungsausfall: Verfügt ein Schadensverursacher über keine Haftpflichtversicherung und kann einen verursachten Schaden nicht aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen, springt die Pferdehaftpflichtversicherung ein. Sie greift auch, wenn der Pferdehalter des Tieres einen Versicherungsfall ausgelöst hat und unterversichert ist.
      • Schadenersatz nach privaten Kutschfahrten: für den Fall, dass sich ein Pferd aufbäumt, mit dem Gespann durchgeht und dabei zum Beispiel mehrere parkende Autos beschädigt oder die Markise eines Geschäftes zerreißt.
      • Risiken durch die Teilnahme an Wettkämpfen: bei Turnieren ist das Pferd oftmals einem höheren Risiko ausgesetzt. Viele andere Pferde, Reiter, Zuschauer sowie ungewohnte Umgebung und Geräusche erhöhen die Gefahr von Unfällen.
      • Schäden an gemieteten Pferdetransportanhängern und Pferdeboxen; Mietsachschäden sind meist gedeckelt und werden oft nur bis zu einer Summe von 10 000 Euro übernommen
      • den vielfältigen Risiken durch die Nutzung des Pferdes zu Schulungszwecken
      • Schäden, die das Pferd während eines Auslandsaufenthalts verursacht. Je nach Anbieter und Police wird der Schutz europa- oder weltweit gewährt. Je nach Tarif und Versicherer variiert außerdem die erlaubte Dauer des Auslandsbesuches mit Pferd.
      • Schäden durch ein Fohlen des versicherten Pferdes; je nach Anbieter können die Jungpferde bis zu einem Jahr kostenlos mitversichert werden.

Welche Leistungen sind bei einer Pferdehaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Die Pferdehaftpflichtversicherung schließt eine Leistung aus bei

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
  • Schäden, die dem Pferdehalter selbst oder Personen, die in seinem Haushalt leben, beigebracht werden
  • Schäden, die durch die Nichtbeachtung behördlicher Auflagen verursacht werden; zum Beispiel, wenn Reiter den Trensenzwang nicht beachten
  • Buß- und Strafgeldern

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Keine Zeit sollte man nach einem Schadenfall verlieren. Unmittelbar nach Eintritt eines Unfalles muss die Versicherung über den entstandenen Schaden informiert werden. Den Schaden wahrheitsgemäß, mit allen Details und per Fotos dokumentieren. Beschädigte Gegenstände erst entsorgen, wenn die Schadensabwicklung abgeschlossen ist. Oft wollen Versicherer den Schaden begutachten. Nie sollten Versicherte voreilig Schuldzugeständnisse machen oder Zahlungen zusagen. Die Versicherung möchte nämlich zunächst prüfen, ob der Versicherungsnehmer überhaupt schadenersatzpflichtig ist und könnte die Übernahme der Kosten im Nachhinein verweigern. Alle Forderungen, Mahnungen oder Klagen in Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden leiten Versicherte am besten direkt an ihre Versicherung weiter.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Pferdehaftpflichtversicherung ein?

Die Pferdehaftpflichtversicherung setzt ab dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt, frühestens am Folgetag nach Abschluss der Versicherung ein. Voraussetzung ist allerdings die fristgerechte Begleichung des ersten Beitrages. Die Zahlung gilt in der Regel als rechtzeitig, wenn die Prämie unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein genannten Widerspruchsfrist von 14 Tagen gezahlt wurde. Ist Zahlung des Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrages.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Pferdehaftpflichtversicherung sein?

Je nach Versicherer können Deckungssummen zwischen einer und 50 Millionen Euro vereinbart werden. Angesichts der hohen Kosten, die ein Pferd im Fluchtmodus verursachen kann, empfehlen Experten eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. Denn im ungünstigen Fall ziehen Personenschäden lebenslange Rentenzahlungen oder sehr hohe Schadenersatzforderungen nach sich. Vorbildliche Pferdehaftpflichtversicherungen bieten mittlerweile Deckungssummen von 15 Millionen Euro an, damit auch folgenreiche Unfälle auf der Landstraße mit mehreren beteiligten Pkw keine finanziellen Belastungen für den Verursacher bedeuten.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Pferdehaftpflichtversicherung berechnet?

Der Beitrag berechnet sich nach Art des Tieres – etwa Zuchtstute, Pony, Fohlen, Rennpferd, Deckhengst, Trabrennpferd und Gnadenbrotpferd, Anzahl der zu versichernden Pferde sowie dem gewählten Leistungsumfang. Zusatzleistungen verteuern die Prämie, eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Experten empfehlen einen Selbstbehalt von 150 Euro, raten aber von höheren Selbstbeteiligungen ab. Auch die Wahl einer längeren Vertragslaufzeit kann zu günstigeren Konditionen führen. Manche Versicherer bieten Rabatte für Mitglieder eines Reitvereins oder Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Pferdehaftpflichtversicherung für mich?

Die eingeschlossenen Leistungen wie auch die durch eine Selbstbeteiligung erzielte Beitragssenkung variieren je nach Versicherungsunternehmen erheblich. Wer das optimale Preis-Leistungsverhältnis bei seiner Pferdehaftpflichtversicherung sucht, sollte deshalb vor Abschluss der Police nicht auf einen Vergleich der Anbieter verzichten.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Pferdehaftpflichtversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden. Sie gehört, wie alle Haftpflichtversicherungen, in den Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Pferdehaftpflichtversicherung achten?

Die Police ist zum Ende der Vertragslaufzeit und mit dreimonatiger Frist kündbar. Die Mindestlaufzeit einer Pferdehaftpflichtversicherung liegt bei einem Jahr. Entfällt das Risiko, etwa durch Verkauf oder Tod des Tieres, kann der Vertrag sofort aufgehoben werden.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Pferdehaftpflichtversicherung achten?

Niedrigere Beiträge sind ein attraktiver Anreiz zum Wechsel einer Versicherung. Jedoch sollte auch die neue Pferdehaftpflichtversicherung alle Leistungen beinhalten, die für Tier und Reiter wichtig sind. Beim Übergang von der einen zur anderen Police ist es ratsam, zeitliche Versicherungslücken zu vermeiden.

Welche Vorteile hat eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Pferdehalter leben mit einem hohen Risiko. Zum Glück lässt sich dieses Risiko und die Gefahr existenzbedrohender Schadenersatzforderungen mit vergleichsweise günstigen Policen versichern. Die Pferdehaftpflichtversicherung bietet Schutz für ein Hobby mit vielen Unwägbarkeiten. Denn Pferde sind Fluchttiere, äußerst schreckhaft und damit unberechenbar.
Aufgrund der Gefährdungshaftung ist der Pferdehalter automatisch für jeden Schaden durch sein Tier verantwortlich. Zu den überzeugendsten Argumenten für den Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung gehören:
  • die Übernahme der Kosten der durch Pferde verursachten Schäden
  • der Schutz des eigenen Vermögens und der Existenz
  • die Überprüfung der gegnerischen Schadenersatzansprüche durch die Versicherung

Welche Nachteile hat eine Pferdehaftpflichtversicherung?

Eine Pferdehaftpflichtversicherung hat nur dann Nachteile, wenn sie elementare Leistungen nicht beinhaltet und keine ausreichende Deckungssumme bietet. Da sie vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist, wird sie von vielen Pferdehaltern nicht abgeschlossen. Im Schadenfall kann sich dies als folgenreiche und existenzbedrohende Fehlentscheidung herausstellen.