Warum lohnt sich der Abschluss einer Kapitallebensversicherung?
Um im Alter sich selbst und seine Angehörigen finanziell abzusichern, gibt es auf dem Versicherungsmarkt eine Reihe von Vorsorgeprodukten. Nach dem Prinzip 2-in-1 ist eine Kapitallebensversicherung aufgebaut. Sie vereint zwei Vorsorgeprodukte in einer Versicherung: einerseits eine Risikolebensversicherung und andererseits eine private Rentenversicherung. Damit stellt die Kapitallebensversicherung eine Kombination aus einem Schutz für die Hinterbliebenen für den Fall des eigenes Ablebens dar und zudem einen Vermögensaufbau für das Alter. Die Kapitallebensversicherung zahlt daher sowohl im Todes- als auch Erlebensfall.
In der Regel haben Sie bei einer Kapitallebensversicherung die Wahl, ob Sie sich die Versicherungssumme einmalig auszahlen lassen oder ob Sie diese als monatliche Rente beziehen möchten. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Kapitallebensversicherung entweder als klassische Kapitallebensversicherung mit einer gesicherten Garantieverzinsung abzuschließen oder sich für die risikobehaftete fondsgebundene Kapitallebensversicherung mit der Aussicht auf höhere Rendite zu entscheiden.
Die Kapitallebensversicherung ist eine gängige und häufig gewählte Versicherung für die Vorsorge im Alter sowie den Todesfall und bereits seit vielen Jahren auf dem Versicherungsmarkt etabliert. Ist von einer Lebensversicherung die Rede, ist daher sogar meist die Kapitallebensversicherung gemeint. Im Grunde funktioniert eine Kapitallebensversicherung dabei wie ein normaler Banksparplan. Der Versicherte zahlt über einen längeren, vorab festgelegten Zeitraum Beiträge für die Kapitallebensversicherung. Diese legt die Beiträge am Kapitalmarkt an und nach Ablauf der Laufzeit oder im Falle des Todes des Versicherungsnehmers wird eine Mindestleistung plus eine Beteiligung an den erwirtschafteten Überschüssen ausgezahlt.
Die Kapitallebensversicherung im Überblick:
- eine Kombination aus Risikolebensversicherung und klassischer Rentenversicherung
- Zahlung sowohl im Erlebens- als auch Todesfall
- Schutz für die Hinterbliebenen im Fall des eigenen Todes und Sparprodukt für die eigene Altersvorsorge
- Auszahlung als monatliche Rente oder als Einmalzahlung
- Abschluss als klassische oder fondsgebundene Kapitallebensversicherung möglich
- Neben einer Mindestleistung erhält der Versicherte zudem eine Überschussbeteiligung der erwirtschafteten Rendite
Welche Leistungen sind im Rahmen einer Kapitallebensversicherung mitversichert?
Bereits vor Vertragsabschluss müssen Sie sich als Versicherungsnehmer entscheiden, wie Sie Ihre Kapitalleistung von der Kapitallebensversicherung erhalten möchten. Zur Wahl stehen die Auszahlung – entweder nach Ablauf einer festgelegten Laufzeit oder im Todesfall – als
- Einmalzahlung
- monatliche Rente
Wie hoch diese finanzielle Leistung ausfällt, hängt im Wesentlichen davon ab, welche Anlageform der Kapitallebensversicherung Sie wählen:
- eine klassische Kapitallebensversicherung
- eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung
Bei der klassischen Kapitallebensversicherung sind Sie auf der sicheren Seite: Ihr Kapital wird in sichere Anlageformen von der Kapitallebensversicherung für einen festgelegten Zeitraum angelegt. Sie erhalten zusätzlich zu den eingezahlten Beträgen (abzüglich der Gebühren) eine garantierte Mindestverzinsung, die bei aktuellem Neuabschluss (2017) einer Kapitallebensversicherung 0,9 Prozent beträgt (bislang 1,25 Prozent). Darüber hinaus erhalten Sie eine variable Überschussbeteiligung des am Markt erwirtschafteten Kapitals. Durchschnittlich kann mit einer Gesamtrendite von zwischen vier bis fünf Prozent gerechnet werden.
Die Rendite kann bei der fondsgebundenen Kapitallebensversicherung deutlich höher bis zu sieben Prozent ausfallen. Da die Beiträge am Aktienmarkt angelegt werden, ist diese Form der Kapitallebensversicherung durch Schwankungen des Zinsniveaus und der Lage am Börsenmarkt auch deutlich riskanter. Angelegt werden die Beiträge der Versicherten dabei wahlweise und abhängig vom Anbieter in Renten-, Aktien- oder Immobilienfonds. Die fondsgebundene Kapitallebensversicherung verspricht einen steuerlichen Vorteil gegenüber der klassischen Kapitallebensversicherung. Aufgrund des hohen Risikos, das allein der Versicherungsnehmer trägt, entscheiden sich aber nur knapp ein Fünftel der Anleger für diese Form der Kapitallebensversicherung.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Kapitallebensversicherung abschließe?
Bevor Sie eine Kapitallebensversicherung abschließen, sollten Sie grundlegende Aspekte festlegen:
- die Laufzeitdauer
- die Höhe der monatlich zu zahlenden Beiträge
- die Versicherungssumme
Die Laufzeitdauer seiner Kapitallebensversicherung kann der Versicherungsnehmer innerhalb bestimmter Grenzen frei festlegen. Grundsätzlich gilt: Je länger Beiträge gezahlt werden, desto höher fällt die Leistung nach Ablauf aus. Die Mindestlaufzeit der Kapitallebensversicherung beträgt in der Regel nur wenige Jahre, die Maximallaufzeit ist bei vielen Anbietern auf circa 25 bis 30 Jahre gedeckelt, andere setzen ein Höchstalter fest, das circa 70 bis 75 Jahre beträgt. Darüber hinaus gibt es auch Tarife, die keine Limits für die Laufzeit vorgeben. In den meisten Fällen endet die Laufzeit der Kapitallebensversicherung mit Eintritt in das Rentenalter. Allgemein wird empfohlen, dass sich die Laufzeitdauer an den persönlichen Bedürfnissen und Erwartungen an eine Kapitallebensversicherung orientieren sollte.
Die Entscheidung für die Höhe der monatlich zu zahlenden Beiträge hängt im Wesentlichen davon ab, wieviel Geld Ihnen monatlich für die Kapitallebensversicherung (konstant über einen langen Zeitraum) zur Verfügung steht und wieviel Geld Sie nach Laufzeitende als Versicherungssumme erhalten möchten. Beachten Sie, dass Ihre Beiträge nicht nur aus Ihrem eigenen Sparanteil bestehen, sondern auch aus sogenannten Abschlussgebühren (unter anderem Verwaltungskosten und Maklerprovisionen). Diese werden für mindestens fünf Jahre auf die Beiträge der Kapitallebensversicherung verteilt. Nach der vollständigen Verrechnung fällt der Sparanteil dann entsprechend höher aus. Bei der Festlegung der Versicherungssumme sollten immer die persönlichen Lebensumstände und der eigene Bedarf Berücksichtigung finden.
Bedenken Sie vor dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung zudem, dass die Versicherer in der Regel eine sogenannte Gesundheitsprüfung verlangen. Diese Gesundheitsprüfung ist vor allem für den Bereich der Risikolebensversicherung notwendig. Die Versicherer möchten sich mit dieser Gesundheitsprüfung weitestgehend vor dem Risiko absichern, dass der Versicherungsnehmer bereits kurz nach Abschluss der Kapitallebensversicherung verstirbt und direkt eine Zahlung an die Angehörigen geleistet werden müsste (ohne lange Beitragszahlung). Auf ein ärztliches Gutachten wird bei der Gesundheitsprüfung zwar verzichtet, es werden jedoch gesundheitsrelevante Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand, zu möglichen Vorerkrankungen sowie zum Lebenswandel des Versicherungsnehmers gestellt. Diese Fragen muss der Versicherungsnehmer vollständig und vor allem wahrheitsgemäß beantworten. Sollte sich das Gegenteil herausstellen, kann der Anbieter der Kapitallebensversicherung seine Leistungen verweigern oder diese sogar im Nachhinein zurückfordern.
Wird das gesundheitliche Risiko als hoch eingestuft, liegt es im Ermessen der Kapitallebensversicherung, den Antragsteller entweder abzulehnen oder auch Risikozuschläge zu erheben. Übrigens: Auch der ausgeübte Beruf sowie private Hobbys können als Risikofaktoren gelten und dementsprechend zu höheren Kosten führen. Grundsätzlich werden die jeweiligen Risiken von den einzelnen Versicherern sehr unterschiedlich eingestuft, so dass es sich lohnen kann, sich von einem kompetenten Versicherungsexperten im Hinblick auf die Gesundheitsfragen und mögliche Risikozuschläge bei verschiedenen Anbietern eingehend beraten zu lassen. Teilweise verzichten Versicherer auch auf eine Gesundheitsprüfung. In der Folge sollten Sie jedoch mit niedrigen Versicherungssummen, einer langen Wartezeit und einem relativ hohen Kostenaufschlag rechnen. In der Regel ist von diesen Angeboten abzuraten.
In welchen Fällen erbringt eine Kapitallebensversicherung ihre Versicherungsleistungen?
Versicherungsleistungen erhalten Sie von der Kapitallebensversicherung in folgenden Fällen:
- im Todesfall des Versicherten
- im Erlebensfall nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit
Diese Leistungen entweder in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer monatlichen Rente werden im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers an die in der Police namentlich aufgeführten Hinterbliebenen ausgezahlt oder aber direkt an den Versicherungsnehmer im Erlebensfall. Beginn und Dauer der Versicherungsleistung der Kapitallebensversicherung werden in letzterem Fall individuell festgelegt. Soll eine monatliche Rente ausgezahlt werden, dann wird in der Regel eine lebenslange Auszahlung mit Beginn des Rentenalters vereinbart. Die jeweilige Höhe der Leistungen entspricht der vorab festgelegten Versicherungssumme plus der variablen Überschussbeteiligung.
Voraussetzung, dass die Kapitallebensversicherung Ihre Leistungen im Todesfall erbringt, ist das Vorliegen einer Sterbeurkunde sowie eines Totenscheins.
In welchen Fällen erbringt eine Kapitallebensversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
Die Kapitallebensversicherung ist so konzipiert, dass eine Auszahlung grundsätzlich garantiert ist, da sowohl der Erlebens- als auch der Todesfall abgesichert sind. Sofern Sie Ihre Beiträge für die Kapitallebensversicherung rechtzeitig zahlen und die Police der Kapitallebensversicherung nicht vorzeitig kündigen, können Sie sicher sein, dass Sie Ihre Versicherungsleistungen auch erhalten.
Dennoch sollten Sie Ihre Versicherungspolice genau prüfen, da die meisten Anbieter in der Regel auch einige Fälle vorgeben, die zu einem Leistungsausschluss führen. So wird die Kapitallebensversicherung keine Leistungen erbringen, wenn
- der Versicherungsnehmer innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss durch Suizid zu Tode kommt.
- der Tod des Versicherungsnehmers auf kriegerische Ereignisse zurückzuführen ist.
- der Versicherungsnehmer durch Krankheiten oder Ereignisse zu Tode kommt, die durch die vorherige Gesundheitsprüfung vorher explizit ausgeschlossen wurden (zum Beispiel Lungenkrebs bei einem Raucher).
- dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden kann, dass er beim Gesundheitstest falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Für Versicherte einer Kapitallebensversicherung besteht die Möglichkeit, Ihre Vorsorgeabsicherung um zwei zusätzliche Bausteine zu erweitern. Diese ergänzenden Versicherungen sind
- eine Berufsunfähigkeitsversicherung
- eine Unfalltodversicherung
Ein Hinterbliebenenschutz kann und muss nicht zusätzlich abgeschlossen werden, da er automatisch in der Kapitallebensversicherung enthalten ist.
Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung geschlossen, so erhält der Versicherte seine Leistungen bereits dann, wenn er berufsunfähig ist und nicht erst mit Beginn des Rentenalters beziehungsweise dem individuell vereinbarten Datum. Eine optionale Ergänzung der beiden Versicherungen kann auch darin bestehen, dass mit Bestehen einer Berufsunfähigkeit die Beiträge für die Kapitallebensversicherung frei gestellt werden, die Versicherungssumme davon jedoch unberührt bleibt.
Kapitallebensversicherung mit Unfalltodversicherung
Wie der Name bereits suggeriert, leistet eine Unfalltodversicherung, wenn der Versicherungsnehmer infolge eines Unfalls verstirbt. Die Versicherungssumme erhalten die Angehörigen beziehungsweise Hinterbliebenen. Sinnvoll ist diese Absicherung vor allem für Personen, die zum Beispiel bedingt durch ihren Beruf, einem hohem Risiko für einen Unfalltod ausgesetzt sind, und gleichzeitig Familie haben, die sie abgesichert wissen möchten. Wird eine Unfalltodversicherung in eine Kapitallebensversicherung integriert, erhalten die Angehörigen im Falle des Unfalltods des Versicherungsnehmers eine zweite Versicherungssumme ausgezahlt. Die Versicherungsleistung weist damit einen deutlich höheren Betrag, teilweise sogar den doppelten, auf.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Kapitallebensversicherung ein?
Bei der Kapitallebensversicherung wird grundsätzlich unterschieden zwischen
- Vertragsabschluss
- Versicherungsbeginn
Mit Vertragsabschluss der Kapitallebensversicherung kommt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zustande. Darin verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur regelmäßigen Zahlung seiner Beiträge und der Versicherer zur Zahlung seiner Leistungen gemäß den vorab festgelegten Vertragsbedingungen. Mit Zustandekommen dieses Vertrags beginnt in aller Regel die Laufzeit noch nicht. Das Datum des offiziellen Versicherungsbeginns fängt meist kurze Zeit später an. Relevant ist dieses vertraglich vereinbarte Datum für die Berechnung des jeweiligen Versicherungszeitraums. Voraussetzung für den Versicherungsbeginn ist grundsätzlich, dass der Versicherte seine erste Beitragsprämie nach Vertragsabschluss rechtzeitig überwiesen hat. Die Vereinbarung einer Warte- oder Karenzzeit ist bei der Kapitallebensversicherung nicht vorgesehen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Kapitallebensversicherung sein?
Die Versicherungssumme der Kapitallebensversicherung kann der Versicherungsnehmer frei wählen. Meist beginnt die Mindesthöhe bei 2.500 Euro, nach oben sind (fast) keine Grenzen gesetzt. Bei der jeweiligen Festlegung der Deckungssumme sollte jedoch stets sorgfältig überlegt sein, welche finanziellen Mittel im Alter beziehungsweise den Angehörigen im eigenen Todesfall zur Verfügung stehen sollen. Folgende Aspekte können hierbei Berücksichtigung finden:
- Soll der bisherige Lebensstandard im Alter aufrechterhalten bleiben?
- Sind größere finanzielle Aufwendungen oder Maßnahmen im Rentenalter geplant (zum Beispiel altersgerechte Umbauten)?
- Gibt es Verbindlichkeiten, wie Schulden oder Kredite, die weiter bezahlt werden müssen?
- Wieviel finanzielle Mittel benötigen meine Angehörigen, wenn der eigene Verdienst ausfallen sollte?
- Benötigen die Angehörigen Geld für die Bestattung?
- Gibt es ein Erbe, über das die Angehörigen im Falle des eigenen Ablebens verfügen könnten?
Eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme kann dazu führen, dass der Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Eine zu hoch kalkulierte Versicherungssumme der Kapitallebensversicherung führt dagegen unweigerlich zu einer höheren Beitragsbelastung. Bedenken Sie zudem, dass Sie die ausgezahlten Leistungen versteuern müssen.
Meist wird für die beiden Bereiche der Kapitallebensversicherung (Rentenversicherung und Risikolebensversicherung) eine Versicherungssumme festgelegt. Je nach Anbieter kann auch die Option bestehen, zwei Versicherungssummen zu vereinbaren.
Bei der Kapitallebensversicherung werden zusätzlich zur festgelegten Versicherungssumme auch die
- vereinbarten Zinsen (mindestens der Garantiezins) sowie
- die mögliche Überschussbeteiligung
ausgezahlt.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Kapitallebensversicherung berechnet?
Der Beitrag der Kapitallebensversicherung wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Grundlegenden Einfluss auf die Beitragshöhe nimmt vor allem die festgelegte Versicherungssumme: Je mehr Leistungen Sie im Erlebens- oder im Todesfall erhalten, desto höher wird auch der Beitrag der Kapitallebensversicherung ausfallen. Darüber hinaus spielen weitere individuelle Aspekte bei der Beitragskalkulation eine Rolle. Dazu gehören:
- die Dauer der Laufzeit
- das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss
- der Gesundheitszustand sowie mögliche Vorerkrankungen
- besondere Risikofaktoren
- zusätzliche Bausteine, wie Berufsunfähigkeits- und Unfalltodversicherung
Die Beiträge der Kapitallebensversicherung setzen sich dabei aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- einem Kostenanteil: Zu diesen Kosten gehören die Verwaltungsgebühren sowie die Maklerprovisionen.
- einem Risikoanteil: Dieser Anteil wird von den Versicherern dazu angelegt, um die zugesicherte Versicherungssumme zu gewährleisten. Abgedeckt wird beispielsweise das Risiko eines vorzeitigen Versicherungsfalls.
- einem Sparanteil: Der Sparanteil, der zwischen 75 bis 80 Prozent des Gesamtbeitrags ausmacht, dient zur Investition und Anlegung in verschiedene Kapitalanlagen.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Kapitallebensversicherung für mich?
Der Vergleich mehrerer Angebote einer Kapitallebensversicherung ist auf jeden Fall zu empfehlen, da Sie so die Möglichkeit haben, einen Tarif zu finden, der Ihrem Bedarf entsprechendend die besten Konditionen bietet.
Vergleichen Sie die diversen Angebote einer Kapitallebensversicherung zum Beispiel mit einem Vergleichsrechner im Hinblick auf folgende Kriterien:
- die Höhe des Beitrags in Bezug auf die gewünschten Leistungen
- die Laufzeitdauer
- die Rendite
- die Abschlusskosten
- die Möglichkeit für flexible Ergänzungen und Anpassungen
- die klassische oder fondsgebundene Anlageform
- die Einmalzahlung oder die monatliche Rente
- die persönlichen Voraussetzungen (Alter, Gesundheitszustand)
Der Vergleichsrechner ermittelt eine übersichtliche Auflistung sämtlicher Tarife einer Kapitallebensversicherung und stellt die diversen Kriterien vergleichend gegenüber.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Bei der Kapitallebensversicherung gibt es diverse Möglichkeiten einer flexiblen Anpassung. Bei den Versicherungsbeiträgen bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten an:
- eine Erhöhung des Beitrags der Kapitallebensversicherung:
Eine Erhöhung der Beiträge ist bei den meisten Anbietern problemlos möglich. Die Versicherungssumme wird sich entsprechend erhöhen. Gründe, die eine Beitragserhöhung sinnvoll werden lassen, sind zum Beispiel besondere Veränderungen im Leben, wie die Geburt eines Kindes, eine Heirat oder ein Immobilienkauf.
- eine Senkung des Beitrags der Kapitallebensversicherung:
Unter Umständen kann es möglich sein, die Beiträge der Kapitallebensversicherung herabzusetzen, zum Beispiel da ein geringerer Finanzbedarf im Alter besteht (durch eine Erbschaft oder eine frühzeitig abbezahlte Immobilie).
- eine Beitragsfreistellung der Kapitallebensversicherung:
Bei einer Beitragsfreistellung der Kapitallebensversicherung zahlt der Versicherte für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge, zum Beispiel, da ihm durch besondere Lebensumstände, wie Arbeitslosigkeit, nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Der Vertrag der Kapitallebensversicherung läuft weiter, die Versicherungssumme reduziert sich jedoch.
- eine Überschussverrechnung der Kapitallebensversicherung:
Einige Anbieter gewähren eine sogenannte Überschussverrechnung. In dem Fall sinken die Beiträge, da sie mit den bereits erwirtschafteten Überschüssen verrechnet werden. Diese Option besteht jedoch erst nach einer mehrjährigen Laufzeit, wenn bereits Überschüsse erwirtschaftet wurden.
In Bezug auf die Versicherungsleistungen besteht als Anpassungsmöglichkeit
- die Kündigung oder die Hinzunahme von Zusatzleistungen der Kapitallebensversicherung
Die zusätzlichen Bausteine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Unfalltodversicherung können in der Regel einzeln gekündigt werden und führen damit zu einer Beitragsersparnis. Andersherum kann bei erhöhtem Versicherungsbedarf auch ein Baustein nachträglich zusätzlich mitversichert werden.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge der Kapitallebensversicherung gilt es zu differenzieren, wann die Police der Kapitallebensversicherung abgeschlossen wurde:
Verträge, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden:
Die Beiträge für die Kapitallebensversicherung gelten gemäß § 10 EStG als Sonderausgaben und können als solche bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Es gelten jedoch jährliche Höchstgrenzen, die für Angestellte und Beamte 1.900 Euro und für Selbstständige 2.800 Euro betragen. Durch andere Vorsorgeaufwendungen, wie Kranken- oder Pflegeversicherungen, kann dieser Betrag bereits ausgeschöpft sein.
Verträge, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden:
Grundsätzlich unterliegen die Beiträge für die Kapitallebensversicherung keiner steuerlichen Vergünstigung.
Bedenken Sie, dass Sie die Erträge, die Sie aus der Kapitallebensversicherung erhalten, versteuern müssen. Auch hierbei gelten seit 2005 neue Regelungen:
Verträge, die vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden:
Die Leistungen der Kapitallebensversicherung sind steuerfrei, sofern
- eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren vereinbart wurde.
- bereits fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden.
- die vereinbarte Todesfallsumme mindestens 60 Prozent der Beiträge entspricht.
Verträge, die nach dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden:
Generell sind sämtliche Leistungen der Kapitallebensversicherung zu 100 Prozent steuerpflichtig. Lediglich auf 50 Prozent der Erträge müssen Steuern gezahlt werden, wenn
- die Laufzeit der Police mindestens zwölf Jahre beträgt.
- die Leistung erst nach dem vollendeten 60. beziehungsweise dem 62. Lebensjahr (bei Verträgen ab 2012) fällig wird.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Kapitallebensversicherung achten?
Auch wenn Sie als Versicherungsnehmer grundsätzlich das Recht haben, Ihre Kapitallebensversicherung unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kündigungsfrist zu kündigen, ist davon unbedingt abzuraten.
Trotz des Anrechts auf einen sogenannten Rückkaufswert Ihrer Kapitallebensversicherung fällt dieser meist sehr gering aus und wird in keiner Weise auch nur annähernd Ihren bereits eingezahlten Beiträgen entsprechen. Vor allem in den ersten Jahren können Sie durch die Anrechnung der Verwaltungsgebühren mit wenig bis keiner Rückzahlung rechnen. Mit anderen Worten: Sie verschenken Geld!
Wer seine Kapitallebensversicherung aus finanziellen Gründen kündigen möchte oder sogar muss, für den kann es Alternativen geben, wie beispielsweise
- eine Beitragsfreistellung der Kapitallebensversicherung: Mit dem Versicherer wird vereinbart, für einen bestimmten Zeitraum die Police beitragsfrei zu stellen. Die Versicherungsleistung verringert sich entsprechend, die eingezahlten Beiträge gehen jedoch nicht verloren.
- ein Verkauf der Kapitallebensversicherung: Unter Umständen kann die Kapitallebensversicherung verkauft werden. Spezielle Händler bieten diese Option an, meist jedoch erst ab einem bestimmten Rückkaufswert.
- ein Policendarlehen: Die Kapitallebensversicherung wird entweder über die Versicherung oder über ein Kreditinstitut beliehen. Die nötige Sicherheit stellt die Kapitallebensversicherung selbst dar. In dem Fall können die Beiträge weiter eingezahlt werden und die Höhe der Versicherungssumme bleibt konstant.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Kapitallebensversicherung achten?
Ein Anbieter- und Tarifwechsel ist bei der Kapitallebensversicherung möglich, jedoch nicht sinnvoll. Ihre bereits angesparten Leistungen und bezahlten Beiträge werden mit der Kündigung der bestehenden Police verloren gehen. Beim neuen Tarif der Kapitallebensversicherung, der nun unweigerlich eine kürzere Laufzeit aufweist, beginnt das Ansparen der Leistungen von vorn.
Bedenken Sie zudem, dass ein älterer Tarif in der Regel noch bessere Renditen gewährleistet und häufig auch ein steuerlicher Vorteil gegeben ist. Ein Wechsel der Kapitallebensversicherung sollte deshalb nur erfolgen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen.
Vorteile einer Kapitallebensversicherung sind?
Mit dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung kann der Versicherte von einer Vielzahl von Vorteilen profitieren:
- Die Kapitallebensversicherung vereint zwei Versicherungen in einer: Einerseits bietet sie eine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall (Risikolebensversicherung), andererseits ist sie eine private Altersvorsorge (private Rentenversicherung).
- Die Leistungen können variabel als einmalige Kapitalzahlung oder als monatliche Rente ausgezahlt werden.
- Die Kapitallebensversicherung ist eine langfristig sichere und damit berechenbare Anlageform. Bei der klassischen Kapitallebensversicherung erhalten Sie eine garantierte Leistung plus einer variablen Überschussbeteiligung.
- Die Kapitallebensversicherung kann flexibel den sich ändernden Lebensumständen angepasst werden, zum Beispiel durch Beitragsfreistellung oder Erhöhung der Beiträge.
- Der Einschluss von zusätzlichen Bausteinen, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Unfalltodversicherung, ist möglich.
Welche Nachteile hat eine Kapitallebensversicherung?
Eine Kapitallebensversicherung ist (im Vergleich zu anderen Vorsorgeversicherungen) aber auch mit Nachteilen verbunden, zum Beispiel:
- Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist mit relativ hohen Verwaltungsgebühren verbunden.
- Die Kapitallebensversicherung ist wenig flexibel: Wer sie einmal abgeschlossen hat, ist über einen langen Zeitraum an sie gebunden. Eine Kündigung der Kapitallebensversicherung ist mit erheblichen Verlusten verbunden.
- Der Garantiezins der Kapitallebensversicherung ist in den letzten Jahren stark gesunken, so dass nur mit einer geringen Rendite zu rechnen ist.
- Vor dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung, die zu hohen Risikozuschlägen führen kann.
- Eine private Rentenversicherung bietet für die Altersvorsorge in der Regel einen umfassenderen Leistungsumfang als eine Kapitallebensversicherung.