Warum lohnt sich der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht?
Hunde bereichern das Leben eines Menschen. Sie sind Freunde, Familienmitglieder, Helfer und Beschützer. Sie sind aber zugleich auch lebendige Persönlichkeiten, die durch ihre Reaktionen für gute und weniger gute Überraschungen sorgen können. Diese weniger vorhersehbaren Momente im Zusammenleben mit einem Hund gehören zum Versicherungsbereich der Hundehalterhaftpflicht.
Nach dem Gesetz ist ein Tierhalter für Schäden eintrittspflichtig, die durch sein Tier bei anderen Menschen, deren Gesundheit oder fremden Sachen verursacht. Die generelle Tierhalterhaftpflicht hat ihren Schwerpunkt bei den Tierarten, die oft in Kontakt mit anderen Personen sind. Dazu gehören Pferde und noch viel öfter auch Hunde.
Kommt es durch den Hund zu einem Schaden, haftet also der Halter. Er haftet unbegrenzt und es nicht einmal Verschulden erforderlich. Es handelt sich um eine Gefährdungshaftung, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Tiere grundsätzlich eine Gefahrenquelle sein können. Besteht also bei einem Schaden keine Hundehalterhaftpflicht, hat der Hund nicht nur einen Dritten gefährdet, sondern vielleicht sogar das Vermögen seines Halters, der damit den Schaden ausgleichen muss.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Hundehalterhaftpflicht mitversichert?
Die Hundehalterhaftpflicht ist eine klassische Haftpflichtversicherung. Schäden bei Dritten sind versichert, wenn diese in ihrem Schadensbild den drei Hauptkategorien angehören:
- Personenschaden
- Sachschaden
- Vermögensschaden als Folge eines dieser Schäden
Der Personenschaden reicht von den Behandlungskosten einer durch den Hund verursachten Verletzung bis zum Schmerzensgeld und den Folgekosten.
Sachschaden ist ein weiterer Bereich, der für einen Hundebesitzer ohne die richtige Hundehalterhaftpflichtversicherung sehr teuer werden kann. Es reicht, wenn der Hund auf die Straße läuft und ein Autofahrer ausweicht. Landet das Fahrzeug an einer Laterne, sind schnell mehrere Tausend Euro an Schaden erreicht. Aber auch kleinere Schäden wie beschädigte Kleidung summieren sich.
Reine Vermögensschäden gehören nicht zum typischen Schadensbild der Hundehalterhaftpflicht. Sie treten aber als Folge eines Sachschadens oder einer Verletzung auf. So ist Verdienstausfall nicht selten, wenn der Geschädigte eine Weile nicht arbeiten kann.
In jedem Fall gilt, dass diese Schäden nicht groß sein müssen. Bei unglücklicher Verkettung der Umstände entsteht aber manchmal auch eine Schadensersatzforderung, die nur noch im sechststelligen Bereich berechnet werden kann. Das Risiko und die Wahrscheinlichkeit, diesen Betrag nicht mehr aus eigenen Mitteln aufbringen zu können, ist sehr hoch. Die Absicherung durch eine Hundehalterhaftpflicht ist unverzichtbar, selbst wenn für den eigenen Hund keine Pflicht zu ihrem Nachweis bestehen sollte.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Hundehalterhaftpflicht abschließe?
Die meisten Anbieter versichern inzwischen alle Hunderassen. Die Zeiten, in denen bestimmte Rassen wegen vorgeblicher besonderer Gefahr gar nicht erst aufgenommen wurden, sind also vorbei. Unterschiede bestehen dennoch. Klären Sie also, welche Hundehalterhaftpflicht Ihren Vierbeiner auch dann aufnimmt, wenn er einer der sogenannten Listenhunde ist. Das spart Zeit bei der Auswahl des Tarifs.
Überlegen Sie, wie viel Versicherungsschutz Sie benötigen und welche Besonderheiten auf Sie als Hundehalter und Ihren Hund zutreffen. Therapiehunde, Blindenhunde oder Hunde im Schutzdienst erfordern maßgeschneiderte Absicherung durch die Tierhalterhaftpflicht. Außerdem lassen sich mit dem entsprechenden Einsatznachweis bei einigen Tarifen auch Rabatte sichern.
Vorteile und Besonderheiten bestehen im Bereich:
- Hunderasse
- Einzelhund oder Mehrhundehaltung
- Schutz für Zuchthunde inklusive Welpen
- Arbeitshunde
- Höhe der Versicherungssumme
- Bedarf nach weiteren Tierversicherungen wie Hunde OP Versicherung oder Hundekrankenversicherung
- Hund wird auch ohne Leine geführt
- Ausstellungen und Hundesport
- Auslandsaufenthalte mit dem Hund
Hunde sind gemütliche Begleiter im Alltag oder sie leben zusammen mit ihrem Halter das Leben eines Extremsportlers. Abhängig davon ist maßgeschneiderter Versicherungsschutz durch die Hundehalterhaftpflicht notwendig. Die Tarife müssen entsprechend ausgewählt werden.
Welche Leistungen sind bei einer Hundehalterhaftpflicht mit inbegriffen?
Die Hundehalterhaftpflicht ist wie Ihr Hund ein loyaler Partner. Kommt es also zu einem Schadensfall, reicht der Service der Haftpflichtversicherung über die bloße Zahlung von Schadensersatz hinaus.
Prüfung des Schadensverlaufs
Sobald Sie den Schaden melden, beginnt die Arbeit der Versicherung. Sie prüft, ob es sich überhaupt um einen Fall von Tierhalterhaftpflicht handelt. Dazu ermittelt sie mit Ihrer Hilfe und der Schadensschilderung des Anspruchstellers, wie der Schaden entstanden ist.
Auch wenn die Haftung des Tierhalters kein Verschulden voraussetzt, so gibt es trotzdem Situationen, in denen tatsächlich kein Haftungsgrund besteht. Wird die Haftung generell bejaht, kann es bei der Höhe des Schadens Klärungsbedarf geben. Viele Geschädigte haben eher unrealistische Vorstellungen vom Schmerzensgeld oder überschätzen den Zeitwert beschädigter Sachen.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Bestehen Zweifel am Schadenshergang oder der Schadenshöhe wehrt die Hundehalterhaftpflicht diese Forderungen ab. Sie lehnt die Regulierung ab. Dies führt oft dazu, dass Sie als Hundehalter sich mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sehen. Aber auch dafür leistet die Versicherung Beistand. Im Allgemeinen stellt die Versicherung einen Anwalt, übernimmt aber in jedem Fall die Kosten des Verfahrens.
Ausgleich durch Zahlung
Steht fest, dass Sie für den Schaden haften und ist die Höhe geklärt, wird die Hundehalterhaftpflichtversicherung die Forderungen des Geschädigten bezahlen. Die Grenze ist dabei die Versicherungssumme, die alle Schäden aus einem Versicherungsfall summiert.
Welche Leistungen sind bei einer Hundehalterhaftpflicht nicht mit inbegriffen?
Die Leistungen der Haftpflichtversicherungen im Bereich Hundehaftpflicht sind abhängig vom Tarif, den der jeweilige Anbieter im Programm hat. Dies kann zu beachtlichen Unterschieden führen und manche Angebote auch von Anfang an ausschließen.
- Nicht jeder Anbieter übernimmt die Haftpflicht für Listenhunde. Die häufig auch Kampfhunde genannten Rassevertreter gelten für manche Versicherungen als zu hohes Risiko.
- Wachhunde und Schutzhunde, die als Diensthunde geführt werden, sind ebenfalls in einigen Versicherungstarifen nicht versicherbar. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie diese gewerbliche Nutzung vor dem Vertragsschluss angeben, um eine spätere Leistungsverweigerung auszuschließen.
- Einige Versicherungen sind der Auffassung, dass ein Hund dann am sichersten ist, wenn er immer an der Leine geführt wird. Versicherungsschutz für das Führen ohne Leine ist also keine Selbstverständlichkeit.
- Wird bei einem Zwischenfall der eigene Hund verletzt, ist dies nicht von den Leistungen der Hundehalterhaftpflicht umfasst. Diese übernimmt nur Schäden bei Dritten. Für die Behandlungskosten benötigen Sie eine Hundekrankenversicherung oder zumindest eine Hunde OP Versicherung.
- Führt der Schaden zu einem behördlichen Verfahren gegen Sie, fällt dies nicht mehr in die Leistungen der Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie, ob Sie Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung erhalten.
Auch besondere Merkmale wie die Verwendung als Zuchthund, der Schutz der Welpen bis zu einem bestimmten Alter oder der Auftritt beim Hundesport und auf Ausstellungen müssen ausdrücklich im Tarif der Haftpflichtversicherung Hunde vereinbart werden.
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Kommt es zu einem Schaden, lassen Sie sich nicht auf Diskussionen mit dem Geschädigten ein und geben die Angelegenheit in die Hände Ihrer Hundehalterhaftpflicht. So vermeiden Sie zusätzlichen Ärger und sorgen von Anfang an für die ordnungsgemäße Bearbeitung.
- Lassen Sie sich die Personalien des Geschädigten geben. Stellen Sie ihm auch Ihre eigenen Daten zur Verfügung und teilen ihm – wenn griffbereit – den Namen und die Kontaktdaten Ihrer Haftpflichtversicherung mit.
- Melden Sie den Schaden umgehend. Die Versicherungen bieten einen schnellen Schadenservice an, bei dem Sie den Vorfall melden können. Sie erhalten eine Schadennummer, unter der die gesamte Angelegenheit bis zu ihrem Abschluss identifiziert werden kann.
- Klären Sie den Schaden gegenüber Ihrer Versicherung wahrheitsgemäß und umfassend auf. Die Angabe von Zeugen kann hilfreich sein. Bei Sachschäden erweist sich die Dokumentation des Schadensbildes durch Fotos als wichtig.
- Sollte die Hundehalterhaftpflicht die Regulierung nicht oder nicht im verlangten Umfang durchführen, können Sie durch den Geschädigten verklagt werden. Oft wird zunächst ein Mahnbescheid beantragt. Dies muss die Versicherung umgehend wissen. Es sind Fristen einzuhalten.
Kooperation bei einem Schadensfall trägt dazu bei, die unerfreuliche Angelegenheit schnell oder zumindest komplikationslos abzuwickeln. Außerdem gehört es zu den Pflichten des Versicherungsnehmers, den Versicherer durch die vertraglich vereinbarte Mitwirkungspflicht zu unterstützen.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Hundehalterhaftpflicht ein?
Sofern der Tarifinhalt auf Ihre Bedürfnisse passt und Sie sich entschieden haben, legen Sie fest, wann Ihre Hundehalterhaftpflicht beginnen soll. Oft können Sie wählen, ob Sie den frühestmöglichen Termin oder ein festes Datum in der absehbaren Zukunft wünschen. Dies ist dann der vorläufige Beginn Ihrer Absicherung.
Allerdings hängt dieser Versicherungsschutz nicht alleine von Ihrer Auswahl ab. So sind noch weitere Bedingungen zu beachten.
- Die Versicherung bestätigt den Vertrag und übersendet Ihnen den Versicherungsschein nebst der erforderlichen Versicherungsbedingungen.
- Sie erhalten die Aufforderung, bis spätestens zu einem bestimmten Termin den Erstbeitrag für die neue Versicherung zu zahlen.
Bis diese Bedingungen erfüllt sind, besteht zumeist vorläufiger Versicherungsschutz. Kommt es also in der Zeit zwischen der Ausfertigung der Versicherungspolice und der Zahlung des ersten Beitrags zu einem Schaden, sind Sie und Ihr Hund abgesichert.
Dieser Versicherungsschutz kann rückwirkend entfallen. Der Grund dafür ist oft nur eine Kleinigkeit und die besteht darin, die Frist für die Zahlung des Erstbeitrags zu verschwitzen. Die Hundehalterhaftplicht ist für die meisten Hunde sehr günstig und es sollte nicht an diesem Grund scheitern.
Am besten stellen Sie die Zahlung sicher, wenn Sie der Haftpflichtversicherung für Hunde eine Einzugsermächtigung erteilen. Der Anbieter muss dann selbst dafür sorgen, dass er die Lastschrift pünktlich und richtig belastet. Gelingt ihm der Einzug nicht, obwohl das Konto die erforderliche Deckung aufweist, liegt es nicht mehr in Ihrer Verantwortung. Der Versicherungsschutz ist Ihnen sicher.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Hundehalterhaftpflicht sein?
Eine sinnvolle Deckungssumme fängt Schäden auf, die durch die Beteiligung mehrerer Geschädigter und auch bei erheblichem Schaden in jedem Fall reicht.
Entscheiden Sie sich für eine Deckungssumme von 5 Millionen, die im Schadensfall für die Forderungen aller Beteiligten bereitgestellt werden. Dies ist ein solider Betrag für den Basisschutz. Allerdings kann eine höhere Versicherungssumme doch noch sinnvoller oder notwendig sein.
- Sie sind sehr aktiv mit dem Hund und viel unterwegs. Das Schadensrisiko steigt und die Versicherungssumme sollte deutlich erhöht werden.
- Die Hundehalterhaftpflicht verlangt bei größeren Hunden eine höhere Deckung, weil diese womöglich auch größere Schäden verursachen.
- Ihr Hund gehört einer Rasse an, der besonderes Gefährdungspotenzial nachgesagt wird. Die Haftpflicht macht die erhöhte Deckungssumme zur Bedingung für einen Vertragsschluss.
Ob nun kleine Hunde wirklich nur geringere Schäden verursachen und bestimmte Rassen eher einen Versicherungsfall auslösen, bleibt letztendlich dahingestellt. Setzen Sie auf Ihre eigene wirtschaftliche Sicherheit und prüfen, wie hoch die Kosten für die höhere Deckungssumme sind. Im Vergleich ist die Erhöhung der Prämie tragbar und die zusätzliche Sicherheit ein Vorteil.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Hundehalterhaftpflicht berechnet?
Die Beitragsberechnung der Hundehalterhaftpflicht setzt sich aus Riskofaktoren, Beitragsvereinbarungen und Vertragsumfang zusammen.
Risikofaktoren
Bei der Berechnung ermittelt die Haftpflichtversicherung, wie hoch die Schadenswahrscheinlichkeit bei einem Hund dieser Rasse und Größe ist. Kleine Hunde gelten als weniger riskant und manche Rassen führen zu einem deutlichen Risikozuschlag.
Beitragsvereinbarung
Versicherungsnehmer haben immer Einfluss auf die Beitragshöhe. Dies steht damit in Verbindung, dass der Versicherte regelmäßig Entscheidungen zu seinem Zahlungsverhalten trifft. Die Hundhalterhaftpflicht bevorzugt die jährliche Zahlung. Der einmalige Zahlungseingang ist leichter abzuwickeln und mit einem einmaligen Betrag ist gesichert, dass der Beitrag für das gesamte Vertragsjahr ausgeglichen ist. Viele Anbieter bieten bei dieser Zahlungsweise einen Rabatt und nehmen sie für eine günstige Berechnung.
Vertragsumfang
Moderne Tarife in der Hundehalterhaftpflicht sind flexibel in ihren Leistungen. Der Versicherungsnehmer kann sich entscheiden, ob er Grundschutz, Premiumschutz oder eine ausgewogene Mischung wünscht. Zudem können Bausteine ausgesucht werden, die den Versicherungsumfang individuell verändern. Das beeinflusst die Beitragsberechnung. In einigen Fällen profitieren Sie als Hundehalter auch von einer Selbstbeteiligung oder erhalten als Mitglied eines Verbandes oder Vereins bestimmte Rabatte.
Grundsätzlich ist es ratsam, eine auf Ihren Hund und Ihren Bedarf abgestimmte Haftpflichtversicherung zusammenzustellen. Dabei kommt es darauf an, welchen Betrag Sie in Ihrem Budget dafür vorgesehen haben. Dieser sollte in einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis stehen.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Hundehalterhaftpflicht für mich?
Die Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer gehört den Tarifen, die von vielen Versicherungen angeboten werden. Enthält der Versicherungsbestand eine private Haftpflichtversicherung gibt es meistens auch einen besonderen Tarif für die Hundehalter unter den Versicherten. Es ist also nicht einmal erforderlich, dass ein Spezialanbieter ausgesucht wird.
Damit ist die Zahl der möglichen Versicherungen sehr hoch und die Auswahl nicht immer einfach.
Vergleichen Sie kostenlos die Tarife zur Hundehalterhaftpflicht, erleichtern Sie sich das Verfahren deutlich. Sie sparen nicht nur Zeit, sondern im Regelfall auch viel Geld, weil Sie unter den verschiedenen Tarifen zielsicher den finden, der für Sie mit den besten Leistungen am günstigsten ist.
Selbst bei Hunderassen, die nicht jede Versicherung unter Vertrag nimmt, bekommen Sie einen Überblick der verschiedenen Angebote und erweitern Ihre Auswahlmöglichkeiten.
Neben der besser aufgestellten Auswahl können Sie mit einem Vergleichsrechner schnell und unverbindlich die voraussichtlichen Kosten für Ihre Hundehalterhaftpflicht abschätzen. Der Versicherungsvergleich ist:
- zeitsparend
- kostenlos
- übersichtlich
- unverbindlich
- informativ
Außerdem können Sie ihn zu jedem Zeitpunkt bequem von zuhause online durchführen. Lassen Sie sich im Ergebnis nicht ausschließlich vom Jahresbeitrag leiten. Auch die Leistungen müssen optimal für Sie sein, damit auch die unberechenbaren Momente im Leben Ihres Hundes richtig abgesichert sind.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich können Sie sogar den Beitrag zur Hundehalterhaftpflicht von der Steuer absetzen. Solange Sie die Vorausetzungen dafür erfüllen und einige Zusatzbedingungen zutreffen.
- Um Steuern absetzen zu können, müssen erstmal welche gezahlt werden. Ohne steuerpflichtiges Einkommen erhalten Sie auch keine irgendwie geartete Berücksichtigung oder Erstattung des Versicherungsbeitrags.
- Sind Sie steuerpflichtig, dann gehören die Kosten zu Ihren Vorsorgeaufwendungen. Es gibt eine gesonderte Zeile für den Betrag, der insgesamt im Jahr für diese Vorsorge gezahlt wurde.
- Der Freibetrag ist noch nicht durch andere Aufwendungen überschritten.
Viele Privathaushalte machen ihre Steuererklärung inzwischen online über ELSTER. Dieses elektronische Steuererklärung macht es leichter, den Beitrag zur Hundehaftpflichtversicherung einzufügen. Sie tragen ihn zusammen mit den anderen Beiträgen in die entsprechende Spalte ein. Das Finanzamt berücksichtigt die Summe und prüft ebenfalls, ob der für Sie geltende Höchstbetrag ausgeschöpft oder überschritten wurde. Angerechnet wird immer nur bis zur persönlichen Grenze, die sich für Einzelpersonen oder Ehepaare unterscheidet.
Sofern Sie einen Steuerberater mit der Erklärung beauftragen, benötigt dieser nur die Rechnung der Hundehalterhaftpflicht und setzt sie zusammen mit den anderen Vorsorgeaufwendungen für Sie in die Steuererklärung ein.
weitere Themen rund um Ihren Hunde:
- Hundehaftpflichtversicherung
- Hunde OP Versicherung
- Hundehalterhaftpflicht
- Hundehalterhaftpflicht Kosten
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Hundehalterhaftpflicht achten?
Verträge sind nur selten für die Ewigkeit angelegt. Es gibt durchaus Gründe, die bisherige Hundehalterhaftpflicht zu kündigen. Unabhängig davon, welcher davon für Ihre Entscheidung maßgeblich ist, Sie müssen die Form und die Frist beachten.
- Die Kündigung erfolgt schriftlich. Das braucht kein langes Schreiben sein. Die nötigen Daten wie die Versicherungsnummer reicht zusammen mit der knappen Kündigungserklärung und einer Unterschrift aus.
- Die Frist für die Kündigung bestimmt sich danach, zu welchem Zeitpunkt Sie den Vertrag kündigen. Es bestehen Sonderkündigungsrechte und auch das Recht zur ordentlichen Kündigung.
- Bei einer ordentlichen Kündigung beenden Sie den Vertrag zum Ende seiner Laufzeit. Entscheidend ist die vertraglich vereinbarte Zeit. Dauert der Vertrag länger als drei Jahre, können Sie dennoch erstmalig nach drei Jahren kündigen. Ansonsten gilt immer das Ende des Vertragsjahres. Drei Monate vorher muss die Kündigung bei der Hundehalterhaftpflicht eingehen.
- Ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat entsteht bei einem Schadensfall, der nicht einmal reguliert oder abgelehnt werden muss.
- Auch der traurige Anlass, dass Ihr Hund verstirbt oder Sie sich von ihm trennen müssen, führt zu einer Beendigung des Vertrags. Das Versicherungsrisiko fällt weg und Sie können den Vertrag auflösen. Wenn Sie kurzfristig einen neuen vierbeinigen Begleiter zu sich nehmen, überlegen Sie, ob Sie den Vertrag fortführen. Sie müssen die Tierhalterhaftpflicht aber informieren, dass es sich um einen Wechsel des Hundes handelt.
Beachten Sie: Unabhängig vom Grund der Kündigung muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Entscheidend ist dabei der Eingang der Kündigungserklärung bei Ihrer Versicherung. Es kommt nicht darauf an, wann Sie den Brief abschicken. Gerade Einschreiben dauern oft länger. Kalkulieren Sie den Postweg also großzügig.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Hundehalterhaftpflicht achten?
Der Wechsel der Hundehaftpflicht ist aus verschiedenen Gründen eine gute Entscheidung. Häufig ergibt der Vergleich der angebotenen Tarife, dass eine andere Versicherung bei gleichen oder sogar besseren Leistungen günstiger ist. Entscheiden Sie sich also dazu, Ihren Versicherungsschutz für den Hund zu optimieren, dann wechseln Sie.
- Zeitliche Lücken zwischen dem Ende der alten Versicherung und dem Beginn der neuen Hundehalterhaftpflicht sollten Sie vermeiden. Ihr Hund macht es nicht absichtlich, aber mit etwas Pech verursacht er genau im versicherungsfreien Zeitraum einen Schaden.
- Kündigen Sie die bisherige Versicherung erst dann, wenn Sie die Gewissheit haben, dass die neue Haftpflichtversicherung für den Hund sicher ist. Dies muss nicht zu einer Doppelversicherung führen, denn viele Anbieter gewähren den Neukunden einen flexiblen Anfangszeitpunkt bei einem Wechsel.
- Wichtig bei einem Wechsel ist nicht nur die Entscheidung wegen geringerer Kosten. Auch die Leistungen sollten so gestaltet sein, dass Sie durch den Wechsel profitieren. Sind die Leistungen gleich, dann nutzen Sie einen Tarif, der diese Leistungen günstiger bietet.
Der Wechsel der Hundehaftpflicht ist unkompliziert. Dies ist noch mehr ein Grund, die bisherige Versicherung regelmäßig in einem Versicherungsvergleich zu testen, ob sie inhaltlich und preislich noch konkurrenzfähig ist.
Welche Vorteile hat eine Hundehalterhaftpflicht?
Da Hunde wie alle Lebenwesen immer für Überraschungen – manchmal auch unerwünschte und teure – gut sind, übernimmt die Hundehalterhaftpflicht im Bereich der privaten Absicherung eine wichtige Funktion.
- Die Haftpflichtversicherung für Hunde tritt bei Schäden ein, für die der Halter sonst unbegrenzt mit seinem gesamten aktuellen und zukünftigen Vermögen haften muss.
- Die Kosten sind im Regelfall überschaubar.
- Die Tarife richten sich nach den individuellen Anforderungen und können an Hund und Halter angepasst werden.
- Steuerlich sind die Beiträge zur Hundehalterhaftpflicht absetzbar als private Vorsorgeaufwendungen.
- Bei einem Schaden haben Sie die Gewissheit, dass Sie Ihrer Verantwortung gegenüber einem anderen Menschen auch wirklich gerecht werden können.
Die richtige Auswahl und ein günstiger Tarif finden sich schnell und bequem durch den Versicherungsvergleich. Dies entlastet Sie und verringert die Verantwortung, die Sie mit Ihrem Hund übernommen haben.
Welche Nachteile hat eine Hundehalterhaftpflicht?
Ein Versicherungsvertrag enthält Rechte und Pflichten. Dies gilt natürlich auch für die Hundehalterhaftpflicht. Entscheidend sind zwar die konkreten Vertragsbedingungen, aber einige Nachteile oder Einschränkungen müssen Sie beachten.
- Die Haftpflichtversicherung für den Hund kostet Geld. Dieser Versicherungsbeitrag wird je nach ausgewählter Zahlungsart fällig und muss im Budget vorhanden sein. Bei Nichtzahlung oder Verzögerung kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.
- Bei einem Schaden können Sie nicht alleine entscheiden, ob der Geschädigte sein Geld bekommt oder nicht. Je nach Einschätzung des Sachverhalts lässt es die Haftpflichtversicherung auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Kosten entstehen Ihnen allerdings nicht. Es trübt allenfalls die Beziehung zum Geschädigten.
- Einige Hunderassen sind nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar. Dies trifft besonders die Höhe des Beitrags.
- Sie binden sich für einen bestimmten Zeitraum an die Hundehalterhaftpflicht. Sollte kein Sonderkündigungsrecht vorliegen, müssen Sie mit einem Wechsel warten, bis Sie erstmalig den Vertrag kündigen können.
Im Vergleich zur unbegrenzten privaten Haftung sind diese Einschränkungen kaum von Bedeutung. Mit der Hundehalterhaftpflicht wählen Sie einen leistungsfähigen Partner, der Ihnen das Risiko als Hundehalter im Haftungsbereich abnimmt und die Freude an Ihrem vierbeinigen Begleiter stärkt.