Kredit im Griff
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Kredit

Vergleichen24 | Der KreditUnter Kredit versteht man die leihweise Überlassung von Bargeld, von Buchgeld oder von sonstigen vertretbaren Sachen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, den überlassenen Kredit vollständig zurück zu erstatten. Als Entgelt für den Kredit ist es im Allgemeinen üblich, dass der Kreditnehmer an den Kreditgeber Zinsen zahlt.

Kredite haben eine lange Geschichte und sind bereits schon seit den Anfängen der Geldwirtschaft, etwa um 3000 v. Chr., aus Mesopotamien verbürgt. In der Bundesrepublik Deutschland bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aus dem Jahre 2002 die formaljuristischen Grundlagen des Kredits.

Welche Arten des Kredits gibt es?

Kreditarten gibt es derzeit sehr viele, so dass der Kreditmarkt recht unübersichtlich geworden ist. Um sich einen Überblick über die heute allgemein gebräuchlichen Kreditarten verschaffen zu können, ist es sinnvoll, die aktuell üblichen Kreditarten nach mehreren unterschiedlichen Gesichtspunkten zu klassifizieren und zu unterteilen:

Kreditarten nach der Laufzeit

  • kurzfristige Kredite (Laufzeit bis zu 1 Jahr)
  • mittelfristige Kredite (Laufzeit 1 Jahr bis 4 Jahre)
  • langfristige Kredite (Laufzeit oberhalb von 4 Jahren)

Kreditarten nach der jeweiligen Höhe

  • Mikrokredit
  • Kleinkredit
  • Mittelkredit
  • Millionenkredit
  • Großkredit

Kreditarten nach dem Umfang ihrer Besicherung

  • Blankokredit (unbesichert)
  • teilgedeckter Kredit mit Blankoanteil
  • vollgedeckter Kredit

Kreditarten nach der Art und Weise ihrer Besicherung

  • Personalkredit
  • Sachkredit
  • Realkredit

Kreditarten nach ihrem Status

  • intakter Kredit
  • gefährdeter Kredit
  • notleidender Kredit
  • ausgefallener Kredit

Kreditarten nach dem jeweiligen Kreditgeber

  • Bankkredit
  • Lieferantenkredit
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Privatkredit
  • Staatskredit
  • Organkredit

Kreditarten nach der Art und Weise ihrer Bereitstellung

  • Barkredit
  • Warenkredit
  • Kreditleihe

Kreditarten nach ihrer jeweiligen Verwendung

  • Konsumkredit
  • Investitionskredit
  • Betriebsmittelkredit
  • Vorfinanzierung
  • Zwischenfinanzierung
  • Effektenkredit
  • Importkredit
  • Exportkredit.

Als gebräuchlichste Form des modernen Kredits gilt das Darlehen. Wird es in jährlichen Raten an den Kreditgeber zurück gezahlt, so bezeichnet man es auch als Annuitätendarlehen. Auch alle Arten von Baufinanzierungen gelten heute als Darlehen. Barkredite werden heute meist im Zusammenhang mit einer Kreditlinie auf einem Girokonto gewährt.

Die Voraussetzungen des Antragstellers zur Kreditgewährung

Im ersten Schritt, um einen Kredit von einem Kreditgeber erhalten zu können, muss der interessierte potenzielle Kreditnehmer zunächst einen Kreditantrag stellen. Juristisch wird dieser Kreditantrag auch als verbindliches Angebot eines Bankkunden aufgefasst, einen entsprechenden Kreditvertrag abschließen zu wollen. In der Regel kann ein Kreditantrag bei einer Bank mit einem standardisierten Vordruck gestellt werden. Dieser standardisierte Kreditantrag schließt stets auch bereits in einem gewissen Umfang die sogenannte Selbstauskunft des potenziellen Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber ein. Zu dieser Selbstauskunft gehören wahrheitsgemäße über:

  • die aktuellen persönlichen Verhältnisse des Kreditnehmers
  • die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und kreditbezogene Angaben.

Seitens der persönlichen Verhältnisse des Kreditnehmers sind für den Kreditgeber interessant:

  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Geschlecht
  • Schulbildung
  • Berufsausbildung
  • Familienstand
  • Güterstand
  • Wohnverhältnisse
  • Kontakt- und Kommunikationsdaten
  • Umzugshäufigkeit
  • Berufswechsel
  • Dauer der aktuellen Bankverbindung.

In Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und die kreditbezogenen Angaben werden vom Kreditnehmer abgefragt:

  • die Kredithöhe
  • die Kreditart
  • ein Rückzahlungsvorschlag
  • Zinszahlungs- und Tilgungstermine
  • ein Finanzierungsplan
  • der Verwendungszweck
  • die Kreditsicherheiten
  • der Arbeitgeber
  • die Einkommensarten
  • die Einkommenshöhe
  • bestehende Schulden
  • die Haftungsverhältnisse
  • der wirtschaftlich Berechtigte.

Im Anschluss erfolgt nun die Prüfung der Kreditfähigkeit des Kreditnehmers. Natürliche Personen müssen dazu volljährig sein und dürfen nicht unter Betreuung stehen. Juristische Personen müssen in das entsprechende Register eingetragen sein und durch ein entsprechendes Organ gegenüber dem Kreditgeber rechtswirksam vertreten werden. Nicht rechtsfähige Organisationen müssen durch alle vertretungsbefugten Personen eine Erklärung und Verpflichtung als Gesamtschuldner gegenüber dem Kreditgeber abgeben.

Nun erfolgt die Prüfung der Kreditwürdigkeit oder der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Hierzu wird in der Regel eine sogenannte Bonitätsprüfung anhand standardisierter Kriterien vorgenommen. Es werden, um eine Einstufung vornehmen zu können, Informationen eingeholt zu:

  • Finanzlage, Zahlungsverhalten, Negativmerkmerkmalen und Höchstkredit-Empfehlungen
  • Firmenhistorie
  • Geschäftsgegenstand und Branche
  • Niederlassungen
  • Beteiligungen
  • Immobilienbesitz
  • Bankverbindungen
  • Geschäftszahlen und Bilanzen.

Nun erfolgt eine Einstufung seitens der Bonität und die Beleihungsunterlagen werden geprüft sowie die angebotenen Kreditsicherheiten des Kreditnehmers werden einer genauen Bewertung unterzogen.

Welche Dokumente müssen beigebracht werden?

Es liegt auf der Hand, dass der Kreditgeber vom Kreditnehmer eine Vielzahl an Dokumenten und an Unterlagen einfordert, um sich über die Kreditfähigkeit und vor allem auch über die Kreditwürdigkeit ein möglichst exaktes Bild machen zu können. In de Regel geht es hierbei um Einkommens- und Vermögensnachweise sowie um Auflistungen aktuell bestehender Verbindlichkeiten und Schulden des Kreditnehmers. Die Art und der Umfang der jeweils zur Kreditgewährung einzureichenden Unterlagen und Dokumente unterscheidet sich nochmals bei natürlichen Personen, bei juristischen Personen und bei den sogenannten nicht rechtsfähigen Personengesellschaften.

In der Regel werden durch den Kreditgeber jedoch die sogenannten allgemeinen Beleihungsunterlagen als Dokumente eingefordert.
Dies sind zum Beispiel:

Bei allen natürlichen Personen:

  • der Einkommensnachweis
  • die Gehaltsabrechnung
  • Rechnungen
  • Einkommenssteuerbescheide.
Bei allen juristischen Personen:

  • der Jahresabschluss

Vergleichen24 | Der KreditIn der Regel muss der Kreditnehmer dann auch noch im Zuge des jeweiligen Kreditantrags schriftlich einwilligen, dass der Kreditgeber berechtigt ist, entsprechende Informationen, die de Ermittlung der Bonität dienlich sind, bei der Schufa und bei anderen Auskunfteien einzuholen. Zu den für den Kreditantrag unbedingt beizubringenden Unterlagen, beziehungsweise Dokumenten, gehört selbstverständlich auch de durch den Kreditnehmer eigenhändig unterschriebene Kreditantrag. Hierbei wird der Kreditnehmer rechtsverbindlich darüber belehrt, dass gemachte Falschangaben juristisch als arglistige Täuschung des Kreditgebers gewertet werden und dass der Tatbestand des Kreditbetruges gemäß § 265b Strafgesetzbuch (StGB) dadurch erfüllt sein kann.

Grundsätzlich lässt sich jedoch feststellen, dass es von Bank zu Bank und von Kreditgeber zu Kreditgeber oft recht verschieden sein kann, welche Arten von Dokumenten zur Kreditvergabe durch den jeweiligen Kreditnehmer letztendlich beizubringen sind. Es gibt hier recht große Unterschiede und auch Kreditgeber, die sich vergleichsweise kulant zeigen und wenige Dokumente einfordern, bevor ein Kredit ausgereicht werden kann. Hierüber kann ein potenzieller Kreditnehmer sich jedoch gründlich informieren, indem er beispielsweise die Internetseiten in Frage kommender Kreditgeber aufsucht oder sich zunächst erst einmal in einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren lässt, welche Unterlagen und Dokumente zur Kreditgewährung beizubringen und vorzulegen sind.

Welche Sicherheiten werden akzeptiert?

Es liegt auf der Hand, dass ein Kreditgeber vor allem auch danach strebt, sich eine Kredit gegen die Gefahr des Zahlungsausfalls des Kreditnehmers entsprechend besichern zu lassen. Hierzu ist es die Aufgabe des jeweiligen Kreditnehmers, entsprechende Sicherheiten für den Kreditgeber zu stellen. Diese werden dann zunächst erst einmal im Vorfeld der Kreditgewährung durch den Kreditgeber geprüft und entsprechend bewertet.

Können die Zinsen und Tilgungen als laufende Kosten des jeweiligen Kredits durch den Kreditnehmer nicht mehr aus seinen laufenden Einnahmen oder aus seinem Cash Flow beglichen werden, so werden die Sicherheiten interessant.

Sicherheiten sind heute insbesondere bei den mittel- und bei den langfristigen Krediten gefragt, denn über einen vergleichsweise langen Zeitraum kann sich in unserer heutigen schnelllebigen Zeit letztendlich auch die wirtschaftliche Situation eines Kreditnehmers gravierend verändern. Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie Ehescheidungen können hierbei ebenso eine bedeutsame Rolle spielen, wie auch die Insolvenz ehemals florierender Unternehmungen.

Kreditsicherheiten werden im Allgemeinen gegenüber dem Kreditgeber durch einen sogenannten Sicherungsgeber gestellt. Dieser muss nicht zwingend identisch mit dem eigentlichen Kreditnehmer sein. Im Rahmen des zu schließenden Kreditvertrages wird dann häufig noch ein zusätzlicher Sicherungsvertrag geschlossen. Dieser regelt dann explizit die Bereitstellung von Sicherheiten zur Kreditgewährung.

Als Kreditsicherheiten werden heute von Kreditgebern die Personalsicherheiten und auch die Sachsicherheiten anerkannt.

Als Personalsicherheiten gelten:

  • die Bürgschaft
  • der bürgschaftsähnliche Kreditauftrag
  • die Garantie
  • der kumulative Schuldbeitritt
  • die Patronatserklärung
  • die Wechselbürgschaft
  • die Kreditderivate.

Die üblichen Sachsicherheiten sind heute im Allgemeinen:

  • der Eigentumsvorbehalt
  • die Hypothek
  • die Verpfändung
  • die Sicherungsabtretung
  • die Sicherungsübereignung
  • die Sicherungsgrundschuld.

Im Zuge der Kreditprüfung werden dann durch den Kreditgeber die bereit gestellten und vorgeschlagenen Sicherheiten wertmäßig überprüft, ehe es zur Kreditvergabe und zur Kreditausreichung kommen kann. Hierbei erfolgen die sogenannte erstmalige und die permanente Wertermittlung der entsprechenden Kreditsicherheiten.

Hierzu werden als Sicherheiten gestellte Immobilien und sonstige Sachsicherheiten durch entsprechende Gutachter bewertet, wobei man sich an Preisschwankungen und auch an der jeweils aktuellen Marktsituation orientieren muss.

Ebenso müssen als Sicherheiten vorgeschlagene Personalsicherheiten vor Abschluss des jeweiligen Kreditvertrages gründlich bewertet werden.

Die Gebühren beim Kredit

Vergleichen24 | Der KreditJeder Kredit kostet Geld und zwar in Gestalt der Zinszahlungen. Im Idealfalle bleibt es dabei und mit den Zinszahlungen sind alle Arten von Gebühren oder weiteren Kosten für den Kreditnehmer abgedeckt. In diesem Fall spricht man von einem sogenannten gebührenfreien Kredit.

In der Regel werden durch Kreditinstitute und Banken heute jedoch dem Kreditnehmer zusätzliche Kosten und Gebühren berechnet, die im Zusammenhang mit der Kreditgewährung und der Kreditausreichung stehen können. Es ist also ratsam, sich schon rechtzeitig vor dem Anschluss eines Kreditvertrages über zusätzliche Kosten, zum Beispiel in Gestalt von Bearbeitungs- oder auch von Bereitstellungsgebühren, gründlich zu informieren, um dann keine böse Überraschung erleben zu müssen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil inzwischen definitiv bekräftigt, dass es generell unzulässig ist, von Kreditnehmern, ob nun privater oder gewerblicher Natur, eine Bearbeitungsgebühr einzufordern.

Als unzulässig hat der Bundesgerichtshof (BGH) ferner die Erhebung eine laufenden Kontoführungsgebühr bei Kreditverträgen der unterschiedlichsten Art deklariert. Ebenso darf gemäß einer Entscheidung des Landgerichtes Mönchengladbach der sogenannte laufzeitunabhängige Individualbetrag bei Privatkrediten nicht vom Kreditnehmer erhoben werden, da dieser eine neue und versteckte Art von Bearbeitungsgebühr repräsentiert.

Im Einzelnen sind folgende Arten von Gebühren und zusätzlichen Gebühren gemäß aktueller Rechtsprechung von Gerichten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland generell unzulässig:

  • die Verbraucherkredit-Kreditbearbeitungsgebühr
  • der Verbraucherkredit-Individualbeitrag
  • die Kreditbearbeitungsgebühr beim Unternehmerdarlehen
  • die Darlehensgebühr beim Bausparvertrag
  • die Kontogebühr beim Bausparvertrag in der Darlehensphase.

Zulässig ist hingegen nach aktueller Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich die Erhebung des Auszahlungsabschlags beim KfW-Darlehen.

Ebenfalls zulässig sind nach richterlicher Entscheidung die sogenannten Abschlussgebühren bei Bausparverträgen. Bezüglich der Gebühren für Existenzgründungsdarlehen oder Existenzgründerkredite liegt aktuell jedoch noch keine abschließende richterliche Entscheidung in der Bundesrepublik Deutschland vor.

Die Unzulässigkeit der Erhebung von Kreditbearbeitungsgebühren bei der Ausreichung von Krediten an gewerbliche oder auch an private Kreditnehmer ist nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe deshalb generell unzulässig, weil diese keine Gegenleistung für die Ausreichung des jeweiligen Kreditbetrages an den Kreditnehmer und Antragsteller darstellen dürfe.

Auch ist es laut geltendem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe unzulässig, die Kreditbearbeitungsgebühr gegenüber privaten und gewerblichen Kreditnehmern als Entgelt für die Prüfung der Sicherheiten und de Bonität des Antragstellers zu deklarieren, da diese Prüfung der Kreditfähigkeit und auch der Kreditwürdigkeit eines Antragstellers letztendlich stets im eigenen Interesse eines Kreditgebers erfolgen würde und demzufolge nicht noch zusätzlich mit entsprechenden Gebühren und Service Fees beaufschlagt werden dürfe.

Beachten sollte man bei der Ausreichung von entsprechenden Kreditbeträgen auch stets Regelungen der entsprechenden Kreditgeber, wonach beispielsweise ein Agio oder ein Disagio vorgesehen werden kann. Beim Agio handelt es sich im Allgemeinen um ein Aufgeld oder um einen Aufschlag, welcher zusätzlich zu einem Kreditbetrag erhoben und in Rechnung gestellt werden könnte.

Das Disagio ist hingegen ein Abschlag, welcher heute vor allem beim Darlehen durch die Kreditgeber zum Ansatz gebracht werden kann. Hierbei wird durch den jeweiligen Kreditgeber dann ein bestimmter Anteil vom Kreditbetrag als Gebühr einbehalten. Dazu ein Beispiel:

Ein Kreditnehmer beantragt bei einer Bank einen Kredit in  Höhe von insgesamt 100.000 Euro. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der betreffenden Bank sehen allerdings ein Disagio in Höhe von 9 % vor.

Ausgezahlt würden an den Kreditnehmer in diesem Falle lediglich insgesamt 91.000 Euro, da sich das Disagio auf 9 % der Kreditsumme, also somit auf 9.000 Euro, beläuft, welche als Gebühr durch den Kreditgeber einbehalten werden können.

Dennoch muss der betreffende Kreditnehmer in diesem Falle aber nicht nur 91.000 Euro verzinsen und an die Bank als Kreditgeber zurück zahlen, sondern die vollen 100.000 Euro, obschon er diesen Kreditbetrag ja gar nicht ausgezahlt bekommen hat.

Die juristischen Grundlagen des Disagios bei der Darlehensvergabe sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Grundsatz der Vertragsfreiheit zu finden. Rein finanzmathematisch und letztendlich auch volkswirtschaftlich betrachtet, soll das Disagio zur Senkung der sogenannten Nominalzinsen beim Darlehen führen.

Das Disagio wird finanzmathematisch nach dem komplizierten sogenannten Iterationsverfahren berechnet und ermittelt. Dieses wird wiederum juristisch in der Preisangabeverordnung (PAngV) explizit geregelt und beschrieben.

Ein Disagio kann übrigens auch bei der vorfristigen Rückzahlung eines solchen Darlehens an den jeweiligen Darlehensgeber rechtsverbindlich zwischen beiden Vertragsparteien vereinbart werden. Hierbei ist es dann allerdings umgekehrt üblich, dass der Kreditgeber das sogenannte unverbrauchte Disagio an den Kreditnehmer zurückerstatten kann. Es gibt jedoch eine Vielzahl von recht unübersichtlichen Regelungen und Verfahrensweisen hierzu, die im Einzelfall in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des jeweiligen Kreditgebers nachgelesen werden sollten.

Zins und Tilgung

Vergleichen24 | Der KreditDer Zins stellt die Gebühr oder das Entgelt für die Überlassung des jeweiligen Kreditbetrages an den Kreditnehmer dar. Die Tilgung bezeichnet hingegen die entsprechenden Ratenzahlungen, über die das überlassene Kapital dann im Einzelnen an den Kreditgeber zurück geführt wird.

Beides, Zins und Tilgung, wird banktechnisch auch unter der Begrifflichkeit als sogenannter Kapitaldienst, den de Kreditnehmer fortlaufend bis zur vollständigen Rückzahlung des Kreditbetrages zu leisten hat, gefasst.

Der Zins, den ein Kreditgeber, vor allem in Gestalt einer Bank oder einer Sparkasse, vom Kreditnehmer verlangen darf, ist stets abhängig vom sogenannten Geldmarktzins. Dieser Geldmarktzins wird wiederum durch den Leitzins der Zentralbank bestimmt, welchen diesen dafür definiert, wenn sich die Banken im Zuge ihrer eigenen Refinanzierung Geldbeträge von der Zentralbank leihen müssen. Ist der Geldmarktzins entsprechend hoch, werden Kredite für die potenziellen Kreditnehmer teuer und nur recht zögerlich in Anspruch genommen. Um den Wirtschaftskreislauf anzukurbeln und vor allem auch in den Zeiten der sogenannten Rezession, senkt die Zentralbank dann üblicherweise oft den Leitzins, was zur Verbilligung der Kredite und zur vermehrten Kreditaufnahme seitens der Verbraucher und der Unternehmen führt.

Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen dem Geldmarktzins für kurzfristige Kredite und dem Geldmarktzins für langfristige Kredite, dem sogenannten Kapitalmarktzins. Dabei gilt die Regel, dass kurzfristige Kredite meist recht teuer sind, während langfristige Kredite als günstiger gelten.

Der jeweils aktuelle Zinssatz potenzieller Kreditgeber ist stets den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu entnehmen oder findet sich auch auf den Internetpräsenzen der Banken und der bundesdeutschen Kreditinstitute in meist tagesaktueller Form.

Die Tilgung eines Kredites beschreibt hingegen dessen planmäßige oder auch außerplanmäßige Rückführung an den jeweiligen Kreditgeber. Sie werden konkret der Höhe und des Modus nach in den Kredit- oder Anleihebedingungen zu Beginn einer Kreditvergabe verbindlich definiert und sie müssen vom Kreditnehmer akzeptiert werden.

Die Tilgungen im Rahmen eines Kreditvertrages führen beim Kreditgeber fortlaufend zu einer Verbesserung der Liquidität, während sie beim Kreditnehmer zu einer Liquiditätsbelastung beitragen. Die Höhe der laufenden Tilgungen im Zuge eines Kreditvertrages muss stets den aktuellen, aber auch den künftigen Einnahmeentwicklungen eines Kreditnehmers optimal angepasst werden.

Hierbei gilt es zu beachten, dass niedrige Tilgungen zwar die Liquidität eines Schuldners schonen, allerdings zu einer verlängerten Laufzeit des jeweiligen Kreditvertrages und damit dann letztendlich auch zu signifikant höheren Tilgungen führen können.

Als Tilgungsformen sind heute im Allgemeinen üblich und im Gebrauch:

  • die sogenannte regelmäßige Tilgung (pro rata temporis)
  • die unregelmäßige Tilgung.

Die regelmäßige Tilgung ist und bleibt stets an einen Tilgungsplan gebunden. Sie ist zum Beispiel heute üblich bei:

  • Ratenkrediten
  • Annuitätendarlehen
  • endfälligen Krediten.

Die unregelmäßige Tilgung bedarf hingegen keines Tilgungsplanes. Sie wird heute im Allgemeinen angewendet bei den im Folgenden aufgeführten Arten von Krediten:

  • beim Kontokorrentkredit
  • beim Dispositionskredit
  • beim Lombardkredit
  • beim revolvierenden Kredit und beim Stand-by-Kredit.

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Was tun, wenn der Kapitaldienst nicht mehr bedient werden kann?

Wenn der Kapitaldienst seitens des Kreditnehmers nicht mehr bedient werden kann, liegt eine sogenannte Tilgungsstörung vor. Hier sollte in jedem Fall und bereits schon proaktiv das Gespräch mit dem Kreditgeber und möglicherweise auch mit einer Schuldnerberatung gesucht werden, damit letztendlich entsprechende Maßnahmen festgelegt und ergriffen werden können, die im Interesse aller Beteiligten liegen.

Hierzu können zum Beispiel gehören:

  • die Tilgungsstreckung
  • die Stundung
  • die vorübergehende Aussetzung des Kapitaldienstes
  • der Schuldenerlass
  • der Zahlungsaufschub (Moratorium)
  • im Extremfall auch die Kreditkündigung.

Die vorfristige Ablösung und die außerplanmäßige Tilgung

Vergleichen24 | Der KreditIm Allgemeinen wird es sich bei einem Kredit oder bei einem Darlehen, welches gegenüber Privatpersonen durch einen Kreditgeber gewährt wird, um entsprechende Kredite mit einem hinterlegten Tilgungsplan handeln. Dieser schafft zum Beispiel auch eine gute Planbarkeit der aus dem jeweiligen Kredit resultierenden Einnahmen und Erlöse für den jeweiligen Kreditgeber.

Was aber tun, wenn der Kreditnehmer nun zum Beispiel infolge einer unverhofft eingetretenen Erbschaft oder auch eines Lottogewinns plötzlich zu Geldvermögen gelangt und mit diesem den Kredit vorfristig ablösen möchte?

Für diesen Fall solle der Kreditnehmer bereits schon bei Abschluss des Kreditvertrages entsprechend Sorge tragen. Einerseits besteht nämlich die Möglichkeit für sogenannte außerplanmäßige Sondertilgungen in bestimmter Höhe. Diese sind für den Kreditnehmer kostenfrei, müssen allerdings oft beim Kreditgeber angemeldet und durch diesen explizit genehmigt werden. So ist es beispielsweise möglich, bei einem unverhofften Liquiditätszufluss seitens des Kreditnehmers, diese Geldmittel zur außerplanmäßigen Tilgung des Kredites einzusetzen und entsprechend aufzuwenden. Der Kredit verringert sich dadurch außerplanmäßig. Es ist zu empfehlen, Möglichkeiten der außerplanmäßigen Tilgung von Krediten fest im jeweiligen Kreditvertrag zu fixieren und zu vereinbaren, damit beide Seiten hierdurch Rechtssicherheit erlangen können.

Ein zweiter wichtiger Punkt, der bereits schon bei Abschluss des Kreditvertrages beachtet werden sollte, ist die grundsätzliche Möglichkeit, einen Kredit auch vorfristig bei einem entsprechenden Liquiditätszufluss, zum Beispiel infolge von Erbschaft oder Lottogewinn, tilgen zu können. Meist bedarf dies auch der Zustimmung des Kreditgebers und kann zusätzlich mit bestimmten Kosten und Gebühren, zum Beispiel in Gestalt der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung, für entgangene Zinseinnahmen für den Kreditgeber, verbunden sein. Die entsprechenden Regelungen und Modalitäten hierzu und die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung sollten individuell fixiert oder den gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des jeweiligen Kreditgebers entnommen werden.

Spezialkredite (zum Beispiel für Rentner und für Arbeitslose)

Spezialkredite umfassen im Allgemeinen Kredite, die für einen Personenkreis mit entsprechend niedriger Bonität und oft auch ohne die sonst obligatorische Schufa-Auskunft ausgereicht werden können, so zum Beispiel für Rentner, für Arbeitslose, für Hausfrauen, für Schüler und Studenten.

Angebote hierzu gibt es einige, die sich zum Beispiel auch im Internet eruieren lassen. Doch sind nicht alle diese Angebote auch seriös und oft an hohe Gebühren oder auch an extreme Zinsen gebunden.

In der Regel erhält dieser Personenkreis meist auch erst dann einen Kredit, wenn er einen sogenannten Mit-Antragsteller gegenüber dem Kreditgeber nachweisen kann. Dieser muss dann allerdings ein geregeltes und letztendlich auch ein pfändbares Einkommen gegenüber dem Kreditgeber vorweisen können.

Auch die Bundesagentur für Arbeit ist berechtigt, einen sogenannten Arbeitslosenkredit an Personen auszureichen. Die Rechtsgrundlagen hierzu finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB).