Frachtführerversicherung im Griff
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Frachtführerversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Frachtführerversicherung?

Ein Unfall, ein Brand oder ungünstige Witterungsverhältnisse sind Risiken und Gefahren, die dazu führen können, dass beförderte Waren während des Transports beschädigt oder zerstört und/oder nicht pünktlich am Zielort abgeliefert werden. Befördert ein Frachtführer im fremden Auftrag Waren, Erzeugnisse oder Rohstoffe für einen Kunden, übernimmt er für die Dauer des Transports das volle Haftungsrisiko und ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Dritten diesen Schaden bis zu einer maximalen Haftungshöhe zu ersetzen. Er haftet sogar dann, wenn es zu Lieferverzögerungen kommt und dem Auftraggeber dadurch Folgekosten entstehen.

Damit im Falle eines Schadens einerseits der Frachtführer für den möglicherweise sehr hohen finanziellen Schaden nicht selbst aufkommen muss und andererseits der Eigentümer der beschädigten Waren als Produzent, Zwischenhändler oder Endverbraucher garantiert einen Schadensersatz erhält, hat der Gesetzgeber die Frachtführerversicherung als Pflichtversicherung gemäß Güterkraftverkehrsgesetz §7a eingeführt. Versicherungspflicht besteht dabei für jeden Frachtführer

  • der mit einem Liefer- oder Lastkraftwagen
  • von einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen
  • fremde Waren im Auftrag für Dritte (Kunden) von A nach B transportiert.

Eine Beförderung von fremden Waren ist ohne den Abschluss einer Frachtführerversicherung demnach nicht zulässig. So benötigen eine Frachtführerversicherung unter anderem:

  • Speditionen
  • Fuhrbetriebe
  • Produktzusteller
  • Auftragsfahrer
  • Kurier- und Paketdienste
  • Werkverkehrsführer

Die Frachtführerversicherung deckt dabei vielfältige Risiken und Gefahren ab, die während des Transports der Güter sowie beim Be-, Ent- oder Umladen passieren können. Sie sichert dabei ausschließlich Sach- und Vermögensschäden an fremden Waren ab, für die geschädigte Dritte Schadensersatzansprüche geltend machen. Nutznießer der Frachtführerversicherung sind dabei nicht nur der Frachtführer und dessen Arbeitgeber, sondern auch der Auftraggeber, sprich der Eigentümer der beförderten Ware. Durch die gesetzliche Verpflichtung einer Frachtführerversicherung ist für den Kunden gewährleistet, dass seine Ware auf dem Transportweg versichert ist und er im Schadensfall die entstandenen Kosten (zumindest bis zur maximalen Haftungsgrenze des Frachtführers) erstattet bekommt. Die Frachtführerversicherung kann so auch Unstimmigkeiten zwischen Frachtführer und Auftraggeber im Falle eines Schadens bereits im Keim ersticken und ein gutes Geschäftsverhältnis sichern.

 

Welche Schäden sind im Rahmen einer Frachtführerversicherung mitversichert?

Versichert über die Frachtführerversicherung sind Schäden, die Dritten durch beziehungsweise beim Transport von Waren entstehen und die der Frachtführer zu verantworten hat. Unterschieden wird dabei allgemein zwischen zwei Arten von Schäden:

  • Güterschäden (Sachschäden): Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Waren
  • Güterfolgeschäden (Lieferverzugs- und sonstige Vermögensschäden): weitergehende Schäden, die durch die Beschädigung oder den Lieferverzug von Ware entstehen.

Der versicherte Umfang an mögliche Schadensursachen der Frachtführerversicherung, die zu Beschädigung, Zerstörung und Verlust der Ware, aber auch zu Lieferverzögerungen führen, erstreckt sich dabei in der Regel auf:

  • Unfall mit dem Transportmittel
  • Diebstahl, Raub und Vandalismus
  • Hagel, Sturm und Starkregen
  • Explosion und Brand

Zum Versicherungsumfang der Frachtführerversicherung gehören dabei neben dem reinen Transport auch sämtliche Um-, Be- und Entladevorgänge. Je nach Anbieter können auch Schäden während der kurzeitigen (Zwischen-)Lagerhaltung mitversichert werden. Die Frachtführerversicherung leistet zum Beispiel in folgenden Schadensfällen:

  • Bei einer kurzen Kaffeepause am Rastplatz wird in den Lastkraftwagen der Spedition eingebrochen und der gesamte Inhalt entwendet, darunter auch eine Lieferung von hochwertigen Smartphones. Der entstandene Schaden wird dem Kunden von der Frachtführerversicherung ersetzt.
  • Eine Reifenpanne des Transporters auf der Autobahn führt dazu, dass der Frachtführer die Ware als Terminlieferung erst mit deutlicher Verspätung zustellen kann. Da der Kunde dadurch nicht produzieren und einen Auftrag erst zu spät erfüllen kann, tritt dessen Auftraggeber vom Vertrag zurück. Den Schaden hat der Frachtführer zu verantworten, die Kosten, die dem Kunden durch den Verlust des Auftrags entstehen, übernimmt die Frachtführerversicherung.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Frachtführerversicherung abschließe?

Sofern Sie Waren für Dritte transportieren und Ihr Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreitet, sind Sie gesetzlich zum Abschluss einer Frachtführerversicherung verpflichtet. Somit stellt sich gar nicht erst die Frage, ob ein Abschluss sinnvoll ist, Sie stehen in einer gesetzlichen Verpflichtung. Sollte der Liefer- oder Lastkraftwagen weniger als 3,5 Tonnen wiegen, kann eine Frachtführerversicherung jedoch auch durchaus empfehlenswert sein. In dem Fall spricht man jedoch von einer Frachtführerhaftpflichtversicherung. Der kleine, aber feine Unterschied der beiden Versicherungen besteht darin, dass die Frachtführerversicherung ausschließlich die gesetzliche Pflichtversicherung bezeichnet, die Frachtführerhaftpflichtversicherung sich darüber hinaus auch an Frachtführer wendet, die sich – zum Beispiel durch ein geringeres Fahrzeuggewicht – freiwillig versichern.

Vor dem Abschluss einer Frachtführerversicherung sollten Sie sich zudem über die Grenzen der Frachtführerversicherung bewusst sein und eine Abgrenzung zu anderen wichtigen Versicherungen vornehmen:

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung: Eine Frachtführerversicherung ersetzt keine Kfz-Haftpflichtversicherung, zu deren Abschluss Sie übrigens auch gesetzlich als Frachtführer verpflichtet sind. Diese leistet für Sachund Personenschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden, die der Frachtführer unbeteiligten Dritten mit seinem Fahrzeug zufügt. Ein Beispiel: Der Frachtführer fährt auf ein bremsendes Auto auf. Das Auto hat einen Totalschaden, die Insassen tragen leichte Verletzungen davon. Die Kfz-Versicherung übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung des Autos sowie die Behandlungskosten für die verletzten Personen.
  • die Kfz-Kaskoversicherung: Die Kfz-Kaskoversicherung leistet für Schäden, die am eigenen Fahrzeug des Frachtführers entstanden sind, zum Beispiel bei Vandalismus, schlechten Witterungsverhältnissen oder Brand.
  • die Autoinhaltsversicherung: Der Leistungsumfang der Autoinhaltsversicherung beinhaltet das gesamte eigene Inventar des Fahrzeugs des Frachtführers, das durch einen Schaden beschädigt oder zerstört wurde.
  • die Transportversicherung: Die Transportversicherung wird häufig mit der Frachtführerversicherung verwechselt. Dabei schließt eine Transportversicherung nicht der Frachtführer ab, sondern ein Unternehmen, das seine eigenen Waren während eines Transports im eigenen oder fremden Auftrag versichern will. Eine Transportversicherung kann trotz bestehender Frachtführerversicherung sinnvoll sein, da durch die limitierte gesetzliche Haftungshöhe des Frachtführers nicht gewährleistet ist, dass der entstandene Schaden auch tatsächlich im vollen Umfang ersetzt wird. Die Transportversicherung übernimmt die verbleibenden Kosten.

Sollte der versicherte Liefer- oder Lastkraftwagen über einen Anhänger, einen Auflieger oder einen Container verfügen, müssen diese bereits vor dem Vertragsabschluss angegeben werden. Diese Bestandteile gehören nicht automatisch zum Versicherungsumfang einer Frachtführerversicherung und bedürfen einer separaten Mitversicherung. Gleiches gilt für spezielle Transporte, zum Beispiel Gefahrgut- oder Schwerlasttransporte. Sie benötigen eine eigene Versicherung und werden den Beitrag entsprechend erhöhen.

Legen Sie zudem vor Vertragsabschluss der Frachtführerversicherung die geografischen Grenzen des Versicherungsschutzes fest. Häufig erstreckt sich der Geltungsbereich der Frachtführerversicherung auf alle europäischen Länder. Wer auch Transporte in die GUS-Staaten übernimmt, muss diese Erweiterung bei fast allen Anbietern zusätzlich absichern. Verkehrt das Fahrzeug grundsätzlich nur in einem begrenzten Radius innerhalb der Republik, kann in der Police meist eine räumliche Eingrenzung mit entsprechend geringeren Beiträgen vereinbart werden. In dem Fall darf der Frachtführer dieses Gebiet aber auch niemals überschreiten.

 

Welche Leistungen sind bei einer Frachtführerversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Ist dem Frachtführer beim Transport ein Schaden an fremder Ware entstanden, für die Dritte Schadensersatzansprüche geltend machen, kann er folgende Leistungen aus seiner Frachtführerversicherung in Anspruch nehmen:

  • bei Güterschäden: die Reparatur-, Ersatz- oder Wiederherstellungskosten bei beschädigter, zerstörter oder verlustiger Ware
  • bei Güterfolgeschäden:
    • die Lieferungsverzugskosten
    • andere Vermögenskosten, die durch Beschädigung oder Verlust der Ware entstehen
  • optional, je nach Anbieter: die Bergungs-, Vernichtungs- und Beseitigungskosten bei beschädigter oder zerstörter Ware

Zum Leistungsumfang einer jeden Frachtführerversicherung gehören darüber hinaus die Prüfungskosten im Hinblick auf die Berechtigung der Schadensersatzforderung sowie die Abwehrkosten unberechtigter Forderungen. In der Frachtführerversicherung ist auch immer ein passiver Rechtsschutz inkludiert.

 

Welche Leistungen sind bei einer Frachtführerversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Eine Frachtführerversicherung leistet immer dann nicht, wenn der Frachtführer den Schaden nicht zu vertreten hat und demnach nicht in einer gesetzlichen Haftungspflicht steht. Haftungsausschlüsse des Frachtführers bestehen zum Beispiel bei

  • unzureichender oder mangelhafter Verpackung und Kennzeichnung der Ware.
  • mangelhafter Be- und Entladung, die der Auftraggeber selbst vorgenommen hat.
  • höherer Gewalt (unabwendbaren Ereignissen).
  • der Beförderung von lebenden Tieren.

Weiterhin gibt es Leistungsausschlüsse bei der Frachtführerversicherung für Schäden, die über andere Versicherungen abgedeckt werden, unter anderem für

  • Personenschäden: Versicherungsschutz besteht über die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Schäden am Fahrzeug: Versichert über die Kfz-Kaskoversicherung
  • Schäden am eigenen Inventar: Leistungen können über die Autoinhaltsversicherung abgedeckt werden.
  • Schäden, die über die maximale Haftungshöhe des Frachtführers hinausgehen: Versicherungsschutz für den Eigentümer der beschädigten Waren besteht über die Transportversicherung

Darüber hinaus gibt es auch bei der Frachtführerversicherung weitere allgemeine Leistungsausschlüsse bei Schäden, die

  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • beim Fahren ohne gültigen Führerschein
  • ohne gültigen TÜV
  • unter Alkohol- und Drogeneinfluss
  • bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung
  • bei rechtswidrigen Transporten
  • durch Kernenergie
  • durch Streik, Krieg und inneren Unruhen

entstanden sind.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Ist es während des Transports zu einem Schaden an der fremden Ware gekommen, sollten Sie als Versicherungsnehmer der Frachtführerversicherung versuchen, diesen soweit möglich einzudämmen beziehungsweise so gering wie möglich zu halten. Dafür stehen Sie in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht, sofern Sie dadurch nicht sich selbst oder andere in Gefahr bringen.

Die Frachtführerversicherung ist dann so schnell wie möglich über den entstandenen Schaden in Kenntnis zu setzen. Eine Schadensmeldung sollte sogar schon dann erfolgen, wenn noch keine Schadensersatzansprüche gestellt wurden, diese aber zu erwarten sind. Sollte erst nach Erhalt der Ware ein Schaden festgestellt werden und Sie selbst die Ursache für den Schaden nicht kennen, gilt es ebenfalls die Frachtführerversicherung zu informieren.

Für die Schadensmeldung steht Ihnen in der Regel eine kostenlose Hotline des Anbieters oder aber ein Schadensformular, welches meist auf der Internetseite des Versicherers zu finden ist, zur Verfügung. Die Frachtführerversicherung wird dann folgende Angaben von Ihnen verlangen: die Ursache beziehungsweise den Verursacher des Schadens, Zeit, Ort und Art des Schadens, eine detaillierte Schilderung des Schadenhergangs, die geschätzte oder falls bekannt die tatsächliche Schadenshöhe.

Sollte bereits eine Schadensersatzforderung vorliegen, dann sollten Sie diese der Frachtführerversicherung einreichen. Ist der Schaden darüber hinaus zum Beispiel mit Fotos dokumentiert, benötigt die Frachtführerversicherung diese Dokumente ebenfalls.

In der Folge ist es Aufgabe der Frachtführerversicherung den Schaden eingehend zu prüfen. Handelt es sich um einen größeren Schaden oder bestehen Zweifel an der Schuld des Frachtführers, zum Beispiel bei Schäden, die erst nach Erhalt der Ware offensichtlich werden, wird die Frachtführerversicherung einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Im Falle einer berechtigen Schadensersatzforderung trägt die Frachtführerversicherung die Kosten im Rahmen der maximal vereinbarten Deckungssumme.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Frachtführerversicherung ein?

Mit schriftlichem Abschluss der Police beginnt bei der Frachtführerversicherung auch der Versicherungsschutz, eine Wartezeit ist nicht vorgesehen. Auf Wunsch kann der Versicherungsbeginn aber auch zeitlich nach hinten verschoben werden. Das kann sich beispielsweise bei einem Anbieterwechsel als sinnvoll erweisen, damit es nicht zu zeitlichen Überschneidungen kommt. Da Sie als Frachtführer mit einem Fahrzeug ab 3,5 Tonnen gesetzlich zum Abschluss einer Frachtführerversicherung verpflichtet sind, sollte rechtzeitig an den nötigen Versicherungsschutz gedacht werden. Die Frachtführerversicherung muss spätestens mit dem ersten Transport im Kundenauftrag vorliegen, anderenfalls machen Sie sich strafbar.

Für die Dauer der vereinbarten Laufzeit ist dann Versicherungsschutz gegeben. Diese beträgt mindestens ein Jahr, kann individuell aber auch meist länger vereinbart werden. Erfolgt keine Kündigung, wird sich die Frachtführerversicherung meist automatisch jährlich verlängern, so dass ein Neuabschluss nach Ende der Laufzeit nicht nötig ist.

 

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Frachtführerversicherung sein?

Die Haftung des Frachtführers ist nach gesetzlichen Richtlinien gemäß §429 HGB begrenzt. So haftet der Frachtführer im Schadensfall bis zur maximalen Haftungshöhe von 8,33 Sonderziehungsrechten, kurz SRZ je Kilogramm Rohgewicht Frachtgut am Tag der Verladung. Ein Sonderziehungsrecht des internationalen Währungsfonds ist eine Rechnungseinheit, deren Wert täglich neu festgelegt wird. Im Durchschnitt sind 8,33 SRZ circa zehn Euro.

So beträgt die Deckungssumme der Frachtführerversicherung häufig 8,33 SRZ je Kilogramm Frachtgut, sprich dem maximalen Betrag, für den Geschädigte vom Frachtführer Schadensersatzansprüche geltend machen können. Individuell lassen sich auch höhere Deckungssummen bis zu 40 SRZ vereinbaren. Diese Versicherungssummen können zum Beispiel im Vorwege aus Kulanzgründen festgelegt werden oder da einige Kunden vor der Auftragsvergabe den Nachweis einer Frachtführerversicherung mit einer hohen Deckungssumme verlangen. In dem Fall können zum Beispiel Faktoren, wie die Anzahl der Fahrzeuge und der Transporte insgesamt, der Wert der einzelnen Transporte sowie das jeweilige Risikopotential, die Höhe der jeweiligen Deckungssumme beeinflussen.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Frachtführerversicherung berechnet?

Der Beitrag der Frachtführerversicherung ist keine konstante Größe und fällt bei jedem Versicherten unterschiedlich hoch aus. Das liegt vor allem darin begründet, dass es mehrere Faktoren gibt, die die Höhe des Beitrags beeinflussen, dazu gehören zum Beispiel:

  • die Deckungssumme: Wer einen höheren Versicherungsschutz abschließt, zahlt höhere Beiträge.
  • die Anzahl der versicherten Fahrzeuge: Je mehr versicherte Fahrzeuge, desto höher der Beitrag. Viele Versicherer gewähren aber einen sogenannten Flottenrabatt.
  • der Selbstbehalt: Wird ein Selbstbehalt vereinbart, trägt der Versicherte zwar für jeden Schaden einen Teil der Kosten selbst, der Beitrag wird jedoch geringer ausfallen.
  • die geografische Eingrenzung: Eine Eingrenzung oder andersherum eine Ausdehnung des üblicherweise europaweiten Versicherungsschutzes wirkt sich zu Gunsten beziehungsweise zu Lasten des Beitrags aus.
  • Rabatte: Einige Anbieter gewähren sogenannte Schadensfreiheitsrabatte.
  • die zusätzlichen Leistungen: Müssen zusätzliche Bestandteile, wie beispielsweise Gefahr- oder Schwerguttransporte, mitversichert werden, fällt die Prämie der Frachtführerversicherung höher aus.
  • die Laufzeit: Wer sich für eine lange Laufzeit von beispielsweise fünf Jahren an seinen Anbieter bindet, profitiert von einem geringeren Beitrag.
  • die Zahlungsmodalitäten: Eine jährliche Zahlungsweise im Voraus kann den Beitrag der Frachtführerversicherung reduzieren.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Frachtführerversicherung für mich?

Um einen Tarif der Frachtführerversicherung zu finden, der nicht nur exakt Ihren Vorstellungen und Ihrem Bedarf entspricht, sondern gleichzeitig auch einen möglichst günstigen Beitrag bietet, lohnt sich ein Vergleich der Frachtführerversicherung in jedem Fall. Selbst wenn Sie schnellstmöglich eine Frachtführerversicherung benötigen, da beispielsweise in naher Zukunft ein Transport im fremden Auftrag stattfindet, sollten Sie sich die Zeit nehmen, um mehrere Tarife einer Frachtführerversicherung miteinander zu vergleichen.

Übersichtliche Ergebnisse erhalten Sie beispielsweise mit einem Online-Tarifrechner: Hierbei werden zunächst alle relevanten Daten von Ihnen abgefragt, zum Beispiel

  • der Fahrzeugtyp inklusive des zulässigen Gesamtgewichts
  • die Anzahl der zu versichernden Fahrzeuge
  • die gewünschte Deckungssumme
  • die Anzahl der Transporte insgesamt und der durchschnittliche Wert der Waren
  • die Strecken, die die Fahrzeuge fahren (Deutschland, Europa, GUS-Staaten)
  • zusätzliche Leistungen: Gefahrgut- oder Schwertransporte, Anhänger, Auflieger, Container etc.
  • Laufzeit, Zahlungsweise, Selbstbeteiligung

Schnell, kostenlos und unverbindlich ermittelt der Vergleichsrechner dann eine Auflistung von möglichen Tarifen, die für Sie in Frage kommen, sortiert nach Beitragshöhe und Leistung. Unser Tipp: Lassen Sie nicht nur den Preis entscheiden – nur wenn der Versicherungsumfang passt, ist der Beitrag ein moderates Vergleichskriterium. Ist der passende Tarif gefunden, kann die Frachtführerversicherung meist direkt online abgeschlossen werden. Wer eine persönliche Beratung wünscht, kann das Fachwissen eines versierten Versicherungsexperten in Anspruch nehmen. Neben einer persönlichen Risikoanalyse kann er verschiedene Angebote einer Frachtführerversicherung vergleichend gegenüberstellen und darüber hinaus Empfehlungen aussprechen.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Zahlen Sie Versicherungsbeiträge für Ihre Frachtführerversicherung, können Sie diese bei der jährlichen Steuer geltend machen. Gewerbliche Versicherungen gelten dabei als Betriebsausgaben, die den Zweck erfüllen, betriebliche Risiken abzusichern. Als solche Betriebsausgaben bei der Steuererklärung angegeben, werden sie die Steuerbelastung reduzieren.

In weiterer Hinsicht besteht ein steuerlicher Vorteil: Da Sie mit dem Besitz einer Frachtführerversicherung auf betriebliche Rücklagen für das Schadensrisiko während des Transports verzichten können, fällt die Bilanzsumme geringer aus und damit die Steuerzahlung.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Frachtführerversicherung achten?

Für die Kündigung der Frachtführerversicherung stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

  • die ordentliche Kündigung
  • die außerordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung der Frachtführerversicherung kann jeweils zum Laufzeitende und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von etwa ein bis drei Monaten erfolgen. Der Versicherer benötigt die Kündigung in schriftlicher Form, Gründe für Ihren Entschluss müssen Sie ihm jedoch nicht mitteilen. Geht die Kündigung nicht rechtzeitig ein oder wird gar komplett versäumt, wird sich die Police der Frachtführerversicherung stillschweigend um ein Jahr verlängern.

Für die außerordentliche Kündigung der Frachtführerversicherung müssen triftige Gründe vorliegen, zum Beispiel eine Beitragserhöhung des Anbieters, ein bereits regulierter Schadensfall oder ein gegenseitig gestörtes Vertrauensverhältnis. In dem Fall kann die Kündigung auch während der Laufzeit mit der Frist von einem Monat erfolgen.

Bedenken Sie, dass es sich bei der Frachtführerversicherung um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt. Mit anderen Worten: Nehmen Sie gewerbliche Transporte im fremden Auftrag vor, so müssen Sie eine Frachtführerversicherung nachweisen. Da mit der Kündigung auch der wertvolle und verpflichtende Versicherungsschutz erlischt, darf diese nur dann erfolgen, wenn der Tarif der Frachtführerversicherung gewechselt wird oder aber der versicherte Betrieb keine Transporte für Kunden mehr übernimmt.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Frachtführerversicherung achten?

Sofern der bestehende Vertrag zum jeweiligen Zeitpunkt kündbar ist, kann ein Tarifwechsel der Frachtführerversicherung erfolgen. Mögliche Gründe dafür können zum Beispiel sein:

  • wirtschaftliche Gründe: Ein anderer Anbieter bietet einen Tarif einer Frachtführerversicherung mit einem günstigeren Beitrag und gleichem Versicherungsumfang. Möglich ist es auch, dass ein neuer Tarif höhere Leistungen bei gleichbleibenden Prämien verspricht. Der Versicherungsnehmer verspricht sich von einem Wechsel, in wirtschaftlicher Hinsicht zu profitieren.
  • betriebsinterne Gründe: Die eigene Geschäftsstruktur hat sich geändert, zum Beispiel hat sich der Flottenpark deutlich erweitert, so dass ein erhöhter Versicherungsbedarf besteht. Unter Umständen bietet ein anderer Tarif für den neuen Bedarf bessere Konditionen.
  • persönliche Gründe: Der Versicherte ist mit dem Anbieter allgemein unzufrieden, zum Beispiel durch eine unzureichende oder schlechte Schadensregulierung.

Jeder Wechsel einer Frachtführerversicherung sollte dabei gut überlegt sein und immer nur nach einem umfassenden Tarifvergleich erfolgen. Dafür stehen Ihnen zum Beispiel kostenlose Vergleichsrechner im Internet zur Verfügung. Hierbei erhalten Sie einen guten Überblick über die Angebote einer Frachtführerversicherung, die Sie im Hinblick auf Beitragshöhe und Leistungsumfang übersichtlich vergleichen können.

 

Welche Vorteile hat eine Frachtführerversicherung?

Die Frachtführerversicherung ist nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern birgt für den versicherten Frachtführer beziehungsweise die versicherte Spedition einige Vorteile. Das sind zum Beispiel:

  • Der Versicherungsschutz der Frachtführerversicherung ist auf den Bedarf des versicherten Frachtführers abgestimmt und gewährleistet bei einer Vielzahl von Schäden, die während des Transports von fremden Waren entstehen, eine Kostenübernahme. Auch Güterfolgeschäden, die der Kunde erleidet, sind mitversichert.
  • Neben dem Transport sind bei der Frachtführerversicherung auch Schäden beim Be- und Entladen versichert.
  • Die Deckungssumme entspricht der Haftungshöhe, die der Gesetzgeber vorschreibt. Individuell höhere Deckungssummen sind möglich.
  • Der Versicherungsumfang lässt sich auf das jeweilige Risikopotential anpassen (Zusatzleistungen von Schwer- und Gefahrguttransporten, Mitversicherung von Anhängern und Aufliegern, Ausweitung der geografischen Grenzen)
  • Bei der Frachtführerversicherung bestehen Rabattmöglichkeiten, zum Beispiel bei der Versicherung von mehreren Fahrzeugen oder Schadensfreiheitsrabatte.
  • Die Frachtführerversicherung schafft Vertrauen gegenüber dem Kunden, der sicher sein kann, dass im Schadensfall die Kosten von der Frachtführerversicherung (zumindest zum größten Teil) übernommen werden.

 

Welche Nachteile hat eine Frachtführerversicherung?

Grundsätzlich muss der Frachtführer, der gesetzlich über die Frachtführerversicherung versichert ist, mit keinen Nachteilen rechnen, sofern er den Versicherungsumfang entsprechend auf seinen Bedarf abgestimmt hat und sich über die Grenzen der Frachtführerversicherung bewusst ist: So leistet die Frachtführerversicherung beispielsweise nicht bei Personenschäden oder Schäden am eigenen Fahrzeug.

Sofern die Deckungssumme nicht höher, sondern nur bis zur maximalen Haftungshöhe vereinbart wurde, kann es möglich sein, dass der Kunde im Schadensfall nur einen Teil der Kosten von der Frachtführerversicherung erstattet bekommt, sofern der Wert seiner Ware diese Grenze übersteigt. Damit sich die Frachtführerversicherung am Ende nicht für den Kunden als nachteilig erweist, kann er selbst eine Transportversicherung abschließen. Diese wird die verbleibenden Kosten übernehmen.