Warum lohnt sich der Abschluss einer Fuhrparkversicherung?
Die meisten größeren Unternehmen besitzen einen Fuhrpark mit mehreren Fahrzeugen, zum Beispiel LKWs, Lieferwagen, Transporter und/oder PKWs. Für viele Betriebe ist der Fuhrpark dabei ein wesentlicher Bestandteil für die eigene Wirtschaftlichkeit und Produktivität. Während Speditionen meist viele LKWs besitzen, benötigt das Taxiunternehmen eine Reihe von PKWs. Aber auch kleinere Handwerksbetriebe verfügen meist über einige Fahrzeuge, mit denen die Handwerker zum Beispiel zu den Kunden fahren. Jeder einzelne Wagen ist dabei einer Vielzahl von Risiken und Gefahren ausgesetzt – je größer der Fuhrpark, desto größer ist auch das Schadenspotential: sei es der Sach- oder Personenschaden, der mit dem Fahrzeug Dritten gegenüber verursacht wird oder sei es der Schaden am eigenen oder geleasten Fahrzeug. Unfälle und Schäden passieren dabei nicht nur im öffentlichen Straßenverkehr, sondern auch auf dem Betriebsgelände sowie bei eigenen Fahrzeugen untereinander. Eine umfassende Absicherung für die gesamte Wagenflotte des Unternehmens ist daher unbedingt zu empfehlen und unerlässlich.
Eine Fuhrparkversicherung, auch Flottenversicherung genannt, bietet einen passgenauen Versicherungsschutz für sämtliche Fahrzeuge, die betriebsbedingt genutzt werden und auf den Betrieb zugelassen sind: für den großen 3,5-Tonner genauso wie für den Firmenwagen des Chefs. Sie bietet Versicherungsschutz für Schäden, die das Fahrzeug verursacht hat sowie für Schäden am eigenen Fahrzeug und beinhaltet daher in der Regel immer die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Versicherungsschutz über die Fuhrparkversicherung besteht dabei grundsätzlich nicht nur auf öffentlichen Straßen, sondern (sofern nicht anders vereinbart) auch im nicht-öffentlichen Bereich, zum Beispiel auf dem Betriebsgelände. Der Versicherungsschutz der Fuhrparkversicherung lässt sich individuell um weitere Versicherungen oder Zusatzbausteine erweitern, zum Beispiel
- eine Eigenschadenversicherung (für Schäden, die zwei versicherte eigene Fahrzeuge verursacht haben)
- eine Vorsorgeversicherung
- eine Fahrerschutzversicherung
- eine Insassenversicherung
- eine GAP-Deckung (für geleaste Fahrzeuge)
- eine BBB-Deckung Zusatzleistung (für Brems-, Bruch- und Betriebsschäden)
- einen Kfz-Schutzbrief
- eine Kfz-Auslandsversicherung
Versichert sind übrigens auch sämtliche Fahrer des Unternehmens. Denn selten steuert nur der Versicherungsnehmer sämtliche Fahrzeuge, außerdem finden häufig auch mal Fahrerwechsel statt. Die Anzahl der zu versichernden Fahrzeuge ist bei der Fuhrparkversicherung relativ flexibel. Je nach Versicherer können nur drei Fahrzeuge über die Fuhrparkversicherung versichert sein, möglich ist aber auch ein Versicherungsschutz für mehrere hundert Wagen. Da sich bei größeren Unternehmen die jeweilige Zahl der Fahrzeuge schnell ändern kann, sollte die Fuhrparkversicherung einen flexiblen Versicherungsschutz anbieten, der sich schnell und unkompliziert der Größe des jeweiligen Fuhrparks anpassen kann. Wer mehrere Fahrzeuge über eine Fuhrparkversicherung absichert, profitiert im Vergleich zu mehreren Kfz-Einzelpolicen nicht nur von einem deutlich geringeren Beitrag in der Gesamtsumme, sondern auch von weniger administrativem und damit zeitlichem Aufwand.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Fuhrparkversicherung mitversichert?
Grundsätzlich hängt der Versicherungsschutz einer Fuhrparkversicherung vom jeweiligen Umfang und von der Art der einzelnen Versicherungen ab. Die wichtigsten Bestandteile einer Fuhrparkversicherung, die das Versicherungspaket inkludieren sollte, sind
- eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden, die das Fahrzeug gegenüber Dritten verursacht hat
- eine Kfz-Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) für Schäden am eigenen Fahrzeug
Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Fuhrparkversicherung
Ganz gleich, ob PKW, LKW, Transporter, Lieferwagen oder Zugmaschine, sobald sich das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr aufhält, ist der Fahrzeughalter zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet. Diese bietet Versicherungsschutz sowohl im öffentlichen als auch nicht-öffentlichen Bereich (zum Beispiel dem abgeschlossenen Betriebsgelände) für
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden, die aus Sach- oder Personenschäden resultieren
- optional, je nach Anbieter: Umweltschäden
Die Kaskoversicherung der Fuhrparkversicherung
Die Kaskoversicherung der Fuhrparkversicherung bietet dahingegen Versicherungsschutz für Schäden, die am eigenen Fuhrpark entstehen. Auch wenn eine gesetzliche Verpflichtung bei der Kaskoversicherung nicht besteht, ist sie doch grundsätzlich zu empfehlen. Selbst kleinere Reparaturen können bei mehreren Fahrzeugen schnell ins Geld gehen. Grundsätzlich wird bei der Kaskoversicherung unterschieden zwischen einer Teil- und einer Vollkaskoversicherung.
Die Teilkasko der Fuhrparkversicherung leistet bei Schäden, die dem Fahrzeugführer unverschuldet entstehen, zum Beispiel bei folgenden Ursachen:
- Brand, Kurzschluss und Explosion
- Hagel und Sturm (ab Windstärke acht)
- Unfall
- Diebstahl
- Elementargefahren, wie Überschwemmungen oder Erdbeben
- Zusammenstoß mit Tieren
- Tierbisse an Schläuchen und Kabeln
Die Vollkasko der Fuhrparkversicherung bietet zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko Versicherungsschutz für selbstverschuldete Unfälle sowie bei Vandalismus und mutwilliger Zerstörung durch Dritte.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Fuhrparkversicherung abschließe?
Vor dem Abschluss einer Fuhrparkversicherung sollten Sie sich mit den Vertragsbedingungen der in Frage kommenden Tarife auseinandersetzen. Viele Versicherer knüpfen an das Zustandekommen des Vertrags beziehungsweise an den Versicherungsschutz der Fuhrparkversicherung bestimmte Bedingungen, zum Beispiel:
- die Anzahl der versicherten Fahrzeuge: Je nach Anbieter gibt es entweder eine Mindestzahl von Fahrzeugen, die für die Versicherung über eine Fuhrparkversicherung nötig sind, oder aber (jedoch eher selten) auch eine Höchstbegrenzung. Klären Sie daher genau ab, wie groß der Fuhrpark mindestens sein muss oder andersherum höchstens sein darf.
- der Fahrzeugführer: Auch wenn Sie generell alle Fahrer über die Fuhrparkversicherung mit absichern können, setzen einige Versicherer ein bestimmtes Mindestalter voraus. Hat der Fahrzeugführer ein gewisses Alter überschritten, gewähren einige Anbieter sogar Rabatte. Flexibel ist die Fuhrparkversicherung jedoch, wenn es darum geht, welches Fahrzeug der versicherte Fahrer fährt. So sollte bei einer guten Fuhrparkversicherung auch weiterhin Versicherungsschutz bestehen, wenn die Fahrer ihre Fahrzeuge zum Beispiel temporär tauschen. Bei einem beitragsgünstigeren Einzelfahrertarif darf nur die versicherte Person das Fahrzeug führen, was zum Beispiel bei Firmenwagen von Vertriebsmitarbeitern sinnvoll ist.
- die Dokumentation: In der Regel wird bei der Fuhrparkversicherung das Führen eines Fahrtenbuchs verlangt.
Je nach Bedarf ist der Versicherungsumfang der Fuhrparkversicherung individuell erweiterbar. Prüfen Sie daher vor dem Abschluss Ihr Risikopotential und nehmen gegebenenfalls eine oder mehrere von folgenden zusätzlichen Versicherungen beziehungsweise Leistungen in Ihre Fuhrparkversicherung mit auf:
- eine Eigenschadenversicherung: Die Eigenschadenversicherung der Fuhrparkversicherung leistet bei Schäden, die durch Unfall, zum Beispiel Zusammenstoß, von zwei eigenen versicherten Fahrzeugen (auch auf dem Betriebsgelände) entstanden sind.
- eine Vorsorgeversicherung: Wird eine Vorsorgeversicherung im Rahmen der Fuhrparkversicherung abgeschlossen, besteht automatisch Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die neu hinzukommen.
- eine Fahrerschutzversicherung: Verschuldet der Fahrer einen Unfall gegenüber Dritten und wird dabei selbst verletzt, übernimmt die Fahrerschutzversicherung die Kosten für nötige Behandlungs- und weiterführende therapeutische Maßnahmen für den geschädigten Fahrer.
- eine Insassenversicherung: Eine Insassenversicherung schützt die Insassen des versicherten Fahrzeugs, das selbst einen Unfall verursacht hat.
- eine GAP-Deckung: Die Vereinbarung einer GAP-Deckung ist bei geleasten Fahrzeugen sinnvoll. Bei einem Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs erstattet die Fuhrparkversicherung immer den Betrag, der für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs notwendig ist. Die verbleibenden Leasingraten, die weiterbezahlt werden müssen, sind jedoch in der Regel höher als der Wiederbeschaffungswert. Die GAP-Deckung erstattet die Differenz zwischen dem Betrag der Wiederbeschaffung und der Leasingrate und schließt damit die Deckungslücke (englisch Gap: Lücke).
- eine BBB-Deckung: Die Abkürzung BBB steht für Brems-, Bruch- und Betriebsschäden und sichert genau diese Schäden am eigenen Fahrzeug ab, auch wenn diese nicht durch einen Unfall, sondern beispielsweise durch Abnutzung oder hohe Belastung entstanden sind.
- ein Schutzbrief: Der Schutzbrief trägt die Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, für Abschleppkosten sowie mögliche Hotelkosten. Der Schutzbrief der Fuhrparkversicherung bietet auch Versicherungsschutz bei Verlust oder Einschließen von Fahrzeugschlüsseln, Falschbetankung oder Treibstoffmangel während der Fahrt.
- eine Kfz-Auslandsversicherung: Halten sich einige Fahrzeuge auch im Ausland auf oder werden dort angemietet, bedarf es eines speziellen Kfz-Auslandsschutzes der Fuhrparkversicherung.
Wie jede Kfz-Versicherung bietet auch die Fuhrparkversicherung einen sogenannten Schadensfreiheitsrabatt an. Dieser kann entweder einheitlich für alle Fahrzeuge gelten, möglich ist aber auch eine Betrachtung der Vorschäden bei den Einzelfahrzeugen.
Welche Leistungen sind bei einer Fuhrparkversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Für die zwei wichtigsten Bereiche Haftpflicht und Kasko übernimmt die Fuhrparkversicherung im Schadensfall folgende Leistungen für sämtliche Fahrzeuge des versicherten Fuhrparks:
bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fuhrparkversicherung
Sollten Dritte Schadensersatzansprüche für Schäden stellen, die das versicherte Fahrzeug verursacht hat, trägt die Fuhrparkversicherung folgende Kosten:
- bei Sachschäden: die Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung
- bei Personenschäden: die Kosten für Behandlungen und Therapien, für Medikamente und weitere Heilmittel, für Renten- und Pflegezahlungen, für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen
- bei Vermögensschäden als Folge von Sach- und Personenschäden: zum Beispiel die Kosten für Verdienstausfälle
- optional bei Umweltschäden: die Kosten zur Beseitigung
Zu den Leistungen einer Kfz-Haftpflichtversicherung gehört weiterhin die Prüfung der jeweiligen Forderung in Hinblick auf die Berechtigung. So sind Gutachter- und Sachverständigenkosten im Leistungsumfang enthalten. Auch Abwehrkosten bei unberechtigten Forderungen sind Bestandteil der Haftpflichtversicherung. Bei Bedarf wird der Schadensersatzanspruch sogar mit rechtlichen Mitteln als sogenannter passiver Rechtsschutz abgewehrt.
bei der Kaskoversicherung der Fuhrparkversicherung
Sowohl bei der Teilkasko- als auch der Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer folgende Leistungen der Fuhrparkversicherung beanspruchen:
- die Reparaturkosten bei Teilschäden
- die Wiederbeschaffungskosten bei einem Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs. Generell wird das Fahrzeug zum Zeitwert erstattet, sprich zu dem Wert, den das Fahrzeug unmittelbar vor Schadenseintritt hatte. Viele Anbieter einer Fuhrparkversicherung bieten jedoch den Zusatz einer Neuwerterstattung an, sofern der Wagen nach Erstzulassung nicht älter als ein oder zwei Jahre ist.
Welche Leistungen sind bei einer Fuhrparkversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Grundsätzlich besteht kein Leistungsanspruch bei einer Fuhrparkversicherung, wenn der Schaden auf vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist. Auch grobe Fahrlässigkeit führt grundsätzlich zu einem Leistungsausschluss der Fuhrparkversicherung. Da ein kleiner, unbedachter Fehler jedoch schnell passieren und schwerwiegende Folgen haben kann, bieten viele Versicherer die Klausel „Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit“ mit an. In dem Fall leistet die Fuhrparkversicherung bis zu einer festgelegten Höhe auch bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit.
Weiterhin erhält der Versicherungsnehmer keine Kostenübernahme bei Schäden, die zurückzuführen sind auf (hierbei gilt auch nicht der Verzicht der groben Fahrlässigkeit):
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
- Fahren ohne TÜV
- Missachtung der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel Überfahren einer roten Ampel oder Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit)
- Fahren trotz Kenntnis über technische Defekte des Fahrzeugs
- bei Unfallflucht
- falsche Bedienung des Fahrzeugs
- Verstoß gegen vertragliche Vorschriften der Fuhrparkversicherung (zum Beispiel Unterschreitung des Mindestalters des Fahrzeugführers)
- beim Bereich Kasko: Schäden durch allgemeine Abnutzung und Alterung, durch Verschleiß und durch Konstruktionsfehler
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Sollte an einem oder mehreren der versicherten Fahrzeuge selbst ein Schaden entstehen oder erleiden Dritte einen Schaden, sind Sie als Versicherungsnehmer zunächst dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Diese sogenannte Schadensminderungspflicht beinhaltet zum Beispiel, dass Sie die Unfallstelle sichern oder die Polizei beziehungsweise bei Personenschäden einen Krankenwagen verständigen.
Melden Sie den Schaden dann umgehend der Fuhrparkversicherung, übrigens auch bereits dann, wenn noch keine Schadensersatzansprüche gestellt wurden, diese aber absehbar sind. Folgende Angaben sind bei der Schadensmeldung der Fuhrparkversicherung in der Regel notwendig:
- Um welche Art von Schaden handelt es sich (Eigen- oder Fremdschaden)? Wurden Personen verletzt oder handelt es sich um einen Sachschaden?
- Um welches versicherte Fahrzeug handelt es sich und wer war der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Schadens?
- Was ist die Ursache beziehungsweise wer ist der Verursacher des Schadens?
- Wann, wo und wie hat sich der Schaden ereignet?
- Wie groß ist das Ausmaß des Schadens? Gibt es bereits eine geschätzte Schadenshöhe?
- Wurden Schadensersatzansprüche gestellt?
Sollten Zeugen oder Behörden, wie die Polizei, involviert sein, geben Sie diese ebenfalls bei der Fuhrparkversicherung an, genauso wie vorhandene offizielle Schriftstücke. Auch beweisrelevante Fotoaufnahmen nimmt jede Fuhrparkversicherung gern entgegen.
Bei kleineren Schäden am eigenen oder fremden Fahrzeug kann der Fuhrparkversicherung schon das Einreichen der Reparaturrechnung genügen. Größere Schäden, wie ein Totalschaden, wird die Fuhrparkversicherung wahrscheinlich eingehender prüfen und bei Bedarf auch einen Sachverständigen hinzuziehen. Nach erfolgter Prüfung übernimmt die Fuhrparkversicherung die berechtigte Forderung bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, anderenfalls wehrt sie die Ansprüche ab.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Fuhrparkversicherung ein?
Bedingt durch die Tatsache, dass Sie gesetzlich zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung der Fuhrparkversicherung verpflichtet sind, sollte der Versicherungsschutz spätestens dann beginnen, wenn sich mindestens ein Fahrzeug des Fuhrparks das erste Mal im öffentlichen Straßenverkehr aufhält. Denken Sie daher rechtzeitig an eine Absicherung der Fuhrparkversicherung. Mit Zustandekommen des Versicherungsvertrags beginnt dann für den Versicherungsnehmer der essentielle Versicherungsschutz, eine Wartezeit muss er nicht einkalkulieren. Möglich ist es jedoch, den Versicherungsbeginn zeitlich nach hinten zu verschieben, zum Beispiel dann, wenn der Anbieter der Fuhrparkversicherung gewechselt wird und es nicht zu zeitlichen Überschneidungen kommen soll.
Gewährleistet ist der Versicherungsschutz dann für die Dauer der Laufzeit, die in der Police vereinbart wurde. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, kann jedoch auch länger ausfallen. In der Regel erfolgt eine automatische Verlängerung der Fuhrparkversicherung, sofern keine (rechtzeitige) Kündigung erfolgt.
Im Bereich Haftpflicht der Fuhrparkversicherung besteht für den Versicherungsnehmer immer eine Nachhaftung. Jeder Versicherer ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Nachhaftung für einen Monat nach Ende der Laufzeit zu gewähren. Die Nachhaftung gilt auch bei Veräußerung von einem oder mehreren Fahrzeugen.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Fuhrparkversicherung sein?
Auch bei der Festlegung der Deckungssumme muss bei der Fuhrparkversicherung unterschieden werden zwischen Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Daher gilt es, mindestens zwei Deckungssummen zu kalkulieren. Zusätzliche Leistungen und Versicherungen bedürfen in der Regel ebenfalls eigene Versicherungssummen.
Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fuhrparkversicherung
Die Deckungssumme der Fuhrparkversicherung bezieht sich auf jedes einzelne Fahrzeug und jeden Schadensfall. Unabhängig davon, ob es sich um einen PKW, einen LKW, eine Sattelzugmaschine oder einen Traktor handelt, gibt es gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssummen. Diese betragen 1,1 Millionen Euro für Sachschäden, 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden sowie 50.000 Euro bei Vermögensschäden. Da diese Summen relativ niedrig bemessen sind, bieten die meisten Versicherer weitaus höhere Deckungssummen an.
Deckungssumme der Kaskoversicherung der Fuhrparkversicherung
Im Gegensatz zum Haftpflichtbereich findet beim Kaskobereich eine individuelle Berechnung der Deckungssumme statt. Diese ergibt sich aus
- der Anzahl der versicherten Fahrzeuge
- dem Wiederbeschaffungs- beziehungsweise Neuwert der einzelnen Fahrzeuge
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Fuhrparkversicherung berechnet?
Maßgeblich wird der Beitrag der Fuhrparkversicherung beeinflusst von
- der Höhe der einzelnen Deckungssummen
- der Anzahl der Fahrzeuge
- dem Umfang der Versicherungspolice mit Versicherungen und Zusatzleistungen
Weitere Faktoren nehmen bei der Kalkulation Einfluss auf die Höhe des Beitrags der Fuhrparkversicherung, zum Beispiel:
- der jeweilige Fahrzeugtyp (PKW, LKW, Transporter, Sattelzugmaschine, Traktor)
- die Art und der Ort der Nutzung (ausschließlich auf dem Betriebsgelände und/oder im öffentlichen Straßenverkehr)
- die Häufigkeit der Nutzung (Berechnung zum Beispiel anhand der jährlich gefahrenen Kilometer)
- die Selbstbeteiligung (bis zu deren Höhe der Versicherungsnehmer selbst für den Schaden aufkommt)
- der Schadensfreiheitsrabatt (die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre entweder je Fahrzeug oder auf den gesamten Fuhrpark bezogen)
- die Abstellfläche (relevant ist vor allem der nächtliche Abstellort und wie sicher das Fahrzeug steht)
- die Laufzeit der Fuhrparkversicherung
- die Zahlungsmodalitäten
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Fuhrparkversicherung für mich?
Der Vergleich verschiedener Tarife einer Fuhrparkversicherung kann und sollte sich immer lohnen, um eine Fuhrparkversicherung zu finden, die dem Bedarf des jeweiligen Unternehmens entspricht und damit einen ausreichenden Versicherungsschutz zu einem guten Preis bietet. Vor einem Vergleich sollten Sie jedoch eine ausführliche Bedarfs- und Risikoanalyse vornehmen. Aufgrund der Vielzahl an möglichen Versicherungen und Leistungen, die eine Fuhrparkversicherung beinhalten kann, ist die Beratung eines Fachmanns mit Sicherheit zu empfehlen. Gemeinsam können Sie anhand folgender Faktoren den Leistungsumfang festlegen:
- Welche Fahrzeuge sollen versichert werden? (Fahrzeugtyp, Bauart, etc.)
- Wer fährt die Fahrzeuge?
- Wie, wo und wann kommen sie zum Einsatz? Sind sie darüber hinaus auch im Ausland unterwegs?
- Welche Risiken und Schäden sollen versichert werden?
- Wo werden die Fahrzeuge abgestellt?
- Gibt es bereits Vorschäden?
- Wie oft kommen die Fahrzeuge zum Einsatz? Wie hoch ist das Risikopotential für einen Schaden?
Wenn Sie wissen, was Sie wollen und benötigen, kann ein Online Tarifrechner eine gute Möglichkeit für einen Vergleich der Fuhrparkversicherung bieten. Schnell, anonym und kostenlos ermittelt er anhand Ihrer Angaben eine Übersicht sämtlicher für Ihr Unternehmen in Frage kommenden Tarife. Wählen Sie im besten Fall denjenigen mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Beiträge für die Fuhrparkversicherung, die eine rein gewerbliche Versicherung darstellt, können Sie bei Ihrer betrieblichen Steuer geltend machen. Sowohl die Beiträge für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung gelten als Betriebsausgaben, die dazu dienen, die betrieblichen Risiken abzusichern. Als solche Betriebsausgaben darf die gesamte Fuhrparkversicherung (inklusive sämtlicher Bestandteile) von der Steuer abgesetzt werden.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Fuhrparkversicherung achten?
Da es sich zumindest beim Bereich Kfz-Haftpflicht der Fuhrparkversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, sollte die Kündigung einer Fuhrparkversicherung nur dann erfolgen, wenn
- der Tarif der Fuhrparkversicherung ohne zeitliche Lücken gewechselt werden kann
- eine andere Versicherungslösung gefunden wurde, zum Beispiel der Abschluss von mehreren Einzelpolicen
- der Fuhrpark veräußert wurde und kein Bedarf mehr besteht
Grundsätzlich ist eine Kündigung der Fuhrparkversicherung jedoch möglich: Eine ordentliche Kündigung kann immer zum Ende einer Laufzeit erfolgen. Bei Kfz-Versicherungen endet diese meist zum Ende des Kalenderjahres. Kündigungsfrist ist hierbei der 30.11, sprich einen Monat vor Laufzeitende. Liegt dem Anbieter diese Kündigung nicht rechtzeitig in schriftlicher Form vor, erfolgt in aller Regel eine automatische Verlängerung der Police der Fuhrparkversicherung.
Eine weitere Option für eine Kündigung der Fuhrparkversicherung besteht dann, wenn besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel das Eintreten eines Schadens, eine Beitragserhöhung oder ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Versichertem und Versicherer. In dem Fall kann auch innerhalb der Laufzeit eine außerordentliche Kündigung mit der Frist von einem Monat erfolgen.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Fuhrparkversicherung achten?
Haben Sie einen Tarif für die Fuhrparkversicherung gefunden, der in finanzieller Hinsicht attraktiver ist oder Ihrem jetzigen oder veränderten Bedarf besser entspricht, dann können Sie Ihre bestehende Fuhrparkversicherung kündigen und den Tarif wechseln. Zwar ist eine Kündigung jederzeit möglich, dennoch sollten Sie beachten, dass diese erst zum Laufzeitende wirksam wird. Sofern Sie bereits am Anfang einer jeweiligen Versicherungsperiode zum nächstmöglichen Termin kündigen, sollte der folgende Tarif der Fuhrparkversicherung erst zeitlich versetzt im möglichst nahtlosen Übergang ansetzen. So ist einerseits gewährleistet, dass Sie keine doppelten Beiträge zahlen, ohne letztlich davon zu profitieren und andererseits nicht unterversichert sind. Vor allem bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es notwendig, dass Sie einen durchgängigen Versicherungsschutz haben. Anderenfalls würden Sie sich sogar strafbar machen, wenn Sie im öffentlichen Straßenverkehr ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung unterwegs wären.
Welche Vorteile hat eine Fuhrparkversicherung?
Wer mehrere Fahrzeuge in seinem Unternehmen hat und sich für den Abschluss einer Fuhrparkversicherung entscheidet, der kann folgende Vorteile beanspruchen:
- Sind mehrere Fahrzeuge über eine Fuhrparkversicherung abgesichert, wird der Gesamtbeitrag deutlich kleiner ausfallen, als wenn mehrere Einzelpolicen bestehen. Darüber hinaus ist der administrative und zeitliche Aufwand geringer.
- Der Versicherungsumfang der Fuhrparkversicherung lässt sich auf den jeweiligen Bedarf des Betriebs anpassen. Neben der gesetzlich verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung kann eine Fuhrparkversicherung eine Reihe an möglichen weiteren Versicherungen und Zusatzleistungen beinhalten, wie die Eigenschadenversicherung, eine GAP-Deckung, eine Insassenversicherung und weitere.
- Die Fuhrparkversicherung lässt sich flexibel anpassen, zum Beispiel bei der Hinzunahme von neuen Fahrzeugen. Ein Fahrzeug kann von mehreren versicherten Fahrern gefahren werden.
- Versicherungsschutz der Fuhrparkversicherung besteht sowohl auf dem Betriebsgelände als auch im öffentlichen Straßenverkehr.
- Für unfallfreie Fahrzeuge gewährt die Fuhrparkversicherung sogenannte Schadensfreiheitsrabatte, die den Beitrag reduzieren.
- Die Fuhrparkversicherung kann sich sowohl für den kleinen Handwerksbetrieb als auch für das große Produktionsunternehmen lohnen.
Welche Nachteile hat eine Fuhrparkversicherung?
Grundsätzlich gilt: Ist die Fuhrparkversicherung nach eingehender Risikoanalyse auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt, sollte der Versicherungsnehmer Nutznießer der Fuhrparkversicherung sein. Unter Umständen kann sich die Fuhrparkversicherung als nachteilig erweisen, wenn einem Betrieb beispielsweise der Zugang zu der Fuhrparkversicherung verwehrt bleibt, da
- der Betrieb nicht die geforderte Mindestanzahl von Fahrzeugen besitzt (meist sind das zwischen drei und fünf)
- die Fahrer nicht das vorgegebene Mindestalter aufweisen
- es bereits zu viele Vorschäden gab (zum Beispiel bei der bestehenden Fuhrparkversicherung)
Sollte es sich um eine Police der Fuhrparkversicherung handeln, die Schadensfreiheitsrabatte pauschal für alle Fahrzeuge vergibt, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass im Falle eines Schadens sämtliche Fahrzeuge „hochgestuft“ werden.