Warum lohnt sich der Abschluss einer Bootsversicherung?
Ganz gleich, ob kleines Segelschiff, Motorboot, Jet-Ski oder Luxusyacht, wer sich den Traum von einem eigenen Boot erfüllt, der kann auf dem Fluss, dem See oder dem Meer die unbeschwerte Freiheit genießen. Wer mit einem Boot unterwegs ist, der ist aber auch einer Vielzahl von Risiken und Gefahren ausgesetzt, die ihm selbst oder anderen einen Schaden zufügen können. So kann das Boot beispielsweise mit einem anderen durch Fehlsteuerung kollidieren und dabei einen hohen Sach- und Personenschaden verursachen. Möglicherweise sinkt das Boot und muss sogar geborgen werden. Beim Betanken läuft Öl ins Wasser und muss von der Feuerwehr abgepumpt werden. Oder aber es wird bei einem Diebstahl die gesamte Ausrüstung entwendet oder die Außenwände des Schiffs mit Graffiti beschmiert. Ein denkbares Schadensszenario ist auch, dass mit dem Boot auf dem Transportweg ins Winterlager ein Unfall passiert.
Mit dem Abschluss einer Bootsversicherung sind Sie auf der sicheren Seite: Ähnlich wie eine Kfz-Versicherung schützt eine Bootsversicherung vor Schäden, die Sie mit Ihrem Boot Dritten zufügen, sowie vor Schäden, die am eigenen Boot entstehen. Somit beinhaltet eine Bootsversicherung in der Regel immer eine Haftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung, welche jeweils auf den individuellen Bedarf sowie die speziellen Risiken, die das Halten und Führen eines Bootes mit sich bringt, zugeschnitten sind. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung besteht für die Bootsversicherung jedoch keine gesetzliche Verpflichtung. Jedem Eigner von Booten, die entweder mit Motor oder Segel angetrieben werden, ist jedoch eine Bootsversicherung unbedingt zu empfehlen. Die Kaskoversicherung lohnt sich vor allem für Eigentümer von neuen Booten, die häufig unterwegs sind. Das Schadensrisiko eines Bootsunfalls ist nicht nur groß, im Schadensfall auch meist sehr teuer. Wer den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen möchte, sollte rechtzeitig eine Bootsversicherung abschließen.
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz der Bootsversicherung zum Beispiel um
- eine Unfallversicherung für die Insassen (teilweise in der Kaskoversicherung integriert)
- eine Rechtsschutzversicherung für das Boot
- eine Krankenversicherung für Langzeitsegler
Welche Schäden sind im Rahmen einer Bootsversicherung mitversichert?
Nach allgemeinem Verständnis umfasst eine Bootsversicherung zwei Versicherungsbereiche:
- eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die mit dem Boot gegenüber Dritten verursacht werden und für die Schadensersatzansprüche gestellt werden
- eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für eigene Schäden am Boot des Versicherungsnehmers
Haftpflichtversicherung der Bootsversicherung
Die Haftpflichtversicherung der Bootsversicherung leistet dann Schadensersatz, wenn durch das Boot Dritten ein Schaden entsteht. Zum Versicherungsumfang gehören dabei folgende Schäden:
- Sachschäden, zum Beispiel an anderen Booten, Landungsstegen oder Grundstücken
- Personenschäden, zum Beispiel bei Skippern oder Gästen von anderen Booten. Teilweise versichert eine Bootsversicherung auch Personenschäden aus dem Ziehen von Wasserskiläufern.
- Vermögensschäden, die aus Sach- oder Personenschäden resultieren
- Umweltschäden, zum Beispiel auslaufendes Öl beim Betanken
Kaskoversicherung der Bootsversicherung
Die Kaskoversicherung der Bootsversicherung bietet dann Versicherungsschutz, wenn dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden am eigenen Boot entstanden ist. Zum Versicherungsumfang gehört dabei das Boot selbst sowie das sich darin befindliche, fest verbaute Inventar. Üblich ist es zudem, die sogenannten persönlichen Effekte mitzuversichern. Hierbei handelt es sich um gängige Gebrauchsgegenstände auf einem Boot, zum Beispiel ein Fernglas, Sextant oder Kleidung.
Zwar gibt es bei der Bootsversicherung auch eine Unterscheidung in Teil- und Vollkaskoversicherung, diese unterliegt jedoch keiner allgemeingültigen Definition. Vielmehr sind es vertragliche Bestimmungen, die die Grenze zwischen einer Teilkasko und einer Vollkasko der Bootsversicherung ziehen. Grundsätzlich ist der Leistungsumfang einer Teilkaskoversicherung geringer. Diese deckt häufig nur Teilschäden und keinen Totalschaden ab. Und auch selbstverschuldete Unfälle sind in der Regel nicht Bestandteil einer Teilkasko.
Eine Vollkaskoversicherung der Bootsversicherung beinhaltet meist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Das bedeutet, dass sämtliche Schäden, die nicht explizit in der Police der Bootsversicherung ausgeschlossen werden, automatisch mitversichert sind. Für den Versicherungsnehmer stellt diese Allgefahrendeckung einen deutlichen Vorteil dar, da im Vorwege nicht unbedingt absehbar ist, aus welchem Grund sich ein Schaden ereignet.
Mögliche Schäden, die über die Kaskoversicherung der Bootsversicherung abgedeckt sind, können zum Beispiel sein:
- Diebstahl, Vandalismus und Brandstiftung von Dritten
- Folgeschäden durch Konstruktions- und Materialschäden
- Sturm, Regen, Hagel
- Brand und Explosion
- Blitzschlag (zum Beispiel Überspannungsschäden)
- Auf-Grund-Laufen, Kentern, Sinken, Stranden
- Kollisionen mit stehenden oder schwimmenden Gegenständen
- Mastbruch (Vollkasko)
- selbst verschuldete Unfälle (Vollkasko)
- Navigationsfehler, Bedienfehler
Zum Versicherungsumfang der Bootsversicherung (Haftpflicht und Kasko) gehören dabei nicht nur Schäden, die auf dem Wasser oder am Hafen entstehen, sondern auch sämtliche
- Transportwege auf der Straße oder der Fähre (zum Beispiel zum Winterlager)
- Aufenthalte im Winterlager oder in der Werft
- das Slippen des Boots (ins Wasser lassen)
- das Kranen des Boots (aus dem Wasser herausholen)
- optional: Teilnahmen an Regatten
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Bootsversicherung abschließe?
Bevor Sie eine Bootsversicherung abschließen, sollten Sie sich erkundigen, ob diese für Ihr jeweiliges Wasserfahrzeug überhaupt notwendig ist: Grundsätzlich ist für alle Boote, die nicht mit eigener Kraft, sondern mit einem Motor oder Segel angetrieben werden, eine Bootsversicherung sinnvoll. In dem Fall ist ein Abschluss einer Haftpflicht Bootsversicherung jedoch nur möglich, wenn Sie in Besitz eines gültigen Boots- beziehungsweise Segelführerscheins sind.
Dahingegen können Tretboote, Ruderboote, Kanus oder Paddelboote (ohne Antrieb) in der Regel über die private Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Auch Wasserfahrzeuge mit weniger als 15 PS sind meistens über die Privathaftpflicht versicherbar. Sollte ein Boot nur für eine kurze Zeit gemietet werden, ist im Mietpreis in der Regel bereits eine Bootsversicherung enthalten. Fragen Sie im Zweifel aber beim Vermieter des Boots nach. Wer ein Boot chartert und Passagiere befördert, der kann eine Skipper-Haftpflichtversicherung abschließen. Teilweise ist die Skipper-Haftpflichtversicherung auch im Versicherungsumfang einer Bootsversicherung inkludiert.
Ist eine Bootsversicherung für Ihren Bedarf sinnvoll, dann sollten Sie vor dem Abschluss einer Bootsversicherung das jeweilige Fahrgebiet festlegen. Diese Information wird jede Bootsversicherung abfragen, da sie einen wichtigen beitragsbeeinflussenden Aspekt ausmacht. Fahrgebiete können beispielsweise deutsche Binnengewässer, Flüsse oder Meere (Nord- und Ostsee) sein. Der Versicherungsschutz lässt sich auch auf das europäische Ausland ausweiten, zum Beispiel Bootsfahrten auf dem Mittelmeer oder dem Atlantik. Diese Regelung gilt jedoch in der Regel nur für die Kaskoversicherung. Bei der Haftpflichtversicherung besteht in der Regel weltweiter Versicherungsschutz. Wer mit seinem Boot im Ausland fährt, sollte zudem beachten, dass dort zum Teil andere Gesetze gelten und der Nachweis einer Bootsversicherung für das Befahren von Gewässern verpflichtend ist, zum Beispiel in Spanien, Italien oder Griechenland. Nimmt der Bootseigner mit dem versicherten Schiff zudem regelmäßig an Segelregatten teil, ist dies ebenfalls der Bootsversicherung mitzuteilen.
Weiterhin wird die Bootsversicherung weitere wichtige Daten zu Ihrem Boot vor einem Abschluss verlangen, zum Beispiel:
- Name des Schiffes
- Hersteller und Registriernummer
- CE-Nummer
- Motorleistung und Art des Motors
- Baujahr
- Länge, Breite, Tiefgang
- Höchstgeschwindigkeit
- Liegeplatz im Sommer und im Winter
Sollte Ihr Boot Besonderheiten aufweisen, wie beispielsweise einen Turbinenantrieb oder eine Motorleistung von über 80 km/h, oder sollte es sich um ein spezielles Wasserfahrzeug, wie Jet-Ski oder Luftkissenfahrzeug handeln, sind diese Daten ebenfalls bei der Bootsversicherung anzugeben.
Darüber hinaus müssen Sie vor dem Abschluss einer Bootsversicherung Angaben über eine mögliche Vorversicherung oder eventuelle Vorschäden machen. Einige Anbieter bieten ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung sogenannte Schadensfreiheitsrabatte an. Ein Rabatt wird häufig auch dann gewährt, wenn das Wasserfahrzeug saisonal, zum Beispiel nur in den Sommermonaten, genutzt wird. Der jährliche Beitrag der Bootsversicherung kann dann je nach Anbieter auf bis zu 20 Prozent reduziert werden.
Machen Sie sich zudem darüber Gedanken, ob es sich lohnt, den Versicherungsschutz zu erweitern. So kann beispielsweise eine Insassen-Unfallversicherung abgeschlossen werden. Teilweise ist diese bereits im Leistungsumfang einer Kasko Bootsversicherung enthalten. Versichert im Falle eines Unfalls sind dann neben dem Eigner, auch der Skipper, die Crew sowie sämtliche Gäste. Möglicherweise kann auch eine Boots-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Diese leistet bei rechtlichen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Eigentum und dem Fahren von Booten stehen.
Welche Leistungen sind bei einer Bootsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Um Leistungen aus der Bootsversicherung zu beanspruchen, muss unterschieden werden, ob es sich um einen Eigen- oder einen Fremdschaden handelt. Ist Dritten ein Schaden entstanden, den der Bootseigner schuldhaft verursacht hat, handelt es sich um einen Fremdschaden, der vom Haftpflichtbereich der Bootsversicherung abgedeckt ist. In dem Fall übernimmt die Bootsversicherung folgende Kosten, unabhängig davon, wo der Schaden entstanden ist (weltweiter Versicherungsschutz):
- die Kosten zur Prüfung auf Berechtigung der Forderung, zum Beispiel mit einem Sachverständigen
- die Kosten zur Wiederherstellung und Reparatur bei Sachschäden, dazu gehören auch die Kosten zur Wrackbergung und -beseitigung
- die Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit bei Personenschäden, zum Beispiel Therapie- und Behandlungskosten, Kosten für Heil- und Hilfsmittel, Pflege- und Rentenzahlungen
- die Kosten bei Vermögensschäden infolge eines Personen- oder Sachschadens
- die Kosten zur Beseitigung von Umweltschäden
- die Kosten zur Abwehr von unberechtigten Forderungen, gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln (passiver Rechtsschutz)
Ist dem Versicherungsnehmer selbst ein Eigenschaden entstanden, wird die Kaskoversicherung der Bootsversicherung für folgende Kosten bei Schäden am Boot, am Inventar und an den persönlichen Effekten nach dem Prinzip „neu für alt“ aufkommen. Beachten Sie hierbei, dass über die Teilkasko weniger Schäden versichert sind und prüfen Sie genau Ihre Versicherungspolice:
- bei Teilschäden: die Kosten für die Reparatur oder Ersatz ohne Abzüge
- bei Totalschäden: die Kosten für die Wiederbeschaffung. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur- oder Bergungskosten den Wiederbeschaffungswert des Boots übersteigen würden. Bei einigen Versicherern entfällt bei Totalverlust die Selbstbeteiligung.
- die Bergungskosten
- die Wrackbeseitigungskosten
- die Entsorgungskosten
Welche Leistungen sind bei einer Bootsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Weder für den Haftpflicht- noch den Kaskobereich einer Bootsversicherung besteht ein Leistungsanspruch, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Grundsätzlich sind bei der Bootsversicherung auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Einige Versicherer einer Bootsversicherung bieten jedoch an, diesen Leistungsausschluss mit der Klausel „Verzicht der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit“ zu streichen. In dem Fall sind auch Schäden durch kleine unbedachte Fehler, die versicherungstechnisch als grob fahrlässig gelten, im Versicherungsumfang mit einer geringeren Deckungssumme mitversichert. Weiterhin sind folgende Leistungen beziehungsweise Schäden nicht im Leistungsumfang einer Bootsversicherung inbegriffen:
- Schäden durch Verschleiß und Abnutzung
- Schäden durch Konstruktions- und Materialfehler
- Schäden durch gewöhnliche Witterungseinflüsse, zum Beispiel Frost, Eis oder Hitze
- Schäden durch Streik und Krieg
- Schäden infolge von Fahren ohne gültigen Bootsführerschein
- Schäden, die Insassen entstanden sind (sofern in der Bootsversicherung nicht automatisch eine Insassenversicherung enthalten ist)
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Entsteht Ihnen oder einem Dritten ein Schaden mit dem Boot, stehen Sie als Versicherungsnehmer zunächst in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht. Mit anderen Worten: Sie sind dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das Verständigen eines Krankenwagens sollte bei einem schweren Personenschaden zum Beispiel selbstverständlich sein. Sollte beim Betanken des Motorboots Öl ins Wasser gelangen, müssen Sie dies der Feuerwehr melden. Weiterhin kann es sich lohnen, den Schaden anhand von Videos oder Fotos zu dokumentieren. Dieses Vorgehen erweist sich vor allem dann als sinnvoll, wenn die Schadensursache oder der Schadenshergang nicht eindeutig ist und von der Bootsversicherung angezweifelt werden könnte.
Verständigen Sie so schnell wie möglich nach Eintritt eines Schadens Ihre Bootsversicherung. In der Regel geben die Versicherer für diese Schadensmeldung eine bestimmte Frist vor, die meist zwischen ein bis zwei Wochen beträgt. Erfolgen kann diese Meldung entweder telefonisch oder online über ein Schadensformular, das meist auf der Internetseite des Anbieters der Bootsversicherung zu finden ist. Machen Sie hierbei wahrheitsgemäße Angaben zu folgenden Fragen:
- Wann und wo hat sich der Schaden ereignet?
- Um welche Art von Schaden handelt es sich (Eigen- oder Fremdschaden)? Sind Personen verletzt? Und wurden bereits Schadensersatzansprüche geltend gemacht?
- Was ist die Ursache beziehungsweise wer ist der Verursacher des Schadens?
- Wie hoch ist das Ausmaß des Schadens (Teilschaden oder Totalverlust)? Entstehen zusätzliche Kosten, zum Beispiel durch Bergung?
Sollte es Zeugen geben oder sind Behörden, wie die Polizei oder Feuerwehr, eingeschaltet, sollten diese Informationen an die Bootsversicherung weitergegeben werden. Auch vorhandenes „Beweismaterial“ benötigt die Bootsversicherung.
In der Folge erfolgt eine eingehende Prüfung der Bootsversicherung, bei der sie sich vorbehält, den Schaden auch von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Sollte der jeweilige Anspruch berechtigt sein, dann wird die Bootsversicherung die Kosten zur Behebung des Schadens bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme übernehmen.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Bootsversicherung ein?
In der Regel beginnt mit dem schriftlichen Abschluss einer Bootsversicherung auch automatisch der Versicherungsschutz für die Haftpflicht- und Kaskoversicherung der Bootsversicherung. Mit einer Wartezeit muss der Versicherungsnehmer der Bootsversicherung nicht rechnen. Ein zeitlich späterer Beginn ist jedoch vor dem Hintergrund eines Anbieterwechsels nicht unüblich und lässt sich problemlos vereinbaren.
Der Versicherungsschutz der Bootsversicherung besteht dann für die Dauer der Laufzeit, die in der Versicherungspolice vereinbart wurde. Diese beträgt in aller Regel mindestens ein Jahr. Eine längere Bindung an den Versicherer mit einer längeren Laufzeit geht meist mit günstigeren Beiträgen einher.
Sollte das Boot nur saisonal, zum Beispiel in den Sommermonaten, genutzt werden und befindet es sich während der anderen Zeit nachweislich im Winterlager, kann mit dem Versicherer vereinbart werden, dass der Versicherungsschutz auf dem Wasser für diese Zeit ruht. Zwar ist das Boot bei Schäden im Winterlager versichert, sollte sich jedoch auf dem Wasser ein Schaden ereignen, besteht kein Anspruch auf Leistungen. Für diesen saisonalen Versicherungsschutz gewähren die meisten Anbieter einer Bootsversicherung spezielle Rabatte.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Bootsversicherung sein?
Für die Festlegung der Deckungssumme der Bootsversicherung muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen dem Bereich Haftpflicht und dem Bereich Kasko. Demnach gilt es, zwei Deckungssummen für die Bootsversicherung zu vereinbaren:
Haftpflichtversicherung der Bootsversicherung
Der Bootseigner haftet für Schäden, die Dritten entstehen, immer unbegrenzt und in voller Schadenshöhe. Dementsprechend hoch sollte die Deckungssumme kalkuliert werden. Beachten Sie zudem, dass es in Ländern, wie Italien und Spanien, eine Verpflichtung zur Bootshaftpflichtversicherung und dementsprechende Mindestdeckungssummen von (in Italien) fünf Millionen Euro für Personenschäden und eine Million Euro für Sachschäden gibt. Grundsätzlich werden Versicherungssummen von mindestens fünf Millionen Euro empfohlen, diese können je nach Risikopotential aber bei den meisten Anbietern auch höher vereinbart werden.
Kaskoversicherung der Bootsversicherung
Die Deckungssumme der Bootsversicherung für den Kaskobereich wird dagegen individuell kalkuliert und orientiert sich an dem Wert des Boots, dem Inventar sowie den persönlichen Effekten. Gängiger Usus bei der Bootsversicherung ist es, eine sogenannte feste Taxe festzulegen. Diese feste Taxe ist der Markt- beziehungsweise Verkehrswert sämtlicher zu versichernden Gegenstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diese Versicherungssumme gilt dann für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit. Einige Versicherer bieten auch an, die feste Taxe nach einer bestimmten Zeit anzupassen.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Bootsversicherung berechnet?
Bestimmt wird der Beitrag der Bootsversicherung grundlegend von der Höhe der Deckungssummen. Je höher diese gewählt sind, desto höher wird auch die Beitragshöhe ausfallen. Weitere beitragsbeeinflussende Faktoren sind:
die Selbstbeteiligung bei der Bootsversicherung
Bei den meisten Anbietern ist in der Versicherungspolice eine Selbstbeteiligung inkludiert. Der Versicherungsnehmer muss im Schadensfall immer die Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst tragen. Sollte diese hoch gewählt sein, wirkt sich dies beitragsreduzierend aus. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei einigen Schäden oder bei einer vorgegebenen Anzahl an schadensfreien Jahren, fällt diese häufig geringer aus oder entfällt komplett.
der Rabatte bei der Bootsversicherung
Viele Anbieter der Bootsversicherung gewähren einen Rabatt beziehungsweise eine Beitragssenkung um bis zu 40 Prozent, wenn der Versicherungsnehmer eine bestimmte Anzahl von schadensfreien Jahren nachweisen kann. Denkbar ist hierbei auch eine Reduzierung der Selbstbeteiligung bei gleichbleibendem Beitrag. Auch für saisonal genutzte Boote wird in der Regel ein bestimmter Rabatt gewährt.
der Leistungsumfang bei der Bootsversicherung
Je mehr Leistungen Sie beanspruchen, desto teurer wird auch die Bootsversicherung. So hat eine Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als eine Teilkaskoversicherung. Auch ein großes versichertes Fahrgebiet wird sich zu Lasten des Beitrags auswirken.
allgemeine Modalitäten bei der Bootsversicherung
Einfluss auf den Beitrag nehmen zudem Faktoren, wie die Laufzeit, Zahlungsmodalitäten oder Zusatzvereinbarungen.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Bootsversicherung für mich?
Da die Angebote einer Bootsversicherung auf dem Markt sowohl in der Beitragshöhe als auch im Leistungsumfang sehr variieren, sollte vor dem Abschluss einer Bootsversicherung ein umfassender Vergleich nicht versäumt werden. Mit einem kostenlosen, unabhängigen und übersichtlichen Tarifrechner bietet sich eine gute Vergleichsmöglichkeit. Anhand Ihrer persönlichen Angaben und Ihres jeweiligen Bedarfs ermittelt dieser eine Vielzahl an passenden Tarifen, aus denen Sie dann eine Bootsversicherung wählen können, die sowohl was Preis als auch Leistung betrifft, überzeugt.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Unterschieden werden muss bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Bootsversicherung zwischen den beiden Bestandteilen der Bootsversicherung. Die Haftpflichtversicherung gilt analog einer Kfz-Haftpflicht als Vorsorgeaufwendung und kann als solche steuerlich geltend gemacht werden. Zu beachten sind jedoch die jährlichen Höchstgrenzen, welche für Angestellte 1.900 Euro betragen und für Selbstständige 2.800 Euro. Überprüfen Sie, ob diese Grenzen nicht bereits für andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft sind.
Anders verhält es sich bei der Kaskoversicherung einer Bootsversicherung. Als reine Sachversicherung ist der Aspekt einer steuerlichen Vergünstigung nicht gegeben. Sofern Sie für die Bootsversicherung zwei Beiträge zahlen, ist es einfach, den Beitrag für die Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Wird jedoch für Haftpflicht- und Kaskoversicherung der Bootsversicherung nur ein Beitrag gezahlt, empfehlen wir, den Rat eines Steuerberaters einzuholen.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Bootsversicherung achten?
Die Bootsversicherung kann immer zum Ende einer Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung teilen Sie Ihrem Versicherer in schriftlicher Form mit, eine Angabe von Gründen ist jedoch nicht notwendig. Beachten Sie jedoch die jeweilige Kündigungsfrist. Bei den meisten Anbietern wird diese drei Monate betragen. Versäumen Sie diese, wird sich die Police der Bootsversicherung in der Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängern. Liegen besondere Gründe vor, wie eine Beitragserhöhung des Anbieters oder das Eintreten eines Schadensfalls, ist darüber hinaus auch eine außerordentliche Kündigung während der Laufzeit möglich. Die Frist beträgt hierbei einen Monat. Wird das Boot verkauft, geht die Bootsversicherung automatisch an den Käufer über. In dem Fall hat dieser aber ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Bootsversicherung achten?
Ein günstiger Zeitpunkt für den Wechsel einer Bootsversicherung ist immer dann, wenn der bestehende Tarif der Bootsversicherung kündbar ist. So ist ein zeitlich lückenloser Übergang gewährleistet, ohne dass Sie doppelte Beiträge zahlen müssen. Ein Wechsel lohnt sich vor allem dann, wenn der neue Tarif bessere Konditionen, zum Beispiel im Hinblick auf die Beitragshöhe und/ oder den Leistungsumfang bietet. Mit einem kostenlosen Tarifrechner lassen sich die verschiedenen Tarife optimal miteinander vergleichen.
Welche Vorteile hat eine Bootsversicherung?
Mit dem Abschluss einer Bootsversicherung gehen für den Bootseigner folgende Vorteile einher:
- Die Bootsversicherung bietet einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der er im Leistungsumfang individuell auf die Bedürfnisse und das jeweilige Risikopotential angepasst werden kann. Mitversichert sind zum Beispiel auch Wrackbeseitigungs- und Bergungskosten.
- Die Bootsversicherung bietet Schutz gegen eine Vielzahl von Eigen- und Fremdschäden, die mit dem Boot passieren können.
- Die meisten Versicherer bieten einige Rabattmöglichkeiten, zum Beispiel bei schadensfreien Jahren oder bei saisonal genutzten Booten.
- Anders als bei einer „normalen“ Kaskoversicherung sind auch sogenannte persönliche Effekte (und damit nicht nur das fest installierte Inventar) mitversichert.
Welche Nachteile hat eine Bootsversicherung?
Sofern Sie sich für einen Tarif der Bootsversicherung entschieden haben, der speziell auf Ihre Ansprüche, die Art der Nutzung und Ihr Risikopotential zugeschnitten ist, gibt es keine konkreten Nachteile mit dem Abschluss einer Bootsversicherung.