Warum lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutz für Wohnungseigentümer?
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“. Dieses bekannte, jahrhundertealte Zitat von Friedrich Schiller ist auch heute noch aktuell: Selbst die kompromissbereitesten und friedlichsten Menschen können in Unstimmigkeiten mit ihren Nachbarn über scheinbare Nichtigkeiten geraten – zum Beispiel über Lärmbelästigung durch Kinder oder zu laute Musik, über gemeinsam genutzte Zufahrten oder über Bepflanzungen an Grundstücksgrenzen. Nicht immer kann der Konflikt in gegenseitigem Einvernehmen und mit einem Kompromiss gelöst werden. Im schlimmsten Fall sind die Fronten am Ende so verhärtet, dass die Streitigkeit in einem Rechtsstreit gipfelt und sogar einer juristischen Klärung vor Gericht bedarf. In den letzten Jahren haben nachbarschaftliche Streitigkeiten, die in einem Rechtsstreit münden, deutlich zugenommen, die allgemeine Klagefreudigkeit wächst. Die dabei entstehenden Kosten für den Rechtsbeistand sowie für das Gericht sind dabei nicht zu vernachlässigen und können mitunter immense Höhen annehmen. Auch wenn der „Verlierer“ die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, muss auch der „Gewinner“ zumindest in Vorleistung treten und bleibt sogar meist noch auf einem Teil der Kosten sitzen.
Eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung bewahrt Sie zwar nicht vor einer nachbarschaftlichen Streitigkeit, wohl aber vor den finanziellen Auswirkungen, die ein Rechtsstreit mit sich bringt. Eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung übernimmt sämtliche Rechtskosten, die das (selbstbewohnte oder vermietete) Eigentum betreffen und bezieht sich nicht allein auf nachbarschaftliche Streitigkeiten. Auch Unstimmigkeiten mit den Mietern, die beispielsweise ihre Miete nicht zahlen oder die Wohnung nicht räumen, sowie Streitigkeiten unter Eigentümergemeinschaften über mögliche Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen am gemeinsamen Eigentum, gehören zum Versicherungsumfang einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung.
Die Eigentümerrechtsschutz Versicherung bietet daher Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten mit
- Nachbarn
- Mietern
- Eigentümergemeinschaften
- Behörden
- Dritten
Im Allgemeinen lohnt sich der Abschluss einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung für Haus– oder Wohnungsbesitzer, die
- das Eigentum selbst bewohnen.
- das Eigentum vermieten.
- zu einer Eigentümergemeinschaft gehören.
- keine finanziellen Mittel für Rechtsstreitigkeiten haben.
- keine Rücklagen für Rechtsstreitigkeiten bilden möchten.
Eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung ist meist Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung, sie kann aber auch als eigenständige Police abgeschlossen werden, sofern kein weiterer Bedarf an rechtlicher Absicherung besteht.
Welche Schäden sind im Rahmen einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung mitversichert?
Die Eigentümerrechtsschutz Versicherung bietet Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten, die das eigene Haus oder die eigene Wohnung betreffen, mit
- den Nachbarn. Zum Beispiel Streitigkeiten über Bebauungs- und Grundstücksgrenzen, über Bepflanzungen, die die Sicht oder das Licht nehmen, über mögliche Zufahrts- oder Gehwegsnutzungen, über Lärm- und Geruchsbelästigung oder über eine fehlende optische Anpassung des Hauses, zum Beispiel bei der Farbe der Fensterrahmen, der Markise oder dem Gartenzaun.
- den Mietern: Zum Beispiel Streitigkeiten über fällige Mietforderungen inklusive der Nebenkosten, unberechtigte Ansprüche des Mieters, nötige Renovierungsarbeiten für Mängel, die durch den Mieter verursacht wurden, über die Räumung der Wohnung, die Zurückzahlung von Kautionszahlungen oder über die Durchsetzung von Eigenbedarf.
- der Eigentümergemeinschaft: Zum Beispiel Streitigkeiten über die Verteilung der Betriebskosten, nötige Reparaturarbeiten für Schäden am Gebäude oder über Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen.
- Behörden: Zum Beispiel Streitigkeiten über Ordnungswidrigkeiten, wie das Hinausragen von Bäumen auf den öffentlichen Gehweg, über strafrechtliche Angelegenheiten, zum Beispiel dem Versäumnis der Streupflicht im Winter nachzukommen, über steuerrechtliche Belange, zum Beispiel über Grundsteuern oder Gebühren oder über Entschädigungsleistungen, zum Beispiel, wenn das Haus infolge von öffentlichen Baumaßnahmen beschädigt wurde.
- Dritten: Zum Beispiel bei Streitigkeiten über eigene Schadensersatzansprüche bei Grundstücks- und Gebäudebeschädigungen durch Dritte.
Grundlegend werden damit von der Eigentümerrechtsschutz Versicherung folgende Rechtsbereiche abgedeckt:
- der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- der Strafrechtsschutz
- der Steuerrechtsschutz
- der Schadensersatz-Rechtsschutz
Versicherungsschutz der Eigentümerrechtsschutz Versicherung besteht dabei nicht allein für das jeweilige Haus oder die jeweilige Wohnung des Versicherungsnehmers, sondern auch für
- das anteilige Grundstück
- Garagen, Carports und Abstellplätze
- weitere Nebengebäude, zum Beispiel ein Gartenhaus
Auch eine Ferienwohnung oder ein -haus kann bei der Eigentümerrechtsschutzversicherung mitversichert werden. Befindet sich das jeweilige Objekt in Deutschland, gehört es bei vielen Versicherern ohne Aufpreis zum Leistungsumfang. Ferienhäuser im europäischen Ausland lassen sich als Zusatz in der Regel aber auch mitversichern.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Rechtsschutz für Wohnungseigentümer Versicherung abschließe?
Vor dem Abschluss einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung sollten Sie prüfen, ob Sie die Eigentümerrechtsschutz Versicherung als
- eigenständige Police ODER
- Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung abschließen.
Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung besitzt oder einen umfassenden Rechtsschutz für die Zukunft wünscht, zum Beispiel im Hinblick auf Verkehrs-, Straf- oder Eherecht, der kann die Eigentümerrechtsschutz Versicherung in seinen bestehenden Vertrag integrieren oder neu als Komplettpaket abschließen. Der Beitrag für die Eigentümerrechtsschutz Versicherung wird hierbei wahrscheinlich deutlich geringer ausfallen, als wenn sie als einzelne Police angeschlossen wird. Letzteres ist dann sinnvoll, wenn lediglich Bedarf für Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Eigentum besteht.
Aber ganz gleich, ob als Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung oder als eigenständige Police, Sie sollten vor Vertragsabschluss einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung sehr genau Ihren Versicherungsbedarf und damit den Leistungsumfang festlegen. Nicht jede Eigentümerrechtsschutz Versicherung versichert sämtliche Streitigkeiten: So sind in einigen Policen lediglich Eigentümer als Bewohner der selbstgenutzten Immobilie versichert, nicht aber in ihrer Funktion als Vermieter. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Sie den Versicherungsumfang erhalten, den Sie auch benötigen.
Der Abschluss einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung ist mittlerweile bei vielen Anbietern mit einer Selbstbeteiligung verbunden. Anders als bei vielen anderen Versicherungen kann diese nicht optional je nach Wunsch zur Beitragsreduzierung vereinbart werden, sondern gehört automatisch zu den Versicherungsbedingungen. Diese integrierte Selbstbeteiligung hat den Hintergrund, dass Eigentümer nicht jede kleine Unstimmigkeit mit Nachbarn oder Mietern direkt in einen Rechtsstreit gipfeln lassen, da sie versichert sind und die Kosten in der Folge nicht selbst tragen müssen. Durch die Selbstbeteiligung bei der Eigentümerrechtsschutz Versicherung muss bei jedem Rechtsstreit auch immer ein variabel festgelegter Anteil selbst getragen werden. Sollte es im Jahr mehrere Rechtsstreitigkeiten geben, kann das für den Versicherungsnehmer durchaus teuer werden. Der Vorteil der Selbstbeteiligung der Eigentümerrechtsschutz Versicherung ist jedoch, dass diese sich in aller Regel beitragsreduzierend auswirkt.
Welche Leistungen sind bei einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Eine Kostenübernahme der Eigentümerrechtsschutz Versicherung erfolgt grundsätzlich nur unter der Voraussetzung, dass von vornherein eine Aussicht auf Erfolg besteht. Ein Leistungsanspruch besteht demnach erst nach einer sorgfältigen Prüfung des jeweiligen Sachverhalts. Nach einer Deckungszusage sind bei einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung dann in der Regel folgende Leistungen im Falle eines Rechtsstreits inkludiert:
- die Kosten für die Beauftragung, Beratung sowie Vertretung vor Gericht für einen Rechtsanwalt gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung
- die Kosten für das Gericht
- mögliche Kosten für Gutachter, Sachverständige und Gerichtsvollzieher
Weiterhin können folgende Leistungen optional als Ergänzung in einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung enthalten sein, gegebenenfalls sind diese mit höheren Beiträgen verbunden:
- die Kosten für einen Mediator (zur außergerichtlichen Klärung)
- die Kosten für die Räumung des vermieteten Eigentums
- die Kosten für die Bonitätsprüfung des Mieters vor Abschluss des Mietvertrags
- die Kosten für Zeugen, zum Beispiel Reisekosten
- die Kosten für eine Kaution bei strafrechtlichen Verfahren
- die Kosten für Gebühren ausländischer Verwaltungsbehörden, für Dolmetscher sowie für die Reise zu Gerichten im Ausland (bei Eigentum im Ausland)
Welche Leistungen sind bei einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Im Allgemeinen sind folgende Streitfälle bei einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung nicht im Leistungsumfang mit inbegriffen:
- Streitigkeiten, die ihren Ursprung bereits vor Abschluss oder während der Wartezeit der Eigentümerrechtsschutz Versicherung hatten.
- Streitigkeiten über Planungen, Änderungen oder Finanzierungen des Eigentums sowie des Grundstücks.
- Streitigkeiten über Sachverhalte zur Umlegung, Planfeststellung oder Enteignung
- Streitigkeiten über das gemeinsam erworbene Eigentum im Falle einer Scheidung
- Geldbußen sowie vorsätzlich begangene Straftaten
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Sollte absehbar sein, dass sich eine Streitigkeit mit dem Nachbarn, dem Mieter oder mit der Eigentümergemeinschaft nicht privat klären lässt und diese wahrscheinlich in einem Rechtsstreit mündet, dann sollten Sie Ihre Eigentümerrechtsschutz Versicherung möglichst zeitnah informieren. Hierfür bietet sich eine telefonische Meldung an, da Sie in einem persönlichen Gespräch direkt eine allgemeine Stellungnahme der Eigentümerrechtsschutz Versicherung erhalten, ob für die jeweilige Streitigkeit generell ein Rechtsschutz besteht.
Ist dies der Fall, dann kann Ihnen der Versicherer auf Wunsch Empfehlungen für einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe geben. Besteht eine Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Versicherungsunternehmen können Sie davon ausgehen, dass der Rechtsanwalt mit den jeweiligen Modalitäten des Versicherers vertraut ist und es im Zweifel nicht zu Problemen bei der Kostenübernahme kommt. Selbstverständlich kann sich jeder Versicherungsnehmer aber auch selbst einen Rechtsbeistand suchen. Eine Kostenübernahme erfolgt dabei immer über die gesetzliche Gebührenordnung.
Nach einem ersten Beratungsgespräch verfasst der Rechtsanwalt eine offizielle Schadensmeldung an den Versicherer, optional kann dies auch der Versicherungsnehmer übernehmen. Diese beinhaltet sämtliche allgemeine Daten zu den beteiligten Parteien sowie Angaben zur Art, zur Ursache sowie zum Beginn der Streitigkeit. Hilfreich für die Eigentümerrechtsschutz Versicherung können mögliche Dokumentation sowie „Beweismaterial“ (zum Beispiel Fotos) sein. Sind Zeugen vorhanden, sind diese ebenfalls zu nennen.
Die Eigentümerrechtsschutz Versicherung wird den Sachverhalt eingehend im Hinblick auf die Erfolgsaussichten prüfen. Erteilt sie daraufhin eine Deckungszusage, werden sämtliche Kosten für den folgenden Rechtsstreit übernommen. Der Versicherte geht damit aber auch die Verpflichtung ein, die Eigentümerrechtsschutz Versicherung zeitnah über den jeweiligen Stand der Dinge sowie über das weitere Vorgehen und zusätzliche Maßnahmen zu informieren. Änderungen sollten stets mit der Eigentümerrechtsschutz Versicherung abgesprochen werden. Finanzielle Vorleistungen von Seiten des Versicherten sind nicht nötig, die Versicherung rechnet direkt mit dem beauftragten Rechtsanwalt, dem Gericht, dem Mediator oder Gutachter ab. Einzig die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung muss der Versicherte direkt an die Eigentümerrechtsschutz Versicherung zahlen.
Nicht immer erfolgt jedoch eine Deckungszusage. Schätzt die Eigentümerrechtsschutz Versicherung die Erfolgsaussicht gering ein, dann erteilt sie eine Absage. Auf diese Absage können Sie wie folgt reagieren:
- Sie nehmen die Absage an.
- Sie lassen den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt nochmals die Erfolgsaussichten prüfen. Die Eigentümerrechtsschutz Versicherung muss die Kosten dafür übernehmen.
- Sie schalten einen Schiedsgutachter ein, welcher verbindlich über eine Zu- oder Absage entscheidet. Die Kosten trägt der „Verlierer“.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Eigentümerrechtsschutz Versicherung ein?
Der Versicherungsschutz der Eigentümerrechtsschutz Versicherung beginnt nicht unmittelbar mit dem schriftlichen Abschluss der Versicherungspolice, sondern ist an eine Wartezeit geknüpft. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit, die fast immer drei Monate beträgt, kann der Versicherte Leistungen aus seiner Eigentümerrechtsschutz Versicherung in Anspruch nehmen. Geht es um einen Rechtsstreit über die Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarf verlängert sich die Wartezeit sogar auf sechs Monate. Dagegen entfällt sie in aller Regel bei Streitigkeiten, die nicht vorhersehbar sind, zum Beispiel, wenn es um Schadensersatz oder Ordnungswidrigkeiten geht.
Somit sind Streitigkeiten, die bereits vor Versicherungsbeginn oder auch während der Wartezeit beginnen, nicht über die Eigentümerrechtsschutz Versicherung versichert. Wer mit dem Wissen einer Streitigkeit, die voraussichtlich vor Gericht endet, eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung abschließt, wird keine Leistungen beanspruchen können. Der Abschluss einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung ist daher nur zur Absicherung eines allgemeinen Rechtsstreits-Risikos in Bezug auf das Eigentum gedacht.
Versicherungsschutz der Eigentümerrechtsschutz Versicherung besteht dann für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Diese beträgt inklusive der Wartezeit mindestens ein Jahr, kann individuell aber auch deutlich länger vereinbart werden.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Eigentümerrechtsschutz Versicherung sein?
Die Deckungssumme einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung beschreibt den Betrag, bis zu dessen Höhe die Kosten eines Rechtsstreits in Zusammenhang mit der eigenen Immobilie maximal übernommen werden. Je nach Anbieter können Sie dabei wählen zwischen
- einer Deckungssumme in pauschaler Höhe, die mindestens 300.000 Euro betragen sollte. Empfohlen werden vom Bund der Versicherten sogar 500.000 Euro. Eigentum im Ausland wird in der Regel mit wenigstens 25.000 Euro mitversichert.
- einer Deckungssumme in unbegrenzter Höhe, bei der die Eigentümerrechtsschutz Versicherung sämtliche anfallenden Kosten des Rechtsstreits unabhängig von der Höhe übernimmt.
Achten Sie vor allem darauf, die Deckungssumme nicht zu gering zu wählen, damit keine Unterversicherung besteht und Sie neben der Selbstbeteiligung nicht noch einen weiteren Eigenanteil selbst zahlen müssen. Die Deckungssumme in unbegrenzter Höhe ist meist mit einem höheren Beitrag verbunden und sollte daher überlegt sein: Denn die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsstreits, der das private Eigentum betrifft und immense Kosten, womöglich im sechsstelligen Euro-Bereich, entstehen lässt, ist äußerst gering.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Eigentümerrechtsschutz Versicherung berechnet?
Die Höhe des Beitrags zur Eigentümerrechtsschutz Versicherung errechnet sich anhand von diversen Faktoren und hängt damit ab von
- der Deckungssumme
- der Höhe der Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung ist bei der Eigentümerrechtsschutz Versicherung meist obligatorisch. Die jeweilige Höhe kann häufig jedoch individuell festgelegt werden. Wer eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart, kann mit günstigeren Beiträgen rechnen.
- der Art der Police: Die Eigentümerrechtsschutz Versicherung kann als Einzelpolice abgeschlossen werden oder alternativ als Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung. Letztere Option ist wahrscheinlich kostengünstiger.
- der Laufzeit: Wird eine Laufzeit gewählt, die länger als ein Jahr ist, wirkt sich dies in aller Regel beitragsreduzierend aus.
- zusätzlichen Vereinbarungen: Zusätzliche Leistungen einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung, wie beispielsweise der Auslandsschutz, sind meist auch mit Mehrkosten verbunden.
- den Zahlungsmodalitäten: Wer seine Beiträge nicht monatlich, sondern jährlich im Voraus bezahlt, profitiert eventuell von günstigeren Konditionen.
- dem allgemeinen Preisniveau des Anbieters: Bei gleichen Voraussetzungen können die Beiträge von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen.
Die Angebote einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung können demnach stark variieren und belaufen sich jährlich zwischen 60 Euro im günstigsten Fall und 500 Euro für einen Premiumschutz. Durchschnittlich können Sie etwa 250 bis 300 Euro inklusive 150 Euro Selbstbeteiligung für eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung einkalkulieren.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Eigentümerrechtsschutz Versicherung für mich?
Wer eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung abschließen beziehungsweise seinen bestehenden Tarif zur Eigentümerrechtsschutz Versicherung wechseln möchte, dem ist zu empfehlen, einen umfassenden Anbietervergleich vorzunehmen. Ein Vergleich der Eigentümerrechtsschutz Versicherung bringt den Vorteil, einen Tarif zu finden, der
- dem individuellen Bedarf entsprechend
- einen ausreichenden Leistungsumfang
- zu einem möglichst günstigen Beitrag bietet.
Kostenlos, unverbindlich und schnell kann ein Vergleichsrechner im Internet die Suche erleichtern. Geben Sie dafür Ihre jeweiligen Anforderungen sowie Ihre Vorstellungen im Hinblick auf Deckungssumme, Selbstbeteiligung oder Laufzeit ein. Relevant ist zudem die Entscheidung, ob Sie die Eigentümerrechtsschutz Versicherung als eigenständige Police oder als integrierten Bestandteil einer Rechtsschutzversicherung abschließen möchten. Fragen Sie im Zweifel einen Versicherungsexperten, welche Alternative sich für Sie persönlich mehr lohnt. Die Ergebnisse des Tarifrechners für eine mögliche Eigentümerrechtsschutz Versicherung, die Ihrem Bedarf entsprechen, erhalten Sie dann übersichtlich aufgelistet. Im besten Fall entscheiden Sie sich für das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Wer seine Eigentümerrechtsschutz Versicherung als eigenständige Police abgeschlossen hat, wird sie zumindest theoretisch problemlos von der Steuer absetzen können. Die Beiträge gelten als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen und können als solche bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Zu beachten sind jedoch die gesetzlich geregelten Höchstgrenzen. 2.800 Euro jährlich können Selbstständige und Angestellte maximal absetzen, 1.900 Euro Beamte. Dieser Betrag kann durch Aufwendungen für andere Vorsorgeaufwendungen, wie beispielsweise die Beiträge für Kranken- oder Rentenversicherungen, schon ausgeschöpft sein, so dass die Beiträge für die Eigentümerrechtsschutz Versicherung nicht mehr angerechnet werden können.
Ist die Eigentümerrechtsschutz Versicherung jedoch in eine private Rechtsschutzversicherung integriert, kann es mit der steuerlichen Absetzbarkeit schwieriger werden. Denn eine Rechtsschutzversicherung kann mit Ausnahme des Bereichs Arbeitsrechtsschutz nicht steuerlich geltend gemacht werden. Steuerrechtlich wird sie als reine Sachversicherung und nicht als Vorsorgeaufwendung gewertet. Nicht immer ist es in der Folge einfach, den jeweiligen Beitragsanteil der Eigentümerrechtsschutz Versicherung aus der Rechtsschutzversicherung herauszurechnen. Geht dies nicht exakt aus den Versicherungsunterlagen hervor, ist es möglich, dass das Finanzamt die steuerliche Absetzbarkeit der Eigentümerrechtsschutz Versicherung nicht anerkennt.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Eigentümerrechtsschutz Versicherung achten?
Für die Kündigung einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung gibt es zwei Möglichkeiten:
- die ordentliche Kündigung
- die außerordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung der Eigentümerrechtsschutz Versicherung kann ohne Angabe von Gründen jeweils zum Laufzeitende der Versicherungspolice erfolgen. Berücksichtigt werden sollte hierbei die Kündigungsfrist von meist drei Monaten. Erfolgt keine Kündigung ist es gängiger Usus, dass sich die Laufzeit der Eigentümerrechtsschutz Versicherung stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert.
Für eine außerordentliche Kündigung der Eigentümerrechtsschutz Versicherung müssen dagegen besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel
- eine Beitragserhöhung des Anbieters
- eine Verweigerung der Kostenübernahme trotz Verpflichtung zur Leistung vom Anbieter
- wenn mehr als zwei Schadensfälle pro Jahr reguliert wurden
Bei der außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat sowohl für den Versicherten als auch den Versicherer.
Etwas komplizierter kann es werden, wenn die Eigentümerrechtsschutz Versicherung Bestandteil einer privaten Rechtsschutzversicherung ist und nur dieser Teil gekündigt werden soll. In dem Fall gilt es zu prüfen, ob dies bei dem jeweiligen Anbieter realisierbar ist. Möglich ist es auch, das Komplettpaket zu kündigen und dann eine „einfache“ Rechtsschutzversicherung neu abzuschließen.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Eigentümerrechtsschutz Versicherung achten?
Der Wechsel des Anbieters der Eigentümerrechtsschutz Versicherung kann sich immer dann lohnen, wenn ein anderer Tarif bessere Konditionen im Hinblick auf die Beitragshöhe bietet. Aber auch ein größerer Leistungsumfang kann einen Wechsel der Eigentümerrechtsschutz Versicherung lohnen. Damit ein zeitlich möglichst lückenloser Übergang von zwei Tarifen gewährleistet ist, sollte ein Wechsel der Eigentümerrechtsschutz Versicherung immer nur dann erfolgen, wenn der bestehende Tarif zum jeweiligen Zeitpunkt kündbar ist. Ansonsten riskieren Sie, doppelte Beiträge zu zahlen.
Schließt die neue Eigentümerrechtsschutz Versicherung unmittelbar an die alte an, bietet dies darüber hinaus den Vorteil, dass die reguläre Wartezeit von drei Monaten entfällt. Somit besteht für die neue Police direkt mit Vertragsabschluss Versicherungsschutz, sofern es sich nicht um einen neu zu versichernden Bereich handelt. Selbst ein bereits bestehender Rechtsstreit, der vor dem Anbieterwechsel seinen Ursprung hatte, ist dann über die neue Police der Eigentümerrechtsschutz Versicherung abgedeckt.
Aufgrund der Vielzahl an Anbietern auf dem Versicherungsmarkt empfiehlt sich vor dem Wechsel einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung immer ein umfassender Vergleich, damit der neue Tarif auch tatsächlich die individuell besseren Konditionen bietet, die den administrativen Aufwand eines Wechsels wieder aufwiegen.
Welche Vorteile hat eine Eigentümerrechtschutz Versicherung?
Wer eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung abschließt, profitiert von folgenden Vorteilen:
- Mit einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung müssen Sie die womöglich hohen Kosten eines Rechtsstreits nicht selbst tragen.
- Sie müssen nicht in finanzielle Vorleistung treten, die Eigentümerrechtsschutz Versicherung rechnet direkt mit dem Rechtsanwalt beziehungsweise dem jeweiligen Gericht ab.
- Es gibt viele mögliche Streitthemen mit Nachbarn, Mietern, Eigentumsgemeinschaften oder Behörden, die die eigene Immobile betreffen. Die Eigentümerrechtsschutz Versicherung sichert eine Vielzahl an Risiken ab.
- Die Eigentümerrechtsschutz Versicherung kann kostengünstig in eine bestehende Rechtsschutzversicherung integriert werden.
- Mit einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung können Sie auch einfach nur ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Dieser oder auch ein neutraler Vermittler zeigt möglicherweise außergerichtliche Lösungswege auf.
Welche Nachteile hat eine Eigentümerrechtsschutz Versicherung?
Mit dem Abschluss einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung gehen auch Nachteile einher, zum Beispiel:
- Sie müssen nach Vertragsabschluss mit einer Wartezeit von drei Monaten rechnen. Während dieser Wartezeit zahlen Sie zwar Beiträge, können jedoch keine Leistungen in Anspruch nehmen.
- Der Abschluss einer Eigentümerrechtsschutz Versicherung lohnt sich nicht bei bereits bestehenden Streitigkeiten. Eine Absicherung gilt nur für das allgemeine Risiko einer Streitigkeit mit Nachbarn, Mietern etc.
- Nicht für jeden Rechtstreit rund um das Eigentum erfolgt automatisch eine Kostenübernahme. Die Eigentümerrechtsschutz Versicherung prüft jeden Fall eingehend und behält sich im Fall von geringer Erfolgsaussicht vor, keine Deckungszusage zu erteilen.